Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 09. Dezember 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier (ab 19.40 Uhr)

Ruth Burghardt (ab 19.10 Uhr)

Georg Dünstl

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther (ab 19.55 Uhr)

Sebastian Mühlhuber

Martin Schreyer

Hans Senega

Marinus Schaber

Agnes Ständer

Ruth Sommer

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Dr. Klaus Absmaier                 - beruflich (bis 19.40 Uhr)

Ruth Burghardt                        - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Dr. Jürgen Hüther                    - beruflich (bis 19.55 Uhr)

Wilhelm Schüßler                     - beruflich

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 25.11.2004;

2.      1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord;
Bekanntgabe weiterer Bedenken und Anregungen von Bürgern mit Abwägung und Satzungsbeschluss

3.      Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Eckfeld-Süd“, Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen;
Bekanntgabe Vorentwurf und evtl. Billigungsbeschluss

4.      Anfrage O2 für einen Standort einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn an der Mobilfunk-Standortsuche gemäß Mobilfunkpakt II

5.      Neubau einer Zweifachturnhalle für die Grund- und Hauptschule Rott a. Inn;
a) Bekanntgabe des Schreibens der Regierung von Oberbayern
b) Bericht zu den Gesprächen mit dem Schulamt Rosenheim und der Gemeinde Griesstätt

6.      Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
Sonder-Zwischenfinanzierungsprogramm;
Inanspruchnahme eines zinslosen Überbrückungsdarlehens der Bayer. Landesbank

7.      Bekanntgaben

8.      Anfragten

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1

13

Genehmigung Protokoll vom 25.11.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 25.11.2004 mit

                                               13 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

Ab dem nächsten TOP war Gemeinderätin Burghardt anwesend.

 

 

2

14

1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord;
Bekanntgabe weiterer Bedenken und Anregungen von Bürgern mit Abwägung und Satzungsbeschluss

 

Zu diesem TOP übernahm 2. Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der Sitzung. 1. Bürgermeister Maier, Gemeinderat Senega, Gemeinderat Gilg und Gemeinderätin Faryna nahmen wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.

 

Unter Bezugnahme auf TOP 10 der Sitzung vom 04.11.2004 gab der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier das Lärmschutzgutachten der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult, München, vom Dezember 2004 über die schalltechnische Untersuchung zur Bebauungsplanänderung Rott-Nord bekannt. Das Gutachten war notwendig, um die während der Bürgerbeteiligung von RA Labbe & Partner, München für Marlene Stelzer, Schulweg 2, Rott a.Inn mit Schreiben vom 19.09.2004 eingereichten Bedenken abwägen zu können. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die maßgeblichen Orientierungswerte für die Ausweisung eines Wohngebietes nicht gegeben sind. Die Mischgebietsfläche kann daher nicht geändert werden.

 

Nach Bericht zum wesentlichen Inhalt des Schreibens der RA Labbe & Partner, München, vom 19.09.2004, das bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 25.11.2004 allen Mitgliedern verteilt wurde, und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

10 gegen 0 Stimmen

 

Durch die vorliegende Planung wird das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB nicht verletzt. Die Planung kollidiert nicht als sogenannter Etikettenschwindel mit dem Erforderlichkeitsprinzip. Es ist richtig, dass die Gemeinde Rott a. Inn geplant hatte, die Teilfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 140 Tfl., Gemarkung Rott a. Inn, als private Grünfläche auszuweisen. Die Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim hat jedoch darauf hingewiesen, dass zumindest für einen Streifen entlang der Benedikt-Lutz-Straße Baurecht nach § 34 BauGB besteht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Planabsichten geändert und diese Fläche als Mischgebietsfläche mit drei Bauparzellen dargestellt.

Aufgrund des Gutachtens der Fa. Dorsch Consult vom September 1999 waren für dieses Grundstück durch den Steinmetzbetrieb Franke Immissionswerte von 55-65 dB(A) festzustellen. Von daher scheidet eine Ausweisung als Wohnbaufläche grundsätzlich aus. Das hat auch die Ergänzungsuntersuchung der Fa. Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft, Postfach 210243, 80672 München, vom Dezember 2004 bestätigt.

Durch die geplante Festsetzung von drei Bauparzellen wird die weitere Erschließung der östlichen Teilflächen nicht erschwert, zumal uns auch bekannt ist, dass zu Gunsten der Fl.Nr. 140, Gemarkung Rott a. Inn ein Geh- und Fahrtrecht auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/1, Gemarkung Rott a. Inn, eingetragen ist.

Abschließend stellte der Gemeinderat fest, den Antrag unter Ziffer 3 auf Festsetzung einer privaten Grünfläche auf der Fl.Nr. 140 Tfl., Gemarkung Rott a. Inn, abzulehnen. Ebenso abgelehnt wird der „hilfsweise“ Antrag auf Ausweisung dieser Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA). Die vorgeschlagene Verrechnung, den Erschließungsaufwand durch eine entsprechende vertragliche Regelung mit einer entgeltlichen Grundabtretung zu verrechnen, wird ebenfalls abgelehnt.

 

Anschließend wurde nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst:

 

8 gegen 2 Stimmen

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB die vom Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord, in der Fassung vom 17.06.2004 mit integriertem Grünordnungsplan, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim, und der Begründung in der Fassung vom 17.06.2004 als Satzung.

 

Ab dem nächsten TOP war Gemeinderat Dr. Absmaier anwesend.

 

 

 

 

3

15

Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Eckfeld-Süd“, Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen;
Bekanntgabe Vorentwurf und evtl. Billigungsbeschluss

 

Der 1. Bürgermeister erinnerte an die schon vor einiger Zeit geführte Befassung im Gemeinderat. Um weiter zu kommen, erläuterte er anhand von Vorlagen die Grundstückssituation und schlug vor, einige Festlegungen und Vorgaben hinsichtlich der Grundstücksgröße (mindestens 1.500 qm), dem Verhältnis Gewerbe (2/3) zu Wohnen (1/3) und auch der Anbindung nach Osten für eine spätere Erschließung zu treffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Eckfeld-Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen, wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2000 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 21.12.2000. Das Grundstück Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen, ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rott a. Inn vom 14.10.1997 als Gewerbefläche bereits ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich und der Bebauungsplan selbst ist nicht genehmigungspflichtig.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

15 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 mit integriertem Grünordnungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Eckfeld-Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen, grundsätzlich zu. Der Vorentwurf wurde gefertigt vom Architekturbüro Evelyn Valenta, Aiblinger Str. 26, 83059 Kolbermoor. Der Grünordnungsplan und die Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen wurde gefertigt vom Landschaftsarchitekt Rupert Schelle, Hirnberg 34, 83093 Bad Endorf.

Der Auftrag zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird nachträglich dem Architekturbüro Evelyn Valenta, Aiblinger Str. 26, 83059 Kolbermoor, erteilt. Der Auftrag für den Grünordnungsplan mit Eingriffsregelung wird an den Landschaftsarchitekten Rupert Schelle, Hirnberg 34, 83093 Bad Endorf erteilt. Grundlage für die Erteilung des Auftrages ist die HOAI in der jeweils gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Bürger zu beteiligen und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu informieren.

Sämtliche Kosten des Verfahrens für die Bauleitplanung und die Grünordnung mit Eingriffsregelung hat der Grundstückseigentümer in voller Höhe zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung bzw. ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

Ab dem nächsten TOP war Gemeinderat Dr. Hüther anwesend.

 

 

4

16

Anfrage O2 für einen Standort einer Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn;
Beteiligung der Gemeinde Rott a. Inn an der Mobilfunk-Standortsuche gemäß Mobilfunkpakt II

 

Mit Schreiben vom 29.11.2004 teilt O2 (Germany), Hallbergmoos, mit, dass sie im Bereich Rott a. Inn einen Standort für einen Mobilfunk-Basisstation suchen und lädt die Gemeinde zur Mitwirkung bei der Standortfindung im Rahmen des Mobilfunkpaktes II ein, d.h., dass sich die Gemeinde an der Auswahl der im Suchkreis in Frage kommenden Standorte beteiligen kann. Für Rott a. Inn wird eine UMTS-Station benötigt. Nach dem Mobilfunkpakt können Standortalternativen seitens der Gemeinde innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen eingebracht werden, was auch beabsichtigt ist. Auf Grund der bevorstehenden Feiertage wird die Gemeinde eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2005 beantragen.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinderat Rott a. Inn wird bei der Standortfindung mitwirken und Standortalternativen ermitteln bzw. vorschlagen. Da in dem Zeitraum der Mitwirkung die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel einschließlich des Dreikönigstages fallen, wird beantragt, die Frist zum Einbringen von Standortalternativen bis zum 28.02.2005 zu verlängern und eine schriftliche Bestätigung darüber vorzulegen.

Das Umweltinstitut München e.V. wird beauftragt, entsprechende Messungen in Rott a. Inn durchzuführen und diese dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 13.01.2005 vorzustellen.

 

 

5

16

Neubau einer Sporthalle für die Grund- und Hauptschule Rott a. Inn;

 

a)      Bekanntgabe des Schreibens der Regierung von Oberbayern

Der 1. Bürgermeister gab den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 04.11.2004 bekannt. Darin wurde der Zuwendungsbescheid vom 08.08.2003 widerrufen, sodass bei einem möglichen späteren Baubeginn die Zuwendung neu beantragt werden muss. Auf mündliche Zusage hin werde die Gemeinde Rott a. Inn in der Rangfolge bevorzugt behandelt.

Für die Gemeinde Rott a. Inn heißt das, dass ein Turnhallenneubau zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar ist, was aber nicht den in der Öffentlichkeit kursierenden Aussagen gleichkommt, wonach die Halle gestorben ist oder eine Ausführung erst in 10 Jahren möglich sei. Sollte die Gemeinde haushaltsmäßig in der Lage sein, die Belastungen zu tragen, wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landratsamtes, bei der Regierung der Baubeginn neu beantragt, wobei die bisherigen Wartejahre berücksichtigt werden.

Zur Anfrage von Gemeinderat Dr. Hüther in der Sitzung vom 25.11.2004 wurde eine Auflistung der bisher angefallenen Ausgaben für den Turnhallenbau mit der Erweiterung der Hauptschule vorgelegt. Daraus geht hervor, dass bis dato 313.896,20 € ausgegeben wurden. Die Aufstellung vom 30.11.2004 wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.





b)      Bericht zu den Gesprächen mit dem Schulamt Rosenheim und der Gemeinde Griesstätt

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass ein neuer Gesprächstermin in Griesstätt mit Gemeinderäten aus Griesstätt stattgefunden hat. Es wurde versucht, dabei die Vordringlichkeit des Verbindungsbaues und die damit verbundene Schaffung von Schulräumen zu vermitteln. Das Argument aus Griesstätt, dass nach der Auflösung der Teilhauptschule (5. und 6. Klasse) Schulräume in Griesstätt leer stehen würden, wurde am nächsten Tag von der Schulleitung der Teilhauptschule Griesstätt dahingehend widerlegt, dass dort für 9 Klassen nur 8 Klassenzimmer zur Verfügung stehen und bereits jetzt Kursräume zweckentfremdet genutzt werden. Eine Auflösung der Teilhauptschule würde die Raumsituation in Griesstätt entspannen. Dieser Sachverhalt wurde heute bei einem Gesprächstermin mit Schulrat Göllner vom Schulamt Rosenheim in der Schule Rott a. Inn bestätigt. Dabei bekräftigte Herr Göllner die Notwendigkeit der fehlenden Schulräume in Rott a. Inn und wird das auch so in der heutigen Besprechung mit dem Gemeinderat Griessätt vertreten. Bis in Rott a. Inn der Verbindungsbau zur Verfügung steht, kann die 5. und 6. Klasse in Griesstätt bleiben und eventuell mit Schülern aus Rott a. Inn aufgefüllt werden.
Für Mittwoch, den 15.12.2004 ist eine weitere Besprechung mit den Schulleitern aus Rott a. Inn und Griesstätt sowie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes geplant. Sollte mit der Gemeinde Griesstätt keine Einigung erzielt werden können, so muss wohl oder übel der Schulverband als Bauträger auftreten. Dies wird umso wichtiger, weil in der Hauptschule Rott a. Inn künftig M-Klassen eingeführt werden, was wiederum eine gewisse Aufwertung der Hauptschule Rott a. Inn bedeutet. Mit Herrn Prof. Krug findet nächste Woche ebenfalls ein Termin zur Vorbesprechung der Durchführung des vorgezogenen Verbindungsbau statt.
Der Gemeinderat nahm die Berichterstattung zur Kenntnis.

 

6

16

Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
Sonder-Zwischenfinanzierungsprogramm;
Inanspruchnahme eines zinslosen Überbrückungsdarlehens der Bayer. Landesbank

 

Da die vom Freistaat Bayern bereitgestellten Fördermittel bereits aufgebraucht sind, hat die Bayerische Landesbank ein zinsloses Überbrückungsdarlehen in dieser Höhe angeboten.

Mit Bewilligungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Dezember 2004 wird ein zinsloses Darlehen in Höhe von insgesamt 70.759,05 € bewilligt.

 

Ø      40.713,90 € Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken Arbing-Ost

Ø      30.045,15 € Kanalbau Schulweg und Dobl/Nord

 

Das Darlehen stellt keinen Anspruch auf Höhe oder Zeitpunkt für die Gewährung einer Zuweisung dar.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

 

Aufgrund des Bewilligungsbescheides des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Dezember 2004 werden von der Gemeinde Rott a. Inn die darin genannten zinslosen Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt 70.759,05 € in Anspruch genommen.

Das Darlehen ist zum 31.03.2005 wieder zurückzuzahlen.

 

 

7

16

Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      ab 01.12.2004 zum Pfarrverband Rott a. Inn mit Sitz in der Pfarrei Rott a. Inn die Pfarreien
Griesstätt   St. Johann Baptist                                            mit 1.884 Katholiken
Ramerberg St. Leonhard                                                   mit 1.089 Katholiken
Rott a. Inn St. Peter u. Paul, Marinus u. Anianus    mit 3.092 Katholiken
gehören. Das Errichtungsdekret wurde im Auftrag von Erzbischof Dr. Friedrich Kardinal Wetter auf Vorschlag des zuständigen Bischofsvikars, Weihbischof Dr. Franz Dietl nach Beratung im Ordinariatsrat und nach Anhörung und Zustimmung des Priesterrates der Erzdiözese München und Freising am 25.11.2004 erlassen.

b)      mit Schreiben vom 03.12.2004 teilt die Behindertenbeauftragte des Landkreises Rosenheim mit, dass die Projektgruppe „Barrierefreies Bauen“ Rosenheim gegründet wurde und bietet an, die Mitglieder als Referenten in Sitzungen heranzuziehen. Es wird vorgeschlagen, eine Bauausschusssitzung dafür in Erwägung zu ziehen.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.

c)      das Vermessungsamt Wasserburg sich mit Schreiben vom 30.11.2004 für die Unterstützung beim Erhalt des Vermessungsstandortes Wasserburg bedankt hat.

d)      die Kreisjugendpfleger mit Schreiben vom 23.11.2004 anbieten, vor Ort in Jugendräumen, zusammen mit Jugendlichen ein Fachgespräch zielgerichtet auf die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Jugendlichen durchführen wollen.
Die Anfrage wurde an die Jugendbeauftragte weitergeleitet.

e)      die Vermessung der Gemeindestraße B15-Feldkirchen erfolgt ist.

f)       der Sitzungsplan für das Jahr 2005 den Gemeinderäte ausgehändigt wurde.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.

g)      zum Betreuten Wohnen mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Januar 2005 eine Befassung im Gemeinderat vorgesehen ist;

h)      er sich für die zahlreiche Teilnahme an der Bürgerversammlung und bei den Verantwortlichen für die Durchführung des Lichterglanzabends mit Weihnachtsmarkt herzlich bedankt.


8

16

Anfragen

 

Gemeinderat Schaber beantragte, das Mitteilungsblatt der Gemeinde als TOP in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind vorzulegen.

Darüber hinaus bedankte er sich für die Mitwirkung beim Lichterglanzabend.

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.20 Uhr die öffentliche Sitzung.



Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Georg Maier                                                   Holzmeier
Sitzungsleiter                                                   Schriftführerin