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Öffentliche Sitzung
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Vorsitzender:
Fritz Schreier Franz Ametsbichler (Vertreter von Agnes Ständer) -
entschuldigt Anton Wenisch Außerdem
anwesend: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
Genehmigung Protokoll vom 22.07.2003; 2.
Feststellung der Jahresrechnung 2002 nach Art. 102
Abs. 3 GO; 3.
Beratung und Beschluss zur Nachtragshaushaltssatzung
2003; 4.
Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2004; 5.
Beratung und Beschluss zur Finanzplanung mit
Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007; 6.
Bekanntgaben, Anfragen; |
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Ergebnis / Beschluss |
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Der Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die Sitzung
der Gemeinschaftsversammlung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. |
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Genehmigung
Protokoll vom 22.07.2003 |
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Feststellung der
Jahresrechnung 2002 nach Art. 102 Abs. 3 GO Die Anregungen im Prüfungsbericht wurden vom Kämmerer bekannt gegeben. Danach sollte beim Einkauf von Büromaterial verstärkt auf günstige Konditionen durch Sammelbestellungen geachtet werden. Bezüglich der Zustellung von Lohnsteuer- und Wahlbenachrichtigungskarten sollte geprüft werden, ob dies kostengünstig über Herrn Elsasser mit der Zeitungszustellung erfolgen könnte. Zu den Gebühren für die Genehmigungsfreistellung wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst mit 7 gegen 0 Stimmen. Die Gebühr für die Genehmigungsfreistellung wird ab 01.01.2004 auf 75,00 € festgesetzt. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst mit7 gegen 0 Stimmen. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 vom 04.09.2003 wurde bekannt gegeben. Die von dem Vorsitzenden veranlassten Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2002 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:
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Beratung und
Beschluss zur Nachtragshaushaltssatzung 2003 Der Kämmerer Herr Furch erläuterte, dass durch die Neubesetzung des Steueramtes und durch die damit verbundene Änderung des Stellenplanes eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird. Eine Erhöhung der Verwaltungsumlage ist nicht erforderlich, da die außerplanmäßigen Ausgaben durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen gedeckt werden können. Ebenfalls in der Nachtragshaushaltssatzung ist die Erneuerung der EDV-Anlage enthalten, die aus Mitteln der allgemeinen Rücklage finanziert werden konnte. Es wurde folgender Beschluss gefasst mit 7 gegen 0 Stimmen.
§ 1 Der
als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch
werden
§ 2 Der Stellenplan wird
in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. § 3 Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2003 in Kraft. Verwaltungsgemeinschaft Rott a.
Inn
Rott a. Inn, den Maier Gemeinschaftsvorsitzender
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Beratung und
Beschluss zur Haushaltssatzung 2004 Der Kämmerer, Herr Furch trug den Vorbericht vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Die Einwohnerzahl ist insgesamt mit 4820 um 1,8 % gestiegen, wobei die Einwohner von Ramerberg auf 1298 und von Rott a. Inn auf 3522 angestiegen sind. Die Posten auf der Einnahmenseite sind mit insgesamt 128.800 € nahezu unverändert. Die Personalausgaben sind um 3,6 % auf 506.300 € gestiegen, was sich insbesondere durch die Auszubildenden und die Neubesetzung des Steueramtes begründet. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist um 9,4 % auf 137.600 € gesunken, wobei hier hauptsächlich der Wegfall der Miete für die EDV-Anlage an die EDV ursächlich ist. Daraus ergibt sich ein ungedeckter Bedarf von 517.600 € (+ 0,4 %) und eine Verwaltungsumlage von 107,39 €. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen von 15.000 € für die Erneuerung der Telefonanlage, für einen Lamellenvorhang für den Serverraum und Aktenschränke für das Steueramt veranschlagt, die aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden können. Die Festsetzung einer Investitionsumlage ist somit nicht erforderlich. Es wurde folgender Beschluss gefasst mit 7 gegen 0 Stimmen.
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 646.400 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.400
EUR ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt. § 4 (1)
Verwaltungsumlage: 1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2004 auf 517.600 EUR festgesetzt und nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung
der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
30.06.2003 auf 4820 Einwohner
festgesetzt. 3. Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 107,39
EUR festgesetzt. (2) Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000 EUR festgesetzt. § 6 Fälligkeit der
Umlage: Die Verwaltungsumlage
wird zum 25. eines jeden Monats für den Folgemonat mit je einem Zwölftel des
Jahresbetrages zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum 01. Januar
noch nicht erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages
zu leisten. § 7 Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2004 in Kraft. Verwaltungsgemeinschaft Rott a.
Inn
Rott a. Inn, den Maier Gemeinschaftsvorsitzender |
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Beratung
und Beschluss zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2003
bis 2007 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst mit 7 gegen 0 Stimmen. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft
Rott a. Inn für die Jahre 2003 – 2007 wird zugestimmt.
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Bekanntgaben,
Anfragen Der Geschäftsstellenleiter, Herr Ganslmaier
erläuterte die Einwohnerentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft an Hand einer
Folie. Der Vorsitzende schlug vor, einheitlich für die
Verwaltungsgemeinschaft als Geschenk anlässlich von Geburten einen Tauftaler
zu überreichen. Da die Namensgravur teuer erscheint, sollte jeweils eine
entsprechende Urkunde beigelegt werden. Preise für den Tauftaler werden von
den örtlichen Banken eingeholt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss die
Vorsitzende um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung der
Gemeinschaftsversammlung. |
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