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Öffentliche Sitzung Sitzungstag: 18. Dezember 2002, Sitzungsort: Lehrerzimmer der Volksschule Rott a. Inn |
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Ergebnis / Beschluss |
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Der Vorsitzende Georg Maier eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche
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Schulverbandsversammlung fest. |
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Genehmigung Protokoll vom 14.10.2002 |
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Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2001 nach Art. 102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung 2001 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Summe bereinigte Solleinnahmen 952.245,77 DM Solleinnahmen Vermögenshaushalt 101.214,81 DM Summe bereinigte Solleinnahmen 101.214,81 DM Summe bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt 1.053.460,58 DM Sollausgaben Verwaltungshaushalt 1.053.460,58 DM Summe bereinigte Sollausgaben 1.053.460,58 DM Sollausgaben Vermögenshaushalt 101.214,81 DM Summe bereinigte Sollausgaben 101.214,81 DM Summe bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt 1.053.460,58 DM Zuführung zum Vermögenshaushalt 5.030,32 DM Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 1.491,48 DM Stand der unerledigten Verwahrgelder 972,34 DM Stand der unerledigten Vorschüsse 0,00 DM |
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Bericht zur Entwicklung des Haushaltsplanes 2002 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2003 Der Vorbericht einschl. aller Anlagen wurde vom Kämmerer, Herrn Furch vorgetragen und aufgetretene Fragen erläutert. Die Miete wird im Haushaltsjahr auf 30.413,00 € sinken, da das bewegliche Anlagevermögen Zug um Zug abgeschrieben wird. Die Staatszuweisung zur Schülerbeförderung wird sich voraussichtlich nach den derzeitigen Richtlinien auf insgesamt 95.907,15 € belaufen. Mit einem Härteausgleich kann auch im kommenden Haushaltsjahr nicht gerechnet werden, da der Fördersatz im laufenden Haushaltsjahr bei 59,8 % lag, also über 55 %. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand beträgt 192.700,00 €. Der ungedeckte Bedarf im Verwaltungshaushalt ist geringfügig auf 369.300,00 € gestiegen. Daraus ergibt sich eine Umlage je Schüler von 932,58 €; dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr von lediglich 0,5 % Für Investitionen des Schulaufwands ist ein Pauschalbetrag von
5.000,00 € vorgesehen. Entsprechende Rücklagenmittel sind nicht vorhaben, sodass dieser
Betrag über eine Investitionsumlage finanziert werden muss. Für das
Haushaltsjahr 2003 beträgt die Investitionsumlage für die
Mitgliedsgemeinden je Schüler 287,12 € und wird je nach
Planungsfortschritt im Rahmen der angefallenen Planungskosten erhoben. 7 gegen 0 Stimmen. Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 493.500 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 113.900 EUR ab.
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 (1) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2002 auf 369.300 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2001 auf 396 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 932,58 EUR festgesetzt. (2) Investitionsumlage
§ 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6 Fälligkeit der Umlage: Die Schulverbandsumlage wird mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 25.01., 25.04., 25.07. und 25.10. zur Zahlung fällig. Ist die Haushaltssatzung zum ersten Fälligkeitstermin noch nicht erlassen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe des Vorjahresbetrages zu leisten. Die Investitionsumlage wird je nach Planungsfortschritt in Höhe der angefallenen anteiligen Planungskosten durch Umlagenbescheid erhoben. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2003 in Kraft. Schulverband Rott a. Inn Rott a. Inn, den Maier Schulverbandsvorsitzender
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Investitionsprogramm für die Jahre 2002-2006 7 gegen 0 Stimmen. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm des Schulverband Rott a. Inn für die Jahre 2002 - 2006 wird zugestimmt.
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Neubau einer Zweifachturnhalle und Sanierung der Hauptschule;
Am Wettbewerb werden 25 Architekten teilnehmen, wobei 13 Bewerber fest
gesetzt sind und 12 Bewerber per Los beim Notar am 13.12.2002, um 12.30
Uhr ermittelt werden. |
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Erlass einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Parkplatzbereich der Schule (10 km/h)
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Renovierungsarbeiten im Keller der Grundschule |
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Bericht über die Besprechungen mit den Eltern wegen der Mittagsbetreuung
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Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Schulverband Rott a. Inn und der Bürger-Solarkraftwerk Rott GbR
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Bekanntgaben |
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Anfragen |
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der
Vorsitzende um 20.10 Uhr die öffentliche Sitzung.
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