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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Dr.
Klaus Absmaier (ab 19.40 Uhr) Ruth
Burghardt (ab 19.10 Uhr) Georg
Dünstl Renate
Faryna Johann
Ganslmaier Hans
Gilg Dr.
Jürgen Hüther (ab 19.55 Uhr) Sebastian
Mühlhuber Martin
Schreyer Hans
Senega Marinus
Schaber Agnes
Ständer Ruth
Sommer Max
Zangerl Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Dr.
Klaus Absmaier -
beruflich (bis 19.40 Uhr) Ruth
Burghardt -
beruflich (bis 19.10 Uhr) Dr.
Jürgen Hüther -
beruflich (bis 19.55 Uhr) Wilhelm
Schüßler - beruflich Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 25.11.2004; 2.
1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord; 3.
Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet
„Eckfeld-Süd“, Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen; 4.
Anfrage O2 für einen Standort einer
Mobilfunk-Basisstation in Rott a. Inn; 5.
Neubau einer Zweifachturnhalle für die Grund- und
Hauptschule Rott a. Inn; 6.
Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn; 7. Bekanntgaben 8. Anfragten |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
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Genehmigung
Protokoll vom 25.11.2004 Ab dem
nächsten TOP war Gemeinderätin Burghardt anwesend. |
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1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord; Zu diesem TOP übernahm 2. Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der Sitzung.
1. Bürgermeister Maier, Gemeinderat Senega, Gemeinderat Gilg und Gemeinderätin
Faryna nahmen wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil. Unter Bezugnahme auf TOP 10 der Sitzung vom 04.11.2004 gab der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier das Lärmschutzgutachten der Ingenieurgesellschaft Dorsch Consult, München, vom Dezember 2004 über die schalltechnische Untersuchung zur Bebauungsplanänderung Rott-Nord bekannt. Das Gutachten war notwendig, um die während der Bürgerbeteiligung von RA Labbe & Partner, München für Marlene Stelzer, Schulweg 2, Rott a.Inn mit Schreiben vom 19.09.2004 eingereichten Bedenken abwägen zu können. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die maßgeblichen Orientierungswerte für die Ausweisung eines Wohngebietes nicht gegeben sind. Die Mischgebietsfläche kann daher nicht geändert werden. Nach Bericht zum wesentlichen Inhalt des Schreibens der RA Labbe & Partner, München, vom 19.09.2004, das bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 25.11.2004 allen Mitgliedern verteilt wurde, und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 10 gegen 0 Stimmen Durch die vorliegende Planung wird das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB nicht verletzt. Die Planung kollidiert nicht als sogenannter Etikettenschwindel mit dem Erforderlichkeitsprinzip. Es ist richtig, dass die Gemeinde Rott a. Inn geplant hatte, die Teilfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 140 Tfl., Gemarkung Rott a. Inn, als private Grünfläche auszuweisen. Die Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim hat jedoch darauf hingewiesen, dass zumindest für einen Streifen entlang der Benedikt-Lutz-Straße Baurecht nach § 34 BauGB besteht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Planabsichten geändert und diese Fläche als Mischgebietsfläche mit drei Bauparzellen dargestellt. Aufgrund des Gutachtens der Fa. Dorsch Consult vom September 1999 waren für dieses Grundstück durch den Steinmetzbetrieb Franke Immissionswerte von 55-65 dB(A) festzustellen. Von daher scheidet eine Ausweisung als Wohnbaufläche grundsätzlich aus. Das hat auch die Ergänzungsuntersuchung der Fa. Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft, Postfach 210243, 80672 München, vom Dezember 2004 bestätigt. Durch die geplante Festsetzung von drei Bauparzellen wird die weitere Erschließung der östlichen Teilflächen nicht erschwert, zumal uns auch bekannt ist, dass zu Gunsten der Fl.Nr. 140, Gemarkung Rott a. Inn ein Geh- und Fahrtrecht auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/1, Gemarkung Rott a. Inn, eingetragen ist. Abschließend stellte der Gemeinderat fest, den Antrag unter Ziffer 3 auf Festsetzung einer privaten Grünfläche auf der Fl.Nr. 140 Tfl., Gemarkung Rott a. Inn, abzulehnen. Ebenso abgelehnt wird der „hilfsweise“ Antrag auf Ausweisung dieser Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA). Die vorgeschlagene Verrechnung, den Erschließungsaufwand durch eine entsprechende vertragliche Regelung mit einer entgeltlichen Grundabtretung zu verrechnen, wird ebenfalls abgelehnt. Anschließend wurde nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: 8 gegen 2 Stimmen Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB die vom Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord, in der Fassung vom 17.06.2004 mit integriertem Grünordnungsplan, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim, und der Begründung in der Fassung vom 17.06.2004 als Satzung. Ab dem nächsten TOP
war Gemeinderat Dr. Absmaier anwesend. |
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Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Eckfeld-Süd“, Fl.Nr. 959/1,
Gemarkung Feldkirchen; Der 1. Bürgermeister
erinnerte an die schon vor einiger Zeit geführte Befassung im Gemeinderat. Um
weiter zu kommen, erläuterte er anhand von Vorlagen die Grundstückssituation
und schlug vor, einige Festlegungen und Vorgaben hinsichtlich der
Grundstücksgröße (mindestens 1.500 qm), dem Verhältnis Gewerbe (2/3) zu
Wohnen (1/3) und auch der Anbindung nach Osten für eine spätere Erschließung
zu treffen. Der Aufstellungsbeschluss
zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Eckfeld-Süd“ für das Grundstück
Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen, wurde vom Gemeinderat in der
öffentlichen Sitzung vom 30.11.2000 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung
erfolgte am 21.12.2000. Das Grundstück Fl.Nr. 959/1, Gemarkung Feldkirchen,
ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rott a. Inn vom 14.10.1997 als
Gewerbefläche bereits ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
ist nicht erforderlich und der Bebauungsplan selbst ist nicht genehmigungspflichtig. Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt dem
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 mit integriertem Grünordnungsplan zur
Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Eckfeld-Süd“ für das Grundstück Fl.Nr.
959/1, Gemarkung Feldkirchen, grundsätzlich zu. Der Vorentwurf wurde
gefertigt vom Architekturbüro Evelyn Valenta, Aiblinger Str. 26, 83059
Kolbermoor. Der Grünordnungsplan und die Ermittlung der Eingriffs- und
Ausgleichsflächen wurde gefertigt vom Landschaftsarchitekt Rupert Schelle,
Hirnberg 34, 83093 Bad Endorf. Der Auftrag zur
Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird nachträglich dem Architekturbüro Evelyn
Valenta, Aiblinger Str. 26, 83059 Kolbermoor, erteilt. Der Auftrag für den
Grünordnungsplan mit Eingriffsregelung wird an den Landschaftsarchitekten
Rupert Schelle, Hirnberg 34, 83093 Bad Endorf erteilt. Grundlage für die
Erteilung des Auftrages ist die HOAI in der jeweils gültigen Fassung. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Bürger zu beteiligen und gemäß § 4
Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu informieren. Sämtliche Kosten des
Verfahrens für die Bauleitplanung und die Grünordnung mit Eingriffsregelung
hat der Grundstückseigentümer in voller Höhe zu tragen. Eine entsprechende
Vereinbarung bzw. ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen. Ab dem nächsten TOP war Gemeinderat Dr. Hüther anwesend. |
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Anfrage O2 für einen Standort einer Mobilfunk-Basisstation
in Rott a. Inn; Mit Schreiben vom
29.11.2004 teilt O2 (Germany), Hallbergmoos, mit, dass sie im Bereich
Rott a. Inn einen Standort für einen Mobilfunk-Basisstation suchen und lädt
die Gemeinde zur Mitwirkung bei der Standortfindung im Rahmen des Mobilfunkpaktes
II ein, d.h., dass sich die Gemeinde an der Auswahl der im Suchkreis in Frage
kommenden Standorte beteiligen kann. Für Rott a. Inn wird eine UMTS-Station
benötigt. Nach dem Mobilfunkpakt können Standortalternativen seitens der
Gemeinde innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen eingebracht werden, was auch
beabsichtigt ist. Auf Grund der bevorstehenden Feiertage wird die Gemeinde
eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2005 beantragen. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 16 gegen 0
Stimmen Die Gemeinderat Rott a. Inn wird bei der
Standortfindung mitwirken und Standortalternativen ermitteln bzw.
vorschlagen. Da in dem Zeitraum der Mitwirkung die Weihnachtsfeiertage und
der Jahreswechsel einschließlich des Dreikönigstages fallen, wird beantragt,
die Frist zum Einbringen von Standortalternativen bis zum 28.02.2005 zu
verlängern und eine schriftliche Bestätigung darüber vorzulegen. Das Umweltinstitut München e.V. wird beauftragt,
entsprechende Messungen in Rott a. Inn durchzuführen und diese dem
Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 13.01.2005 vorzustellen. |
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Neubau einer
Sporthalle für die Grund- und Hauptschule Rott a. Inn; a) Bekanntgabe des Schreibens der Regierung
von Oberbayern b) Bericht zu den Gesprächen mit dem
Schulamt Rosenheim und der Gemeinde Griesstätt |
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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn; Da die vom Freistaat Bayern bereitgestellten Fördermittel bereits aufgebraucht sind, hat die Bayerische Landesbank ein zinsloses Überbrückungsdarlehen in dieser Höhe angeboten. Mit Bewilligungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Dezember 2004 wird ein zinsloses Darlehen in Höhe von insgesamt 70.759,05 € bewilligt. Ø 40.713,90 € Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken Arbing-Ost Ø 30.045,15 € Kanalbau Schulweg und Dobl/Nord Das Darlehen stellt keinen Anspruch auf Höhe oder Zeitpunkt für die Gewährung einer Zuweisung dar. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 0 Stimmen Aufgrund des Bewilligungsbescheides des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Dezember 2004 werden von der Gemeinde Rott a. Inn die darin genannten zinslosen Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt 70.759,05 € in Anspruch genommen. Das Darlehen ist zum 31.03.2005 wieder zurückzuzahlen. |
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Bekanntgaben Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass a)
ab 01.12.2004 zum Pfarrverband Rott a. Inn mit Sitz in der Pfarrei
Rott a. Inn die Pfarreien b)
mit Schreiben vom 03.12.2004 teilt die Behindertenbeauftragte des
Landkreises Rosenheim mit, dass die Projektgruppe „Barrierefreies Bauen“ Rosenheim
gegründet wurde und bietet an, die Mitglieder als Referenten in Sitzungen heranzuziehen.
Es wird vorgeschlagen, eine Bauausschusssitzung dafür in Erwägung zu ziehen. c)
das Vermessungsamt Wasserburg sich mit Schreiben vom 30.11.2004 für
die Unterstützung beim Erhalt des Vermessungsstandortes Wasserburg bedankt
hat. d)
die Kreisjugendpfleger mit Schreiben vom 23.11.2004 anbieten, vor Ort
in Jugendräumen, zusammen mit Jugendlichen ein Fachgespräch zielgerichtet auf
die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche von Jugendlichen durchführen wollen. e)
die Vermessung der Gemeindestraße B15-Feldkirchen erfolgt ist. f)
der Sitzungsplan für das Jahr 2005 den Gemeinderäte ausgehändigt
wurde. g)
zum Betreuten Wohnen mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im
Januar 2005 eine Befassung im Gemeinderat vorgesehen ist; h)
er sich für die zahlreiche Teilnahme an der Bürgerversammlung und bei
den Verantwortlichen für die Durchführung des Lichterglanzabends mit Weihnachtsmarkt
herzlich bedankt. |
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Anfragen Gemeinderat Schaber beantragte, das
Mitteilungsblatt der Gemeinde als TOP in einer der nächsten Sitzungen zu
behandeln. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind vorzulegen. Darüber hinaus bedankte er sich für die Mitwirkung
beim Lichterglanzabend. |
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr
vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.20 Uhr die öffentliche Sitzung.
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