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Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994 mit
2000 der Gemeinde Rott a. Inn und Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO
Unter Bezugnahme auf TOP 2 der Sitzung vom 30.01.2003 wurde die
Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Textziffern des Berichtes
über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1994
bis 2000 wie folgt bekannt gegeben:
Tz. 1:
Die Bestandsverzeichnisse für Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte sowie über das bewegliche Vermögen werden sobald wie möglich
erstellt bzw. aktualisiert.
Tz. 2: (nichtöffentlich)
Tz. 3:
Die Regelung über die Bestellung der Geschäftsführer wird
geändert. Die Laufzeit der Bestellung wird künftig auf die Dauer der
Berufung als Bürgermeister oder als Mitglied des Gemeinderates befristet.
Tz. 4:
Die Gemeinde Rott a. Inn wird auch künftig überprüfen, ob die
Stiftung Attl die Verpflichtung gemäß Betreuungs-Rahmenvertrag einhält.
Tz. 5:
Die finanziellen Belastungen aus Rechtsgeschäften, die einer
Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, werden künftig in der
Schuldenübersicht dargestellt.
Tz. 6:
Die Gemeinde Rott a. Inn wird eine Dienstanweisung zur Vergabe von
Aufträgen im kommunalen Bereich erlassen. Der Beschluss wird in einer der
nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen.
Tz. 7: (nichtöffentlich)
Tz. 8:
Die ausbaufähigen Dachgeschosse werden künftig in einer Liste
erfasst und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Tz. 9:
Sämtliche Kosten für Änderungen bzw. Ergänzungen von
Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen wurden schon bisher auf die
jeweiligen Veranlasser umgelegt. Die entsprechenden Erklärungen gemäß
Muster des Bayerischen Gemeindetages werden künftig verwendet.
Tz. 10a):
Für den Ausbau des Mitterweges vom Bahnübergang bis Einmündung
Baugebiet Mitterfeld werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Die
anliegenden einseitig bebauten Grundstücke werden überwiegend durch die
jeweiligen Siedlungsstraßen erschlossen. Beim Mitterweg selbst handelt es
sich um eine wichtige Gemeindeverbindungsstraße zum Gewerbegebiet
"Am Eckfeld" mit erheblichem Schwerverkehr zur Bundesstraße B
15.
Tz. 10b):
Sobald das Vermessungsergebnis vorliegt, werden für den Ausbau der
Gehwege, Stellplätze und Beleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt
(Rosenheimer Straße, Münchener Straße, Bahnhofstraße, Marktplatz)
Straßenausbaubeiträge erhoben. Für die Neugestaltung von öffentlichen
Grünflächen im Rahmen der Dorferneuerung (Kaisergarten) werden keine
Straßenausbaubeiträge erhoben. Diese Grünflächen sind für alle
Gemeindebürger errichtet worden und nicht nur für die Anlieger.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt der vorgenannten Stellungnahme der Verwaltung
zu den einzelnen Textziffern des Berichtes über die überörtliche
Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1994 bis 2000 vom 21.01.2003 zu.
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Rott a. Inn wird für die nachfolgenden
Haushaltsjahre mit den im Gemeinderat jeweils festgestellten Ergebnis
gemäß Art. 102 Abs. 4 GO Entlastung erteilt:
Haushaltsjahr Feststellung der Jahresrechnung nach
Art. 102 Abs.3 GO
1994 18.04.1996
1995 05.05.1997
1996 11.12.1997
1997 24.06.1999
1998 03.08.2000
1999 10.05.2001
2000 14.12.2001
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Gemeindehaus Rott a. Inn;
Umbau des öffentlichen Damen WC's in ein behindertengerechtes WC;
Vorstellung der Planung
Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass seit längerer Zeit der
Umbau des öffentlichen Damen-WC's in ein behindertengerechtes WC geplant
ist. Eine entsprechende Planung lag seit längerem vor. Eine neue Variante
mit anderer Raumaufteilung wurde bei einem Bauausschusstermin unter
Beteiligung des Behindertenbeauftragten, Herrn Sebastian Köck, der
Behindertenbeauftragten des Landkreises Rosenheim, Frau Anita Knochner von
2. Bürgermeister Mühlhuber vorgeschlagen und vom Projektanten, Herrn
Linnerer (Fa. Sani Plan GmbH, Bad Feilnbach) in den vorliegenden Plänen
umgesetzt. Eine Prüfung durch die Beratungsstelle der Bayer.
Architektenkammer für barrierefreies Bauen (Frau Degenhardt) hat die
Planung bezüglich der Kriterien für behindertengerechtes Bauen geprüft
und bis auf kleinere Änderungen positiv beurteilt. Die Schätzkosten der
Fa. Sani-Plan vom 17.02.2003 belaufen sich auf 10.590,00 € netto.
In der anschließenden Diskussion war sich der Gemeinderat einig, dass
eine Öffnung der Eingangstüre nach außen, für den Fußgänger
innerhalb des Durchgangs eine Gefährdung bringen würde und daher
nochmals geprüft werden sollte.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt dem Umbau des bestehenden Damen-WC's zu einem
WC für Behinderte entsprechend der Planung der Fa. Sani-Plan GmbH, Bad
Feilnbach, vom 18.02.2003 zu. Die Fa. Sani-Plan wird beauftragt,
Kostenangebote von drei Firmen aus dem Gemeindebereich einzuholen.
Eine Vergabe des Auftrages erfolgt erst, wenn der Haushalt 2003
verabschiedet ist und die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden
können.
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Wettbewerb zum Bezirksentscheid
"Unser Dorf soll schöner werden";
a) Bericht zur weiteren Terminplanung und Aktionen der
Gemeinde
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Bewertung für den
Bezirksentscheid durch eine Kommission am 08.07.2003 stattfindet. Bis zu
diesem Zeitpunkt ist es erforderlich, möglichst viele Anregungen aus der
Ortsbegehung vom 04.07.2002 umzusetzen. Dies gilt sowohl für den privaten
und wie für den öffentlichen Bereich. Es ist geplant, die Bevölkerung
zu einer Dorfversammlung am 27.03.2003 einzuladen, um in Zusammenarbeit
mit Herrn Stein (Fachberater am Landratsamt Rosenheim) die Aufgabe zu
schildern und die Rotter Bürger zu motivieren. Darüber hinaus werden
Einzelgespräche mit fachkundiger Beratung mit den Grundstücksbesitzern
angeboten.
b) Umsetzung der Verbesserungsvorschläge im gemeindlichen
und privatem Bereich
In Bezug auf den vorgenannten TOP 4a) ergänzte der 1.
Bürgermeister, dass im öffentlichen Bereich einige Punkte aus der
Begehung vom 04.07.2002 umzusetzen sind. Im Rahmen des Investitionsplanes
des ÖPNV für das Jahr 2003 wurde im Bereich des Kaufhauses Schaber das
vorgeschlagene Bushäuschen bereits beantragt. Herr Juraschek vom
Landratsamt Rosenheim hat seine Mitwirkung bei der Planung angeboten. Um
vor der Apotheke ein Zuparken des Gehweges zu verhindern, ist eine
Absicherung dringend erforderlich. Dafür wird ein schmiedeeisernes
Geländer verwendet. Der Fußweg vom Baugebiet Rott-Nord zum Leitenweg und
zur Bahnhofstraße ist wieder zu aktivieren. Mit Baumpflanzungen soll die
Lücke am Gehweg an der Kreisstraße nach Meiling zwischen den
Fußballplätzen geschlossen werden. Der Parkplatz am Bräustüberl bzw.
Maibaum bedarf dringend einer ortseingebundenen Neugestaltung.
Für private Maßnahmen sind Förderungen aus der Dorferneuerung noch
möglich.
Zum Wettbewerb, dessen Ziele nicht nur die bauliche Gestaltung beinhalten,
zählen ebenso stark das soziale und kulturelle Leben, der Erhalt der
dörflichen Strukturen und der Einklang der Belange von Natur um Umwelt
sowie die Einbindung des Ortes in die Landschaft. Um diese Ziele zu
erreichen, ist seitens der Gemeinde noch viel Überzeugungsarbeit
notwendig. Es wird dabei auf die Unterstützung des Arbeitskreises
"Nahversorgung ist Lebensqualität - Rott für uns alle"
gesetzt.
c) Vorschläge zur Möblierung im Kaisergarten mit Bänken und
Tischgruppe
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.02.2003 mit der
Aufstellung von Bänken und Tischgruppen befasst und beschlossen, im
Bereich des Kinderspielplatzes je eine Tischgruppe für Erwachsene und
Kinder aufzustellen. Dazu hat Herr Arch. Kröff Vorschläge erarbeitet. Es
wurde ein sechseckiger Tisch mit einer Holztischplatte auf Stahlrahmen
ausgewählt.
Von Gemeinderat Dünstl wurde ein Entwurf zur Verschönerung der
Kaisergartenmauer erarbeitet. Der Plan sieht die Schließung der
Maueröffnung mit einem herausnehmbaren Spalier in Holzbauweise vor.
Dieses Spalier setzt sich zur Auflockerung der Mauer an 2 Stellen fort.
Der Gemeinderat plädierte für eine farbige Ausführung des Spaliers.
Darüber hinaus wäre eine Baumpflanzung im Eckbereich der Mauer
wünschenswert.
Bezüglich der Aufstellung von Ruhebänken herrschten unterschiedliche
Meinungen im Gemeinderat, wobei sich ein Teil für das Modell Arena und
ein Teil für das Modell D4 der Fa. Benkert in abgewandelter Form
aussprach.
Der Gemeinderat kam überein, bis zur nächsten Sitzung konkretere Pläne
vorzulegen.
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Baugebiet Stögerfeld-Süd (Mitterfeld);
Abschluss der Erschließungsarbeiten und Abrechnung mit Bayergrund
Zur Abrechnung des Baugebietes Stögerfeld-Süd (Mitterfeld) legte der
Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, die Abrechnung der
voraussichtlichen Baukosten und die Ermittlung des Erschließungsbeitrages
vor. Daraus geht hervor, dass von den Erschließungskosten in Höhe
435.326,22 DM nach Abzug des Gemeindeanteils (10 %) 391.793,60 DM
umlagepflichtig sind, worauf Vorausleistungen bereits in Höhe von
274.320,00 DM erhoben wurden. Die Abrechnung ergibt zum derzeitigen Stand
einen Überschuß von 136.752,46 €.
Die vorgelegten Aufstellungen zur Abrechnung und zur Ermittlung des
Erschließungsbeitrages sind Bestandteil der Niederschrift und werden als Anlage
3 und 4 diesem Protokoll beigefügt.
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Ortsabrundung Arbing-West;
Abrechnung und Erschließung
Die Baukosten für die Siedlungserschließung der Ortsabrundung
Arbing-West betrug lt. Abrechnungsaufstellung der Ingenieur-Gesellschaft
Schwarz mbH, Rott a. Inn, vom 03.02.2003 insgesamt 670.000,00 DM.
Vorausleistungen in Höhe von 438.126,00 DM wurden von Seiten der
Verwaltung erhoben. Eine endgültige Abrechnung ist im Frühjahr 2003
vorgesehen, wenn alle Rechnungen vorleigen.
Die vorgelegte Aufstellung der Siedlungserschließung vom 03.02.2003 ist
Bestandteil der Niederschrift und wird als Anlage 5 diesem
Protokoll beigefügt.
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Bebauungsplan Rott-Nord;
Ergänzungen zu den Festsetzungen und Beschluss zur Änderung des
Bebauungsplanes
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die
Zusammenstellung der bereits beschlossenen und gewünschten Aufnahmen bzw.
Änderungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, bekannt.
Diese Liste wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 13.02.2003
besprochen. Von Seiten der Verwaltung wird angeregt, aufgrund der Vielfalt
der Änderungen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord neu zu
überarbeiten. Die Liste sollte als Diskussionsgrundlage dienen, um nach
Möglichkeit in der nächsten Sitzungen einen Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung neue Ortsstraße Arbing "Am Brunnfeld" und Widmung
öffentlicher Feld- und Waldweg
Die im vorgelegten Lageplan gekennzeichneten beiden Stichstraßen
Nord und Süd in Arbing "Am Brunnfeld" sind hergestellt und
haben die Verkehrsbedeutung von Ortsstraßen. Beide Stichstraßen sind
daher noch zu widmen.
- Verlängerung der Ortsstraße Arbing "Am Brunnfeld";
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, im Rahmen des Ausbaus der Erschließung
Arbing West neu erstellte Verlängerung der bestehenden
Ortsstraße "Am Brunnfeld", Fl.Nr. 917/1, Gemarkung Rott a.
Inn, wird mit Wirkung vom 01.03.2003 nach Art. 6 und Art. 46 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße durch Arbing (alte
Kreisstraße) in Höhe Fl.Nr. 776, Gemarkung Rott a.
Inn
Endpunkt: Wendeplatz westlich Grundstücksgrenze Fl.Nr.
910/5, Gemarkung Rott a. Inn
Länge: neu 0,042 km (insgesamt 0,192 km)
Straßenbaulast Gemeinde Rott a. Inn
Widmungsbeschränkung: keine
- Widmung der Stichstraße Nord in Arbing "Am Brunnfeld"
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Stichstraße Nord mit Wendeplatz, in
Arbing "Am Brunnfeld", Fl.Nr. 909/2, Gemarkung Rott a. Inn,
wird mit Wirkung vom 01.03.2003 nach Art. 6 und Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zur Ortsstraße "Am Brunnfeld" -Stichstraße
Nord- gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 917/1
Endpunkt: Südgrenze Fl.Nr. 910/5 bzw. Fl.Nr. 910/3
Länge km 0,072
Straßenbaulast: Gemeinde Rott a. Inn
Widmungsbeschränkung: keine
- Widmung der Stichstraße Süd in Arbing "Am Brunnfeld"
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Stichstraße Süd mit Wendeplatz, in
Arbing "Am Brunnfeld", Fl.Nr. 781/5, Gemarkung Rott a. Inn,
wird mit Wirkung vom 01.03.2003 nach Art. 6 und Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zur Ortsstraße "Am Brunnfeld" -Stichstraße
Süd- gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 917/1 gegen- über
Fl.Nr. 911
Endpunkt: Nordgrenze Fl.Nr. 781 bzw. Fl.Nr. 779/3, Gem. Rott a. Inn
Länge: km 0,049
Straßenbaulast: Gemeinde Rott a. Inn
Widmungsbeschränkung: keine
- Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweg in Arbing "Am
Brunnfeld"
Der im vorliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentliche Feld- und
Waldweg in Arbing "Am Brunnfeld" (Fl.Nr. 910/6, Gemarkung Rott
a. Inn) ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines
öffentlichen Feld- und Waldweges.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, überwiegend nicht ausgebaute Feld- und Waldweg in Arbing
"Am Brunnfeld" wird mit Wirkung vom 01.03.2003 nach
Art. 6 und Art. 54 Abs. 1 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg
gewidmet.
Anfangspunkt: Wendeplatz westlich Grundstücksgrenze
910/5, Gemarkung Rott a. Inn
Endpunkt: westlich Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 909
Länge 0,082 km
Träger der Straßenbaulast: Eigentümer der Fl.Nr. 909, 910, 912, Gemar
kung Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung: keine
Der Langeplan der gewidmeten Straßen ist Bestandteil des
Protokolls und wird als Anlage 6 der Niederschrift beigefügt.
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Gemeinde Pfaffing - Bebauungsplan Pfaffing-Nord I, 4. Änderung und
Erweiterung;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
Mit Schreiben vom 24.01.2003 teilt die Gemeinde Pfaffing die 4.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Pfaffing-Nord"
mit. Die Gemeinde Rott a. Inn wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren
als Nachbargemeinde beteiligt.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Da die Belange der Gemeinde Rott a. Inn durch die 4. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes "Pfaffing-Nord" nicht berührt
werden, werden keine Einwände erhoben.
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Anfrage des ASV Rott a. Inn;
Planung einer Trainingsbeleuchtung für den nördlichen Fussballplatz an
der Haager Straße;
Überlassung des Grundstückes durch die Gemeinde
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits mit dem
Sachverhalt befasst. Die Anfrage wurde wegen der Prüfung der Immissionen
bezüglich der Beleuchtung auf das Baugebiet Rott-Nord zurückgestellt.
Das Landratsamt hat die Angelegenheit geprüft und keine
immissonsschutzrechtlichen Bedenken gesehen, wenn bestimmte Auflagen
eingehalten werden. Um Zuwendungen aus den Staatsmitteln zu erhalten, ist
von Seiten der Gemeinde die Einräumung eines Nutzungsrechtes auf die
Dauer von 25 Jahren erforderlich. Da das Vorhaben nicht unmittelbar
umgesetzt werden kann, bittet der Verein um eine weitergehende
Überlassung auf 30 Jahren.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt
grundsätzlich dem Antrag des ASV Rott a. Inn zur Überlassung des
Grundstückes Fl.Nr. 1208/1, Gemarkung Rott a. Inn auf die Dauer von 30
Jahren zu. Ein entsprechender Überlassungsvertrag wird in der nächsten
Sitzung im Entwurf vorgelegt.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- der Gemeinderat beim Eisstockschützenturnier am Rotter Ausee
teilgenommen hat.
- für die mehrfach angekündigte Fahrt nach Schlierbach am 22.02.2003
noch Plätze frei sind;
- die Fa. Spaten für den Pavillon zur Ausstellung der alten
Eismaschine eine Spende in Höhe von 5.000,00 € der Gemeinde Rott a.
Inn gewährt hat;
- die Bürger-Solarkraftwerk Rott GmbH gegründet wurde. Die
Gründungsversammlung fand am 03.02.2003 statt. Als Geschäftsführer
wurden Frau Carola Kahles und Herr Martin Kaltenhauser-Barth bestellt.
- ein neues fernmündliches Angebot der DB zur Schilderanlage am
Bahnübergang zum ehem. Sägewerk vorliegt. Die einmalige
Gestattungsgebühr beträgt jetzt 500,00 €. Ein entsprechender
Vertrag folgt.
- Am 31.01.2003 Geschwindigkeitskontrollen mit der Laserpistole von
der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn an der Haager Straße im
Bereich des Kindergartens durchgeführt wurden. Das Ergebnis ergab in
der Zeit von 15.15 bis 17.00 Uhr 14 beanstandete PKW-Fahrer. Die
Hälfte der Fahrer stammte aus Rott a. Inn bzw. aus Ortsteilen von
Rott a. Inn.
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Anfragen
- Gemeinderätin Burghardt sprach die Klärung der Toilettenfrage bei
den Stricknachmittagen im Betreuten Wohnen an. Für die allgemeine
Toilettenbenutzung im Keller sollte Frau Kurtz einen Schlüssel
ausgehändigt bekommen.
Bezüglich der Gefahrenstelle bei der Überquerung des Schulweges wurde
von Bürgermeister Maier die Lösung über das Riedergangerl
angesprochen. Leider wird der Fußweg bisher nicht von den Schülern
angenommen.
- Gemeinderat Schaber zeigte an, dass in Wurzach beim Anwesen Aschauer
eine Werbetafel aufgestellt wurde.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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