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Öffentliche Sitzung |
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Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Kapser Gemeinderatsmitglieder
anwesend: Dr. Klaus Absmaier Georg Dünstl Hans Gilg Agnes Ständer Johann Ganslmaier Dr. Jürgen Hüther Wilhelm Schüßler Max Zangerl Ruth Sommer
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung an Gemeinderäte am: TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1.
Genehmigung Protokoll vom 15.01.2004 2.
Bekanntgabe des Entwurfs zum Haushalt des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts für das Jahr 2004 3.
Baugebiet Rott-Nord; 4.
Antrag von Familie Hampl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
„Lengdorf“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1069, Gemarkung Feldkirchen; 5.
Antrag auf Vorbescheid von Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn zur
Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 39, Gemarkung Feldkirchen (Weinberg 10); 6.
Wasserversorgung Rott a. Inn – Neubau eines Hochbehälters; 7.
Kindergarten der Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn; 8.
Erweiterung der Schule; 9.
Bauantrag Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn zur
Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung
Rott a. Inn im Bereich des Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ 10. Schöffen und
Jugendschöffen für die Jahre 2005-2008; 11. Bekanntgaben 12. Anfragen |
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TOP |
GR |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
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Genehmigung
Protokoll vom 15.01.2004 GR Frau Ständer wies darauf hin, dass sie am
15.01.2004 bis zum Ende der öffentlichen Sitzung anwesend war.
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Bekanntgabe des Entwurfs
zum Haushalt des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für das Jahr 2004 Der 1. Bürgermeister verwies
auf eine Info-Aufstellung des Kämmerers, Herrn Furch, zum Haushalt 2004. Er
betonte ausdrücklich, dass dies nur eine Information sei und als
Diskussionsgrundlage für die Sitzung des Finanzausschusses am 19.02.2004 zu
sehen ist. Da der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes weit entfernt scheint,
soll dies eine Grundlage sein, wo man Einsparungen bzw. Mehreinnahmen
erwirtschaften kann. Ursächlich für den Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von
rund 760.000,00 € sind in erster Linie die gestiegene Kreis- und Solidarumlage,
sowie die gesunkene Schlüsselzuweisung. Erst wenn der Verwaltungshaushalt ausgeglichen
ist, kann der Vermögenshaushalt schlüssig beraten werden. Sollte kein
gemeinsamer Sparkurs erzielt werden, kann mit dem Bau der Doppelturnhalle auf
keinen Fall begonnen werden. Nach einem erfolgten Gespräch mit Herrn Kirchberger
vom Landratsamt Rosenheim wies dieser darauf hin, dass von der Rechtsaufsicht
eine Kreditermächtigung nur genehmigt wird, wenn im Verwaltungshaushalt die
Mindestzuführung von 362.700,00 € erwirtschaftet werden kann. Anschließend erläuterte
der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, die einzelnen Positionen
dieser Aufstellung. |
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Baugebiet Rott-Nord; Einleitend führte der 1.
Bürgermeister aus, dass es hier um zwei unterschiedliche Bereiche geht,
nämlich zum einen um die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit den Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit Bürgerbeteiligung und die Erweiterung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Rott-Nord auf südlich gelegene Grundstücke. Hierzu begrüßte der
Vorsitzende Herrn Arch. Ludwig Labonte und erteilte ihm das Wort. Herr Labont
gab die eingereichten Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1
BauGB bekannt. Erfreulicherweise lagen keinerlei Einwendungen von Trägern
öffentlicher Belange vor. Nach eingehender Beratung
wurde folgende Beschlüsse gefasst: 1)
Stiller Bernhard, Griessätt, vom
18.11.2003 11 gegen 0 Stimmen Die Planung wird in Punkt C
11.3 nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1) 2) Wegscheider Jürgen, Rott a. Inn, vom 19.11.2003 Gemeinderat Dünstl wies darauf
hin, dass die Farbgebung im Baugebiet Rott-Nord noch zwingend einzuschränken
sei, um atypische kräftige Farbnuancen für unseren ländlichen Bereich zu
vermeiden. 10 gegen 1 Stimmen Die Planung wird hinsichtlich der Farbgebung in Punkt 3.6 nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1) 11 gegen 0 Stimmen Die geringfügige Erhöhung der Wandhöhe wird in Teilbereichen in einem moderaten Umfang vorgenommen. (Begründung siehe Anlage 1) 11 gegen 0 Stimmen Der Bebauungsplan wird in
Punkt 15 – Antennenanlagen - nicht geändert. (Begründung siehe Anlage 1) 3) Beschluss Bauausschuss vom 09.04.2003 11 gegen 0 Stimmen Die Festsetzungen sind in der geringfügigen Erweiterung der Wandhöhe entsprechend zu ändern. (Begründung siehe Anlage 1) 4) Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004 11 gegen 0 Stimmen Die Parzellierung der Grundstücke 150/14, 15 und 16 wird entsprechend Variante 2 des Arch. Ludwig Labonte, lt. Lageplan vom 09.01.2004, geändert. Der Bebauungsplan ist entsprechend zu ändern. (Begründung siehe Anlage 1) 5) Beschluss Gemeinderat vom 15.01.2004 11 gegen 0 Stimmen Die Erweiterung des
Geltungsbereiches um die Fl.Nr. 132 Tfl., Gem. Rott a. Inn, Obstanger, und
die Fl.Nr. 140, Gem. Rott a. Inn, private Grünfläche, ist im Bebauungsplan, jeweils
auf Antrag der Grundstückseigentümer, entsprechend abzuändern. Die vom Arch. Labonte ausgearbeiteten Stellungnahmen zu den Bedenken und Anregungen sind als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls. Nachdem keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorlagen, wurde folgender Billigungsbeschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn nimmt Kenntnis vom Anhörverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie der Beteiligung der Bürger nach §3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Rott-Nord und billigt den vom Architekten Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20, 83026 Rosenheim ausgearbeiteten Bebauungsplan in der Fassung vom 12.02.2004 mit integriertem Grünordnungsplan ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekten Eberhard Schek, Chiemseestr. 20, 83022 Rosenheim in der Fassung vom 12.02.2004 mit den heute beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
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Antrag von Familie Hampl
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ im Bereich des Grundstückes
Fl.Nr. 1069, Gemarkung Feldkirchen; Der Leiter der
Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtete von einem erfolgten Gespräch
beim Landratsamt Rosenheim, Herrn Limbeck, zusammen mit der Fam. Hampl.
Daraus ergab sich, dass der geplante Anbau an das bestehende Wohnhaus mit der
Firstrichtung Nord-Süd im Zuge einer Befreiung vom Bebauungsplan nicht
genehmigt werden kann. Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist
auf jeden Fall erforderlich, da der Anbau die Baugrenzen klar übersteigt. Das
Landratsamt erhebt gegen die Änderungen keine Einwände. Der Bebauungsplan
Lengdorf kann im vereinfachten Verfahren geändert werden, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden. Der Anbau muss sich zum Hauptgebäude klar
unterordnen. Auf die weitere Garage im Anschluss an den Neubau ist zu verzichten.
Die Abstandsflächen können im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes verringert
werden. Hinsichtlich der dritten Wohnung und der übrigen Änderungen sieht
Herr Limbeck kein ortsplanerisches Problem. Nach anschließender
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a.
Inn stimmt der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“
im vereinfachten Verfahren zu. Die Kosten des Verfahrens hat der
Antragsteller zu tragen. Mit der Ausarbeitung wird das Architekturbüro Ludwig Labonte, Hochplattenstr. 20,
83026 Rosenheim beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. |
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Antrag auf Vorbescheid von Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn zur Be- bauung des Grundstückes Fl.Nr. 39, Gemarkung
Feldkirchen (Weinberg 10); Nach Bekanntgabe des
Antrages auf Vorbescheid von Herrn Georg Bodmeier, sowie des Sachverhalts zur
Problematik einer weiteren Bebauung des Weinberges wurden nach eingehender
Beratung folgende Beschlüsse gefasst: a)
Beschluss zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes Nr. 16 mit integriertem Grünordnungsplan für den
Teilbereich Weinberg 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich des Weinberges in Rott a. Inn die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan vom 12.02.2004 Maßstab 1:1000 ersichtlich. Die Fläche ist im Lageplan durch eine schwarz durchbrochene Linie umgrenzt. Dieser Lageplan ist als Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der Planungsauftrag an ein Architekturbüro wird in voraussichtlich in der nächsten Sitzung vergeben. b)
Erlass einer
Veränderungssperre für das Gebiet Weinberg 11 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt auf Grund der § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 GO zur Sicherung der Planung für den künftigen Bereich des Bebauungsplans am Weinberg Teilbereich eine Veränderungssperre als Satzung § 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nr. 35, 37, 39, 40, 42, 42/1, 43, 36/1, 36/5, 36/15, 36/4, 36/9, 38, 36/10, 39/3, 39/4, 398/2, 105/6 jeweils Gemarkung Rott a. Inn für die der Gemeinderat am 12.02.2004 beschlossen hat, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind im beiliegenden Lageplan durch eine schwarze durchbrochene Linie festgesetzt. Der Lageplan vom 12.02.2004 ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Beschränkungen Die Veränderungssperre hat den Inhalt, dass
§3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Rott a. Inn, den Maier 1. Bürgermeister |
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Wasserversorgung Rott a. Inn – Neubau eines
Hochbehälters; a)
Bekanntgabe des
Verwendungsnachweises und Abrechnung der Baukosten Der Leiter der
Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verwies eingangs auf die erfolgte
Einweihungsfeier der neuen Wasserversorgung im Herbst 2002. Die Anlage wurde
bereits Ende Dezember 2001 in Betrieb genommen. Aufgrund des vorliegenden Verwendungsnachweises
vom Ing.Büro Schwarz, vom 26.03.2003, wurde eine Nachkalkulation des
Verbesserungsbeitrages für die Wasserversorgung durchgeführt. Die
Gesamtbaukosten zum Neubau des Hochbehälters mit Erweiterung des Drucksteigerungspumpwerkes
haben sich gegenüber der Kostenschätzung verringert, da die
Verbindungsleitung zur Tiefzone – Lengdorf – nicht errichtet wurde. Der
Zuschuss wurde entsprechend gekürzt. Die Zusammenstellung der
Kosten lt. Kostenschätzung und Verwendungsnachweis ist als Anlage 3
Bestandteil des Protokolls. In Fortführung des vorgenannten TOPes erfolgte die
Bekanntgabe der jeweiligen Satzungsentwürfe und Erläuterungen durch den
Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Ganslmaier. Mit der ursprünglichen Kalkulation
der Beiträge war Herr Wolfgang Schwamberger vom Bayer. Kommunalen
Prüfungsverband, München, beauftragt worden. Das erstellte Gutachten war auch
Grundlage für die Nachkalkulation. Beide Satzungen müssen rückwirkend zum 01.01.2002
in Kraft treten, da die Anlage im Dezember 2001 in Betrieb ging. Die Berechnung des endgültigen
Verbesserungsbeitrages für die Wasserersorgungseinrichtung ist als Anlage 4
Bestandteil des Protokolls. Ebenso Anlage des Protokolls ist eine Aufstellung
der einbezogenen Grundstücksflächen von 2.900 m², welche in den
Investitionsaufwand zum Neubau des Hochbehälters einbezogen sind. Anschließend wurden nach eingehender Beratung
folgende Beschlüsse gefasst: b)
Erlass der endgültigen
Verbesserungsbeitragssatzung mit Nachkalkulation; 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a.
Inn stimmt dem vorliegenden Entwurf der endgültigen Satzung für die
Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Rott a. Inn zu. Der Beitrag beträgt a) pro qm
Geschossfläche 0,83 € b) pro qm
Grundstücksfläche 0,22 €. Die Satzung tritt zum
01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.09.2001 außer
Kraft. Der Satzungsentwurf mit
Berechnungsgrundlage ist als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift. c)
1. Änderung der BGS/WAS; 11 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem
vorliegenden Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rott a. Inn (BGS/WAS)
zu. Der Beitrag beträgt a) pro qm
Geschossfläche 4,25 € b) pro qm
Grundstücksfläche 1,14 €. Die Satzung tritt zum
01.01.2002 in Kraft. Der Satzungsentwurf mit
Berechnungsgrundlage ist als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift. |
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Kindergarten der Kath. Kirchenstiftung Rott a.
Inn; a)
Antrag auf Genehmigung
einer Zusatzfachkraft und anteilige Kostenübernahme Der 1. Bürgermeister
stellte fest, dass der Antrag auf Genehmigung einer Zusatzfachkraft mit
anteiliger Kostenübernahme den Gemeinderäten übersandt wurde. Im Kindergarten
war bereits vor einigen Jahren eine Zusatzfachkraft beschäftigt. Nun ist
beabsichtigt, erneut eine Fachkraft zu beschäftigen. Der Antrag geht über das
Kindergartenjahr 2004/2003 und die Gemeinde ist mit 40 % an den Personalkosten
beteiligt. Der Vorsitzende schlug vor, die Zustimmung zum Antrag der Kath.
Kirchenstiftung Rott a. Inn für das Kindergartenjahr 2004/2005 zurückzustellen,
bis das Gespräch am 16.02.2004 beim Landratsamt Rosenheim und der Besuch des
Ordinariats stattgefunden hat. b)
Vollzug des Bayer.
Kindergartengesetzes; Der 1. Bürgermeister gab
das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim zur Kindergartenplatzsituation
bekannt. Es wird angezweifelt, ob vor dem Bau eines Kindergartens die
Maßnahme an der Schule zum Bau einer Turnhalle vordringlicher ist. Dies wurde
von der Gemeinde Rott a. Inn dahingehend begründet, dass zwar die
rechnerische Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze in Rott a. Inn nur bei rund
66 % liegt, jedoch hat im vergangenen Kindergartenjahr jedes angemeldete Kind
tatsächlich einen Platz erhalten. Die Entwicklung der Gruppenbelegung zeigt
der Leiter der Geschäftsstelle anhand einer Folie auf. Der 1. Bürgermeister
Maier wies darauf hin, dass in der Gemeinde Ramerberg eine Gruppe wegen zu
geringer Kinderzahl aufgelöst wurde. Die 1. Bürgermeisterin Reithmeier hat
ihm angeboten, dass im Gemeindekindergarten Ramerberg deshalb auch Rotter
Kinder aus dem nördlichen Bereich aufgenommen werden können. |
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Erweiterung der Schule; Der Vorsitzende berichtete, dass die Regierung von
Oberbayern als Zuschussstelle von der Gemeinde Rott a. Inn eine Erklärung zur
Übernahme des Schulaufwandes fordert. Dies hat zur Konsequenz, dass die
Gemeinde als Bauherr auftritt. Die Mitgliedsgemeinden haben hierzu
entsprechende Beschlüsse zu fassen. Daraus folgt, dass die Kosten im Rahmen
des bestehenden Mietvertrages über die Schülerbeiträge umgelegt werden. Der Leiter
der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verwies auf das bereits beantragte und
genehmigte Raumprogramm. Vom beantragten Fördersatz von 40 % kann kaum eine
Erhöhung erwartet werden. Nach eingehender Information und Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 11 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde Rott a. Inn übernimmt den
Schulaufwand für die Erweiterung der Grund- und Hauptschule Rott a. Inn
(Verbindungsbau zwischen der Hauptschule und neuer Turnhalle) gemäß der
Planung des Architekturbüros Krug, München, vom 05.12.2003. Die
schulaufsichtliche Genehmigung wurde durch die Regierung von Oberbayern mit
Bescheid vom 22.12.2003 bereits erteilt. Der Zuwendungsantrag auf Förderung nach Art. 10
FAG wurde mit Antrag vom 20.01.2004 bei der Regierung von Oberbayern vorweg
schon eingereicht. Die Einverständniserklärungen der Mitgliedsgemeinden des
Schulverbandes von Griesstätt und Ramerberg sowie die Genehmigung des
Landratsamtes Rosenheim gemäß Art. 8 Abs. 2 BaySchFG sind noch einzuholen. Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit dem Neubau der
Turnhalle in den Jahren 2005 und 2006 erstellt werden. Die erforderlichen
Mittel sind in die Finanzplanung aufzunehmen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf insgesamt
1.012.789,00 € Zuwendung Art. 10 FAG (beantragt) 476.000,00 € Eigenmittel
536.390,00 €. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die
Schulräume an den Schulverband Rott a. Inn vermietet. |
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Bauantrag Maier Rosmarie
und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn zur Errichtung eines Wohnhauses am
Feldweg Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Rott a. Inn im Bereich des
Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ Der 1. Bürgermeister
erteilte den Vorsitz wegen persönlicher Beteiligung an den 2. Bürgermeister
Mühlhuber. Nach eingehender
Erläuterung des Bauvorhabens, das bereits als Bauvoranfrage dem Bauausschuss
und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlag, wurde folgender Beschluss gefasst: 10 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Rosmarie
und Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Wohnhauses am Feldweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1 Tfl., Gem. Rott a. Inn,
wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage von § 33 bzw. § 34 BauGB
erteilt. Die Straßenbreite ist auf
5,50 m zu erweitern. Die Grundstückseigentümer haben die erforderliche Fläche
vor der Erteilung der Baugenehmigung an die Gemeinde abzutreten. Das Bauvorhaben entspricht
den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Südlich Münchener Straße. Die
Antragsteller haben diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger
anerkannt. 1.Bürgermeister Maier hat
wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen. |
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Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre
2005-2008; a)
Vorschläge für die Wahl
der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichts Rosenheim Der Gemeinderat benennt
als Vorschlag der Gemeinde Rott a. Inn für die Wahl der Jugendschöffen des
Jugendschöffengerichts Rosenheim, -
Frau Josefine Sewald, Innstr. 6, 83543 Rott a. Inn und -
Herrn Markus Huber, Weinberg
, 83543 Rott a. Inn. b)
Vorschläge für Schöffen am
Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk
Traunstein Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 9 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat bestellt für
die Gemeinde Rott a. Inn zur Wahl der Schöffen am Landgericht Traunstein und
der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein für die Jahre 2005 –
2008 -
Frau Renate Faryna, Benedikt-Stumpf-Str. 10, 83543 Rott a. Inn und -
Herrn Marinus Schaber, Marktplatz 11,83543 Rott a. Inn. Die Gemeinderäte Schaber
und Faryna haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Bekanntgaben a)
die Nitratentwicklung des Wassers bei 16 mg/l liegt (Grenzwert:50
mg/l; EU-Richtwert: 25 mg/l) und der Wasserverlust abermals gesunken ist; b)
die Ortsdurchfahrtsgrenzen in Rott a. Inn und Meiling mit Bescheid
der Regierung von Oberbayern vom 15.01.2004 neu festgesetzt wurden; c)
eine Legionellen-Untersuchung in der Schule durchgeführt wurde. Das
Ergebnis ergab Werte von ca. 30 – 40. Der Grenzwert liegt bei 1.000. d)
Neuwahlen zum Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes Lengdorf bis
spätestens 29.02.2004 durchzuführen sind da sonst lt. Schreiben des Landratsamtes
Rosenheim die Auflösung des Verbandes eingeleitet wird; e)
für Kulturpreis bzw. Kulturförderpreis des Landkreises Rosenheim 2004
Vorschläge an den Landrat mitzuteilen sind; f)
die Wasserwacht Rott a. Inn von den Stadtwerken Wasserburg im Badria
während der Wintermonate dienstags eine Bahn im großen Hallenbecken zum
Training zur Verfügung erhält; g)
zum Schreiben des Bürger-Solarkraftwerkes Rott GmbH vom 15.01.2004
ein LV von Herrn Konrad Heinzl, Arbing, zur Sanierung des Grundschuldaches
erstellt wird; h)
die Ortsfibel 2004 – Verzeichnis der Nahversorger im Gemeindebereich
Rott a. Inn – von Herrn Elsasser verteilt wurde. Moniert wurde die Vergabe
des Druckauftrages an eine auswärtige Druckerei und die unübersichtliche
Gestaltung der Broschüre. |
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr
vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung. |
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