Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Sitzungstag: 28. Mai 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus

 



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Gemeinde Rott a. Inn:
Ruth Burghardt
Sebastian Mühlhuber
Ruth Sommer
Agnes Ständer

Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Fritz Schreier (ab 19.05 Uhr)
Anton Wenisch

Abwesend:
Fritz Schreier - beruflich (bis 19.05 Uhr)

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Manfred Furch, Kämmerer (ab Top 6)

Ablichtung der Niederschrift an die Gemeinschaftsräte am:


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 11.12.2001
  2. Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
  3. Feststellung der Anzahl der weiteren Stellvertreter
  4. Wahl des Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
  5. Satzung über die Entschädigung des Vorsitzenden bzw. der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
  6. Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung
  7. Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses
  8. Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten
  9. Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Jahr 2001
  10. Bericht über die Entwicklung zum Haushaltsplan 2002
  11. Notwendige Anschaffungen für EDV/Internet 2002 (Hard- und Software)
  12. Organisation der Bundestagswahlen am 22.09.2002
  13. Bekanntgaben


TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der Vorsitzende eröffnete um 19.00 Uhr die erste Sitzung der Gemeinschaftsversammlung nach der Kommunalwahl 2002 und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Zur Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung wird vermerkt, dass die Gemeinde Rott a. Inn mit 4 Mitgliedern und dem 1. Bürgermeister und die Gemeinde Ramerberg mit 2 Mitgliedern und der 1. Bürgermeisterin wie folgt vertreten ist:

Gemeinde Rott a. Inn
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Ruth Burghardt - Vertr. Dr. Klaus Absmaier
Sebastian Mühlhuber - Vertr. Hans Gilg
Ruth Sommer - Vertr. Max Zangerl
Agnes Ständer - Vertr. Franz Ametsbichler

Gemeinde Ramerberg
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Fritz Schreier - Vertr. Rudi Huber
Anton Wenisch - Vertr. Gerhard Lindauer

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

1

7

Genehmigung Protokoll vom 11.12.2001

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 11.12.2001 mit

7 gegen 0 Stimmen

ohne Einwände genehmigt.

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Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden

Vor Beginn der Wahl wies der Geschäftsstellenleiter Herr Ganslmaier darauf hin, dass der Gemeinschaftsvorsitzende in geheimer Abstimmung zu wählen und nur einer der ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden wählbar ist.

Anschließend wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem angehörten:

Mühlhuber Sebastian (Vorsitzender)
Ruth Sommer
Anton Wenisch

Der Vorsitzende des Wahlausschusses forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Folgender Wahlvorschlag wurde eingereicht:

Herr Georg Maier

Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel.
Die Stimmzettel wurden geheim in der Wahlkabine gekennzeichnet und zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis vermerkt.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses stellte fest, dass von den 8 Mitgliedern bei der Wahl 8 anwesend waren und 8 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 8 Stimmzettel abgegeben. Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmzettel: 8
Davon ungültig 1
Gültige Stimmzettel 7

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

Georg Maier 7 Stimmen

Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Rott a. Inn Georg Maier mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt ist.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annehme.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.

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8

Feststellung der Anzahl der weiteren Stellvertreter

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinschaftsversammlung stellte fest, einen weiteren Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden zu wählen.

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Wahl des Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden

Der Vorsitzende des Wahlausschusses forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Folgender Wahlvorschlag wurde eingereicht:

Frau Barbara Reithmeier

Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel.
Die Stimmzettel wurden geheim in der Wahlkabine gekennzeichnet und zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis vermerkt.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses stellte fest, dass von den 8 Mitgliedern bei der Wahl 8 anwesend waren und 8 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 8 Stimmzettel abgegeben. Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmzettel: 8
Davon ungültig 1
Gültige Stimmzettel 7

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

Barbara Reithmeier 7 Stimmen

Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ramerberg Barbara Reithmeier mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zur stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt ist.
Er fragte die Gewählte, ob sie die Wahl annehme.
Diese erklärte die Annahme der Wahl.

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8

Satzung über die Entschädigung des Vorsitzenden bzw. der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung


Nach eingehender Beratung wurde nachfolgende Satzung beschlossen:

8 gegen 0 Stimmen

Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn erlässt auf Grund des Art. 10 Abs. 2 der VgemO i.V.m. Art. 26 und Art. 30 des KommZG und den Art. 20a, Art. 23 und 32 der GO folgende Satzung:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung

  1. Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und – soweit eingerichtet – des vorberatenden Bürgermeisterausschusses.
  2. Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung. Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören; sie erhalten nur Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 30 Abs. 2 KommZG).
  3. Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles.
  4. Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben ferner Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen; sie erhalten insbesondere für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder wie sie im Bayerischen Reisekostengesetz für Beamte ab Besoldungsgruppe A8 vorgesehen sind.

§ 2 Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden und der Stellvertreter

  1. Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender und Leiter der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 Euro.
  2. Die Stellvertreterin des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro.
  3. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B nach der Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz einheitlich angehoben werden.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.05.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 25.06.1996 außer Kraft.

Rott a. Inn, den 28.05.2002


Maier
Gemeinschaftsvorsitzender

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8

Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung

Die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung wurde vom Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Ganslmaier, vorgetragen und erläutert.

Nach Beratung wurde die Geschäftsordnung mit folgenden Ergänzungen angenommen:

8 gegen 0 Stimmen

  1. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) erhält folgende Eintragungen:
    die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien der Gemeinschaftsversammlung, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind; im Übringen bis zu einem Betrag von 1.500,00 € im Einzelfall.


    Buchst. b):
    - Erlass 200,00 €
    - Niederschlagung 200,00 €
    - Stundung 200,00 €

    Buchst. c):
    die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von
    500,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von
    500,00 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

    Buchst. d):
    ... bis zu einer Wertgrenze von 200,00 €.

    Buchst. e):
    ... bis zu einer Wertgrenze von 200,00 €.

    Buchst. f):
    ... bis zu einem Betrag von 0,00 €

    Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen.

    Nr. 4 Buchst. a):
    wenn der Streitwert voraussichtlich 0,00 € beträgt.
  2. § 14 Abs. 2 erhält folgende Eintragung:
    Die Sitzungen finden im Gemeindehaus Rott a. Inn, Kaiserhof 3, Rott a. Inn statt; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr.
  3. § 16 Abs. 2 erhält folgende Eintragung:
    Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage;
  4. § 17 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Eintragung:
    Sie sollen spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim Gemeinschaftsvorsitzenden eingereicht werden.
  5. § 18 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
    Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird zu Beginn der nichtöffentlichen Sitzung verlesen. Anschließend lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
  6. § 27 erhält folgende Fassung:
    (1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landratsamtes Rosenheim bekannt gemacht.
    (2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem
    Grund auf eine in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt
    gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landratsamtes Rosenheim
    hingewiesen.
    (3) Die Verwaltungsgemeinschaft unterhält folgende für öffentliche Bekanntmachungen bestimmte Stellen:
    1. Rott a. Inn, Kaisergarten
    2. Feldkirchen, Friedhofsmauer
    3. Rott a. Inn, Alpenstraße
    4. Rott a. Inn, Schule (ab 01.01.2003)
    5. Ramerberg, Gemeindehaus
    6. Zellerreit, Gasthaus Esterer
    7. Sendling, Anwesen Süßmaier
  7. § 30 erhält folgende Eintragung:
    Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2002 in Kraft.
    Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.06.2002 außer Kraft.

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Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt zu:

Anton Wenisch - Gemeinde Ramerberg
Ruth Sommer - Gemeinde Rott a. Inn
Agnes Ständer - Gemeinde Rott a. Inn

Zur Vorsitzenden wurde Frau Agnes Ständer und zum Stellvertreter Herr Anton Wenisch ernannt.

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Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten

Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

  1. 1. Bürgermeister Georg Maier wird mit Wirkung vom 01.05.2002 zum Eheschließungsbeamten für den Standesamtsbezirk Rott a. Inn auf jederzeitigen Widerruf bestellt.

                         8 gegen 0 Stimmen
  2. 1. Bürgermeisterin Barbara Reithmeier wird mit Wirkung vom 01.05.2002 zur Eheschließungsbeamtin für den Standesamtsbezirk Rott a. Inn auf jederzeitigen Widerruf bestellt.

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8

Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Jahr 2001

Der Kämmerer, Herr Furch, erläuterte das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2001 mit Rechenschaftsbericht. Das Rechnungsergebnis ergab nur geringfügige Abweichungen. Der Rücklagenstand zum Jahresende betrug 141.720,36 DM.
Die Mindestrücklage beträgt ca. 10.000,00 DM.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2001 samt Rechenschaftsbericht wurde zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO durchzuführen.

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Bericht über die Entwicklung zum Haushaltsplan 2002

Der Kämmerer, Herr Furch berichtete über die laufende Entwicklung des Haushalts 2002.
Eine Aufstellung über die Haushaltsentwicklung zum 27.05.2002 wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

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Notwendige Anschaffungen für EDV/Internet 2002 (Hard- und Software)

Herr Furch informierte das Gremium, dass der Mietvertrag über die EDV-Anlage mit der AKDB noch bis zum 01.07.2003 läuft. Sollte ein früherer Ausstieg erwogen werden, ist eine Ablösesumme von 23.000,00 DM fällig. Eine teilweise Erneuerung der EDV-Anlage ist notwendig, da die vorhandene Datenbank ORACLE 7.3.4 vom Hersteller nicht mehr gepflegt wird und der Umstieg auf die Version 8 erforderlich. Für die Version 8 ist jedoch ein wesentlich höherer Arbeitsspeicher notwendig. Des weiteren hat Microsoft die Produkt-Lizenzierung zum 01.10.2001 geändert. Für vorhandene Lizenzen besteht nach dem 01.10.2001 für eine Übergangsphase bis zum 31.07.2002 wie bisher die Möglichkeit der Softwareaktualisierung über Upgrade Advantage. Danach muss eine Neulizenzierung erworben werden. Von Seiten des Bundesministeriums des Innern wurde mit Microsoft Deutschland GmbH ein Rahmenvertrag geschlossen, der die öffentlichen Verwaltungen zur vergünstigten Beschaffung von Microsoft-Software berechtigt. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.05.2004. Diesbezüglich wurde ein Angebot von der Fa. ISP*D International Software Partners GmbH, Poing, eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 6.124,38 € einschl. MWSt.

Der Vorsitzende teilte mit, dass am 29.05.2002 um 10.00 Uhr ein Gespräch mit Herrn Kumm von der AKDB stattfindet. Dabei soll über einen Kauf oder Miete einer neuer Anlage gesprochen und die vorgenannte Sachlage insbesondere im Hinblick auf die Ablösesumme eingehend erörtert werden.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinschaftsversammlung nahm den vorgenannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss, wenn sich aus dem Gespräch vom 29.05.2002 mit AKDB neue Gesichtspunkte oder eine kurzfristige Entscheidungen zur EDV-Anlage ergeben, vor dem 30.06.2002 eine erneute Sitzung insbesondere zum Thema "EDV" abzuhalten.

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Organisation der Bundestagswahlen am 22.09.2002

Nach Vortrag des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 0 Stimmen

Für die Bundestagswahl am 22.09.2002 werden in Ramerberg 2 Stimmbezirke und in Rott a. Inn 3 Stimmbezirke sowie ein Briefwahlvorstand eingerichtet. Die Abwicklung und Auswertung der Wahl erfolgt über ein Wahlprogramm der AKDB. Für die Briefwahl steht ein eigenes Wahlbüro in Zimmer 108 der Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung. Die Wahleinweisung in Ramerberg findet am 17.09.2002 und in Rott a. Inn am 19.09.2002. Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer beträgt 16,00 €.

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Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass

  1. in der Bayer. Staatszeitung vom 19.04.2002 ein Artikel über Verwaltungsgemeinschaften in Bayern erschienen ist. Dieser Artikel wird jedem Mitglied der Gemeinschaftsversammlung übersandt.
  2. derzeit die überörtliche Rechnungsprüfung stattfindet;
  3. als Termin für den Betriebsausflug der 27.09.2002 festgesetzt wurde;
  4. nächste Woche ein Gespräch der Arbeitskreise Internet von Rott a. Inn und Ramerberg stattfindet;
  5. zum 01.06.2002 ein neues Hausmeisterehepaar von der Gemeinde Rott a. Inn eingestellt wurde.
   

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 20.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin