Öffentliche Sitzung
des
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Sitzungstag: 12. Dezember 2000

Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister


Schriftführer:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle


Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Gemeinde Rott a. Inn:
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt (ab 18.50 Uhr, TOP 2)
Ruth Sommer (ab 18.50 Uhr, TOP 2)
Agnes Ständer

Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bügermeisterin
Gerhard Lindauer
Rupert Schärfl

Mitglieder abwesend:
Ruth Burghardt (bis 18.50 Uhr)
Ruth Sommer (bis 18.50 Uhr)

Außerdem anwesend
:
Manfred Furch, Kämmerer


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 31.10.2000

2.      Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2000

3.      Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2001

4.      Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004

5.      Bekanntgaben

 

 

TOP

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anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung. Er stellte fest, dass alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ordnungsgemäß geladen wurden und die Gemeinschaftsversammlung beschlussfähig sei.

Der vorliegenden TO wurde ohne Einwände zugestimmt.


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Genehmigung Protokoll vom 31.10.2000

Dem Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.10.2000 wurde ohne Einwände zugestimmt.


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Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2000

Nach Vortrag und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               8 gegen 0 Stimmen

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Nachtragshaushaltssatzung:

                                                           § 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

                                                           § 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2000 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

gez. Maier
Gemeinschaftsvorsitzender

 

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2001

Nach Beratung wurde folgender Beschluß gefaßt:

                                               8 gegen 0 Stimmen

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn folgende Haushaltssatzung


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.130.500 DM
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.500 DM

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
(1) Verwaltungsumlage:
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2001 auf 903.400 DM festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.1999 auf 4570 Einwohner festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 197,68 DM festgesetzt.

(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.000 DM festgesetzt.

§ 6
Fälligkeit der Umlage:
Die Verwaltungsumlage wird zum Beginn eines jeden Monats mit je einem Zwölftel des Jahresbetrages zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum 01. Januar noch nicht erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages zu leisten. Zur Abdeckung der Mietzahlung an die AKDB wird zum 01.07. zusätzlich zwei Drittel des jeweiligen Monatsbetrages zur Zahlung fällig. Die Verrechnung erfolgt mit der Umlage im Dezember.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

gez. Maier
Gemeinschaftsvorsitzender


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Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               8 gegen 0 Stimmen

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn für die Jahre 2000-2004 wird zugestimmt.


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Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Jahresabschlussfeier der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn voraussichtlich Mitte Januar 2001 stattfinden wird. Gesonderte Einladung geht allen noch zu.


 

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende um 19.10 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                              Ganslmaier
Sitzungsleiter                                                   Schriftführer