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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Franz
Ametsbichler Georg
Dünstl, ab 19:02 Uhr Renate
Faryna Johann
Ganslmaier Hans
Gilg Dr.
Jürgen Hüther, ab 19:12 Uhr Sebastian
Mühlhuber Franz
Riedl Marinus
Schaber Martin
Schreyer Wilhelm
Schüßler Hans
Senega Ruth
Sommer Agnes
Ständer Max
Zangerl, ab 19:03 Uhr Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Dr.
Klaus Absmaier, bis 19:02 Uhr Georg
Dünstl, bis 19:03 Uhr Dr.
Hüther, bis 19:12 Uhr Max
Zangerl, bis 19:03 Uhr Außerdem
anwesend: Herr Huber, Büro Schlehburg Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 19.04.2007 2. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn; Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen und Beschluss 3. Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“; Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeit und Beschluss 4. Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a. Inn; Bauanfrage zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Weinberg 5. Aschaber Elvira und Johann, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und 2 Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen an der Bahnhofstraße 6. Enders Waltraud und Gabriele, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Klapos Angela, Zeilweg 16, 83134 Prutting; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung; Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifachgarage sowie drei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen in der Aiblinger Str. 12 7. Gemeinde Pfaffing; a. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan b. Vorbehaltsbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet KWK-Anlage Grafa“, Pfaffing; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB 8. Nahversorgung ist Lebensqualität; a. Durchführung des Floh- und Trödelmarktes; Ablauf und Durchführung b. Benefizveranstaltung in der alten Turnhalle 9. Bekanntgaben, Anfragen |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gemeinderatsmitglied Senega korrigierte seine
Angabe in der öffentlichen Sitzung am 19.04.2007 zur Rotter Tafel.
Richtigerweise werden 19 Haushalte mit insgesamt 50 Personen von der Rotter Tafel
versorgt. Das öffentliche Protokoll vom 19.04.2007 wird dementsprechend
geändert. |
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Genehmigung
Protokoll vom 19.04.2007 Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift
vom 19.04.2007 mit 13 gegen 0 Stimmen genehmigt. Nach diesem
Beschluss waren die Gemeinderatsmitglieder Absmaier, Dünstl und Zangerl anwesend.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn; Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen und Beschluss Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, führte den Gemeinderat in dieses Thema ein. Anschließend begrüßte er Herrn Huber vom Büro Schlehburg. Herr Huber informierte den Gemeinderat über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung des Baugebietes „Lengdorf-Ost“. Eine Aufstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde bereits mit der Einladung zur letzten Sitzung an den Gemeinderat versandt und in der Sitzung am 19.04.2007 vorgetragen. Die Zusammenfassung der Stellungnahmen dazu und mögliche Beschlussvorschläge wurden mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt. Neben den Bedenken und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ging auch ein Schreiben des Anliegers Johann Baumgartner ein. Herr Baumgartner befürchtet, dass nicht mehr gerechtfertigt ist, dass die Ortsdurchfahrt eine Anliegerstraße bleibt, wenn die Zufahrtsstraße zum neuen Wohngebiet einen Anschluss an die Ortsdurchfahrt bekommt. Außerdem moniert er die wesentlich größere Abnutzung der Anliegerstraße und schlägt vor, den Verkehr über die Zufahrt von der Firma Schreyer her in das Baugebiet „Lengdorf-Ost“ zu leiten. Herr Huber erläuterte dazu die Stellungnahme zum Schreiben von Herrn Baumgartner. Die Erschließung ist sinnvoll und so gewählt, dass Anlieger möglichst wenig betroffen sind. Während der Bautätigkeit wird der Schwerverkehr von Norden her abgewickelt. Alles andere ist Sache der Ausbaubeitragssatzung - unabhängig vom Bebauungsplan – und nicht Thema der Bauleitplanung. Vom Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung, gingen die Bedenken ein, dass der Gebietscharakter des südlich an das neue WA angrenzenden Streifens unklar ist. Der Geltungsbereich sollte hier weiter gefasst werden, um das Problem zu lösen. Nach den Ausführungen von Herrn Huber betrat Dr. Hüther den Sitzungssaal. Anschließende wurde folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 0 Stimmen Die eingegangenen Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden bei der Objektplanung berücksichtigt. Der Bereich des südlich an das neue WA angrenzenden Streifens wird überplant, In den Änderungsbereich aufgenommen und als WA ausgewiesen. Die Übersicht aller Bedenken und Anregungen mit Beschlussvorschlag zur Flächennutzungsplanänderung des Bebauungsplanes „Lengdorf-Ost“ ist Anlage 1 zum Protokoll. Gemeinderatsmitglied
Dr. Hüther stimmte nicht ab, da er erst kurz vor der Abstimmung anwesend war.
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Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“; Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeit und Beschluss Bürgermeister Maier informierte über den derzeitigen Stand zum Bebauungsplan Nr. 19 „Lengdorf-Ost“. Zwei Anträge auf Vorbescheid liegen bereits vor. Diese wurden an das LRA Rosenheim weitergeleitet. Dr. Hüther monierte, dass es zu den Bedenken keine ausreichende bzw. gar keine Stellungnahmen gibt. Er konnte sich so nicht genug über dieses Thema informieren. Herr Ganslmaier entgegnete, dass die Stellungnahme von Fr. Hentschel erst heute zur Sitzung vorgelegt werden konnten. Wenn sich der Gemeinderat erst noch in Ruhe über die Stellungnahmen diskutieren will, könnte dieser TOP auch auf die nächste Woche zurückgestellt werden. Über alle Punkte bis auf den Widerspruch durch den Rechtsanwalt Labbé & Partner kann heute jedoch abgestimmt werden. Frau Hentschel wird zur nächsten Sitzung eingeladen, dann kann sie alle Fragen des Gemeinderates beantworten. Herr Huber ging die Bedenken und Anregungen durch. Gemeinderatsmitglied Dünstl meinte, dass im Bebauungsplan enthalten sein sollte, dass im Baugebiet eine zusätzliche Grünfläche vorhanden sein muss. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 1 Stimmen Die eingegangen Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden bei der Objektplanung berücksichtigt. Eine weitere Festsetzung ist nicht sinnvoll, da durch die Durchgrünungen des geplanten Gewerbegebietes eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbes behindert würde. Zur Eingrünung der Fläche pro 500 m² muss ein großkroniger einheimischer Laubbaum zusätzlich zu den dargestellten Eingrünungen gepflanzt werden. Außerdem soll 10 % der geplanten Gewerbefläche Grünfläche werden. Dies kann auch in Kombination geschehen. Der Kompensationsfaktor des Gewerbegebietes wird von 0,5 auf 0,6 erweitert. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt der Erweiterung des Kompensationsfaktors im Gewerbegebiet von 0,5 auf 0,6 zu. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Ausgleichsfaktor für das MI- bzw. WA-Gebiet wird in Übereinstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde von 0,3 auf 0,4 angehoben. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt zu, von der Ausgleichsfläche einen 5m breiter Eingrünungsstreifen abzuziehen. Gemeinderatsmitglied Dünstl fragte nach Gemeinbedarfsflächen. Nach Aussage von Herrn Huber sind diese nicht eingeplant. Bürgermeister Maier regte an, dass die Grünfläche im Norden evtl. Gemeinbedarfsfläche für die Bewohner werden könnte. Die Bewohner könnten sich selbst um die Pflege der Fläche kümmern. Gemeinderatsmitglied Franz Riedl schlug vor, die Straße mitten in der Siedlung durch einen Gehweg zu verlängern, damit die Bewohner die Grünfläche leichter erreichen können. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Herr Huber wird damit beauftragt, dass er Vorschläge vorlegen soll, wie die Straße zur Grünfläche mit einem Gehweg zu verbinden wäre und wie eine Grünfläche im Zentrum der Siedlung aussehen könnte. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt allen übrigen Änderungsvorschlägen laut Aufstellung bzw. Beschlussvorschlag der Huber-Planungs-GmbH vom 10.05.2007 zu. Die Übersicht aller Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes „Lengdorf-Ost“ ist Anlage 2 zum Protokoll. Gemeinderatsmitglied Absmaier wies auf den Hinweis von Fr. Henschel hin, dass auf die geplante Bebauung im Umkreis geachtet werden soll. Ein Antrag auf Vorbescheid liegt beim Landratsamt Rosenheim vor. Die Abwägung zu den Bedenken und Anregungen verschiedener Anlieger, vertreten durch das Rechtsanwaltsbüro Labbé & Partner, München, erfolgt voraussichtlich in der nächsten Sitzung. |
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Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a. Inn; Bauanfrage zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses
mit Einliegerwohnung; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Weinberg Gemeinderatsmitglied Absmaier monierte, dass der beauftragte Architekt den Gemeinderat nicht auf die Problematik hingewiesen hat. In Zukunft soll mehr Druck gemacht werden, dass sich die Architekten ihrer Beratungsfunktion mehr bewusst werden. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt der Bauanfrage von Herrn Marcus Huber, Weinberg 14, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 42, Gem. Rott a. Inn, zu und erteilt ihm das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weinberg“. Die Planung widerspricht hinsichtlich der geplanten Wandhöhe von 6,84 m nach Geländeveränderung noch 6,25 m den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer zulässigen Wandhöhe von 5,80 m. Eine Befreiung wird unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass das Gelände wie in der Planskizze dargestellt angepasst wird, wonach nur noch eine Wandhöhe von max. 6,25 m sichtbar ist. Siehe Ansicht Ost und Ansicht Süd. Hinsichtlich der künftigen Firstrichtung ist ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich und wird vom Gemeinderat auch befürwortet. Beide Abweichungen sind städtebaulich zu vertreten. Der Balkon im Osten sollte jeweils ca. 1 m vor der Gebäudekante abschließen, um die Hauptachse des Gebäudes zu verdeutlichen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zwingend einzuhalten. |
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Aschaber Elvira und Johann, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und 2 Nebengebäuden
und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen an der Bahnhofstraße Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, informierte den Gemeinderat über den vorhandenen Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und zwei Nebengebäuden und Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garage an der Bahnhofstraße und die Planungsvorschläge. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 2 Stimmen Der
Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Elvira und Johann
Aschaber, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen, zum Abbruch eines
Mehrfamilienhauses und zwei Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern
mit Garage an der Bahnhofstraße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 102 und 103, Gem.
Rott a. Inn, grundsätzlich zu und erteilt den Eheleuten Elvira und Johann
Aschaber unter Einhaltung nachfolgender Auflagen das gemeindliche Einvernehmen. Das
Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile. Die
Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zur Staatsstraße 2079 ist vom Straßenbauamt
zu prüfen. Der Bewuchs
an der Hangkante muss bestehen bleiben. Das geplante
östliche Einfamilienhaus mit Satteldach muss entfallen. Die Wandhöhe der drei
Einfamilienhäuser ist auf E + 1 zu beschränken. Alternativ
ist dem Vorschlag vom 10.05.2007 zuzustimmen. Pro
Grundstück sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten. Zum Bauantrag
ist dann noch ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Die
versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte Maß zu beschränken.
Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers in den
Kanal ist zu errichten. |
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Enders Waltraud und Gabriele, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr.
Klapos Angela, Zeilweg 16, 83134 Prutting; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung; Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifachgarage
sowie drei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen in der Aiblinger Str. 12 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid von Waltraud und Gabriele Enders, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting, zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung, Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifach-Garage sowie 3 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen an der Aiblinger Str. 12, auf dem Grundstück Fl. Nr. 391, Gem. Rott a. Inn, zu und erteilt ihnen grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen. Das Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Erschließung ist gesichert. Die interne straßenmäßige Erschließung wird privat geregelt. Die Dachneigung für den Anbau der zwei Wohnungen an den Bestand soll die Dachneigung des Haupthauses zu übernehmen. Um die Gesamtlänge des Gebäudes zu reduzieren, ist ein Absetzen bzw. eine geänderte Anordnung der Garagen alternativ vorzuschlagen. Die Einfamilienhäuser sind ohne Einliegerwohnung und ohne Dachgeschoßausbau zu errichten. Zur Auflockerung der dichten Bebauung ist anstelle der Doppelgaragen eine einfache Garage mit Carport einzuplanen. Die Mindestabstandsfläche zwischen Haus 2 und 3 ist einzuhalten und gegebenenfalls die Grundstücksgrenzen neu festzulegen. Die Abstandsflächen insbesondere nach Norden zum Grundstück Fl. Nr. 389/2, Gem. Rott a. Inn, sind vom Landratsamt Rosenheim noch zu prüfen. Zum ersten Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan für die Gesamtfläche mit einzureichen. Pro Wohnung sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten. Die versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte Maß vorzusehen. Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers in den Kanal ist zu errichten. |
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Gemeinde Pfaffing; a) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen 0 Stimmen Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn sind nicht berührt. b) Vorbehaltsbezogener Bebauungsplan
„Sondergebiet KWK-Anlage Grafa“, Pfaffing; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 17 gegen Stimmen Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn sind nicht berührt. |
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Nahversorgung ist Lebensqualität; a) Durchführung des Floh- und Trödelmarktes; Ablauf und Durchführung Bürgermeister Maier erörterte, dass der Gewerbeverband momentan nicht handlungsfähig ist und deshalb die Durchführung des Floh- und Trödelmarktes über Nahversorgung ist Lebensqualität bzw. die Gemeinde läuft. Anschließend übergab Bürgermeister Maier Gemeinderatsmitglied Hans Senega das Wort. Gemeinderatsmitglied Senega erörterte, dass die Erlöse des Floh- und Trödelmarktes für die Restaurierung des zerstörten Brunnenmädchens am Kriegerdenkmal verwendet werden. Ansonsten ist der Ablauf wie in den Vorjahren geplant. Veranstalter ist offiziell die Gemeinde Rott a. Inn. b)
Benefizveranstaltung
in der alten Turnhalle Anschließend informierte Gemeinderatsmitglied Hans Senega den
Gemeinderat über die geplante Benefizveranstaltung in der alten Turnhalle und
erörterte die Idee der „Charity-Party“, dessen Einnahmen für den Neubau der
Zweifachturnhalle verwendet werden sollen. Veranstalter ist offiziell die
Gemeinde Rott a. Inn. |
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Bekanntgaben,
Anfragen Der Leiter der Geschäftsstelle erörterte den
aufgelegten Flyer über die Bayerische Ehrenamtsversicherung. Alle
ehrenamtlich Tätigen sind künftig über diese neue Bayerische
Ehrenamtsversicherung unfall- und haftpflichtversichert, wenn keine andere Versicherung
vorhanden ist bzw. greift. Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die Planung
zur Konzertreihe Musica Rota 2007 feststeht. Dazu gab er die einzelnen
Termine bekannt. Veranstalter ist die Gemeinde Rott a. Inn mit der Pfarrei
Rott a. Inn. |
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Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, beendete der
1. Bürgermeister um 21:17 Uhr die öffentliche Sitzung.
Sitzungsleiter Schriftführerin |