Öffentliche Sitzung
der
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Sitzungstag: 18. Dezember 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus

 

 

 

Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer:
Manfred Furch

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Gemeinde Rott a. Inn:
Ruth Burghardt
Sebastian Mühlhuber
Ruth Sommer


Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin

Fritz Schreier
Gerhard Lindauer (Vertreter von Anton Wenisch)

Abwesend:
Agnes Ständer – entschuldigt

Franz Ametsbichler (Vertreter von Agnes Ständer) - entschuldigt

Anton Wenisch

 

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung der Niederschrift an die Gemeinschaftsräte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 22.07.2003;

2.      Feststellung der Jahresrechnung 2002 nach Art. 102 Abs. 3 GO;

3.      Beratung und Beschluss zur Nachtragshaushaltssatzung 2003;

4.      Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2004;

5.      Beratung und Beschluss zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007;

6.      Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

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Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

1

7

Genehmigung Protokoll vom 22.07.2003

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 22.07.2003 mit

                                               7 gegen 0 Stimmen

ohne Einwände genehmigt.

2

7

Feststellung der Jahresrechnung 2002 nach Art. 102 Abs. 3 GO

Die Anregungen im Prüfungsbericht wurden vom Kämmerer bekannt gegeben. Danach sollte beim Einkauf von Büromaterial verstärkt auf günstige Konditionen durch Sammelbestellungen geachtet werden. Bezüglich der Zustellung von Lohnsteuer- und Wahlbenachrichtigungskarten sollte geprüft werden, ob dies kostengünstig über Herrn Elsasser mit der Zeitungszustellung erfolgen könnte.

Zu den Gebühren für die Genehmigungsfreistellung wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst mit

 

7 gegen 0 Stimmen.

 

Die Gebühr für die Genehmigungsfreistellung wird ab 01.01.2004 auf 75,00 € festgesetzt.

 

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

7 gegen 0 Stimmen.

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 vom 04.09.2003 wurde bekannt gegeben. Die von dem Vorsitzenden veranlassten Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2002 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Soll-Einnahmen

616.848,24 EUR

11.693,96 EUR

628.542,20 EUR

Abgang alter KER

 

 

 

Bereinigte Soll-Einnahmen

616.848,24 EUR

11.693,96 EUR

628.542,20 EUR

 

 

 

 

Soll-Ausgaben

616.848,24 EUR

11.693,96 EUR

628.542,20 EUR

Bereinigte Soll-Ausgaben

616.848,24 EUR

11.693,96 EUR

628.542,20 EUR

 

 

 

 

Etwaiger Unterschied

Soll-Fehlbetrag/-Überschuß

 

0,00 EUR

 

0,00 EUR

 

0,00 EUR

 

 

Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt

11.693,96 EUR

Darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

5.768,21 EUR

 

Stand der unerledigten Verwahrgelder

26.967,94 EUR

Stand der unerledigten Vorschüsse

5,00 EUR

 

 

3

7

Beratung und Beschluss zur Nachtragshaushaltssatzung 2003

Der Kämmerer Herr Furch erläuterte, dass durch die Neubesetzung des Steueramtes und durch die damit verbundene Änderung des Stellenplanes eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird. Eine Erhöhung der Verwaltungsumlage ist nicht erforderlich, da die außerplanmäßigen Ausgaben durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen gedeckt werden können.

Ebenfalls in der Nachtragshaushaltssatzung ist die Erneuerung der EDV-Anlage enthalten, die aus Mitteln der allgemeinen Rücklage finanziert werden konnte.

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

7 gegen 0 Stimmen.


Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

 

 

 

 

erhöht um

EUR

 

 

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher

EUR

auf nunmehr

EUR verändert

 

Im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

 

46.000

46.000

 

 

 

 

 

4.600

4.600

 

 

 

50.600

50.600

 

§ 2

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2003 in Kraft.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

 

Rott a. Inn, den

 

 

Maier

Gemeinschaftsvorsitzender



4

7

Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2004

Der Kämmerer, Herr Furch trug den Vorbericht vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Die Einwohnerzahl ist insgesamt mit 4820 um 1,8 % gestiegen, wobei die Einwohner von Ramerberg auf 1298 und von Rott a. Inn auf 3522 angestiegen sind. Die Posten auf der Einnahmenseite sind mit insgesamt 128.800 € nahezu unverändert. Die Personalausgaben sind um 3,6 % auf 506.300 € gestiegen, was sich insbesondere durch die Auszubildenden und die Neubesetzung des Steueramtes begründet. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist um 9,4 % auf 137.600 € gesunken, wobei hier hauptsächlich der Wegfall der Miete für die EDV-Anlage an die EDV ursächlich ist.

Daraus ergibt sich ein ungedeckter Bedarf von 517.600 € (+ 0,4 %) und eine Verwaltungsumlage von 107,39 €.

Im Vermögenshaushalt sind Investitionen von 15.000 € für die Erneuerung der Telefonanlage, für einen Lamellenvorhang für den Serverraum und Aktenschränke für das Steueramt veranschlagt, die aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden können. Die Festsetzung einer Investitionsumlage ist somit nicht erforderlich.

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

7 gegen 0 Stimmen.


Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 646.400 EUR

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      15.400 EUR

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1) Verwaltungsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2004 auf 517.600 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2003 auf 4820 Einwohner festgesetzt.

 

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 107,39 EUR festgesetzt.

 

(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

Fälligkeit der Umlage:

Die Verwaltungsumlage wird zum 25. eines jeden Monats für den Folgemonat mit je einem Zwölftel des Jahresbetrages zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum 01. Januar noch nicht erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages zu leisten.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2004 in Kraft.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

 

Rott a. Inn, den

 

 

 

Maier

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

5

7

Beratung und Beschluss zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

7 gegen 0 Stimmen.

 

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn für die Jahre 2003 – 2007 wird zugestimmt.



6

7

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der Geschäftsstellenleiter, Herr Ganslmaier erläuterte die Einwohnerentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft an Hand einer Folie.

Der Vorsitzende schlug vor, einheitlich für die Verwaltungsgemeinschaft als Geschenk anlässlich von Geburten einen Tauftaler zu überreichen. Da die Namensgravur teuer erscheint, sollte jeweils eine entsprechende Urkunde beigelegt werden. Preise für den Tauftaler werden von den örtlichen Banken eingeholt.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss die Vorsitzende um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                              Furch
Sitzungsleiter                                                   Schriftführer