Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 22. Februar 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Ulrike Knote

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier

Franz Ametsbichler

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber

Franz Riedl

Marinus Schaber

Martin Schreyer

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Agnes Ständer – ab 20.00 Uhr

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Agnes Ständer – bis 20.00 Uhr

Georg Dünstl - krank

Ruth Sommer - beruflich

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Manfred Furch, Kämmerer, bis TOP 4

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

  1. Genehmigung Protokoll vom 01.02.2007;
  2. Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

a) Bericht aus der Sitzung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses vom

15.02.2007

b) Änderung bzw. Ergänzung des Beschlusses über die Finanzierung der anteiligen Baukosten für die Turnhalle vom 14.12.2006

  1. Haushaltsplan 2007;

Beratung und Beschluss

  1. Investitionsplan 2006-2010;

Beratung und Beschluss

  1. Gleiserneuerung der Südostbayernbahn im Bereich Rott a. Inn;

Bericht zu den vom 31.03. bis 22.04.2007 stattfindenden Bauarbeiten

  1. Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf;

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Gewichtsbeschränkung

  1. Ausbau Schulweg;

Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Rott a. Inn;

Aufforderung der Gemeindeaufsicht des Landratsamtes Rosenheim zur Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung

  1. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

 

Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1)

14

Genehmigung Protokoll vom 01.02.2007

 

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 01.02.2007 mit

 

14 gegen 0 Stimmen

 

genehmigt.

 

2)

14

Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

a) Bericht aus der Sitzung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses vom 15.02.2007

 

Der Vorsitzende berichtete aus den beiden Finanzausschusssitzungen in denen der Haushalt mit Investitionsprogramm eingehend behandelt worden ist. Absolute Priorität hat der Turnhallenbau, sodass für weitere Investitionen kein Spielraum ist. Darüber waren sich auch alle Mitglieder einig. Aufgrund der positiven Gewerbesteuerentwicklung im Vorjahr kann mit einem Sollüberschuss von rd. 380.000 € gerechnet werden, der in eine Sonderrücklage Turnhalle fließen soll bzw. mit einem Teilbetrag als Deckungsmittel für die Erwirtschaftung der Mindestzuführung zur Verfügung steht.

b) Änderung bzw. Ergänzung des Beschlusses über die Finanzierung der anteiligen Baukosten für die Turnhalle vom 14.12.2006

 

Vom Vorsitzenden wurde erläutert, dass die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes auf Einwand der Gemeinde Griesstätt die Bruttobaukosten (einschließlich Staatszuweisung) für die Turnhalle zu finanzieren hätten. Bisher wurden die Baukosten abzüglich Staatszuweisung zugrunde gelegt.

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

14 gegen 0 Stimmen.

 

Die gesamten Baukosten für die Turnhalle werden von der Gemeinde Rott a. Inn finanziert und über Baukostenzuschüsse dem Schulverband erstattet. Nach Auszahlung der Staatszuweisung an den Schulverband wird diese anteilig an die Gemeinde Rott a. Inn erstattet.

Im ursprünglichen Beschluss wurden die Baukosten abzüglich Staatszuweisung zugrunde gelegt.

 

Die Haushaltsbelastung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Die Finanzierung der Mehrbelastung von 832.500,00 € erfolgt über Kredite, die mit der Auszahlung der Staatszuweisung in derselben Höhe wieder getilgt werden.

 

3)

15

Haushaltsplan 2007;

Beratung und Beschluss

 

Der Vorsitzende bekräftigte nochmals die Dringlichkeit des Neubaues der Turnhalle mit Verbindungsbau, der den Haushalt bis 2009 enorm belasten wird. Die Finanzierung ist nur über Kredite möglich, die nach Eingang der Staatszuweisung in dieser Höhe wieder getilgt werden müssen.

 

Anschließend wurde der Vorbericht und die Anlagen des Haushalts einschließlich Investitionsprogramm vom Kämmerer, Herrn Furch vorgetragen und erläutert.

Die Gewerbesteuer wird sich voraussichtlich auch heuer positiv entwickeln, sodass ein Betrag von 940.000 € veranschlagt wurde. Die Kreisumlage ist aufgrund der gestiegenen Umlagekraft um 12 % auf 1.058.400 € gestiegen. Aufgrund der gestiegenen Steuereinnahmen im Vorjahr ist in 2008 mit einer weiteren Steigerung der Kreisumlage und gleichzeitig mit einer Minimierung der  Schlüsselzuweisung zu rechnen, sodass die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt schwierig zu erwirtschaften sein wird. Es können jedoch Deckungsmittel aus der allgemeinen Rücklage bereitgestellt werden. Der Schuldenstand wird Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich 5,7 Mio. € oder 1.566,42 € je Einwohner betragen. Mit der Fertigstellung des Turnhallenbaues wird der Schuldenstand auf rd. 6,1 Mio. € oder 1.644,58 € je Einwohner steigen.

Im Investitionsprogramm sind außer dem Turnhallenbau und dem Oberflächen Kanal Meiling keine neuen Maßnahmen vorgesehen, außer der Abrechnung bereits begonnener Baumaßnahmen aus dem Vorjahr.

 

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

 

15 gegen 0 Stimmen


Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung für 2007:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.323.600 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   3.585.000 EUR
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.447.900 EUR festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        295 v.H.
    
b) für die Grundstücke (B)                                                    320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 EUR festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.


Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den 22.02.2007

gez. Maier
1. Bürgermeister

Ab Top 3 war Frau Agnes Ständer anwesend

 

4)

15

Finanzplan mit Investitionsprogramm 2006-2010;

Beratung und Beschluss

 

Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2006 - 2010 bereits im Rahmen der Haushaltsberatung und im Finanzausschuss behandelt wurde, konnte folgender Beschluss gefasst werden:

 

15 gegen 0 Stimmen


Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2005 - 2009 wird zugestimmt.

 

5)

15

Gleiserneuerung der Südostbayernbahn im Bereich Rott a. Inn;

Bericht zu den vom 31.03. bis 22.04.2007 stattfindenden Bauarbeiten

 

Der 1. Bürgermeister wies auf die bevorstehende Baumaßnahme Gleis- und Bettungserneuerung mit Einbau einer Planumsschutzschicht und Tiefenentwässerung der Deutschen Bahn AG im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn hin. Der Inhalt des Schreibens der Bahn AG Südostbayernbahn vom 09.02.2007 wurde zur Kenntnis gegeben. Demnach wird kein eigenständiges Wasserrechtsverfahren, hinsichtlich der geplanten Tiefenentwässerung bzw. der Einleitung des Sickerwassers in den Rabenbach, durchgeführt. Die Deutsche Bahn weist auf das eingehende Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 05.02.2007 hin und wird diese Auflagen zu 100 % umsetzen. Demnach ist vor der Einleitung in den Rabenbach ein Rückhaltebecken auf dem Grundstück der Deutschen Bahn geplant. Der Drossenabfluss wird mit 1,7 l/s festgelegt. Der Abfluss bei Vollfüllung des Grabens des Rabenbaches im Bereich Bahnkilometer 14,777 beläuft sich auf 47,7 l/s. Im übrigen Bereich der Baumaßnahme erfolgt eine Tiefenversickerung nach den vorliegenden Gutachten des Ingenieursbüros Matz. Die Versickerungsfähigkeit ist gegeben, ein Wasseraustritt im Bereich der Hangböschungen und eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ist laut Gutachten nicht zu befürchten.

 

Nach kurzer Beratung stellte der Gemeinderat hierzu fest, dass von Seiten der Gemeinde keine Einwände zum Wasserrecht bestehen, wenn sämtliche Auflagen laut Gutachten des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim vom 05.02.2007 eingehalten werden. Im Übrigen wird die Deutsche Bahn aufgefordert, dass die Anlieger nicht allzu sehr dem Lärm ausgesetzt sind und die eventuellen Sperrungen der Bahnübergänge auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.

 

6)

15

Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf;

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Gewichtsbeschränkung

 

Nach Erläuterung des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund §§ 44 und 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

 

Im Bereich der neu ausgebauten Straße (ehemalige „Alte B15“) von der B15 in Höhe Anwesen Baumgartner bis zur Einmündung Mitterweg, Grundstück Fl.Nr. 416, Gemarkung Feldkirchen, in Höhe Anwesen Dengler. Auf einer Länge von ca. 300 m, wird eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t dem Verkehrszeichen Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) erlassen.

Der genaue Geltungsbereich der Gewichtsbeschränkung und der Standort der aufzustellenden Schilder sind aus beiliegendem Lageplan, der als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

 

Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters soll am Mitterweg noch ein zusätzliches deutlich sichtbares Hinweisschild zur Spedition Schreyer nach der Tankstelle Dengler aufgestellt werden.

 

7)

15

Ausbau Schulweg;

Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Rott a. Inn;

Aufforderung der Gemeindeaufsicht des Landratsamtes Rosenheim zur Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst mit

 

12 gegen 3 Stimmen.

 

Auf Hinweis der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim wird der Beschluss vom 03.08.2006 bezüglich der Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme Schulweg aufgehoben.

Der Schulweg wird als Anliegerstraße eingestuft und 80 v.H. der Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt. Ein Nachlass wird nicht gewährt.

 

8)

16

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Gemeinderat Schüßler stellte die Frage, ob die Deutsche Bahn AG nach wie vor beabsichtigt, den Bahnhof bzw. angrenzende Grundstücke zu verkaufen. Der 1. Bürgermeister stellte hierzu fest, dass derzeit keine Verhandlungen mehr geführt werden.

 

Gemeinderat Schaber gab bekannt, dass der in letzten Sitzung des Schulverbandes ein Antrag der Gemeinde Ramerberg auf Breitensportnutzung der neuen Turnhalle in Rott a. Inn vorlag und beraten wurde. Er vertritt die Auffassung, dass dieses Thema selbstverständlich auch im Gemeinderat Rott a. Inn eingehend behandelt werden muss, da ja bekanntlich die Gemeinde Rott a. Inn den kompletten Breitensportanteil für die Turnhalle übernimmt. Der 1. Bürgermeister stellte hierzu fest, diesen Punkt in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen zu diskutieren.

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, beendete der 1. Bürgermeister um 20:40 Uhr die öffentliche Sitzung.

 


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                  Knote
Sitzungsleiter                                      Schriftführerin