Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 28. November 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Wilhelm Schüßler
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Marinus Schaber - beruflich
Martin Schreyer - beruflich
Hans Senega - beruflich


Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle


Ablichtung an die Gemeinderäte am:

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 07.11.2002
  2. Neubau Turnhalle und Sanierung Hauptschule;
    Bericht aus der Sitzung des Arbeitskreises vom 25.11.2002 und Beschluss zu den Vorgaben des Auslobungstextes und den Festlegungen zum Architektenwettbewerb
  3. Bericht aus der Bürgerversammlung am 21.11.2002
  4. Gemeinde Ramerberg;
    a) 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem   
        Landschaftsplan nach § 4 Abs.1 BauGB
    b) Auslegung eines Bauleitplanes Sendling-Mitte nach § 3 Abs. 2 Satz
        3 BauGB
  5. Rosenheimer Verkehrsgesellschaft;
    Antrag zum Kostenbeitrag des Nachtexpresses für die Jahre 2001 und 2002
  6. Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn;
    Anmeldung von Vorhaben in die Dringlichkeitsliste und das Förderprogramm;
    a) Kanalbau Lengdorf und Schulweg
    b) Antrag auf Verlängerung Kanalbau Leiten
    c) Beratung über den evt. Anschluss von weiteren Ortsteilen an die
       zentrale Abwasserbeseitigung
  7. Satzung für die Erhebung von Hundesteuer;
    Erlass einer neuen Hundesteuersatzung nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz
  8. Bericht zum Ausbau der Ortsstraße Arbing mit Beratung über die Art der Leuchtmittel zur Straßenbeleuchtung
  9. Bekanntgaben
  10. Anfragen

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 07.11.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 07.11.2002 mit

14 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

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Neubau Turnhalle und Sanierung Hauptschule;
Bericht aus der Sitzung des Arbeitskreises vom 25.11.2002 und Beschluss zu den Vorgaben des Auslobungstextes und den Festlegungen zum Architektenwettbewerb


Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf die Sitzung des AK vom 25.11.2002, in der gemeinsam mit Herrn Arch. Kellerer der Entwurf des Auslobungstextes eingehend durchgearbeitet wurde. Ein wesentlicher Diskussionspunkt war die Unterteilung der Halle bei den Maßen 22 m x 44 m für den Breitensport. Auch eine Unterredung mit Herrn Sam von der Regierung von Oberbayern am 27.11.2002 brachte keine Klarheit in die Problematik.
Die Kosten für einen Unterteilungsvorhang belaufen sich lt. Herrn Arch. Kellerer auf 50.000,00 €. Von Seiten der Schule ist eine mittige Unterteilung ausreichend, dagegen wünscht der Breitensport eine Drittelung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei einer Drittelung auch 3 Flucht- und Rettungswege sowie die erforderlichen Zugänge zu den Stauräumen notwendig sind. Nicht berücksichtigt ist dabei die Schalldichtigkeit, die entgegen der Aussage des ASV von der Regierung von Oberbayern dringend empfohlen wird. Darüber hinaus hat die Regierung die Frage nach dem Erhalt des Hartplatzes aufgeworfen, der ihrer Meinung nach für die Schule unumgänglich ist. Dabei ist zu bedenken, dass der Umgriff des Grundstückes begrenzt ist.
In dem vorliegenden Auslobungstext sind die in der Sitzung des AK vorgebrachten Änderungen eingearbeitet. Eine Beschlussfassung ist in der nächsten Sitzung am 12.12.2002 vorgesehen, wobei eine Sitzung des AK voraussichtlich noch vorgeschaltet wird.

In der anschließenden Beratung wurden verschiedene Anregungen bezüglich der Festsetzung eines Preisziels, der Beiziehung von Herrn Horner in die Sitzung des Arbeitskreises, des Ausschlusses eines Flachdaches, etc. erörtert.

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Bericht aus der Bürgerversammlung am 21.11.2002

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Bürgerversammlung am 21.11.2002 von Seiten der Bürger gut angenommen wurde, was von einem großen Interesse an der Gemeindepolitik zeugt.
Die wenigen Anfragen bezogen sich

  1. auf das Schneeräumen des Gehweges zwischen der Raiffeisenbank und dem Anwesen Neumaier;
  2. auf die Sicherung des Schweitzer Steges über die Rott, insbesondere für Kinder. Der Steg ist zwar ordnungsgemäß gesperrt, was für die Kinder kein Hinderungsgrund darstellt.
    Bei einem Ortstermin wurde der Bauhof angewiesen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch Baustahl anzubringen;
  3. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Rosenheimer Straße.
    Nachdem in diesem Jahr durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei keine wesentlichen Überschreitungen festgestellt haben, wurde mit dem Wortführer vereinbart, im Frühjahr 2003 neuerliche Messungen zu veranlassen.

4 14 Gemeinde Ramerberg;
  1. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 4 Abs. 1 BauG

    Nach Bekanntgabe des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:

    14 gegen 0 Stimmen

    Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ramerberg.
    Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.
  2. Auslegung eines Bauleitplanes Sendling-Mitte nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB
    Nach Bekanntgabe des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst:

    14 gegen 0 Stimmen

    Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des Bebauungsplan "Sendling-Mitte" der Gemeinde Ramerberg.
    Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.

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Rosenheimer Verkehrsgesellschaft;
Antrag zum Kostenbeitrag des Nachtexpresses für die Jahre 2001 und 2002

Mit Schreiben vom 11.11.2002 beantragen die RoVG, Rosenheim, zum Nachtbussystem für die Jahre 2001 und 2002 einen Kostenbeitrag in Höhe von 3.500,00 €. Der Kostenbeitrag gliedert sich wie folgt auf:
für das Jahr 2001 - 1.733,00 €
für das Jahr 2002 - 1.767,00 €.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat bewilligt der RoVG, Rosenheim,den Kostenbeitrag zum Nachtexpress für die Jahre 2001 und 2002 in Höhe von 3.500,00 €.

Zur besseren Information ist im nächsten Informationsblatt der Gemeinde Rott a. Inn der Fahrplan abzudrucken.

6 14 Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn;
Anmeldung von Vorhaben in die Dringlichkeitsliste und das Förderprogramm;

Bezugnehmend auf das Schreiben des Landratsamtes vom 03.11.2002 und TOP 6 der Sitzung vom 07.11.2002 wurden die nachfolgenden Maßnahmen zur Überprüfung der Gemeindeteile, bei denen ein Kanalanschluss geplant ist oder in Erwägung bezogen wird, wie folgt behandelt:

  1. Kanalbau Lengdorf und Schulweg

    Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass für den Kanalbau Schulweg eine Zuschusszusage vorliegt. Der Kanalbau ist für das Jahr 2003 vorgesehen.
    Für den Kanalbau Lengdorf Ost und West liegen ebenfalls Zuschusszusagen vor, wobei die Ausführung Kanalbau Lengdorf-Ost im Jahr 2003 und die Beantragung der Verlängerung Lengdorf-West im Jahr 2004 geplant ist.
  2. Antrag auf Verlängerung Kanalbau Leiten

    Zum Kanalbau Leiten führte Bürgermeister Maier aus, dass eine Realisierung im Jahr 2004 eingeplant ist.
  3. Beratung über den evt. Anschluss von weitern Ortsteilen an die zentrale Abwasserbeseitigung

    Für einen möglichen weiteren Anschluss kommt eventuell der Ortsteil Unterlohen in Frage. Weitere Ortsteile, wie z.B. Sägewerk, Am Langacker, Teilbereich Dobl, etc. werden noch geprüft

Nach eingehender Beratung kam der Gemeinderat überein, die vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen bzw. Verlängerungen Schulweg, Lengdorf Ost und West sowie Leiten entsprechend dem vorgenannten voraussichtlichen Realisierungsangaben unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der finanziellen Mittel zu beantragen.

 

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Satzung für die Erhebung von Hundesteuer;
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz


Die Gemeinde Rott a. Inn weist darauf hin, dass die sogenannte Kampfhundeverordnung des Freistaates Bayern vom 10.07.2002 mit Wirkung vom 01.11.2002 geändert worden ist.
Danach wird bei den folgenden Rassen von Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde (Gemeinde) für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen (= Hunde der sog. Kategorie II):

  • Alano*
  • American Bulldorg*
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso*
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)*
  • Rottweiler*
*= neu seit 01.11.2002

Das Halten dieser Hunde ist nur dann erlaubnisfrei, wenn aufgrund eines Wesenstests mittels Sachverständigen- gutachten gegenüber der Gemeinde nachgewiesen wird, dass keine Kampfhundeeigenschaft vorliegt.
Bei Hunden der Kategorie I (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) ist keine Änderung eingetreten. Hier wird, auch bei deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, generell die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Die Haltung solcher Hunde ist weiterhin stets erlaubnispflichtig.

Zu den Hundesteuersätzen wurden Vergleiche mit Nachbargemeinden durchgeführt. Die Gemeinde Rott a. Inn liegt dabei im unteren Bereich. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Hundesteuersätze anzuheben und zur Eindämmung der Haltung Kampfhunden zum Schutz der Bevölkerung einen erhöhten Steuersatz vorzusehen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 1 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn beschließt folgende Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer:

für den ersten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 60,00 €
für den ersten Kampfhund 200,00 €
für jeden weiteren Kampfhund 400,00 €

Die Satzung zur Änderung der Hundesteuer ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Verschmutzung Grünanlagen, Gehwege und der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot angesprochen. Eine Auswertung ergab, dass ein Hund 980.000.000 Fäkalstreptokokken je Gramm Faeces verursacht. Der Fäkalstreptokokkenanteil liegt beim Menschen bei 3.000.000.
Von Seiten des Gemeinderates wurde angeregt, die Auswertung im nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde Rott a. Inn zu veröffentlich, um damit an das Gewissen der Hundehalter zu appellieren, die ihre Hunde bedenkenlos ausführen. Zum Schutz der Wasserversorgung ist im Bereich des Hochbehälters ein entsprechende Hinweisschild aufzustellen.


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Bericht zum Ausbau der Ortsstraße Arbing mit Beratung über die Art der Leuchtmittel zur Straßenbeleuchtung


Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Tragdeckschicht am 19.11.2002 aufgebracht wurde. Die Verschleißschicht wird erst nach Abschluss der Pflasterarbeiten vorgenommen. Mit den Pflasterarbeiten wurde gestern begonnen. Soweit es die Witterung erlaubt, erfolgt die Aufbringung der Verschleißschicht in der nächsten Woche.

Zur Straßenbeleuchtung wird von Seiten der Verwaltung wird die Fortführung der Beleuchtung wie am Brunnfeld, jedoch in einem milderen weißen Licht empfohlen. Bei Umrüstung der gelben Leuchtmittel am Brunnfeld würden die Kosten pro Leuchte bei ca. 200,00 € liegen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:


14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, für den Ortsteil Arbing die Straßenbeleuchtung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung mit der Leuchte Lastor in einem milderen weißen Licht zu erstellen. Der Auftrag an die Isar-Amperwerke ist zu erteilen.

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. die Stadt Rosenheim mit Schreiben vom 04.11.2002 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Süd - 1. Bauabschnitt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 136 "WEKO" mitteilt, dass der Stadtrat die Anregungen der Gemeinde Rott a. Inn in der Sitzung am 23.10.2002 geprüft und die Stellungnahme dazu mitgeteilt hat. Die Bedenken der Gemeinde Rott a. Inn wurden zurückgewiesen;
  2. am Freitag, den 13.12.2002, um 18.00 Uhr die Präsentation des neuen Buches von Herrn Rektor a.D. Willi Birkmaier im Sitzungssaal oder Klostersaal erfolgt;
  3. das Gemeindepokalschießen vom 09.-18.12.2002 durchgeführt wird. Teilnehmer aus dem Gemeinderat werden gebeten, sich anzumelden;
  4. das Ergebnis der Blutspende im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn mit 152 Spendern als sehr gut bezeichnet werden kann;
  5. ein Zuschussantrag der Caritas für das Jahr 2002 vorliegt. Eine Behandlung ist in der nächsten Sitzung geplant;
  6. am Arnikaweg die Fa. Kaiser, Griesstätt, die Stahlbetonstützwand am Wendehammer fertiggestellt hat. Eine Teerung ist im nächsten Jahr vorgesehen.

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Anfragen

  • Auf Anfrage von Gemeinderat Dünstl teilte der 1. Bürgermeister mit, dass der Kastanienbaum vor dem Anwesen von Frau Albrecht lt. Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 05.11.2002 gefällt werden musste. Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen.
    In dem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der Kastanienbaum vor dem Anwesen Hanslmeier ebenfalls als gefährlich eingestuft wird. Eine Besichtigung mit dem Bauausschuss ist vorgesehen.
  • Gemeinderat Dr. Hüther erinnerte an die Beleuchtung Gehweg Lengdorf-Stögerfeld.
    Der 1. Bürgermeister stellte fest dass in dem Bereich die Verkabelung der Freileitung durch die E.ON und damit die Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels für das nächste Jahr geplant ist.
  • 2. Bürgermeister Mühlhuber gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim an Herrn Franz Voglrieder, Schulweg 14, Rott a. Inn, zum Ausbau des Kirchweges bekannt. Darin wurde festgestellt, dass der Kirchweg bereits 1972 bereits ausgebaut wurde und nach Ausbaubeitragsrecht ausgebaut werden müssen. Da jedoch im Jahr 1972 keine Rechtsgrundlage für die Abrechnung für die Maßnahme bestand, konnte die angefallenen Kosten nicht auf die Anlieger verteilt werden. Allerdings wurden von einigen Anliegern, darunter auch von Herrn Maier, ein freiwilliger Beitrag geleistet. Die später durchgeführten Bauarbeiten wurden aufgrund von Kanalbaumaßnahmen notwendig und sind als nicht beitragsfähige Instandsetzungsmaßnahmen zu betrachten. Das Verhalten der Gemeinde Rott a. Inn ist daher nicht zu beanstanden.

 

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.35 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin