Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 25. November 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister (zu TOP 3)

 

Schriftführerin:

Claudia Schaber

 

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Ruth Burghardt (ab 19:08 Uhr / bis 20:30 Uhr)

Georg Dünstl

Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther (ab 19:05 Uhr)

Sebastian Mühlhuber

Martin Schreyer

Hans Senega (ab 19:50 Uhr)

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Agnes Ständer

Ruth Sommer

Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Dr. Jürgen Hüther – beruflich (bis 19:05 Uhr – Top 1)

Ruth Burghardt     – beruflich (bis 19:08 Uhr – Top 1)

                              - beruflich (ab 20:30 Uhr)

Hans Senega         – beruflich ( bis 19:50 Uhr)

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Architekt Ludwig Labonte, Rosenheim (bei Top 3)

 

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 04.11.2004;

2.      Max Zangerl sen., Meiling 29, Rott a. Inn;

Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg;

3.      Baugebiet Rott-Nord;

1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan, Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Beschlüsse;

4.      Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg;
Bekanntgabe der bisher eingegangenen Bedenken und Anregungen;

5.      Neubau einer Zweifachturnhalle;

Sanierung der Hauptschule und Errichtung eines Verbindungsbaues zur Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern;

Bericht zum derzeitigen Stand;

6.      Kanal- und Wasserleitungsbau in Lengdorf;

Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Bau einer Entwässerungsleitung auf

Fl. Nr. 1064/2 Gemarkung Feldkirchen;

7.      Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1

14

Genehmigung Protokoll vom 04.11.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 04.11.2004 mit

                                               14 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

Ab dem nächsten TOP waren die Mitglieder des Gemeinderates Frau Burghardt und Herr Dr. Hüther anwesend.

 

2

15

Max Zangerl sen., Meiling 29, Rott a. Inn;

Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg

 

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Anfrage auf Grund seiner Bedeutung für den Ort und der Lage an der Bahnhofstraße und am Kirchweg nach einer kurzen Beratung im Bauausschuss am 11. November an den Gemeinderat verwiesen wurde.

Zu unterscheiden sei, dass Hr. Zangerl einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße und einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen stellen möchte. Die beiden Vorhaben sind vor allem in der Freiflächen- und Stellplatzfrage sehr stark miteinander verbunden, so dass man sie nicht trennen darf. Außer den rechtlichen Ansprüchen zum Bauen muss die Gemeinde auch auf die Einfügung in die Umgebung achten. Die geplante neue Dachform in der Bahnhofstraße und das beinahe quadratische Gebäude am Kirchweg heben sich gegen die vorhandenen länglichen Baukörper mit Satteldächern ab.

 

Bei einem Termin mit Herrn Juraschek am heutigen Donnerstag stellte dieser auch fest, dass ein am Kirchweg ein schmaleres Gebäude mit Satteldach die bessere Lösung wäre und sich besser in das Ortsbild einfügen würde. Rechtlich ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Parkplätze gesichert sind. Sollte eine Sicherung nicht möglich sein, ergibt sich daraus eine völlig andere Situation.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

15 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat kam überein, dass Herr Schellmoser die heute vorgebrachten Änderungen in Entwürfe umsetzen und diese dem Gemeinderat bei einem Ortstermin erläutern soll.

 

Gemeinderatsmitglied Zangerl nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

 

3

12

Baugebiet Rott-Nord;

1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan, Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Beschlüsse

 

Zu diesem TOP übernahm der 2. Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der Sitzung. 1. Bürgermeister Maier und die Mitglieder des Gemeinderates

Herr Dr. Absmaier, Frau Faryna und Herr Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.

 

Da die Abstimmung zu TOP Nr. 1 e) und 1 f) der Sitzung vom 17.06.2004 wegen der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitglied Senega ungültig ist, wurde zu beiden Beschlüssen nochmals abgestimmt.

 

Nachdem der Gemeinderat auf weitere Beratungen verzichtet hat, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

a) 1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan;

Vorstellung des Entwurfes und Feststellungsbeschluss

Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004;

 

Ohne Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Grundstücke Fl. Nr. 132 Teilfläche (Obstanger) und Fl. Nr. 140 Teilfläche (Benedikt-Lutz-Straße) ist entsprechend aufzunehmen (siehe Anlage 1 des Protokolls).

 

b) 1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan;

Vorstellung des Entwurfes und Feststellungsbeschluss

Beschluss Gemeinderat vom 22.04.2004;

 

Die Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplanes wird wie folgt ergänzt:

 

7 gegen 5 Stimmen

 

 „Immergrüne geschnittene Hecken aus Nadelgehölzen sind im gesamten Geltungsbereich evtl. als Einfriedung nicht zulässig. Arten siehe Hinweise II. Teil C 1.ff. Im Vorgartenbereich – Bereich zwischen Straßen und Einfriedung (3,0 m) – sind Einfriedungen und geschnittene Hecken nicht zulässig. Zulässig sind Gehölze, einzeln oder in Gruppen, sofern sie eine max. Endhöhe von 1,00 m nicht überschreiten.“

 

Ab dem nächsten Beschluss war das Mitglied des Gemeinderates Hr. Senega anwesend, nahm aber wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

c) Bürgerbeteiligung – Bedenken und Anregungen;

 

c)a) Widerspruch Elisabeth und Helge Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, Rott a. Inn;

 

Architekt Ludwig Labonte stellte fest, dass Sträucher zu Nachbargrundstücken bis zu einer Wuchshöhe von 2 m einen Abstand von 50 cm einhalten müssen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei dem Punkt 3.1 auf einzelne Bäume und einzelne Sträucher eingegangen wurde. Eine geschlossene Pflanzung von Sträuchern ist hiermit nicht gemeint. Zur Verdeutlichung wurde unter Punkt 11.3 des jetzt vorliegenden Bebauungsplanentwurfes der Begriff „Einfriedungen“ wie folgt näher definiert: Zäune, Mauern, Hecken, geschlossene Anpflanzungen und dergleichen.

 

Wortlaut Stellungnahme Landschaftsarchitekt Schek: „Nachdem im rechtsgültigen Bebauungsplan nur das Verbot einer straßenseitigen Einzäunung festgesetzt war, genießen die gepflanzten Hecken und Sträucher Bestandsschutz.“

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

8 gegen 4 Stimmen

 

Der Einspruch von Herrn und Frau Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, Rott a. Inn, wird zurückgewiesen. Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass eine Heckenbepflanzung im Baugebiet Rott-Nord nicht erwünscht ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet nicht zu gefährden. Ob die bestehende Hecke auf dem Grundstück der Familie Wilker bestehen bleiben darf oder ob sie entfernt werden muss soll das Landratsamt Rosenheim entscheiden.

 

c)b) Widerspruch Ingrid und Jürgen Wegscheider, Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn;

 

Architekt Ludwig Labonte stellte fest, dass es immer Ziel des Bebauungsplanes war, die Vorgartenbereiche in einem Abstand von 3 m von dichten Bepflanzungen frei zu lassen. Einzelne Strauch- und Baumbepflanzungen sind laut Festsetzungen in diesem Bereich erlaubt. Zur Klarstellung des Ziels des ursprünglichen Bebauungsplanes wurde der Punkt 11.3 geändert und die Einfriedungen genau definiert und bezeichnet.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

8 gegen 4 Stimmen

 

Der Einspruch von Herrn und Frau Wegscheider, Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, wird zurückgewiesen. Es war immer festgeschrieben, dass der Abstand von Zäunen 3 m betragen muss. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist hier noch das Wort „soll“ verwendet worden. Es ist allgemein bekannt, dass in der Rechtssprechung das Wort „soll“ gleichzusetzen ist mit „muss“. Die Übernahme einer Ortssatzung in den Bebauungsplan, wie jetzt unter Punkt 16 vorgenommen, ist durchaus üblich. Es soll damit für das gesamte Gemeindegebiet eine einheitliche Regelung angewendet werden.

 

Der Punkt 1.1.8 im Teil B des Grünordnungsplanes wurde eingefügt, um auch den Grundgedanken des Bebauungsplanes für die offenen Vorgartenbereiche zu entsprechen und dies sicherzustellen. Eine Verschlechterung der baulichen Nutzung ist damit nicht gegeben. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sind davon nicht berührt.

 

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass eine Heckenbepflanzung im Baugebiet Rott-Nord nicht erwünscht ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet nicht zu gefährden. Ob die bestehende Hecke auf dem Grundstück der Familie Wegscheider bestehen bleiben darf oder ob sie entfernt werden muss soll das Landratsamt Rosenheim entscheiden.

 

4

 

Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg;

Bekanntgabe der bisher eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Ab diesem TOP übernahm der 1. Bürgermeister Maier wieder die Leitung der Sitzung.

 

Einige der Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden vorgelesen und diskutiert. Ein Beschluss wird noch nicht gefasst. Eine Zusammenstellung der vorliegenden Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates ausgehändigt.

Nachdem eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Thema Sommerkeller nicht vorliegt, wurde auch darüber nicht diskutiert.

5

16

Neubau einer Zweifachturnhalle;

Sanierung der Hauptschule und Errichtung eines Verbindungsbaues zur Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern;

Bericht zum derzeitigen Stand

 

Der 1. Bürgermeister berichtete über den derzeitigen Stand. Demnach ist die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt gezwungen, sich vorrangig mit der Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern zu befassen. Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern zur Erweiterung der Grund- und Hauptschule liegt vor. Laut Schulaufsicht fehlen der Grund- und Hauptschule ein Gruppenraum, ein Ausweichraum, ein zweiter Lehrsaal Physik, Chemie und Säureraum, ein zweiter Werkraum, ein Mehrzweckraum, ein Raum für das Reinigungspersonal, ein Stuhllager, eine Pausenhalle, sowie diverse Restflächen, insbesondere bei den Lehrer- und Verwaltungsräumen.

 

Die Erweiterungsfläche umfasst 225 qm im Bereich des Verbindungsbaus. Momentan sind ein Musikraum und ein Zeichenraum als Klassenzimmer mit je 75 qm eingeplant. Nach dem aktuellen Stand reichen für Klassenzimmer auch 65 qm, es bleiben also noch 30 qm für Nebenräume übrig, wenn 3 Schulräume gebaut werden.

 

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt der Erweiterung der Fläche um 225 qm im Bereich des Verbindungsbaus mit Einplanung von Schulräumen

 

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16

Kanal- und Wasserleitungsbau in Lengdorf;

Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Bau einer Entwässerungsleitung auf Fl. Nr. 1064/2, Gemarkung Feldkirchen

 

Nach den Bauarbeiten, die in Kürze zum Abschluss kommen, ist zu entscheiden, wie die Seitenstraßen wiederhergestellt werden.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

16 gegen 0 Stimmen

 

Die Wiederherstellung der Straße Fl. Nr. 1064/2 ab der Abzweigung von der Ortsdurchfahrt alte B 15 bis zur bereits bestehenden Bitumendecke wird nach Einbau der Straßenentwässerung im einfachen Ausbau hergestellt.

 

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Bekanntgaben und Anfragen:

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      Die jährliche Bürgerversammlung am 02.12.2004 um 20 Uhr im Sitzungssaal stattfindet

b)      Die Betreutes Wohnen GmbH aufgelöst und sich in Liquidation befindet und der Besitzer nun die Gemeinde wird. Für die Bewohner selbst ändert sich aber nichts

c)      Am 26.11. ein Christkindlmarkt und am 03.12. ein Lichterglanzabend in Rott stattfindet

 

 

 

12

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Anfragen