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Öffentliche Sitzung der Rott a. Inn |
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Vorsitzender: Agnes
Ständer Ruth
Sommer Franz
Riedl
Sebastian
Mühlhuber - beruflich (bis 18.15
Uhr) Fritz Schreier - beruflich Anton Wenisch - beruflich
Manfred Furch,
Kämmerer
TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
Genehmigung Protokoll vom 24.07.2006 2.
Festsetzung des
Verwaltungskostenbeitrages 2007 für die Wahrnehmung der Kassengeschäfte des
Schulverbandes Rott a. Inn 3.
Haushaltsplan 2006; 4.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2007 5.
Finanzplan mit Investitionsprogramm
für die Jahre 2006 – 2010 |
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TOP |
GR |
Ergebnis /
Beschluss |
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Der
Vorsitzende eröffnete um 18.05 Uhr die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums
fest. |
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Genehmigung Protokoll vom 24.07.2006 5
gegen 0 Stimmen ohne
Einwände genehmigt. |
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Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages 2007 für die
Wahrnehmung der Kassengeschäfte des Schulverbandes Rott a. Inn Der
Verwaltungskostenbeitrag wurde für 2006 auf Hinweis der Rechtsaufsicht auf
5.000 € angehoben. Da der Verwaltungsaufwand ab 2007 während der Bauphase für
den Neubau der Turnhalle mit Verbindungsbau erheblich steigen wird, muss der
Verwaltungskostenbeitrag angepasst werden. Nach einem Berechnungsschema der
Rechtsausicht würde sich ein Betrag von rd. 75.000 € ergeben. Es wird
vorgeschlagen, den Verwaltungskostenbeitrag für 2007 auf 25.000 € festzusetzen. Es wurde
folgender Beschluss gefasst mit 5
gegen 0 Stimmen. Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt der Vereinbarung für die Wahrnehmung der
Verwaltungs- und Kassengeschäfte zu. Der Verwaltungskostenbeitrag wird für
das Haushaltsjahr 2007 auf 25.000 € festgesetzt. Nach Ablauf
des Haushaltjahres kann beurteilt werden, ob für 2008 eine neuerliche
Anhebung notwendig ist. Ab dem nächsten TOP war
Gemeinschaftsrat Mühlhuber anwesend. |
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Haushaltsplan 2006; Der
Kämmerer Herr Furch gab einen kurzen Überblick über die Entwicklung des ablaufenden
Haushaltjahres. Gravierende Abweichungen zu den Haushaltsätzen haben sich
nicht ergeben. Die Gebühreneinnahmen haben sich positiv entwickelt. Zum
31.12.2006 wird ein Sollüberschuss von rd. 50.000 € erwartet, der sich
insbesondere aus den Personalausgaben ergibt. Für zwei Mitarbeiter im
Einwohnermeldeamt und im Hauptamt wurden keine Ersatzkräfte eingestellt. Die
allgemeine Rücklage weist derzeit einen Stand von rd. 61.000 € auf. Die Rücklage
dient zur Finanzierung künftiger Investitionen, könnte aber auch 2008, im zweiten
Jahr des Turnhallenbaues, zur Senkung der Umlagebetrages zu Gunsten der
Mitgliedsgemeinden |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2007; Der
Vorbericht mit allen Anlagen wurde vom Kämmerer, Herrn Furch, vorgetragen und
eingehend erläutert. Bei den Personalausgaben wurden zusätzliche Ausgaben ab
01.10.2007 für einen Beamten des gehobenen Dienstes als Nachfolger für den in
Altersteilzeit befindlichen Geschäftsleiter berücksichtigt. Die Miete
für die Geschäftsstelle sowie die Außenstelle in Die Umlage
je Einwohner von 97,96 € ist um 0,9 % gesunken. Die Einwohnerzahl in der
Verwaltungsgemeinschaft selbst ist zum 30.06.2006 auf 5.004 (+ 94) gestiegen. Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6
gegen 0 Stimmen. Aufgrund
der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende
Haushaltssatzung: § 1 Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 652.100 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 5.400 EUR ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt. § 4 (1) Verwaltungsumlage: 1. Der durch sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 490.200 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl
der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der
Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
30.06.2006 auf 5004Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je
Einwohner auf 97,96 EUR
festgesetzt. (2) Eine Investitionsumlage wird
nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird 30.000 EUR festgesetzt. § 6 Fälligkeit der Umlage: Die Verwaltungsumlage wird zum 25.
eines jeden Monats für den Folgemonat mit je einem Zwölftel des Jahresbetrages
zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum 01. Januar noch nicht
erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages zu
leisten. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
01. Januar 2007 in Kraft. Verwaltungsgemeinschaft
Rott a. Inn
Rott a. Inn, den Maier Gemeinschaftsvorsitzender |
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Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2006 –
2010 Nach Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst mit 6
gegen 0 Stimmen. Dem
Finanzplan mit Investitionsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
für die Jahre 2006 – 2010 wird zugestimmt. |
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Nachdem keine
Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 18.40 die öffentliche
Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.
Sitzungsleiter Schriftführerin |