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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Sitzungstag: 28. Mai 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal
Gemeindehaus
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinde Rott a. Inn:
Ruth Burghardt
Sebastian Mühlhuber
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Fritz Schreier (ab 19.05 Uhr)
Anton Wenisch
Abwesend:
Fritz Schreier - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Manfred Furch, Kämmerer (ab Top 6)
Ablichtung der Niederschrift an die Gemeinschaftsräte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
Genehmigung Protokoll vom 11.12.2001
Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
Feststellung der Anzahl der weiteren Stellvertreter
Wahl des Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
Satzung über die Entschädigung des Vorsitzenden bzw. der Mitglieder
der Gemeinschaftsversammlung
Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung
Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses
Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten
Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Jahr 2001
Bericht über die Entwicklung zum Haushaltsplan 2002
Notwendige Anschaffungen für EDV/Internet 2002 (Hard- und Software)
Organisation der Bundestagswahlen am 22.09.2002
Bekanntgaben
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der Vorsitzende eröffnete um 19.00 Uhr die erste Sitzung der
Gemeinschaftsversammlung nach der Kommunalwahl 2002 und stellte die
ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Zur Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung wird vermerkt, dass die
Gemeinde Rott a. Inn mit 4 Mitgliedern und dem 1. Bürgermeister und die
Gemeinde Ramerberg mit 2 Mitgliedern und der 1. Bürgermeisterin wie folgt
vertreten ist:
Gemeinde Rott a. Inn
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Ruth Burghardt - Vertr. Dr. Klaus Absmaier
Sebastian Mühlhuber - Vertr. Hans Gilg
Ruth Sommer - Vertr. Max Zangerl
Agnes Ständer - Vertr. Franz Ametsbichler
Gemeinde Ramerberg
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Fritz Schreier - Vertr. Rudi Huber
Anton Wenisch - Vertr. Gerhard Lindauer
Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 11.12.2001
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom
11.12.2001 mit
7 gegen 0 Stimmen
ohne Einwände genehmigt.
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Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
Vor Beginn der Wahl wies der Geschäftsstellenleiter Herr
Ganslmaier darauf hin, dass der Gemeinschaftsvorsitzende in geheimer
Abstimmung zu wählen und nur einer der ersten Bürgermeister der
Mitgliedsgemeinden wählbar ist.
Anschließend wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem angehörten:
Mühlhuber Sebastian (Vorsitzender)
Ruth Sommer
Anton Wenisch
Der Vorsitzende des Wahlausschusses forderte zur Abgabe von
Wahlvorschlägen auf. Folgender Wahlvorschlag wurde eingereicht:
Herr Georg Maier
Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel.
Die Stimmzettel wurden geheim in der Wahlkabine gekennzeichnet und
zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem
Verzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses stellte fest, dass von den 8
Mitgliedern bei der Wahl 8 anwesend waren und 8 Mitglieder ihre Stimme
abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die
Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 8 Stimmzettel abgegeben. Die
Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses öffnete die Stimmzettel einzeln und
las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die
Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel: 8
Davon ungültig 1
Gültige Stimmzettel 7
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Georg Maier 7 Stimmen
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündete das Ergebnis und stellte
fest, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Rott a. Inn Georg Maier
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und
damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt ist.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annehme.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.
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Feststellung der Anzahl der weiteren Stellvertreter
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinschaftsversammlung stellte fest, einen weiteren
Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden zu wählen.
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Wahl des Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
Der Vorsitzende des Wahlausschusses forderte zur Abgabe von
Wahlvorschlägen auf. Folgender Wahlvorschlag wurde eingereicht:
Frau Barbara Reithmeier
Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel.
Die Stimmzettel wurden geheim in der Wahlkabine gekennzeichnet und
zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem
Verzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses stellte fest, dass von den 8
Mitgliedern bei der Wahl 8 anwesend waren und 8 Mitglieder ihre Stimme
abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die
Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 8 Stimmzettel abgegeben. Die
Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses öffnete die Stimmzettel einzeln und
las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die
Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel: 8
Davon ungültig 1
Gültige Stimmzettel 7
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Barbara Reithmeier 7 Stimmen
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündete das Ergebnis und stellte
fest, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ramerberg Barbara
Reithmeier mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten hat und damit zur stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden
gewählt ist.
Er fragte die Gewählte, ob sie die Wahl annehme.
Diese erklärte die Annahme der Wahl.
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Satzung über die Entschädigung des Vorsitzenden bzw. der Mitglieder
der Gemeinschaftsversammlung
Nach eingehender Beratung wurde nachfolgende Satzung beschlossen:
8 gegen 0 Stimmen
Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn erlässt auf Grund des Art. 10
Abs. 2 der VgemO i.V.m. Art. 26 und Art. 30 des KommZG und den Art. 20a,
Art. 23 und 32 der GO folgende Satzung:
§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung
- Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und
Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und – soweit eingerichtet
– des vorberatenden Bürgermeisterausschusses.
- Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre
Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige
Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung in Höhe von 15,00
Euro je Sitzung. Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres
Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören; sie erhalten nur Ersatz
ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 30 Abs. 2 KommZG).
- Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeiter oder
Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalles.
- Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben ferner Anspruch auf
Ersatz ihrer Auslagen; sie erhalten insbesondere für auswärtige
Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder wie sie im Bayerischen
Reisekostengesetz für Beamte ab Besoldungsgruppe A8 vorgesehen sind.
§ 2 Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden und der
Stellvertreter
- Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit als
Vorsitzender und Leiter der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 200,00 Euro.
- Die Stellvertreterin des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro.
- Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich zeitgleich und
in gleichem Maße wie die Grundgehälter der Beamten in den
Besoldungsgruppen A und B nach der Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz
einheitlich angehoben werden.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.05.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche
Tätigkeit vom 25.06.1996 außer Kraft.
Rott a. Inn, den 28.05.2002
Maier
Gemeinschaftsvorsitzender
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Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung
Die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung der
Gemeinschaftsversammlung wurde vom Leiter der Geschäftsstelle, Herrn
Ganslmaier, vorgetragen und erläutert.
Nach Beratung wurde die Geschäftsordnung mit folgenden Ergänzungen
angenommen:
8 gegen 0 Stimmen
- § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) erhält folgende Eintragungen:
die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Vollzug zwingender
Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien der
Gemeinschaftsversammlung, in denen die Leistungen nach Voraussetzung
und Höhe festgelegt sind; im Übringen bis zu einem Betrag von 1.500,00
€ im Einzelfall.
Buchst. b):
- Erlass 200,00 €
- Niederschlagung 200,00 €
- Stundung 200,00 €
Buchst. c):
die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag
von
500,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag
von
500,00 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Buchst. d):
... bis zu einer Wertgrenze von 200,00 €.
Buchst. e):
... bis zu einer Wertgrenze von 200,00 €.
Buchst. f):
... bis zu einem Betrag von 0,00 €
Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Nr. 4 Buchst. a):
wenn der Streitwert voraussichtlich 0,00 € beträgt.
- § 14 Abs. 2 erhält folgende Eintragung:
Die Sitzungen finden im Gemeindehaus Rott a. Inn, Kaiserhof 3, Rott a.
Inn statt; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr.
- § 16 Abs. 2 erhält folgende Eintragung:
Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage;
- § 17 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Eintragung:
Sie sollen spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim
Gemeinschaftsvorsitzenden eingereicht werden.
- § 18 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung
wird zu Beginn der nichtöffentlichen Sitzung verlesen. Anschließend
lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift
abstimmen.
- § 27 erhält folgende Fassung:
(1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im
Amtsblatt des Landratsamtes Rosenheim bekannt gemacht.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem
Grund auf eine in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt
gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landratsamtes Rosenheim
hingewiesen.
(3) Die Verwaltungsgemeinschaft unterhält folgende für öffentliche
Bekanntmachungen bestimmte Stellen:
1. Rott a. Inn, Kaisergarten
2. Feldkirchen, Friedhofsmauer
3. Rott a. Inn, Alpenstraße
4. Rott a. Inn, Schule (ab 01.01.2003)
5. Ramerberg, Gemeindehaus
6. Zellerreit, Gasthaus Esterer
7. Sendling, Anwesen Süßmaier
- § 30 erhält folgende Eintragung:
Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.06.2002 außer Kraft.
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Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Besetzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt zu:
Anton Wenisch - Gemeinde Ramerberg
Ruth Sommer - Gemeinde Rott a. Inn
Agnes Ständer - Gemeinde Rott a. Inn
Zur Vorsitzenden wurde Frau Agnes Ständer und zum Stellvertreter Herr
Anton Wenisch ernannt.
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Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten
Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
- 1. Bürgermeister Georg Maier wird mit Wirkung vom 01.05.2002 zum
Eheschließungsbeamten für den Standesamtsbezirk Rott a. Inn auf
jederzeitigen Widerruf bestellt.
8 gegen 0 Stimmen
- 1. Bürgermeisterin Barbara Reithmeier wird mit Wirkung vom 01.05.2002
zur Eheschließungsbeamtin für den Standesamtsbezirk Rott a. Inn auf
jederzeitigen Widerruf bestellt.
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Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Jahr 2001
Der Kämmerer, Herr Furch, erläuterte das Ergebnis der
Jahresrechnung für das Jahr 2001 mit Rechenschaftsbericht. Das
Rechnungsergebnis ergab nur geringfügige Abweichungen. Der
Rücklagenstand zum Jahresende betrug 141.720,36 DM.
Die Mindestrücklage beträgt ca. 10.000,00 DM.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2001 samt Rechenschaftsbericht wurde
zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss wird
beauftragt, die Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO durchzuführen.
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Bericht über die Entwicklung zum Haushaltsplan 2002
Der Kämmerer, Herr Furch berichtete über die laufende
Entwicklung des Haushalts 2002.
Eine Aufstellung über die Haushaltsentwicklung zum 27.05.2002 wird als
Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
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Notwendige Anschaffungen für EDV/Internet 2002 (Hard- und Software)
Herr Furch informierte das Gremium, dass der Mietvertrag über die
EDV-Anlage mit der AKDB noch bis zum 01.07.2003 läuft. Sollte ein
früherer Ausstieg erwogen werden, ist eine Ablösesumme von 23.000,00 DM
fällig. Eine teilweise Erneuerung der EDV-Anlage ist notwendig, da die
vorhandene Datenbank ORACLE 7.3.4 vom Hersteller nicht mehr gepflegt wird
und der Umstieg auf die Version 8 erforderlich. Für die Version 8 ist
jedoch ein wesentlich höherer Arbeitsspeicher notwendig. Des weiteren hat
Microsoft die Produkt-Lizenzierung zum 01.10.2001 geändert. Für
vorhandene Lizenzen besteht nach dem 01.10.2001 für eine Übergangsphase
bis zum 31.07.2002 wie bisher die Möglichkeit der Softwareaktualisierung
über Upgrade Advantage. Danach muss eine Neulizenzierung erworben werden.
Von Seiten des Bundesministeriums des Innern wurde mit Microsoft
Deutschland GmbH ein Rahmenvertrag geschlossen, der die öffentlichen
Verwaltungen zur vergünstigten Beschaffung von Microsoft-Software
berechtigt. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.05.2004. Diesbezüglich wurde
ein Angebot von der Fa. ISP*D International Software Partners GmbH, Poing,
eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 6.124,38 € einschl. MWSt.
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 29.05.2002 um 10.00 Uhr ein Gespräch
mit Herrn Kumm von der AKDB stattfindet. Dabei soll über einen Kauf oder
Miete einer neuer Anlage gesprochen und die vorgenannte Sachlage
insbesondere im Hinblick auf die Ablösesumme eingehend erörtert werden.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinschaftsversammlung nahm den vorgenannten Sachverhalt zur
Kenntnis und beschloss, wenn sich aus dem Gespräch vom 29.05.2002 mit
AKDB neue Gesichtspunkte oder eine kurzfristige Entscheidungen zur
EDV-Anlage ergeben, vor dem 30.06.2002 eine erneute Sitzung insbesondere
zum Thema "EDV" abzuhalten.
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Organisation der Bundestagswahlen am 22.09.2002
Nach Vortrag des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Für die Bundestagswahl am 22.09.2002 werden in Ramerberg 2
Stimmbezirke und in Rott a. Inn 3 Stimmbezirke sowie ein Briefwahlvorstand
eingerichtet. Die Abwicklung und Auswertung der Wahl erfolgt über ein
Wahlprogramm der AKDB. Für die Briefwahl steht ein eigenes Wahlbüro in
Zimmer 108 der Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung. Die Wahleinweisung
in Ramerberg findet am 17.09.2002 und in Rott a. Inn am 19.09.2002. Das
Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer beträgt 16,00 €.
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Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab bekannt, dass
- in der Bayer. Staatszeitung vom 19.04.2002 ein Artikel über
Verwaltungsgemeinschaften in Bayern erschienen ist. Dieser Artikel
wird jedem Mitglied der Gemeinschaftsversammlung übersandt.
- derzeit die überörtliche Rechnungsprüfung stattfindet;
- als Termin für den Betriebsausflug der 27.09.2002 festgesetzt
wurde;
- nächste Woche ein Gespräch der Arbeitskreise Internet von Rott a.
Inn und Ramerberg stattfindet;
- zum 01.06.2002 ein neues Hausmeisterehepaar von der Gemeinde Rott a.
Inn eingestellt wurde.
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 20.30
Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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