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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 09. Januar 2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.05 Uhr)
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Max Zangerl - beruflich
Außerdem anwesend:
Ablichtung an Gemeinderäte am: 21.01.2003
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Investitionsplan für die Jahre 2003-2007
- Wasserversorgung BA 02 (restlicher Bauumfang);
a) Abrechnung der gebauten Maßnahme - Hochbehälter -
b) Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die
Tiefzone
- Bauleitplanung der Gemeinde Rott a. Inn;
Anfrage Frau A. Hochmuth zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 36/6,
Gemarkung Rott a. Inn
- Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße Arbing-Ferchen im Ortsbereich
Arbing
- Jahresbericht - Kanalnetz 2001 der Gemeinde Rott a. Inn;
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
- Berichte über die Prüfung der elektrischen Anlagen;
a) Kläranlage, Zainach 3, Rott a. Inn
b) Gemeindehaus, Kaiserhof 3, Rott a. Inn
c) Bauhof, Meiling 33, Rott a. Inn
d) Wasserwerk (Hochbehälter), Am Rottberg 2-4, Rott a. Inn
e) Feuerwehrhaus, Haager Str. 13, Rott a. Inn
- Bekanntgaben
- Anfragen
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.12.2002
mit
15 gegen 0 Stimmen
genehmigt.
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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Investitionsplan für die Jahre 2003-2007
Mit Schreiben vom 17.12.2002 bittet die RoVG Rosenheim zur Erstellung
eines Investitionsplanes, welche Maßnahmen für den allgemeinen ÖPNV
für die Jahre 2003-2007 einzuplanen sind. Bürgermeister Maier schlug
vor,
- in Meiling ein Buswartehäuschen zu errichten und
- an der Haltestelle beim Kaufhaus Schaber auf Wunsch vieler älterer
Mitbürger ein Wartehäuschen in Glas zu errrichten, wobei die
Ausführung eine der Dorferneuerung entsprechende Konstruktion
erhalten soll.
Herr Arch. Juraschek vom Landratsamt Rosenheim hat angeboten, bei der
Planung mitzuwirken.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn beantragt im Rahmen des Investitionsplanes
des ÖPNV für das Jahr 2003
- ein Buswärtehäuschen in Meiling an der Wartestelle in Richtung
Wasserburg in Glasausführung (wie bereits auf den Gegenfahrbahn) zu
errichten;
- an der Haltestelle am Kaufhaus Schaber in Richtung Rosenheim ein
Wartehäuschen zu erstellen. Nachdem das Wartehäuschen den
Anforderungen der Dorferneuerung gerecht werden soll, wird die
Standartausführung in Glas beantragt. Die Mehraufwendungen, die sich
durch eine Änderung der Konstruktion oder Bauart im Sinne der
Dorferneuerung ergeben, werden von der Gemeinde Rott a. Inn getragen.
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Wasserversorgung BA 02 (restlicher Bauumfang);
a) Abrechnung der gebauten Maßnahme - Hochbehälter -
b) Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die
Tiefzone
Der 1. Bürgermeister gab die Gesamtkosten des Bauabschnittes 02
der Wasserversorgung/Hochbehälter mit 1.833.000,00 DM bekannt. In diesem
Bauabschnitt war zusätzlich auch die Ableitung in die Tiefzone
vorgesehen. Aufgrund der finanziellen Situation ist es jedoch notwendig
Prioritäten zu setzen und sich auf das Wesentliche zu beschränken. Wenn
Investitionen im Bereich der Wasserversorgung getätigt werden, dann
stehen diese im Zusammenhang mit der Kanalisation und dem Straßenausbau
in Lengdorf (Austausch der alten Leitungen) sowie einer eventuellen
weiteren Pegelbohrung für den 3. Brunnen.
Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes bestehen lt. Absprache mit der
Regierung von Oberbayern zwei Möglichkeiten den vorgenannten Bauabschnitt
abzurechnen:
- Abrechnung der gebauten Maßnahme Hochbehälter.
Erstellen des Verwendungsnachweises.
Folge: Der Zuschuss für die Ableitung in die Tiefzone
entfällt. Eine künftige Förderung dieser Restmaßnahme ist aufgrund
der derzeit geltenden Zuwendungsrichtlinien nicht zu erwarten.
- Erstellen der in diesem Bauumfang beantragten Ableitung in die
Tiefzone. Nach derzeitigem Abrechnungsstand würden für diese ca. 900
m lange Leitung 432.000,00 DM incl. MWSt. zur Verfügung stehen. Diese
Maßnahme würde mit ca. 126.000,00 DM bezuschusst werden (= 30,63 %
der zuwendungsfähigen Nettokosten).
Voraussetzung: Die Maßnahme müsste im Frühjahr 2003
realisiert werden, weil der Bewilligungszeitraum bis 31.12.2001
bereits abgelaufen ist und eine Verlängerung nur bis in die erste
Jahreshälfte möglich ist.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn rechnet die gebaute Maßnahme der
Wasserversorgung, Bauabschnitt 02 (Hochbehälter und Drucksteigerung) ab.
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Aufstellung des Ing.-Büros Schwarz,
Rott a. Inn vom 09.01.2003 auf 1.833.000,00 DM. Diese Aufstellung ist
Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 1 der Niederschrift
beigefügt. Der entsprechende Verwendungsnachweis zur Abrechnung des
Zuschusses ist zu erstellen.
Die Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes mit einer
Ableitung in die Tiefzone wird aufgrund der derzeitigen finanziellen
Engpässe zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und die Förderung
neu beantragt.
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Bauleitplanung der Gemeinde Rott a. Inn;
Anfrage Frau A. Hochmuth zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 36/6,
Gemarkung Rott a. Inn
Mit Schreiben vom 30.10.2002 beantragt Frau A. Hochmuth,
Meichelbeckstr. 18, 81545 München die Bebaubarkeit des Grundstückes
Fl.Nr. 36/6. Das Grundstück wurde 1955 von Herrn Dr. Max Zwicknagl mit
der Absicht einer späteren Bebauung erworben. Lt. Flächennutzungsplan
liegt das Grundstück jedoch im Außenbereich an der Hangkante und ist
für das Landschaftsbild, die Ökologie und das Klima von besonderer
Bedeutung.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Frau A. Hochmuth, Meichelbeckstr.
18, 81545 München vom 30.10.2002 auf Änderung des Flächennutzungsplanes
und Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 36/6, Gemarkung Rott a. Inn, als
Bauland nicht zu. Das Grundstück Fl.Nr. 36/6 liegt im
Außenbereich an der Hangkante und ist für das Landschaftsbild, die
Ökologie und das Klima von besonderer Bedeutung.
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Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße Arbing-Ferchen im Ortsbereich
Arbing
Die Straße von Arbing nach Ferchen war bisher von der Abzweigung
im Ort bis zur Einmündung in die St 2079 bei Ferchen als
Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Im Zuge des Ausbaues im Ort und der
in den zurückliegenden Jahren erfolgten angrenzenden Bebauung an dieser
Straße ist es erforderlich, einen Teil bis zum Bauende in Höhe der
Einmündung des Feldweges als Ortsstraße zu widmen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Nachdem sich die Verkehrsbedeutung der GVStr. Arbing-Ferchen geändert
hat, stimmt der Gemeinderat zu, die im Ortsbereich von Arbing liegende
Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße von Arbing nach Ferchen mit
einer Länge von 120 m mit Wirkung vom 01.02.2003 nach Art. 6 Abs. 2 und
Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße umzustufen.
Die Straße beginnt südlich der Fl.Nr. 730, Gemarkung Rott a. Inn, und
endet nördlich bei Fl.Nr. 731 in Höhe der Einmündung des Feld- und
Waldweges.
Träger der Baulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Eine Widmungsbeschränkung wird nicht erlassen.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 2 der
Niederschrift beigefügt.
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Jahresbericht - Kanalnetz 2001 der Gemeinde Rott a. Inn; Stellungnahme
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Mit Schreiben vom 19.11.2002 teilt das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
mit, dass nach dem Kanalnetzjahresbericht 2001 der Gemeinde Rott a. Inn
3,9 km Kanal älter als 40 Jahre sind und in den letzten 20 Jahren nicht
auf Wasserdichtheit geprüft wurden. Nach der Eigenüberwachungsverordnung
ist bei Misch- und Schmutzwasserkanälen erstmals bei einem Alter von 40
Jahren eine Wiederholungsprüfung auf Wasserdichtheit erforderlich, die
dann im Abstand von 20 Jahren zu wiederholen ist.
Eine Dichtigkeitsprüfung kann mit unterschiedlichen Techniken
durchgeführt werden. Ein neueres Verfahren ist die Prüfung der Kanäle
mittels eines Roboters. Danach würden die Stränge mit dem Roboter
befahren und die Rohrverbindungen und Abzweigungen zu den Hausanschlüssen
auf Dichtigkeit überprüft. Die Kosten dafür belaufen nach Aussage des
Ing.-Büros Schwarz auf ca. 30.000,00 €.
Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, verschiedene Möglichkeiten
der Prüfung auf Wasserdichtheit der Kanäle zu eruieren und eine
kostengünstige Lösung anzubieten.
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Berichte über die Prüfung der elektrischen Anlagen;
a) Kläranlage, Zainach 3, Rott a. Inn
b) Gemeindehaus einschl. Jugendtreff, Kaiserhof 3, Rott a. Inn
c) Bauhof, Meiling 33, Rott a. Inn
e) Wasserwerk (Hochbehälter), Am Rottberg 2-4, Rott a. Inn
f) Feuerwehrhaus, Haager Str. 13, Rott a. Inn
Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass vom TÜV Süddeutschland,
München, die elektrischen Anlagen im Bereich Kläranlage, Gemeindehaus
einschl. Jugendtreff, Bauhof, Wasserwerk und Feuerwehrhaus geprüft
wurden. Die Kosten des TÜV's für die Prüfung belaufen sich auf
insgesamt 1.940,10 € einschl. MWSt. Die Fa. Kirchlechner, Rott a. Inn,
wurde beauftragt, die festgestellten Mängel Zug um Zug bis zum 15.02.2003
zu beseitigen.
Für den Bereich der Schule hat der Schulverband in seiner letzten Sitzung
den Prüfbericht zur Kenntnis genommen. Die dort festgestellten Mängel
wurden von der Fa. Kirchlechner bereits behoben.
Die nächste Prüfung ist im Jahr 2003 erforderlich. Über einen
entsprechenden Auftrag ist jedoch von Fall zu Fall neu zu entscheiden.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Einwände dagegen
wurden nicht erhoben.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- zur Bekanntgabe des Schreibens des Tierschutzvereins e.V. zur
Aufrechterhaltung des Tierheimes in der letzten Sitzung bezüglich
eines Zuschusses der Bayer. Gemeindetag mit Schreiben vom 16.12.2002
eine Stellungnahme abgegeben hat. Danach prüft der Bayer. Gemeindetag
und die Stadt Rosenheim die Lage des Tierschutzvereins. Sobald ein
Ergebnis vorliegt, werden die Gemeinden unterrichtet;
- bezüglich der Entscheidung des Gemeinderats vom 17.10.2002 (TOP 5)
zum Spendenaufruf des Bayer. Gemeindetags für die
Hochwassergeschädigten nun der Bescheid zur
Einkommenssteuerbeteiligung mit der Umsetzung des
Flutopfersolidaritätsgesetz vorliegt. Danach werden die Gemeinden in
Bayern mit 148 Mio € belastet. Die Gemeinde Rott a. Inn trifft ein
Anteil von 39.486,00 €, die von der Einkommenssteuerbeteiligung
einbehalten werden;
- der Beschluss bezüglich eines Zuschusses an die Caritas sich
dahingehend geändert hat, dass die Einwohnerzahl nach unten auf 3.456
korrigiert wurde. Das entspricht einen Zuschussbetrag in Höhe von
1.728,00 €.
- der Schaden am Geh- und Radweg an der Wasserburger Straße,
verursacht durch die FA. ENACO vom April 2002, durch die Versicherung
der Fa. ENACO in Höhe von 7.450,10 € reguliert wurde;
- am 17.01.2003 eine Versammlung des Jugendtreffs stattfindet.
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Anfragen
- Gemeinderätin Faryna erinnerte an die Fahrt der Projektgruppe
"Nahversorgung ist Lebensqualität" am 22.02.2003 nach
Steinbach und Schlierbach. Abfahrt ist um 7.00 Uhr. Die Rückkehr
erfolgt gegen 19.30 Uhr.
Interessierte Gemeinderäte werden gebeten, sich anzumelden.
- Gemeinderätin Burghardt machte auf eine Gefahrenstelle bei Glatteis
an der Bahnhofstraße aufmerksam. Insbesondere die Überquerung der
Straße durch Schüler bilde an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr
für Schüler und Verkehr.
Der Vorschlag von 1. Bürgermeister Maier das Rieder-Gangerl als
Schulweg zu benutzen, wird lt. Aussage von Gemeinderätin Ständer nicht
angenommen.
Es ist beabsichtigt, mit Herrn Rektor Kolbig die Schulwegsituation zu
besprechen.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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