Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 08. Juli 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister
Sebastian Mühlhuber bei TOP 2

Schriftführerin:

Julia Zöhrer

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Georg Dünstl                  ab 19.50 Uhr

Renate Faryna

Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Ruth Sommer

Agnes Ständer
Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Ruth Burghardt               beruflich

Georg Dünstl                  beruflich bis 19.50 Uhr

Johann Ganslmaier        beruflich

Martin Schreyer              beruflich

 

                                              

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Architekt Labonte bei TOP 2, 3 und 4

Landschaftsarchitekt Schek bei TOP 2 und 3

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.        a) Genehmigung Protokoll vom 09.06.2004;
b) Genehmigung Protokoll vom 17.06.2004;

2.    Baugebiet Rott-Nord;

a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan
Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Billigungsbeschluss

b) Riedl Franz GmbH, Rott a. Inn;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord
Fl.Nr. 150/5

c) Einzinger Michael und Andrea, Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Errichtung eines Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan Rott-Nord

3.    Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan;
a) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn
b) Vorstellung der Entwürfe und Beschluss zum Entwurf
c) Bauanfrage Schmöller zur Errichtung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 36/4

4.    Bebauungsplan Nr. 4 Lengdorf;
1. Änderung des Bebauungsplanes mit Billigungsbeschluss

5.    a)  Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Lengdorf im Bereich der alten B 15;
b) Erweiterung Ortsabrundung Lengdorf-Ost;
Bekanntgabe und Abwägung der Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

6.    Gewerbegebiet Meiling;
Zangerl Maximilian, Osternacherstr. 56, Prien
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Meiling und Tekturantrag zur Errichtung eines Betriebswohnhauses auf Fl.Nr. 1186/11, Gemarkung Rott a. Inn

7.    Betreutes Wohnen;
a) Jahresabschluss Betreutes Wohnen GmbH zum 31.12.2002
b) Jahresabschluss Betreutes Wohnen Verwaltungs GmbH zum 31.12.2002

8.    Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
Kindergarten St. Peter und Paul, Rott a. Inn
Antrag der Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung der erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2004/2005

9.        Weiterführung des Internetprojektes;
Schilderung der jetzigen Situation und Beratung über den Umfang der Weiterführung

10.  Wasserversorgung Rott a. Inn;
Verlängerung des Wasserleitungsnetzes nach Eich (Ametsbichler)
Beratung der Möglichkeiten zum Anschluss und Beschluss über weiteres Vorgehen

 

11.Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

TOP


anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung, sowie gegen die Erweiterung um TOP 5b und TOP 10, wurden nicht erhoben.

 

1a

13

a) Genehmigung Protokoll vom 09.06.2004;

 

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 09.06.2004 mit

                                               13 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

GR Dr. Hüther teilte mit, dass er bei TOP 2 zum Haushaltsplan 2004 ausgeführt hat, dass vorgesehene Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft werden sollten.

 

GR Zangerl meldete sich zu diesem Punkt, dass er wiederholt angeführt hat, dass Rücklagen geschaffen werden sollen, speziell sprach er den Wegfall der Sanierung der Straße in Lengdorf bzw. den Kanalbau nach Leiten an.

 

 

b) Genehmigung Protokoll vom 17.06.2004;


Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 17.06.2004 mit

                                               13 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

 

2a

13

Baugebiet Rott-Nord;
1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan

Vorstellung des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Billigungsbeschluss

 

1. Bgm. Maier übergibt wegen persönlicher Beteiligung bei diesem TOP die Sitzungsleitung an den 2. Bgm. Mühlhuber.

 

2. Bgm. Mühlhuber und Geschäftsstellenleiter Ganslmaier berichteten, dass ein Teil der in der letzten Sitzung am 17.06.2004 gefassten Beschlüsse nichtig sind, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.

 

Wie in der Einladung mitgeteilt, ist in der Gemeindeordnung festgelegt:
Wird der Gemeinderat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

 

Nachdem der Gemeinderat auf weitere Beratungen verzichtet hat, wurden anschließend folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

aa) Stiller Bernhard, Griesstätt, Schreiben vom 18.11.2003

                                               9 gegen 0 Stimmen

Die Planung wird in Punkt C 11.3 nicht geändert. Der Punkt C 11.3 war immer Bestandteil des Bebauungsplanes. Es wurde lediglich das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ ersetzt. Dafür ist der Punkt C 11.2 entfallen, in dem festgeschrieben war, dass an öffentlichen Straßen im Bereich bis zu den Bauräumen Zäune unzulässig sind. Dies bedeutet, dass in den Planungen immer vorgesehen war, dass Zäune an öffentlichen Straßen stets mit einem Abstand von 3 m gesetzt werden müssen, so dass keine Regressansprüche bestehen.


bb) Wegscheider Jürgen, Rott a. Inn, Schreiben vom 19.11.2003

                                               8 gegen 1 Stimme

Die Planung wird hinsichtlich der Farbgebung in Punkt 3.6 nicht geändert. Der Gemeinderat will mit dieser Festsetzung grelle Farbtöne in diesem Baugebiet vermeiden. Die Festsetzung des Hellbezugswertes wurde in Abstimmung mit einem Fachmann erarbeitet.
Die geringfügige Erhöhung der Wandhöhe wird in Teilbereichen in einem moderaten Umfang vorgenommen. Von einer Zerstörung des Landschaftsbildes kann nicht gesprochen werden.
Der Bebauungsplan wird in Punkt 15 –Antennenanlagen- nicht geändert. Ziel dieser Festsetzung soll sein, dass Antennenempfangsanlagen nicht direkt an der Straße am Gebäude angebracht werden. Unter Berücksichtigung dieses Punktes sollte jedoch der Grundstückseigentümer versuchen, seine Antenneanlage bestmöglichst zu „verstecken
“.

 

cc) Beschluss Bauausschuss vom 09.04.2003

                                               9 gegen 0 Stimmen

Die Festsetzungen sind in der geringfügigen Erweiterung der Wandhöhe um 0,25 m an der Aemilian-Öttlinger-Straße zu ändern. Die Erhöhung der Wandhöhe ist in diesem geringen Umfang ortsplanerisch vertretbar.

 

dd) Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004

 

9 gegen 0 Stimmen

 

Die Parzellierung der Grundstücke Fl.Nr. 150/14, 15 und 16 wird entsprechend der Variante 2 des Arch. Labonte, lt. Lageplan vom 09.01.2004 geändert.

Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu den Beschlüssen aa) bis dd) teil (Art. 49 Abs.1 GO).

 

 

Anschließend wurde der Billigungsbeschluss wie folgt gefasst:

                                                8 gegen 1 Stimme

 

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord vom 17.06.2004 mit Begründung vom 17.06.2004, gefertigt vom Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, mit integriertem Grünordnungsplan vom 17.06.2004, gefertigt vom Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim, mit den heute beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs.1 GO).

 

2b

13

Riedl Franz GmbH, Rott a. Inn;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, Fl.Nr. 150/5

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

4 gegen 5 Stimmen

 

Dem Antrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord und Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, wird zugestimmt.

 

2. Bgm. Mühlhuber stellte fest, dass der Antrag der Fa. Riedl GmbH nicht die erforderliche Stimmenmehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Durch die beantragte Änderung würden die Grundzüge der Planung berührt.

 

Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs.1 GO).



2c

13

Einzinger Michael und Andrea, Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Errichtung eines Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan Rott-Nord


Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

2 gegen 7 Stimmen

 

Der Bauanfrage der Eheleute Michael und Andrea Einzinger, Aemilian-Öttlinger Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports mit Geräte- und Fahrradabstellraum, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/32, Gem. Rott a. Inn, an der Nordgrenze des Grundstücks wird zugestimmt.

 

2. Bgm. Mühlhuber stellte fest, dass die Bauanfrage nicht die erforderliche Stimmenmehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist.

 

Durch die geplante Änderung würden die Grundzüge der Planung berührt.

 

Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs.1 GO).

 

 

3

14

Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan;

 

Zu diesem TOP begrüßte 1. Bgm. Maier Herrn Architekt Labonte und den Landschaftsarchitekten Herrn Schek und verwies in diesem Zusammenhang auch auf den vor der heutigen Sitzung anberaumten Ortstermin.  

 

Er berichtete, dass Dipl.Ing. Angermaier auf den Grundstücken Fl.Nr. 36/10 und 38, Gem. Rott a. Inn im Gelände die Lage der Baukörper abgepflockt hat. Es hat sich gezeigt, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/10, insgesamt 5 Wohngebäude verträglich sind. Ausschlaggebend vielmehr ist die Höhenentwicklung und die Lage im Gelände sowie die künftige Wandhöhe.


Die Wandhöhe sollte max. 5,80 m (Oberkante Einschnitt Dachhaut) an der ungünstigsten Stelle erreichen.

 

Bis zur nächsten Sitzung wird ein Lattengerüst wegen der geplanten Höhenentwicklung aufgestellt. Auf den Grundstücken Fl.Nr. 36/4, 36/18 und Tfl. 39/4, Gem. Rott a. Inn, werden keine Gebäude eingeplant.

 

Architekt Labonte erläuterte anhand einer Folie seinen vorliegenden Entwurf für eine geplante Bebauung am Weinberg. Er stellte fest, dass im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan für Teilbereiche des Weinbergs zu ändern ist.

 

Nachfolgende Festsetzungen sind möglich:

  • Drehung der Firstrichtung bei Grundstück Fl.Nr. 42, beim bestehenden Gebäude;
  • Die Wand- und Firsthöhe bei der Bebauung entlang der Aiblinger Straße darf Höhe der bestehenden Gebäude nicht überschreiten;
  • Im ganzen Planungsbereich ist auf Dachgauben zu verzichten;
  • Die Vorgärten entlang der Aiblinger Straße dürfen nicht eingezäunt werden;

 

Die Entwässerung für den Bebauungsplanbereich ist noch eingehend zu überprüfen (Schmutz- und Regenwasser).

 

Landschaftsarchitekt Herr Schek schlug anhand einer Skizze vor, dass jedes Grundstück verpflichtet werden sollte, einen mittelgroßen Baum zu pflanzen. Die vorhandenen zwei großen Eichen sind im Bestand zu erhalten, bzw. zu sanieren. Die Kostentragung wäre vorher städtebaulich zu regeln. Die tatsächlichen Kosten werden bei Erschließungsabrechnung umgelegt. Herr Schek stellte im Hinblick auf die Eiche auf Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, vor, dass es doch möglich ist, bei entsprechenden Schutzmaßnahmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 39, Gem. Rott a. Inn, ein einzelstehendes Wohnhaus zu errichten.

 

Geschäftsstellenleiter Ganslmaier verlas ein Schreiben des Herrn Markus Huber, Weinberg 14, 83543 Rott a. Inn, vom 07.07.2004. Darin bittet er um Berücksichtigung der Planungsabsichten bei der aktuellen Erstellung des Vorentwurfs. Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, dem Ersatzbau für das bestehende Wohnhaus Weinberg 14, mit Drehung des Firstes in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen. Im unteren östlichen Grundstücksteil wird jedoch keine weitere Bebauungsmöglichkeit, wegen der benachbarten Kellerräume, geschaffen.

 

 

a) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn

 

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 08.07.2004 und integriertem Landschaftsplan, gefertigt von Arch. Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, Rosenheim, bzw. dem Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, zu.

 

Die beiden großen vorhandenen Eichen sind als schützenswerter Land

 

schaftsbestandteil noch aufzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

b) Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zum Entwurf

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf Nr. 16 „Weinberg“mit Begründung vom 08.07.2004, gefertigt von Arch. Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, Rosenheim, mit den integriertem Grünordnungsplan vom 08.07.2004, gefertigt von Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, Rosenheim, mit den heute besprochenen Änderungen grundsätzlich zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

c) Bauanfrage Schmöller zur Errichtung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 36/4

 

Geschäftsstellenleiter Ganslmaier verlas das Antragsschreiben vom 18.05.2004 der Eheleute Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn.  


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauvoranfrage von Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§35 BauGB), sowie im Bereich der vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre Weinberg. Das Baugrundstück liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Weinberg und ist wie bei TOP Nr. 3b, heute beschlossen, als private Grünfläche ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

4

14

Bebauungsplan Nr. 4 Lengdorf;
1. Änderung des Bebauungsplanes mit Billigungsbeschluss

 

Zu diesem TOP teilte Geschäftsstellenleiter Vitus Ganslmaier mit, dass das Architekturbüro Labonte zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen eine Stellungnahme verfasst hat. Diese Stellungnahme vom 28.04./10.05.2004 ist als Anlage 1  Bestandteil des Protokolls.

 

Zu den nachfolgend eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde wie folgt Stellung genommen:

 

a) Schreiben von der Südost Bayern Bahn vom 22.04 .2004:

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat hat die Bedenken und Anregungen der Südost Bayern Bahn zur Kenntnis genommen und werden, soweit erforderlich, übernommen.

 

 

b) Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, Abt. Ortsplanung, vom 20.04.2004,

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Im Bebauungsplan wurde festgeschrieben, dass die Traufe der Quergiebel auf gleiche Höhe wie die des Hauptdaches geplant und gebaut werden müssen. Damit wird die Größe des Quergiebels deutlich gemindert. Zudem basiert diese Festsetzung auf einer Skizze des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Juraschek, für das Grundstück Lengdorf Nr. 35. Die zusätzlich dargestellte Pultdachgarage wird im Anschluss an das Gebäude vom Antragsteller gewünscht. Die Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass die Garage um ca. 2,00 m nach hinten verschoben wird, jedoch als Pultdachgarage dargestellt bleibt. Ein einzelner Garagenbaukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich würde zudem eine Versiegelung im Zufahrtsbereich nach sich ziehen. Durch die Anordnung eines Pultdaches am Hauptgiebel des Gebäudes wird der Geibel „optisch verkleinert“.

Die Abstandsflächen zum westlichen Nachbarn sind in der vorliegenden Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Es wird jedoch im Bebauungsplan nochmals ergänzt, dass die Abstandsflächen nach BayBO zwingend einzuhalten sind.

 

 

c) Schreiben von Herrn Hans Werner Megner vom 21.04.2004;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

1.      Die von der Gemeinde Rott a. Inn gewählte Befragungstechnik ist nach BauGB zulässig. Der Begriff „Äußerung“ ist im Baugesetzbuch vorgesehen.

 

2.      Die fehlende Begründung wird in die Bebauungsplanänderung eingearbeitet. Die Bürgerbeteiligung sollte aus formalen Gründen mit Begründung und der vorgenommenen Änderungen nochmals durchgeführt werden.

 

3.      Wie vom Grundstückseigentümer zu erfahren ist, wird die so genannte Werkstatt nur für private Zwecke benutzt. Eine zusätzliche Darstellung ist deshalb in der Bebauungsplanänderung nicht erforderlich. Die Anzahl der Garagen ist im Bebauungsplan nicht zusätzlich zu regeln. Innerhalb der Baugrenze kann der Antragsteller im Erdgeschoss zusätzliche Garagen erstellen. Wie erwähnt, muss die maximale Anzahl der Wohnungen auf drei in dem Änderungsbereich geändert werden; ansonsten bleiben die gleichen Festsetzungen wie im Bebauungsplan Nr. 4 Lengdorf. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sowie die Festsetzung zwei Vollgeschosse und offene Bauweise werden eingehalten. Auf Grundlage einer Besprechung im LRA Rosenheim vom 28.1.2004 kann der geplante Anbau im Zuge einer Befreiung vom Bebauungsplan nicht genehmigt werden. Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist laut Aussage des LRA Rosenheims auf jeden Fall erforderlich, weil der Anbau die Baugrenzen des Bebauungsplanes klar übersteigt.

 

4.      Wie vor erwähnt, muss eine Änderung des Bebauungsplanes deshalb durchgeführt werden, weil die Baugrenzen klar überschritten werden. In den angrenzenden Grundstücken des Bebauungsplanes in Richtung Osten sind großzügige Baugrenzen festgesetzt. Hier ist eine Änderung bzw. sind Anbauten im Rahmen der Baugrenzen ohne weiteres zulässig, unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl. Eine Gleichberechtigung ist somit gegeben. Der Änderungsbereich wird deshalb nicht erweitert. Zudem wurde im nördlichen Bereich des Änderungsumgriffes die Baugrenze und somit der Bauraum deutlich verringert.

 

5.      Die Vorgehensweise wurde im LRA Rosenheim am 28.01.2004 vorbesprochen. Hier wurde eindeutig festgelegt, dass der Bebauungsplan Lengdorf im einfachen Verfahren geändert werden kann, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Begründung wird in der Bebauungsplanänderung ergänzt; die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 13 Abs. 3 ist nochmals durchzuführen.

 

 

 

d) Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, Abt. Immissionsschutz vom 05.05.2004;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Aufgrund Stellungnahme der Regionalbahn Südostbayern und Auskunft der DB München, wonach im Bereich der Bahnstrecke  München-Mühldorf keine Veränderungen langfristig geplant sind, wird kein Erschütterungsgutachten in Auftrag gegeben. In dem Schreiben der Südost Bayern Bahn vom 22.04.2004 wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 906 BGB die vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Einwirkungen entschädigungslos geduldet werden müssen.

 

 

 

e) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Lengdorf, Gemeinde Rott a.

    Inn im vereinfachten Verfahren;

     Billigungsbeschluss

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn billigt den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, Lengdorf, gefertigt vom Architekten Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, vom 08.07.2004 mit der zugehörigen Begründung vom 08.07.2004 ohne Einwände zu. Von Seiten der Gemeinde Rott a. Inn wird wegen der Bahnlinie Mühldorf-Rosenheim kein Erschütterungsgutachten in Auftrag gegeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB die betroffenen Bürger und die berührten Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 

 

 

5a

14

Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 17 Lengdorf im Bereich der alten B 15;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

13 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich von Lengdorf, Gemeinde Rott a. Inn, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan für das Gebiet Lengdorf-Ost wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan vom 08.07.2004, Maßstab 1:2.500 ersichtlich. Die Fläche ist im beiliegendem Lageplan durch eine schwarze durchbrochene Linie umgrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage 2 Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen.

 

GR Dünstl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

 

 

 

5b

14

Erweiterung Ortsabrundung für das Gebiet Lengdorf-Ost;
Bekanntgabe und Abwägung der Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Zusammenfassung des Arch. Richard Kröff vom 13.03.2003 bekannt. Demnach hat die EO.N Bayern, der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt Rosenheim, Naturschutzabteilung, keine Einwendungen mehr.

 

 

1.Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 27.02.2003;

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erfolgt noch heuer. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist möglich. Ein Bodengutachten der Fa. Geocrystall, Wasserburg a. Inn, hat dies bestätigt. Regenrückhalteflächen sind nicht erforderlich. In der Satzung ist somit keine zusätzliche Ausweisung von solchen Flächen erforderlich.

 

 

2.Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutzabteilung - vom

   17.02.2003;

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Das bestehende Immissionsschutzgutachten der Fa. Dorsch Consult, München, vom Juni 2000, wurde modifiziert, Das Gutachten bestätigt, dass der Immissionsrichtwert im Mischgebiet an der geplanten Bebauung sicher eingehalten werden kann. Mit Schreiben vom 30.06.2003 hat die Immissionsschutzabteilung beim LRA Rosenheim bereits festgestellt, dass gegen das Vorhaben keine Bedenken mehr bestehen.

 

 

 

 

 

3.Schreiben Fam. Gartner, vertreten durch Labbe & Partner, Mün-

   chen, vom 05.02.2003;

 

Die Familie Gartner wendet ein, dass die Festlegung der maximalen Gebäudegrundfläche in Kombination der GRZ nicht geboten erscheint.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

14 gegen 0 Stimmen

 

Die BauNVO sagt zwar in § 16 Abs. 2 Satz 1, dass im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen bestimmt werden kann; in diesem besonderen Fall ist jedoch eine Kombination beider Festsetzungs-Möglichkeiten geboten:

Die Festsetzung der maximalen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage (hier Wohnhaus), da durch die Ortsrandlage eine klare Größendefinition geboten ist;

Die Definition der GRZ, da entsprechen BauNVO § 19 Abs. 4 zur Ermittlung der Grundflächenzahl auch die Grundfläche von Garagen, Stellplätzen, deren Zufahrten und Nebenanlagen etc. mitzurechnen sind. Durch die Festlegung auf GRZ max. 0,35 soll somit unabhängig von der Größe des Wohnhauses eine übermäßige Versiegelung (Überbauung des relativ großen EFH-Grunds