Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 10. Februar 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler (ab 19.10 Uhr)

Dr. Klaus Absmaier (ab 19.10 Uhr)

Ruth Burghardt (ab 19.05 Uhr)

Georg Dünstl (ab 19.10 Uhr)

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber

Martin Schreyer

Hans Senega

Wilhelm Schüßler

Agnes Ständer

Max Zangerl (ab 19.05 Uhr)

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Franz Ametsbichler                  - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Dr. Klaus Absmaier                 - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Ruth Burghardt                        - beruflich (bis 19.05 Uhr)

Georg Dünstl                           - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Marinus Schaber                      - beruflich

Ruth Sommer                           - krank

Max Zangerl                            - beruflich (bis 19.05 Uhr)

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Alfons Wasenauer, Steuerberater (zu TOP 2)

Anton J. Mühlbauer, Wirtschaftsprüfer (zu TOP 2)

Ludwig Labonte, Architekt (zu TOP 5)

Eberhard Scheck, Landschaftsarchitekt (zu TOP 5)

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 13.01.2005

2.      Betreutes Wohnen „Am Kaisergarten“;
Jahresabschlüsse zum 31.12.2003
Bericht des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters sowie Bilanzbeschluss
a) Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH
b) Betreutes Wohnen-GmbH

3.      Eingabeplan Max, Christina u. Claudia Zangerl, Meiling 29, Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4, Gemarkung Rott a. Inn, Bahnhofstr. 16 mit Teilabbruch des Bestandes und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gemarkung Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zum Bauantrag

4.      Standort Mobilfunk-Station in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II;
Bericht und schriftliche Stellungnahme von Dr. Ing. G. Gralla, Fa. Müller BBM

5.      1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Weinberg;
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange;
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

6.      Bebauungsplan Teilbereich Weinberg;
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange;
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

7.      Kultur – Geschichte – Heimatpflege;
a) Beteiligung am Projekt Jakobusweg in Südostbayern
b) Bericht zum Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimatpflege über Vorhaben für das Jahr
    2005

8.      Bekanntgaben

9.      Anfragten

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 13.01.2005

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 13.01.2005 mit

                                               10 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

Ab dem nächsten TOP waren die Gemeinderäte Ametsbichler, Dr. Absmaier, Burghardt, Dünstl und Zangerl anwesend.

 

 

 

 

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Betreutes Wohnen „Am Kaisergarten“;
Jahresabschlüsse zum 31.12.2003;
Bericht des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters sowie Bilanzbeschluss

Zu diesem TOP begrüßte der 1. Bürgermeister den Steuerberater Alfons Wasenauer und den Wirtschaftsprüfer Anton Mühlbauer. In einem Rückblick erinnerte er an die Probleme und Schwierigkeiten der Finanzierung des Projekts. Mit dem Verkauf des Wohneigentums und der Übernahme der Betreuten Wohnen GmbH in den Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn wurden die Möglichkeiten für eine neue langfristige und zinsgünstigere Finanzierung geschaffen, mit der Folge, dass die Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH und die Betreutes Wohnen GmbH aufgelöst werden kann. Mit der Liquidation bzw. Übernahme in den Gemeindehaushalt fallen künftig die Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weg.

 

Anschließend erläuterten Herr Wasenauer und Herr Mühlbauer die wirtschaftlich aufbereiteten Jahresabschlusszahlen von der Gründung im Jahr 1999 bis zur Liquidationseröffnung im Jahr 2003 der Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH und der Betreutes Wohnen GmbH. Eine entsprechende Übersicht wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass im Liquidationszeitraum ab Anfang 2004 mit der Übernahme in den Gemeindehaushalt kein Verlust entstehen wird. Die Jahresabschlüsse 2002 und 2003 sind erstellt und können ohne nennenswerte Abweichungen so testiert werden.

 

Nach Bekanntgabe der Jahresabschlüsse wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)      Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH

Unter Verzicht auf Form und Fristen beschliessen die Gesellschafter der Firma Betreutes Wohnen Rott a. Inn Verwaltungs-GmbH i.L. folgendes:

                                         14 gegen 0 Stimmen

1.   Der vorgelegte Jahresabschluss 2003 wird genehmigt. Die Bilanzsumme
      beträgt 35.649,25 €.
2. Dem Geschäftsführer, Herrn Georg Maier, wird Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag 2003 beträgt 1.983,16 €. Er wird gem. § 29 Abs. 2
      GmbHG auf neue Rechnung vorgetragen.

Die testierten Jahresabschlusszahlen zum
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
werden entsprechend der ausgeteilten Anlage 1 so festgestellt:


b)      Betreutes Wohnen-GmbH

Unter Verzicht auf Form und Fristen beschliessen die Gesellschafter der Firma Betreutes Wohnen Rott a. Inn GmbH folgendes:


                                         14 gegen 0 Stimmen

1.   Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2003 wird genehmigt. Die Bi
      lanzsumme beträgt 181.011,63 €.
2. Dem Geschäftsführer, Herrn Georg Maier, wird Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag beträgt 29.966,55 €. Er wird gem. § 29 Abs. 2
      GmbHG auf neue Rechnung vorgetragen.

Die testierten Jahresabschlusszahlen zum
31.12.1999
31.03.2000
31.12.2000
31.12.2001
werden entsprechend der ausgeteilten Anlage 1 so festgestellt.

 

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15

Eingabeplan Max, Christina u. Claudia Zangerl, Meiling 29, Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4, Gemarkung Rott a. Inn, Bahnhofstr. 16 mit Teilabbruch des Bestandes und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gemarkung Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zum Bauantrag

 

Der 1. Bürgermeister erinnerte an die mehrfachen Befassungen im Bauausschuss und Gemeinderat, zuletzt am 20.01.2005 in einer Besprechung mit dem Architekten und Gemeinderat. Der Antrag betrifft in erster Linie das Grundstück Fl.Nr. 106/4 (Bahnhofstr. 16) mit dem Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses; das Grundstück Fl.Nr. 106 (Kirchweg) ist nur mit einem Teilabbruch des ehemaligen Marktes und der Errichtung von Stellplätzen tangiert. Verschiedene Punkte wie Anzahl der Stellplätze, GRZ und GFZ, Freiflächengestaltungsplan, farbliche Gestaltung der Fassade und Erhaltung des begrünten Innenhofes sind beschlussmäßig zu formulieren, sodass deren Umsetzung gewährleistet ist. Darüber hinaus ist die Direktion für ländliche Entwicklung an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

In einem offenen Brief an den Gemeinderat hat die Familie Kopp, Kirchweg 1 und 1a Fragen zum vorliegenden Bauantrag gestellt. Das Schreiben vom 31.01.2005 liegt allen Gemeinderäten in Kopie vor, betrifft aber überwiegend die künftige Bebauung am Kirchweg.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Max, Christina und Claudia Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4 und Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

-          Die erforderliche Anzahl der Stellplätze und die Zufahrt über Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, hierzu sind nachzuweisen und dinglich zu sichern.

-          Die Einhaltung der Abstandsflächen, der GRZ und GFZ, sind im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen.

-          Ein Freiflächengestaltungsplan ist dem Gemeinderat vor Baubeginn vorzulegen, ebenso nach Rohbaufertigstellung verschiedene Farbmuster für die Fassade.

-          Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu entrichten.

-          Die Direktion für ländliche Entwicklung ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.

-          Der begrünte „Innenhof“ (Grünfläche mit 4 großkronigen Bäumen) ist auf Dauer anzulegen und auch bei einer späteren Bebauung des östlichen Grundstückes zu erhalten und dinglich zu sichern.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

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15

Standort Mobilfunk-Station in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II;
Bericht und schriftliche Stellungnahme von Dr. Ing. G. Gralla, Fa. Müller BBM

 

In seiner Sitzung am 13.01.2005 (TOP 4) hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Müller-BBM, Planegg, beauftragt, eine Stellungnahme für die UMTS-Mobilfunk-Standortsuche von O2 abzugeben. In einer Ergänzung seines Berichts vom 13.01.2005 hat Herr Dr. Gralla den angebotenen Standort eines privaten Grundstückes im Süden geprüft und für geeignet befunden, wobei er grundsätzlich davon ausgeht, dass mehrere Betreiben den dann neu zu errichtenden Masten nutzen würden. Da sich die Anlage in mehreren 100 m von einem Bebauungsgebiet befindet, werden die zu erwartenden Immissionen deutlich niedriger ausfallen, als wenn die Sendeanlage innerhalb einer Bebauung steht. Eine genaue Berechnung für die Umgebung kann jedoch erst erfolgen, wenn die genauen Daten des Anlagenbetreibers und Kartenmaterial mit entsprechenden Höhenlinien vorliegen.

 

Seit 01.01.2005 wurden die Fördergrundsätze für Kommunen zur Erfassung von elektromagnetischen Feldern (FEE-2-Projekt) verbessert. Die projektbezogene Förderung beträgt nun 90 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Pro Antragsteller kann 1 Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden. Die Kosten für das Gutachten des Ingenieurbüros Müller-BBM betragen pauschal 2.100,00 € zzgl. MWSt.

 

Da das mittelfristige Ziel der Gemeinde ist, auch die übrigen Anlagenbetreiber im Ort auf einen gemeinsamen Masten am vorgenannten Standort zu bündeln, sollte die Projektförderung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für den Auftrag an das Ingenieurbüro Müller-BBM in Anspruch genommen werden.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Auftrag zur Berechnung der Hochfrequenzimmission in der Umgebung einer Mobilfunkstation bei Rott a. Inn wird an das Ingenieurbüro Müller-BBM, Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg zum Pauschalpreis von 2.100,00 € zzgl. MWSt. vergeben. Voraussetzung dafür ist die verbindliche Zuschusszusage vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nach FEE-2-Projekt.

 

Nachdem die Frist die Gemeinde bei O2 bei der Mitwirkung der Standortsuche bis zum 28.02.2005 läuft, erfolgt in der nächsten Sitzung am 24.02.2005 eine diesbezügliche Berichterstattung.

 

 

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15

1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Weinberg;

 

Einleitend erinnerte der 1. Bürgermeister, dass die Ausgangslage zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Bauwünsche an der Weinbergstraße und die Bebauung einer Fläche an der Aiblinger Straße waren. Schwierig war die Umsetzung einer dichteren Bebauung durch eine 2. Reihe in der Weinbergstraße und die sich dadurch ergebende Fernwirkung nach Osten sowie bei den südlicheren Grundstücken die Berücksichtigung der Sommerkeller, die in private Flächen hineinragen.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.10.2004 bis 15.11.2004 statt.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und aus der Bürgerbeteiligung hat Herr Arch. Labonte aufbereitet. Die ausgearbeitete Stellungnahme zu den Bedenken und Anregungen werden als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Nach der Begrüßung von Herrn Arch. Labonte und Herrn Landschaftsarchitekt Schek gab Herr Arch. Labonte die eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt bekannt:

a)      Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange;

1)   Landratsamt Rosenheim, Ortsplanungsstelle, Schreiben vom 03.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen


Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird jedoch nicht abgeändert. Da das gesamte Baugebiet am Weinberg sehr stark von der exponierten Hanglange geprägt ist, kommt der Ergänzung von neuen Gebäuden bzw. möglichen Umbauten an Bestand große Bedeutung zu. Hierzu wurden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, damit eine maximale Wandhöhe an der hangabwärts gelegenen Seite nicht überschritten wird. Langfristiges Ziel des Bebauungsplanes ist es, dass die Gebäude am Weinberg nicht mehr giebelständig zum Hang situiert sind, sondern die Firstrichtung parallel zum Hang verläuft. Es wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass der Bestand in seinem Maß geschützt ist. Sollten jedoch Umbaumaßnahmen bzw. Vergrößerungen erfolgen, soll alles daran gesetzt werden, die Firstrichtung parallel zum Hang zu orientieren. Damit wird vermieden, dass die Gebäude zu stark aus dem Hang heraustreten und in der Gesamtansicht ein bis zu 3-geschossiges Gebäude entsteht. Aus diesem Grunde wurden auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 zusätzliche Bauvorhaben ermöglicht, um damit von Osten her eine gestaffelte Bebauung bis zur Hangkante zu gewährleisten und die jetzigen giebelständigen Gebäude in ihrer Gesamtansicht etwas zu vermindern.
Die Gebäude auf der Fl.Nr. 39 und 40 können nicht als Doppelhäuser zusammengefasst werden. Die Grundstückseigentümer stimmen hier auf keinen Fall zu. Die Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass auf Fl.Nr. 39 ein längsgestreckter Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m ermöglicht wird. Dadurch wird die Baugrenze noch mal um 1,5 m von der Eiche zurückgenommen. Zudem entspricht die Ausbildung eines Satteldaches auch dem Wunsch des Grundstückseigentümers.
Im Bereich der Aiblinger Straße wurde der Abstand der zwei südseitigen Hauptgebäude etwas aufgeweitet und somit eine bessere Belichtung geschaffen.


2)   Deutsche Telekom AG, Rosenheim, Schreiben vom 20.10.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass sämtliche Versorgungsleitungen im Untergrund zu verlegen sind.


3)   V. Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn,
      Schreiben vom 14.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen


Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser Höhenfestsetzung. Bei der Ortsbegehung wurde jedoch festgestellt, dass die Wandhöhe bei weitem überschritten wurde.
Die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 war einer der Auslöser des Bebauungsplans Teilbebereich Weinberg. Nach Rücksprache und Feststellung durch das Landratsamt Rosenheim ist hier ein eindeutiges Baurecht vorhanden. Zur Sicherung der baulichen Entwicklung sowie zur Sicherung des Baumbestandes wurde unter anderem der Bebauungsplan aufgestellt. Aufgrund eines Flächennutzungsplanes alleine kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die untere Erschließungsstraße Am Weinberg auszubauen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Erschließungskosten zu berechnen sind.
Die Dachform auf Fl.Nr. 39 wurde zu einem Satteldach verändert. Die Möglichkeit der Bebauung auf Fl.Nr. 40 mit einem Zeltdach oder Satteldach ist gegeben. Aufgrund der besonderen Dachform des Hauses Fl.Nr. 37 wurde auch die Möglichkeit von versetzten Satteldächern in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf Fl.Nr. 39 wurde, wie erwähnt, die Dachform geändert. Durch die Umplanung wurde die nördliche Baugrenze um ca. 1,5 m nach Süden verschoben.

Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen Baum an, der erhalten werden soll. Dazu wurden gesonderte Festsetzungen aufgenommen, die den Kronentraufbereich besonders schützen. Die Gemeinde hält an den Darstellungen fest. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen.


4)   Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 18.10.2004

Der Inhalt des Schreibens wird zur Kenntnis genommen. Wegen der stark exponierten Hanglage wird die Gemeinde die Planung mit dem geologischen Landesamt abstimmen.


5)   Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 17.11.2004

Ein Hinweis, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auch weiterhin problemlos erfolgen kann, ist bereits im Bebauungsplan aufgenommen.


6)   Landratsamt Rosenheim, Regionaler Planungsverband, Schreiben
      vom 02.11.2004


Die Belange sind bereits unter Ziffer 4 berücksichtigt. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.


b)      Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

                                         14 gegen 1 Stimmen

Der Gemeinderat Rott a. Inn billigt den vom Architekten Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsbereich Weinberg in der Fassung vom 10.02.2005 mit integriertem Grünordnungsplan gefertigt vom Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim und den Erläuterungsbericht vom 10.02.2005 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsbereich Weinberg mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Bebauungsplan Teilbereich Weinberg;

 

Bezugnehmend auf TOP 5 gab Herr Arch. Labonte die eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt bekannt:

a)      Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange;

1)   Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom
      25.10.2004


                                         14 gegen 1 Stimmen

Da die Eichengruppe denkmalwürdig ist, soll dies als Naturdenkmal deklariert und somit unter den Schutz der öffentlichen Hand gestellt werden.
Die zu bepflanzende Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt.
Die Gemeinde Rott a. Inn wünscht den Erhalt der Eichengruppe (Nr. 1 u. 2) und wird über die Festsetzungen im Grünordnungsplan hinaus beim Landratsamt Rosenheim die Unterschutzstellung als Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG beantragen.


2) Landratsamt Rosenheim, Ortsplanungsstelle, Schreiben vom 03.11.2004

                                         13 gegen 2 Stimmen


Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird jedoch nicht abgeändert. Da das gesamte Baugebiet am Weinberg sehr stark von der exponierten Hanglange geprägt ist, kommt der Ergänzung von neuen Gebäuden bzw. möglichen Umbauten an Bestand große Bedeutung zu. Hierzu wurden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, damit eine maximale Wandhöhe an der hangabwärts gelegenen Seite nicht überschritten wird. Langfristiges Ziel des Bebauungsplanes ist es, dass die Gebäude am Weinberg nicht mehr giebelständig zum Hang situiert sind, sondern die Firstrichtung parallel zum Hang verläuft. Es wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass der Bestand in seinem Maß geschützt ist. Sollten jedoch Umbaumaßnahmen bzw. Vergrößerungen erfolgen, soll alles daran gesetzt werden, die Firstrichtung parallel zum Hang zu orientieren. Damit wird vermieden, dass die Gebäude zu stark aus dem Hang heraustreten und in der Gesamtansicht ein bis zu 3-geschossiges Gebäude entsteht. Aus diesem Grunde wurden auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 zusätzliche Bauvorhaben ermöglicht, um damit von Osten her eine gestaffelte Bebauung bis zur Hangkante zu gewährleisten und die jetzigen giebelständigen Gebäude in ihrer Gesamtansicht etwas zu vermindern.
Die Gebäude auf der Fl.Nr. 39 und 40 können nicht als Doppelhäuser zusammengefasst werden. Die Grundstückseigentümer stimmen hier auf keinen Fall zu. Die Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass auf Fl.Nr. 39 ein längsgestreckter Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m ermöglicht wird. Dadurch wird die Baugrenze noch mal um 1,5 m von der Eiche zurückgenommen. Zudem entspricht die Ausbildung eines Satteldaches auch dem Wunsch des Grundstückseigentümers.
Im Bereich der Aiblinger Straße wurde der Abstand der zwei südseitigen Hauptgebäude etwas aufgeweitet und somit eine bessere Belichtung geschaffen.


3)   Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 12.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Von der Gemeinde wurde bereits ein Ingenieurbüro eingeschaltet. Die Empfehlungen sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf dem Grundstück Zisternen eingebaut werden sollen und der Überlauf in die jeweiligen Mischwasserkanäle erfolgen soll. Es ist Ziel, möglichst viele Gebäude zur Aiblinger Straße hin zu entwässern. Die anderen Gebäude sind über den Fußweg an der Straße Am Weinberg anzubinden.


4)   Deutsche Telekom AG, Rosenheim, Schreiben vom 20.10.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass sämtliche Versorgungsleitungen im Untergrund zu verlegen sind.


5) Bodmaier Georg und Maria, Dobl 10, Rott a. Inn, Schreiben vom
      11.11.2004


                                         14 gegen 1 Stimmen

Die Anregung des Grundstückseigentümers wird in der Form aufgenommen, dass ein länglicher Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m auf dem Grundstück möglich ist. Durch die Verlängerung des Baukörpers muss die südliche Baugrenze bestehen bleiben; die nördliche Baugrenze wird aufgrund des Schutzes der Eichen sehr eng um das mögliche Gebäude gezogen. Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser Höhenfestsetzung. Ein weiteres Verschieben in den Hangbereich ist aufgrund der geologischen Situation nicht möglich. Abgrabungen und dergleichen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Erdgeschoss sollte aufgrund der Hanglage in dem rückwärtigen Bereich als Kellergeschoss ausgebildet werden. Die Dachneigung von 20o – 24o bleibt als Festsetzung erhalten. Bei dieser Dachneigung sind Quergiebel und Gauben nicht zulässig. Die Garagenstellung verbleibt aus Gründen des Baumschutzes ebenfalls an der bisher geplanten Stelle. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Anlegung von Stellplätzen bzw. Zufahrten auf die Wurzeln besonders zu achten ist.
Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen Baum an, der erhalten werden soll.


6) Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a. Inn, Schreiben vom 12.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser Höhenfestsetzung. Ein zusätzliches Baurecht im östlichen Grundstücksbereich ist aufgrund der noch unklaren Situation der Kellergewölbe (Denkmalschutz?) und der damit verbundenen Baubeschränkungen vorerst nicht möglich. Somit kann einer Vergrößerung der Baugrenzen und des Baurechtes bei dem Ersatzbau von 9,5 x 13,7 m angepasst werden. Die Verlegung des Carports und der Nebengebäude an die östliche Grundstücksseite wird begrüßt. Der Bebauungsplan ist darauf hin abzuändern.


7)   Schmöller Johann und Ingeborg, Königseestr. 25, Rohrdorf, Schreiben
      vom 11.11.2004


                                         14 gegen 1 Stimmen

Bei den Grundstücken Fl.Nr. 36/4 sowie Fl.Nr. 39/4 Teilfläche ist eine Bebauung aufgrund der Lage am Ortsrand nicht möglich. In der Änderung des Flächennutzungsplanes sind diese Flächen als Eingrünungsflächen ausgewiesen und auch als Übergang zur freien Landschaft dringend als Grünflächen zu sichern. Einer möglichen Bebauung auf der Fl.Nr. 36/4 kann somit nicht zugestimmt werden.


8)   Leineweber Marlene und Matthias, Aiblinger Str. 21, Rott a. Inn,
      Schreiben vom 11.11.2004


                                         14 gegen 1 Stimmen

Die Ausgleichsflächen wurden nach neuer Berechnung des Landschaftsarchitekten Schek geändert.
Auf Fl.Nr. 39 sind keine Ausgleichsflächen mehr dargestellt. Die mittlere Hangzone ist belegt mit der Darstellung „Private Grünfläche mit Bauverbot für Nebengebäude, Garagen, Schuppen und Gartenhäuser“. Bauten sollen sich damit jeweils auf die straßennahen Bereich der Grundstücke konzentrieren; der steile Hangbereich soll durchgehend über alle Grundstücke frei bleiben. Die Gemeinde hält an diesem Planungsziel fest.


9) Moser Rudolf, Aiblinger Str. 21, Rott a. Inn, Schreiben vom 15.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Bei den Grundstücken Fl.Nr. 36/4 sowie Fl.Nr. 39/4 Teilfläche ist eine Bebauung aufgrund der Lage am Ortsrand nicht möglich. In der Änderung des Flächennutzungsplans sind diese Flächen als Eingründungsflächen ausgewiesen und auch als Übergang zur freien Landschaft dringend als Grünflächen zu sichern. Einer möglichen Bebauung auf der Fl.Nr. 39/4 kann somit nicht zugestimmt werden. Der vorhandene Ziegenstall ist als Nebengebäude im Bebauungsplan zu ergänzen.


10) V. Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn;
      Schreiben vom 14.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser Höhenfestsetzung. Bei der Ortsbegehung wurde jedoch festgestellt, dass die Wandhöhe bei weitem überschritten wurde.
Die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 war einer der Auslöser des Bebauungsplans Teilbebereich Weinberg. Nach Rücksprache und Feststellung durch das Landratsamt Rosenheim ist hier eine eindeutige Baulücke vorhanden. Zur Sicherung der baulichen Entwicklung sowie zur Sicherung des Baumbestandes wurde unter anderem der Bebauungsplan aufgestellt. Aufgrund eines Flächennutzungsplanes alleine kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die untere Erschließungsstraße Am Weinberg auszubauen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Erschließungskosten zu berechnen sind.
Die Dachform auf Fl.Nr. 39 wurde zu einem Satteldach verändert. Die Möglichkeit der Bebauung auf Fl.Nr. 40 mit einem Zeltdach oder Satteldach ist gegeben. Aufgrund der besonderen Dachform des Hauses Fl.Nr. 37 wurde auch die Möglichkeit von versetzten Satteldächern in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf Fl.Nr. 39 wurde, wie erwähnt, die Dachform geändert. Durch die Umplanung wurde die nördliche Baugrenze um ca. 1,5 m nach Süden verschoben.

Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen Baum an, der erhalten werden soll. Dazu wurden gesonderte Festsetzungen aufgenommen, die den Kronentraufbereich besonders schützen. Die Gemeinde hält an den Darstellungen fest. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen.


11) Graxenberger Rosemarie und Werner, Weinberg 6, Rott a. Inn,
      Schreiben vom 15.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Das Zurückversetzen des Baukörpers wird grundsätzlich begrüßt. Die Dachform des Anbaues sollte jedoch nicht abgeschleppt, sondern mit einem eigenen Giebel versehen werden. Aus Gründen der Durchsicht von der Straße Am Weinberg nach Osten soll jedoch keine Grenzgarage, sondern nur eine Garage in einem Abstand von 3 m errichtet werden. Die überbaute Fläche des Umbaus und Neubaus fügt sich ortsplanerisch ein. Falls die Terrassen und Kellernutzungen aufgelassen werden und diese mit einer neuen Böschung wie der südlich Nachbar ausgeführt werden, kann auch der Geländemodellation zugestimmt werden. Dies sollte jedoch nur ermöglicht werden, wenn im Grenzbereich Fl.Nr. 35 und Fl.Nr. 37 eine gemeinsame Geländegestaltung erfolgt.


12) Strauß Max Josef, Kaiserhof 1, Rott a. Inn, Schreiben vom 29.11.2004

                                         14 gegen 1 Stimmen

Die Gemeinde sieht die Fußwegeverbindung durch das Baugebiet als positiv an. Der Weinberg ist für die Rotter Bürger ein attraktives Gebiet für die Kurzzeiterholung. Gerade auch wegen des steilen Reliefs soll das Wegenetz für Fußgänger engmaschiger werden. Die Gemeinde hält am dargestellten Weg von der Aiblinger Straße zur Hangkante fest. Der Weg parallel zur Hangkante soll so beschaffen sein, dass ein kleineres Pflegefahrzeug zu den großen Eichen fahren kann. Voraussetzung dafür ist jedoch ein