Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 17. Juni 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Georg Dünstl (ab 19.15 Uhr)
Renate Faryna

Johann Ganslmaier

Dr. Jürgen Hüther

Martin Schreyer

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 19.20 Uhr)

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Ruth Burghardt                                    - Urlaub

Georg Dünstl                                       - beruflich (bis 19.15 Uhr)

Hans Gilg                                            - unentschuldigt
Georg Maier, 1. Bürgermeister            - Urlaub

Marinus Schaber                                 - Urlaub

Ruth Sommer                                      - beruflich

Max Zangerl                                        - beruflich (bis 19.20 Uhr)

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Arch. Ludwig Labonte, Rosenheim (zu TOPe 1 und 2)

Christoph Wohlfahrt, Ing.-Büro INFRA, Rosenheim (zu TOP 4)

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan;
Vorstellung des Entwurfes und Feststellungsbeschluss

2.      Bebauungsplan Nr. 16 Weinberg mit integriertem Grünordnungsplan;
a) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn;
b) Vorstellung und Beratung des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes sowie Be-
    schluss zum Entwurf

3.      Neubau der Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau;
Bericht zum derzeitigen Stand (Fördermöglichkeiten nach FAG und IZBB)

4.      Bauvorhaben Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf;
Erläuterung der Planung und Einstufung nach Straßenausbaubeitragssatzung

5.      Dienstanweisung der Gemeinde Rott a. Inn zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen;
Änderung der Wertgrenzen

6.      Wasserwerk Rott a. Inn;
Bekanntgabe und Beschluss zum Jahresabschluss 2003

7.      Mitgliedschaft der Volkshochschule Wasserburg e.V.

8.      Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit integriertem Landschaftsplan;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

9.      Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt mit integriertem Landschaftsplan;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

10.  Bekanntgaben

11.  Anfragen

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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1. Änderung Bebauungsplan Rott-Nord mit integriertem Grünordnungsplan;
Vorstellung des Entwurfes und Feststellungsbeschluss

 

Der 2. Bürgermeister erinnerte, dass die Änderung des Bebauungsplanes bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt wurde, zuletzt in der Sitzung am 13.05.2004 (TOP 4). Herr Arch. Labonte hat inzwischen die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet, wobei auch der Beschluss, das Grundstück Fl.Nr. 140 Teilfläche an der Benedikt-Lutz-Straße mit 3 Bauparzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes berücksichtigt wurde.

 

Anschließend wurden von Herrn Arch. Labonte die eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben und nachfolgende Beschlüsse gefasst bzw. wiederholt, weil in der Sitzung am 12.02.2004 die persönliche Beteiligung gemäß § 49 Abs. 1 GO nicht beachtet wurde.

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, wies darauf hin, dass auch heute nach der Anzahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder (10) aufgrund der persönlichen Beteiligung von 2 anwesenden Gemeinderäten die gefassten Beschlüsse keine Rechtkraft erhalten würde. Der Gemeinderat teilte diese Rechtsauffassung jedoch nicht und stimmte wie folgt ab:

 

 

 

 

a)      Stiller Bernhard, Griesstätt, Schreiben vom 18.11.2003

                                         7 gegen 1 Stimmen

Die Planung wird in Punkt C 11.3 nicht geändert. Der Punkt C 11.3 war immer Bestandteil des Bebauungsplanes. Es wurde lediglich das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ ersetzt. Dafür ist der Punkt C 11.2 entfallen, in dem festgeschrieben war, dass an öffentlichen Straßen im Bereich bis zu den Bauräumen Zäune unzulässig sind. Dies bedeutet, dass in den Planungen immer vorgesehen war, dass Zäune an öffentlichen Straßen stets mit einem Abstand von 3 m gesetzt werden müssen, so dass keine Regressansprüche bestehen.


b)      Wegscheider Jürgen, Rott a. Inn, Schreiben vom 19.11.2003

                                         7 gegen 1 Stimmen

Die Planung wird hinsichtlich der Farbgebung in Punkt 3.6 nicht geändert. Der Gemeinderat will mit dieser Festsetzung grelle Farbtöne in diesem Baugebiet vermeiden. Die Festsetzung des Hellbezugswertes wurde in Abstimmung mit einem Fachmann erarbeitet.
Die geringfügige Erhöhung der Wandhöhe wird in Teilbereichen in einem moderaten Umfang vorgenommen. Von einer Zerstörung des Landschaftsbildes kann nicht gesprochen werden.
Der Bebauungsplan wird in Punkt 15 –Antennenanlagen- nicht geändert. Ziel dieser Festsetzung soll sein, dass Antennenempfangsanlagen nicht direkt an der Straße am Gebäude angebracht werden. Unter Berücksichtigung dieses Punktes sollte jedoch der Grundstückseigentümer versuchen, seine Antenneanlage bestmöglichst zu „verstecken“.

c)      Beschluss Bauausschuss vom 09.04.2003

                                         8 gegen 0 Stimmen

Die Festsetzungen sind in der geringfügigen Erweiterung der Wandhöhe um 0,25 m an der Aemilian-Öttlinger-Straße zu ändern. Die Erhöhung der Wandhöhe ist in diesem geringen Umfang ortsplanerisch vertretbar.

d)      Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004

                                         8 gegen 0 Stimmen

Die Parzellierung der Grundstücke Fl.Nr. 150/14, 15 und 16 wird entsprechend der Variante 2 des Arch. Labonte, lt. Lageplan vom 09.01.2004 geändert.

Zum nächsten Beschluss war Gemeinderat Dünstl anwesend.




e)      Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004

                                         9 gegen 0 Stimmen

Die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Grundstücke Fl.Nr. 132 Teilfläche (Obstanger) und Fl.Nr. 140 Teilfläche (Benedikt-Lutz-Straße) ist entsprechend aufzunehmen.

f)        Beschluss Gemeinderat vom 22.04.2004

                                                      7 gegen 2 Stimmen

Die Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplanes ist wie folgt zu ergänzen:
“Immergrüne geschnittene Hecken aus Nadelgehölzen sind im gesamten Geltungsbereich evtl. als Einfriedung nicht zulässig. Arten siehe Hinweise II. Teil C 1.ff. Im Vorgartenbereich – Bereich zwischen Straße und Einfriedung (3,0 m) – sind Einfriedungen und geschnittene Hecken nicht zulässig. Zulässig sind Gehölze, einzeln oder in Gruppen, sofern sie eine max. Endhöhe von 1,00 m nicht überschreiten“.

g)      Anschließend wurde der Billigungsbeschluss wie folgt gefasst:

                                                      8 gegen 1 Stimmen

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord vom 17.06.2004, gefertigt vom Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim, mit integriertem Grünordnungsplan vom 17.06.2004, gefertigt vom Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim, mit den heute beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Gemeinderäte Dr. Absmaier und Faryna nahmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu den Beschlüssen a)-g) teil (Art. 49 Abs.1 GO).

Ab dem nächsten TOP war Gemeinderat Zangerl anwesend.

 

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Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan;

a)      Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rott a. Inn;

b)      Vorstellung und Beratung des Bebauungsplanes und Grünordnungsplan sowie Beschluss zum Entwurf

 

Der TOP wurde bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt, zuletzt in der Sitzung am 13.05.2004 (TOP 2). Bezüglich der Lage der Keller im Bereich des unteren Planungsabschnittes findet am 06.07.2004 mit Herrn Dr. Baur vom Landesamt für Denkmalspflege und Herrn Jurascheck vom Landratsamt ein Ortstermin zur Begutachtung statt. Inwieweit die Keller dann dem Denkmalschutz unterliegen und welche zusätzlichen Auflagen und Erschwernisse sich daraus ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesehen werden. Er ist daher ratsam, heute keinen Beschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Um jedoch in der Sache weiter voran zu kommen, wäre es sinnvoll, über den oberen Bereich zu diskutieren. Dazu liegen 2 Vorschläge von Herrn Arch. Labonte vor.

 

Vor der Erläuterung der Vorschläge wies Arch. Labonte darauf hin, dass die Hangkante am Weinberg nicht mit der Situation im Baugebiet Rott-Nord vergleichbar ist, weil dort der Hang unbebaut und begrünt ist, dagegen die Bebauung am Weinberg bereits jetzt bis zur Hangkante reicht.

Konzept A beinhaltet eine Bebauung mit 5 Häusern. Die Baukörper stehen parallel zum Hang und sind ca. 20 m vom unteren Weg entfernt. Konzept B sieht eine Bebauung mit 4 Gebäuden vor, wobei die Häusern gestaffelt angeordnet sind und eine lockere ausgefranste Ortsabrundung bilden.

In der anschließenden Beratung wurden die vorgestellten Bebauungskonzepte A und B eingehend diskutiert, wobei sich unterschiedliche Meinungen zur Bebauungsdichte ergaben. Wichtig erschien dem Gemeinderat jedoch eine straßenbegleitende Planung zur Aiblinger Straße hin. Darüber hinaus sollte auch das Grundstück Fl.Nr. 38 hinsichtlich einer zusätzlichen Bebauung nochmals überdacht werden.

Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, ein Baugerüst zur besseren Vorstellung der Planungen aufzustellen.

 

Zum Grundstück Bodmaier teilte der Leiter der Geschäftstelle, Herr Ganslmaier mit, dass lt. Aussage des Landratsamtes für dieses Grundstück ein Baurecht bereits besteht. Sollte dieses Recht durch den Bebauungsplan eingeschränkt bzw. gestrichen werden, könnten Entschädigungsforderungen auf die Gemeinde zukommen.

 

 

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Neubau der Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau;
Bericht zum derzeitigen Stand (Fördermöglichkeiten nach FAG und IZBB)

 

Der 2. Bürgermeister berichtete, dass sich der 1. Bürgermeister derzeit intensiv um eine Verlängerung der Zuschusszusage und Verschiebung des vorzeitigen Baubeginns bemühe. Eine verbindliche Erklärung liegt bis dato leider nicht vor. Der Antrag auf Förderung des Verbindungsbaues mit FAG Mittel ist bereits gestellt. Bevor jedoch hierzu ein Bescheid erteilt werden kann, müssen die entsprechenden Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes vorliegen. Der Beschluss der Gemeinde Griesstätt ist hierzu noch ausständig.

Auch in Glonn werden Räume für die Ganztagsbetreuung geschaffen. Die Gemeinde Glonn hat mitgeteilt, dass sie sowohl Anträge für FAG als auch für IZBB-Mittel gestellt hat. Bei einer Zusage von IZBB-Mittel (90 % der Baukosten), die jedoch nur schwer vom Bund zu bekommen sind, ziehen sie gegebenenfalls den FAG-Antrag zurück. Voraussetzung für die Gewährung von IZBB-Mittel ist ein Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung, wobei je Woche und Schüler eine 12 Stunden-Betreuung gewährleistet sein muss. In Glonn hat bei Konzeptierung Herr Schmid von der Diakonie mitgewirkt. Von Seiten der Gemeinde Rott a. Inn wird beabsichtigt, Herrn Schmid ebenfalls für eine Unterstützung zu gewinnen.

Nachdem der Verbindungsbau erst nach Entfernung der jetzigen Turnhalle gebaut werden kann, ist es wichtig, alle Chancen zu wahren, damit, wenn es die Finanzsituation erlaubt, alle Voraussetzungen vorliegen, um mit der Ausführung beginnen zu können.

Lt. Aussage von Herrn Müller von der Regierung von Oberbayern, gilt der vorliegende Förderbescheid bis 01.10.2004.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich zu, für die Errichtung des Verbindungsbaus Zuschussanträge für FAG- und IBZZ-Mittel zu stellen. Darüber hinaus ist ein ausgefeiltes Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung zu erstellen, wobei auch die Folgekosten zu berücksichtigen sind. In dem Zusammenhang wies Gemeinderäte Ständer auf der Förderprojekt „Sport in Schule und Verein“ hin.

 

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Bauvorhaben Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf;
Erläuterung der Planung und Einstufung nach Straßenausbaubeitragssatzung

 

Zu diesem TOP begrüßte 2. Bürgermeister Mühlhuber Herrn Wohlfahrt vom Ingenieurbüro INFRA, Rosenheim. Ein Punkt der heutigen Befassung ist die Einstufung nach der Straßenausbaubeitragssatzung. Wie in Arbing handelt es sich bei der alten B 15 in Lengdorf um eine Durchgangsstraße, die als reine Anliegerstraße einzustufen ist. Für die Lastenverteilung wird vorgeschlagen, den Schlüssel 80 : 20 festzulegen, d.h., dass 80 % der Baukosten auf die Anlieger und 20 % auf die Gemeinde fallen.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat beschließt, den Straßenausbau Ortsdurchfahrt alte B 15 Lengdorf über die Ausbaubeitragssatzung abzurechnen. Die Straße ist als Anliegerstraße einzustufen. Der Beitragssatz der Anlieger beläuft sich nach der Satzung auf 80 %, der Anteil der Gemeinde beträgt demnach 20 %.

Die Ausbaumaßnahme beginnt in Höhe der Abzweigung vom Mitterweg beim Trafo bzw. der neuen Pumpstation und endet bei der Einmündung in die Bundesstraße B 15.

 

Anschließend stellte Herr Wohlfahrt anhand von Vorlagen den Planentwurf vor. Herr Wohlfahrt teilte zum Planungsstand mit, dass man sich derzeit in der Konzeptplanung befinde, weil noch Verhandlungen über Grundabtretungen geführt werden müssen. Die diesbezüglichen Gespräche finden in der nächste Woche statt. Die Ausbaubreite beträgt 6 m (4,50 m Fahrbahn, 1,50 m Mehrzweckstreifen). Die Gestaltung der Erschließungsstraße wird in der Entwurfsplanung entschieden. Ein wichtiger Punkt ist die Ausfahrt in die B 15. Die Anbindung der Einfahrt in die Trompete wird nur zum Teil ausgebaut, weil zum einen bei einem Komplettausbau zuviel Grund benötigt werden würde und zum anderen die bestehende Anbindung der hinterliegenden Anwesen in die B 15 auch weiterhin bestehen bleiben kann.
Der Zeitplan sieht lt. Herrn Wohlfahrt folgendermaßen aus:

 

·        in 3-4 Wochen Kanal- und Wasserleitungsbau

·        Fertigstellung im September 2004

·        Ausschreibung für den Straßenbau Ende des Jahres 2004

·        Baubeginn Straßenbau Frühjahr 2004

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, stellte fest, dass noch ein Planungskonzept bzw. eine sogenannte Klarstellungssatzung erarbeitet werden sollte, aus der hervorgeht, auf welchen Flächen Baurecht besteht.

Die Grundstücke Fl.Nr. 384, 385, 386/2, Gemarkung Feldkirchen, sind von der Ausbaumaßnahme nicht erschlossen und somit nicht beitragspflichtig. Das gleiche gilt für die Grundstücke Fl.Nr. 396, 397 und 393. Sollte jedoch der Weg, Fl.Nr. 413, später ausgebaut werden, müssen die Ausbaukosten auf diese Anlieger umgelegt werden.

 

Gemeinderat Schreyer nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil (Art. 49 Abs.1 GO).

 

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Dienstanweisung der Gemeinde Rott a. Inn zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen;
Änderung der Wertgrenzen

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 01.04.2004 (TOP 5) die Einführung der Empfehlungen und Hinweise zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach Nr. 2.1 HIV-KOM beschlossen und die Wertgrenze für „sonstige Gewerke bei Hochbaumaßnahmen“ auf 25.000,00 € festgesetzt. Lt. VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern wurde die neue Wertgrenze nach oben korrigiert und liegt nun bei 40.000,00 €.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung für die Dienstanweisung zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach Nr. 2.1 HIV-KOM zu und setzt die Wertgrenze für sonstige Gewerke bei Hochbaumaßnahmen auf 40.000,00 € fest.

 

 

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Wasserwerk Rott a. Inn;
Bekanntgabe und Beschluss zum Jahresabschluss 2003

 

Die Jahresbilanz des Wasserwerks der Gemeinde Rott a. Inn wurde vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Bernhard Riedl, An der Leiten 9, 91177 Thalmässing, erstellt. Die erforderlichen Abschlusszahlen der Jahresbilanz zum 31.12.2003 wurden vom Leiter der Geschäftsstelle vorgetragen und erläutert.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               12 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stellt den kaufmännischen Jahresabschluss 2003 mit einer Bilanzsumme von 2.041.294,51 € und einen Jahresgewinn von 19.392,53 € ohne Änderung fest. Das Jahresergebnis ist auf die neue Rechnung vorzutragen.

 

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Mitgliedschaft der Volkshochschule Wasserburg e.V.

 

Bezugnehmend auf die Sitzung vom 01.04.2004 (TOP 7) gab der 2. Bürgermeister das Schreiben der VHS vom 14.01.2004 bekannt, wonach die Gemeinde gebeten wird, aufgrund der betriebenen Außenstelle in Rott a. Inn eine Mitgliedschaft zu begründen.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinde Rott a. Inn tritt der Volkshochschule Wasserburg e.V. mit sofortiger Wirkung als Mitglied bei. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 €.

 

 

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Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit integriertem Landschaftsplan;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

 

Mit Schreiben vom 25.05.2004 teilt die Regierung von Oberbayern die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Pfaffing mit. Der Gemeinde Rott a. Inn wurde im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde ein Vorentwurf in der Fassung vom 03.05.2004 zur Stellungnahme übersandt.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn hat den Vorentwurf zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pfaffing mit integriertem Landschaftsplan zur Kenntnis genommen und erhebt gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes in Lehen Einwände und Bedenken. Die dortigen Planungen eines Logistikzentrum (Fa. Fendler) bedeuten eine erhebliche Zunahme des LKW-Durchgangsverkehrs in der Gemeinde Rott a. Inn, der insbesondere in der Rosenheimer Straße keinen ordnungsgemäßen Begegnungsverkehr zulässt und so zu einer außenordentlichen Gefährdung der Fußgänger und des PKW-Verkehrs führt.

 

 

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Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt mit integriertem Landschaftsplan;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

 

Mit Schreiben vom 17.05.2004 teilt die Regierung von Oberbayern die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt gemäß § 3 Abs. 2 BauBG mit.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

12 gegen 0 Stimmen

 

Da die Belange der Gemeinde Rott a. Inn durch die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt nicht berührt werden, werden keine Einwände erhoben.

 

 

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Bekanntgaben

 

Der 2. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

a)      mit der Sitzungseinladung ein Terminplan über die Sitzungen der nächsten Wochen versandt wurde. Da einige Termine enthalten sind, die nicht im Jahressitzungsplan aufgeführt, wird um besondere Beachtung gebeten.

b)      am Freitag, den 18.06.2004 ein Weinfest im Kaisergarten oder bei schlechtem Wetter im Klostersaal stattfindet. Eine rege Teilnahme wäre wünschenswert, allein schon deshalb, um die Anerkennung für die Arbeit des Arbeitskreises zu vermitteln.

c)      die Vernissage der Ausstellung der Hobbykünstler im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses ebenfalls am 18.06.2004 um 18.00 Uhr stattfindet. Dazu sind die Mitglieder des Gemeinderates herzlich eingeladen.

d)      am 22.06.2004 die erste Anhörung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Rosenheim erfolgt. Falls Anregungen vorliegen, sind diese dem Bürgermeister oder der Verwaltung mitzuteilen.

e)      am 04.07.2004 der SPD-Ortsverein zum Kinderfest auf dem Spielplatz an der Alpenstraße einlädt.

 

 

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Anfragen

 

·        Gemeinderätin Ständer erkundigte sich, wann die Poller im Bereich des Anwesens Huber in Arbing aufgestellt werden.

·        Gemeinderat Zangerl wies darauf hin, dass ein neues Verkehrskonzept zum Ausbau der B 15 neu Regensburg-Rosenheim im Gespräch ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Mühlhuber                                                                  Holzmeier
Sitzungsleiter                                                               Schriftführerin