Öffentliche Sitzung

der
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft

Rott a. Inn

Sitzungstag: 22. Mai 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus

 

 

 

Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer:
Manfred Furch

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Gemeinde Rott a. Inn:
Sebastian Mühlhuber

Agnes Ständer

Ruth Sommer

Franz Riedl – ab 19.10 Uhr

 

Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin

Fritz Schreier


Abwesend:

Anton Wenisch - entschuldigt


Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Annemarie Holzmeier


Ablichtung der Niederschrift an die Gemeinschaftsräte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

1.    Genehmigung Protokoll vom 27.02.2007

2.    Bekanntgabe der Jahresrechnung 2006 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

3.    Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2007

4.    Bekanntgabe

5.    Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 27.02.2007

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 27.02.2007 mit

6 gegen 0 Stimmen

 

ohne Einwände genehmigt.

 

 

2

7

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2006 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

 

Der Rechenschaftsbericht mit allen Anlagen ist den Mitgliedern bereits ausgehändigt worden. Vom Kämmerer wurde das Rechnungsergebnis nochmals in den Eckpunkten bekannt gegeben. Der Sollüberschuss von 49.671,07 EUR wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt und steht für Investitionen künftiger Jahre zur Verfügung. Ursächlich hierfür waren in erster Linie die Einsparungen bei den Personalkosten von insgesamt 48.082,50 EUR. Der Rücklagenstand zum 31.12.2006 beträgt 110.677,44 EUR. Um die Mitgliedsgemeinden bei der Umlage zu entlasten, soll ein Großteil der zum Jahresende verbleibenden Rücklage im Haushaltsjahr 2008 entnommen werden.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt, die örtliche Prüfung der Jahresrechung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO bis spätestens zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres durchzuführen.

 

3

 

Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2007

 

Der Kämmerer gab die derzeitige Haushaltsentwicklung bekannt, die als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt wird.

Außergewöhnliche Abweichungen bei den Einnahmen und Ausgaben haben sich bisher nicht ergeben. Die im EDV-Bereich anstehenden Investitionen können durch eine Rücklagenentnahme finanziert werden, soweit keine andere Deckungsmöglichkeit besteht.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:



Maier                                                             Furch

Sitzungsleiter                                              Schriftführer