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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder
anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz
Ametsbichler
Ruth
Burghardt
Georg
Dünstl (ab 19.20 Uhr)
Renate
Faryna
Johann
Ganslmaier
Hans
Gilg
Sebastian
Mühlhuber
Marinus
Schaber
Martin
Schreyer (ab 19.15 Uhr)
Wilhelm
Schüßler
Hans
Senega
Ruth
Sommer
Agnes
Ständer (bis 19.55 Uhr, ab 20.20 Uhr)
Max
Zangerl
Gemeinderatsmitglieder
abwesend:
Georg
Dünstl -
beruflich (bis 19.20 Uhr)
Dr.
Jürgen Hüther -
private Gründe
Martin
Schreyer -
beruflich (bis 19.15 Uhr)
Agnes
Ständer -
private Gründe (von 19.55 Uhr bis 20.20 Uhr)
Außerdem
anwesend:
Manfred Furch, Kämmerer
Ablichtung an Gemeinderäte am:
1.
Genehmigung Protokoll vom 17.03.2005
2.
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß
Mobilfunkpakt II an der Standortsuche;
Bericht zum derzeitigen Stand (Anfrage O2) und Beschlussfassung
3.
Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
a) Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan für das Jahr 2005
b) Beratung und Beschluss zum Finanzplan für die Jahre 2004-2008
4.
Wasser- und Kanalbaumaßnahmen der Gemeinde Rott a.
Inn;
Beratung und Beschluss zu Art und Umfang der Maßnahmen und Kostenschätzung;
a) Voglberg zu Hausnummern 22 und 22a
b) Feldweg zu Hausnummer 5
5.
Bekanntgaben
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Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II an der
Standortsuche;
Bericht zum derzeitigen Stand (Anfrage O2) und Beschlussfassung
Der 1. Bürgermeister erinnerte rückblickend, dass die
Anfrage von O2 vom 29.11.2004 bereits mehrfach im Gemeinderat,
zuletzt in der Sitzung am 10.02.2005 (TOP 4) und auch in der
Bürgerversammlung am 02.12.2004 öffentlich behandelt wurde. Nachdem sich seit
längerer Zeit 2 Mobilfunkmasten im Ortszentrum von den Anlagenbetreiber Vodafone, T-Mobile und O2 befinden, war das
mittelfristige Ziel der Gemeinde, alle Mobilfunkbetreiber an einen gemeinsamen
Standort außerhalb von Rott a. Inn zu bündeln. Dafür hat ein privater Grundstücksbesitzer
sein Grundstück im Süden von Rott a. Inn in der Hochzone, rd. 450 m weg von
der Bebauung, angeboten. Dieses Standortangebot wurde an O2 am
18.02.2005 zur Prüfung weitergegeben.
Mit Schreiben vom 05.04.2005 hat nun O2 den
vorgeschlagenen Standort aus funktechnischen Gründen abgelehnt. Als
Alternative käme für sie ein 10 m Mast direkt am Wasserhochbehälter in Frage,
dem die Gemeinde auf keinen Fall zustimmen kann. Der Hinweis im vorgenannten
Schreiben von O2, dass die Standortsuche fortgesetzt und weitere
Alternativstandorte geprüft werden, bedeutet letztendlich soviel, dass, wenn
sich ein Haus- oder Grundstücksbesitzer zum Vertragsabschluss findet, ein
weiterer Standort im Ort entstehen kann, weil eine Anlage unter 10 m nicht
genehmigungspflichtig ist. Auch der Wunsch der Gemeinde, keine Erweiterung an
den bestehenden Standorten vorzunehmen, wird von O2 mit dem
Hinweis auf dem Unwelt- und Mobilfunkpakt Bayern II abgelehnt.
Die Gemeinde hat vorerst keine rechtliche Handhabe, die
Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn zu unterbinden. Da nützen
auch wenig die von einer Bürgerinitiative dagegen übergebenen 580
Unterschriften aus dem Gemeindebereich oder die eingereichten Schreiben von
Anliegern aus der Rosenheimer Straße, die rechtliche Schritte gegen den
Standort im Süden von Rott a. Inn und Schadensersatzansprüche gegen die
Gemeinde ankündigen. Selbst der Hinweis von Rechtsanwalt Schuppenies
vom 06.04.2005 auf die gewonnene Klage der Gemeinde Stephanskirchen vor dem
Bayer. Verwaltungsgericht ist wenig hilfreich, weil hier ausschließlich Festlegungen
des Regionalplans für das Voralpenland zum Tragen kommen.
Der Gemeinderat nahm in seiner anschließenden Diskussion
die Entwicklung mit Bedauern zur Kenntnis und fasste nachfolgenden Beschluss:
16 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt das Ergebnis der
Standortprüfung für einen Antennenträger im Süden von Rott a. Inn auf dem
Grundstück Fl.Nr. 443, Gemarkung Rott a. Inn durch den Antragsteller O2
vom 05.04.2005 zur Kenntnis. Danach ist dieser Standort aus technischen
Gründen nicht geeignet. Der Auftrag zur Berechnung der Hochfrequenzimmission
an das Ingenieurbüro Müller-BBM, Planegg, wird
damit hinfällig.
Dem von O2 zur Prüfung vorgeschlagenen
Alternativ-Standort für einen 10 m Masten am Wasserbehälter wird nicht
zugestimmt. Weitere gemeindliche Grundstücke und Gebäude im Ortsbereich
werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
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Haushalt der
Gemeinde Rott a. Inn;
a)
Beratung und
Beschluss zum Haushaltsplan für das Jahr 2005
Der 1. Bürgermeister berichtete über die Vorberatungen des Haushalts im
Gemeinderat am 17.03.2005 und im Finanzausschuss am 24.02. und 04.04.2005.
Der daraus resultierende Entwurf wurde den Mitgliedern des Gemeinderats am
05.04.2005 zugestellt. Die finanzielle Situation ist nach wie vor sehr angespannt,
weil die Abwicklung von Baugebieten noch aussteht. Die Finanzierungsverträge
mit der BLS laufen noch bis zum Jahr 2006. Diese Rückzahlungsverpflichtung
ist im Haushaltsjahr 2006 mit 2,6 Mio. € berücksichtigt, wobei dem ein
Gegenwert für die Grundstücke im Einheimischen Modell in Höhe von
1.051.600,00 € gegenüber steht. Die restliche Verbindlichkeit muss über den
Kreditmarkt getilgt werden. Auch wenn dafür besondere finanzielle
Anstrengungen verlangt werden, so war die vom Gemeinderat beschlossene
Politik „Bauland für Einheimische“ auszuweisen auf eine Vorratshaltung
richtig. Das beweisen die jüngsten Zahlen aus dem Baugebiet Rott-Nord. Zurzeit
leben dort 75 Kinder unter 15 Jahren.
Zusätzlich in den Vorbericht wurde die Situation des „Betreuten Wohnen“ mit
aufgenommen. Nach dem Verkauf der GmbH an die Gemeinde haben sich die Ergebnisse
positiv entwickelt. Der Ansatz weist einen Überschuss von 17.200,00 € auf.
Nachdem nun feststeht, dass der Schulsprengel Rott-Ramerberg-Griesstätt
weiter bestehen bleibt (s. Schreiben des Schulamtes v. 30.03.2005) wurde der
Verbindungsbau und der Turnhallenneubau in den Jahren 2006-2008 berücksichtigt.
Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht zum Haushaltsjahr
2005 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2004-2008. Die Steuerkraftzahl
der Gemeinde beträgt 502,81 €. Der Landesdurchschnitt liegt bei 452,00 €.
Trotz der etwas gesunkenen Steuerkraft (2004: 507,57 €) und der damit verbundenen
Auswirkungen auf Zuweisungen und Umlagen kann der erforderliche Zuführungsbetrag
von 351.100,00 € auch im laufenden Haushaltsjahr nicht erwirtschaftet werden.
Lediglich ein Betrag von 108.400,00 € (= ca. ein Drittel des gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbetrages) kann dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die
Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 875,74 € und wird 2006 auf 1.333,28 € erstmals
seit 1999 wieder ansteigen, weil dann die bereits vom Bürgermeister angesprochene
Rückzahlungsverpflichtung von 2,6 Mio. € der BLS ansteht. Die allgemeine
Rücklage wies zu Beginn des Haushaltsjahres einen Stand von 64.192,68 € aus
und liegt somit über den gesetzlichen Mindeststand nach § 20 Abs. 2 KommHV von 36.649,00 €. Eine Rücklagenansammlung für
Investitionen künftiger Jahre ist nach der derzeitigen Finanzlage nicht
möglich.
Anschließend dankte Bürgermeister Maier dem Kämmerer für seine Ausführungen
und die umfangreiche Arbeit.
Gemeinderat Zangerl kritisierte, dass die 2,6 Mio. € Schulden bei der BLS aus
dem Baugebiet Rott-Nord nicht in die Verschuldung eingerechnet worden sind.
Die Rückzahlungsverpflichtung im Jahr 2006 hat erhebliche Auswirkungen auf
den Haushalt des nächsten Jahres und wird die Gemeinde in erhebliche
Schwierigkeiten bringen. Auch wenn alle Grundstücksverkäufe wie geplant
liefen, blieben Schulden in Höhe von 1,5 Mio. €, die nur durch eine Kreditaufnahme
getilgt werden können, die wiederum lt. Aussage von Herrn Stadler
(Landratsamt Rosenheim) nicht genehmigt wird. Folglich wird auch der Haushalt
2006 nicht genehmigt werden. Er könne daher dem Haushalt 2005 nicht zustimmen.
Herr Furch wies darauf hin, dass, das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde
im Zuge der Haushaltsvorlage auch Anmerkungen zur Finanzplanung treffen wird.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
14
gegen 2 Stimmen
Aufgrund des Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung für 2005:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 3.608.400
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.859.100 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 70.700 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 295 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320
v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2005 in Kraft.
Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den 07.04.2005
gez. Maier
1. Bürgermeister
b)
Beratung und
Beschluss zum Finanzplan für die Jahre 2004-2008
Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008
bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte folgender Beschluss
gefasst werden:
14 gegen 2 Stimmen
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008 wird zugestimmt.
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Wasser- und Kanalbaumaßnahmen der Gemeinde Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zu Art und Umfang der Maßnahmen und Kostenschätzung;
a) Voglberg zu Hausnummern 22 und 22a
Nach Erläuterung des Sachverhalts und Bekanntgabe des Kostenvoranschlages
des Ingenieurbüros INFRA vom 06.04.2005 wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt der Kanalverlängerung und der Neuverlegung der
Wasserleitung am Voglberg zu den Anwesen Nr. 22 und
22 a zu. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag des
Ing.-Büros INFRA, Rosenheim vom 06.04.2005 auf 23.281,30 € abzgl. der
Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser in Höhe von ca. 15.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme mittels LV vom 06.04.2005
entsprechende Angebote einzuholen.
b)
Feldweg zu
Hausnummer 5
Zu diesem TOP übernahm 2.
Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der Sitzung. 1. Bürgermeister Maier nahm
wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und
Abstimmung zu diesem TOP teil.
Der 2. Bürgermeister erläuterte die Notwendigkeit der Kanalverlängerung und
des Wasserleitungsanschlusses zum Anwesen Feldweg 5. Eine vom Ingenieurbüro
INFRA eingeholte Kostenschätzung beläuft sich auf 26.093,30 €. Nachdem das
anschließende Baugebiet noch nicht feststeht, sollte mit einer kleineren
Lösung der Anschluss mit Wasser und Abwasser für das Anwesen hergestellt
werden. Die Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück ist
gewährleistet.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt zu, zum Anwesen Feldweg 5 eine kostengünstigere Anschlussmöglichkeit für Kanal und Wasser
mit geringeren Leitungsdimensionen zu schaffen. Das Oberflächenwasser ist auf
dem Grundstück zu versickern. Die Anschlussgebühren werden nach Satzung
errechnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahme entsprechende Angebote
einzuholen.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
a)
eine weitere Kindergartengruppe im Lehrerwohnhaus nur bei Bedarf eingerichtet
wird. Dies zur Klarstellung, um Gerüchten vorzubeugen;
b)
am 14.04.2005 verschiedene Besichtigungen mit dem Gemeinderat vorgesehen
sind, u.a. auch die der Fa. Aladin um 18.00 Uhr im
Gewerbegebiet am Eckfeld; dazu ist auch die Vorstandschaft des Gewerbeverbandes
mit eingeladen;
c)
die Postagentur im Kaufhaus Schaber mit geänderten Öffnungszeiten
bestehen bleibt;
d)
am 06.04.2005 die erste öffentliche Veranstaltung im wiedereröffneten
Gasthaus Stechl stattgefunden hat. Der Arbeitskreis
Nahversorgung ist Lebensqualität hatte im Saal dazu eingeladen;
e)
der ASV zur Jahreshauptversammlung am 22.04.2005 einlädt;
f)
das Konzept aus dem Vortrag in der letzten Sitzung am 17.03.2005 |