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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Julia Zöhrer Gemeinderatsmitglieder anwesend: Dr. Klaus Absmaier Georg Dünstl ab 19.50 Uhr Renate Faryna Hans Gilg Wilhelm Schüßler Hans Senega Ruth Sommer Agnes Ständer Gemeinderatsmitglieder abwesend: Georg Dünstl beruflich bis 19.50 Uhr Johann Ganslmaier beruflich Martin Schreyer beruflich Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Architekt Labonte bei TOP 2, 3
und 4 Landschaftsarchitekt Schek bei
TOP 2 und 3 Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
a) Genehmigung
Protokoll vom 09.06.2004; 2.
Baugebiet
Rott-Nord; 3.
Bebauungsplan
Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan; 4.
Bebauungsplan
Nr. 4 Lengdorf; 5.
a) Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan
Lengdorf im Bereich der alten B 15; 6.
Gewerbegebiet
Meiling; 7.
Betreutes
Wohnen; 8.
Vollzug des
Bayer. Kindergartengesetzes; 9.
Weiterführung
des Internetprojektes; 10. Wasserversorgung Rott a. Inn; 11.Bekanntgaben, Anfragen; |
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TOP |
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Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um
19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und
die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
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1a |
13 |
a) Genehmigung Protokoll vom 09.06.2004; Nach Aufruf des Protokolls wurde
die Niederschrift vom 09.06.2004 mit GR Dr. Hüther teilte mit,
dass er bei TOP 2 zum Haushaltsplan 2004 ausgeführt hat, dass vorgesehene
Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft werden sollten. GR Zangerl meldete sich zu
diesem Punkt, dass er wiederholt angeführt hat, dass Rücklagen geschaffen
werden sollen, speziell sprach er den Wegfall der Sanierung der Straße in
Lengdorf bzw. den Kanalbau nach Leiten an. b) Genehmigung Protokoll vom
17.06.2004;
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2a |
13 |
Baugebiet Rott-Nord; Vorstellung
des Entwurfes mit Abwägung der Bedenken und Anregungen und Billigungsbeschluss 1. Bgm. Maier übergibt wegen persönlicher
Beteiligung bei diesem TOP die Sitzungsleitung an den 2. Bgm. Mühlhuber. 2. Bgm. Mühlhuber und
Geschäftsstellenleiter Ganslmaier berichteten, dass ein Teil der in der
letzten Sitzung am 17.06.2004 gefassten Beschlüsse nichtig sind, da die
Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. Wie in der Einladung mitgeteilt, ist
in der Gemeindeordnung festgelegt: Nachdem der Gemeinderat auf weitere Beratungen verzichtet hat, wurden
anschließend folgende Beschlüsse gefasst: aa) Stiller Bernhard,
Griesstätt, Schreiben vom 18.11.2003 bb) Wegscheider
Jürgen, Rott a. Inn, Schreiben vom 19.11.2003 cc) Beschluss
Bauausschuss vom 09.04.2003 9 gegen 0 Stimmen dd)
Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004 9 gegen 0 Stimmen Die
Parzellierung der Grundstücke Fl.Nr. 150/14, 15 und 16 wird entsprechend der
Variante 2 des Arch. Labonte, lt. Lageplan vom 09.01.2004 geändert. Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte Dr. Absmaier, Faryna und Gilg
nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu
den Beschlüssen aa) bis dd) teil (Art. 49 Abs.1 GO). Anschließend wurde der Billigungsbeschluss
wie folgt gefasst: 8
gegen 1 Stimme Der Gemeinderat billigt den
vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord vom
17.06.2004 mit Begründung vom 17.06.2004, gefertigt vom Architekturbüro
Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, mit integriertem
Grünordnungsplan vom 17.06.2004, gefertigt vom Landschaftsarchitekten
Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim, mit den heute beschlossenen
Änderungen. |
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2b |
13 |
Riedl
Franz GmbH, Rott a. Inn; Nach eingehender
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 4 gegen 5 Stimmen Dem
Antrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord und Teilung des
Grundstücks Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, wird zugestimmt. 2. Bgm.
Mühlhuber stellte fest, dass der Antrag der Fa. Riedl GmbH nicht die
erforderliche Stimmenmehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Durch die
beantragte Änderung würden die Grundzüge der Planung berührt. Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte
Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an
der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs.1 GO).
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2c |
13 |
Einzinger Michael und Andrea, Rott
a. Inn;
2 gegen 7 Stimmen Der Bauanfrage der Eheleute Michael und Andrea Einzinger,
Aemilian-Öttlinger Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports
mit Geräte- und Fahrradabstellraum, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/32, Gem.
Rott a. Inn, an der Nordgrenze des Grundstücks wird zugestimmt. 2. Bgm.
Mühlhuber stellte fest, dass die Bauanfrage nicht die erforderliche
Stimmenmehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Durch
die geplante Änderung würden die Grundzüge der Planung berührt. Der 1. Bgm. Maier, die Gemeinderäte
Dr. Absmaier, Faryna und Gilg nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an
der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs.1 GO). |
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3 |
14 |
Bebauungsplan
Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan; Zu diesem TOP begrüßte 1. Bgm. Maier Herrn Architekt Labonte und den
Landschaftsarchitekten Herrn Schek und verwies in diesem Zusammenhang auch auf
den vor der heutigen Sitzung anberaumten Ortstermin. Er berichtete, dass Dipl.Ing. Angermaier auf den Grundstücken Fl.Nr.
36/10 und 38, Gem. Rott a. Inn im Gelände die Lage der Baukörper abgepflockt
hat. Es hat sich gezeigt, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/10, insgesamt 5 Wohngebäude
verträglich sind. Ausschlaggebend vielmehr ist die Höhenentwicklung und die
Lage im Gelände sowie die künftige Wandhöhe.
Bis zur nächsten Sitzung wird ein Lattengerüst wegen der geplanten Höhenentwicklung
aufgestellt. Auf den Grundstücken Fl.Nr. 36/4, 36/18 und Tfl. 39/4, Gem. Rott
a. Inn, werden keine Gebäude eingeplant. Architekt Labonte erläuterte anhand einer Folie seinen vorliegenden Entwurf
für eine geplante Bebauung am Weinberg. Er stellte fest, dass im Parallelverfahren
auch der Flächennutzungsplan für Teilbereiche des Weinbergs zu ändern ist. Nachfolgende Festsetzungen sind möglich:
Die Entwässerung für den
Bebauungsplanbereich ist noch eingehend zu überprüfen (Schmutz- und
Regenwasser). Landschaftsarchitekt Herr
Schek schlug anhand einer Skizze vor, dass jedes Grundstück verpflichtet
werden sollte, einen mittelgroßen Baum zu pflanzen. Die vorhandenen zwei
großen Eichen sind im Bestand zu erhalten, bzw. zu sanieren. Die
Kostentragung wäre vorher städtebaulich zu regeln. Die tatsächlichen Kosten
werden bei Erschließungsabrechnung umgelegt. Herr Schek stellte im Hinblick
auf die Eiche auf Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, vor, dass es doch möglich ist,
bei entsprechenden Schutzmaßnahmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 39, Gem. Rott a.
Inn, ein einzelstehendes Wohnhaus zu errichten. Geschäftsstellenleiter
Ganslmaier verlas ein Schreiben des Herrn Markus Huber, Weinberg 14, 83543
Rott a. Inn, vom 07.07.2004. Darin bittet er um Berücksichtigung der
Planungsabsichten bei der aktuellen Erstellung des Vorentwurfs. Nach Beratung
kam der Gemeinderat überein, dem Ersatzbau für das bestehende Wohnhaus
Weinberg 14, mit Drehung des Firstes in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
Im unteren östlichen Grundstücksteil wird jedoch keine weitere
Bebauungsmöglichkeit, wegen der benachbarten Kellerräume, geschaffen. a) Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der
Gemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Erläuterungsbericht vom 08.07.2004 und integriertem Landschaftsplan,
gefertigt von Arch. Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, Rosenheim, bzw. dem
Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, zu. Die
beiden großen vorhandenen Eichen sind als schützenswerter Land schaftsbestandteil
noch aufzunehmen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die
Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. b)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zum Entwurf Nach eingehender
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der
Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf Nr. 16 „Weinberg“mit Begründung
vom 08.07.2004, gefertigt von Arch. Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20,
Rosenheim, mit den integriertem Grünordnungsplan vom 08.07.2004, gefertigt
von Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, Rosenheim, mit
den heute besprochenen Änderungen grundsätzlich zu. Die
Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die
Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. c)
Bauanfrage Schmöller zur Errichtung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 36/4 Geschäftsstellenleiter Ganslmaier
verlas das Antragsschreiben vom 18.05.2004 der Eheleute Johann
und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung
eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem.
Rott a. Inn.
14 gegen 0 Stimmen Der Bauvoranfrage von Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr.
25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf
dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zugestimmt werden. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§35
BauGB), sowie im Bereich der vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre
Weinberg. Das Baugrundstück liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes
Weinberg und ist wie bei TOP Nr. 3b, heute beschlossen, als private
Grünfläche ausgewiesen. |
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4 |
14 |
Bebauungsplan
Nr. 4 Lengdorf; Zu diesem TOP teilte
Geschäftsstellenleiter Zu
den nachfolgend eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde wie folgt
Stellung genommen: a) Schreiben
von der Südost Bayern Bahn vom 22.04 .2004: Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der
Gemeinderat hat die Bedenken und Anregungen der Südost Bayern Bahn zur
Kenntnis genommen und werden, soweit erforderlich, übernommen. b) Schreiben des Landratsamtes
Rosenheim, Abt. Ortsplanung, vom 20.04.2004, Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Im Bebauungsplan wurde festgeschrieben, dass die Traufe der Quergiebel
auf gleiche Höhe wie die des Hauptdaches geplant und gebaut werden müssen.
Damit wird die Größe des Quergiebels deutlich gemindert. Zudem basiert diese
Festsetzung auf einer Skizze des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Juraschek,
für das Grundstück Lengdorf Nr. 35. Die zusätzlich dargestellte
Pultdachgarage wird im Anschluss an das Gebäude vom Antragsteller gewünscht.
Die Planung wird jedoch in der Form abgeändert, dass die Garage um ca. 2,00 m
nach hinten verschoben wird, jedoch als Pultdachgarage dargestellt bleibt.
Ein einzelner Garagenbaukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich würde zudem
eine Versiegelung im Zufahrtsbereich nach sich ziehen. Durch die Anordnung
eines Pultdaches am Hauptgiebel des Gebäudes wird der Geibel „optisch
verkleinert“. Die Abstandsflächen zum westlichen Nachbarn sind in der vorliegenden
Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Es wird jedoch im Bebauungsplan
nochmals ergänzt, dass die Abstandsflächen nach BayBO zwingend einzuhalten
sind. c) Schreiben von Herrn Hans Werner
Megner vom 21.04.2004; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen 1. Die von
der Gemeinde Rott a. Inn gewählte Befragungstechnik ist nach BauGB zulässig.
Der Begriff „Äußerung“ ist im Baugesetzbuch vorgesehen. 2. Die
fehlende Begründung wird in die Bebauungsplanänderung eingearbeitet. Die
Bürgerbeteiligung sollte aus formalen Gründen mit Begründung und der
vorgenommenen Änderungen nochmals durchgeführt werden. 3. Wie vom
Grundstückseigentümer zu erfahren ist, wird die so genannte Werkstatt nur für
private Zwecke benutzt. Eine zusätzliche Darstellung ist deshalb in der
Bebauungsplanänderung nicht erforderlich. Die Anzahl der Garagen ist im
Bebauungsplan nicht zusätzlich zu regeln. Innerhalb der Baugrenze kann der
Antragsteller im Erdgeschoss zusätzliche Garagen erstellen. Wie erwähnt, muss
die maximale Anzahl der Wohnungen auf drei in dem Änderungsbereich geändert
werden; ansonsten bleiben die gleichen Festsetzungen wie im Bebauungsplan Nr.
4 Lengdorf. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sowie die Festsetzung zwei
Vollgeschosse und offene Bauweise werden eingehalten. Auf Grundlage einer Besprechung
im LRA Rosenheim vom 28.1.2004 kann der geplante Anbau im Zuge einer
Befreiung vom Bebauungsplan nicht genehmigt werden. Eine Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes ist laut Aussage des LRA Rosenheims auf jeden
Fall erforderlich, weil der Anbau die Baugrenzen des Bebauungsplanes klar übersteigt. 4. Wie vor
erwähnt, muss eine Änderung des Bebauungsplanes deshalb durchgeführt werden,
weil die Baugrenzen klar überschritten werden. In den angrenzenden
Grundstücken des Bebauungsplanes in Richtung Osten sind großzügige Baugrenzen
festgesetzt. Hier ist eine Änderung bzw. sind Anbauten im Rahmen der Baugrenzen
ohne weiteres zulässig, unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen
Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl. Eine Gleichberechtigung ist somit
gegeben. Der Änderungsbereich wird deshalb nicht erweitert. Zudem wurde im
nördlichen Bereich des Änderungsumgriffes die Baugrenze und somit der Bauraum
deutlich verringert. 5. Die Vorgehensweise
wurde im LRA Rosenheim am 28.01.2004 vorbesprochen. Hier wurde eindeutig
festgelegt, dass der Bebauungsplan Lengdorf im einfachen Verfahren geändert
werden kann, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Begründung
wird in der Bebauungsplanänderung ergänzt; die Bürgerbeteiligung gem. § 13
Abs. 2 bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 13 Abs. 3 ist
nochmals durchzuführen. d) Schreiben des Landratsamtes
Rosenheim, Abt. Immissionsschutz vom 05.05.2004; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Aufgrund
Stellungnahme der Regionalbahn Südostbayern und Auskunft der DB München,
wonach im Bereich der Bahnstrecke
München-Mühldorf keine Veränderungen langfristig geplant sind, wird
kein Erschütterungsgutachten in Auftrag gegeben. In dem Schreiben der Südost
Bayern Bahn vom 22.04.2004 wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 906 BGB die
vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Einwirkungen entschädigungslos geduldet
werden müssen. e) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Lengdorf,
Gemeinde Rott a. Inn im vereinfachten Verfahren; Billigungsbeschluss Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn billigt den vorliegenden Entwurf zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, Lengdorf, gefertigt vom Architekten
Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, vom 08.07.2004 mit der
zugehörigen Begründung vom 08.07.2004 ohne Einwände zu. Von Seiten der
Gemeinde Rott a. Inn wird wegen der Bahnlinie Mühldorf-Rosenheim kein
Erschütterungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens
gemäß § 13 BauGB die betroffenen Bürger und die berührten Träger öffentlicher
Belange erneut zu beteiligen. |
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5a |
14 |
Aufstellungsbeschluss
für Bebauungsplan Nr. 17 Lengdorf im Bereich der alten B 15; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 13 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich von Lengdorf, Gemeinde
Rott a. Inn, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne
des § 30 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan für das
Gebiet Lengdorf-Ost wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan vom 08.07.2004,
Maßstab 1:2.500 ersichtlich. Die Fläche ist im beiliegendem Lageplan durch
eine schwarze durchbrochene Linie umgrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage 2 Bestandteil dieses
Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. GR Dünstl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung
nicht mitgewirkt. |
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5b |
14 |
Erweiterung
Ortsabrundung für das Gebiet Lengdorf-Ost; Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Zusammenfassung
des Arch. Richard Kröff vom 13.03.2003 bekannt. Demnach hat die EO.N Bayern,
der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt Rosenheim,
Naturschutzabteilung, keine Einwendungen mehr. 1.Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 27.02.2003; 14 gegen 0 Stimmen Der Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage erfolgt noch heuer. Mit den Bauarbeiten wurde
bereits begonnen. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist möglich. Ein
Bodengutachten der Fa. Geocrystall, Wasserburg a. Inn, hat dies bestätigt.
Regenrückhalteflächen sind nicht erforderlich. In der Satzung ist somit keine
zusätzliche Ausweisung von solchen Flächen erforderlich. 2.Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutzabteilung
- vom
17.02.2003; 14 gegen 0 Stimmen Das bestehende Immissionsschutzgutachten der Fa. Dorsch Consult,
München, vom Juni 2000, wurde modifiziert, Das Gutachten bestätigt, dass der
Immissionsrichtwert im Mischgebiet an der geplanten Bebauung sicher
eingehalten werden kann. Mit Schreiben vom 30.06.2003 hat die
Immissionsschutzabteilung beim LRA Rosenheim bereits festgestellt, dass gegen
das Vorhaben keine Bedenken mehr bestehen. 3.Schreiben Fam. Gartner, vertreten
durch Labbe & Partner, Mün-
chen, vom 05.02.2003; Die Familie Gartner wendet ein, dass die Festlegung der maximalen Gebäudegrundfläche
in Kombination der GRZ nicht geboten erscheint. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Die BauNVO sagt zwar in § 16 Abs. 2 Satz 1, dass im Bebauungsplan das
Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der
Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen bestimmt werden kann; in diesem
besonderen Fall ist jedoch eine Kombination beider Festsetzungs-Möglichkeiten
geboten: Die Festsetzung der maximalen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage
(hier Wohnhaus), da durch die Ortsrandlage eine klare Größendefinition
geboten ist; Die Definition der GRZ, da entsprechen BauNVO § 19 Abs. 4 zur Ermittlung der Grundflächenzahl auch die Grundfläche von Garagen, Stellplätzen, deren Zufahrten und Nebenanlagen etc. mitzurechnen sind. Durch die Festlegung auf GRZ max. 0,35 soll somit unabhängig von der Größe des Wohnhauses eine übermäßige Versiegelung (Überbauung des relativ großen EFH-Grunds |