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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Franz
Ametsbichler Ruth
Burghardt Georg
Dünstl Renate
Faryna Johann
Ganslmaier Hans
Gilg Dr.
Jürgen Hüther Sebastian
Mühlhuber (ab 19.15 Uhr) Martin
Schreyer Hans
Senega Ruth
Sommer Agnes
Ständer Max
Zangerl Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Marinus
Schaber - beruflich
(bis 19.15 Uhr) Wilhelm
Schüßler - beruflich Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Christoph Wohlfahrt, Ing.-Büro INFRA, Rosenheim
(zu TOP 2) Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 23.06.2005 2.
Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn; 3.
Bundesstraße 15 im Bereich Lengdorf; 4.
Sanierung der Kapelle Wurzach; 5.
Spende von Herrn Gottfried Hain für kulturelle
Zwecke; 6.
Rotter Ausee; 7.
Bericht aus der Schulverbandssitzung am 11.07.2005; 8. Bekanntgaben 9. Anfragen |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
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1 |
15 |
Genehmigung
Protokoll vom 23.06.2005 |
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2 |
16 |
Abwasseranlagen der
Gemeinde Rott a. Inn; Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Wohlfahrt vom Ingenieurbüro INFRA, Rosenheim und erinnerte an die mehrfachen Befassungen im Gemeinderat, zuletzt in der Sitzung am 19.05.2005 (TOP 4). Nach den neuen Abwasserrichtlinien muss in Zukunft die Abwasserklärung der nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Anwesen über eine biologische Kläranlage erfolgen. Eine Drei-Kammer-Grube ist nur noch für landwirtschaftliche Anwesen zugelassen. Zur Information der betroffenen Grundstücksbesitzer wurden insgesamt 4 Versammlungen durchgeführt, die alle gut besucht waren. Entscheidend für eine Förderung des Kanalanschlusses ist die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Nur wenn diese bejaht werden kann, erhält die Gemeinde einen Zuschuss. Im unwirtschaftlichen Fall werden private Anlagen gefördert. Um Planungssicherheit zu erhalten, wurden vom Ingenieurbüro Kostenvergleichsberechnung nach den neuen LAWA-Leitlinien durchgeführt. Anschließend erläuterte Herr Wohlfahrt die vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Anschlussmöglichkeiten für die Außenbereiche. Als Formel für die Berechnung gilt: Investitionskosten + Reinvestitionskosten = Projektkostenbarwert (PKBW). Der PKBW gibt Aufschluss darüber, ob der Anschluss eines Ortsteiles an das Kanalnetz oder an eine Kleinkläranlage die wirtschaftlichste Lösung ist. Die Berechnungsergebnisse werden als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt. In der anschließenden Diskussion wurden auf die knappen Finanzmittel hingewiesen und festgestellt, dass ein Kanalanschluss der Innstaustufe, für den sich die Anlieger in einer Befragung ausgesprochen haben, nur Sinn machen würde, wenn auch die Ortsteile Feldkirchen und Unterwöhrn angeschlossen werden würden. Nachdem Herr Wohlfahrt vom Ingenieurbüro INFRA seinen Vortrag beendet hatte und die jeweiligen Stellungnahmen der Grundstücksteilnehmer bekannt gegeben wurden wurde nach eingehender folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 0 Stimmen Folgende Ortsteile im Orts- bzw.
Außenbereich werden langfristig gesehen an die zentrale Entwässerungsanlage
der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen: Ø Am Langacker, Haus Nr. 10 Ø Au Ø Sägewerk Ø Unterlohen Ø Weinberg, Haus Nr. 26 Ø Zainach, Haus Nr. 1, 4, 9, 11, 15, 17 Somit werden nicht
angeschlossen: · Arbing, Haus Nr. 14, 22, 25 · Dinding · Dobl, Haus Nr. 4 bis 19 · Eich · Feldkirchen · Ferchen · Frauenöd |