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Öffentliche Sitzung |
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Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Dr. Klaus Absmaier Georg Dünstl (ab 19.15 Uhr) Johann Ganslmaier Dr. Jürgen Hüther Martin Schreyer Wilhelm Schüßler Hans Senega Agnes Ständer Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Georg Dünstl -
beruflich (bis 19.15 Uhr) Hans Gilg -
unentschuldigt Marinus Schaber -
Urlaub Ruth Sommer -
beruflich Max Zangerl -
beruflich (bis 19.20 Uhr) Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Arch. Ludwig Labonte, Rosenheim (zu TOPe 1 und 2) Christoph Wohlfahrt, Ing.-Büro INFRA, Rosenheim
(zu TOP 4) Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem
Grünordnungsplan; 2.
Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg mit integriertem Grünordnungsplan; 3.
Neubau der Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau; 4.
Bauvorhaben Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf; 5.
Dienstanweisung der Gemeinde Rott a. Inn zur Ausschreibung und
Vergabe von Bauleistungen; 6.
Wasserwerk Rott a. Inn; 7.
Mitgliedschaft der Volkshochschule Wasserburg e.V. 8.
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit
integriertem Landschaftsplan; 9.
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt mit
integriertem Landschaftsplan; 10. Bekanntgaben 11. Anfragen |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit
des Gemeinderates fest. |
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1. Änderung Bebauungsplan
Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan; Der 2. Bürgermeister erinnerte, dass die Änderung
des Bebauungsplanes bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt wurde, zuletzt
in der Sitzung am 13.05.2004 (TOP 4). Herr Arch. Labonte hat inzwischen die
beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet, wobei auch der
Beschluss, das Grundstück Fl.Nr. 140 Teilfläche an der Benedikt-Lutz-Straße
mit 3 Bauparzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes berücksichtigt
wurde. Anschließend wurden von Herrn Arch. Labonte die
eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
bekannt gegeben und nachfolgende Beschlüsse gefasst bzw. wiederholt, weil in
der Sitzung am 12.02.2004 die persönliche Beteiligung gemäß § 49 Abs. 1 GO
nicht beachtet wurde. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier,
wies darauf hin, dass auch heute nach der Anzahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder
(10) aufgrund der persönlichen Beteiligung von 2 anwesenden Gemeinderäten die
gefassten Beschlüsse keine Rechtkraft erhalten würde. Der Gemeinderat teilte
diese Rechtsauffassung jedoch nicht und stimmte wie folgt ab: a)
Stiller Bernhard, Griesstätt, Schreiben vom 18.11.2003 b)
Wegscheider Jürgen, Rott a. Inn, Schreiben vom 19.11.2003 c)
Beschluss Bauausschuss vom 09.04.2003 d)
Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004 e)
Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004 f)
Beschluss
Gemeinderat vom 22.04.2004 g) Anschließend wurde der Billigungsbeschluss wie folgt gefasst: |
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Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan; a)
Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn; b)
Vorstellung und Beratung
des Bebauungsplanes und Grünordnungsplan sowie Beschluss zum Entwurf Der TOP wurde bereits mehrfach
im Gemeinderat behandelt, zuletzt in der Sitzung am 13.05.2004 (TOP 2).
Bezüglich der Lage der Keller im Bereich des unteren Planungsabschnittes
findet am 06.07.2004 mit Herrn Dr. Baur vom Landesamt für Denkmalspflege und
Herrn Jurascheck vom Landratsamt ein Ortstermin zur Begutachtung statt.
Inwieweit die Keller dann dem Denkmalschutz unterliegen und welche
zusätzlichen Auflagen und Erschwernisse sich daraus ergeben, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesehen werden. Er ist daher ratsam, heute keinen
Beschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Um jedoch in der Sache weiter voran zu
kommen, wäre es sinnvoll, über den oberen Bereich zu diskutieren. Dazu liegen
2 Vorschläge von Herrn Arch. Labonte vor. Vor der Erläuterung der
Vorschläge wies Arch. Labonte darauf hin, dass die Hangkante am Weinberg
nicht mit der Situation im Baugebiet Rott-Nord vergleichbar ist, weil dort
der Hang unbebaut und begrünt ist, dagegen die Bebauung am Weinberg bereits
jetzt bis zur Hangkante reicht. Konzept A beinhaltet eine
Bebauung mit 5 Häusern. Die Baukörper stehen parallel zum Hang und sind ca.
20 m vom unteren Weg entfernt. Konzept B sieht eine Bebauung mit 4 Gebäuden
vor, wobei die Häusern gestaffelt angeordnet sind und eine lockere ausgefranste
Ortsabrundung bilden. In der anschließenden
Beratung wurden die vorgestellten Bebauungskonzepte A und B eingehend
diskutiert, wobei sich unterschiedliche Meinungen zur Bebauungsdichte
ergaben. Wichtig erschien dem Gemeinderat jedoch eine straßenbegleitende
Planung zur Aiblinger Straße hin. Darüber hinaus sollte auch das Grundstück
Fl.Nr. 38 hinsichtlich einer zusätzlichen Bebauung nochmals überdacht werden. Zum weiteren Vorgehen
wurde vereinbart, ein Baugerüst zur besseren Vorstellung der Planungen
aufzustellen. Zum Grundstück Bodmaier
teilte der Leiter der Geschäftstelle, Herr Ganslmaier mit, dass lt. Aussage
des Landratsamtes für dieses Grundstück ein Baurecht bereits besteht. Sollte
dieses Recht durch den Bebauungsplan eingeschränkt bzw. gestrichen werden,
könnten Entschädigungsforderungen auf die Gemeinde zukommen. |
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Neubau der Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau; Der 2. Bürgermeister
berichtete, dass sich der 1. Bürgermeister derzeit intensiv um eine Verlängerung
der Zuschusszusage und Verschiebung des vorzeitigen Baubeginns bemühe. Eine
verbindliche Erklärung liegt bis dato leider nicht vor. Der Antrag auf
Förderung des Verbindungsbaues mit FAG Mittel ist bereits gestellt. Bevor
jedoch hierzu ein Bescheid erteilt werden kann, müssen die entsprechenden
Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes vorliegen. Der Beschluss
der Gemeinde Griesstätt ist hierzu noch ausständig. Auch in Glonn werden Räume
für die Ganztagsbetreuung geschaffen. Die Gemeinde Glonn hat mitgeteilt, dass
sie sowohl Anträge für FAG als auch für IZBB-Mittel gestellt hat. Bei einer
Zusage von IZBB-Mittel (90 % der Baukosten), die jedoch nur schwer vom Bund
zu bekommen sind, ziehen sie gegebenenfalls den FAG-Antrag zurück. Voraussetzung
für die Gewährung von IZBB-Mittel ist ein Gesamtkonzept für die
Ganztagsbetreuung, wobei je Woche und Schüler eine 12 Stunden-Betreuung
gewährleistet sein muss. In Glonn hat bei Konzeptierung Herr Schmid von der
Diakonie mitgewirkt. Von Seiten der Gemeinde Rott a. Inn wird beabsichtigt,
Herrn Schmid ebenfalls für eine Unterstützung zu gewinnen. Nachdem der Verbindungsbau
erst nach Entfernung der jetzigen Turnhalle gebaut werden kann, ist es
wichtig, alle Chancen zu wahren, damit, wenn es die Finanzsituation erlaubt,
alle Voraussetzungen vorliegen, um mit der Ausführung beginnen zu können. Lt. Aussage von Herrn
Müller von der Regierung von Oberbayern, gilt der vorliegende Förderbescheid
bis 01.10.2004. Nach eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat nahm den
Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich zu, für die Errichtung des
Verbindungsbaus Zuschussanträge für FAG- und IBZZ-Mittel zu stellen. Darüber
hinaus ist ein ausgefeiltes Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung zu
erstellen, wobei auch die Folgekosten zu berücksichtigen sind. In dem
Zusammenhang wies Gemeinderäte Ständer auf der Förderprojekt „Sport in Schule
und Verein“ hin. |
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Bauvorhaben Ortsdurchfahrt
alte B 15 Lengdorf; Zu diesem TOP begrüßte 2.
Bürgermeister Mühlhuber Herrn Wohlfahrt vom Ingenieurbüro INFRA, Rosenheim.
Ein Punkt der heutigen Befassung ist die Einstufung nach der
Straßenausbaubeitragssatzung. Wie in Arbing handelt es sich bei der alten B
15 in Lengdorf um eine Durchgangsstraße, die als reine Anliegerstraße
einzustufen ist. Für die Lastenverteilung wird vorgeschlagen, den Schlüssel
80 : 20 festzulegen, d.h., dass 80 % der Baukosten auf die Anlieger und 20 %
auf die Gemeinde fallen. Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat
beschließt, den Straßenausbau Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf über die
Ausbaubeitragssatzung abzurechnen. Die Straße ist als Anliegerstraße
einzustufen. Der Beitragssatz der Anlieger beläuft sich nach der Satzung auf
80 %, der Anteil der Gemeinde beträgt demnach 20 %. Die Ausbaumaßnahme beginnt
in Höhe der Abzweigung vom Mitterweg beim Trafo bzw. der neuen Pumpstation
und endet bei der Einmündung in die Bundesstraße B 15. Anschließend stellte Herr
Wohlfahrt anhand von Vorlagen den Planentwurf vor. Herr Wohlfahrt teilte zum
Planungsstand mit, dass man sich derzeit in der Konzeptplanung befinde, weil
noch Verhandlungen über Grundabtretungen geführt werden müssen. Die
diesbezüglichen Gespräche finden in der nächste Woche statt. Die Ausbaubreite
beträgt 6 m (4,50 m Fahrbahn, 1,50 m Mehrzweckstreifen). Die Gestaltung der
Erschließungsstraße wird in der Entwurfsplanung entschieden. Ein wichtiger
Punkt ist die Ausfahrt in die B 15. Die Anbindung der Einfahrt in die
Trompete wird nur zum Teil ausgebaut, weil zum einen bei einem Komplettausbau
zuviel Grund benötigt werden würde und zum anderen die bestehende Anbindung
der hinterliegenden Anwesen in die B 15 auch weiterhin bestehen bleiben kann. ·
in 3-4 Wochen Kanal- und Wasserleitungsbau ·
Fertigstellung im September 2004 ·
Ausschreibung für den Straßenbau Ende des Jahres 2004 ·
Baubeginn Straßenbau Frühjahr 2004 Der Leiter der
Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, stellte fest, dass noch ein Planungskonzept
bzw. eine sogenannte Klarstellungssatzung erarbeitet werden sollte, aus der
hervorgeht, auf welchen Flächen Baurecht besteht. Die Grundstücke Fl.Nr.
384, 385, 386/2, Gemarkung Feldkirchen, sind von der Ausbaumaßnahme nicht
erschlossen und somit nicht beitragspflichtig. Das gleiche gilt für die
Grundstücke Fl.Nr. 396, 397 und 393. Sollte jedoch der Weg, Fl.Nr. 413,
später ausgebaut werden, müssen die Ausbaukosten auf diese Anlieger umgelegt
werden. Gemeinderat Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht
an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil (Art. 49 Abs.1 GO). |
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Dienstanweisung der
Gemeinde Rott a. Inn zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen; Der Gemeinderat hat in der
Sitzung am 01.04.2004 (TOP 5) die Einführung der Empfehlungen und Hinweise
zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach Nr. 2.1 HIV-KOM
beschlossen und die Wertgrenze für „sonstige Gewerke bei Hochbaumaßnahmen“
auf 25.000,00 € festgesetzt. Lt. VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern wurde
die neue Wertgrenze nach oben korrigiert und liegt nun bei 40.000,00 €. Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt der
Änderung für die Dienstanweisung zur Ausschreibung und Vergabe von
Bauleistungen nach Nr. 2.1 HIV-KOM zu und setzt die Wertgrenze für sonstige
Gewerke bei Hochbaumaßnahmen auf 40.000,00 € fest. |
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Wasserwerk Rott a. Inn; Die Jahresbilanz des Wasserwerks der Gemeinde Rott
a. Inn wurde vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Bernhard Riedl, An der Leiten
9, 91177 Thalmässing, erstellt. Die erforderlichen Abschlusszahlen der
Jahresbilanz zum 31.12.2003 wurden vom Leiter der Geschäftsstelle vorgetragen
und erläutert. |
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Mitgliedschaft der Volkshochschule Wasserburg e.V. Bezugnehmend auf die
Sitzung vom 01.04.2004 (TOP 7) gab der 2. Bürgermeister das Schreiben der VHS
vom 14.01.2004 bekannt, wonach die Gemeinde gebeten wird, aufgrund der
betriebenen Außenstelle in Rott a. Inn eine Mitgliedschaft zu begründen. Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Der Gemeinde Rott a. Inn
tritt der Volkshochschule Wasserburg e.V. mit sofortiger Wirkung als Mitglied
bei. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 €. |
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Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit integriertem Landschaftsplan; Mit Schreiben vom 25.05.2004 teilt die Regierung
von Oberbayern die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan der Gemeinde Pfaffing mit. Der Gemeinde Rott a. Inn wurde im
Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde ein
Vorentwurf in der Fassung vom 03.05.2004 zur Stellungnahme übersandt. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde Rott a. Inn hat den Vorentwurf zur
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit
integriertem Landschaftsplan zur Kenntnis genommen und erhebt gegen die
Erweiterung des Gewerbegebietes in Lehen Einwände und Bedenken. Die dortigen Planungen
eines Logistikzentrum (Fa. Fendler) bedeuten eine erhebliche Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs
in der Gemeinde Rott a. Inn, der insbesondere in der Rosenheimer Straße keinen
ordnungsgemäßen Begegnungsverkehr zulässt und so zu einer außenordentlichen
Gefährdung der Fußgänger und des PKW-Verkehrs führt. |
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Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt mit integriertem Landschaftsplan; Mit Schreiben vom 17.05.2004 teilt die Regierung
von Oberbayern die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Griesstätt gemäß § 3 Abs. 2 BauBG mit. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Da die Belange der
Gemeinde Rott a. Inn durch die erneute öffentliche Auslegung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt nicht berührt werden, werden
keine Einwände erhoben. |
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Bekanntgaben Der 2. Bürgermeister gab bekannt, dass a)
mit der Sitzungseinladung ein Terminplan über die Sitzungen der
nächsten Wochen versandt wurde. Da einige Termine enthalten sind, die nicht
im Jahressitzungsplan aufgeführt, wird um besondere Beachtung gebeten. b)
am Freitag, den 18.06.2004 ein Weinfest im Kaisergarten oder bei
schlechtem Wetter im Klostersaal stattfindet. Eine rege Teilnahme wäre
wünschenswert, allein schon deshalb, um die Anerkennung für die Arbeit des
Arbeitskreises zu vermitteln. c)
die Vernissage der Ausstellung der Hobbykünstler im 2. Obergeschoss
des Gemeindehauses ebenfalls am 18.06.2004 um 18.00 Uhr stattfindet. Dazu
sind die Mitglieder des Gemeinderates herzlich eingeladen. d)
am 22.06.2004 die erste Anhörung zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplans des Landkreises Rosenheim erfolgt. Falls Anregungen
vorliegen, sind diese dem Bürgermeister oder der Verwaltung mitzuteilen. e)
am 04.07.2004 der SPD-Ortsverein zum Kinderfest auf dem Spielplatz an
der Alpenstraße einlädt. |
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Anfragen ·
Gemeinderätin Ständer erkundigte sich, wann die Poller im Bereich des
Anwesens Huber in Arbing aufgestellt werden. ·
Gemeinderat Zangerl wies darauf hin, dass ein neues Verkehrskonzept
zum Ausbau der B 15 neu Regensburg-Rosenheim im Gespräch ist. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss
der 2. Bürgermeister um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung. |