Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Sitzungstag: 13. März 2001 Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Gemeinde Rott a. Inn:
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Ruth Sommer
Agnes Ständer

Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Gerhard Lindauer

Rupert Schärfl

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung an die Gemeinschaftsräte am:

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 12.12.2000

2.      Bekanntgabe der Jahresrechnung 2000 nach Art. 102 Abs. 2 GO

3.      Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 25 BayDSG

4.      Umstellung von DM auf EURO ab 01.01.2002

5.      Bekanntgaben

6.      Anfragen

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 12.12.2000

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.12.2000 ohne Einwände genehmigt.

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Bekanntgabe der Jahresrechnung 2000 nach Art. 102 Abs. 2 GO

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtete, dass ein Sollüberschuss in Höhe von 65.791,01 DM erwirtschaftet und der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte. Der Rücklagenstand zum Jahresende betrug 128.637,46 DM.
Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung 2000 und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               8 gegen 0 Stimmen

Die Jahresrechnung für das Jahr 2000 wurde gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 GO durchzuführen.

Als Termin für die örtliche Rechnungsprüfung wurde der 28.03.2001 vereinbart.

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Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 25 BayDSG

Mit der Novellierung des Bayer. Datenschutzgesetzes (BayDSG) durch Gesetz vom 25.10.2000 besteht ab 01.03.2001 für alle öffentlichen Stellen in Bayern, die personenbezogene Daten mithilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragen. Für Verwaltungsgemeinschaften und ihre Mitgliedsgemeinden ist ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG).

Nach Beratung wurde auf Vorschlag der Verwaltung folgender Beschluss gefasst:

                                               8 gegen 0 Stimmen

Im Vollzug des Bayer. Datenschutzgesetzes vom 25.10.2000 wird der Verwaltungsamtsinspektor Thomas Rolle mit Wirkung vom 01.03.2001 zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn bestellt.

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Umstellung von DM auf EURO ab 01.01.2002

Mit der Einführung des Euro zum 01.01.2002 werden DM-Beträge in Rechtsvorschriften Kraft EU-Rechts automatisch unter Verwendung des Umrechnungskurses 1 Euro = 1,95583 DM auf den Euro umgestellt. Dieser Umrechnungskurs führt dazu, dass regelmäßig ungerade Beträge in Euro und Cent entstehen werden. Auch nach dem Ab- und Aufrunden auf die zweite Stelle hinter dem Komma, wird es zu Werten kommen, die aus verschiedenen Gründen so nicht handhabbar sein werden. Es muss dann „geglättet“ werden.
Es wird daher empfohlen, die von der Umstellung betroffenen Satzungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf Euro-Tauglichkeit zu überprüfen und bei Bedarf Änderungen seitens der Verwaltung vorzubereiten.

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Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass

a)      dem Arbeitskreis Internet ab 15.03.2001 das Zimmer Nr. 114 im 1. OG des Gemeindehauses zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung ist berechtigt, den PC sowie das Zimmer im Bedarfsfall mitzubenützen;
b)      für den Schulverband seit 1996 ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 6.000,00 DM unverändert berechnet wird. Eine Anpassung erscheint mit der Einführung des Euro zum 01.01.2002 für gegeben. In der nächsten Sitzung wird dieser TOP behandelt;
c)      die nächste Sitzung der Gemeinschaftsversammlung voraussichtlich im Juni 2001 stattfinden wird;
d)      Unterlagen für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2002 bereitliegen. Die Gemeinden Ramerberg und Rott a. Inn werden gebeten, baldmöglichst in den Gemeinderatssitzungen die Wahlleiter zu bestellen.
 

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Anfragen

Bürgermeisterin Reithmeier bat die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Verwaltungskosten für die Betreute Wohnen GmbH als Haushaltsansatz gesondert veranschlagt werden muss.
 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 19.35 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier                                                              Holzmeier
Sitzungsleiter                                                   Schriftführer