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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder
anwesend:
Georg Dünstl
Renate
Faryna
Johann
Ganslmaier
Hans
Gilg
Sebastian
Mühlhuber
Marinus
Schaber
Martin
Schreyer
Wilhelm
Schüßler
Hans
Senega
Ruth
Sommer
Agnes
Ständer (bis 20.10 Uhr)
Max
Zangerl
Gemeinderatsmitglieder
abwesend:
Dr.
Klaus Absmaier - Urlaub
Franz
Ametsbichler -
beruflich
Ruth
Burghardt - krank
Dr.
Jürgen Hüther -
Urlaub
Agnes
Ständer -
private Gründe (ab 20.10 Uhr)
Außerdem
anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ludwig Labonte, Architekt (zu TOP 2 und 3)
Ablichtung an Gemeinderäte am:
1.
Genehmigung Protokoll vom 02.06.2005
2.
Flächennutzungsplan, 1. Änderung für den Teilbereich
Weinberg;
Behandlung der Bedenken und Anregungen sowie Feststellungsbeschluss
3.
Aufstellung des Bebauungsplanes Teilbereich Weinberg;
Behandlung der Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss
4.
Ausbau Ortsdurchfahrt alte B 15 in Lengdorf;
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme und Bekanntgabe des vorgesehenen
Zeitplans und Finanzierungsplanes
5.
Änderung der Bestattungssatzung aufgrund neuer
Rechtssprechung;
Wegfall des Benutzungszwanges
6.
Kindergartensituation in Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zur Kostenbeteiligung an Kindergartenplätzen im
Gemeindekindergarten Ramerberg für Kinder
aus der Gemeinde Rott a. Inn
7.
Ausbau Ortsdurchfahrt Rott a. Inn St 2079 und
Kreisstraße RO 41;
Widmung des Gehweges, der Parkflächen und Grünanlagen
8.
Entlastung der Jahresrechnung 2001 nach Art. 102 Abs.
3 GO
9.
Bekanntgaben
10. Anfragen
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2
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Flächennutzungsplan,
1. Änderung für den Teilbereich Weinberg;
Behandlung der Bedenken und Anregungen sowie Feststellungsbeschluss
Zu diesem und dem nachfolgenden TOP
begrüßte der 1. Bürgermeister Herrn Architekt Ludwig Labonte.
Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den „Ortsbereich
Weinberg“ der Gemeinde Rott a. Inn in der Fassung vom 10.02.2005 fand in der
Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt. Die Träger öffentliche Belange und die
Rotter Bürger haben keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Gemeinderat Zangerl regte an, mit
der Familie Strauß bezüglich der Erschließung einen Vertrag abzuschließen.
Von Seiten der Verwaltung wurde
dazu festgestellt, dass die anfallenden Erschließungskosten für die neu
erschlossenen Baugrundstücke an der Aiblinger Straße über einen Erschließungsvertrag
mit dem betreffenden Grundstücksbesitzer abgewickelt und somit nicht auf das
gesamte Gebiet umgelegt werden.
Anschließend wurde der Feststellungsbeschluss wie folgt
gefasst:
13 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn
stellt aufgrund § 5 BauGB die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der
Fassung vom 10.02.2005, gefertigt von Architekt Ludwig Labonte,
Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, mit integriertem Landschaftsplan vom
10.02.2005, gefertigt von Landschaftsarchitekt Eberhard Scheck, Chiemseestr.
20, 83022 Rosenheim und den Erläuterungsbericht vom 10.02.2005 für den
Teilbereich Weinberg fest.
Die Verwaltung wird beauftragt,
beim Landratsamt Rosenheim die Genehmigung zu beantragen.
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Aufstellung des
Bebauungsplanes Teilbereich Weinberg;
Behandlung der Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16
„Weinberg“ mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 10.02.2005
fand in der Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben nur die „Untere
Naturschutzbehörde“ des Landratsamtes und das Bayer. Landesamtes für
Denkmalspflege Hinweise abgegeben, die einer beschlussmäßigen Abhandlung
bedürfen.
Aus der Bürgerbeteiligung liegen 5 Bedenken und Anregungen
vor.
Eine Zusammenfassung und die Schreiben aus der
Bürgerbeteiligung wurden den Gemeinderäten bereits in der Sitzung am
28.04.2005 ausgehändigt.
Anschließend gab Herr Architekt Labonte die eingereichen
Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt bekannt:
Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1) Träger öffentlicher Belange:
a) Landratsamt Rosenheim,
Untere Naturschutzbehörde, vom 08.04.2005
13 gegen 0 Stimmen
Da die Eichengruppe denkmalwürdig ist, soll dies als Naturdenkmal deklariert
und somit unter den Schutz der öffentlichen Hand gestellt werden.
Die Herstellung und der langfristige Erhalt der Pflanzung werden von der
Gemeinde kontrolliert. Das Pflanzgebot für zweireihige Strauchpflanzung und
die Einzelbäume sollen mit Grundbucheintrag dinglich gesichert werden. Für
die unbedingt zu erhaltende Eichengruppe (Bäume Nr. 1 und 2) beantragt die
Gemeinde beim Landkreis als rechtlich stärksten Schutz die Unterschutzstellung
nach Art. 9 BayNatSchG als „Naturdenkmal“. Die Bäume sollen aber im
Privatbesitz bleiben.
b) Regierung von Oberbayern vom
18.03.2005
Das Bayerische Geologische Landesamt wurde von der Gemeinde wegen der
Hanglage beteiligt. Ein Antwortschreiben liegt noch nicht vor.
c) Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege vom 12.04.2005
13
gegen 0 Stimmen
Im Bebauungsplan wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht
für Bodendenkmäler besteht. Der Hinweis wird um folgenden Satz ergänzt:
„Funde von Bodendenkmälern sind anzeigepflichtig und anschließend eine Woche
unverändert zu belassen“.
2) Bürgerbeteiligung:
a) Bodmaier Georg u. Maria,
Dobl 10, Rott a. Inn, vom 18.04.2005
11 gegen 2 Stimmen
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in dem Grundstück Fl.Nr. 39 ebenso wie
Grundstück Fl.Nr. 40 ein zusätzliches Baurecht ermöglicht wird. Das Baurecht
für die beiden Grundstücke beträgt je Grundstück 85 qm überbaubare Fläche,
sodass sich bezogen auf das Gesamtgrundstück eine überbaubare Fläche von 195
qm ergibt; dies ist zum Vergleich zu dem Baukörper Fl.Nr. 37 mit 215 qm
überbaubarer Fläche und bezogen auf die Grundstücksgröße eine etwas dichtere
Bebauung. An der maximalen Grundfläche von 85 qm sollte aus ortsplanerischen
Gründen festgehalten werden. Ziel ist es, an dieser Lage keine zu großen
Baukörper entstehen zu lassen. Bei einer maximalen Grundfläche von 85 qm
ergibt sich die Möglichkeit, entweder eines quadratischen Baukörpers mit 9 x
9 m oder eines längsgestreckten Baukörpers mit ca. 7,50 bis maximal 8 m. Eine
größere Gebäudebreite kann auf Grund des Schutzes des Baumes nicht gewährt
werden. Es kann nicht zugestimmt werden, dass die Wandhöhe auf 5,95 m erhöht
wird; es bleibt bei einer Wandhöhe von 5,80 m. Bei dieser Wandhöhe werden
keine Quergiebel benötigt. Die Belichtung über die Längsseite ist in vollem
Umfang möglich.
b) Huber Markus, Weinberg 14, Rott
a. Inn, vom 14.04.2005
11 gegen 2
Stimmen
Die Erhöhung der Wandhöhe auf 5,95 m wird aus ortsplanerischen Gründen
nicht zugestimmt; jedoch der Verlängerung des Carports mit Nebengebäude auf 9
m. Die Erhöhung der Grundfläche von 115 qm auf 125 qm ist, bezogen auf die
Grundstücksgröße und des fehlenden Baurechts, im unteren Bereich vertretbar.
c) Schmöller Johann u. Ingeborg,
Königseestr. 25, Rohrdorf, vom 15.04.2005
13 gegen 0 Stimmen
Bei den Grundstücken Fl.Nr. 36/4 sowie Fl.Nr. 39/4 Teilfläche ist eine Bebauung
auf Grund der Lage am Ortsrand nicht möglich; in der Änderung des
Flächennutzungsplanes sind diese Flächen als Eingrünungsflächen ausgewiesen
und auch als Übergang zur freien Landschaft dringend als Grünflächen zu
sichern. Einer möglichen Bebauung auf Fl.Nr. 36/4 kann somit nicht zugestimmt
werden.
d) Schwarz Angelika, Aiblinger Str.
13, Rott a. Inn, vom 18.04.2005
13 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde sieht die Fußwegeverbindung durch das Baugebiet als positiv
an. Der Weinberg ist für die Bürger ein attraktives Gebiet für die Kurzzeiterholung.
Gerade auch wegen des steilen Reliefs soll das Wegenetz für die Fußgänger
engmaschiger werden. Der Weg parallel zur Hangkante soll so beschaffen sein,
dass ein kleineres Pflegefahrzeug zu den großen Eichen fahren kann.
Alternativ ist der Weg ab dem geplanten Wendekreis so zu führen, dass das
Pflegefahrzeug zu den im Osten des Grundstückes gelegenen Eichen hinunterfahren
kann. Eine zusätzliche Lärm- und Schmutzbelästigung kann nicht erkannt
werden.
e) Von Hagmann Barbara u.
Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn, vom
18.04.2005
12 gegen 1 Stimmen
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 42 ist nur ein Nebengebäude (Carport oder Garage)
zulässig und kein Gebäude, sodass hierdurch keine Kellergewölbe und sonstige
historische Gänge beeinträchtigt werden.
Die Dachform eines Walmdaches ist im Ortsbereich Rott durchaus vertretbar,
sodass auch diese Form dem Ortsbild entspricht. Im Ortsbild eher ungewöhnlich
ist die Ausbildung von Pultdächern. Bei den Erdarbeiten ist der Hang entsprechend
den Vorgaben und Vorschriften bzw. statischen Angaben zu sichern. Hier ist
der Grundstückseigentümer allein verantwortlich. Bei einer Wandhöhe von 5,80
m kann unmöglich eine Traufhöhe von 8,30 m entstehen; im Gegenteil die
Traufhöhe ist immer etwas niedriger als die Wandhöhe (Schnittpunkt Außenwand
mit Dachhaut). Lediglich die Firsthöhe übersteigt bei geneigten Dächern selbstverständlich
die Wandhöhe.
Es ist nicht vorgesehen, die untere Erschließungsstraße am Weinberg auszubauen,
sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Erschließungskosten zu berechnen sind.
Aus der heutigen Sicht besteht kein Veränderungsbedarf.
Die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 bzw. 40 war einer der Auslöser
dieses Bebauungsplanes. Nach Rücksprache und Feststellung das Landratsamt
Rosenheim ist hier eine eindeutige Baulücke vorhanden. Zur Sicherung der
baulichen Entwicklung sowie zur Sicherung des Baumbestandes wurde unter
anderem der Bebauungsplan aufgestellt. Auf Grund eines Flächennutzungsplanes
alleine kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen
Baum an, der erhalten werden soll. Dazu wurden gesonderte Festsetzungen
aufgenommen, die den Kronentraufbereich besonders schützen. Die Gemeinde hält
an den Darstellungen fest. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
f) Schwarz Angelika, Aiblinger
Str. 13, Rott a. Inn, vom 25.04.2005
13
gegen 0 Stimmen
Die Bebauungsplangrenzen werden in Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung
nicht verändert; die Planung zeigt das Ziel einer künftigen Entwicklung auf.
Da die Grundabtretung verweigert wird, ist über das Ingenieurbüro INFRA eine
entsprechende Lösung für Abwasser bzw. Regenwasser zu realisieren bzw. durch
Dienstbarkeiten zu sichern.
Die vom Arch. Labonte ausgearbeiteten Stellungnahmen zu
den Bedenken und Anregungen sind als Anlage
1 Bestandteil des Protokolls.
Nachdem die abwassermäßige Erschließung noch nicht
gesichert ist und Verhandlungen mit einem nördlich angrenzenden Grundstücksnachbar
von Fl.Nr. 36/10 laufen, schlug der 1. Bürgermeister vor, den Satzungsbeschluss bis zu einer Einigung
zurückzustellen.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
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Ausbau Ortsdurchfahrt alte B 15 in Lengdorf;
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme und Bekanntgabe des vorgesehenen
Zeitplans und Finanzierungsplanes
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass am 21.06.2005 ein
weiterer Informationsabend mit den betroffenen Anliegern zum Ausbau der
Ortsdurchfahrt alte B 15 in Lengdorf, zu dem auch die Gemeinderäte eingeladen
waren, stattgefunden hat. Zwei Mitarbeiter des Ingenieurbüros INFRA
erläuterten nochmals ausführlich den geplanten Verlauf und die möglichen
Ausbauvarianten der Straßenbaumaßnahme. Von besonderer Bedeutung war dabei
die Feststellung von Herrn Wohlfahrt und Herrn Haindl, dass der frostsichere
Unterbau einen hohen Kostenanteil beansprucht und ausschlaggebend ist für
alle Ausbauvarianten wegen einer späteren Gewährleistungsgarantie für die
bauausführende Firma. Auch die Materialien Granit- oder Betonsteine bzw.
Mineralbeton und Schotterrasen ergeben im Endeffekt keine allzu großen
Unterschiede bei den Gesamtbaukosten.
Die Erschließungskostenberechnungen für die Anlieger
basieren nur auf Kostenschätzungen. Die genauen Kosten ergeben sich aus den
Ausschreibungsergebnissen. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand betragen diese
etwas weniger als 10,00 €/qm Grundstücksfläche. Nicht enthalten in diesem
Satz sind Grunderwerbskosten sowie Notar- und Vermessungsgebühren.
Die Abrechnung der Vorausleistungen soll in 3
Ratenzahlungen erfolgen, wobei bei Baubeginn 40 %, weitere 40 % im November
2005 und die restlichen 20 % nach der Schlussrechnung im Jahr 2006 fällig
werden.
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