Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 22. April 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Ruth Burghardt

Georg Dünstl
Renate Faryna

Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther

Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Hans Senega

Ruth Sommer

Agnes Ständer
Max Zangerl

 

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Johann Ganslmaier                   - beruflich

Martin Schreyer                       - beruflich

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ludwig Labonte, Architekt (zu TOP 2 und 3)

Eberhard Schek, Landschaftsarchitekt (zu TOP 2 und 3)

 

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 01.04.2004

2.      Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan;
a) Bericht zum Ortstermin am Weinberg um 18.30 Uhr
b) Vorstellung der Bebauungsmöglichkeiten durch Arch. Labonte und Beratung

3.       Bebauungsplan Rott-Nord – 1. Änderung;
Vorstellung des Entwurfes durch Arch. Labonte und Einarbeitung von weiteren Änderungen und Ergänzungen

4.      Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
a) Neuberatung des Haushaltes 2004 nach Rückgabe durch das Landratsamt wegen nicht
    ausreichender Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt
b) Vorschläge zur Erwirtschaftung der Zuführung durch weitere Einsparungen

5.      Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes (BayKiG);
Kindergartensituation in der Gemeinde Rott a. Inn im Kindergartenjahr 2004/2005
a) Bericht zu den Anmeldungen
b) Verhandlungen und Gespräche zur Verlängerung der 4. Kindergartengruppe (Haus
    Zierhut)

6.      Bekanntgaben

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 01.04.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 01.04.2004 mit

                                               15 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

 

 

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Bebauungsplan Nr. 16 „Weinberg“ mit integriertem Grünordnungsplan;

 

a)      Bericht zum Ortstermin am Weinberg um 18.30 Uhr

Wie in der Sitzung am 01.04.2004 (TOP 2) besprochen, fand vor dieser Sitzung ein Ortstermin im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 16 „Weinberg“ mit Herrn Architekt Labonte und Herrn Landschaftsarchitekt Schek statt, um insbesondere die Größe des Gebietes und die Hanglage deutlich zu machen.


b)      Vorstellung der Bebauungsmöglichkeiten durch Arch. Labonte und Beratung

Bezugnehmend auf die vorangegangene Ortsbesichtigung wies Bürgermeister Maier bei einer möglichen Bebauung auf die Beachtung der Hanglage und die Schaffung von Ausgleichsflächen hin. Für die Höhenentwicklung hat Herr Arch. Labonte Geländeschnitte und Computersimulationen gefertigt, wozu ihm aus der bestehenden alten Bebauung Pläne zur Verfügung gestellt wurden, um möglichst eine realistische Darstellung vorstellen zu können.

Herr Labonte stellte anschließend die Ergebnisse seiner Recherchen anhand eines neuen Bebauungsplanentwurfes vor. In dem Plan wurde die maximale Bebauungsvariante aufgezeigt. Die bestehende großgeschossige Bebauung sollte durch eine erdgeschossige Hangbebauung zu einer optischen Minimierung der Gesamtbebauung führen. Wegen des schützenwerten Baumes im unteren Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 39 ist eine Einzelbebauung nicht möglich.
Aufgrund der insgesamt schwierigen Situation des Bebauungsbereiches ist es notwendig, die Kellerlage des Sommerkellers, die weit in den Hang hineinreicht, zu ermitteln, um für die nachfolgende Bebauung Schutzmaßnahmen zu ergreifen zu können, was unter Umständen zu höheren Baukosten für ein relativ geringes Baurecht führen wird.
Die Gebäudestellung sollte sich allgemein an der Hangkante orientieren.

Landschaftsarchitekt Schek wies in seinen Ausführungen nochmals auf die extensive Ortsrandeingrünung des Baugebietes, insbesondere im Bereich des Hangfußes hin. Ausgleichsflächen sollen auf den privaten Grundstücken geschaffen werden. Wenn die Baumgruppen im Bereich des südöstlichen Hangbereiches des Grundstückes Fl.Nr. 36/10 eine Fußwegverbindung an die Aiblinger- bzw. Weinbergstraße erhalten sollen, muss die Frage der Verkehrssicherheit geklärt werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass der Fußweg entweder in den Besitz der Gemeinde übergeht oder durch eine Dienstbarkeit gesichert wird.

Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, als nächsten Schritt genaue Bestandspläne der Kelleranlage des Sommerkellers zu ermitteln, um in der Sitzung am 13.05.2004 über die Höhenfestsetzung beraten sowie einen Bebauungsplanentwurf vorlegen zu können.

 

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Bebauungsplan Rott-Nord – 1. Änderung;
Vorstellung des Entwurfes durch Arch. Labonte und Einarbeitung von weiteren Änderungen und Ergänzungen

 

Einleitend wies der 1. Bürgermeister darauf hin, dass die 1. Änderung durch verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes notwendig wurde. Die gemachten Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass einige Punkte zuwenig konkret festgehalten bzw. beschrieben waren, was immer wieder zu gegensätzlichen Auslegungen führte. Ein Großteil dieser Punkte ist nun in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Eine weitere Klarstellung bzw. Ergänzung bedarf es beim Punkt der Einfriedungen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine geschnittene Hecke an der Straße einem Zaun gleichkommt und daher dem Planungswillen der Gemeinde widerspricht, den Straßenraum in die Gärten zu öffnen und keine Straßenschluchten entstehen zu lassen. In Art. 9 der BayBO heißt es gleichlautend, dass Einfriedungen z.B. Zäune, Mauern und lebende Hecken sind. Die Umsetzung dieses Punktes bedeutet jedoch nicht, dass in der ausgewiesenen 3-Meter-Zone keine Anpflanzungen entstehen dürfen, sondern vielmehr, dass nur geschlossene Hecken verboten sind. Nachdem 2 Grundstücksbesitzer im Baugebiet Rott-Nord derartige Pflanzmaßnahmen beabsichtigen, sollte eine Klärung mittels Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden. Auch das Landratsamt Rosenheim hat mit Schreiben vom 16.04.2004 an Herrn Jürgen und Frau Ingrid Wegscheider, Benedikt-Lutz-Straße 3, Rott a. Inn zu ihrer diesbezüglichen Anfrage empfohlen, den Planungswillen der Gemeinde zu respektieren und auf Art. 9 und Art. 17 (Verkehrssicherheit) BayBO Bezug genommen.

 

Gemeinderat Dr. Absmaier vertrat die Meinung, dass gewisse Teilbereiche der straßenseitig anliegenden Grundstücke von der beabsichtigen Regelung ausgenommen werden sollten, um eine Sichtschutzpflanzung zu ermöglichen.

Architekt Labonte wies darauf hin, dass auch mit der genaueren Definition in der Legende vielfältige Möglichkeiten eines Sichtschutzes bestehen.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

8 gegen 7 Stimmen

 

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung Nr. 11 des Bebauungsplan Rott-Nord – 1. Änderung – wie folgt zu ergänzen:

„“Immergrüne geschnittene Hecken aus Nadelgehölzen sind im gesamten Geltungsbereich evtl. als Einfriedung nicht zulässig. Arten siehe Hinweise II. Teil C 1.ff. Im Vorgartenbereich – Bereich zwischen Straße und Einfriedung (3,0 m) – sind Einfriedungen und geschnittene Hecken nicht zulässig. Zulässig sind Gehölze, einzeln oder in Gruppen, sofern sie eine max. Endhöhe von 1,00 m nicht überschreiten.

 

 

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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

a)      Neuberatung des Haushaltes 2004 nach Rückgabe durch das Landratsamt wegen nicht ausreichender Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt

b)      Vorschläge zur Erwirtschaftung der Zuführung durch weitere Einsparungen


Mit Schreiben vom 15.04.2004 teilt das Landratsamt Rosenheim mit, dass die Haushaltssatzung bzw. der Haushaltsplan wegen der darin vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 915.800,00 € nicht genehmigt werden kann. Die ausführliche Stellungnahme wurde jedem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugesandt. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt über 44.000,00 € erreicht nicht die erforderliche Pflichtzuführung in Höhe von 375.000,00 € (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV). Darüberhinaus wurde festgestellt, dass der Schuldendienst, einschließlich der beabsichtigten Kreditaufnahme 2004 (= ca. 633.000,00 €), fast 30 % der Netto-Steuereinnahmen der Gemeinde betragen würde. Die Schuldendienstbelastungsquote würde unter Berücksichtigung des noch hinzukommenden Kapitaldienstes für die geplante Turnhalle bei gleich bleibenden Einnahmen in den Jahren auf 50 % steigen, wodurch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen (Grundsatz des Haushaltsausgleichs) auch in Zukunft nicht eingehalten werden können. Es muss daher ein den Vorschriften entsprechender neuer Haushaltsplan aufgestellt werden. Bis zur Vorlage von diesem hat die Gemeinde nach Art. 69 GO zu verfahren, d.h. sie darf insbesondere keine weiteren Verpflichtungen eingehen, die haushaltsrechtliche Auswirkungen haben.

 

Bürgermeister Maier wies darauf hin, dass die konsequente Umsetzung der Haushaltsbestimmungen vom Landratsamt mehrere Gemeinden des Landkreises betroffen hat. Der Gemeinde Rott a. Inn fehlen im Verwaltungshaushalt 348.000,00 €. Grund dafür sind die Mehrungen bei der Kreisumlage über 331.800,00 € und der Solidarumlage über 83.000,00 € sowie die Minderung der Schlüsselzuweisungen über 314.800,00 €. Mit dieser Summe von insgesamt 729.600,00 € wären die Zahlungen an die BLS und Bayerngrund in diesem Jahr zu bewältigen gewesen.

 

Um zukünftig aus der hohen Schuldendienstbelastung herauszukommen, muss versucht werden, durch einen konsequenten Sparkurs der Gemeinde eine finanzielle Pause zu verschaffen. Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, Einsparmaßnahmen aufzustellen, was bedeutet, dass geplante kostenträchtige Maßnahmen evtl. gestrichen bzw. verschoben werden müssen. Diese Vorschläge sollen in einer gesonderten Finanzausschusssitzung am 06.05.2004 beraten und dem Gemeinderat am 13.05.2004 vorgelegt werden. Darüberhinaus findet nächste Woche ein Gespräch mit Herrn Stadler vom Landratsamt Rosenheim zur Finanzsituation der Gemeinde statt.

 

Gemeinderat Dr. Hüther kritisierte, weshalb erst jetzt solche Überlegungen angestellt werden, wenn bereits bei der Haushaltsaufstellung die Genehmigung des Haushalts fraglich gewesen sei. Die Aussagen des Landratsamtes kommen quasi einer Bankrott-Erklärung der Gemeinde gleich, wenn von vornherein klar war, dass die Investitionen (sprich Turnhalle) nicht umgesetzt werden können.

Als eine Ursache für die Finanzsituation wurde von verschiedenen Gemeinderäten die Fehlentwicklung in der Bundes- und Landespolitik genannt.

 

 

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Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes (BayKiG);
Kindergartensituation in der Gemeinde Rott a. Inn im Kindergartenjahr 2004/2005

 

a)      Bericht zu den Anmeldungen

Wie bereits in der Sitzung am 11.03.2004 mitgeteilt, ergab die Kindergarteneinschreibung 52 Anmeldungen. Davon können 40 Anmeldungen berücksichtigt werden. 12-13 Anmeldungen müssen zurückgestellt werden. Entsprechende schriftliche Zusagen an die 40 Plätze wurden von der Kindergartenleitung bereits erteilt. Die Eltern, deren Kinder am Vormittag keinen Platz erhielten, bekamen ein Schreiben mit dem Hinweis auf freie Plätze in der Nachmittagsgruppe. Am 21.04.2004 fand ein Gespräch mit den vorgenannten Eltern mit dem Ergebnis statt, dass 3 Kinder die Nachmittagsgruppe besuchen und 5 Kinder aus dem nördlichen Gemeindebereich eine Zusage vom Kindergarten Ramerberg erhielten. Nächste Woche am 28.04.2004 findet ein weiterer Termin mit der Kindergartenleiterin und der Leiterin der Mutter-Kindgruppe statt, um auch die Nachmittagsgruppe des Kindergartens zu sichern, für die sonst wegen mangelnder Kinderzahl keine Personalkostenzuschüsse mehr gewährt werden.


b)      Verhandlungen und Gespräche zur Verlängerung der 4. Kindergartengruppe (Haus Zierhut)

Mit Schreiben vom 01.04.2004 hat das Erzbischöfliche Ordinariat die provisorische 4. Kindergartengruppe im Anwesen Zierhut um weitere 4 Jahre bis zum 31.08.2008 unter der Voraussetzung verlängert, dass der Bedarf weiterhin besteht. Im Gegenzug dafür soll sich die Gemeinde mit einem Mitfinanzierungsvertrag mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung zur Übernahme des jährlich anfallenden Defizits von 50 %, maximal jedoch 10.000,00 € pro Jahr für den gesamten Kindergarten verpflichten. Der entsprechende Entwurf eines Mitfinanzierungsvertrages liegt bereits vor. Eine diesbezügliche Beschlussfassung ist für die nächste Sitzung am 13.05.2004 vorgesehen.

Gemeinderat Schaber erinnerte in dem Zusammenhang auf seine noch offene Anfrage bezüglich der Verwendung der Spenden und den entsprechenden Stundenaufwand aus der Sammlung anlässlich des „Klopfersingens“ des Kindergartens.

 

 

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

a)      mit den Sanierungsarbeiten der Kapelle in Wurzach begonnen wurde;

b)      der von der Gemeinde Rott a. Inn für die Verleihung des Kulturpreises des Landkreises Rosenheim 2004 vorgeschlagene Leiter des Heimatmuseums Wasserburg, Herr Ferdinand Steffan, bereits vor 3 Jahren diesen Preis erhalten hat. Es wird daher für 2004 kein Vorschlag beim Landratsamt Rosenheim eingereicht;

c)      das Landratsamt Rosenheim mit Bescheid vom 30.03.2004 die Erlaubnis der Förderung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn der Brunnen I und II bis 31.12.2007 erteilt hat;

d)      das neue Programmheft der Schule der Dorf- und Landesentwicklung Tierhaupten mit den Angeboten für die Jahre 2004/2005 in der Verwaltung ausliegt;

e)      unter Leitung des Försters, Herrn Matsche, verschiedene Pflanzaktionen im Bereich des Regenrückhaltebeckens westlich Rott a. Inn und am Hochbehälter durchgeführt wurden;

f)        von der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn Geschwindigkeitskontrollen am 29.03.2004 von 11.00-12.00 Uhr auf der Rosenheimer Straße in Fahrtrichtung ortseinwärts durchgeführt wurden. Von den insgesamt ca. 100 gemessenen Fahrzeugen mussten 9 Fahrzeugführer wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden. Tagesschnellster war ein Pkw-Fahrer mit 82 km/h,

g)      das OVB anlässlich seines 150-jährigen Bestehens eine kostenpflichtige Anzeigenaktion zur Vorstellung der Gemeinden durchführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 350,00 €. Der Gemeinderat war sich einig, daran nicht teilzunehmen.

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.25 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                                         Holzmeier
Sitzungsleiter                                                               Schriftführerin