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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Sitzungstag: 13. März
2001 Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus
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Vorsitzender:
Georg
Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Mitglieder der
Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinde Rott a. Inn:
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin
Gerhard Lindauer
Rupert Schärfl
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinschaftsräte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
1.
Genehmigung Protokoll vom 12.12.2000
2.
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2000 nach Art. 102 Abs. 2 GO
3.
Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 25
BayDSG
4.
Umstellung von DM auf EURO ab 01.01.2002
5.
Bekanntgaben
6.
Anfragen
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TOP
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GR
anw.
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Ergebnis / Beschluss
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Der Vorsitzende eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche
Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit
des Gremiums fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung
Protokoll vom 12.12.2000
Nach
Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.12.2000 ohne Einwände
genehmigt.
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Bekanntgabe
der Jahresrechnung 2000 nach Art. 102 Abs. 2 GO
Der
Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtete, dass ein Sollüberschuss
in Höhe von 65.791,01 DM erwirtschaftet und der allgemeinen Rücklage
zugeführt werden konnte. Der Rücklagenstand zum Jahresende betrug
128.637,46 DM.
Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung 2000 und kurzer Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Die Jahresrechnung für das Jahr 2000 wurde gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,
die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 GO durchzuführen.
Als Termin für die örtliche Rechnungsprüfung wurde der 28.03.2001
vereinbart.
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Bestellung
eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 25 BayDSG
Mit
der Novellierung des Bayer. Datenschutzgesetzes (BayDSG) durch Gesetz vom
25.10.2000 besteht ab 01.03.2001 für alle öffentlichen Stellen in
Bayern, die personenbezogene Daten mithilfe von automatisierten Verfahren
verarbeiten oder nutzen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung
eines behördlichen Datenschutzbeauftragen. Für Verwaltungsgemeinschaften
und ihre Mitgliedsgemeinden ist ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter zu
bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG).
Nach Beratung wurde auf Vorschlag der Verwaltung folgender Beschluss
gefasst:
8 gegen 0 Stimmen
Im Vollzug des Bayer. Datenschutzgesetzes vom 25.10.2000 wird der
Verwaltungsamtsinspektor Thomas
Rolle mit Wirkung vom 01.03.2001 zum behördlichen Datenschutzbeauftragten
der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn bestellt.
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Umstellung
von DM auf EURO ab 01.01.2002
Mit
der Einführung des Euro zum 01.01.2002 werden DM-Beträge in
Rechtsvorschriften Kraft EU-Rechts automatisch unter Verwendung des
Umrechnungskurses 1 Euro = 1,95583
DM auf den Euro umgestellt. Dieser Umrechnungskurs führt dazu, dass
regelmäßig ungerade Beträge in Euro und Cent entstehen werden. Auch
nach dem Ab- und Aufrunden auf die zweite Stelle hinter dem Komma, wird es
zu Werten kommen, die aus verschiedenen Gründen so nicht handhabbar sein
werden. Es muss dann „geglättet“ werden.
Es wird daher empfohlen, die von der Umstellung betroffenen Satzungen,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf Euro-Tauglichkeit zu überprüfen
und bei Bedarf Änderungen seitens der Verwaltung vorzubereiten.
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Bekanntgaben
Der
Vorsitzende gab bekannt, dass
a)
dem Arbeitskreis Internet ab 15.03.2001 das Zimmer Nr. 114 im 1. OG
des Gemeindehauses zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung ist
berechtigt, den PC sowie das Zimmer im Bedarfsfall mitzubenützen;
b)
für den Schulverband seit 1996 ein Verwaltungsaufwand in Höhe von
6.000,00 DM unverändert berechnet wird. Eine Anpassung erscheint mit der
Einführung des Euro zum 01.01.2002 für gegeben. In der nächsten Sitzung
wird dieser TOP behandelt;
c)
die nächste Sitzung der Gemeinschaftsversammlung voraussichtlich im
Juni 2001 stattfinden wird;
d)
Unterlagen für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2002 bereitliegen.
Die Gemeinden Ramerberg und Rott a. Inn werden gebeten, baldmöglichst in
den Gemeinderatssitzungen die Wahlleiter zu bestellen.
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Anfragen
Bürgermeisterin
Reithmeier bat die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Verwaltungskosten
für die Betreute Wohnen GmbH als Haushaltsansatz gesondert veranschlagt
werden muss.
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der
Vorsitzende um 19.35 Uhr die öffentliche Sitzung der
Gemeinschaftsversammlung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Holzmeier
Sitzungsleiter
Schriftführer
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