Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 02. Juni 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier

Franz Ametsbichler                  (ab 19.12 Uhr)

Ruth Burghardt

Georg Dünstl

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber                (ab 19.20 Uhr)

Martin Schreyer                       (ab 19.20 Uhr)

Wilhelm Schüßler

Hans Senega                            (ab 19.15 Uhr)

Ruth Sommer

Agnes Ständer

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Franz Ametsbichler                  - beruflich (bis 19.12 Uhr)

Sebastian Mühlhuber                - beruflich (bis 19.20 Uhr)

Marinus Schaber                      - Urlaub

Martin Schreyer                       - beruflich (bis 19.20 Uhr)

Hans Senega                            - beruflich (bis 19.15 Uhr)

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 19.05.2005

2.      Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn;
a) Untersuchung Brunnen II mittels Kamerabefahrung;
      Bekanntgabe des Ergebnisses und Vorschläge des beauftragten Geologen zu weiteren       Maßnahmen
b) Entwicklung des Wasserstandes und Grundwasserpegels

3.      Kläranlage Rott a.Inn;
Klärschlammbehandlung bzw. künftige Entsorgung von Klärschlamm

4.      Grund- und Hauptschule Rott a. Inn;
a) Bericht zur derzeitigen Belegung und Schülerentwicklung
b) Bericht zur Diskussion über die Auflösung von Teilhauptschulen und Auswirkungen auf       den Schulverband

5.      Überprüfung der gemeindlichen Einrichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

6.      Zuschussanträge für das Jahr 2005

7.      Verkehrsschau 2005 in der Gemeinde Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und verkehrsrechtliche Anordnungen

8.      Bekanntgaben

 

 

 

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Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.08 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 19.05.2005

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 19.05.2005 mit

                                               12 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn;

 

a)      Entwicklung des Wasserstandes und Grundwasserpegels

Anhand von Vorlagen wurden die Messlinien für die Brunnenwasserstände der Brunnen I und II aus den Jahren 2003 und 2004 bekannt gegeben. Danach ist festzustellen, dass die Absenkung zum Ende des trockenen Sommers 2003 auch als konstante Linie im Jahr 2004 fortgeführt wird, woraus zu schließen ist, dass keine Erholung oder Anpassung an die Wasserstände vor 2003 eingetreten ist. Allerdings bestehen, wenn die Situation sich nicht verändert, momentan auch keine Versorgungsprobleme. Im Notfall kann über den Notverbund mit der Gemeinde Schechen die Tiefzone versorgt werden.

b)      Untersuchung Brunnen II mittels Kamerabefahrung;
Bekanntgabe des Ergebnisses und Vorschläge des beauftragten Geologen zu weiteren Maßnahmen

Beide Brunnen wurden mit einer TV-Kamera befahren. Im Ergebnis sind beide Brunnen durch Verockerung gealtert. Die Durchlässigkeit der Filter ist deutlich reduziert. Durch eine Brunnenregenerierung kann eine mäßige Verbesserung der aktuellen Durchlässigkeit erzielt bzw. zumindest eine weitere Verschlechterung aufgehalten werden. Die Kosten dafür betragen ca. 15.000,00 € je Brunnen. Darüber hinaus empfiehlt der Umweltgeologe Ernst Fuschlberger eine Pilotbohrung für einen 3. Brunnen durchzuführen. Als Standort ist das Gebiet südlich der beiden bestehenden Brunnen angedacht.
Die Kosten werden dafür auf ca. 15.000,00 € geschätzt.
Zur mittelfristigen Sicherung der Wasserversorgung bleiben der Gemeinde Rott a. Inn 2 Möglichkeiten. Entweder der Ausbau des Notverbundes mit der Gemeinde Schechen mittels einer Drucksteigerungsanlage, um auch die Hochzone versorgen zu können oder ein 3. Brunnenstandort nach Möglichkeit im Bereich oder in der Nähe der bestehenden Brunnen, damit eine zusätzliche Schutzgebietsausweisung vermieden werden kann.

Im Zuge der anschließenden Beratung wurden die vorgenannten Möglichkeiten zur Erhöhung der Wassermenge diskutiert mit dem Ziel, vorrangig die selbstständige Wasserversorgung zu erhalten. Dafür sollten weitere Standorte für einen 3. Brunnen geprüft und evtl. neben der vorgeschlagenen Bohrung im Wasserschutzgebiet eine zusätzliche Bohrung im Rotter Forst im Bereich westlich von Stöbersberg durchgeführt werden.
Zum Kostenvergleich sind Erhebungen bezüglich einer Erweiterung des Notverbundes über den Wasserlieferpreis und den Neubau der Drucksteigerungsanlage einzuholen.

Nach Bekanntgabe des Schreibens des Umweltgeologen Ernst Fuschlberger, Vachendorf, vom 02.06.2005 wurde nachfolgender Beschluss gefasst:

                                                     16 gegen 0 Stimmen

Zum weiteren Vorgehen beschließt der Gemeinderat eine Regenerierung der Brunnen I und II durchzuführen. Dafür sind entsprechende Angebote einzuholen. Als Zeitplan für die Regenerierung wird für einen Brunnen der Frühherbst 2005 und für den zweiten Brunnen das Frühjahr 2006 vorgegeben.
Zur weiteren Information ist Herr Fuschlberger in eine Sitzung des Gemeinderates einzuladen.

 

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Kläranlage Rott a.Inn;
Klärschlammbehandlung bzw. künftige Entsorgung von Klärschlamm

 

Nach Auskunft des Klärwärters Georg Stubenrauch fallen rd. 1.300 cbm Klärschlamm im Jahr an. Davon werden ca. 1.000 cbm über die Fa. Mühlberger landwirtschaftlich verwendet. Der Kostenfaktor beträgt dafür 14,50 €/cbm. Die restlichen 300 cbm, die während der Wintermonate anfallen, werden von der beauftragten Fa. Mühlberger entsorgt. Die Kosten dafür betragen wegen der Sonderbehandlung in der Kläranlage Holzkirchen 33,90 €/cbm. Im Jahr 2004 wurden durch die Fa. Mühlberger 1.322 cbm Klärschlamm verwertet. Davon 110 cbm zu 33,90 € (=3.729,00 €) und 1.212 cbm zu 14,50 € (= 17.574,00 €). Durch dieses System erübrigt sich zum jetzigen Zeitpunkt die Schaffung weiterer Lagerkapazitäten für Klärschlamm (z. Zt. 150 cbm). Sollte wie im Schreiben vom 20.04.2005 des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft vermerkt, der Klärschlamm vorort entwässert werden müssen, kann eine mobile Entwässerung eingesetzt werden. Dafür ist eine Speicherung des Schlammwassers auf der Kläranlage notwendig, weil die Rückleitung wegen des Konzentrats nur dosiert der Kläranlage wieder zugeführt werden kann. Nach Aussage von Herrn Reitmeier, Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, besteht jedoch z. Zt. kein zeitlicher Druck die Vorgaben des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft alsbald umzusetzen.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat nahm das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 20.04.2005 zur Bewirtschaftung/Behandlung des Schlammwassers der mobilen Klärschlammentwässerung und den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Ein Handlungsbedarf für die Gemeinde Rott a. Inn ist derzeit nicht gegeben.

 

 

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Grund- und Hauptschule Rott a. Inn;

 

a)      Bericht zur derzeitigen Belegung und Schülerentwicklung

Derzeit besuchen 393 Schüler die Volksschule Rott a. Inn. Davon kommen
      -   84 Schüler aus Ramerberg
      -   47 Schüler aus Griesstätt
      - 256 Schüler aus Rott a. Inn
      -     6 Gastschüler aus anderen Schulsprengeln

Zum Schuljahr 2005/06 gibt es wie bereits bekannt gegeben, 3 erste Klassen mit je 25, 25 und 24 Schülern. Die Schulräume dafür reichen gerade noch aus, wenn auch wegen der Klassengröße Klassen der Grundschule in die Hauptschule und umgekehrt verlegt werden müssen. Eine Entspannung bietet auch die Auslagerung des Seminarraumes von Herrn Schön in die freistehende Wohnung im ehemaligen Lehrerwohnhaus.


b)      Bericht zur Diskussion über die Auflösung von Teilhauptschulen und Auswirkungen auf den Schulverband

Nach dem Beschluss des Bayer. Landtages vom 22.07.2004 sollen die Teilhauptschulen aufgelöst werden. Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2005 mit der Weiterentwicklung der Hauptschulorganisation befasst und nochmals bekräftigt, dass in Zukunft alle Jahrgangsstufen in einer Hauptschule zu führen sind. Das bedeutet das „Aus“ für die bestehenden Teilhauptschulen in Bayern bis spätestens zum Schuljahresbeginn 2007/08. Dies betrifft im Bereich des Schulverbandes die Teilhauptschule (5. und 6. Klasse) Griesstätt. Die Entscheidung zur Neuorganisation der Hauptschule ist für die Rotter Schule von wesentlicher Bedeutung, weil die Gemeinde Rott a. Inn sichere, verbindliche Aussagen zur weiteren Entwicklung für die künftigen Investitionen im Bereich der Schule braucht. Der Gemeinde Rott a. Inn liegt die schriftliche Stellungnahme der Staatl. Schulamtes Rosenheim vor, in dem der Bestand des Schulsprengels Ramerberg-Griesstätt-Rott a. Inn gesichert ist. Als Zusatz ist noch angefügt, dass eine Orientierung der Hauptschule Hochstätt nach Rott a. Inn angedacht ist. Hintergrund dazu ist, wie im OVB berichtet, dass die Stadt Rosenheim die Schule in Westerndorf St. Peter zur Einführung von Ganztagesklassen beansprucht.

 

 

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Überprüfung der gemeindlichen Einrichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

 

Die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) wird vom Ing.-Büro Dr. Christian Auer, Haag i. Obb., durchgeführt. Eine Begehung der Gemeinde Rott a. Inn fand am 11.11.2004 statt. Ein Großteil der Anmerkungen ist bereits erledigt. Die noch offenen Punkte werden, wenn möglich demnächst umgesetzt.

Bezüglich der Anschaffung eines Hochsilos für das Streusalz wird eine Begutachtung der Situation im Bauhof durch den Bauausschuss empfohlen.

 

 

 

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Zuschussanträge für das Jahr 2005

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 (TOP 9) den Rahmen zur Genehmigung von Zuschussanträgen im Verwaltungsweg auf 100,00 € erweitert.

Von den vorliegenden Anträge auf Förderung fielen

 

a)      die Kath. Bücherei Ramerberg

b)      der Rosenheimer Aktion f.d. Leben e.V.

c)      der Donum Vitae in Bayern e.V.

 

unter die Einhunderteurogrenze, sodass nur der Antrag des Evangelischen Bildungswerkes eines Beschlusses bedarf.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2004 beantragt das Evangelische Bildungswerk Rosenheim für das Jahr 2005 zur Unterstützung der Eltern-Kind-Gruppen einen Zuschuss in Höhe von 60,00 € pro Gruppe. In der Gemeinde Rott a. Inn werden derzeit 5 Gruppen mit 42 Müttern/Vätern und 44 Kindern geleitet. Die beantragte Beihilfe dient als Beitrag zu den anfallenden Betriebs- und Sachkosten.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat gewährt dem Evangelischen Bildungswerk Rosenheim zur Unterstützung dieser kommunalen Familienbildungsarbeit für die 5 Eltern-Kind-Gruppen in der Gemeinde Rott a. Inn für das Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 300,00 € (= 60,00 € pro Gruppe).

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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Verkehrsschau 2005 in der Gemeinde Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und verkehrsrechtliche Anordnungen

 

Zur Sitzung am 19.05.2005 der Verkehrsschau wurde jedem Gemeinderat das Protokoll der Verkehrsschau vom 11.04.2005 übersandt. Einige Punkte wurde in dieser Sitzung bereits andiskutiert und Anregungen vom Gemeinderat vorgebracht. Um konkrete Maßnahme umsetzen zu können, sind verschiedene Entscheidungen notwendig.

 

Nach Beratung wurde nachfolgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

a)      Münchener Straße
An der Einmündung der St 2079 (Münchener Straße) in die RO 41 (Kreisstraße) ist die Errichtung eines Verkehrsspiegels zu beantragen.
Am westlichen Ortseingang – von Assling her kommend – ist zu prüfen, ob ein Anschluss zum südlich gelegenen Gehweg mehr Sicherheit für die Bewohner des Anwesens Münchener Str. Nr. 28 bringt.
Entsprechende Anträge sind beim Straßenbauamt Rosenheim einzureichen.

b)      Meiling
Der Antrag zur Errichtung eines Buswartehäuschens im Ortsteil Meiling an der RO 41 in Richtung Pfaffing wurde bereits von der Verwaltung beim RVO, Herrn Zagler, gestellt.
Das Buswartehäuschen kann auf Gemeindegrund errichtet werden. Die Gemeinde übernimmt die Kosten der Vorfinanzierung.

Wegen Beschilderung der Ortsdurchfahrt Meiling teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass die Bebauung an der RO 41 in Meiling als Ortsteil festgelegt ist. Zuständig für die Beschilderung ist der Straßenbaulastträger (Landkreis Rosenheim). Ein entsprechender Antrag für die Beschilderung ist beim Landratsamt Rosenheim zu stellen.

c)      Bahnhofstraße St 2079 – Einfahrt Voglberg
Bezüglich der Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist zur Klärung ein Ortstermin durchzuführen.

d)      Alle übrigen Anmerkungen im Protokoll der Verkehrsschau vom 11.04.2005 zum Anbringen, Ändern oder Abnehmen von Verkehrszeichen sowie das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen auf Gemeindestraßen sind vom Bauhof durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben.

Gemeinderat Dr. Hüther sah zur Klärung der Parkschwierigkeiten in der Johann-Michael-Fischer-Straße nur die Lösung in einer eindeutigen Beschilderung. Der von der Polizei gemachte Vorschlag, Falschparker an die Polizei zu melden, werde seiner Meinung zu Anliegerstreitigkeiten führen.

 

 

 

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