Bauen in Rott a. Inn
Bitte beachten Sie:
- Die Einreichung von Bauanträgen bei der GEMEINDE endet am 31.10.2023.
- Ab 01.11.2023 muss die Einreichung beim LANDRATSAMT ROSENHEIM (LRA) erfolgen.
- Die LRA-Einreichung KANN DIGITAL erfolgen – keine Baumappen mehr nötig.
- Die LRA-Einreichung kann optional in Papierform/1-fach erfolgen
Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung erhalten Sie beim Landratsamt Rosenheim: