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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Dr. Klaus Absmaier Ruth Burghardt Georg Dünstl Hans Gilg Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Hans Senega Ruth Sommer Agnes Ständer Gemeinderatsmitglieder
abwesend: Martin Schreyer -
beruflich Außerdem
anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ludwig Labonte, Architekt (zu TOP 2 und 3) Eberhard Schek, Landschaftsarchitekt (zu TOP 2 und
3) Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
Genehmigung Protokoll vom 01.04.2004 2.
Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan; 3.
Bebauungsplan Rott-Nord – 1.
Änderung; 4.
Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn; 5.
Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes (BayKiG); 6.
Bekanntgaben |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. |
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Genehmigung
Protokoll vom 01.04.2004 |
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2 |
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Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem
Grünordnungsplan; a)
Bericht zum Ortstermin am
Weinberg um 18.30 Uhr b)
Vorstellung der
Bebauungsmöglichkeiten durch Arch. Labonte und Beratung |
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3 |
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Bebauungsplan Rott-Nord –
1. Änderung; Einleitend wies der 1.
Bürgermeister darauf hin, dass die 1. Änderung durch verschiedene Befreiungen
von den Festsetzungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes notwendig wurde.
Die gemachten Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass einige Punkte
zuwenig konkret festgehalten bzw. beschrieben waren, was immer wieder zu
gegensätzlichen Auslegungen führte. Ein Großteil dieser Punkte ist nun in den
vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Eine weitere Klarstellung
bzw. Ergänzung bedarf es beim Punkt der Einfriedungen. Die Verwaltung
vertritt die Auffassung, dass eine geschnittene Hecke an der Straße einem
Zaun gleichkommt und daher dem Planungswillen der Gemeinde widerspricht, den
Straßenraum in die Gärten zu öffnen und keine Straßenschluchten entstehen zu
lassen. In Art. 9 der BayBO heißt es gleichlautend, dass Einfriedungen z.B.
Zäune, Mauern und lebende Hecken sind. Die Umsetzung dieses Punktes bedeutet
jedoch nicht, dass in der ausgewiesenen 3-Meter-Zone keine Anpflanzungen entstehen
dürfen, sondern vielmehr, dass nur geschlossene Hecken verboten sind. Nachdem
2 Grundstücksbesitzer im Baugebiet Rott-Nord derartige Pflanzmaßnahmen
beabsichtigen, sollte eine Klärung mittels Gemeinderatsbeschluss
herbeigeführt werden. Auch das Landratsamt Rosenheim hat mit Schreiben vom
16.04.2004 an Herrn Jürgen und Frau Ingrid Wegscheider, Benedikt-Lutz-Straße
3, Rott a. Inn zu ihrer diesbezüglichen Anfrage empfohlen, den Planungswillen
der Gemeinde zu respektieren und auf Art. 9 und Art. 17 (Verkehrssicherheit)
BayBO Bezug genommen. Gemeinderat Dr. Absmaier
vertrat die Meinung, dass gewisse Teilbereiche der straßenseitig anliegenden
Grundstücke von der beabsichtigen Regelung ausgenommen werden sollten, um
eine Sichtschutzpflanzung zu ermöglichen. Architekt Labonte wies
darauf hin, dass auch mit der genaueren Definition in der Legende vielfältige
Möglichkeiten eines Sichtschutzes bestehen. Nach eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 8 gegen 7 Stimmen Der Gemeinderat beschließt
die Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplan Rott-Nord – 1. Änderung – wie folgt
zu ergänzen: „“Immergrüne geschnittene
Hecken aus Nadelgehölzen sind im gesamten Geltungsbereich evtl. als
Einfriedung nicht zulässig. Arten siehe Hinweise II. Teil C 1.ff. Im
Vorgartenbereich – Bereich zwischen Straße und Einfriedung (3,0 m) – sind
Einfriedungen und geschnittene Hecken nicht zulässig. Zulässig sind Gehölze,
einzeln oder in Gruppen, sofern sie eine max. Endhöhe von 1,00 m nicht überschreiten. |
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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn; a)
Neuberatung des Haushaltes
2004 nach Rückgabe durch das Landratsamt wegen nicht ausreichender
Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt b)
Vorschläge zur
Erwirtschaftung der Zuführung durch weitere Einsparungen
Bürgermeister Maier wies
darauf hin, dass die konsequente Umsetzung der Haushaltsbestimmungen vom
Landratsamt mehrere Gemeinden des Landkreises betroffen hat. Der Gemeinde
Rott a. Inn fehlen im Verwaltungshaushalt 348.000,00 €. Grund dafür sind die
Mehrungen bei der Kreisumlage über 331.800,00 € und der Solidarumlage über
83.000,00 € sowie die Minderung der Schlüsselzuweisungen über 314.800,00 €.
Mit dieser Summe von insgesamt 729.600,00 € wären die Zahlungen an die BLS
und Bayerngrund in diesem Jahr zu bewältigen gewesen. Um zukünftig aus der hohen
Schuldendienstbelastung herauszukommen, muss versucht werden, durch einen
konsequenten Sparkurs der Gemeinde eine finanzielle Pause zu verschaffen. Es
wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, Einsparmaßnahmen aufzustellen,
was bedeutet, dass geplante kostenträchtige Maßnahmen evtl. gestrichen bzw.
verschoben werden müssen. Diese Vorschläge sollen in einer gesonderten
Finanzausschusssitzung am 06.05.2004 beraten und dem Gemeinderat am
13.05.2004 vorgelegt werden. Darüberhinaus findet nächste Woche ein Gespräch
mit Herrn Stadler vom Landratsamt Rosenheim zur Finanzsituation der Gemeinde
statt. Gemeinderat Dr. Hüther
kritisierte, weshalb erst jetzt solche Überlegungen angestellt werden, wenn
bereits bei der Haushaltsaufstellung die Genehmigung des Haushalts fraglich
gewesen sei. Die Aussagen des Landratsamtes kommen quasi einer
Bankrott-Erklärung der Gemeinde gleich, wenn von vornherein klar war, dass
die Investitionen (sprich Turnhalle) nicht umgesetzt werden können. Als eine Ursache für die
Finanzsituation wurde von verschiedenen Gemeinderäten die Fehlentwicklung in
der Bundes- und Landespolitik genannt. |
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Vollzug des Bayer.
Kindergartengesetzes (BayKiG); a)
Bericht zu den Anmeldungen b)
Verhandlungen und
Gespräche zur Verlängerung der 4. Kindergartengruppe (Haus Zierhut) Gemeinderat Schaber
erinnerte in dem Zusammenhang auf seine noch offene Anfrage bezüglich der
Verwendung der Spenden und den entsprechenden Stundenaufwand aus der Sammlung
anlässlich des „Klopfersingens“ des Kindergartens. |
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Bekanntgaben a)
mit den Sanierungsarbeiten der Kapelle in Wurzach begonnen wurde; b)
der von der Gemeinde Rott a. Inn für die Verleihung des Kulturpreises
des Landkreises Rosenheim 2004 vorgeschlagene Leiter des Heimatmuseums
Wasserburg, Herr Ferdinand Steffan, bereits vor 3 Jahren diesen Preis erhalten
hat. Es wird daher für 2004 kein Vorschlag beim Landratsamt Rosenheim eingereicht; c)
das Landratsamt Rosenheim mit Bescheid vom 30.03.2004 die Erlaubnis
der Förderung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde
Rott a. Inn der Brunnen I und II bis 31.12.2007 erteilt hat; d)
das neue Programmheft der Schule der Dorf- und Landesentwicklung Tierhaupten
mit den Angeboten für die Jahre 2004/2005 in der Verwaltung ausliegt; e)
unter Leitung des Försters, Herrn Matsche, verschiedene
Pflanzaktionen im Bereich des Regenrückhaltebeckens westlich Rott a. Inn und
am Hochbehälter durchgeführt wurden; f)
von der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn
Geschwindigkeitskontrollen am 29.03.2004 von 11.00-12.00 Uhr auf der
Rosenheimer Straße in Fahrtrichtung ortseinwärts durchgeführt wurden. Von den
insgesamt ca. 100 gemessenen Fahrzeugen mussten 9 Fahrzeugführer wegen
deutlich überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden. Tagesschnellster war
ein Pkw-Fahrer mit 82 km/h, g)
das OVB anlässlich seines 150-jährigen Bestehens eine
kostenpflichtige Anzeigenaktion zur Vorstellung der Gemeinden durchführt. Die
Kosten belaufen sich auf ca. 350,00 €. Der Gemeinderat war sich einig, daran
nicht teilzunehmen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss
der 1. Bürgermeister um 21.25 Uhr die öffentliche Sitzung. |