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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder
anwesend:
Franz Ametsbichler
Renate
Faryna
Johann
Ganslmaier
Hans
Gilg
Dr.
Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Franz
Riedl
Marinus
Schaber
Martin
Schreyer
Wilhelm
Schüßler
Hans
Senega
Ruth
Sommer
Agnes
Ständer
Gemeinderatsmitglieder
abwesend:
Dr.
Klaus Absmaier - Urlaub
Georg
Dünstl - Urlaub
Max
Zangerl -
beruflich
Außerdem
anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle
Claudia Hentschel, Fa. Dorsch-Consult, München (zu
TOP 2)
Herr Huber, Fa. Huber Planungs-GmbH, Rosenheim (zu
TOP 2)
Ablichtung an Gemeinderäte am:
1.
a) Genehmigung
Protokoll vom 05.07.2007
b) Genehmigung Protokoll vom 26.07.2007
2.
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“;
a) Abschließende schalltechnische
Untersuchung;
Vortrag durch Frau Hentschel,
Dorsch-Consult
b) frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.
Wasserwerk Rott a. Inn;
a) Weitere Sicherung der
Wasserversorgung durch Schutzgebietsausweisung und evtl. Er-
mittlung eines Brunnenstandortes
b) Maßnahmenplan zum Betrieb und zur
Sicherung der Wasserversorgung
c) Abschluss für das Wirtschaftsjahr
2006
4.
Wohltätigkeitsparty – „Eine Turnhalle für Alle“ Nahversorgung
ist Lebensqualität;
Abschlussbericht durch Hans Senega
5.
Bekanntgaben
6.
Anfragen
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Aufstellung
Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“;
Der TOP war ursprünglich für die Sitzung am 26.07.2007
vorgesehen. Nachdem das schalltechnische Gutachten dem Rechtsanwaltsbüro Labbè
& Partner, München nicht rechtzeitig vorgelegen ist, wurde der TOP auf
die heutige Sitzung vertagt. Es ist vorgesehen, von den beauftragten
Fachleuten die Lärmschutz relevanten und planerischen Fakten vortragen zu
lassen und dann das Verfahren auf den Weg zu bringen. Innerhalb der
öffentlichen Auslegung haben wiederum alle Bürger und Träger öffentlicher
Belange die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen.
a) Abschließende schalltechnische
Untersuchung;
Vortrag durch Frau Hentschel, Dorsch-Consult
Anschließend begrüßte der 1. Bürgermeister Frau Hentschel von der Fa.
Dorsch-Consult, München und bat um ihren Vortrag. Vorweg teilte Frau
Hentschel mit, dass es keine neuen schalltechnischen Erkenntnisse zum Bebauungsplan
„Lengdorf-Ost“ gibt. Für den geplanten Neubau der Familie Praßmeier und den geplanten
Einbau von 3 Wohneinheiten der Familie Neumeier wurden Schallemissionen aus
der schalltechnischen Untersuchung vom März 2007 zugrunde gelegt. Die
Ergebnisse sind in dem in Anlage 1
beigefügten Untersuchungsbericht der Fa. Dorsch-Consult vom 02.07.2007 festgehalten.
Resümee daraus ist, dass der Umbau des Gebäudes der Familie Neumeier in 3
Wohneinheiten aus der Sicht der Fa. Dorsch-Consult möglich ist, wenn die
Gebietsnutzung als Mischgebiet aufrechterhalten wird.
Am geplanten Neubau der Familie Praßmeier ist hingegen mit Überschreitungen
von bis zu 4 dB(A) zu rechnen, die sich aus dem Parkplatzverkehr und der
LKW-Abfahrt zusammensetzen. Auf Grund dessen schlägt die Fa. Dorsch-Consult
vor, an diesem Standort auf einen Neubau mit ruhebedürftigen Aufenthaltsräumen
für den Nachtzeitraum zu verzichten.
Auf die Anfrage von Gemeinderat Dr. Hüther, auf welcher Grundlage die vorgestellten
Werte beruhen, antwortete Frau Hentschel, dass die Angaben aus Literaturwerten
und aus Messungen zur Ortsabrundung „Lengdorf-Nord“ entnommen wurden.
2. Bürgermeister Mühlhuber bat Frau Hentschel um ihre Einschätzung in Sachen
Immissionen zum Bebauungsplan. Frau Hentschel führte aus, dass sie das Praßmaier-Grundstück
nur für eine Mischgebietsnutzung zulassen würde, da die Immissionswerte schon
heute nicht eingehalten sind. Durch bauliche Maßnahmen, z. B., dass an der
Westfassade der Riegelbebauung keine Fenster von Aufenthaltsräumen zugelassen
werden, könnte man das Problem in den Griff bekommen.
Im Anschluss daran erläuterte Herr Huber die landschaftsplanerischen Aspekte
und stellte 2 Alternativplanungen vor.
Die Variante 21A.1 sieht eine Fußwegverbindung zur notwendigen Ausgleichsfläche
vor: Die Variante 21.1 beinhaltet anstatt eines Gebäudes, mittig der
Wohnbebauung, eine öffentliche Grünfläche von ca. 360 qm. In diesem Fall
sollte wegen der sehr kleinen Grundstücke am Rand der Wohnbebauung der innere
5 m breite Grüngürtel der Ausgleichsfläche den Grundstücken zugeordnet werden.
Weil die ausgewiesenen Ausgleichsflächen der Familie Gartner nicht ausreichen,
werden zusätzliche Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1149 der Familie
Gartner geschaffen.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
13 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt für den Bebauungsplan „Lengdorf-Ost“ die Variante
V 21.1 umzusetzen. Die Variante 21.1 wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
b) Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;
Abwägungsbeschluss zum Schreiben der Rechtsanwälte Labbè & Partner vom
26.07.2007
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, erläuterte die Verfahrensschritte
zum Bebauungsplan „Lengdorf-Ost“ und legte dazu eine Chronologie vor.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2006 gefasst. Dem Vorentwurf hat der
Gemeinderat am 01.02.2007 zugestimmt. Die Trägervoranfrage und Beteiligung
der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 26.02.-26.03.2007 statt. Eine
öffentliche Informationsveranstaltung wurde am 01.03.2007 durchgeführt. Die
schalltechnische Untersuchung der Fa. Dorsch-Consult wurde am 06.03.2007
fertig gestellt und für den Bereich der Grundstücke Praßmeier und Neumeier am
02.07.2007 abgeschlossen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden
mit Ausnahme des Schreibens der Rechtsanwälte Labbè & Partner am
10.05.2007 behandelt. Deshalb ist heute noch der Abwägungsbeschluss zu den
Bedenken verschiedener Anlieger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Labbè &
Partner, München, vom 26.07.2007 erforderlich. Der Beschlussvorschlag des
Architekturbüro Schlehburg bzw. der Oberplanungs-GmbH wurde allen
Gemeinderäten mit der Einladung versandt.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
11 gegen 2 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, die Bedenken verschiedener Anlieger
(Michael Neumeier, Lengdorf 18
Johann Praßmeier, Lengdorf 20
Peter und Ingrid Öttl, Lengdorf 26
Erika Siglinde Irger, Lengdorf 23)
gemäß Schreiben der beauftragten Rechtsanwälte Labbé & Partner vom
26.03.2007 zur Bauleitplanung zurückzuweisen bzw. nicht zu übernehmen.
Die Stellungnahme des Architekturbüros Schlehburg bzw. des Planungsbüros
Huber wird vom Gemeinderat vollinhaltlich übernommen und ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage 4 dem Protokoll beigefügt.
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Heute soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Danach liegt der Bebauungsplanentwurf einen Monat öffentlich auf. Innerhalb
dieser Frist können Bedenken und Einwände vorgebracht werden.
12 gegen 1 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn billigt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 19 mit Begründung für den Bereich „Lengdorf-Ost“ vom 08.08.2007,
gefertigt vom Architekturbüro Schlehburg, Schönfelstr. 17, Rosenheim mit
integriertem Grünordnungsplan und Umweltbereicht, gefertigt von der
Huber-Planungs-GmbH, Hubertusstr. 7, Rosenheim mit den am 10.05.2007 bzw.
heute beschlossenen Änderungen, Ergänzungen und Hinweisen in der Variante
21.1.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 mit
Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, zur Sicherung der Planung entsprechende
Vorverträge für den Grundstückserwerb, die Erschließung, die Sicherung der
Ausgleichsflächen und der Einheimischen-Regelung mit den beteiligten
Grundstückseigentümern vorzubereiten und bald möglichst abzuschließen.
Gemeinderat Schreyer nahm wegen
persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP
teil.
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Wasserwerk Rott
a. Inn;
a) Weitere Sicherung der Wasserversorgung
durch Schutzgebietsausweisung und evtl. Ermittlung eines Brunnenstandortes
Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass vom Landratsamt Rosenheim die Vorgabe
besteht, die bisherige Schutzgebietsausweisung zu überprüfen. Die Wasserentnahmegenehmigung
für die Brunnen I und II ist jeweils befristet auf 2 Jahre bis zum 31.12.2007.
Beide Brunnen sind zur Deckung des Wasserbedarfs erforderlich. Bei Ausfall
eines Brunnens ist die Vollversorgung der Hochzone nicht mehr gegeben. Der
2002 neu errichtete Hochbehälter erlaubt die Bevorratung von bis zu 3 Tagen. Das
Versorgungsgebiet ist in Hoch- und Tiefzone aufgeteilt. Nur für die Tiefzone
kann der bestehende Notverbund mit der Gemeinde Schechen genutzt werden. Die
Suche nach alternativen Standorten für einen dritten Brunnen im Rotter Forst war
nicht erfolgreich.
Nachdem im Mai 2007 in der Schutzzone II von der Gemeinde Rott a. Inn das
Grundstück Fl.Nr. 442, Gemarkung Rott a. Inn mit einer Größe von fast 1,5 ha
erworben werden konnte, ist nach unserer Auffassung der Zeitpunkt gekommen,
weitere Schritte einzuleiten. Dazu sollte mit einer Pilotbohrung auf dem
erworbenen Grundstück die Ergiebigkeit überprüft und die etwaige Beeinflussung
des Brunnens II abgeschätzt werden.
Im Norden ist infolge der bedarfsnotwendigen Entnahme des Brunnens I ein
Teilbereich des Wohngebietes „Rott-West, südlicher Teil“ in das Schutzgebiet
einbezogen. Bei höffiger Bohrung eines III. Brunnens ist im Süden eine Erweiterung
der jetzt nur für die Brunnen I und II vorgesehenen Schutzgebietsgrenze
notwendig. Wenn dadurch die Entnahme aus Brunnen I gedrosselt werden kann,
könnte auch die Schutzgebietszone in dem Baugebiet „Rott-West“ entfallen.
Ausschlaggebend für weitere Entscheidungen ist, dass diese Maßnahmen über den
Wasserhaushalt abzuwickeln und zu finanzieren sind. Nach Aussage des
Kämmerers und Herrn Riedl als Wirtschaftsprüfer des Wasserwerks sind die
Maßnahmen im Rahmen der bisherigen Herstellungsbeiträge und Gebühren möglich.
Als möglicher Zeitplan ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
08/2007 - Abstimmung im
Gemeinderat
09/2007 - Ausschreibung
einer Pilotbohrung
10/2007 - Auftragsvergabe
der Pilotbohrung
11/2007 - Durchführung
von Bohrung und Pumpversuch
12/2007 - Ergebnisprüfung
+ ohne Höffigkeit Brunnen III:
01/2008 -
Schutzgebietsneuausweisung B I und II
01/2008 -
Erlaubnis-Antrag für B I und II
01/2008 - Schaffung
Notverbund für Hochzone
+ bei Höffigkeit Brunnen III:
01-02/2008 - Prüfung
Langzeitpumpversuch
04/2008 - Ausschreibung
Brunnenbau
11/2008 - Fertigstellung
Brunnenbau
12/2008 -
Schutzgebietsneuausweisung
09/2009 - Inbetriebnahme;
Abregelung der Entnahmen aus B I, II
und III
04/2009 -
Erlaubnis-Antrag auf eingeregelte Entnahme
Die weiteren Schritte sind im nichtöffentlichen Teil vorgesehen.
b) Maßnahmenplan zum Betrieb und zur
Sicherung der Wasserversorgung
Vorweg teilte der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier mit, dass
das Trinkwasser der Gemeinde von besonders guter Qualität ist.
Zum Betrieb und zur Sicherung der Wasserversorgung wurde ein Maßnahmeplan
gemäß § 16 Abs. 3 TrinkwV 2001 -aufgestellt und dem Gemeinderat bekannt
gegeben.
Der Maßnahmeplan wird als Anlage 3
der Niederschrift beigefügt.
Der Gemeinderat nahm den Maßnahmeplan ohne Einwände zur Kenntnis.
Der Maßnahmeplan ist dem Landratsamt Rosenheim und dem Wasserwirtschaftsamt
Rosenheim vorzulegen.
c) Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2006
Die Jahresbilanz des Wasserwerks der Gemeinde Rott a. Inn wurde vom Wirtschaftsprüfer,
Herrn Dr. Bernhard Riedl, An der Leiten 9, 91177 Thalmässing, erstellt. Die
erforderlichen Abschlusszahlen der Jahresbilanz zum 31.12.2006 wurden vom
Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Ganslmaier vorgetragen und erläutert.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stellt den kaufmännischen Jahresabschluss 2006 mit einer
Bilanzsumme von 2.004.719,60 € und einem Jahresgewinn von 58.581,41 € ohne
Änderungen fest. Das Jahresergebnis ist auf die neue Rechnung vorzutragen.
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Wohltätigkeitsparty – „Eine Turnhalle für Alle“ Nahversorgung ist
Lebensqualität;
Abschlussbericht durch Hans Senega
Vorweg berichtete der 1. Bürgermeister, dass für die
Reparatur des Brunnenkindes aus dem Erlös des Flohmarktes am Rotter Markt ein
Scheck in Höhe von 3.229,78 € übergeben wurde.
Die Aktion zugunsten des Neubaues der Zweifachturnhalle
unter dem Motto „Feiern bis der Bagger kommt“ am 26.05.2007 war ein voller
Erfolg. Der Arbeitsaufwand für die Planung, Vorbereitung und Durchführung war
sicherlich enorm. Die Veranstalter hatten auch für die Sicherheit
vortrefflich gesorgt. Sein Dank gilt allen Helfern und Organisatoren.
Besonderer Dank an Herrn Senega, der der Kopf der Veranstaltung war und alles
in die Hand genommen hat.
Herr Senega schilderte anschließend den Ablauf der
Veranstaltung am Pfingstsamstag. Insgesamt waren 60 Helfer im Einsatz. Ca.
700 Partybesucher haben mitgefeiert und zu einem Erlös von mindestens 5.000,00
€ beigetragen. Dieser Betrag soll zweckgebunden für Gerätschaften in der
neuen Turnhalle verwendet werden.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
a)
14.10.2007 der „goldene Oktober“ durchgeführt werden soll. Eine Besprechung
dazu mit Geschäftsleuten und Gaststätten fand am Montag, den 06.08.2007
statt.
b)
der ASV Rott a. Inn mit Schreiben vom 03.08.2007 um einen Gemeindezuschuss
für die ehrenamtlichen Übungsleiter bittet. Der Gemeinderat hat bereits im
letzten Jahr mit Beschluss vom 26.10.2006 (TOP 5) die Förderung auch für das
Jahr 2007 festgesetzt. Danach beträgt der Zuschuss 3.466,26 €.
c)
die Wasserqualität des Rotter Ausees regelmäßig vom Staatl.
Gesundheitsamt überprüft wird und keine Beanstandungen festgestellt wurden.
d)
geplant ist, nach der Urlaubszeit einen Besichtigungstermin mit dem
Gemeinderat in der Schule (Baustelle Turnhalle und Sekretariat) durchzuführen.
e)
am 07.09.2007 eine kleine Feierlichkeit zur Wiederinstandsetzung des
Brunnens an der Grünanlage vor dem Gemeindehaus geplant ist. Dazu wird der Volksmusikant
Ernst Schusser auf dem Bauernmarkt auftreten und der neue Flyer zu den Rad-
und Wanderwegen vorgestellt werden.
f)
in der dieser Sitzung vorangegangenen Bauausschusssitzung der
Bauantrag von Herrn Richard Hain zum Wiederaufbau der abgebrannten
Produktionshalle behandelt und beschlossen wurde. Herr Hain möchte bereits im
Dezember 2007 die Produktion in der Halle wieder aufnehmen.
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Anfragen
§ Gemeinderat Dr. Hüther
informierte sich über das Auswahlverfahren zur Teilnahme am Ferienprogramm.
Nachdem manche Kinder aufgrund des Losverfahrens an keiner Aktion teilnehmen
könnten, wurde vorgeschlagen, dass Kinder nach 3 gebuchten Aktionen 1 mal aussetzen
sollen, um anderen die Möglichkeit der Teilnahme einzuräumen.
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, ergänzte, dass insgesamt 713
Anmeldungen für das Ferienprogramm vorlagen.
§ Gemeinderätin Sommer
berichtete, dass die Aufforderungen der Gemeinde an Herrn Megner und Frau
Säftel gefruchtet haben. Die übermäßigen Eingrünungen wurden inzwischen
beseitigt.
Vom ASV wurden mittlerweile auch die Pfosten gesetzt, sodass der Bauzaun an
der Schule anschließend aufgestellt werden kann.
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