Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 05. Juni 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Renate Faryna - beruflich
Marinus Schaber - private Gründe
Ruth Sommer - Urlaub

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung an Gemeinderäte am 16.06.2003

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 15.05.2003
  2. Gehweg an der Rosenheimer Straße;
    a) Beschluss zur Ausführung der in der Sitzung am 15.05.2003 vorgestellten Planung
    b) Vereinbarung zum Bau des Gehweges zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der
    Gemeinde Rott a. Inn
  3. Baugebiet Rott-Nord;
    Baugrund für Einheimische und frei verkäufliche Grundstücke;
    a) Beschluss zum Vorziehen des 2. Abschnittes "Baugrund für Einheimische"
    b) Ausschreibung der gemeindeeigenen frei verkäuflichen Grundstücke
  4. Angebot E-ON Netz GmbH;
    Kostenangebot zum Austausch der Lampe am Marktplatz im Bereich der Einfahrt zum Weinberg
  5. Kreisstraße RO 41;
    Antrag der Gemeinde Rott a. Inn an den Landkreis Rosenheim zum Erlass eines Parkverbotes an der Rosenheimer Straße
  6. Straßenausbaubeitrag Arbing-Ost;
    Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim zu den eingegangenen Widersprüchen
  7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
    Widmung der Straße von Arbing nach Ferchen;
    Antrag von Heinzl Konrad und Marille, Arbing 10a, Rott a. Inn, auf Verlegung der Straße
  8. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994-2000;
    Straßenausbaubeiträge für den Ausbau des Mitterweges
  9. Katholischer Burschenverein Rott a. Inn;
    Antrag auf Gestattung;
    Gründungsfest mit Discoparty am 12.09.2003
  10. Bekanntgaben
  11. Anfragen

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 15.05.2003

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 15.05.2003 mit

14 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

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Gehweg an der Rosenheimer Straße;

  1. Beschluss zur Ausführung der in der Sitzung am 15.05.2003 vorgestellten Planung_______________________________________________________

    Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die Planung der Baumaßnahme in der Sitzung am 15.05.2003 vorgestellt und eingehend erläutert wurde.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    14 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat stimmt der Ausführung des Neubaues eines Gehweges an der Rosenheimer Straße von der Fa. Alpma bis zum Ortsanfang Rott a. Inn entsprechend der vorgelegten Planung der Fa. Infra zu.
    Bauherr ist die Direktion für ländliche Entwicklung. Von Seiten des Naturschutzes bestehen gegen den Bau des Gehweges keine naturschutzfachlichen Bedenken; lediglich die östlich des geplanten Gehweges stehende Eiche ist während der Bauausführung nach DIN 18920 zu schützen.

  2. Vereinbarung zum Bau des Gehweges zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Rott a. Inn______________________________

    Nachdem die Vereinbarung zum Bau des Gehweges von Seiten der Direktion für ländliche Entwicklung noch nicht vorliegt, wird der TOP bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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Baugebiet Rott-Nord;
Baugrund für Einheimische und frei verkäufliche Grundstücke;

  1. Beschluss zum Vorziehen des 2. Abschnittes "Baugrund für Einheimische"________________________________________________________

    Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass bei der Vergabe der ersten Grundstücke an Einheimische im Baugebiet Rott-Nord der Gemeinderat im Jahr 2000 festgelegt hat, einen weiteren Abschnitt in 4 Jahren, also 2004, zu vergeben. Mehrere Anfragen und evtl. zu erwartende Änderungen bei der Eigenheimförderung erfordern nun, ein Vorziehen der Vergabe noch in diesem Jahr.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    14 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat stimmt zu, die im beiliegenden Lageplan blau umrandeten Grundstücke für die Vergabe an Einheimische freizugeben. Sollte ein weiterer Bedarf ermittelt werden, so sind die grün umrandeten Grundstücke in die Vergabe mit einzubeziehen, wobei das nördlich gelegene Grundstück als erstes neu zu überplanen ist.
    Die Ausschreibung der Grundstücke erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rott a. Inn in der Juli-Ausgabe 2003.
    Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18.08.2003.
    Die eingehenden Bewerbungen sind bis zur Sitzung am 11.09.2003 auszuwerten.
    Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Sitzung am 23.10.2003.
    Der Kaufpreis beträgt voraussichtlich ca. 125,00 €/qm einschließlich Erschließungskosten nach BauGB.
    Die Beiträge nach dem KAG für Wasser und Abwasser sowie die Erstattung der Hausanschlusskosten sind zusätzlich zu zahlen.
    Ein Informationsabend für Bewerber über Baumöglichkeiten, Herstellungsbeiträge, etc. ist am 10.07.2003, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus vorgesehen.
    Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

  2. Ausschreibung der gemeindeeigenen frei verkäuflichen Grundstücke

    Zum freien Verkauf sind die in Anlage 1 des beigefügten Lageplanes rot gekennzeichneten Grundstücke vorgesehen.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    14 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat beschließt, die im beiliegenden Lageplan rot umrandeten Grundstücke im Baugebiet Rott-Nord frei zu verkaufen, wobei Rotter Bürgern der Vorrang einzuräumen ist. Die Ausschreibung der Grundstücke erfolgt daher vorerst nur in der Juli-Ausgabe 2003 des Mitteilungsblattes der Gemeinde Rott a. Inn. Die Bewerbungsfrist für Rotter Bürger läuft bis zum 18.08.2003.
    Der Kaufpreis beträgt voll erschlossen 250,00 €/qm einschließlich des Erschließungsbeitrages nach BauGB. Die Beiträge nach dem KAG für Wasser und Abwasser sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Erst im Anschluss daran ist eine Ausschreibung auf dem freien Markt evtl. Immobilienabteilungen der Banken im erweiterten Umfang vorgesehen.

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Angebot E-ON Netz GmbH;
Kostenangebot zum Austausch der Lampe am Marktplatz im Bereich der Einfahrt zum Weinberg


Nach Bekanntgabe des Kostenangebotes der E.ON Bayern, Ampfing, vom 26.05.2003 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt dem Austausch einer Pilzleuchte am Marktplatz im Bereich der Einfahrt zum Weinberg gegen eine Saturn-2-Leuchte gemäß Angebot der E.ON Bayern, Ampfing, vom 26.05.2003 zu. Die Kosten betragen 1.228,80 € brutto.

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Kreisstraße RO 41;
Antrag der Gemeinde Rott a. Inn an den Landkreis Rosenheim zum Erlass eines Parkverbotes an der Rosenheimer Straße


Aufgrund von Hinweisen von verschiedenen Gemeinderäten über häufig parkende Fahrzeuge im unübersichtlichen Kurvenbereich an der Rosenheimer Straße wurden die Anlieger mehrfach aufgefordert, ein willkürliches Parken in diesem Bereich zu unterlassen. Nachdem jedoch immer wieder parkende Fahrzeuge gefährliche Verkehrssituationen erzeugen, beantragt die Gemeinde Rott a. Inn den Erlass eines absoluten Halteverbots.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

11 gegen 3 Stimmen

Der Gemeinderat beantragt an der Rosenheimer Straße im Bereich der in Anlage 2 gekennzeichneten Strecke aufgrund des unübersichtlichen Kurvenbereiches ein absolutes Halteverbot zu erlassen.
Darüber hinaus sind für das neu eröffnete Nagelstudio Tartaglione Alexandra, Rosenheimer Str. 20 durch die Gewerbeaufsicht die erforderlichen Stellplätze zu überprüfen.

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Straßenausbaubeitrag Arbing-Ost;
Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim zu den eingegangenen Widersprüchen


Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass der Gemeinderat aufgrund der Empfehlung von Frau Hesse vom Bayer. Gemeindetag die Verbindungswege im Baugebiet Arbing-Ost als beschränkt öffentliche Anliegerwege gewidmet hat, um die anliegenden Grundstücke durch die mittelbare Erschließungsfunktion in die Beitragspflicht aufzunehmen.
Dementsprechend wurden an die Hinteranlieger Straßenausbaubeiträge erhoben. Gegen die Vorausleistungsbescheide haben die vorgenannten Grundstücksanlieger Widerspruch eingelegt.
Laut Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim vom 08.05.2003 handelt es sich bei den Anliegerwegen um selbstständige Erschließungsanlagen nach § 127 Abs. 2 Nr. BauGB. Da die anliegenden Grundstücke nur von dieser Erschließungsanlage erschlossen werden, sind die Vorausleistungsbescheide aufzuheben und der Herstellungsaufwand auf die übrigen Anlieger umzulegen.
Auch der Vorsitzende Richter beim VG München, Gerhard Wiens, vertritt diese Rechtsauffassung. Eine Beitragspflicht für die Anlieger entsteht erst, wenn diese Wege ausgebaut sind.

Nachdem widersprüchliche Aussagen zwischen dem Bayer. Gemeindetag und dem Landratsamt Rosenheim bestehen, wird vorgeschlagen, den TOP zurückzustellen und bis zur nächsten Sitzung eine schriftliche Stellungnahme des Bayer. Gemeindetags zum Sachverhalt einzuholen.

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der Straße von Arbing nach Ferchen;
Antrag von Heinzl Konrad und Marille, Arbing 10a, Rott a. Inn, auf Verlegung der Straße


Mit Schreiben vom 21.05.2003 beantragen Herr Konrad und Frau Marille Heinzl, Arbing 10a, Rott a. Inn die neu gewidmete Ortsstraße von Arbing nach Ferchen so zu verlegen, dass sie nicht durch ihr Privateigentum verläuft. Nachdem dies im Zuge der Kanalisation in Arbing nicht erfolgt ist und die Straße nun ausgebaut werden soll, haben sich die Eheleute Heinzl zur Klärung der Rechtssituation an das Landratsamt Rosenheim gewandt. Das Landratsamt Rosenheim hat mit Schreiben vom 07.04.2003 dazu Stellung genommen und festgestellt, dass falls auf dieser nicht gewidmeten Fläche der Fl.Nr. 731 öffentlicher Verkehr stattfindet, die Eigentümer dieser Flurnummer nicht berechtigt sind, den Verkehr zu unterbinden. Vielmehr wird vorgeschlagen, mit der Gemeinde Rott a. Inn eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, so hätte das Ehepaar Heinzl gegenüber der Gemeinde Rott a. Inn einen Anspruch auf Beseitigung der auf ihren Grundstück verlaufenden Straße.
Der 1. Bürgermeister ergänzte, dass die Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße von Arbing nach Ferchen von der südlichen Einmündung der Ortsstraße durch Arbing (Fl.Nr. 730) bis zur Einmündung des Feldweges nördlich der Fl.Nr. 731 zur Ortsstraße richtig und sinnvoll war. Sollte die Straße verlegt werden, so bliebe für die Zufahrt zum Gewerbebetrieb Heinzl lediglich eine Breite von 2,50 m, was einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verkehrs widersprechen würde.

Nachdem die Grunderwerbsverhandlungen mit dem westlichen Nachbarn gescheitert sind und für die Entwässerung der Straße zusätzlicher Grund benötigt wird, wird vorgeschlagen, mit den Eheleuten Heinzl weitere Gespräche zu führen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen


Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und schließt sich den Vorschlag des 1. Bürgermeisters an, mit Herrn Konrad und Frau Marille Heinzl bezüglich der Verlegung der Ortsstraße von Arbing nach Ferchen eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. In einem Ortstermin mit dem Ehepaar Heinzl und dem Gemeinderat vor der nächsten Gemeinderatssitzung sind die Differenzen zu klären.

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Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994-2000;
Straßenausbaubeiträge für den Ausbau des Mitterweges

Mit Schreiben vom 31.03.2003 hat das Landratsamt Rosenheim zur Erledigung der Textziffer 10 des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994 mit 2000 Stellung genommen. Darin weist das Landratsamt auf die Beitragserhebungspflicht der Gemeinde hin und teilt nicht die Auffassung der Gemeinde, wegen der einseitig bebauten Grundstücke, die überwiegend durch die jeweiligen Siedlungsstraßen erschlossen werden sowie des Durchgangsverkehrs keine Straßenausbaubeiträge für den Mitterweg zu erheben.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat hat das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 31.03.2003 zur Kenntnis genommen und beschließt, den Beschluss vom 20.02.2003 aufrecht zu erhalten. Danach werden für den Ausbau des Mitterweges vom Bahnübergang bis Einmündung Baugebiet Mitterfeld keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Begründet wird dies dahingehend, dass die anliegenden einseitig bebauten Grundstücke überwiegend durch die jeweiligen Siedlungsstraßen erschlossen werden. Beim Mitterweg selbst handelt es sich um eine wichtige Gemeindeverbindungsstraße zum Gewerbegebiet "Am Eckfeld" mit erheblichem Schwerverkehr zur Bundesstraße B 15.

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Katholischer Burschenverein Rott a. Inn;
Antrag auf Gestattung;
Gründungsfest mit Discoparty am 12.09.2003

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass lt. Versammlungsprotokoll vom 25.06.2002 der Kath. Burschenverein Rott a. Inn gegründet wurde. Zum 1. Vorsitzenden wurde Markus Weger, Gregor-Mack-Str. 11, Rott a. Inn gewählt. Der Verein beabsichtigt, am 12.09.2003 ein Gründungsfest mit Discoparty mit der Spider-Murphy-Gang auf dem Grundstück von Frau Elisabeth Gruber in Stöbersberg 2 zu veranstalten und stellt dafür einen Gestattungsantrag.

Nach Beratung kam der Gemeinderat mit

14 gegen 0 Stimmen

überein, den Gestattungsantrag des Kath. Burschenverein Rott a. Inn für die Festveranstaltung am 12.09.2003 abzulehnen und begründet dies dahingehend, dass das Grundstück für eine Veranstaltung in dieser Größenordnung nicht geeignet ist. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann daher nicht gewährleistet werden.

Darüber hinaus ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, was Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Vereinlebens innerhalb der Gemeinde ist.

 

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. am Dienstag, den 10.06.2003 die Verschleißschicht in Arbing aufgebracht wird;
  2. aufgrund der Empfehlung der Gemeinde Rott a. Inn Frau Agnes Kirchlechner, Herr Michael Prüller und Herr Johannes Schön für ihr ehrenamtliches Engagement am 05.06.2003 anlässlich eines Empfanges des Bayer. Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber in der Residenz in München geehrt werden;
  3. die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald am 23. und 24.05.2003 ihre Tagung zum Baum des Jahres 2003 im Gemeindehaus in Rott a. Inn durchgeführt hat;
  4. der Pachtvertrag mit dem ASV Rott a. Inn wie in der Sitzung am 15.05.2003 beschlossen unterzeichnet wurde;
  5. am Freitag, den 06.06.2003, um 12.00 Uhr die Einweihung des Bürgersolarkraftwerkes in der Schule stattfindet. Dazu ist der Gemeinderat herzlich eingeladen;
  6. das Ferienprogramm 2003 aufliegt;
  7. aufgrund eingegangener Beschwerden von Seiten der Gemeinde die Parksituation am Anwesen Arbing 7 überprüft und festgestellt wurde, dass anstatt 10 Stellplätze nur 8 Stellplätze errichtet wurden. Der Hausbesitzer wurde aufgefordert, die beiden fehlenden Stellplätze Nr. 7 und 8 umgehend zu errichten.

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Anfragen

  • Gemeinderätin Burghardt wies auf die Wiederherstellung des Schweizer Steges hin. Bürgermeister Maier entgegnete, dass im Rahmen des Ortstermin der Steg besichtigt wird.
    Desweiteren erkundigte sie sich nach der vorgesehenen Aufstellung von Tischen und Bänken im Kaisergarten. Bürgermeister Maier sicherte eine baldige Erledigung zu.
  • Auf Anfrage von Gemeinderätin Ständer teilte der 1. Bürgermeister mit, dass bis auf 2 Schulabgänger der Hauptschule Rott a. Inn alle Schüler eine Ausbildungsstelle bekommen haben.
   

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.15 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin