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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Claudia Schaber Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Franz
Ametsbichler, ab 19:09 Uhr Georg
Dünstl Renate
Faryna Johann
Ganslmaier Hans
Gilg, ab 19:09 Uhr Dr.
Jürgen Hüther Sebastian Mühlhuber Franz
Riedl Marinus
Schaber Martin
Schreyer Hans
Senega Ruth
Sommer Max
Zangerl, ab 19:19 Uhr Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Wilhelm
Schüßler, beruflich Dr.
Klaus Absmaier, bis 19:19 Uhr Franz
Ametsbichler, bis 19:09 Uhr Hans
Gilg, bis 19:09 Uhr Max
Zangerl, bis 19:19 Uhr Außerdem
anwesend: Frau Hentschel, Fa. Hentschel Consult, Freising Herr Huber, Fa. Huber Planungs-GmbH, Rosenheim Ablichtung an Gemeinderat am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 22.11.2007; 2. Bebauungsplan Gewerbegebiet Meiling; Antrag Zangerl KG, Meiling, auf Befreiung vom Bebauungsplan zum Anbau eines Plattenlagers an das bestehende Betriebsgebäude 3. 2. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich Lengdorf-Ost; Bekanntgabe der eingegangenen Anregungen, Abwägungen sowie Feststellungsbeschluss 4. Bebauungsplan Nr. 19 mit integriertem Grünordnungsplan für den Bereich Lengdorf-Ost; Bekanntgabe der eingegangenen Anregungen, Abwägungen sowie Satzungsbeschluss 5. Bekanntgaben und Anfragen; |
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GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.07 Uhr die öffentliche
Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest. Einwände zur Tagesordnung wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 22.11.2007 Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift
vom 22.11.2007 mit 12 gegen 0 Stimmen genehmigt. Ab dem
nächsten Tagesordnungspunkt waren die Gemeinderatsmitglieder Franz
Ametsbichler und Johann Gilg anwesend. |
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Bebauungsplan Gewerbegebiet Meiling; Antrag Zangerl KG, Meiling, auf Befreiung vom Bebauungsplan zum Anbau
eines Plattenlagers an das bestehende Betriebsgebäude Der Vorsitzende erläuterte, dass die Fa. Zangerl KG, Meiling, mit Schreiben vom 20.11.2007 einen Antrag zum Anbau eines Plattenlagers an das bestehende Betriebsgebäude gestellt hat. Das bestehende Holzlager soll dazu komplett abgerissen werden. Außerdem beantragte die Fa. Zangerl KG, Meiling, für den geplanten Anbau eine Befreiung vom Bebauungsplan Gewerbegebiet Meiling. Diesen Antrag der Fa. Zangerl KG hat der Gemeinderat bereits mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung in Kopie erhalten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht ohne weiteres möglich. Hier ist die Situation vor Ort zu prüfen, auch im Bezug auf Stellplätze, Eingründung etc. Zudem muss die Zufahrt in die Kreisstraße geregelt werden. Eine direkte Zufahrt zur Kreisstraße wurde bereits im Rahmen der Baugenehmigung zum Betriebsleiterhaus Max Zangerl jun. grundsätzlich erteilt. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, schlug vor, den Bebauungsplan im Rahmen eines „vereinfachten Verfahrens“ gemäß § 13 BauGB zu ändern. Nach Bekanntgabe des Sachverhalts und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Dem Antrag der Fa. Zangerl KG, Meiling, auf Erweiterung der bestehenden Halle und Neubau einer Plattenlagerhalle im Anschluss an das bestehende Betriebsgebäude wird die Zustimmung der Gemeinde grundsätzlich in Aussicht gestellt, jedoch nur, wenn das bestehende Holzlager, wie geplant, komplett abgerissen wird. Nachdem jedoch die Baugrenze nach Norden um über 17 m überschritten wird, ist es erforderlich, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Gewerbegebiet „Meiling“ bzw. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Meiling-Erweiterung“ entsprechend geändert wird. Dies ist gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich. Dabei ist der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben. Die direkte Zufahrt zur Kreisstraße ist bereits im Rahmen der Baugenehmigung zum Betriebsleiterhaus von Herrn Max Zangerl jun., grundsätzlich erteilt worden. Die in der neu vorgelegten Planung enthaltene Schranke hält die Gemeinde für nicht zulässig und darf, wenn überhaupt, nur nach Zustimmung des Straßenbaulastträgers, des Landratsamtes Rosenheim, errichtet werden. Die Kosten des Verfahrens (Bebauungsplan einschließlich Grünordnungsplan) hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetages ist abzuschließen. Ab dem nächsten
Tagesordnungspunkt waren die Gemeinderatsmitglieder Max Zangerl und Dr. Klaus
Absmaier anwesend. |
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2. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für
den Bereich Lengdorf-Ost; Bekanntgabe der eingegangenen Anregungen und Abwägungen sowie Feststellungsbeschluss Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Huber von der Fa. Huber Planungs-GmbH und Frau Hentschel von der Fa. C. Hentschel Consult, Freising. In der heutigen Sitzung soll abschließend über die eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt werden und der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Frau Hentschel wird außerdem zu den Fragen zum Thema Lärmschutz Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat Rott a. Inn stellt gemäß § 5 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.08.2007, gefertigt von Architekturbüro Schleburg, Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim, in Zusammenarbeit mit der Huber Planungs-GmbH, Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim, mit integriertem Landschaftsplan vom 08.08.2007, sowie den Erläuterungs- und Umweltbericht vom 08.08.2007, fest. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt
Rosenheim die Genehmigung zu beantragen. Die Stellungnahme der Fa. Huber Planungs-GmbH zur
Flächennutzungsplanänderung vom 22.11.2007 und die schalltechnische Stellungnahme
der Fa. C. Hentschel Consult vom 21.11.2007 sind als Anlage 1 und 2 Bestandteil dieses Protokolls. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. |
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Bebauungsplan Nr. 19 mit integriertem Grünordnungsplan für den
Bereich Lengdorf-Ost; Bekanntgabe der eingegangenen Anregungen,
Abwägungen sowie Satzungsbeschluss Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier,
erläuterte den aktuellen Stand des Verfahrens. Der Landschaftsarchitekt Huber vom Büro Huber Planungs-GmbH erläuterte die eingegangenen Anregungen und Abwägungen und stellte jeweils einen Beschlussvorschlag vor. Die Zusammenstellung der eingegangenen Anregungen und Abwägungen der Huber Planungs-GmbH vom 22.11.2007 wurde dem Gemeinderat bereits mit der Einladung zur heutigen Gemeinderatssitzung zugesandt: Zu den Anregungen bzw. Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes, Rosenheim, vom 15.10.2007, wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt zu, dass ein entsprechender Hinweis
zu den Immissionen und Emissionen aus der angrenzenden Landwirtschaft (z. B.
Lärm und Geruch) in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen bzw. Einwendungen der Fa. E.ON Bayern AG, Kundencenter, Ampfing, vom 04.10.2007, wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Die Stellungnahme der Fa. E.ON Bayern AG, Ampfing, wird zur Kenntnis genommen. Die Planungen werden rechtzeitig mit der Fa. E.ON Bayern abgestimmt. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen bzw. Einwendungen der IHK München vom 11.10.2007 wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde nimmt die Anregung zur Kenntnis, beim Mischgebiet auf eine tatsächlich realisierte Durchmischung von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung zu achten. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen bzw. Einwendungen des Landratsamtes Rosenheim, Bauabteilung/Ortsplanung vom 16.10.2007 wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Die Definition der Wandhöhe wird redaktionell ergänzt (bestehende Geländehöhe im Schnittpunkt des Gebäudes bis zum Schnittpunkt der seitlichen Wand mit der Oberkante der Dachhaut). Eine Aussage zur Zulässigkeit von Gauben und Quergiebeln soll nicht getroffen werden. Damit sind sie grundsätzlich zulässig. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen bzw. Einwendungen der Fa. GMI GmbH, Rott a. Inn, vom 17.10.2007 wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Die gesamte Grundstücksfläche der Parzellen 16 + 17 beträgt ca. 3.300 qm. Die dargestellte empfohlene Gebäudeplanung beträgt ca. 1.150 qm. Damit wäre eine GRZ von 0,35 erreicht. Daraus erfolgt, dass die GRZ nicht erhöht werden muss und bei 0,35 bleiben soll. Für die jeweilige Gesamt-GRZ ist Parzelle 16 und 17 gemeinsam zu sehen. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen bzw. Einwendungen der Fa. GMI GmbH, Rott a. Inn, vom 23.10.2007 wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Eine Vergrößerung des Grundstücks Nr. 8 zu Ungunsten des Dorfplatzes (Grünfläche) soll nicht vorgenommen werden. Die Größe der Grünfläche beträgt 350 qm. Dafür wurde bereits ein zusätzlicher Grünstreifen von 5 m Breite im Norden dargestellt, der als normal nutzbarer Garten mit verkauft werden kann (insgesamt 450 qm). Damit wurden bereits 100 qm mehr verkaufbare Grundstücksfläche geschaffen. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Zu den Anregungen und Einwendungen vom Büro Labbé & Partner, Herr Mohr, vom
23.10.2007, nahm Frau Hentschel Stellung. Labbé und Partner forderte, dass
die vorgetragenen Belange des Mandanten zu berücksichtigen sind; insbesondere
ist die Betroffenheit zutreffend zu ermitteln, entsprechende
Lärmschutzmaßnah-men sind zu treffen und auf das Emissionszusatzkontingent
für den Sektor A ist zu verzichten. Nach eingehender Erläuterung und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 10 gegen 5 Stimmen Die Bedenken des Büros Labbé & Partner mit Schreiben vom 23.10.2007 werden zurückgewiesen. Frau Henschel erläuterte gegenüber dem Gemeinderat die Vorgehensweise im Bebauungsplan seit dem Jahr 2000. Im Mischgebiet wurden Immissionskontingente festgesetzt, die den möglichen Lärm während des Tages festsetzen. So können zukünftig die Immissionsrichtwerte in der Wohnbebauung eingehalten werden. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Anschließend wurde folgender Satzungsbeschluss gefasst: 10 gegen 5 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den vom Architekturbüro Schleburg, Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim, in Zusammenarbeit mit der Huber Planungs-GmbH, Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim, ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan vom 08.08.2007 und Begründung in der Fassung vom 08.08.2007, sowie Umweltbericht in der Fassung vom 08.08.2007, als Satzung. Der Satzungsbeschluss wird erst dann bekannt gemacht, wenn
zur Sicherung der Planung entsprechende Vorverträge für den
Grundstückserwerb, die Erschließung, die Sicherung der Ausgleichsflächen und
der Einheimischen-Regelung sowie der Erschließungsvertrag mit den beteiligten
Grundstückseigentümern abgeschlossen sind. Gemeinderatsmitglied
Martin Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil. Der Beschlussvorschlag der Fa. Huber Planungs-GmbH
zum Bebauungsplan Nr. 19 mit integriertem Grünordnungsplan „Lengdorf-Ost“ vom
22.11.2007 und die schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan
Lengdorf-Ost von der Fa. C. Hentschel Consult vom 21.11.2007 sind als Anlage 3 und 2 Bestandteil dieses
Protokolls. |
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr
vorlagen, beendete der 1. Bürgermeister um 21:05 Uhr die öffentliche Sitzung.
Sitzungsleiter Schriftführerin |