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Öffentliche Sitzung : |
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Ergebnis / Beschluss |
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Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die öffentliche Sitzung und
stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gremiums fest. |
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Genehmigung Protokoll vom 20.11.2001 |
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2002 613.400 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.700 EUR ab.
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2002 auf 492.000 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2000 auf 4655 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 105,69 EUR festgesetzt. (2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000 EUR festgesetzt. § 6 Fälligkeit der Umlage: Die Verwaltungsumlage wird zum Beginn eines jeden Monats mit je einem Zwölftel des Jahresbetrages zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum 01. Januar noch nicht erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages zu leisten. Zur Abdeckung der Mietzahlung an die AKDB wird zum 01.07. zusätzlich zwei Drittel des jeweiligen Monatsbetrages zur Zahlung fällig. Die Verrechnung erfolgt mit der Umlage im Dezember. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2002 in Kraft. Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn Rott a. Inn, 11.12.2001 gez. Maier Gemeinschaftsvorsitzender Die Entscheidung bezüglich der Anschaffung einer neuen EDV-Anlage wurde zurückgestellt. Es sind noch Alternativangebote einzuholen. Sollte sich eine Anschaffung noch in 2002 notwendig sein, sind die Kosten im Rahmen eines Nachtragshaushalt abzuwickeln. |
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Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2001 bis 2005 |
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Bekanntgaben
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 21.45
Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.
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