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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder
anwesend:
Franz Ametsbichler (ab 19.10
Uhr)
Dr.
Klaus Absmaier (ab 19.10 Uhr)
Ruth
Burghardt (ab 19.05 Uhr)
Georg
Dünstl (ab 19.10 Uhr)
Renate
Faryna
Johann
Ganslmaier
Hans
Gilg
Dr.
Jürgen Hüther
Sebastian
Mühlhuber
Martin
Schreyer
Hans
Senega
Wilhelm
Schüßler
Agnes
Ständer
Max
Zangerl (ab 19.05 Uhr)
Gemeinderatsmitglieder
abwesend:
Franz
Ametsbichler -
beruflich (bis 19.10 Uhr)
Dr.
Klaus Absmaier -
beruflich (bis 19.10 Uhr)
Ruth
Burghardt -
beruflich (bis 19.05 Uhr)
Georg
Dünstl -
beruflich (bis 19.10 Uhr)
Marinus
Schaber - beruflich
Ruth
Sommer - krank
Max
Zangerl -
beruflich (bis 19.05 Uhr)
Außerdem
anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Alfons Wasenauer, Steuerberater (zu TOP 2)
Anton J. Mühlbauer, Wirtschaftsprüfer (zu TOP 2)
Ludwig Labonte, Architekt (zu TOP 5)
Eberhard Scheck, Landschaftsarchitekt (zu TOP 5)
Ablichtung an Gemeinderäte am:
1.
Genehmigung Protokoll vom 13.01.2005
2.
Betreutes Wohnen „Am Kaisergarten“;
Jahresabschlüsse zum 31.12.2003
Bericht des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters sowie Bilanzbeschluss
a) Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH
b) Betreutes Wohnen-GmbH
3.
Eingabeplan Max, Christina u. Claudia Zangerl,
Meiling 29, Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und
Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4, Gemarkung Rott a. Inn,
Bahnhofstr. 16 mit Teilabbruch des Bestandes und Errichtung von Stellplätzen
auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gemarkung Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zum Bauantrag
4.
Standort Mobilfunk-Station in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II;
Bericht und schriftliche Stellungnahme von Dr. Ing. G. Gralla, Fa. Müller BBM
5.
1. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich
Weinberg;
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher
Belange;
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6.
Bebauungsplan Teilbereich Weinberg;
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher
Belange;
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7.
Kultur – Geschichte – Heimatpflege;
a) Beteiligung am Projekt Jakobusweg in Südostbayern
b) Bericht zum Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimatpflege über Vorhaben für
das Jahr
2005
8.
Bekanntgaben
9.
Anfragten
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2
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Betreutes Wohnen
„Am Kaisergarten“;
Jahresabschlüsse zum 31.12.2003;
Bericht des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters sowie Bilanzbeschluss
Zu diesem TOP begrüßte der 1. Bürgermeister den Steuerberater
Alfons Wasenauer und den Wirtschaftsprüfer Anton Mühlbauer. In einem
Rückblick erinnerte er an die Probleme und Schwierigkeiten der Finanzierung
des Projekts. Mit dem Verkauf des Wohneigentums und der Übernahme der Betreuten
Wohnen GmbH in den Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn wurden die Möglichkeiten
für eine neue langfristige und zinsgünstigere Finanzierung geschaffen, mit
der Folge, dass die Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH und die Betreutes
Wohnen GmbH aufgelöst werden kann. Mit der Liquidation bzw. Übernahme in den
Gemeindehaushalt fallen künftig die Kosten für Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer weg.
Anschließend erläuterten Herr Wasenauer und Herr Mühlbauer
die wirtschaftlich aufbereiteten Jahresabschlusszahlen von der Gründung im
Jahr 1999 bis zur Liquidationseröffnung im Jahr 2003 der Betreutes Wohnen
Verwaltungs-GmbH und der Betreutes Wohnen GmbH. Eine entsprechende Übersicht
wird als Anlage 1 dem Protokoll
beigefügt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass im Liquidationszeitraum
ab Anfang 2004 mit der Übernahme in den Gemeindehaushalt kein Verlust
entstehen wird. Die Jahresabschlüsse 2002 und 2003 sind erstellt und können
ohne nennenswerte Abweichungen so testiert werden.
Nach Bekanntgabe der Jahresabschlüsse wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
a) Betreutes Wohnen Verwaltungs-GmbH
Unter Verzicht auf Form und Fristen beschliessen die Gesellschafter der
Firma Betreutes Wohnen Rott a. Inn Verwaltungs-GmbH i.L. folgendes:
14 gegen 0 Stimmen
1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2003
wird genehmigt. Die Bilanzsumme
beträgt 35.649,25 €.
2. Dem Geschäftsführer, Herrn Georg Maier, wird Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag 2003 beträgt 1.983,16 €. Er wird gem. § 29 Abs. 2
GmbHG auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die testierten Jahresabschlusszahlen zum
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
werden entsprechend der ausgeteilten Anlage
1 so festgestellt:
b) Betreutes Wohnen-GmbH
Unter Verzicht auf Form und Fristen beschliessen die Gesellschafter der
Firma Betreutes Wohnen Rott a. Inn GmbH folgendes:
14 gegen 0 Stimmen
1. Der vorgelegte Jahresabschluss zum
31.12.2003 wird genehmigt. Die Bi
lanzsumme beträgt 181.011,63 €.
2. Dem Geschäftsführer, Herrn Georg Maier, wird Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag beträgt 29.966,55 €. Er wird gem. § 29 Abs. 2
GmbHG auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die testierten Jahresabschlusszahlen zum
31.12.1999
31.03.2000
31.12.2000
31.12.2001
werden entsprechend der ausgeteilten Anlage
1 so festgestellt.
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Eingabeplan Max, Christina u. Claudia Zangerl, Meiling 29, Rott a.
Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück
Fl.Nr. 106/4, Gemarkung Rott a. Inn, Bahnhofstr. 16 mit Teilabbruch des
Bestandes und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 106,
Gemarkung Rott a. Inn;
Beratung und Beschluss zum Bauantrag
Der 1. Bürgermeister erinnerte an die mehrfachen
Befassungen im Bauausschuss und Gemeinderat, zuletzt am 20.01.2005 in einer
Besprechung mit dem Architekten und Gemeinderat. Der Antrag betrifft in
erster Linie das Grundstück Fl.Nr. 106/4 (Bahnhofstr. 16) mit dem Umbau und
Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses; das Grundstück Fl.Nr. 106
(Kirchweg) ist nur mit einem Teilabbruch des ehemaligen Marktes und der
Errichtung von Stellplätzen tangiert. Verschiedene Punkte wie Anzahl der
Stellplätze, GRZ und GFZ, Freiflächengestaltungsplan, farbliche Gestaltung
der Fassade und Erhaltung des begrünten Innenhofes sind beschlussmäßig zu
formulieren, sodass deren Umsetzung gewährleistet ist. Darüber hinaus ist die
Direktion für ländliche Entwicklung an der Baugenehmigung zu beteiligen.
In einem offenen Brief an den Gemeinderat hat die Familie
Kopp, Kirchweg 1 und 1a Fragen zum vorliegenden Bauantrag gestellt. Das
Schreiben vom 31.01.2005 liegt allen Gemeinderäten in Kopie vor, betrifft
aber überwiegend die künftige Bebauung am Kirchweg.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Zum Bauantrag von Max, Christina und Claudia Zangerl,
Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und
Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4 und
Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt.
-
Die erforderliche Anzahl der Stellplätze und
die Zufahrt über Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, hierzu sind nachzuweisen und
dinglich zu sichern.
-
Die Einhaltung der Abstandsflächen, der GRZ
und GFZ, sind im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen.
-
Ein Freiflächengestaltungsplan ist dem
Gemeinderat vor Baubeginn vorzulegen, ebenso nach Rohbaufertigstellung
verschiedene Farbmuster für die Fassade.
-
Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind
Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu entrichten.
-
Die Direktion für ländliche Entwicklung ist an
der Baugenehmigung zu beteiligen.
-
Der begrünte „Innenhof“ (Grünfläche mit 4
großkronigen Bäumen) ist auf Dauer anzulegen und auch bei einer späteren
Bebauung des östlichen Grundstückes zu erhalten und dinglich zu sichern.
Gemeinderat Zangerl
hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilgenommen.
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Standort Mobilfunk-Station in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß Mobilfunkpakt II;
Bericht und schriftliche Stellungnahme von Dr. Ing. G. Gralla, Fa. Müller BBM
In seiner Sitzung am 13.01.2005 (TOP 4) hat der
Gemeinderat das Ingenieurbüro Müller-BBM, Planegg, beauftragt, eine
Stellungnahme für die UMTS-Mobilfunk-Standortsuche von O2 abzugeben.
In einer Ergänzung seines Berichts vom 13.01.2005 hat Herr Dr. Gralla den
angebotenen Standort eines privaten Grundstückes im Süden geprüft und für
geeignet befunden, wobei er grundsätzlich davon ausgeht, dass mehrere Betreiben
den dann neu zu errichtenden Masten nutzen würden. Da sich die Anlage in
mehreren 100 m von einem Bebauungsgebiet befindet, werden die zu erwartenden
Immissionen deutlich niedriger ausfallen, als wenn die Sendeanlage innerhalb
einer Bebauung steht. Eine genaue Berechnung für die Umgebung kann jedoch
erst erfolgen, wenn die genauen Daten des Anlagenbetreibers und
Kartenmaterial mit entsprechenden Höhenlinien vorliegen.
Seit 01.01.2005 wurden die Fördergrundsätze für Kommunen
zur Erfassung von elektromagnetischen Feldern (FEE-2-Projekt) verbessert. Die
projektbezogene Förderung beträgt nun 90 % der zuwendungsfähigen
Aufwendungen. Pro Antragsteller kann 1 Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt
werden. Die Kosten für das Gutachten des Ingenieurbüros Müller-BBM betragen
pauschal 2.100,00 € zzgl. MWSt.
Da das mittelfristige Ziel der Gemeinde ist, auch die
übrigen Anlagenbetreiber im Ort auf einen gemeinsamen Masten am vorgenannten
Standort zu bündeln, sollte die Projektförderung des Bayer.
Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für den
Auftrag an das Ingenieurbüro Müller-BBM in Anspruch genommen werden.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Auftrag zur Berechnung der Hochfrequenzimmission in
der Umgebung einer Mobilfunkstation bei Rott a. Inn wird an das Ingenieurbüro
Müller-BBM, Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg zum Pauschalpreis von 2.100,00
€ zzgl. MWSt. vergeben. Voraussetzung dafür ist die verbindliche
Zuschusszusage vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz nach FEE-2-Projekt.
Nachdem die Frist die Gemeinde bei O2 bei der
Mitwirkung der Standortsuche bis zum 28.02.2005 läuft, erfolgt in der
nächsten Sitzung am 24.02.2005 eine diesbezügliche Berichterstattung.
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1. Änderung des
Flächennutzungsplanes – Teilbereich Weinberg;
Einleitend erinnerte der 1. Bürgermeister, dass die
Ausgangslage zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes die Bauwünsche an der Weinbergstraße und die Bebauung einer
Fläche an der Aiblinger Straße waren. Schwierig war die Umsetzung einer
dichteren Bebauung durch eine 2. Reihe in der Weinbergstraße und die sich
dadurch ergebende Fernwirkung nach Osten sowie bei den südlicheren
Grundstücken die Berücksichtigung der Sommerkeller, die in private Flächen
hineinragen.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger
öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.10.2004 bis 15.11.2004 statt.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und aus der Bürgerbeteiligung
hat Herr Arch. Labonte aufbereitet. Die ausgearbeitete Stellungnahme zu den
Bedenken und Anregungen werden als Anlage
2 dem Protokoll beigefügt.
Nach der Begrüßung von Herrn Arch. Labonte und Herrn
Landschaftsarchitekt Schek gab Herr Arch. Labonte die eingereichten Bedenken
und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt bekannt:
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen
der Bürger und Träger öffentlicher Belange;
1) Landratsamt Rosenheim,
Ortsplanungsstelle, Schreiben vom 03.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Planung
wird jedoch nicht abgeändert. Da das gesamte Baugebiet am Weinberg sehr stark
von der exponierten Hanglange geprägt ist, kommt der Ergänzung von neuen
Gebäuden bzw. möglichen Umbauten an Bestand große Bedeutung zu. Hierzu wurden
im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, damit eine maximale Wandhöhe an der
hangabwärts gelegenen Seite nicht überschritten wird. Langfristiges Ziel des
Bebauungsplanes ist es, dass die Gebäude am Weinberg nicht mehr giebelständig
zum Hang situiert sind, sondern die Firstrichtung parallel zum Hang verläuft.
Es wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass der Bestand in seinem Maß
geschützt ist. Sollten jedoch Umbaumaßnahmen bzw. Vergrößerungen erfolgen,
soll alles daran gesetzt werden, die Firstrichtung parallel zum Hang zu
orientieren. Damit wird vermieden, dass die Gebäude zu stark aus dem Hang
heraustreten und in der Gesamtansicht ein bis zu 3-geschossiges Gebäude
entsteht. Aus diesem Grunde wurden auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40
zusätzliche Bauvorhaben ermöglicht, um damit von Osten her eine gestaffelte
Bebauung bis zur Hangkante zu gewährleisten und die jetzigen giebelständigen
Gebäude in ihrer Gesamtansicht etwas zu vermindern.
Die Gebäude auf der Fl.Nr. 39 und 40 können nicht als Doppelhäuser zusammengefasst
werden. Die Grundstückseigentümer stimmen hier auf keinen Fall zu. Die
Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass auf Fl.Nr. 39 ein
längsgestreckter Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m ermöglicht wird. Dadurch
wird die Baugrenze noch mal um 1,5 m von der Eiche zurückgenommen. Zudem
entspricht die Ausbildung eines Satteldaches auch dem Wunsch des
Grundstückseigentümers.
Im Bereich der Aiblinger Straße wurde der Abstand der zwei südseitigen
Hauptgebäude etwas aufgeweitet und somit eine bessere Belichtung geschaffen.
2) Deutsche Telekom AG, Rosenheim,
Schreiben vom 20.10.2004
14
gegen 1 Stimmen
Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass sämtliche Versorgungsleitungen im
Untergrund zu verlegen sind.
3) V. Hagmann Barbara und
Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn,
Schreiben vom 14.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen
zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das
Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte
entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser
Höhenfestsetzung. Bei der Ortsbegehung wurde jedoch festgestellt, dass die
Wandhöhe bei weitem überschritten wurde.
Die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 war einer der Auslöser des
Bebauungsplans Teilbebereich Weinberg. Nach Rücksprache und Feststellung
durch das Landratsamt Rosenheim ist hier ein eindeutiges Baurecht vorhanden.
Zur Sicherung der baulichen Entwicklung sowie zur Sicherung des Baumbestandes
wurde unter anderem der Bebauungsplan aufgestellt. Aufgrund eines
Flächennutzungsplanes alleine kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die untere Erschließungsstraße Am Weinberg
auszubauen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Erschließungskosten zu berechnen
sind.
Die Dachform auf Fl.Nr. 39 wurde zu einem Satteldach verändert. Die Möglichkeit
der Bebauung auf Fl.Nr. 40 mit einem Zeltdach oder Satteldach ist gegeben.
Aufgrund der besonderen Dachform des Hauses Fl.Nr. 37 wurde auch die Möglichkeit
von versetzten Satteldächern in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf Fl.Nr. 39 wurde, wie erwähnt, die Dachform geändert. Durch die Umplanung
wurde die nördliche Baugrenze um ca. 1,5 m nach Süden verschoben.
Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen
Baum an, der erhalten werden soll. Dazu wurden gesonderte Festsetzungen
aufgenommen, die den Kronentraufbereich besonders schützen. Die Gemeinde hält
an den Darstellungen fest. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
4) Regierung von Oberbayern,
Schreiben vom 18.10.2004
Der Inhalt des Schreibens wird zur Kenntnis genommen. Wegen der stark exponierten
Hanglage wird die Gemeinde die Planung mit dem geologischen Landesamt
abstimmen.
5) Bayer. Bauernverband, Schreiben
vom 17.11.2004
Ein Hinweis, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen auch weiterhin problemlos erfolgen kann, ist
bereits im Bebauungsplan aufgenommen.
6) Landratsamt Rosenheim,
Regionaler Planungsverband, Schreiben
vom 02.11.2004
Die Belange sind bereits unter Ziffer 4 berücksichtigt. Weitere
Erkenntnisse liegen nicht vor.
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
14
gegen 1 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn billigt den vom Architekten Ludwig Labonte,
Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes für den Ortsbereich Weinberg in der Fassung vom
10.02.2005 mit integriertem Grünordnungsplan gefertigt vom Landschaftsarchitekten
Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim und den Erläuterungsbericht
vom 10.02.2005 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Ortsbereich Weinberg mit integriertem Landschaftsplan und
Erläuterungsbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Bebauungsplan
Teilbereich Weinberg;
Bezugnehmend auf TOP 5 gab Herr Arch. Labonte die
eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wie
folgt bekannt:
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen
der Bürger und Träger öffentlicher Belange;
1) Landratsamt Rosenheim,
Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom
25.10.2004
14
gegen 1 Stimmen
Da die Eichengruppe denkmalwürdig ist, soll dies als Naturdenkmal
deklariert und somit unter den Schutz der öffentlichen Hand gestellt werden.
Die zu bepflanzende Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt.
Die Gemeinde Rott a. Inn wünscht den Erhalt der Eichengruppe (Nr. 1 u. 2) und
wird über die Festsetzungen im Grünordnungsplan hinaus beim Landratsamt
Rosenheim die Unterschutzstellung als Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG
beantragen.
2) Landratsamt Rosenheim, Ortsplanungsstelle, Schreiben vom 03.11.2004
13
gegen 2 Stimmen
Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Planung
wird jedoch nicht abgeändert. Da das gesamte Baugebiet am Weinberg sehr stark
von der exponierten Hanglange geprägt ist, kommt der Ergänzung von neuen
Gebäuden bzw. möglichen Umbauten an Bestand große Bedeutung zu. Hierzu wurden
im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, damit eine maximale Wandhöhe an der
hangabwärts gelegenen Seite nicht überschritten wird. Langfristiges Ziel des
Bebauungsplanes ist es, dass die Gebäude am Weinberg nicht mehr giebelständig
zum Hang situiert sind, sondern die Firstrichtung parallel zum Hang verläuft.
Es wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass der Bestand in seinem Maß
geschützt ist. Sollten jedoch Umbaumaßnahmen bzw. Vergrößerungen erfolgen,
soll alles daran gesetzt werden, die Firstrichtung parallel zum Hang zu
orientieren. Damit wird vermieden, dass die Gebäude zu stark aus dem Hang
heraustreten und in der Gesamtansicht ein bis zu 3-geschossiges Gebäude
entsteht. Aus diesem Grunde wurden auch auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40
zusätzliche Bauvorhaben ermöglicht, um damit von Osten her eine gestaffelte
Bebauung bis zur Hangkante zu gewährleisten und die jetzigen giebelständigen
Gebäude in ihrer Gesamtansicht etwas zu vermindern.
Die Gebäude auf der Fl.Nr. 39 und 40 können nicht als Doppelhäuser zusammengefasst
werden. Die Grundstückseigentümer stimmen hier auf keinen Fall zu. Die
Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass auf Fl.Nr. 39 ein
längsgestreckter Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m ermöglicht wird. Dadurch
wird die Baugrenze noch mal um 1,5 m von der Eiche zurückgenommen. Zudem
entspricht die Ausbildung eines Satteldaches auch dem Wunsch des
Grundstückseigentümers.
Im Bereich der Aiblinger Straße wurde der Abstand der zwei südseitigen
Hauptgebäude etwas aufgeweitet und somit eine bessere Belichtung geschaffen.
3) Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,
Schreiben vom 12.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Von der Gemeinde wurde bereits ein Ingenieurbüro eingeschaltet. Die Empfehlungen
sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Zusammenfassend ist festzustellen,
dass auf dem Grundstück Zisternen eingebaut werden sollen und der Überlauf in
die jeweiligen Mischwasserkanäle erfolgen soll. Es ist Ziel, möglichst viele
Gebäude zur Aiblinger Straße hin zu entwässern. Die anderen Gebäude sind über
den Fußweg an der Straße Am Weinberg anzubinden.
4) Deutsche Telekom AG, Rosenheim,
Schreiben vom 20.10.2004
14
gegen 1 Stimmen
Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass sämtliche Versorgungsleitungen im
Untergrund zu verlegen sind.
5) Bodmaier Georg und Maria, Dobl 10, Rott a. Inn, Schreiben vom
11.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Anregung des Grundstückseigentümers wird in der Form aufgenommen,
dass ein länglicher Baukörper mit den Maßen 7,5 x 11,5 m auf dem Grundstück
möglich ist. Durch die Verlängerung des Baukörpers muss die südliche
Baugrenze bestehen bleiben; die nördliche Baugrenze wird aufgrund des
Schutzes der Eichen sehr eng um das mögliche Gebäude gezogen. Die Wandhöhe
sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen zu lassen
und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das
Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw. Dacheinschnitte
entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel dieser
Höhenfestsetzung. Ein weiteres Verschieben in den Hangbereich ist aufgrund
der geologischen Situation nicht möglich. Abgrabungen und dergleichen sind
auf ein Minimum zu reduzieren. Das Erdgeschoss sollte aufgrund der Hanglage
in dem rückwärtigen Bereich als Kellergeschoss ausgebildet werden. Die
Dachneigung von 20o – 24o bleibt als Festsetzung
erhalten. Bei dieser Dachneigung sind Quergiebel und Gauben nicht zulässig.
Die Garagenstellung verbleibt aus Gründen des Baumschutzes ebenfalls an der
bisher geplanten Stelle. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Anlegung
von Stellplätzen bzw. Zufahrten auf die Wurzeln besonders zu achten ist.
Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen
Baum an, der erhalten werden soll.
6) Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a. Inn, Schreiben vom 12.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen
zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das
Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw.
Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel
dieser Höhenfestsetzung. Ein zusätzliches Baurecht im östlichen Grundstücksbereich
ist aufgrund der noch unklaren Situation der Kellergewölbe (Denkmalschutz?)
und der damit verbundenen Baubeschränkungen vorerst nicht möglich. Somit kann
einer Vergrößerung der Baugrenzen und des Baurechtes bei dem Ersatzbau von
9,5 x 13,7 m angepasst werden. Die Verlegung des Carports und der
Nebengebäude an die östliche Grundstücksseite wird begrüßt. Der Bebauungsplan
ist darauf hin abzuändern.
7) Schmöller Johann und Ingeborg,
Königseestr. 25, Rohrdorf, Schreiben
vom 11.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Bei den Grundstücken Fl.Nr. 36/4 sowie Fl.Nr. 39/4 Teilfläche ist eine Bebauung
aufgrund der Lage am Ortsrand nicht möglich. In der Änderung des
Flächennutzungsplanes sind diese Flächen als Eingrünungsflächen ausgewiesen
und auch als Übergang zur freien Landschaft dringend als Grünflächen zu
sichern. Einer möglichen Bebauung auf der Fl.Nr. 36/4 kann somit nicht zugestimmt
werden.
8) Leineweber Marlene und Matthias,
Aiblinger Str. 21, Rott a. Inn,
Schreiben vom 11.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Ausgleichsflächen wurden nach neuer Berechnung des Landschaftsarchitekten
Schek geändert.
Auf Fl.Nr. 39 sind keine Ausgleichsflächen mehr dargestellt. Die mittlere
Hangzone ist belegt mit der Darstellung „Private Grünfläche mit Bauverbot für
Nebengebäude, Garagen, Schuppen und Gartenhäuser“. Bauten sollen sich damit
jeweils auf die straßennahen Bereich der Grundstücke konzentrieren; der
steile Hangbereich soll durchgehend über alle Grundstücke frei bleiben. Die
Gemeinde hält an diesem Planungsziel fest.
9) Moser Rudolf, Aiblinger Str. 21, Rott a. Inn, Schreiben vom
15.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Bei den Grundstücken Fl.Nr. 36/4 sowie Fl.Nr. 39/4 Teilfläche ist eine Bebauung
aufgrund der Lage am Ortsrand nicht möglich. In der Änderung des
Flächennutzungsplans sind diese Flächen als Eingründungsflächen ausgewiesen
und auch als Übergang zur freien Landschaft dringend als Grünflächen zu
sichern. Einer möglichen Bebauung auf der Fl.Nr. 39/4 kann somit nicht zugestimmt
werden. Der vorhandene Ziegenstall ist als Nebengebäude im Bebauungsplan zu
ergänzen.
10) V. Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn;
Schreiben vom 14.11.2004
14 gegen 1 Stimmen
Die Wandhöhe sollte bei max. 5,80 m bleiben, um keine hohen Gebäude entstehen
zu lassen und dem Zwang entgegen zu wirken, dass bei Einbau einer Decke das
Dachgeschoss ausgebaut wird und möglicherweise Dachgauben bzw.
Dacheinschnitte entstehen. Ein ruhiger maßstäblicher Gesamteindruck ist Ziel
dieser Höhenfestsetzung. Bei der Ortsbegehung wurde jedoch festgestellt, dass
die Wandhöhe bei weitem überschritten wurde.
Die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 und 40 war einer der Auslöser des
Bebauungsplans Teilbebereich Weinberg. Nach Rücksprache und Feststellung
durch das Landratsamt Rosenheim ist hier eine eindeutige Baulücke vorhanden.
Zur Sicherung der baulichen Entwicklung sowie zur Sicherung des Baumbestandes
wurde unter anderem der Bebauungsplan aufgestellt. Aufgrund eines
Flächennutzungsplanes alleine kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die untere Erschließungsstraße Am Weinberg
auszubauen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Erschließungskosten zu berechnen
sind.
Die Dachform auf Fl.Nr. 39 wurde zu einem Satteldach verändert. Die Möglichkeit
der Bebauung auf Fl.Nr. 40 mit einem Zeltdach oder Satteldach ist gegeben.
Aufgrund der besonderen Dachform des Hauses Fl.Nr. 37 wurde auch die
Möglichkeit von versetzten Satteldächern in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf Fl.Nr. 39 wurde, wie erwähnt, die Dachform geändert. Durch die Umplanung
wurde die nördliche Baugrenze um ca. 1,5 m nach Süden verschoben.
Die Gemeinde sieht die Eiche auf Fl.Nr. 37 als ortsbildprägenden und wertvollen
Baum an, der erhalten werden soll. Dazu wurden gesonderte Festsetzungen
aufgenommen, die den Kronentraufbereich besonders schützen. Die Gemeinde hält
an den Darstellungen fest. Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
11) Graxenberger Rosemarie und
Werner, Weinberg 6, Rott a. Inn,
Schreiben vom 15.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Das Zurückversetzen des Baukörpers wird grundsätzlich begrüßt. Die Dachform
des Anbaues sollte jedoch nicht abgeschleppt, sondern mit einem eigenen
Giebel versehen werden. Aus Gründen der Durchsicht von der Straße Am Weinberg
nach Osten soll jedoch keine Grenzgarage, sondern nur eine Garage in einem
Abstand von 3 m errichtet werden. Die überbaute Fläche des Umbaus und Neubaus
fügt sich ortsplanerisch ein. Falls die Terrassen und Kellernutzungen
aufgelassen werden und diese mit einer neuen Böschung wie der südlich Nachbar
ausgeführt werden, kann auch der Geländemodellation zugestimmt werden. Dies
sollte jedoch nur ermöglicht werden, wenn im Grenzbereich Fl.Nr. 35 und
Fl.Nr. 37 eine gemeinsame Geländegestaltung erfolgt.
12) Strauß Max Josef, Kaiserhof 1, Rott a. Inn, Schreiben vom 29.11.2004
14
gegen 1 Stimmen
Die Gemeinde sieht die Fußwegeverbindung durch das Baugebiet als positiv
an. Der Weinberg ist für die Rotter Bürger ein attraktives Gebiet für die Kurzzeiterholung.
Gerade auch wegen des steilen Reliefs soll das Wegenetz für Fußgänger
engmaschiger werden. Die Gemeinde hält am dargestellten Weg von der Aiblinger
Straße zur Hangkante fest. Der Weg parallel zur Hangkante soll so beschaffen
sein, dass ein kleineres Pflegefahrzeug zu den großen Eichen fahren kann.
Voraussetzung dafür ist jedoch ein |