Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 13. Januar 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Ruth Burghardt

Renate Faryna

Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber

Martin Schreyer

Hans Senega

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Agnes Ständer

Ruth Sommer

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Georg Dünstl                           - Urlaub

Johann Ganslmaier                   - beruflich

Hans Gilg                                 - Urlaub

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 09.12.2004;

2.      Bauvorhaben Zangerl Max sen., Meiling 29, Rott a. Inn;
Beratung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn

3.      Flächennutzungsplan der Gemeinde Pfaffing, Landkreis Rosenheim;
Erneute 2. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn

4.      Standort einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß dem Mobilfunkpakt II;
Auftrag zur Durchführung von Messungen

5.      Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV);
Investitionsplan 2005-2009

6.      Gewässer 3. Ordnung in der Gemeinde Rott a. Inn;
Ausarbeitung eines Gewässerentwicklungsplanes

7.      Bekanntgaben

8.      Anfragten

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 09.12.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 09.12.2004 mit

                                               14 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Bauvorhaben Zangerl Max sen., Meiling 29, Rott a. Inn;
Beratung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn

 

Der 1. Bürgermeister erinnerte in einem Rückblick, dass der Entwurf des Bauantrages zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße sowie ein Entwurf zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg vom Bauausschuss am 11.11.2004 aufgrund der Bedeutung der Bauvorhaben für den Ort in den Gemeinderat am 25.11.2004 verwiesen wurde. Schon damals wurde festgestellt, dass die beiden Vorhaben vor allem in der Freiflächen- und Stellplatzfrage sehr stark miteinander verbunden sind und daher insgesamt zu sehen sind. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung beschlossen, die vorgebrachten Anregungen und Änderungen planmäßig in Entwürfe umzusetzen und bei einem Ortstermin am 04.12.2004 zu erläutern. Die heutige Befassung sieht nur den Bauantrag von Herrn Zangerl zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße vor. Das Bauvorhaben am Kirchweg ist vorerst ausgeklammert. Weil verschiedene Fragen, insbesondere zum weiterführenden Projekt am Kirchweg noch offen sind, wird vorgeschlagen, eine ausführliche Besprechung mit den Fraktionen im Gemeinderat und dem Architekten zu führen, um in der nächsten Sitzung dann über das Projekt zu beschließen.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

 

13 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat kam überein, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, findet im Anschluss an die Bauausschusssitzung am 20.01.2005 eine Besprechung mit dem Architekten zum Bauantrag von Herrn Max Zangerl sen. Meiling 29, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, 83543 Rott a. Inn statt. Dazu werden alle Mitglieder des Gemeinderates eingeladen.

 

Gemeinderat Zangerl nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Beschluss teil.

 

 

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14

Flächennutzungsplan der Gemeinde Pfaffing, Landkreis Rosenheim;
Erneute 2. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn

 

Mit Schreiben vom 15.12.2004 teilt die Regierung von Oberbayern die gebilligte 2. Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit. Der Gemeinde Rott a. Inn wurde im Rahmen des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB als Nachbargemeinde ein Flächennutzungsplan in der Fassung vom 12.12.2004 übersandt. Die Gemeinde Rott a. Inn hat in den vorangegangenen Verfahren jeweils in den Sitzungen am 17.06.2004 (TOP 8) und am 04.11.2004 (TOP 9) auf ihre Bedenken zu den Planungen im Gewerbegebiet Lehen hinsichtlich der daraus resultierenden Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs in Rott a. Inn hingewiesen. Die Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet Lehen ist im überarbeiteten Flächennutzungsplan nun nicht mehr enthalten. Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht mehr berührt.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Da die Belange der Gemeinde Rott a. Inn durch die erneute (2.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing nicht mehr berührt werden, werden keine Einwände erhoben.

 

 

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Standort einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn gemäß dem Mobilfunkpakt II;
Auftrag zur Durchführung von Messungen

 

Unter Bezugnahme auf TOP 4 der Sitzung vom 09.12.2004 teilt der 1. Bürgermeister mit, dass O2 (Germany), Hallbergmoos, die beantragte Fristverlängerung bis zum 28.02.2005 schriftlich bestätigt hat. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit Herrn Ingenieur Dr. Gisbert Gralla als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektromagnetische Umweltverträglichkeit vom Büro Müller Kontakt aufgenommen. Herr Dr. Gralla hat bereits nach der Errichtung der Mobilfunkanlagen auf dem Anwesen Hanslmeier Messungen in Rott a. Inn durchgeführt und die Ergebnisse in einer Informationsveranstaltung erläutert. Da von einem privaten Grundstücksbesitzer ein Angebot zur Bereitstellung seines Grundstückes zur Aufstellung eines Mobilfunkmastens vorliegt, sollte Herr Dr. Gralla beauftragt werden, zu prüfen, inwieweit dieser Standort, der zwar außerhalb des Suchkreises liegt, geeignet ist, um gegebenenfalls über den Erwerb des Grundstücks verhandeln zu können. Darüber hinaus soll Herr Dr. Gralla neutral den für Rott a. Inn günstigsten Standort für eine UMTS-Basisstation ermitteln.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Müller-BBM, Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg b. München, bei der UMTS-Mobilfunk-Standortsuche von O2 im Gemeindegebiet von Rott a. Inn mitzuwirken und Messungen und fachliche Beratung für das im Süden gelegene angebotene private Grundstück und an Alternativestandorten durchzuführen. Darüber hinaus soll neutral der für Rott a. Inn günstigste Standort für eine Basisstation unter Einbindung der bereits bestehenden Stationen am Marktplatz und an der Aiblinger Straße ermittelt werden.

Die Kosten für die Durchführung der Messungen belaufen sich auf ca. 1.000,00 €.

 

 

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV);
Investitionsplan 2005-2009

 

Mit Schreiben vom 20.12.2004 bittet die RoVG Rosenheim um Mitteilung von Maßnahmen für den Investitionsplan 2005-2009.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat meldet für den  Investitionszeitraum von 2005 bis 2009 folgende Maßnahmen an:

 

a)         2005    Aufstellung eines Buswartehäuschens in Meiling – Richtung Was                                  serburg

b)         2006    Aufstellung eines Buswartehäuschens in Lengdorf (Nähe Anwesen
            Praßmeier)

 

 

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Gewässer 3. Ordnung in der Gemeinde Rott a. Inn;
Ausarbeitung eines Gewässerentwicklungsplanes

 

Bezugnehmend auf das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.08.2002 wies der 1. Bürgermeister auf die Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben hin. Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Funktion der Gewässer im Naturhaushalt zu erhalten bzw. an ausgebauten Gewässern, soweit möglich, wiederherzustellen. Um dem Auftrag der Wassergesetze, der Naturschutzgesetze, des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der Agenda 21 Rechnung zu tragen, wird den Gemeinden empfohlen, für die Gewässer im gemeindlichen Unterhaltungsbereich Gewässerentwicklungspläne erstellen zu lassen. Die Gewässerentwicklungspläne werden vom Freistaat Bayern gefördert.

Laut Auskunft des Zweckverbandes für Gewässerunterhaltung erhält die Gemeinde Rott a. Inn für Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässer III. Ordnung heuer 30 v. H. Förderung statt bisher 15 v. H. Wenn kein Gewässerentwicklungsplan aufgestellt wird, würde ab sofort keine Förderung mehr für laufende Maßnahmen gewährt werden.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn beabsichtigt im Jahre 2005 einen Gewässerentwicklungsplan für alle Gewässer III. Ordnung in der Gemeinde aufzustellen sowie eine Gewässerkartierung durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, von drei Landschaftsarchitekturbüros sowie von der Planungs GmbH AGENDA Gewässer III. Ordnung in Hochstätt entsprechende Kostenangebote einzuholen und die Mittel im Haushaltsplan 2005 bereitzustellen.

Die geschätzten Kosten des Gewässerentwicklungsplanes belaufen sich auf ca. 14.0000,00 € und werden mit 75 v. H. vom Freistaat Bayern gefördert. Die geschätzten Kosten für die Gewässerkartierung betragen ca. 12.000,00 € und werden zu 100 v. H. durch den Freistaat Bayern finanziert.

Die effektiven Gesamtkosten für beide Maßnahmen für die Gemeinde Rott a. Inn ergeben demnach einen Betrag von ca. 3.500,00 €. Allerdings muss die Gemeinde Rott a. Inn die Gesamtkosten vorfinanzieren.

 

 

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Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      für die nächsten Sitzung am 03.02.2005 als TOP die Bilanz für das Betreute Wohnen am Kaisergarten vorgesehen ist;

b)      die Anmeldung zum Kindergartenjahr 2005/2006 die Belegung von 4 Kindergartengruppen mit je 22 Kinder ergeben hat. Für die Nachmittagsgruppe liegen nur 2 Vormerkungen vor, sodass diese voraussichtlich aufgelöst wird.



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Anfragen

 

·        Gemeinderätin Burghardt wies auf Parkprobleme in der Weinbergstraße hin.
Bürgermeister Maier sicherte eine Überprüfung im Rahmen der diesjährigen Verkehrsschau mit der Polizei zu.

·        Gemeinderat Schaber schlug vor, an den Ortseingängen Ortspläne von Rott a. Inn aufzustellen.
2. Bürgermeister Mühlhuber empfahl, in den Buswartehäuschen an den Ortseingängen entsprechende Ortspläne aufzuhängen.

·        Gemeinderat Dr. Hüther gab bekannt, dass am 14.02.2005, um 21.45 Uhr unter dem Titel „Liebe an der Macht“ vom ARD eine Sendung über den verstorbenen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, in der auch Rott a. Inn eine Rolle spielt, ausgestrahlt wird.

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.45 Uhr die öffentliche Sitzung.



Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Georg Maier                                                   Holzmeier
Sitzungsleiter