Öffentliche Sitzung
des
Schulverband Rott a. Inn


Sitzungstag: 29. April 2003, Sitzungsort: Lehrerzimmer der Volksschule Rott a. Inn

 



Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister Rott a. Inn

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinde Griesstätt:
Franz Meier, 1. Bürgermeister

Gemeinde Ramerberg:
Barbara Reithmeier, 1. Bürgermeisterin

Gemeinde Rott a. Inn:
Johann Ganslmaier
Ruth Burghardt
Ruth Sommer

Schulverbandsmitglieder abwesend:
Gerhard Lindauer        - beruflich
Johann Scherfler         - beruflich (Vertr. Lindauer)
                               
Außerdem geladen und anwesend:
Rudolf Kolbig, Rektor
Agnes Ständer, Schulreferentin Rott a. Inn
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung der Niederschrift an die Verbandsräte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.    Genehmigung Protokoll vom 18.03.2003

2.    Bekanntgabe der Jahresrechnung 2002 gemäß Art. 102 GO

3.    Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnungen 1994-2000;
Beantwortung der Prüfungsfeststellungen und Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO

4.    Ideen- und Realisierungswettbewerb Zweifachturnhalle und Volksschulerweiterung;
Bekanntgabe der Ergebnisse der Preisrichtersitzung vom 10.04.2003 und Beratung über weiteres Vorgehen

5.    Bezirkswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden";
Beitrag und Mitwirkung der Schule am Wettbewerb

6.    Mittlere-Reife-Klassen an der Hauptschule Wasserburg a. Inn;
Vereinbarung auf Übernahme des anteiligen Schulaufwands

7.    Bekanntgaben

8.    Anfragen

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der Vorsitzende Georg Maier eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit der Schulverbandsversammlung fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung und Erweiterung um einen zusätzlichen TOP wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 18.03.2003

Nach Aufruf des Protokolls wurde der Niederschrift vom 18.03.2003 mit

                                6 gegen 0 Stimmen

genehmigt.


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Bekanntgabe der Jahresrechnung 2002 gemäß Art. 102 GO

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung 2001 durch den Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Ganslmaier und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                6 gegen 0 Stimmen

Die Jahresrechnung für das Jahr 2002 wurde gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 GO durchzuführen.


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Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnungen 1994-2000;
Beantwortung der Prüfungsfeststellungen und Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO

 

Unter Bezugnahme auf TOP 3 der Sitzung vom 18.03.2003 wurde die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Textziffern des Berichts über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1994-2000 wie folgt bekannt geben:


Tz. 1:
Dem Rektor der Grund- und Hauptschule Rott a. Inn, Herrn Rudolf Kolbig, wird gemäß Erl. 8.4 zu § 37 Komm HV die Bewirtschaftungsbefugnis für den laufenden Schulaufwand bis zu einer Höhe von 1.000,00 € erteilt.

Tz. 2:

Die Schulleitung wird angehalten, die Bestandsverzeichnisse für das bewegliche Anlagevermögen (Ausstattung der Klassenräume, des Lehrerzimmers, des Rektorats, des Sekretariats sowie der dazugehörigen IT-Ausstattung) baldmöglichst, spätestens bis zum 30.07.2003 zu aktualisieren.

Tz. 3:
Die Mitglieder des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses werden darauf hingewiesen, die örtliche Rechnungsprüfung künftig fristgerecht nach Art. 103 Abs. 4 GO (innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltjahres) durchzuführen.

Tz. 4:
Die Hinweise für die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Ersatzbeschaffung eines Kopiergerätes) aus der Broschüre "Das wirtschaftliche Angebot - Hinweise zur richtigen Wertung im Vergabeverfahren" werden beachtet.

Tz. 5:
Die Hinweise zum Aufbau und Betrieb eines sicheren Internetzugangs aus dem IT-Grundschutzhandbuch werden beachtet und soweit noch nicht geschehen, entsprechend umgesetzt.

Tz. 6:
Eine ausreichende und aktuelle Betriebsdokumentation für das vorhandene IT-System wird erarbeitet.

Tz. 7:
Ein Notfallkonzept wird entsprechend dem IT-Grundschutzhandbuch erarbeitet.

Tz. 8:
Die Kompetenzen für Bestellungen und Anschaffungen werden noch geregelt (s. auch Regelungen in der Geschäftsordnung und Bewirtschaftungsbefugnis des Rektors).
Die unnötig angefallenen Telefongebühren für den Internetzugang im Informatikraum betrugen 2002 insgesamt 1.193,73 €. Der kostenlose Email-Anschluss wurde irrtümlich mit einer kostenpflichtigen Zugangskennung versehen. Für den Internet-Anschluss im Sekretariat sind für den Zeitraum vom 27.11.2002 bis 14.01.2003 Nutzungsentgelte in Höhe von 981,27 € entstanden. Künftig wird streng darauf geachtet, dass keine überhöhten Telefonrechnungen mehr anfallen. Die überhöhte Telefonrechnung konnte trotz intensiver Bemühungen mit der Telekom nicht aufgeklärt werden.

Tz. 9:
Die Erstellung einer getrennten Telefonrechnung für den Schulverband wurde bereits bei der Deutschen Telekom in Auftrag gegeben.

Tz. 10:
Da keine haftungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden können, werden die entstandenen Kosten für den Internetanschluss der Schulverwaltung in Höhe von 981,27 € der Kassenversicherung gemeldet.

Tz. 11:
Der bestehende Mietvertrag ist zum 31.12.2003 gekündigt worden. Aufgrund umfangreicher Änderungen wird ein neuer Mietvertrag ausgearbeitet, insbesondere auch im Hinblick auf eine möglichst gerechte Lastenverteilung zwischen den Mietgliedsgemeinden.

Tz. 12:
Das Lehrschwimmbecken kann erst dann aufgelassen werden, wenn die geplante Zweifachturnhalle in Betrieb geht (voraussichtlich im Jahr 2005). Für die Volksschule sind zwingend 2 Sportstätten erforderlich. Das Lehrschwimmbecken wird allerdings bereits ab 01.07. bis zum Schuljahresbeginn geschlossen.

Tz. 13:
Die Reinigungshäufigkeit in den Klassenzimmern der Schule wird mit Beginn des neuen Schuljahres auf eine Zwei-Tage-Reinigung in den Klassenzimmern umgestellt. Vorher wird noch ein Hygieneplan erstellt. Die Sauberkeit der Schule ist daher künftig davon abhängig, dass die Schüler und Lehrer gewisse Eigenleistungen (besenreines Klassenzimmer) erbringen.

Tz. 14:
Die Geschäftsordnung wird nicht geändert. Alle grundsätzlichen Entscheidungen trifft wie bisher die Schulverbandsversammlung oder der Vorsitzende. Die 1. Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden werden jeweils, soweit dies erforderlich erscheint, angehört.

Tz. 15:
Die Schulverbandsversammlung beschließt aus den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit das sogenannte Federgeld an die Lehrkräfte ab sofort zu streichen. Seit 1987 ist die Rechtsgrundlage dafür weggefallen und wurde daher als freiwillige Leistung gewährt.

Tz. 16:
Die Regelung bezüglich der Genehmigung von Gastschulverhältnissen wird künftig eingehender geprüft. Da keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Gastschulbeiträgen besteht, werden diese nurmehr bei zwingend persönlichen Gründen genehmigt.

Tz. 17:
Die Schülerzahl mit gesetzlichen Beförderungsanspruch wird künftig von der Schulleitung mit einer namentlichen Auflistung und mit der Prüfung angefordert, ob jeweils ein gefährlicher Schulweg im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 SchBefV vorliegt.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

                                6 gegen 0 Stimmen

Der Schulverband stimmt der vorgenannten Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Textziffern des Berichtes über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1994 bis 2000 vom 13.03.2003 zu und stellt für diese Jahre die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO fest.

 

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Ideen- und Realisierungswettbewerb Zweifachturnhalle und Volksschulerweiterung;
Bekanntgabe der Ergebnisse der Preisrichtersitzung vom 10.04.2003 und Beratung über weiteres Vorgehen


Der Architektenwettbewerb über den Neubau einer Zweifachturnhalle und die Volksschulerweiterung konnte am 10.04.2003 abgeschlossen werden. Das Preisgericht führte die ursprünglich auf 2 Tage angesetzte Sitzung zur Bewertung und die Entscheidung der Wettbewerbsarbeiten an einem Tag durch. Die Entscheidung über die in die engere Wahl gezogenen Arbeiten wurde einstimmig gefasst. Das Preisgericht empfiehlt auch einstimmig, bei der Realisierung der Bauaufgabe die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit zugrunde zulegen. Am 24.04.2003 wurden die Preisträger im Rathaus (2. Obergeschoss) vorgestellt. Dazu waren die Mitglieder des Arbeitskreises, Gemeinderäte aus dem Gemeinden Ramerberg und Griesstätt mit ihren Bürgermeistern geladen. Die Gemeinde Griesstätt konnte jedoch wegen einer anderweitigen Verpflichtung nicht daran teilnehmen.

Zum weiteren Vorgehen findet am 27.05.2003 mit dem ersten Preisträger (Prof. Jürgen Krug, München) ein Vorgespräch statt. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises zusammen mit dem Gemeinderat ist für den 05.06.2003 vorgesehen. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Krug derzeit eine Turnhalle in München baut, die Ende Mai 2003 fertiggestellt und besichtigt werden könnte. Ein evtl. Besichtigungstermin wird noch bekanntgegeben.
Abschließend wurde zur erstplazierten Wettbewerbsarbeit festgestellt, dass der Vorschlag, die Sporthalle mit einem begrünten Flachdach zu versehen, berechtigte Zweifel aufkommen ließ. Es wird angestrebt, ein leicht geneigtes Satteldach zu verwirklichen.



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Bezirkswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden";
Beitrag und Mitwirkung der Schule am Wettbewerb

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass am 08.07.2003 der Bezirksentscheid zum Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" stattfindet. Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt am Wettbewerb teil. Die Schule könnte dies zum Anlass nehmen, das Thema in den Klassen zu behandeln und damit das Bewußtsein der Schülerinnen und Schüler für ihre Heimatgemeinde zu stärken. Als Aktionen für die Schule bieten sich Malwettbewerbe und Übernahme von Patenschaften zu einzelnen Projekten an, wobei auch die Geschichte und insbesondere die Klostergeschichte eine Rolle spielen könnte.

Die Schulleitung nahm die Anregung des Vorsitzenden auf und wird das Thema an die Klassenleiter weitergeben.

 

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Mittlere-Reife-Klassen an der Hauptschule Wasserburg a. Inn;
Vereinbarung auf Übernahme des anteiligen Schulaufwands

 

Mit Schreiben vom 15.04.2003 teilt die Stadt Wasserburg a. Inn mit, dass an der Hauptschule Wasserburg 83 Schüler aus anderen Gemeinden die Mittlere-Reife-Klassen besuchen. Nachdem nach Art. 10 BaySchFG die Möglichkeit die Erhebung von Gastschulbeiträgen durch den Schulaufwandsträger ausgeschlossen ist, sieht sich die Stadt Wasserburg ohne entsprechende Refinanzierung langfristig nicht im Stande, das Schulprojekt fortzuführen. Zur Sicherung der M-Klassen an der Hauptschule Wasserburg bittet sie die jeweiligen Gemeinden, den nicht gedeckten Schulaufwand im Verhältnis der Schülerzahlen zu übernehmen. Aus dem Gemeindegebiet Rott a. Inn besuchen derzeit 12 Schüler die Mittlere-Reife-Klassen, was einer Umlage von ca. 800,00 € pro Schüler entspricht.

Der Vorsitzende berichtete, dass das Thema auch in der Bürgermeister-Dienstversammlung angesprochen wurde. Seiner Meinung nach sollte die Umlage auf keinem Fall rückwirkend, sondern erst ab dem neuen Schuljahr 2003/2004 und dann auch nur über den Sachaufwand gezahlt werden.
Bis zur nächsten Sitzung werden neue Erkenntnisse zum Sachstand eingeholt.

 

 

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Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass nach der Schuleinschreibung feststeht, dass ab den neuen Schuljahr drei erste Klassen gebildet werden;
Zur Lehrplatzsituation stellte Rektor Kolbig auf Anfrage des Vorsitzenden fest, dass nur 50 % der Schulabgänger eine feste Ausbildungsplatzzusage haben. Zur Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche wird von Seiten der Schulverbandsversammlung vorgeschlagen, einen entsprechenden Hinweis in den Mitteilungsblättern der Gemeinden Rott a. Inn und Ramerberg zu veröffentlichen.

 

 

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Anfragen


Verbandsrat Ganslmaier wies auf eine Anfrage der 7. Klasse hin, wonach die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihr Klassenzimmer streichen möchten.
Das Gremium erhob dagegen grundsätzlich keine Einwände, wenn der Farbton und die Farbqualität mit Herrn Dünstl (Maler) abgestimmt wird und die Arbeiten unter Anleitung einer Aufsichtsperson bzw. eines Fachmannes durchgeführt werden. Die Kosten der Farbe trägt der Schulverband.

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der Vorsitzende um 20.35 Uhr die öffentliche Sitzung.
Im Anschluss daran wurde die Mädchentoilette in der Grundschule besichtigt, die in den kommenden Sommerferien saniert werden soll.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                   Holzmeier
Vorsitzender                                         Schriftführerin

 

 

 

 

 

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