Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Sitzungstag: 31. März 2003
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus
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1.
Genehmigung Protokoll vom 09.12.2002
2.
Bekanntgabe Bericht über die überörtliche Prüfung der
Jahresrechnungen 1994 mit 2000 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 4 GO
3.
Bekanntgabe Jahresrechnung 2002 gemäß Art. 102 Abs. 2
GO
4.
Bericht über die Entwicklung des Haushaltsplanes des
Jahres 2003
5.
a) Organisation des Landtags- und Bezirkstagswahlen
am 21.09.2003
b) Volksbegehren, Volksentscheid
6.
Bekanntgaben
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TOP
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GR
anw.
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Ergebnis / Beschluss
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Der Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die Sitzung
der Gemeinschaftsversammlung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung und zu deren Erweiterung um einen
zusätzlichen TOP wurden nicht erhoben.
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Genehmigung
Protokoll vom 09.12.2002
Nach Aufruf des
Protokolls wurde die Niederschrift vom 09.12.2002 mit
6 gegen 0 Stimmen
ohne Einwände genehmigt.
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Bekanntgabe Bericht über die überörtliche Prüfung der
Jahresrechnungen 1994 mit 2000 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 4 GO
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab den
Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung vom 15.01.2003 und die
Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Textziffern wie folgt bekannt:
Tz. 1:
Die Beurteilung der Beamten erfolgt künftig wieder periodisch.
Tz. 2:
Mit dem Einsatz der neuen EDV-Anlage soll auch der
Geschäftsverteilungsplan überarbeitet werden, sodass ein eigenes Steueramt
gebildet werden kann. Ob eine autonome Software zum Einsatz kommt, ist noch
zu entscheiden.
Tz. 3:
Die notwendigen Ergänzungslieferungen wurden inzwischen von den einzelnen
Sachgebieten überprüft, sodass einige Loseblattwerke gekündigt werden
konnten.
Tz. 4:
Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes
soll für die Verwaltungsgemeinschaft und die Gemeinden Ramerberg und Rott a.
Inn wieder ein Personalrat gebildet werden, soweit sich hierfür Mitarbeiter
zur Verfügung stellen.
Tz. 5:
Zur Anschaffung der neuen Hardware werden entsprechende Vergleichsangebote
eingeholt und die wirtschaftlichste Lösung bezüglich Kauf oder Miete geprüft.
Schulungen für die Mitarbeiter werden nur erforderlich, soweit zum 01.01.2004
auf eine autonome Software umgestiegen wird.
Tz. 6:
Um das Programm TERA-BEI vollständig nutzen zu können, müssen die entsprechenden
Satzungen hinterlegt werden. Wegen Arbeitsüberlastung in der Bauverwaltung
konnte die erforderliche Schulung dafür noch nicht besucht werden.
Tz. 7:
Mit dem Einsatz der neuen EDV-Anlage wird auf die richtige Vergabe und
den Schutz der Passwörter geachtet. Bei der derzeitigen Anlage ist dies nur
beschränkt möglich, da zum Beispiel im Hauptamt teilweise mehrere Personen an
einem Arbeitsplatz beschäftigt sind.
Tz. 8:
Ein separater Administrator-Zugang für externe Dienstleister wird auch im
Zuge der EDV-Umstellung eingerichtet.
Tz. 9:
Mit der Einrichtung des Intranet durch das Landratsamt Rosenheim wurde im
Dezember 2002 auch eine Firewall installiert.
Tz. 10:
Eine Betriebsdokumentation wird mit dem Einsatz der neuen EDV-Anlage erarbeitet.
Tz. 11:
Ebenso wird auch ein Notfallkonzept erarbeitet.
Tz. 12:
Desgleichen wird eine Dienstanweisung für den IT-Bereich erarbeitet.
Tz. 13:
Es wird künftig darauf geachtet, dass Server und Client bei jedem
Verlassen des Arbeitsplatzes vom Mitarbeiter gesperrt werden.
Tz. 14:
Eine Überarbeitung der Schriftgutablage wird angestrebt. Gegebenenfalls
soll mit Hilfe der Auszubildenden eine entsprechende Projektarbeit dafür
erstellt werden.
Zusammenfassend wurde von Seiten des Rechnungsprüfers festgestellt, dass die
Haushaltswirtschaft der Verwaltungsgemeinschaft in den Berichtsjahren 1994
mit 2000 geordnet war. Die Rechnungsführung entsprach im Wesentlichen den geltenden
Vorschriften. Prüfungsfeststellungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
waren nicht veranlasst. Die im Bericht enthaltenen Feststellungen und
Anregungen werden wie oben festgestellt bereinigt bzw. künftig beachtet.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
7 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der vorgenannten Stellungnahme der
Verwaltung zu den einzelnen Textziffern des Berichtes über die überörtliche
Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1994 bis 2000 vom 15.01.2003 zu.
Zur Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft wird für die nachfolgenden
Haushaltsjahre mit den in der Gemeinschaftsversammlung jeweils festgestellten
Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 4 GO die Entlastung erteilt:
Haushaltsjahr Feststellungsergebnis
nach
Art. 102 Abs. 3 GO
1994 16.06.1997
1995
16.06.1997
1996
16.06.1997
1997
29.09.1998
1998
19.10.1999
1999
31.10.2000
2000
20.11.2001
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Bekanntgabe
Jahresrechnung 2002 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Der
Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, erläuterte das Ergebnis der Jahresrechnung
für das Jahr 2002 mit Rechenschaftsbericht. Das Rechnungsergebnis ergab nur
geringfügige Abweichungen zum Haushaltsplan. Der Rücklagenstand zum
Jahresende betrug 78.228,68 €. Die in der allgemeinen Rücklage angesammelten
Mittel sollen für Investitionen 2003, insbesondere zur Erneuerung der
EDV-Anlage verwendet werden.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2002 samt Rechenschaftsbericht wurde zur
Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,
die Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO durchzuführen.
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Bericht
über die Entwicklung des Haushaltsplanes des Jahres 2003
Der
Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtete über die laufende
Entwicklung des Haushalts 2003.
Die Aufstellung über die Haushaltsentwicklung zum 31.03.2003 wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
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5a
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Organisation der
Landtags- und Bezirkstagswahlen am 21.09.2003
Die Landtags- und Bezirkstagswahlen finden am 21.09.2003 statt. Die
Einteilung der Wahlbezirke und die Abwicklung der Briefwahl wird wie in den
Jahren zuvor gehandhabt, d. h., dass in Rott a. Inn 3 Stimmbezirke plus 1
Briefwahlvorstand und in Ramerberg 2 Stimmbezirke gebildet werden. Die
Wahleinweisungen erfolgen in Ramerberg am 16.09.2003 und in Rott a. Inn am
18.09.2003.
Als Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer wird ein Betrag von 20,00 €
festgesetzt.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
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5b
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Volksbegehren,
Volksentscheid
Das
Bayer. Staatsministerium des Innern hat den Zulassungsanträgen für die
Volksbegehren "Menschenwürde ja - Klonen niemals" und "Wer
bestellt, muss auch bezahlen. Für eine gerechte Finanzausstattung der
bayerischen Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke"
stattgegeben. Die Auslegungsfristen für die Volksbegehren wurden wie folgt festgesetzt:
"Menschenwürde ja - Klonen niemals" 22.05.-04.06.2003
" Wer bestellt, muss auch bezahlen.
Für eine gerechte Finanzausstattung
der bayerischen Gemeinden, kreisfreien
Städte, Landkreise und Bezirke" 20.06.-03.07.2003
Für die Volksbegehren ist noch ein Beauftragter zu benennen.
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Bekanntgaben
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass
a)
in der Verwaltungsgemeinschaft ein kontinuierliches geringes
Ansteigen der Einwohnerzahlen zu verzeichnen ist. Die Entwicklung wurde
anhand eines Schaubildes verdeutlicht;
b)
für die Verwaltung ein Leitbild mit folgenden Grundsätzen erstellt
wurde:
- Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger
- Die Entwicklung klarer Zielvorstellungen
- Ein vernetztes, aufgabenübergreifendes Denken
- Wirtschaftliches, qualitäts- und ergebnisorientiertes Handeln
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss die
Vorsitzende um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung der
Gemeinschaftsversammlung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier Holzmeier
Sitzungsleiter Schriftführerin
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