|
Öffentliche Sitzung |
||
|
Georg Maier, 1. Bürgermeister Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister (zu TOP 3) Schriftführerin: Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Dr.
Klaus Absmaier Ruth
Burghardt (ab 19:08 Uhr / bis 20:30 Uhr) Georg
Dünstl Renate
Faryna Johann
Ganslmaier Hans
Gilg Dr.
Jürgen Hüther (ab 19:05 Uhr) Sebastian
Mühlhuber Martin
Schreyer Hans
Senega (ab 19:50 Uhr) Marinus
Schaber Wilhelm
Schüßler Agnes
Ständer Ruth
Sommer Max
Zangerl Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Dr. Jürgen Hüther – beruflich (bis 19:05 Uhr – Top
1) Ruth Burghardt – beruflich (bis 19:08 Uhr – Top 1) - beruflich
(ab 20:30 Uhr) Hans Senega
– beruflich ( bis 19:50 Uhr) Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Architekt Ludwig Labonte, Rosenheim (bei Top 3) Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 04.11.2004; 2. Max Zangerl sen., Meiling 29, Rott a. Inn; Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg; 3. Baugebiet Rott-Nord; 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan, Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Beschlüsse; 4.
Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg; 5. Neubau einer Zweifachturnhalle; Sanierung der Hauptschule und Errichtung eines Verbindungsbaues zur Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern; Bericht zum derzeitigen Stand; 6. Kanal- und Wasserleitungsbau in Lengdorf; Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Bau einer Entwässerungsleitung auf Fl. Nr. 1064/2 Gemarkung Feldkirchen; 7. Bekanntgaben, Anfragen; |
||
|
TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
|
|
|
Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19:00 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
|
1 |
14 |
Genehmigung
Protokoll vom 04.11.2004 Ab dem
nächsten TOP waren die Mitglieder des Gemeinderates Frau Burghardt und Herr
Dr. Hüther anwesend. |
|
2 |
15 |
Max Zangerl sen., Meiling 29, Rott a. Inn; Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an
der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Anfrage auf Grund seiner Bedeutung für den Ort und der Lage an der Bahnhofstraße und am Kirchweg nach einer kurzen Beratung im Bauausschuss am 11. November an den Gemeinderat verwiesen wurde. Zu unterscheiden sei, dass Hr. Zangerl einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße und einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen stellen möchte. Die beiden Vorhaben sind vor allem in der Freiflächen- und Stellplatzfrage sehr stark miteinander verbunden, so dass man sie nicht trennen darf. Außer den rechtlichen Ansprüchen zum Bauen muss die Gemeinde auch auf die Einfügung in die Umgebung achten. Die geplante neue Dachform in der Bahnhofstraße und das beinahe quadratische Gebäude am Kirchweg heben sich gegen die vorhandenen länglichen Baukörper mit Satteldächern ab. Bei einem Termin mit Herrn Juraschek am heutigen Donnerstag stellte dieser auch fest, dass ein am Kirchweg ein schmaleres Gebäude mit Satteldach die bessere Lösung wäre und sich besser in das Ortsbild einfügen würde. Rechtlich ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Parkplätze gesichert sind. Sollte eine Sicherung nicht möglich sein, ergibt sich daraus eine völlig andere Situation. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 15 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat kam
überein, dass Herr Schellmoser die heute vorgebrachten Änderungen in Entwürfe
umsetzen und diese dem Gemeinderat bei einem Ortstermin erläutern soll. Gemeinderatsmitglied Zangerl nahm wegen persönlicher Beteiligung
nicht an der Beratung und Abstimmung teil. |
|
3 |
12 |
Baugebiet Rott-Nord; 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan,
Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und
Beschlüsse Zu diesem TOP übernahm der 2. Bürgermeister Mühlhuber die Leitung der
Sitzung. 1. Bürgermeister Maier und die Mitglieder des Gemeinderates Herr Dr. Absmaier, Frau Faryna und Herr Gilg nahmen wegen
persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und
Abstimmung zu diesem TOP teil. Da die Abstimmung zu TOP
Nr. 1 e) und 1 f) der Sitzung vom 17.06.2004 wegen der persönlichen
Beteiligung von Gemeinderatsmitglied Senega ungültig ist, wurde zu beiden
Beschlüssen nochmals abgestimmt. Nachdem der Gemeinderat
auf weitere Beratungen verzichtet hat, wurden folgende Beschlüsse gefasst: a) 1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit
integriertem Grünordnungsplan; Vorstellung des Entwurfes
und Feststellungsbeschluss Beschluss Gemeinderat vom
15.01.2004; Ohne Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0
Stimmen Die Erweiterung des
Geltungsbereiches um die Grundstücke Fl. Nr. 132 Teilfläche (Obstanger) und
Fl. Nr. 140 Teilfläche (Benedikt-Lutz-Straße) ist entsprechend aufzunehmen
(siehe Anlage 1 des Protokolls). b) 1. Änderung
Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan; Vorstellung des Entwurfes
und Feststellungsbeschluss Beschluss Gemeinderat vom
22.04.2004; Die Festsetzung Nr. 11 des
Bebauungsplanes wird wie folgt ergänzt: 7 gegen 5 Stimmen „Immergrüne geschnittene Hecken aus
Nadelgehölzen sind im gesamten Geltungsbereich evtl. als Einfriedung nicht
zulässig. Arten siehe Hinweise II. Teil C 1.ff. Im Vorgartenbereich – Bereich
zwischen Straßen und Einfriedung (3,0 m) – sind Einfriedungen und
geschnittene Hecken nicht zulässig. Zulässig sind Gehölze, einzeln oder in
Gruppen, sofern sie eine max. Endhöhe von 1,00 m nicht überschreiten.“ Ab dem nächsten Beschluss war das Mitglied des Gemeinderates Hr.
Senega anwesend, nahm aber wegen persönlicher Beteiligung nicht an der
Beratung und Abstimmung teil. c) Bürgerbeteiligung – Bedenken
und Anregungen; c)a) Widerspruch Elisabeth
und Helge Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, Rott a. Inn; Architekt Ludwig Labonte
stellte fest, dass Sträucher zu Nachbargrundstücken bis zu einer Wuchshöhe
von 2 m einen Abstand von 50 cm einhalten müssen. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass bei dem Punkt 3.1 auf einzelne Bäume und einzelne Sträucher
eingegangen wurde. Eine geschlossene Pflanzung von Sträuchern ist hiermit
nicht gemeint. Zur Verdeutlichung wurde unter Punkt 11.3 des jetzt
vorliegenden Bebauungsplanentwurfes der Begriff „Einfriedungen“ wie folgt näher
definiert: Zäune, Mauern, Hecken, geschlossene Anpflanzungen und dergleichen.
Wortlaut Stellungnahme
Landschaftsarchitekt Schek: „Nachdem im rechtsgültigen Bebauungsplan nur das
Verbot einer straßenseitigen Einzäunung festgesetzt war, genießen die
gepflanzten Hecken und Sträucher Bestandsschutz.“ Nach eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 8 gegen 4 Stimmen Der Einspruch von Herrn
und Frau Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, Rott a. Inn, wird zurückgewiesen. Der
Gemeinderat ist sich darüber einig, dass eine Heckenbepflanzung im Baugebiet
Rott-Nord nicht erwünscht ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet
nicht zu gefährden. Ob die bestehende Hecke auf dem Grundstück der Familie
Wilker bestehen bleiben darf oder ob sie entfernt werden muss soll das
Landratsamt Rosenheim entscheiden. c)b) Widerspruch Ingrid und Jürgen Wegscheider,
Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn; Architekt Ludwig Labonte
stellte fest, dass es immer Ziel des Bebauungsplanes war, die
Vorgartenbereiche in einem Abstand von 3 m von dichten Bepflanzungen frei zu
lassen. Einzelne Strauch- und Baumbepflanzungen sind laut Festsetzungen in
diesem Bereich erlaubt. Zur Klarstellung des Ziels des ursprünglichen Bebauungsplanes
wurde der Punkt 11.3 geändert und die Einfriedungen genau definiert und
bezeichnet. Nach eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 8 gegen 4 Stimmen Der Einspruch von Herrn
und Frau Wegscheider, Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, wird zurückgewiesen.
Es war immer festgeschrieben, dass der Abstand von Zäunen 3 m betragen muss.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist hier noch das Wort „soll“ verwendet
worden. Es ist allgemein bekannt, dass in der Rechtssprechung das Wort „soll“
gleichzusetzen ist mit „muss“. Die Übernahme einer Ortssatzung in den
Bebauungsplan, wie jetzt unter Punkt 16 vorgenommen, ist durchaus üblich. Es
soll damit für das gesamte Gemeindegebiet eine einheitliche Regelung
angewendet werden. Der Punkt 1.1.8 im Teil B
des Grünordnungsplanes wurde eingefügt, um auch den Grundgedanken des
Bebauungsplanes für die offenen Vorgartenbereiche zu entsprechen und dies
sicherzustellen. Eine Verschlechterung der baulichen Nutzung ist damit nicht
gegeben. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sind davon nicht berührt. Der Gemeinderat ist sich darüber
einig, dass eine Heckenbepflanzung im Baugebiet Rott-Nord nicht erwünscht
ist, um die Verkehrssicherheit in diesem Gebiet nicht zu gefährden. Ob die
bestehende Hecke auf dem Grundstück der Familie Wegscheider bestehen bleiben
darf oder ob sie entfernt werden muss soll das Landratsamt Rosenheim entscheiden. |
|
4 |
|
Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg; Bekanntgabe der bisher eingegangenen Anregungen und Bedenken Ab diesem TOP übernahm der 1. Bürgermeister Maier wieder die Leitung
der Sitzung. Einige der Anregungen und
Bedenken der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden vorgelesen und
diskutiert. Ein Beschluss wird noch nicht gefasst. Eine Zusammenstellung der
vorliegenden Schreiben wird den Mitgliedern des Gemeinderates ausgehändigt. Nachdem eine Stellungnahme
des Landesamtes für Denkmalpflege zum Thema Sommerkeller nicht vorliegt, wurde
auch darüber nicht diskutiert. |
|
5 |
16 |
Neubau einer Zweifachturnhalle; Sanierung der Hauptschule und Errichtung eines Verbindungsbaues zur
Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern; Bericht zum derzeitigen Stand Der 1. Bürgermeister berichtete über den derzeitigen Stand. Demnach ist die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt gezwungen, sich vorrangig mit der Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern zu befassen. Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern zur Erweiterung der Grund- und Hauptschule liegt vor. Laut Schulaufsicht fehlen der Grund- und Hauptschule ein Gruppenraum, ein Ausweichraum, ein zweiter Lehrsaal Physik, Chemie und Säureraum, ein zweiter Werkraum, ein Mehrzweckraum, ein Raum für das Reinigungspersonal, ein Stuhllager, eine Pausenhalle, sowie diverse Restflächen, insbesondere bei den Lehrer- und Verwaltungsräumen. Die Erweiterungsfläche umfasst 225 qm im Bereich des Verbindungsbaus. Momentan sind ein Musikraum und ein Zeichenraum als Klassenzimmer mit je 75 qm eingeplant. Nach dem aktuellen Stand reichen für Klassenzimmer auch 65 qm, es bleiben also noch 30 qm für Nebenräume übrig, wenn 3 Schulräume gebaut werden. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt der Erweiterung der Fläche um 225 qm im Bereich des Verbindungsbaus mit Einplanung von Schulräumen |
|
6 |
16 |
Kanal- und Wasserleitungsbau in Lengdorf; Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Bau einer Entwässerungsleitung
auf Fl. Nr. 1064/2, Gemarkung Feldkirchen Nach den Bauarbeiten, die in Kürze zum Abschluss kommen, ist zu entscheiden, wie die Seitenstraßen wiederhergestellt werden. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 16 gegen 0 Stimmen Die Wiederherstellung der Straße Fl. Nr. 1064/2 ab der
Abzweigung von der Ortsdurchfahrt alte B 15 bis zur bereits bestehenden Bitumendecke
wird nach Einbau der Straßenentwässerung im einfachen Ausbau hergestellt. |
|
7 |
16 |
Bekanntgaben
und Anfragen: Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass a)
Die jährliche Bürgerversammlung am 02.12.2004 um 20 Uhr im
Sitzungssaal stattfindet b)
Die Betreutes Wohnen GmbH aufgelöst und sich in Liquidation befindet
und der Besitzer nun die Gemeinde wird. Für die Bewohner selbst ändert sich aber
nichts c)
Am 26.11. ein Christkindlmarkt und am 03.12. ein Lichterglanzabend in
Rott stattfindet |
|
12 |
16 |
Anfragen |