Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 09. Januar 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.05 Uhr)
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Max Zangerl - beruflich

Außerdem anwesend:


Ablichtung an Gemeinderäte am: 21.01.2003

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002
  2. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
    Investitionsplan für die Jahre 2003-2007
  3. Wasserversorgung BA 02 (restlicher Bauumfang);
    a) Abrechnung der gebauten Maßnahme - Hochbehälter -
    b) Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die Tiefzone
  4. Bauleitplanung der Gemeinde Rott a. Inn;
    Anfrage Frau A. Hochmuth zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 36/6, Gemarkung Rott a. Inn
  5. Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
    Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße Arbing-Ferchen im Ortsbereich Arbing
  6. Jahresbericht - Kanalnetz 2001 der Gemeinde Rott a. Inn;
    Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  7. Berichte über die Prüfung der elektrischen Anlagen;
    a) Kläranlage, Zainach 3, Rott a. Inn
    b) Gemeindehaus, Kaiserhof 3, Rott a. Inn
    c) Bauhof, Meiling 33, Rott a. Inn
    d) Wasserwerk (Hochbehälter), Am Rottberg 2-4, Rott a. Inn
    e) Feuerwehrhaus, Haager Str. 13, Rott a. Inn
  8. Bekanntgaben
  9. Anfragen

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.12.2002 mit

15 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Investitionsplan für die Jahre 2003-2007


Mit Schreiben vom 17.12.2002 bittet die RoVG Rosenheim zur Erstellung eines Investitionsplanes, welche Maßnahmen für den allgemeinen ÖPNV für die Jahre 2003-2007 einzuplanen sind. Bürgermeister Maier schlug vor,

  1. in Meiling ein Buswartehäuschen zu errichten und
  2. an der Haltestelle beim Kaufhaus Schaber auf Wunsch vieler älterer Mitbürger ein Wartehäuschen in Glas zu errrichten, wobei die Ausführung eine der Dorferneuerung entsprechende Konstruktion erhalten soll.
    Herr Arch. Juraschek vom Landratsamt Rosenheim hat angeboten, bei der Planung mitzuwirken.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn beantragt im Rahmen des Investitionsplanes des ÖPNV für das Jahr 2003

  1. ein Buswärtehäuschen in Meiling an der Wartestelle in Richtung Wasserburg in Glasausführung (wie bereits auf den Gegenfahrbahn) zu errichten;
  2. an der Haltestelle am Kaufhaus Schaber in Richtung Rosenheim ein Wartehäuschen zu erstellen. Nachdem das Wartehäuschen den Anforderungen der Dorferneuerung gerecht werden soll, wird die Standartausführung in Glas beantragt. Die Mehraufwendungen, die sich durch eine Änderung der Konstruktion oder Bauart im Sinne der Dorferneuerung ergeben, werden von der Gemeinde Rott a. Inn getragen.

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Wasserversorgung BA 02 (restlicher Bauumfang);
a) Abrechnung der gebauten Maßnahme - Hochbehälter -
b) Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die Tiefzone


Der 1. Bürgermeister gab die Gesamtkosten des Bauabschnittes 02 der Wasserversorgung/Hochbehälter mit 1.833.000,00 DM bekannt. In diesem Bauabschnitt war zusätzlich auch die Ableitung in die Tiefzone vorgesehen. Aufgrund der finanziellen Situation ist es jedoch notwendig Prioritäten zu setzen und sich auf das Wesentliche zu beschränken. Wenn Investitionen im Bereich der Wasserversorgung getätigt werden, dann stehen diese im Zusammenhang mit der Kanalisation und dem Straßenausbau in Lengdorf (Austausch der alten Leitungen) sowie einer eventuellen weiteren Pegelbohrung für den 3. Brunnen.

Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes bestehen lt. Absprache mit der Regierung von Oberbayern zwei Möglichkeiten den vorgenannten Bauabschnitt abzurechnen:

  1. Abrechnung der gebauten Maßnahme Hochbehälter.
    Erstellen des Verwendungsnachweises.
    Folge: Der Zuschuss für die Ableitung in die Tiefzone entfällt. Eine künftige Förderung dieser Restmaßnahme ist aufgrund der derzeit geltenden Zuwendungsrichtlinien nicht zu erwarten.
  2. Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die Tiefzone. Nach derzeitigem Abrechnungsstand würden für diese ca. 900 m lange Leitung 432.000,00 DM incl. MWSt. zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme würde mit ca. 126.000,00 DM bezuschusst werden (= 30,63 % der zuwendungsfähigen Nettokosten).
    Voraussetzung: Die Maßnahme müsste im Frühjahr 2003 realisiert werden, weil der Bewilligungszeitraum bis 31.12.2001 bereits abgelaufen ist und eine Verlängerung nur bis in die erste Jahreshälfte möglich ist.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn rechnet die gebaute Maßnahme der Wasserversorgung, Bauabschnitt 02 (Hochbehälter und Drucksteigerung) ab. Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Aufstellung des Ing.-Büros Schwarz, Rott a. Inn vom 09.01.2003 auf 1.833.000,00 DM. Diese Aufstellung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt. Der entsprechende Verwendungsnachweis zur Abrechnung des Zuschusses ist zu erstellen.
Die Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes mit einer Ableitung in die Tiefzone wird aufgrund der derzeitigen finanziellen Engpässe zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und die Förderung neu beantragt.

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Bauleitplanung der Gemeinde Rott a. Inn;
Anfrage Frau A. Hochmuth zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 36/6, Gemarkung Rott a. Inn


Mit Schreiben vom 30.10.2002 beantragt Frau A. Hochmuth, Meichelbeckstr. 18, 81545 München die Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 36/6. Das Grundstück wurde 1955 von Herrn Dr. Max Zwicknagl mit der Absicht einer späteren Bebauung erworben. Lt. Flächennutzungsplan liegt das Grundstück jedoch im Außenbereich an der Hangkante und ist für das Landschaftsbild, die Ökologie und das Klima von besonderer Bedeutung.


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Frau A. Hochmuth, Meichelbeckstr. 18, 81545 München vom 30.10.2002 auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 36/6, Gemarkung Rott a. Inn, als Bauland nicht zu. Das Grundstück Fl.Nr. 36/6 liegt im Außenbereich an der Hangkante und ist für das Landschaftsbild, die Ökologie und das Klima von besonderer Bedeutung.

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Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße Arbing-Ferchen im Ortsbereich Arbing


Die Straße von Arbing nach Ferchen war bisher von der Abzweigung im Ort bis zur Einmündung in die St 2079 bei Ferchen als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Im Zuge des Ausbaues im Ort und der in den zurückliegenden Jahren erfolgten angrenzenden Bebauung an dieser Straße ist es erforderlich, einen Teil bis zum Bauende in Höhe der Einmündung des Feldweges als Ortsstraße zu widmen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Nachdem sich die Verkehrsbedeutung der GVStr. Arbing-Ferchen geändert hat, stimmt der Gemeinderat zu, die im Ortsbereich von Arbing liegende Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße von Arbing nach Ferchen mit einer Länge von 120 m mit Wirkung vom 01.02.2003 nach Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße umzustufen.
Die Straße beginnt südlich der Fl.Nr. 730, Gemarkung Rott a. Inn, und endet nördlich bei Fl.Nr. 731 in Höhe der Einmündung des Feld- und Waldweges.
Träger der Baulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Eine Widmungsbeschränkung wird nicht erlassen.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

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Jahresbericht - Kanalnetz 2001 der Gemeinde Rott a. Inn; Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Rosenheim


Mit Schreiben vom 19.11.2002 teilt das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mit, dass nach dem Kanalnetzjahresbericht 2001 der Gemeinde Rott a. Inn 3,9 km Kanal älter als 40 Jahre sind und in den letzten 20 Jahren nicht auf Wasserdichtheit geprüft wurden. Nach der Eigenüberwachungsverordnung ist bei Misch- und Schmutzwasserkanälen erstmals bei einem Alter von 40 Jahren eine Wiederholungsprüfung auf Wasserdichtheit erforderlich, die dann im Abstand von 20 Jahren zu wiederholen ist.
Eine Dichtigkeitsprüfung kann mit unterschiedlichen Techniken durchgeführt werden. Ein neueres Verfahren ist die Prüfung der Kanäle mittels eines Roboters. Danach würden die Stränge mit dem Roboter befahren und die Rohrverbindungen und Abzweigungen zu den Hausanschlüssen auf Dichtigkeit überprüft. Die Kosten dafür belaufen nach Aussage des Ing.-Büros Schwarz auf ca. 30.000,00 €.

Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, verschiedene Möglichkeiten der Prüfung auf Wasserdichtheit der Kanäle zu eruieren und eine kostengünstige Lösung anzubieten.

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Berichte über die Prüfung der elektrischen Anlagen;
a) Kläranlage, Zainach 3, Rott a. Inn
b) Gemeindehaus einschl. Jugendtreff, Kaiserhof 3, Rott a. Inn
c) Bauhof, Meiling 33, Rott a. Inn
e) Wasserwerk (Hochbehälter), Am Rottberg 2-4, Rott a. Inn
f) Feuerwehrhaus, Haager Str. 13, Rott a. Inn


Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass vom TÜV Süddeutschland, München, die elektrischen Anlagen im Bereich Kläranlage, Gemeindehaus einschl. Jugendtreff, Bauhof, Wasserwerk und Feuerwehrhaus geprüft wurden. Die Kosten des TÜV's für die Prüfung belaufen sich auf insgesamt 1.940,10 € einschl. MWSt. Die Fa. Kirchlechner, Rott a. Inn, wurde beauftragt, die festgestellten Mängel Zug um Zug bis zum 15.02.2003 zu beseitigen.
Für den Bereich der Schule hat der Schulverband in seiner letzten Sitzung den Prüfbericht zur Kenntnis genommen. Die dort festgestellten Mängel wurden von der Fa. Kirchlechner bereits behoben.
Die nächste Prüfung ist im Jahr 2003 erforderlich. Über einen entsprechenden Auftrag ist jedoch von Fall zu Fall neu zu entscheiden.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Einwände dagegen wurden nicht erhoben.

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. zur Bekanntgabe des Schreibens des Tierschutzvereins e.V. zur Aufrechterhaltung des Tierheimes in der letzten Sitzung bezüglich eines Zuschusses der Bayer. Gemeindetag mit Schreiben vom 16.12.2002 eine Stellungnahme abgegeben hat. Danach prüft der Bayer. Gemeindetag und die Stadt Rosenheim die Lage des Tierschutzvereins. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden die Gemeinden unterrichtet;
  2. bezüglich der Entscheidung des Gemeinderats vom 17.10.2002 (TOP 5) zum Spendenaufruf des Bayer. Gemeindetags für die Hochwassergeschädigten nun der Bescheid zur Einkommenssteuerbeteiligung mit der Umsetzung des Flutopfersolidaritätsgesetz vorliegt. Danach werden die Gemeinden in Bayern mit 148 Mio € belastet. Die Gemeinde Rott a. Inn trifft ein Anteil von 39.486,00 €, die von der Einkommenssteuerbeteiligung einbehalten werden;
  3. der Beschluss bezüglich eines Zuschusses an die Caritas sich dahingehend geändert hat, dass die Einwohnerzahl nach unten auf 3.456 korrigiert wurde. Das entspricht einen Zuschussbetrag in Höhe von 1.728,00 €.
  4. der Schaden am Geh- und Radweg an der Wasserburger Straße, verursacht durch die FA. ENACO vom April 2002, durch die Versicherung der Fa. ENACO in Höhe von 7.450,10 € reguliert wurde;
  5. am 17.01.2003 eine Versammlung des Jugendtreffs stattfindet.

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Anfragen

  • Gemeinderätin Faryna erinnerte an die Fahrt der Projektgruppe "Nahversorgung ist Lebensqualität" am 22.02.2003 nach Steinbach und Schlierbach. Abfahrt ist um 7.00 Uhr. Die Rückkehr erfolgt gegen 19.30 Uhr.
    Interessierte Gemeinderäte werden gebeten, sich anzumelden.
  • Gemeinderätin Burghardt machte auf eine Gefahrenstelle bei Glatteis an der Bahnhofstraße aufmerksam. Insbesondere die Überquerung der Straße durch Schüler bilde an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für Schüler und Verkehr.
    Der Vorschlag von 1. Bürgermeister Maier das Rieder-Gangerl als Schulweg zu benutzen, wird lt. Aussage von Gemeinderätin Ständer nicht angenommen.
    Es ist beabsichtigt, mit Herrn Rektor Kolbig die Schulwegsituation zu besprechen.
   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin