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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Ruth
Burghardt Georg
Dünstl Hans
Gilg Sebastian
Mühlhuber Marinus
Schaber Martin
Schreyer Wilhelm
Schüßler Ruth
Sommer Agnes
Ständer Max
Zangerl (ab 20.05 Uhr) Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Franz
Ametsbichler -
beruflich Renate
Faryna - beruflich Johann
Ganslmaier - beruflich Dr.
Jürgen Hüther -
private Gründe Hans
Senega -
beruflich Max
Zangerl -
beruflich (bis 20.05 Uhr) Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 07.04.2005 2.
Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Rott a. Inn; 3. Bekanntgabe der Jahresrechnung der Gemeinde Rott a. Inn für das Haushaltsjahr 2004 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO 4.
1. Änderung Flächennutzungsplan – Teilbereich
Weinberg; 5.
Bebauungsplan Weinberg; 6.
Abwasserbeseitigung; 7.
Änderung der Bestattungssatzung auf Grund neuester
Rechtssprechung; 8.
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung; 9.
Zuschussanträge verschiedener Vereine und Verbände; 10. Bekanntgaben 11. Anfragen |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
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Genehmigung
Protokoll vom 07.04.2005 |
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Ehrenbürgerschaft
der Gemeinde Rott a. Inn; Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2005 (TOP 2) Herrn Gottfried Hain in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Gemeinde Rott a. Inn zum Ehrenbürger der Gemeinde Rott a. Inn ernannt. In Art. 16 der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass die Behandlung zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen hat und erst mit der Bekanntgabe des Beschlusses öffentlich wird. In der anschließenden Stellungnahme begründete
Bürgermeister Maier die Auszeichnung von Herrn Gottfried Hain dahingehend,
dass Herr Hain, der nun nach gut 40 Jahren aus der Geschäftsführung der Fa.
Alpma ausscheidet, sich durch den Aufbau dieser Firma in Rott a. Inn sowie
der damit verbundenen Schaffung von zahlreichen Arbeits- und
Ausbildungsplätzen besondere Verdienste um die Gemeinde Rott a. Inn erworben
hat. Aber nicht nur allein die positive Entwicklung der Firma war es, die den
Gemeinderat zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte veranlasst hat, sondern auch
die vielfältigen Verdienste von Herrn Hain im Kultur- und Vereinsleben.
Allein mit der Stiftung Hain für ältere Senioren in den Gemeinden Rott a.
Inn, Mit der Person Gottfried Hain verbindet Rott a. Inn einen Arbeitgeber, der die soziale Marktwirtschaft ernst genommen und sich der Verantwortung gegenüber seinen Arbeitnehmern gestellt und sein Handeln danach ausgerichtet hat. Die Gemeinde Rott a. Inn wird im Rahmen eines würdigen Festaktes Anfang Juni Herrn Gottfried Hain die Ehrenbürgerurkunde offiziell verleihen. |
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Bekanntgabe der Jahresrechnung der Gemeinde Rott a. Inn für das Haushaltsjahr
2004 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Jahresrechnung für das Jahr 2004 bekannt. Die Unterlagen dazu wurden den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugesandt. Daraus ergibt sich ein Sollfehlbetrag von 511.512,00 €, der lt. Haushalts- bzw. Finanzplan in den Jahren 2005 und 2006 ausgeglichen wird. Nach kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Die Jahresrechnung für das Jahr 2004 wurde gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 GO durchzuführen. |
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1. Änderung Flächennutzungsplan – Teilbereich Weinberg; Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den „Ortsbereich Weinberg“ der Gemeinde Rott a. Inn in der Fassung vom 10.02.2005 fand in der Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt. Die Träger öffentliche Belange und die Rotter Bürger haben keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. |
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Bebauungsplan Weinberg; Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 10.02.2005 fand in der Zeit vom 18.03.-18.04.2005 statt. Von den Trägern öffentlicher Belange hat nur die „Untere Naturschutzbehörde“ des Landratsamtes einen Hinweis zur Unterschutzstellung der Eichengruppe als Naturdenkmal abgegeben. Aus der Bürgerbeteiligung liegen 5 Einwendungen vor. Eine Zusammenfassung derselben wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt. Die Schreiben aus der Bürgerbeteiligung wurden den Gemeinderäten bereits in Kopie übergeben. Eine Beschlussfassung ist für die nächste Sitzung vorgesehen. |
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Abwasserbeseitigung; Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Abschlusszahlen der Abwasserbeseitigung aus den Jahren 1998-2004 bekannt. Das Jahr 2004 weist ein Unterdeckung von 52.342,21 € aus. Die Beitrags- und Gebührenkalkulation für Abwasser wurde letztmalig vom Bayerischen Prüfungsverband, Herrn Sommer, für den Zeitraum 1998-2001 durchgeführt. Daraufhin wurden die Gebühren und Beiträge zum 01.07.1998 neu festgesetzt. Aufgrund umfangreicher Kanalbaumaßnahmen in den zurückliegenden Jahren sollen die Gebühren und Beiträge zum 01.01.2006 neu festgesetzt werden. Vom Kommunalen Prüfungsverband werden für Nichtmitglieder keine Kalkulationen mehr durchgeführt. Aufgrund dessen wurde von Herrn Norbert Schima, Diplom-Verwaltungswirt (FH), öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Beitrags- und Gebührenkalkulation i.S. der Art. 5 und 8 KAG“ ein Angebot eingeholt. Das Tageshonorar beträgt 800,00 € einschließlich aller Nebenkosten. Als Kalkulationsdauer werden 4 Tage von ihm veranschlagt. Herr Schima hat auch darauf hingewiesen, dass aufgrund verschiedener neuer Rechtsprechungen die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen ist. Der derzeitige Beitragssatz beträgt: a) in Gebieten, in denen nur der Anschluss an einen Schmutzwasserkanal möglich ist pro qm Grundstücksfläche 1,84 € und pro qm Geschossfläche 6,03 €; b) in Gebieten, in denen der Anschluss an einen Mischwasserkanal oder an einen Regen- und einen Schmutzwasserkanal möglich ist pro qm Grundstücksfläche 2,30 € und pro qm Geschossfläche 7,57 €; Der derzeitige Gebührensatz beträgt: a) für die Einleitung von Schmutzwasser 1,74 € b) für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser 2,17 €. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Angebot von Herrn Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Norbert Schima vom 11.03.2005 zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren zur Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Rott a. Inn und der Anpassung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung an die neueste Rechtssprechung zu. Der Tagessatz beträgt 800,00 € einschließlich aller Nebenkosten. Als Kalkulationsdauer werden voraussichtlich 4 Tage beansprucht. Diese Kosten können in die Gebührenberechnung einbezogen werden. |
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Änderung der Bestattungssatzung auf Grund neuester Rechtssprechung; Der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 23.12.2004 entschieden, dass der Benutzungszwang gemeindlicher Leichenhäuser in gemeindlichen Satzungen gegen das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) verstößt. Mit Schreiben vom 08.03.2005 hat das Landratsamt Rosenheim die diesbezügliche Änderung der gemeindlichen Satzungen empfohlen. Nachdem demnächst vom Bayer. Gemeindetag eine Mustersatzung herausgegeben wird, ist der TOP bis dahin zurückzustellen. |
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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung; Der 1. Bürgermeister berichtete, dass in der Bürgermeisterdienstversammlung am 21.03.2005 die Förderung von „Eineurojobs“ durch die Gemeinden angesprochen wurde. Die Zusatzjobs müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegen. Die Gemeinde Rott a. Inn hat einen Förderantrag am 29.03.2004 für 3 nachsteMaßnahmen bei der Agentur für Arbeit in Rosenheim gestellt. Beantragt wurden 2 Arbeiter; nach Möglichkeit ein Landschaftsgärtner und ein Facharbeiter aus dem Bereich Tiefbau. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,0 Stunden. Trotz wiederholter Nachfrage hat die Agentur für Arbeit erst heute telefonisch die Vermittlung von Arbeitskräften zugesagt. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt dem Förderantrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen – Zusatzjobs – nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für 2 Zusatzjobs mit einer wöchentlichen Beschäftigungszeit von 30 Stunden je Zusatzjob für nachfolgende Maßnahmen zu.
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Zuschussanträge verschiedener Vereine und Verbände; Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2004 entschieden, dass Zuschussanträge bis 50,00 € im Verwaltungsweg erledigt werden können. Bei weitergehenden Anträgen müssen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers offen gelegt werden. In der Praxis hat sich diese Lösung als nur schwer praktikabel erwiesen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Spielraum der Verwaltung auf 100,00 € zu erhöhen. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt zu, dass Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 100,00 € im Verwaltungsweg vom 1. Bürgermeister entschieden werden können, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinausgehende Anträge sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. |
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Bekanntgaben Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass a)
am 01.05.2005 ein Maibaum aufgestellt wird. Dazu sind die Mitglieder
des Gemeinderates herzlich eingeladen; b)
am 04.05.2005 das Rotter Bierfest eröffnet wird. Treffpunkt für den
Einzug ist um 18.15 Uhr an der Schule. Um rege Teilnahme wird gebeten; c)
ebenfalls am 04.05.2005 um 10.00 Uhr ein Optikergeschäft eröffnet
wird. Die Fa. „Die Brille“ lädt dazu herzlich ein; d)
am 09.07.2005 die Jugendfeuerwehr ihr 10-jähriges Bestehen feiert,
wozu die Gemeinderatsmitglieder eingeladen sind; e)
am 14.04.2005 die Besichtigung der Fa. Aladin und der Schule mit dem
Gemeinderat stattgefunden hat; | ||||||||||