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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 05. Juni 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Agnes Ständer
Max Zangerl
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Renate Faryna - beruflich
Marinus Schaber - private Gründe
Ruth Sommer - Urlaub
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an Gemeinderäte am 16.06.2003
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 15.05.2003
- Gehweg an der Rosenheimer Straße;
a) Beschluss zur Ausführung der in der Sitzung am 15.05.2003
vorgestellten Planung
b) Vereinbarung zum Bau des Gehweges zwischen der Teilnehmergemeinschaft
und der
Gemeinde Rott a. Inn
- Baugebiet Rott-Nord;
Baugrund für Einheimische und frei verkäufliche Grundstücke;
a) Beschluss zum Vorziehen des 2. Abschnittes "Baugrund für
Einheimische"
b) Ausschreibung der gemeindeeigenen frei verkäuflichen Grundstücke
- Angebot E-ON Netz GmbH;
Kostenangebot zum Austausch der Lampe am Marktplatz im Bereich der
Einfahrt zum Weinberg
- Kreisstraße RO 41;
Antrag der Gemeinde Rott a. Inn an den Landkreis Rosenheim zum Erlass
eines Parkverbotes an der Rosenheimer Straße
- Straßenausbaubeitrag Arbing-Ost;
Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim zu den eingegangenen
Widersprüchen
- Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der Straße von Arbing nach Ferchen;
Antrag von Heinzl Konrad und Marille, Arbing 10a, Rott a. Inn, auf
Verlegung der Straße
- Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994-2000;
Straßenausbaubeiträge für den Ausbau des Mitterweges
- Katholischer Burschenverein Rott a. Inn;
Antrag auf Gestattung;
Gründungsfest mit Discoparty am 12.09.2003
- Bekanntgaben
- Anfragen
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest
Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 15.05.2003
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 15.05.2003
mit
14 gegen 0 Stimmen
genehmigt.
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Gehweg an der Rosenheimer Straße;
- Beschluss zur Ausführung der in der Sitzung am 15.05.2003
vorgestellten Planung_______________________________________________________
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die Planung der
Baumaßnahme in der Sitzung am 15.05.2003 vorgestellt und eingehend
erläutert wurde.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt der Ausführung des Neubaues eines Gehweges
an der Rosenheimer Straße von der Fa. Alpma bis zum Ortsanfang Rott a.
Inn entsprechend der vorgelegten Planung der Fa. Infra zu.
Bauherr ist die Direktion für ländliche Entwicklung. Von Seiten des
Naturschutzes bestehen gegen den Bau des Gehweges keine
naturschutzfachlichen Bedenken; lediglich die östlich des geplanten
Gehweges stehende Eiche ist während der Bauausführung nach DIN 18920
zu schützen.
- Vereinbarung zum Bau des Gehweges zwischen der Teilnehmergemeinschaft
und der Gemeinde Rott a. Inn______________________________
Nachdem die Vereinbarung zum Bau des Gehweges von Seiten der
Direktion für ländliche Entwicklung noch nicht vorliegt, wird der TOP
bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
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Baugebiet Rott-Nord;
Baugrund für Einheimische und frei verkäufliche Grundstücke;
- Beschluss zum Vorziehen des 2. Abschnittes "Baugrund für
Einheimische"________________________________________________________
Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass bei der Vergabe der ersten
Grundstücke an Einheimische im Baugebiet Rott-Nord der Gemeinderat im
Jahr 2000 festgelegt hat, einen weiteren Abschnitt in 4 Jahren, also
2004, zu vergeben. Mehrere Anfragen und evtl. zu erwartende Änderungen
bei der Eigenheimförderung erfordern nun, ein Vorziehen der Vergabe
noch in diesem Jahr.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt zu, die im beiliegenden Lageplan blau
umrandeten Grundstücke für die Vergabe an Einheimische freizugeben.
Sollte ein weiterer Bedarf ermittelt werden, so sind die grün
umrandeten Grundstücke in die Vergabe mit einzubeziehen, wobei das
nördlich gelegene Grundstück als erstes neu zu überplanen ist.
Die Ausschreibung der Grundstücke erfolgt im Mitteilungsblatt der
Gemeinde Rott a. Inn in der Juli-Ausgabe 2003.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18.08.2003.
Die eingehenden Bewerbungen sind bis zur Sitzung am 11.09.2003
auszuwerten.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Sitzung am 23.10.2003.
Der Kaufpreis beträgt voraussichtlich ca. 125,00 €/qm einschließlich
Erschließungskosten nach BauGB.
Die Beiträge nach dem KAG für Wasser und Abwasser sowie die Erstattung
der Hausanschlusskosten sind zusätzlich zu zahlen.
Ein Informationsabend für Bewerber über Baumöglichkeiten,
Herstellungsbeiträge, etc. ist am 10.07.2003, um 19.00 Uhr, im
Gemeindehaus vorgesehen.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 1
dieser Niederschrift beigefügt.
- Ausschreibung der gemeindeeigenen frei verkäuflichen Grundstücke
Zum freien Verkauf sind die in Anlage 1 des beigefügten
Lageplanes rot gekennzeichneten Grundstücke vorgesehen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, die im beiliegenden Lageplan rot umrandeten
Grundstücke im Baugebiet Rott-Nord frei zu verkaufen, wobei Rotter
Bürgern der Vorrang einzuräumen ist. Die Ausschreibung der Grundstücke
erfolgt daher vorerst nur in der Juli-Ausgabe 2003 des Mitteilungsblattes
der Gemeinde Rott a. Inn. Die Bewerbungsfrist für Rotter Bürger läuft
bis zum 18.08.2003.
Der Kaufpreis beträgt voll erschlossen 250,00 €/qm einschließlich des
Erschließungsbeitrages nach BauGB. Die Beiträge nach dem KAG für Wasser
und Abwasser sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert in
Rechnung gestellt.
Erst im Anschluss daran ist eine Ausschreibung auf dem freien
Markt evtl. Immobilienabteilungen der Banken im erweiterten Umfang
vorgesehen.
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Angebot E-ON Netz GmbH;
Kostenangebot zum Austausch der Lampe am Marktplatz im Bereich der
Einfahrt zum Weinberg
Nach Bekanntgabe des Kostenangebotes der E.ON Bayern, Ampfing, vom
26.05.2003 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt dem Austausch einer Pilzleuchte am Marktplatz
im Bereich der Einfahrt zum Weinberg gegen eine Saturn-2-Leuchte gemäß
Angebot der E.ON Bayern, Ampfing, vom 26.05.2003 zu. Die Kosten betragen
1.228,80 € brutto.
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Kreisstraße RO 41;
Antrag der Gemeinde Rott a. Inn an den Landkreis Rosenheim zum Erlass
eines Parkverbotes an der Rosenheimer Straße
Aufgrund von Hinweisen von verschiedenen Gemeinderäten über
häufig parkende Fahrzeuge im unübersichtlichen Kurvenbereich an der
Rosenheimer Straße wurden die Anlieger mehrfach aufgefordert, ein
willkürliches Parken in diesem Bereich zu unterlassen. Nachdem jedoch
immer wieder parkende Fahrzeuge gefährliche Verkehrssituationen erzeugen,
beantragt die Gemeinde Rott a. Inn den Erlass eines absoluten
Halteverbots.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
11 gegen 3 Stimmen
Der Gemeinderat beantragt an der Rosenheimer Straße im Bereich der in Anlage
2 gekennzeichneten Strecke aufgrund des unübersichtlichen
Kurvenbereiches ein absolutes Halteverbot zu erlassen.
Darüber hinaus sind für das neu eröffnete Nagelstudio Tartaglione
Alexandra, Rosenheimer Str. 20 durch die Gewerbeaufsicht die
erforderlichen Stellplätze zu überprüfen.
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Straßenausbaubeitrag Arbing-Ost;
Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim zu den eingegangenen
Widersprüchen
Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass der Gemeinderat aufgrund der
Empfehlung von Frau Hesse vom Bayer. Gemeindetag die Verbindungswege im
Baugebiet Arbing-Ost als beschränkt öffentliche Anliegerwege gewidmet
hat, um die anliegenden Grundstücke durch die mittelbare
Erschließungsfunktion in die Beitragspflicht aufzunehmen.
Dementsprechend wurden an die Hinteranlieger Straßenausbaubeiträge
erhoben. Gegen die Vorausleistungsbescheide haben die vorgenannten
Grundstücksanlieger Widerspruch eingelegt.
Laut Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim vom 08.05.2003 handelt es
sich bei den Anliegerwegen um selbstständige Erschließungsanlagen nach
§ 127 Abs. 2 Nr. BauGB. Da die anliegenden Grundstücke nur von dieser
Erschließungsanlage erschlossen werden, sind die Vorausleistungsbescheide
aufzuheben und der Herstellungsaufwand auf die übrigen Anlieger
umzulegen.
Auch der Vorsitzende Richter beim VG München, Gerhard Wiens, vertritt
diese Rechtsauffassung. Eine Beitragspflicht für die Anlieger entsteht
erst, wenn diese Wege ausgebaut sind.
Nachdem widersprüchliche Aussagen zwischen dem Bayer. Gemeindetag und dem
Landratsamt Rosenheim bestehen, wird vorgeschlagen, den TOP
zurückzustellen und bis zur nächsten Sitzung eine schriftliche
Stellungnahme des Bayer. Gemeindetags zum Sachverhalt einzuholen.
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der Straße von Arbing nach Ferchen;
Antrag von Heinzl Konrad und Marille, Arbing 10a, Rott a. Inn, auf
Verlegung der Straße
Mit Schreiben vom 21.05.2003 beantragen Herr Konrad und Frau
Marille Heinzl, Arbing 10a, Rott a. Inn die neu gewidmete Ortsstraße von
Arbing nach Ferchen so zu verlegen, dass sie nicht durch ihr
Privateigentum verläuft. Nachdem dies im Zuge der Kanalisation in Arbing
nicht erfolgt ist und die Straße nun ausgebaut werden soll, haben sich
die Eheleute Heinzl zur Klärung der Rechtssituation an das Landratsamt
Rosenheim gewandt. Das Landratsamt Rosenheim hat mit Schreiben vom
07.04.2003 dazu Stellung genommen und festgestellt, dass falls auf dieser
nicht gewidmeten Fläche der Fl.Nr. 731 öffentlicher Verkehr stattfindet,
die Eigentümer dieser Flurnummer nicht berechtigt sind, den Verkehr zu
unterbinden. Vielmehr wird vorgeschlagen, mit der Gemeinde Rott a. Inn
eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein,
so hätte das Ehepaar Heinzl gegenüber der Gemeinde Rott a. Inn einen
Anspruch auf Beseitigung der auf ihren Grundstück verlaufenden Straße.
Der 1. Bürgermeister ergänzte, dass die Umwidmung der
Gemeindeverbindungsstraße von Arbing nach Ferchen von der südlichen
Einmündung der Ortsstraße durch Arbing (Fl.Nr. 730) bis zur Einmündung
des Feldweges nördlich der Fl.Nr. 731 zur Ortsstraße richtig und
sinnvoll war. Sollte die Straße verlegt werden, so bliebe für die
Zufahrt zum Gewerbebetrieb Heinzl lediglich eine Breite von 2,50 m, was
einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verkehrs widersprechen würde.
Nachdem die Grunderwerbsverhandlungen mit dem westlichen Nachbarn
gescheitert sind und für die Entwässerung der Straße zusätzlicher
Grund benötigt wird, wird vorgeschlagen, mit den Eheleuten Heinzl weitere
Gespräche zu führen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und schließt
sich den Vorschlag des 1. Bürgermeisters an, mit Herrn Konrad und Frau
Marille Heinzl bezüglich der Verlegung der Ortsstraße von Arbing nach
Ferchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. In einem Ortstermin mit
dem Ehepaar Heinzl und dem Gemeinderat vor der nächsten
Gemeinderatssitzung sind die Differenzen zu klären.
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Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994-2000;
Straßenausbaubeiträge für den Ausbau des Mitterweges
Mit Schreiben vom 31.03.2003 hat das Landratsamt Rosenheim zur
Erledigung der Textziffer 10 des Berichts über die überörtliche
Prüfung der Jahresrechnungen 1994 mit 2000 Stellung genommen. Darin weist
das Landratsamt auf die Beitragserhebungspflicht der Gemeinde hin und
teilt nicht die Auffassung der Gemeinde, wegen der einseitig bebauten
Grundstücke, die überwiegend durch die jeweiligen Siedlungsstraßen
erschlossen werden sowie des Durchgangsverkehrs keine
Straßenausbaubeiträge für den Mitterweg zu erheben.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat hat das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom
31.03.2003 zur Kenntnis genommen und beschließt, den Beschluss vom
20.02.2003 aufrecht zu erhalten. Danach werden für den Ausbau des
Mitterweges vom Bahnübergang bis Einmündung Baugebiet Mitterfeld keine
Straßenausbaubeiträge erhoben. Begründet wird dies dahingehend, dass
die anliegenden einseitig bebauten Grundstücke überwiegend durch die
jeweiligen Siedlungsstraßen erschlossen werden. Beim Mitterweg selbst
handelt es sich um eine wichtige Gemeindeverbindungsstraße zum
Gewerbegebiet "Am Eckfeld" mit erheblichem Schwerverkehr zur
Bundesstraße B 15.
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Katholischer Burschenverein Rott a. Inn;
Antrag auf Gestattung;
Gründungsfest mit Discoparty am 12.09.2003
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass lt. Versammlungsprotokoll vom
25.06.2002 der Kath. Burschenverein Rott a. Inn gegründet wurde. Zum 1.
Vorsitzenden wurde Markus Weger, Gregor-Mack-Str. 11, Rott a. Inn
gewählt. Der Verein beabsichtigt, am 12.09.2003 ein Gründungsfest mit
Discoparty mit der Spider-Murphy-Gang auf dem Grundstück von Frau
Elisabeth Gruber in Stöbersberg 2 zu veranstalten und stellt dafür einen
Gestattungsantrag.
Nach Beratung kam der Gemeinderat mit
14 gegen 0 Stimmen
überein, den Gestattungsantrag des Kath. Burschenverein Rott a. Inn
für die Festveranstaltung am 12.09.2003 abzulehnen und begründet dies
dahingehend, dass das Grundstück für eine Veranstaltung in dieser
Größenordnung nicht geeignet ist. Die öffentliche Sicherheit und
Ordnung kann daher nicht gewährleistet werden.
Darüber hinaus ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen,
was Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Vereinlebens innerhalb der
Gemeinde ist.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- am Dienstag, den 10.06.2003 die Verschleißschicht in Arbing
aufgebracht wird;
- aufgrund der Empfehlung der Gemeinde Rott a. Inn Frau Agnes
Kirchlechner, Herr Michael Prüller und Herr Johannes Schön für ihr
ehrenamtliches Engagement am 05.06.2003 anlässlich eines Empfanges
des Bayer. Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber in der Residenz in
München geehrt werden;
- die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald am 23. und 24.05.2003 ihre
Tagung zum Baum des Jahres 2003 im Gemeindehaus in Rott a. Inn
durchgeführt hat;
- der Pachtvertrag mit dem ASV Rott a. Inn wie in der Sitzung am
15.05.2003 beschlossen unterzeichnet wurde;
- am Freitag, den 06.06.2003, um 12.00 Uhr die Einweihung des
Bürgersolarkraftwerkes in der Schule stattfindet. Dazu ist der
Gemeinderat herzlich eingeladen;
- das Ferienprogramm 2003 aufliegt;
- aufgrund eingegangener Beschwerden von Seiten der Gemeinde die
Parksituation am Anwesen Arbing 7 überprüft und festgestellt wurde,
dass anstatt 10 Stellplätze nur 8 Stellplätze errichtet wurden. Der
Hausbesitzer wurde aufgefordert, die beiden fehlenden Stellplätze Nr.
7 und 8 umgehend zu errichten.
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Anfragen
- Gemeinderätin Burghardt wies auf die Wiederherstellung des Schweizer
Steges hin. Bürgermeister Maier entgegnete, dass im Rahmen des
Ortstermin der Steg besichtigt wird.
Desweiteren erkundigte sie sich nach der vorgesehenen Aufstellung von
Tischen und Bänken im Kaisergarten. Bürgermeister Maier sicherte eine
baldige Erledigung zu.
- Auf Anfrage von Gemeinderätin Ständer teilte der 1. Bürgermeister
mit, dass bis auf 2 Schulabgänger der Hauptschule Rott a. Inn alle
Schüler eine Ausbildungsstelle bekommen haben.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 20.15 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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