Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 07. April 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier

Franz Ametsbichler

Ruth Burghardt

Georg Dünstl (ab 19.20 Uhr)

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Martin Schreyer (ab 19.15 Uhr)

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Ruth Sommer

Agnes Ständer (bis 19.55 Uhr, ab 20.20 Uhr)

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Georg Dünstl                           - beruflich (bis 19.20 Uhr)

Dr. Jürgen Hüther                    - private Gründe

Martin Schreyer                       - beruflich (bis 19.15 Uhr)

Agnes Ständer                         - private Gründe (von 19.55 Uhr bis 20.20 Uhr)

 

Außerdem anwesend:

Manfred Furch, Kämmerer

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 17.03.2005

2.      Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II an der Standortsuche;
Bericht zum derzeitigen Stand (Anfrage O2) und Beschlussfassung

3.      Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
a) Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan für das Jahr 2005
b) Beratung und Beschluss zum Finanzplan für die Jahre 2004-2008

4.      Wasser- und Kanalbaumaßnahmen der Gemeinde Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zu Art und Umfang der Maßnahmen und Kostenschätzung;
a) Voglberg zu Hausnummern 22 und 22a
b) Feldweg zu Hausnummer 5

5.      Bekanntgaben

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1

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Genehmigung Protokoll vom 17.03.2005

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 17.03.2005 mit

                                               14 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II an der Standortsuche;
Bericht zum derzeitigen Stand (Anfrage O2) und Beschlussfassung

 

Der 1. Bürgermeister erinnerte rückblickend, dass die Anfrage von O2 vom 29.11.2004 bereits mehrfach im Gemeinderat, zuletzt in der Sitzung am 10.02.2005 (TOP 4) und auch in der Bürgerversammlung am 02.12.2004 öffentlich behandelt wurde. Nachdem sich seit längerer Zeit 2 Mobilfunkmasten im Ortszentrum von den Anlagenbetreiber Vodafone, T-Mobile und O2 befinden, war das mittelfristige Ziel der Gemeinde, alle Mobilfunkbetreiber an einen gemeinsamen Standort außerhalb von Rott a. Inn zu bündeln. Dafür hat ein privater Grundstücksbesitzer sein Grundstück im Süden von Rott a. Inn in der Hochzone, rd. 450 m weg von der Bebauung, angeboten. Dieses Standortangebot wurde an O2 am 18.02.2005 zur Prüfung weitergegeben.

Mit Schreiben vom 05.04.2005 hat nun O2 den vorgeschlagenen Standort aus funktechnischen Gründen abgelehnt. Als Alternative käme für sie ein 10 m Mast direkt am Wasserhochbehälter in Frage, dem die Gemeinde auf keinen Fall zustimmen kann. Der Hinweis im vorgenannten Schreiben von O2, dass die Standortsuche fortgesetzt und weitere Alternativstandorte geprüft werden, bedeutet letztendlich soviel, dass, wenn sich ein Haus- oder Grundstücksbesitzer zum Vertragsabschluss findet, ein weiterer Standort im Ort entstehen kann, weil eine Anlage unter 10 m nicht genehmigungspflichtig ist. Auch der Wunsch der Gemeinde, keine Erweiterung an den bestehenden Standorten vorzunehmen, wird von O2 mit dem Hinweis auf dem Unwelt- und Mobilfunkpakt Bayern II abgelehnt.

Die Gemeinde hat vorerst keine rechtliche Handhabe, die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn zu unterbinden. Da nützen auch wenig die von einer Bürgerinitiative dagegen übergebenen 580 Unterschriften aus dem Gemeindebereich oder die eingereichten Schreiben von Anliegern aus der Rosenheimer Straße, die rechtliche Schritte gegen den Standort im Süden von Rott a. Inn und Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ankündigen. Selbst der Hinweis von Rechtsanwalt Schuppenies vom 06.04.2005 auf die gewonnene Klage der Gemeinde Stephanskirchen vor dem Bayer. Verwaltungsgericht ist wenig hilfreich, weil hier ausschließlich Festlegungen des Regionalplans für das Voralpenland zum Tragen kommen.

 

Der Gemeinderat nahm in seiner anschließenden Diskussion die Entwicklung mit Bedauern zur Kenntnis und fasste nachfolgenden Beschluss:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt das Ergebnis der Standortprüfung für einen Antennenträger im Süden von Rott a. Inn auf dem Grundstück Fl.Nr. 443, Gemarkung Rott a. Inn durch den Antragsteller O2 vom 05.04.2005 zur Kenntnis. Danach ist dieser Standort aus technischen Gründen nicht geeignet. Der Auftrag zur Berechnung der Hochfrequenzimmission an das Ingenieurbüro Müller-BBM, Planegg, wird damit hinfällig.

Dem von O2 zur Prüfung vorgeschlagenen Alternativ-Standort für einen 10 m Masten am Wasserbehälter wird nicht zugestimmt. Weitere gemeindliche Grundstücke und Gebäude im Ortsbereich werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

 

 

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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

 

a)      Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan für das Jahr 2005

Der 1. Bürgermeister berichtete über die Vorberatungen des Haushalts im Gemeinderat am 17.03.2005 und im Finanzausschuss am 24.02. und 04.04.2005. Der daraus resultierende Entwurf wurde den Mitgliedern des Gemeinderats am 05.04.2005 zugestellt. Die finanzielle Situation ist nach wie vor sehr angespannt, weil die Abwicklung von Baugebieten noch aussteht. Die Finanzierungsverträge mit der BLS laufen noch bis zum Jahr 2006. Diese Rückzahlungsverpflichtung ist im Haushaltsjahr 2006 mit 2,6 Mio. € berücksichtigt, wobei dem ein Gegenwert für die Grundstücke im Einheimischen Modell in Höhe von 1.051.600,00 € gegenüber steht. Die restliche Verbindlichkeit muss über den Kreditmarkt getilgt werden. Auch wenn dafür besondere finanzielle Anstrengungen verlangt werden, so war die vom Gemeinderat beschlossene Politik „Bauland für Einheimische“ auszuweisen auf eine Vorratshaltung richtig. Das beweisen die jüngsten Zahlen aus dem Baugebiet Rott-Nord. Zurzeit leben dort 75 Kinder unter 15 Jahren.
Zusätzlich in den Vorbericht wurde die Situation des „Betreuten Wohnen“ mit aufgenommen. Nach dem Verkauf der GmbH an die Gemeinde haben sich die Ergebnisse positiv entwickelt. Der Ansatz weist einen Überschuss von 17.200,00 € auf.
Nachdem nun feststeht, dass der Schulsprengel Rott-Ramerberg-Griesstätt weiter bestehen bleibt (s. Schreiben des Schulamtes v. 30.03.2005) wurde der Verbindungsbau und der Turnhallenneubau in den Jahren 2006-2008 berücksichtigt.

Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht zum Haushaltsjahr 2005 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2004-2008. Die Steuerkraftzahl der Gemeinde beträgt 502,81 €. Der Landesdurchschnitt liegt bei 452,00 €. Trotz der etwas gesunkenen Steuerkraft (2004: 507,57 €) und der damit verbundenen Auswirkungen auf Zuweisungen und Umlagen kann der erforderliche Zuführungsbetrag von 351.100,00 € auch im laufenden Haushaltsjahr nicht erwirtschaftet werden. Lediglich ein Betrag von 108.400,00 € (= ca. ein Drittel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrages) kann dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 875,74 € und wird 2006 auf 1.333,28 € erstmals seit 1999 wieder ansteigen, weil dann die bereits vom Bürgermeister angesprochene Rückzahlungsverpflichtung von 2,6 Mio. € der BLS ansteht. Die allgemeine Rücklage wies zu Beginn des Haushaltsjahres einen Stand von 64.192,68 € aus und liegt somit über den gesetzlichen Mindeststand nach § 20 Abs. 2 KommHV von 36.649,00 €. Eine Rücklagenansammlung für Investitionen künftiger Jahre ist nach der derzeitigen Finanzlage nicht möglich.

Anschließend dankte Bürgermeister Maier dem Kämmerer für seine Ausführungen und die umfangreiche Arbeit.

Gemeinderat Zangerl kritisierte, dass die 2,6 Mio. € Schulden bei der BLS aus dem Baugebiet Rott-Nord nicht in die Verschuldung eingerechnet worden sind. Die Rückzahlungsverpflichtung im Jahr 2006 hat erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt des nächsten Jahres und wird die Gemeinde in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Auch wenn alle Grundstücksverkäufe wie geplant liefen, blieben Schulden in Höhe von 1,5 Mio. €, die nur durch eine Kreditaufnahme getilgt werden können, die wiederum lt. Aussage von Herrn Stadler (Landratsamt Rosenheim) nicht genehmigt wird. Folglich wird auch der Haushalt 2006 nicht genehmigt werden. Er könne daher dem Haushalt 2005 nicht zustimmen.
Herr Furch wies darauf hin, dass, das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der Haushaltsvorlage auch Anmerkungen zur Finanzplanung treffen wird.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

                                         14 gegen 2 Stimmen

Aufgrund des Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung für 2005:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.608.400 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   1.859.100 EUR
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 70.700 EUR festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        295 v.H.
    
b) für die Grundstücke (B)                                                    320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 EUR festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2005 in Kraft.
Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den 07.04.2005

gez. Maier
1. Bürgermeister


b)      Beratung und Beschluss zum Finanzplan für die Jahre 2004-2008

Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008 bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte folgender Beschluss gefasst werden:

                                         14 gegen 2 Stimmen

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008 wird zugestimmt.

 

 

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Wasser- und Kanalbaumaßnahmen der Gemeinde Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zu Art und Umfang der Maßnahmen und Kostenschätzung;

 

a)      Voglberg zu Hausnummern 22 und 22a

Nach Erläuterung des Sachverhalts und Bekanntgabe des Kostenvoranschlages des Ingenieurbüros INFRA vom 06.04.2005 wurde folgender Beschluss gefasst:

                                         16 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt der Kanalverlängerung und der Neuverlegung der Wasserleitung am Voglberg zu den Anwesen Nr. 22 und 22 a zu. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag des Ing.-Büros INFRA, Rosenheim vom 06.04.2005 auf 23.281,30 € abzgl. der Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser in Höhe von ca. 15.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme mittels LV vom 06.04.2005 entsprechende Angebote einzuholen.


b)      Feldweg zu Hausnummer 5

Zu diesem TOP übernahm 2. Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der Sitzung. 1. Bürgermeister Maier nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.

Der 2. Bürgermeister erläuterte die Notwendigkeit der Kanalverlängerung und des Wasserleitungsanschlusses zum Anwesen Feldweg 5. Eine vom Ingenieurbüro INFRA eingeholte Kostenschätzung beläuft sich auf 26.093,30 €. Nachdem das anschließende Baugebiet noch nicht feststeht, sollte mit einer kleineren Lösung der Anschluss mit Wasser und Abwasser für das Anwesen hergestellt werden. Die Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück ist gewährleistet.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                         15 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt zu, zum Anwesen Feldweg 5 eine kostengünstigere  Anschlussmöglichkeit für Kanal und Wasser mit geringeren Leitungsdimensionen zu schaffen. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Die Anschlussgebühren werden nach Satzung errechnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme entsprechende Angebote einzuholen.

 

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Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      eine weitere Kindergartengruppe im Lehrerwohnhaus nur bei Bedarf eingerichtet wird. Dies zur Klarstellung, um Gerüchten vorzubeugen;

b)      am 14.04.2005 verschiedene Besichtigungen mit dem Gemeinderat vorgesehen sind, u.a. auch die der Fa. Aladin um 18.00 Uhr im Gewerbegebiet am Eckfeld; dazu ist auch die Vorstandschaft des Gewerbeverbandes mit eingeladen;

c)      die Postagentur im Kaufhaus Schaber mit geänderten Öffnungszeiten bestehen bleibt;

d)      am 06.04.2005 die erste öffentliche Veranstaltung im wiedereröffneten Gasthaus Stechl stattgefunden hat. Der Arbeitskreis Nahversorgung ist Lebensqualität hatte im Saal dazu eingeladen;

e)      der ASV zur Jahreshauptversammlung am 22.04.2005 einlädt;

f)        das Konzept aus dem Vortrag in der letzten Sitzung am 17.03.2005