Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 24. Februar 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Ruth Burghardt

Georg Dünstl

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Martin Schreyer

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Ruth Sommer

Agnes Ständer

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Dr. Jürgen Hüther                    - Urlaub

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 10.02.2005

2.      Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
Bedarfsplan gemäß Art. 4 BayKiG für den Zeitraum 2005/2006

3.      Aufstellung Bebauungsplan Teilbereich Weinberg;
Antrag v. Hagmann Barbara für Ausnahme von der Veränderungssperre zur Errichtung eines neuen Gartenzaunes

4.      Abwasseranlage der Gemeinde Rott a. Inn;
Mischwasserbehandlung und Kläranlage;
Wasserrechtsverfahren zur Einleitung in die Vorfluter mit Antrag auf langfristige Genehmigung

5.      Bekanntgaben

6.      Anfragen

 

 

 

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Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 20.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 10.02.2005

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 10.02.2005 mit

                                               16 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
Bedarfsplan gemäß Art. 4 BayKiG für den Zeitraum 2005/2006

 

Die Regierung von Oberbayern hat das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 28.01.2005 gebeten, die Vorarbeiten zur Erstellung des Bedarfsplanes für den Zeitraum 2005/2006 aufzunehmen. Der Bedarfsplan soll auf Wunsch des Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen noch einmal erstellt werden. Die Darstellung des Bedarfsplanes gliedert sich in zwei Teile. In Teil I werden die geplanten Baumaßnahmen im Kindergartenbereich festgehalten. In Teil II werden sämtliche Kinder sämtliche Kindergärten und sonstige Einrichtungen der Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter erfasst.

Die angefragten Geburtenzahlen der Jahre 2001 bis 2003 wurden ermittelt. Um die weitere Entwicklung besser abschätzen zu können, wurden auch die Geburtenzahlen des Jahres 2004 mit 47 Kinder festgestellt, was für die Gemeinde bedeuten würde, dass für die Einrichtung einer 5. Vormittagsgruppe 2006/2007 Mittel anzumelden und im Finanzplan entsprechende Gelder einzuplanen sind.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

 

1.      Aufgrund der Bedarfsermittlung meldet die Gemeinde Rott a. Inn folgenden Geburtenstand zum 01.02.2005:

            Jahrgang 2001             40 Geburten

            Jahrgang 2002             40 Geburten
            Jahrgang 2003             38 Geburten

 

2.      Als Baumaßnahme beantragt die Gemeinde Rott a. Inn für die Einrichtung einer 5. Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Lehrerwohnhauses, Haager Str. 17,  im Erdgeschoss zum Kindergarten im Jahr 2006. Die erforderlichen Ansätze sind im Finanzplan zu berücksichtigen und die entsprechenden Zuschussmittel zu beantragen.


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Aufstellung Bebauungsplan Teilbereich Weinberg;
Antrag v. Hagmann Barbara für Ausnahme von der Veränderungssperre zur Errichtung eines neuen Gartenzaunes

 

Frau Barbara von Hagmann beantragt wegen der Errichtung eines neuen Gartenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, ihr eine Ausnahme von der Veränderungssperre gem. Art. 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Eine entsprechende Planskizze wurde vorgelegt.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Frau Barbara von Hagmann, Weinberg 8, 83543 Rott a. Inn, auf Ausnahme von der Veränderungssperre gem. Art. 14 Abs. 2 BauGB zur Errichtung eines neuen Gartenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, grundsätzlich zu.

Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Überwiegende öffentliche Belange stehen dem nicht entgegen. Da die Festsetzungen der rechtskräftigen Einfriedungssatzungen der Gemeinde Rott a. Inn vom 23.11.1999 grundsätzlich eingehalten sind. Die Entscheidung über die Gestaltung selbst wird der Bauausschuss treffen.

Der Freiflächengestaltungsplan ist dem Bauausschuss bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Gemeinderat Schaber nahm in dem Zusammenhang Bezug auf TOP 6 der Sitzung vom 10.02.2004 und stellte fest, dass lt. der Stellungnahme von Herrn Arch. Labonte die festgesetzte Wandhöhe von 5,80 m beim Wohnhaus von Hagmann um 50 cm überschritten wurde.
Bürgermeister Maier erwiderte, dass der Baukontrolleur vom Landratsamt zur Wandhöhe keine Anmerkungen gemacht hat. Die Verwaltung wird aber aufgrund dessen weitere Informationen beim Landratsamt Rosenheim einholen.

 

 

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Abwasseranlage der Gemeinde Rott a. Inn;
Mischwasserbehandlung und Kläranlage;
Wasserrechtsverfahren zur Einleitung in die Vorfluter mit Antrag auf langfristige Genehmigung

 

Um die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten der Niederschlagswasser aus der Mischkanalisation auch für die Einleitung in den Rabenbach und Bahn-/Zainachgraben einheitlich auf die Dauer von 20 Jahren, also bis 2025 zu bekommen, waren umfangreiche Wasserrechtsunterlagen vom Ing.-Büro Wolfgang Schwarz, Rott a. Inn, notwendig und zu erarbeiten. Die erforderlichen Unterlagen liegen nun vor. Bisher musste die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bahn-/Zainachgraben jedes Jahr neu beantragt werden. Anhand einer Kurzerläuterung, die jedem Gemeinderat in der Sitzung ausgehändigt wurde und von Graphiken erläuterte der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, den Sachverhalt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die berechneten Stauräume bei der derzeitigen und künftigen Abwasserbelastung voraussichtlich für die nächsten 20 Jahre ausreichen.

 

Die Gemeinde Rott a. Inn kam überein, die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten der Niederschlagswasser aus der Mischkanalisation auch für die Einleitung in den Rabenbach und Bahn-/Zainachgraben einheitlich auf die Dauer von 20 Jahren, d.h. bis zum Jahr 2025 zu beantragen. Die geforderten Unterlagen zum Wasserrechtsverfahren für die Mischwassereinleitungen aus der Kanalisation im Mischverfahren über die Regenüberläufe RÜ 84 (bisher 358) und RÜ D (bisher 509) in den Bahn- und Zainachgraben sind dem Landratsamt Rosenheim vorzulegen.

 

Die Kurzerläuterung wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

 

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Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      der in der Sitzung vom 10.02.2005 vorgeschlagene Standort im Süden zur Errichtung eines Mobilfunkmasten für UMTS O2 mitgeteilt und die projektbezogene Förderung nach dem FEE-Programm beim Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt wurde.

b)      das Kaufangebot und die Neuberechnung der Erbbauzinsen an die Erbbauberechtigten in Stögerfeld heute versandt wurden.


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Anfragen

 

Gemeinderat Schaber teilte mit, dass der Gewerbeverband eine Kostenrechnung von der Freiwilligen Feuerwehr über deren Einsatz am Lichterglanzabend in Höhe von ca. 250,00 € erhalten hat. Angesichts der Werbung durch die Veranstaltung für den Ort und die Gemeinde halte er die Rechnung für nicht gerechtfertigt.

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung.



Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Georg Maier                                                   Holzmeier
Sitzungsleiter                                                   Schriftführerin