Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 02. September Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:

Daniela Glock

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Ruth Burghardt

Georg Dünstl
Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Hans Gilg

Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Martin Schreyer

Wilhelm Schüßler

Ruth Sommer

Agnes Ständer

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier             - beruflich

Max Zangerl                          - Urlaub

Franz Ametsbichler              - Urlaub
Hans Senega                        - beruflich

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 29.07.2004;

  2. Gewerbegebiet Meiling;
    Antrag Max Zangerl jun. Osternacherstraße 56, Prien auf Änderung des Bebauungsplanes Meiling und Tekturantrag zur Errichtung eines Betriebswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gemarkung Rott a. Inn 
    a) Bericht zum Ortstermin am Grundstück Fl.Nr. 1186/11 in Meiling
    b) Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und zum
        Tekturantrag

  3. 1. Änderung Bebauungsplan Lengdorf Nr. 4, Behandlung der eingereichten Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss

  4. Weiterführung Internetprojekt;
    Bericht zum derzeitigen Stand und Beratung zur Weiterführung des Projektes

  5. Aufhebung der Satzung über Teilungsgenehmigungen;
    Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 16.02.2001 über die Teilungsgenehmigung

  6. Gemeinde Ramerberg
    5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ortsbereich Eich der Gemeinde
    Ramerberg, Landkreis Rosenheim;
    Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

  7. Gemeinde Ramerberg
    Bebauungsplan Nr. 6 Eich mit integriertem Grünordnungsplan;
    Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

  8. Beratung über die vorliegenden Zuschussanträge

  9. Anträge auf Verkehrsberuhigende  Maßnahmen;
    a) in der Eugen-Roth-Straße
    b) in der Gregor-Mack-Straße

  10. Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
    a) Beantragung eines Überbrückungsdarlehens für nicht ausgezahlte Zuschüsse
    b) Bericht zur Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2004

  11. Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

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Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

1

13

Genehmigung Protokoll vom 29.07.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 29.07.2004 mit

13 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

2

13

Gewerbegebiet Meiling;
Antrag Max Zangerl jun. Osternacherstraße 56, Prien auf Änderung des Bebauungsplanes Meiling und Tekturantrag zur Errichtung eines Betriebswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gemarkung Rott a. Inn 

 

a) Bericht zum Ortstermin am Grundstück Fl.Nr. 1186/11 in Meiling

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass auf dem Grundstück von Herrn Max Zangerl jun. Fl.Nr. 1186/11 ein Phantomgerüst aufgestellt wurde. Anhand dieses Gerüstes konnten sich die Gemeinderäte und Beteiligten bei der Ortsbesichtigung vor der heutigen Gemeinderatssitzung ein besseres Bild über die genauen Abmessungen (Höhe und Größe) des geplanten Betriebswohnhauses machen.

 

Diskussionsgrundlage bei dem Ortstermin war der Bebauungsplan Meiling. Da die Garage des Wohnhauses außerhalb des Bereiches des Baufensters liegt, machte Gemeinderat Mühlhuber auf die Einhaltung der festgelegten Baugrenzen aufmerksam. Hier soll man darauf achten, keine Ausnahmen zu machen, da im Baugebiet Rott-Nord streng auf die Einhaltung des Bebauungsplanes geachtet wird.

 

Auch sollte man bei diesem Vorhaben bedenken, dass es sich hier um einen Ortsein- bzw. Ausgang handelt, und die Begrünung nach dem festgelegten Grünordnungsplan zu erfolgen hat.

 


b) Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und zum Tekturantrag

 

Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 1 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem Bauantrag / Tekturantrag von Herrn Max Zangerl jun. Osternacherstraße 56, Prien zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage im Gewerbegebiet Meiling auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11 Gemarkung Rott a. Inn grundsätzlich zu.

 

Hinsichtlich der Dachform (Walmdach) und der Lage des Gebäudes einschließlich der Garage auf dem Grundstück wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung erteilt. Die Dachneigung darf max. 18° - 20° betragen. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderungen nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Dachplatten zu verwenden.

 

Wegen der Eingrünung insbesondere nach Norden und Westen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan gemäß den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes nachzureichen. Die Pflanzarbeiten sind spätestens ein Jahr nachdem das Wohnhaus bezogen ist, durchzuführen. Ebenfalls nachzureichen ist noch ein Entwässerungsplan für den Regen- und Schmutzwasserkanal.

 

Die Höhe, fertiger Fußboden im Erdgeschoss darf im Schnittpunkt des Gebäudes max. 30 cm über dem jetzigen vorhandenen Gelände liegen. Eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen ist vor Veränderung des Geländes, bzw. vor Baubeginn der Gemeinde vorzulegen. Der Gemeinderat stimmt der geplanten Zufahrt über die benachbarte Kreisstraße RO 41 grundsätzlich zu.

 

Eine eventuelle Baustellenzufahrt hat über das Betriebsgelände der Firma Zangerl zu erfolgen. Eine Zufahrt über das Mischgebiet Meiling ist nicht zulässig.

 

Der geplante Außenkamin entfällt laut Auskunft des Bauherren vom 02.09.2004.

 

 

 

3

 

1. Änderung Bebauungsplan Lengdorf Nr. 4, Behandlung der eingereichten Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier gab bekannt, dass 3 Stellungnahmen, vom Landratsamt Rosenheim, der SüdostBayernBahn und vom Nachbarn, Herrn Megner eingegangen sind. Nach Bekanntgabe der Schreiben wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)     Stellungnahme der SüdostBayernBahn vom 26.07.2004

13 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der SüdostBayernBahn vom 26.07.2004 zur Kenntnis. Die Anmerkungen wurden in der Stellungnahme des Architekturbüro Labonte zusammengefasst und in den Bebauungsplan  übernommen. Die Stellungnahme des Architekten Labonte ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls.  



b)     Stellungnahme Landratsamt Rosenheim

 

13 gegen 0 Stimmen

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim zur Kenntnis. Das Landratsamt Rosenheim erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken oder Anregungen mehr.




c)     Stellungnahme Herr Megner vom 17.08.2004

 

13 gegen 0 Stimmen

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von Herrn Megner vom 17.08.2004 zur Kenntnis. Die Anmerkungen wurden in der Stellungnahme des Architekturbüro Labonte zusammengefasst. Die Bedenken bzw. Anregungen werden vom Gemeinderat zurückgewiesen. Begründung: Siehe Stellungnahme des Architekten Labotne vom 26.08.2004. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls.

 

d) Satzungsbeschluss

 

Nach Vortrag des Sachverhalts und Bekanntgabe der Stellungnahmen wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

13 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn beschließt, aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den vom Architekturbüro Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim geänderte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Lengdorf“ in der Fassung vom 08.07.2004 mit der Begründung in der Fassung vom 08.07.2004 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

 

 

 

4

13

Weiterführung Internetprojekt;
Bericht zum derzeitigen Stand und Beratung zur Weiterführung des Projektes

 

Nach Vortrag des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

13 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen den Webmastern und dem 1. Bürgermeister zu. Ab sofort wird die erforderliche Hard- und Software durch die Webmaster gestellt. Die monatliche Vergütung beträgt ab September bei Herrn Rheinfurth € 200,00 und bei Herrn Maierbacher € 250,00 wobei die abgerechneten Stunden durch die Webmaster dokumentiert werden müssen. Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2004 danach wird über die monatliche Zahlung der Webmaster neu verhandelt. Weiters wurde vereinbart, dass die Webmaster das Sponsoring für die Seiten wieder zum Laufen bringen und dazu einen Bericht abgeben.    

 

 

5

13

Aufhebung der Satzung über Teilungsgenehmigungen;

Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 16.02.2001 über die

Teilungsgenehmigung

 

Nach Vortrag des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

13 gegen 0  Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 16.02.2001 über die Teilungsgenehmigung zu.

 

Die Satzung ist als Anlage 2 Bestandteil des Protokolls.

 

 

6

13

Gemeinde Ramerberg
5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ortsbereich Eich der Gemeinde
Ramerberg, Landkreis Rosenheim;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

Mit Schreiben vom 09.08.2004 teilt die Gemeinde Ramerberg die 5. Änderung ihres Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ortsbereich Eich, Gemeinde Ramerberg mit. Die Gemeinde Rott a. Inn wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren als Nachbargemeinde beteiligt.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ortsteil Eich, Gemeinde Ramerberg nicht berührt.

 

 

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13

Gemeinde Ramerberg
Bebauungsplan Nr. 6 Eich mit integriertem Grünordnungsplan;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Mit Schreiben vom 09.08.2004 teilt die Gemeinde Ramerberg die 6. Änderung ihres Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Ortsbereich Eich, Gemeinde Ramerberg mit. Die Gemeinde Rott a. Inn wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren als Nachbargemeinde beteiligt.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Ortsteil Eich, Gemeinde Ramerberg nicht berührt werden.

 

 

8

13

Beratung über die vorliegenden Zuschussanträge

 

Der Leiter der Geschäftsstelle legte die aktuelle Zusammenstellung über die vorliegenden Zuschussanträge an die Gemeinde Rott a. Inn vor.  Es sollen wegen der angespannten Haushaltslage alle Zuschussanträge um 50 % gekürzt werden. Gemeinderat Schaber schlug vor, diese Kürzung erst ab einem Betrag von 50 € vorzunehmen.

 

Sollte eine weitere Förderung, über diese 50 % beantragt werden, muss der jeweilige Antragssteller umfassend die finanzielle Situation offen legen. Bereits erfolgte Kürzungen der letzten Jahre werden ermittelt.

 

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Die Zusammenstellung über die vorliegenden Zuschussanträge ist als Anlage 3 Bestandteil des Protokolls.

 

 

9

13

Anträge auf Verkehrsberuhigende  Maßnahmen;

 

a) in der Eugen-Roth-Straße

 

Der 1. Bürgermeister erläuterte, dass sich ein Anlieger bei Ihm beschwert habe, über Autofahrer die in der Eugen-Roth-Straße zu schnell fahren. Der Anlieger habe auch schon verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgeschlagen, wie z.B. Einbau von Schwellen, etc.

 

Bürgermeister Maier schlug vor, abzuwarten bis Herr Nießner von der Polizeiinspektion Wasserburg wieder vom Urlaub zurück ist um eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Er sei allerdings der Meinung keine baulichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Möglichkeit wäre es, in Kooperation mit der Polizei die „Raser“ anzuschreiben und zu ermahnen. Um einen sich eventuell stärker entwickelnden Durchgangsverkehr zu unterbinden ist zu prüfen, die weiterführende Straße nach Leiten nur für Anlieger freizugeben.

 


b) in der Gregor-Mack-Straße

Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben eines Anliegers in der Gregor-Mack-Straße bekannt. Gemeinderat Dünstl merkte zu diesem Punkt an, dass das Verkehrsschild  Zone 30 sehr schlecht zu sehen sei, dieses sollte eventuell versetzt werden.

 

Auch hier einigte man sich darauf, abzuwarten bis Herr Nießner von der Polizeiinspektion Wasserburg wieder vom Urlaub zurück sei, um eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

10

 

Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

 

a)  Beantragung eines Überbrückungsdarlehens für nicht ausgezahlte Zuschüsse

 

Der Geschäftsstellenleiter erläuterte, dass seit Juli 2004 keine Zuschüsse mehr für die laufenden Projekte vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim bei Wasser- bzw. Abwasserprojekten gezahlt wurden. Er machte auf ein Angebot des Freistaates Bayern aufmerksam, der zur Überbrückung ein zinsloses Darlehen für Projekte im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung anbietet. Die entsprechenden Anträge bzw. Unterlagen werden bereits durch das Ingenieurbüro Infra vorbereitet. Dem Wasserwirtschaftsamt ist vorab eine Mitteilung geschickt worden,  indem die Gemeinde um Berücksichtigung bei der Darlehensvergabe bittet.

 

 

 


b) Bericht zur Entwicklung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2004

 

Nachdem die bisherigen Prognosen bezüglich der Gewerbesteuer durchaus positiv waren, sind jetzt einige Steuerbescheide eingegangen, die auf eine Verschlechterung bei der  Entwicklung der Gewerbesteuer hinweisen. In den letzten Wochen mussten Rückzahlungen geleistet werden, die sich auch auf die Herabsetzung der Vorauszahlungen 2004 auswirken.

 

Haushaltsansatz                               € 715.000,00

derzeitiges Soll                                € 628.047,06

 

derzeitiger Fehlbetrag                     € - 86.952,94

 

 

 

11

 

Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)     eine Einladung vom Rotter Bauernmarkt zum 15jährigen Jubiläum am 24.09.2004 eingegangen ist und alle Gemeinderäte hierzu herzlich eingeladen sind.

b)     im Schreiben vom 28.07.2004 des Landratsamtes Rosenheim mitgeteilt wird, dass die Regierung von Oberbayern einen Zuschuss nach GFVG von € 4.100,86, dies entsprechen 49,48 % für die Maßnahme Wartehäuschen zwischen dem Modehaus Schaber und der Apotheke gewährt hat.

c)      im Schreiben des Landrates Dr. Gimple eine Förderung zur Renaturierung des Rotter Forstes durch das Landratsamt nicht möglich ist. Der Landrat sichert uns jedoch Unterstützung für eine entsprechende Aufstockung der Fördermittel bei der Regierung von Oberbayern zu.

d)     Herr Georg Müller durch die Gemeinde Rott a. Inn aufgefordert wurde, seine PKW´s nicht mehr auf dem Grundstück, Haager Str. 13 (Parkplatz Feuerwehr, bzw. Schützenheim) abzustellen.

e)     Eine Einladung der Stiftung Attl für das Attler Herbstfest an alle Gemeinderäte eingegangen ist.

f)        Ein Schreiben vom Zweckverband für Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern eingegangen ist, in dem bei der Gemeinde Rott a. Inn um Mitgliedschaft angehalten wurde.

g)     Am Freitag, den 03.09.2004 der Park & Ride Parkplatz gegenüber dem Bahnhof für Baumpflegearbeiten gesperrt ist.

h)      Am Donnerstag, den 09.09.2004 eine nichtöffentliche Besprechung des Gemeinderates bezüglich des Abwasserkonzeptes stattfindet. Herr Wohlfahrt vom Ingenieurbüro Infra wird zu diesem Termin anwesend sein und den Entwurf der Studie erläutern.  

 

 

12

 

Anfragen

 

Gemeinderätin Ständer gab an, dass am Voglbergweg etwas unternommen werden müsste, denn die Fahrradfahrer würden trotz Verbotsschild gefährlich schnell den Berg hinunterfahren. Hier sollte auch ein Ortstermin mit Herrn Nießner stattfinden.

 

Gemeinderätin Burghard erkundigte sich, wann die Bänke für den Kaisergarten aufgestellt werden. Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass diese Ruhebänke noch heuer im Herbst aufgestellt werden.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20:11 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift