Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 28. April 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier

Ruth Burghardt

Georg Dünstl

Hans Gilg

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Martin Schreyer

Wilhelm Schüßler

Ruth Sommer

Agnes Ständer

Max Zangerl (ab 20.05 Uhr)

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Franz Ametsbichler                  - beruflich

Renate Faryna                         - beruflich

Johann Ganslmaier                   - beruflich

Dr. Jürgen Hüther                    - private Gründe

Hans Senega                            - beruflich

Max Zangerl                            - beruflich (bis 20.05 Uhr)

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 07.04.2005

2.      Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Rott a. Inn;
Ernennung von Herrn Gottfried Hain zum Ehrenbürger

3.      Bekanntgabe der Jahresrechnung der Gemeinde Rott a. Inn für das Haushaltsjahr 2004 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

4.      1. Änderung Flächennutzungsplan – Teilbereich Weinberg;
Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange

5.      Bebauungsplan Weinberg;
Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange

6.      Abwasserbeseitigung;
Neukalkulation der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2006

7.      Änderung der Bestattungssatzung auf Grund neuester Rechtssprechung;
Wegfall Benutzungszwang Leichenhaus

8.      Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung;
Förderantrag der Gemeinde Rott a. Inn für Zusatzjobs nach Art. 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II

9.      Zuschussanträge verschiedener Vereine und Verbände;
Beratung und Beschluss über künftiges Vorgehen

10.  Bekanntgaben

11.  Anfragen

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1

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Genehmigung Protokoll vom 07.04.2005

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 07.04.2005 mit

                                               11 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Rott a. Inn;
Ernennung von Herrn Gottfried Hain zum Ehrenbürger

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2005 (TOP 2) Herrn Gottfried Hain in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Gemeinde Rott a. Inn zum Ehrenbürger der Gemeinde Rott a. Inn ernannt. In Art. 16 der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass die Behandlung zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen hat und erst mit der Bekanntgabe des Beschlusses öffentlich wird.

In der anschließenden Stellungnahme begründete Bürgermeister Maier die Auszeichnung von Herrn Gottfried Hain dahingehend, dass Herr Hain, der nun nach gut 40 Jahren aus der Geschäftsführung der Fa. Alpma ausscheidet, sich durch den Aufbau dieser Firma in Rott a. Inn sowie der damit verbundenen Schaffung von zahlreichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen besondere Verdienste um die Gemeinde Rott a. Inn erworben hat. Aber nicht nur allein die positive Entwicklung der Firma war es, die den Gemeinderat zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte veranlasst hat, sondern auch die vielfältigen Verdienste von Herrn Hain im Kultur- und Vereinsleben. Allein mit der Stiftung Hain für ältere Senioren in den Gemeinden Rott a. Inn, Ramerberg und Pfaffing hat Herr Hain ein Stiftungskapital von 300.000,00 € zur Verfügung gestellt, das sich inzwischen auf 343.400,00 € erhöht hat; ein wesentlicher Beitrag, um Bürgern aus Rott a. Inn und den Nachbargemeinden Ramerberg und Pfaffing helfen zu können.

Mit der Person Gottfried Hain verbindet Rott a. Inn einen Arbeitgeber, der die soziale Marktwirtschaft ernst genommen und sich der Verantwortung gegenüber seinen Arbeitnehmern gestellt und sein Handeln danach ausgerichtet hat.

Die Gemeinde Rott a. Inn wird im Rahmen eines würdigen Festaktes Anfang Juni Herrn Gottfried Hain die Ehrenbürgerurkunde offiziell verleihen.

 

 

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Bekanntgabe der Jahresrechnung der Gemeinde Rott a. Inn für das Haushaltsjahr 2004 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Jahresrechnung für das Jahr 2004 bekannt. Die Unterlagen dazu wurden den Gemeinderäten  mit der Sitzungseinladung zugesandt. Daraus ergibt sich ein Sollfehlbetrag von 511.512,00 €, der lt. Haushalts- bzw. Finanzplan in den Jahren 2005 und 2006 ausgeglichen wird.

 

Nach kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Jahresrechnung für das Jahr 2004 wurde gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 GO durchzuführen.

 

 

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1. Änderung Flächennutzungsplan – Teilbereich Weinberg;
Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange

 

Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den „Ortsbereich Weinberg“ der Gemeinde Rott a. Inn in der Fassung vom 10.02.2005 fand in der Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt. Die Träger öffentliche Belange und die Rotter Bürger haben keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

 

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Bebauungsplan Weinberg;
Bekanntgabe der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 10.02.2005 fand in der Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt.

Von den Trägern öffentlicher Belange hat nur die „Untere Naturschutzbehörde“ des Landratsamtes einen Hinweis zur Unterschutzstellung der Eichengruppe als Naturdenkmal abgegeben. Aus der Bürgerbeteiligung liegen 5 Einwendungen vor. Eine Zusammenfassung derselben wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt. Die Schreiben aus der Bürgerbeteiligung wurden den Gemeinderäten bereits in Kopie übergeben. Eine Beschlussfassung ist für die nächste Sitzung vorgesehen.

 

 

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Abwasserbeseitigung;
Neukalkulation der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2006

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Abschlusszahlen der Abwasserbeseitigung aus den Jahren 1998-2004 bekannt. Das Jahr 2004 weist ein Unterdeckung von 52.342,21 € aus.

 

Die Beitrags- und Gebührenkalkulation für Abwasser wurde letztmalig vom Bayerischen Prüfungsverband, Herrn Sommer, für den Zeitraum 1998-2001 durchgeführt. Daraufhin wurden die Gebühren und Beiträge zum 01.07.1998 neu festgesetzt. Aufgrund umfangreicher Kanalbaumaßnahmen in den zurückliegenden Jahren sollen die Gebühren und Beiträge zum 01.01.2006 neu festgesetzt werden. Vom Kommunalen Prüfungsverband werden für Nichtmitglieder keine Kalkulationen mehr durchgeführt. Aufgrund dessen wurde von Herrn Norbert Schima, Diplom-Verwaltungswirt (FH), öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Beitrags- und Gebührenkalkulation i.S. der Art. 5 und 8 KAG“ ein Angebot eingeholt. Das Tageshonorar beträgt 800,00 € einschließlich aller Nebenkosten. Als Kalkulationsdauer werden 4 Tage von ihm veranschlagt. Herr Schima hat auch darauf hingewiesen, dass aufgrund verschiedener neuer Rechtsprechungen die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen ist.

 

Der derzeitige Beitragssatz beträgt:

a)      in Gebieten, in denen nur der Anschluss an einen Schmutzwasserkanal möglich ist       pro qm Grundstücksfläche 1,84 € und pro qm Geschossfläche 6,03 €;

b)      in Gebieten, in denen der Anschluss an einen Mischwasserkanal oder an einen Regen- und einen Schmutzwasserkanal möglich ist             pro qm Grundstücksfläche 2,30 € und pro qm Geschossfläche 7,57 €;

 

Der derzeitige Gebührensatz beträgt:

a)      für die Einleitung von Schmutzwasser 1,74 €

b)      für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser 2,17 €.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Angebot von Herrn Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Norbert Schima vom 11.03.2005 zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren zur Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Rott a. Inn und der Anpassung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung an die neueste Rechtssprechung zu. Der Tagessatz beträgt 800,00 € einschließlich aller Nebenkosten. Als Kalkulationsdauer werden voraussichtlich 4 Tage beansprucht.

Diese Kosten können in die Gebührenberechnung einbezogen werden.

 

 

 

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Änderung der Bestattungssatzung auf Grund neuester Rechtssprechung;
Wegfall Benutzungszwang Leichenhaus

 

Der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 23.12.2004 entschieden, dass der Benutzungszwang gemeindlicher Leichenhäuser in gemeindlichen Satzungen gegen das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verstößt. Mit Schreiben vom 08.03.2005 hat das Landratsamt Rosenheim die diesbezügliche Änderung der gemeindlichen Satzungen empfohlen. Nachdem demnächst vom Bayer. Gemeindetag eine Mustersatzung herausgegeben wird, ist der TOP bis dahin zurückzustellen.

 

 

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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung;
Förderantrag der Gemeinde Rott a. Inn für Zusatzjobs nach Art. 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II

 

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass in der Bürgermeisterdienstversammlung am 21.03.2005 die Förderung von „Eineurojobs“ durch die Gemeinden angesprochen wurde. Die Zusatzjobs müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegen.

Die Gemeinde Rott a. Inn hat einen Förderantrag am 29.03.2004 für 3 nachsteMaßnahmen bei der Agentur für Arbeit in Rosenheim gestellt.

Beantragt wurden 2 Arbeiter; nach Möglichkeit ein Landschaftsgärtner und ein Facharbeiter aus dem Bereich Tiefbau. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,0 Stunden.

Trotz wiederholter Nachfrage hat die Agentur für Arbeit erst heute telefonisch die Vermittlung von Arbeitskräften zugesagt.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt dem Förderantrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen – Zusatzjobs – nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für 2 Zusatzjobs mit einer wöchentlichen Beschäftigungszeit von 30 Stunden je Zusatzjob für nachfolgende Maßnahmen zu.

 

 

Maßnahme

Kosten

Ausbau FreizeiteinrichtungenRotter Ausee

  6.000,00 €

Ausbau Rockerl-Weg

  6.000,00 €

Sanierung Wasserhäusl

  6.000,00 €

Gesamtkosten 

18.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

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Zuschussanträge verschiedener Vereine und Verbände;
Beratung und Beschluss über künftiges Vorgehen

 

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004 entschieden, dass Zuschussanträge bis 50,00 € im Verwaltungsweg erledigt werden können. Bei weitergehenden Anträgen müssen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers offen gelegt werden. In der Praxis hat sich diese Lösung als nur schwer praktikabel erwiesen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Spielraum der Verwaltung auf 100,00 € zu erhöhen.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt zu, dass Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 100,00 € im Verwaltungsweg vom 1. Bürgermeister entschieden werden können, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinausgehende Anträge sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      am 01.05.2005 ein Maibaum aufgestellt wird. Dazu sind die Mitglieder des Gemeinderates herzlich eingeladen;

b)      am 04.05.2005 das Rotter Bierfest eröffnet wird. Treffpunkt für den Einzug ist um 18.15 Uhr an der Schule. Um rege Teilnahme wird gebeten;

c)      ebenfalls am 04.05.2005 um 10.00 Uhr ein Optikergeschäft eröffnet wird. Die Fa. „Die Brille“ lädt dazu herzlich ein;

d)      am 09.07.2005 die Jugendfeuerwehr ihr 10-jähriges Bestehen feiert, wozu die Gemeinderatsmitglieder eingeladen sind;

e)      am 14.04.2005 die Besichtigung der Fa. Aladin und der Schule mit dem Gemeinderat stattgefunden hat;