Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 12. Februar 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:

Karin Kapser

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler

Dr. Klaus Absmaier

Georg Dünstl
Renate Faryna

Hans Gilg
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Hans Senega

Agnes Ständer


Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Ruth Burghardt

Johann Ganslmaier

Dr. Jürgen Hüther

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl

Ruth Sommer


Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Arch. Ludwig Labonte, Rosenheim (zu TOP 3 und 4)

 

Ablichtung an Gemeinderäte am:

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 15.01.2004

2.      Bekanntgabe des Entwurfs zum Haushalt des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für das Jahr 2004

3.      Baugebiet Rott-Nord;
1. Änderung des Bebauungsplanes und Erweiterung des Geltungsbereiches;
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung

4.      Antrag von Familie Hampl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1069, Gemarkung Feldkirchen;
Billigungsbeschluss

5.      Antrag auf Vorbescheid von Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 39, Gemarkung Feldkirchen (Weinberg 10);
a) Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 16 mit integriertem Grünordnungs-
    plan für den Teilbereich Weinberg
b) Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet Weinberg

6.      Wasserversorgung Rott a. Inn – Neubau eines Hochbehälters;
a) Bekanntgabe des Verwendungsnachweises und Abrechnung der Baukosten
b) Erlass der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung mit Nachkalkulation;
c) 1. Änderung der BGS/WAS;
     Neufestsetzung des Herstellungsbeitrages nach Abschluss der Verbesserungsmaßnahme

7.      Kindergarten der Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn;
a) Antrag auf Genehmigung einer Zusatzfachkraft und anteilige Kostenübernahme
b) Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
     Kindergartenplatzsituation in der Gemeinde Rott a. Inn;
     Stellungnahme zum Schreiben des Landratsamtes Rosenheim

8.      Erweiterung der Schule;
Antrag zum Bau des Verbindungsbaues Turnhalle-Hauptschule und Erklärung zur Übernahme des Schulaufwandes

9.      Bauantrag Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Rott a. Inn im Bereich des Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“

10.  Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2005-2008;
a) Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichts Rosenheim
b) Vorschläge für Schöffen am Landgericht Traunstein

11.  Bekanntgaben

12.  Anfragen

 

 

 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss

 

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.



1

11

Genehmigung Protokoll vom 15.01.2004

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 15.01.2004 mit

                                               11 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

GR Frau Ständer wies darauf hin, dass sie am 15.01.2004 bis zum Ende der öffentlichen Sitzung anwesend war.



2

11

Bekanntgabe des Entwurfs zum Haushalt des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für das Jahr 2004

 

Der 1. Bürgermeister verwies auf eine Info-Aufstellung des Kämmerers, Herrn Furch, zum Haushalt 2004. Er betonte ausdrücklich, dass dies nur eine Information sei und als Diskussionsgrundlage für die Sitzung des Finanzausschusses am 19.02.2004 zu sehen ist. Da der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes weit entfernt scheint, soll dies eine Grundlage sein, wo man Einsparungen bzw. Mehreinnahmen erwirtschaften kann. Ursächlich für den Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von rund 760.000,00 € sind in erster Linie die gestiegene Kreis- und Solidarumlage, sowie die gesunkene Schlüsselzuweisung. Erst wenn der Verwaltungshaushalt ausgeglichen ist, kann der Vermögenshaushalt schlüssig beraten werden. Sollte kein gemeinsamer Sparkurs erzielt werden, kann mit dem Bau der Doppelturnhalle auf keinen Fall begonnen werden. Nach einem erfolgten Gespräch mit Herrn Kirchberger vom Landratsamt Rosenheim wies dieser darauf hin, dass von der Rechtsaufsicht eine Kreditermächtigung nur genehmigt wird, wenn im Verwaltungshaushalt die Mindestzuführung von 362.700,00 € erwirtschaftet werden kann.

Anschließend erläuterte der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, die einzelnen Positionen dieser Aufstellung.

 

 

 

3

11

Baugebiet Rott-Nord;
1. Änderung des Bebauungsplanes und Erweiterung des Geltungsbereiches;
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung

 

Einleitend führte der 1. Bürgermeister aus, dass es hier um zwei unterschiedliche Bereiche geht, nämlich zum einen um die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Bürgerbeteiligung und die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Rott-Nord auf südlich gelegene Grundstücke.

 

Hierzu begrüßte der Vorsitzende Herrn Arch. Ludwig Labonte und erteilte ihm das Wort. Herr Labont gab die eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB bekannt. Erfreulicherweise lagen keinerlei Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange vor.

 

Nach eingehender Beratung wurde folgende Beschlüsse gefasst:

 

1) Stiller Bernhard, Griessätt, vom 18.11.2003

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Planung wird in Punkt C 11.3 nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

2) Wegscheider Jürgen, Rott a. Inn, vom 19.11.2003

Gemeinderat Dünstl wies darauf hin, dass die Farbgebung im Baugebiet Rott-Nord noch zwingend einzuschränken sei, um atypische kräftige Farbnuancen für unseren ländlichen Bereich zu vermeiden.

 

10 gegen 1 Stimmen

 

Die Planung wird hinsichtlich der Farbgebung in Punkt 3.6 nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die geringfügige Erhöhung der Wandhöhe wird in Teilbereichen in einem moderaten Umfang vorgenommen. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Bebauungsplan wird in Punkt 15 – Antennenanlagen - nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

3) Beschluss Bauausschuss vom 09.04.2003

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Festsetzungen sind in der geringfügigen Erweiterung der Wandhöhe entsprechend zu ändern. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

4) Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Parzellierung der Grundstücke 150/14, 15 und 16 wird entsprechend Variante 2 des Arch. Ludwig Labonte, lt. Lageplan vom 09.01.2004, geändert. Der Bebauungsplan ist entsprechend zu ändern. (Begründung siehe Anlage 1)

 

 

5) Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Fl.Nr. 132 Tfl., Gem. Rott a. Inn, Obstanger, und die Fl.Nr. 140, Gem. Rott a. Inn, private Grünfläche, ist im Bebauungsplan, jeweils auf Antrag der Grundstückseigentümer, entsprechend abzuändern.

 

Die vom Arch. Labonte ausgearbeiteten Stellungnahmen zu den Bedenken und Anregungen sind als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, wurde folgender

Billigungsbeschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn nimmt Kenntnis vom Anhörverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie der Beteiligung der Bürger nach §3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Rott-Nord und billigt den vom Architekten Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim ausgearbeiteten Bebauungsplan in der Fassung vom 12.02.2004 mit integriertem Grünordnungsplan ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim in der Fassung vom 12.02.2004 mit den heute beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Antrag von Familie Hampl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1069, Gemarkung Feldkirchen;
Billigungsbeschluss

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtete von einem erfolgten Gespräch beim Landratsamt Rosenheim, Herrn Limbeck, zusammen mit der Fam. Hampl. Daraus ergab sich, dass der geplante Anbau an das bestehende Wohnhaus mit der Firstrichtung Nord-Süd im Zuge einer Befreiung vom Bebauungsplan nicht genehmigt werden kann. Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist auf jeden Fall erforderlich, da der Anbau die Baugrenzen klar übersteigt. Das Landratsamt erhebt gegen die Änderungen keine Einwände. Der Bebauungsplan Lengdorf kann im vereinfachten Verfahren geändert werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Anbau muss sich zum Hauptgebäude klar unterordnen. Auf die weitere Garage im Anschluss an den Neubau ist zu verzichten. Die Abstandsflächen können im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes verringert werden. Hinsichtlich der dritten Wohnung und der übrigen Änderungen sieht Herr Limbeck kein ortsplanerisches Problem.

 

Nach anschließender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ im vereinfachten Verfahren zu. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Mit der Ausarbeitung wird das Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

 

 

 

 

 

 

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11

Antrag auf Vorbescheid von Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn zur Be-

bauung des Grundstückes Fl.Nr. 39, Gemarkung Feldkirchen (Weinberg 10);

 

Nach Bekanntgabe des Antrages auf Vorbescheid von Herrn Georg Bodmeier, sowie des Sachverhalts zur Problematik einer weiteren Bebauung des Weinberges wurden nach eingehender Beratung folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)      Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 16 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich Weinberg

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich des Weinberges in Rott a. Inn die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan.

 

Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan vom 12.02.2004 Maßstab 1:1000 ersichtlich. Die Fläche ist im Lageplan durch eine schwarz durchbrochene Linie umgrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Planungsauftrag an ein Architekturbüro wird in voraussichtlich in der nächsten Sitzung vergeben.

 

 

 

b)      Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet Weinberg

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt auf Grund der § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 GO zur Sicherung der Planung für den künftigen Bereich des Bebauungsplans am Weinberg Teilbereich eine Veränderungssperre als

 

Satzung

 

§ 1

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nr. 35, 37, 39, 40, 42, 42/1, 43, 36/1, 36/5, 36/15, 36/4, 36/9, 38, 36/10, 39/3, 39/4, 398/2, 105/6 jeweils Gemarkung Rott a. Inn für die der Gemeinderat  am 12.02.2004 beschlossen hat, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind im beiliegenden Lageplan durch eine schwarze durchbrochene Linie festgesetzt. Der Lageplan vom 12.02.2004 ist Bestandteil dieser Satzung.

 

 

§ 2

Beschränkungen

 

Die Veränderungssperre hat den Inhalt, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

 

§3

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Rott a. Inn, den

 

 

Maier

1. Bürgermeister

 

 

 

6

11

Wasserversorgung Rott a. Inn – Neubau eines Hochbehälters;

 

a)      Bekanntgabe des Verwendungsnachweises und Abrechnung der Baukosten

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verwies eingangs auf die erfolgte Einweihungsfeier der neuen Wasserversorgung im Herbst 2002. Die Anlage wurde bereits Ende Dezember 2001 in Betrieb genommen. Aufgrund des vorliegenden Verwendungsnachweises vom Ing.Büro Schwarz, vom 26.03.2003, wurde eine Nachkalkulation des Verbesserungsbeitrages für die Wasserversorgung durchgeführt. Die Gesamtbaukosten zum Neubau des Hochbehälters mit Erweiterung des Drucksteigerungspumpwerkes haben sich gegenüber der Kostenschätzung verringert, da die Verbindungsleitung zur Tiefzone – Lengdorf – nicht errichtet wurde. Der Zuschuss wurde entsprechend gekürzt.

 

Die Zusammenstellung der Kosten lt. Kostenschätzung und Verwendungsnachweis ist als Anlage 3 Bestandteil des Protokolls.

 

In Fortführung des vorgenannten TOPes erfolgte die Bekanntgabe der jeweiligen Satzungsentwürfe und Erläuterungen durch den Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Ganslmaier. Mit der ursprünglichen Kalkulation der Beiträge war Herr Wolfgang Schwamberger vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, München, beauftragt worden. Das erstellte Gutachten war auch Grundlage für die Nachkalkulation.

Beide Satzungen müssen rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft treten, da die Anlage im Dezember 2001 in Betrieb ging.

 

Die Berechnung des endgültigen Verbesserungsbeitrages für die Wasserersorgungseinrichtung ist als Anlage 4 Bestandteil des Protokolls.

Ebenso Anlage des Protokolls ist eine Aufstellung der einbezogenen Grundstücksflächen von 2.900 m², welche in den Investitionsaufwand zum Neubau des Hochbehälters einbezogen sind.

 

Anschließend wurden nach eingehender Beratung folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

b)      Erlass der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung mit Nachkalkulation;

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem vorliegenden Entwurf der endgültigen Satzung für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Rott a. Inn zu.

 

Der Beitrag beträgt

a) pro qm Geschossfläche                   0,83 €

b) pro qm Grundstücksfläche              0,22 €.

Die Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.09.2001 außer Kraft.

 

Der Satzungsentwurf mit Berechnungsgrundlage ist als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.

 

 

c)      1. Änderung der BGS/WAS;
Neufestsetzung des Herstellungsbeitrages nach Abschluss der Verbesserungsmaßnahme

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem vorliegenden Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rott a. Inn (BGS/WAS) zu.

 

Der Beitrag beträgt

a) pro qm Geschossfläche                   4,25 €

b) pro qm Grundstücksfläche              1,14 €.

Die Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.

 

Der Satzungsentwurf mit Berechnungsgrundlage ist als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.

 

 

 

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Kindergarten der Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn;

 

a)      Antrag auf Genehmigung einer Zusatzfachkraft und anteilige Kostenübernahme

Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass der Antrag auf Genehmigung einer Zusatzfachkraft mit anteiliger Kostenübernahme den Gemeinderäten übersandt wurde. Im Kindergarten war bereits vor einigen Jahren eine Zusatzfachkraft beschäftigt. Nun ist beabsichtigt, erneut eine Fachkraft zu beschäftigen. Der Antrag geht über das Kindergartenjahr 2004/2003 und die Gemeinde ist mit 40 % an den Personalkosten beteiligt. Der Vorsitzende schlug vor, die Zustimmung zum Antrag der Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn für das Kindergartenjahr 2004/2005 zurückzustellen, bis das Gespräch am 16.02.2004 beim Landratsamt Rosenheim und der Besuch des Ordinariats stattgefunden hat.

 

 

b)      Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
Kindergartenplatzsituation in der Gemeinde Rott a. Inn;
Stellungnahme zum Schreiben des Landratsamtes Rosenheim

 

Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim zur Kindergartenplatzsituation bekannt. Es wird angezweifelt, ob vor dem Bau eines Kindergartens die Maßnahme an der Schule zum Bau einer Turnhalle vordringlicher ist. Dies wurde von der Gemeinde Rott a. Inn dahingehend begründet, dass zwar die rechnerische Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze in Rott a. Inn nur bei rund 66 % liegt, jedoch hat im vergangenen Kindergartenjahr jedes angemeldete Kind tatsächlich einen Platz erhalten. Die Entwicklung der Gruppenbelegung zeigt der Leiter der Geschäftsstelle anhand einer Folie auf. Der 1. Bürgermeister Maier wies darauf hin, dass in der Gemeinde Ramerberg eine Gruppe wegen zu geringer Kinderzahl aufgelöst wurde. Die 1. Bürgermeisterin Reithmeier hat ihm angeboten, dass im Gemeindekindergarten Ramerberg deshalb auch Rotter Kinder aus dem nördlichen Bereich aufgenommen werden können.

 

 

 

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Erweiterung der Schule;
Antrag zum Bau des Verbindungsbaues Turnhalle-Hauptschule und Erklärung zur Übernahme des Schulaufwandes

 

Der Vorsitzende berichtete, dass die Regierung von Oberbayern als Zuschussstelle von der Gemeinde Rott a. Inn eine Erklärung zur Übernahme des Schulaufwandes fordert. Dies hat zur Konsequenz, dass die Gemeinde als Bauherr auftritt. Die Mitgliedsgemeinden haben hierzu entsprechende Beschlüsse zu fassen. Daraus folgt, dass die Kosten im Rahmen des bestehenden Mietvertrages über die Schülerbeiträge umgelegt werden. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verwies auf das bereits beantragte und genehmigte Raumprogramm. Vom beantragten Fördersatz von 40 % kann kaum eine Erhöhung erwartet werden.

 

Nach eingehender Information und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

11 gegen 0 Stimmen

 

Die Gemeinde Rott a. Inn übernimmt den Schulaufwand für die Erweiterung der Grund- und Hauptschule Rott a. Inn (Verbindungsbau zwischen der Hauptschule und neuer Turnhalle) gemäß der Planung des Architekturbüros Krug, München, vom 05.12.2003. Die schulaufsichtliche Genehmigung wurde durch die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 22.12.2003 bereits erteilt.

 

Der Zuwendungsantrag auf Förderung nach Art. 10 FAG wurde mit Antrag vom 20.01.2004 bei der Regierung von Oberbayern vorweg schon eingereicht. Die Einverständniserklärungen der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes von Griesstätt und Ramerberg sowie die Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim gemäß Art. 8 Abs. 2 BaySchFG sind noch einzuholen.

 

Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit dem Neubau der Turnhalle in den Jahren 2005 und 2006 erstellt werden. Die erforderlichen Mittel sind in die Finanzplanung aufzunehmen.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf

insgesamt                                                                 1.012.789,00 €

Zuwendung Art. 10 FAG (beantragt)                         476.000,00 €

Eigenmittel                                                                 536.390,00 €.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Schulräume an den Schulverband Rott a. Inn vermietet.

 

 

 

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Bauantrag Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Rott a. Inn im Bereich des Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“

 

Der 1. Bürgermeister erteilte den Vorsitz wegen persönlicher Beteiligung an den 2. Bürgermeister Mühlhuber.

 

Nach eingehender Erläuterung des Bauvorhabens, das bereits als Bauvoranfrage dem Bauausschuss und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlag, wurde folgender Beschluss gefasst:

 

10 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Rosmarie und Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1 Tfl., Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage von § 33 bzw. § 34 BauGB erteilt.

 

Die Straßenbreite ist auf 5,50 m zu erweitern. Die Grundstückseigentümer haben die erforderliche Fläche vor der Erteilung der Baugenehmigung an die Gemeinde abzutreten.

 

Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Südlich Münchener Straße. Die Antragsteller haben diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt.

 

1.Bürgermeister Maier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

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Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2005-2008;

 

a)      Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichts Rosenheim

Der Gemeinderat benennt als Vorschlag der Gemeinde Rott a. Inn für die Wahl der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichts Rosenheim,

-         Frau Josefine Sewald, Innstr. 6, 83543 Rott a. Inn und

-         Herrn Markus Huber, Weinberg   , 83543 Rott a. Inn.

 

 

b)      Vorschläge für Schöffen am Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

9 gegen 0 Stimmen

 

Der Gemeinderat bestellt für die Gemeinde Rott a. Inn zur Wahl der Schöffen am Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein für die Jahre 2005 – 2008

 

-         Frau Renate Faryna, Benedikt-Stumpf-Str. 10,  83543 Rott a. Inn und

-         Herrn Marinus Schaber, Marktplatz 11,83543 Rott a. Inn.

 

Die Gemeinderäte Schaber und Faryna haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

11

11

Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

a)      die Nitratentwicklung des Wassers bei 16 mg/l liegt (Grenzwert:50 mg/l; EU-Richtwert: 25 mg/l) und der Wasserverlust abermals gesunken ist;

b)      die Ortsdurchfahrtsgrenzen in Rott a. Inn und Meiling mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 15.01.2004 neu festgesetzt wurden;

c)      eine Legionellen-Untersuchung in der Schule durchgeführt wurde. Das Ergebnis ergab Werte von ca. 30 – 40. Der Grenzwert liegt bei 1.000.

d)      Neuwahlen zum Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes Lengdorf bis spätestens 29.02.2004 durchzuführen sind da sonst lt. Schreiben des Landratsamtes Rosenheim die Auflösung des Verbandes eingeleitet wird;

e)      für Kulturpreis bzw. Kulturförderpreis des Landkreises Rosenheim 2004 Vorschläge an den Landrat mitzuteilen sind;

f)        die Wasserwacht Rott a. Inn von den Stadtwerken Wasserburg im Badria während der Wintermonate dienstags eine Bahn im großen Hallenbecken zum Training zur Verfügung erhält;

g)      zum Schreiben des Bürger-Solarkraftwerkes Rott GmbH vom 15.01.2004 ein LV von Herrn Konrad Heinzl, Arbing, zur Sanierung des Grundschuldaches erstellt wird;

h)      die Ortsfibel 2004 – Verzeichnis der Nahversorger im Gemeindebereich Rott a. Inn – von Herrn Elsasser verteilt wurde. Moniert wurde die Vergabe des Druckauftrages an eine auswärtige Druckerei und die unübersichtliche Gestaltung der Broschüre.

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                                         Kapser
Sitzungsleiter                                                               Schriftführerin