Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 17. Oktober 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.15 Uhr)
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Johann Ganslmaier (ab 19.05 Uhr)
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega (ab 19.10 Uhr)
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.15 Uhr)
Renate Faryna - beruflich
Johann Ganslmaier - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Martin Schreyer - Urlaub
Hans Senega - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 12.09.2002
  2. Erlass einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf, Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen;
    Aufstellungsbeschluss
  3. Jugendarbeit Rott a. Inn - Neukonzeption Jugendtreff;
    Bericht der Jugendreferentin Frau Renate Faryna
  4. Flächennutzungsplan der Gemeinde Griesstätt;
    Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
  5. Hochwasserschäden;
    Spendaufruf des Bayer. Gemeindetages
  6. Zuschussanträge;
    a) Zuschuss für die Volkshochschule Wasserburg a. Inn
    b) Zuschuss für die Aktion für das Leben Rosenheim e.V.
    c) Zuschuss für Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V.
    d) Übungsleiterzuschuss für ASV Rott a. Inn
  7. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
    a) Widmung Ortsstraße zum Klosterhof (Franz-Josef-Strauß-Weg)
    b) Widmung des beschränkt öffentlichen Weges im Kaisergarten (Fiedlerweg)
    c) Wege durch den Kaisergarten
    d) Umwidmung von Stichstraßen im Bereich Arbing
    e) Widmung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Rott-Nord
  8. Antrag von GR Dr. Jürgen Hüther auf Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Feldkirchen
  9. Auftrag für messtechnische Untersuchung für hochfrequente Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a.Inn
  10. Neubau einer Zweifachturnhalle und Sanierung der Hauptschule;
    Bericht über die erste gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises mit dem Architekten
  11. Bekanntgaben
  12. Anfragen

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und zu deren Erweiterung um einen zusätzlichen TOP wurden nicht erhoben.

1

12

Genehmigung Protokoll vom 12.09.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.09.2002 mit

12 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

2

13

Erlass einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf, Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen;
Aufstellungsbeschluss


Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn stimmt der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf-Ost II, Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen, gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB grundsätzlich zu. Der Geltungsbereich ist aus dem in Anlage 1 beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. Die Fläche soll als MD-Fläche gemäß § 5 BauNVO mit entsprechendem Grüngürtel zur freien Landschaft hin ausgewiesen werden.
Der Planungsauftrag wird an den Architekten Richard Kröff, Rott a. Inn, erteilt. Die Kosten der Planung haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Sobald ein Planungsentwurf vorliegt, sind die Grundstückseigentümer und Nachbarn sowie die beteiligten Träger öffentlicher Belange zu hören.

3

14

Jugendarbeit Rott a. Inn - Neukonzeption Jugendtreff;
Bericht der Jugendreferentin Frau Renate Faryna


Der Vorsitzende berichtete, dass zwischenzeitlich mit dem vom Gemeinderat bestimmten Mitgliedern, Herrn Dr. Hüther, Herrn Schreyer und Frau Faryna 2 Termine zum Thema Jugendraum stattgefunden haben. Mit dem Jugendraumteam wurde ein behutsamer Neuanfang vereinbart. Die Öffnungszeiten wurden wie folgt verkürzt:

Dienstag - Donnerstag 18.00-21.00 Uhr
Freitag 18.00-22.00 Uhr

Am Montag, den 21.10.2002 findet ein Gespräch mit Herrn Fischer vom Kreisjugendamt und den vorgenannten Beteiligten sowie weiteren Jugendvertretern aus der Pfarrei, dem ASV und der Gemeinde statt.
Nachdem jedoch die Jugendreferentin, Frau Faryna, an der heute Sitzung nicht teilnehmen kann, wird die ausführliche Berichterstattung auf die nächste Sitzung vertagt.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.

4

15

Flächennutzungsplan der Gemeinde Griesstätt;
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB

Nach Bekanntgabe des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Nachdem die Belange der Gemeinde Rott a. Inn nicht berührt werden, erhebt die Gemeinde Rott a. Inn keine Anregungen und Bedenken zur erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Griesstätt.

5

15

Hochwasserschäden;
Spendaufruf des Bayer. Gemeindetages

Mit Schreiben vom 18.09.2002 bittet der Kreisvorsitzende des Bayer. Gemeindetags die Landkreisgemeinden um Unterstützung der Flutopfer an der Elbe. Als Spendenhöhe wird ein Betrag von 0,50 bis 1,00 € pro Gemeindeeinwohner empfohlen. Unter Hinweis auf das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19.09.2002 empfahl der Vorsitzende die Spendenabsicht vorerst zurückzustellen. Dieses Gesetz sieht für das Jahr 2003 zwar eine Ausnahmeregelung vor, die jedoch die Gemeinden erheblich belasten wird. Seiner Meinung wäre es sinnvoller, für die Hochwasseropfer in der näheren Umgebung (z.B. Moosach und Glonn) oder für den Trinkwasserbrunnenbau in Rumänien im Rahmen der Partnerschaft des Landkreises Rosenheim zu spenden.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinde Rott a. Inn beteiligt sich nicht an dem Spendenaufruf des Bayer. Gemeindetags für die Flutopfer an der Elbe vom 18.09.2002. Im Gegenzug dafür stellt sie jedoch einen finanziellen Zuschuss zum Trinkwasserbrunnenbau in Rumänien zum gegebenen Zeitpunkt in Aussicht.

6

15

Zuschussanträge;

Vor Behandlung der nachfolgenden Zuschussanträge wurde eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Rott a. Inn in dem Zeitraum von 1997-2002 bekannt gegeben.

  1. Zuschuss für die Volkshochschule Wasserburg a. Inn

    Mit Schreiben vom 08.08.2002 beantragt die VHS Wasserburg a. Inn eine jährliche Bezuschussung der Volkshochschularbeit in Höhe von 0,50 € je Gemeindebürger. Der Zuschuss für das Jahr 2001 betrug 864,34 € (= 0,25 €/Gemeindebürger).

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat beschließt, den jährlichen Zuschuss für die Volkshochschule Wasserburg a. Inn im Jahr 2002 auf 0,25 € pro Gemeindebürger festzusetzen. Für das Jahr 2002 beträgt demnach der Zuschuss bei 3.456 Einwohner 864,00 €.
    In dem Zusammenhang weist die Gemeinde Rott a. Inn darauf hin, dass der VHS die Nutzung des Klostersaals und der Schulräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

  2. Zuschuss für die Aktion für das Leben Rosenheim e.V.

    Mit Schreiben vom 06.06.2002 bittet der Verein Aktion für das Leben Rosenheim e.V. um eine finanzielle Unterstützung.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die Gemeinde Rott a. Inn gewährt dem Verein Aktion für das Leben Rosenheim e.V. einen einmaligen Jahreszuschuss in Höhe von 100,00 €.

  3. Zuschuss für Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V.

    Mit Schreiben vom 08.07.2002 bittet der Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V. um finanzielle Unterstützung.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die Gemeinde Rott a. Inn gewährt dem Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V. einen einmaligen Jahreszuschuss in Höhe von 100,00 €.

  4. Übungsleiterzuschuss für ASV Rott a. Inn

    Mit Bescheid vom 13.08.2002 teilt das Landratsamt Rosenheim die anerkannten Übungsleiterstunden und die staatlichen Zuwendungen mit. Danach wurden nachweislich im Jahr 2001 insgesamt 2.778 Übungsleiterstunden geleistet. Der Staatszuschuss beträgt 6.128,00 €.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat beschließt, für die nachweislich als förderfähig anerkannten geleisteten Übungsleiterstunden im Jahr 2001 einen Zuschuss in Höhe von 3.550,92 € zu gewähren.

7

15

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz;

  1. Widmung Ortsstraße zum Klosterhof (Franz-Josef-Strauß-Weg)

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 (TOP 7a) beschlossen, die Zufahrt von der Bahnhofstraße zum Parkplatz Klosterhof in "Franz-Josef-Strauß-Weg" zu benennen. Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist eine entsprechende Widmung erforderlich.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu ausgebaute Straße "Franz-Josef-Strauß-Weg" Fl.Nr. 8/9, Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 nach Art. 6 als Ortsstraße (Art. 46 Abs. 2 BayStrWG) gewidmet.
    Der "Franz-Josef-Strauß-Weg" beginnt bei der Einmündung der Bahnhofstraße Fl.Nr. 8/7, Gemarkung Rott a. Inn, und endet bei der Einfahrt zum Parkplatz Klosterhof, Fl.Nr. 6, Gemarkung Rott a. Inn.
    Die Länge beträgt 0,050 km.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn

  2. Widmung des beschränkt öffentlichen Weges (Fiedlerweg)

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 (TOP 7b) beschlossen, dass der Weg vom Klosterhof zum Betreuten Wohnen den Namen "Fiedlerweg" erhalten soll. Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist eine entsprechende Widmung erforderlich.
    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Weg "Fiedlerweg" mit der Tfl.Fl.Nr. 109, Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 nach Art. 6 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg (Art. 53 Ziffer 2 BayStrWG) gewidmet.
    Der Fiedlerweg beginnt bei der Zufahrt vom Parkplatz Klosterhof Fl.Nr. 6, Gemarkung Rott a. Inn, und endet in Höhe der Klostermauer, Eingang zum Betreuten Wohnen, Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 107/6, Gemarkung Rott a. Inn.
    Die Länge des "Fiedlerweges" beträgt 0,082 km.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn
    Widmungsbeschränkung: Fußweg und Notweg - Rettungsweg zum Betreuten Wohnen.

  3. Wege durch den Kaisergarten

    Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebauten Wege durch den Kaisergarten mit der Tfl.Fl.Nr. 109, Gemarkung Rott a. Inn, werden mit Wirkung vom 01.11.2002 gemäß Art. 6 BayStrWG als beschränkt öffentliche Wege (nach Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) gewidmet.
    Die Wege beginnen bei der Bahnhofstraße St 2079, Fl.Nr. 8/7, Gemarkung Rott a. Inn und enden bei der Einfahrt zum Betreuten Wohnen, Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 107/6, Gemarkung Rott a. Inn.
    Die Länge der öffentlichen Wege von der Bahnhofstraße entlang der Klostermauer bis zum Friedhof und zum Fiedlerweg mit den Seitenwegen beträgt insgesamt 0,235 km.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung: Fußgängerweg mit Ausnahme Entsorgungsfahrzeuge für Friedhofsabfälle.
    Die Lage der Wege ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt ist, rot markiert.

  4. Umwidmung von Stichstraßen im Bereich Arbing

    Da seit dem Neubau der Kreisstraße RO 45 die Funktion von öffentlichen Feld- und Waldwegen nicht mehr gegeben ist, werden auf Vorschlag des Bayer. Gemeindetags, Frau Dr. Hesse, die beiden Stichstraßen in Arbing als beschränkt öffentliche Wege (Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) als Anliegerwege gewidmet.

    aa) Arbing - Stichstraße Ost
    Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, bestehende Stichstraße in Arbing mit der Fl.Nr. 737, Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 von einem öffentlichen Feld- und Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg (Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) -Anliegerweg- (Art. 7 BayStrWG) umgestuft.
    Die Stichstraße Ost beginnt bei der Einmündung der Kreisstraße RO 45, Fl.Nr. 843/5, Gemarkung Rott a. Inn, und endet bei der Einmündung zur Ortsstraße (alte Kreisstraße) in Arbing.
    Die genaue Lage dieses Weges ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der als Anlage 3 Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot markiert.
    Die Länge des beschränkt öffentlichen Weges beträgt 0,100 km.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.


    bb) Arbing - Stichstraße West
    Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, bestehende Stichstraße in Arbing mit der Fl.Nr. 737, Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 von einem öffentlichen Feld- und Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg (Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) -Anliegerweg- (Art. 7 BayStrWG) umgestuft.
    Die Stichstraße West beginnt bei der Einmündung der Kreisstraße RO 45, Fl.Nr. 843/5, Gemarkung Rott a. Inn, und endet bei der Einmündung zur Ortsstraße (alte Kreisstraße) in Arbing.
    Die genaue Lage dieses Weges ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der als Anlage 3 Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot markiert.
    Die Länge des beschränkt öffentlichen Weges beträgt 0,100 km.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  5. Widmung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Rott-Nord

    Der 1. Bürgermeister berichtete, dass nun alle Restarbeiten einschließlich der Pflanzung am Spielplatz im Baugebiet Rott-Nord erledigt sind. Von Seiten der Verwaltung wird eine bald mögliche Freigabe empfohlen.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der im Baugebiet Rott-Nord auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/125, Gemarkung Rott a. Inn, neu errichtete Spielplatz wird mit Wirkung vom 01.11.2002 als Kinderspielplatz für Kinder bis 12 Jahre gewidmet. Ein entsprechendes Hinweisschild mit dem Zusatz "Hunde müssen draußen bleiben" ist aufzustellen.

    Gemeinderätin Sommer wies darauf hin, dass die Einfassung des Sandspielbereiches mit scharfkantigen Steinen erfolgt ist, die eine erhebliche Verletzungsgefahr für Kleinkinder darstellen.
    Es wurde vereinbart, im Rahmen eines Ortstermins mit Herrn Schek eine Lösung zu suchen.

8

15

Antrag von GR Dr. Jürgen Hüther auf Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Feldkirchen


Mit Antrag vom 09.08.2002 beantragt Gemeinderat Dr. Hüther die Ortsdurchfahrt von Feldkirchen auf 30 km/h zu beschränken und begründet dies dahingehend, dass die schmale Straße und unübersichtliche Stellen eine Normgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zulassen. Da ein den Ortsverhältnissen angepasstes Fahren, insbesondere von Motorradfahrern und Zulieferern der in Unterwöhrn angesiedelten Betriebe nicht eingehalten wird und dadurch spielende Kinder und insbesondere Kinder auf dem an der Straße liegenden Bolzplatz erheblich gefährdet sind, erscheine seiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für unerlässlich.

Bürgermeister Maier wies auf einen Ortstermin am 22.02.2002 zum Antrag von Herrn Dr. Hüther mit Herrn Nießner von der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn hin. Herr Nießner sprach sich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus, da durch die z.T. unübersichtlichen Engstellen sowieso nur verantwortliches langsames Fahren möglich ist. Vorstellbar sind Hinweisschilder auf spielende Kinder und auf die gefährliche Engstelle. Wegen der sich im Gemeindegebiet ergebenden Bezugsfälle sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung gut abgewogen werden.

In der anschließenden Beratung wurden für Für und Wider der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung ausführlich diskutiert. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 1 Stimmen

Der Gemeinderat Rott a. Inn beschließt in Feldkirchen auf dem Teilstück der Ortsdurchfahrt im Bereich der Kirche bis zum Anwesen Mesner eine Geschwindigkeitsgrenzung auf 30 km/h zu erlassen.

9

15

Auftrag für messtechnische Untersuchung für hochfrequente Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a. Inn

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass verschiedene Unternehmen messtechnischen Untersuchungen für hochfrequente Mobilfunkstrahlung angeboten haben. Die Kosten liegen bei ca. 2.000,00 €. Nachdem nur eine vom Landesamt für Umweltschutz anerkannte Firma dafür in Frage kommt, wird vorgeschlagen bis zur nächsten Sitzung weitere Angebote und Referenzen einzuholen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat war sich einig, eine messtechnische Untersuchung für hochfrequente Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a. Inn durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, von Unternehmen, die vom Landesamt für Umweltschutz anerkannt sind, Angebote bis zur nächsten Sitzung einzuholen.

10

15

Neubau einer Zweifachturnhalle und Sanierung der Hauptschule;
Bericht über die erste gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises mit dem Architekten


Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass am 26.09.2002 die erste Sitzung des neugeschaffenen Arbeitskreises stattgefunden hat. Das Protokoll wurde jedem Gemeinderat übermittelt. Hauptthema war ein durchzuführender Architektenwettbewerb. Dazu war Herr Arch. Johann Peter Kellerer vom Ing.-Büro Kellerer & Kellerer eingeladen. Für die Rotter Situation empfahl Herr Kellerer ein beschränkt offenes Verfahren. Inhaltlich bedeutsam sei der Auslobungstext, in dem genaue Angaben, wie z.B. die Integration des Neubaus der Doppelturnhalle in die geplante Erweiterung und Sanierung der Hauptschule, ausgearbeitet werden müssen. Ein Muster des Auslobungstextes wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises übersandt.
Als Zeitplan wurde von Herrn Kellerer folgendes vorgegeben:

  • Wettbewerbsergebnis Winter 2002
  • Preisgerichtssitzung Ende Januar 2003
  • Baubeginn Frühjahr 2004


Der nächste Termin des Arbeitskreises findet am 04.11.2002 statt. Am 21.10.2002 um 15.00 Uhr ist ein Termin mit dem Büro Kellerer & Kellerer zum Erarbeiten der notwendigen Voraussetzungen anberaumt.
Im übrigen ergab das Ergebnis der Baugrunduntersuchungen keine Einschränkungen.
Der Gemeinderat nahm die Berichterstattung des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.

11

15

Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. die Aktion "Saubere Landschaft 2002" am Samstag, den 26.10.2002, von 9.00-12.00 Uhr durchgeführt wird. Eine rege Beteiligung wäre wünschenswert. Bei schlechter Witterung wird die Aktion auf den darauffolgenden Samstag verschoben. Die Volksschule hat für Freitag, den 25.10.2002 eine Teilnahme zugesichert;
  2. von der Fa. Luley, Wernberg-Köblitz, Straßenrisse verpresst wurden.
  3. eine Anfrage von Frau Angelika Rottenfußer zur Nutzung des Klostersaales an einem Nachmittag für eine Tanzgruppe für Mädchen vorliegt. Einwände dagegen wurde nicht erhoben;
  4. das Zusammenlegungsverfahren Hagenrain abgeschlossen wurde. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist damit bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Teilnehmergemeinschaft Hagenrain ist hiermit erloschen.
  5. die Bewertung "Unser Dorf soll schöner werden" mit einer Kommission auf Kreisebene am 16.10.2002 stattgefunden hat.
  6. der Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern mit Schreiben vom 12.09.2002 zur Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn vom 19.08.2002 mitgeteilt hat, dass den Anliegen der Gemeinde Rott a. Inn (Nahverkehr Rosenheim-Mühldorf-Landshut und Ortsumgehung Lengdorf im Zuge der B 15), soweit es im Rahmen des LEP möglich ist, weitestgehend entsprochen wurde;
  7. am Samstag, den 02.11.2002, um 9.00 Uhr, (Treffpunkt Rathaus) ein Besichtungstermin für den Gemeinderat geplant ist. Der ursprüngliche Termin am 25.10.2002 ist damit hinfällig.

12

15

Anfragen

  • Gemeinderat Ganslmaier wies darauf hin, dass aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse im Bereich der Kirche in Feldkirchen eine Beleuchtung notwendig wäre.
  • Gemeinderätin Burghardt machte darauf aufmerksam, dass der Bewegungsmelder für die Beleuchtung außerhalb der Schule defekt sei.
    Bürgermeister Maier sicherte eine Überprüfung der Einstellung zu.
    Weiter merkte sie an, dass eine Sicherheitsstraffierung in der Kurve an der Bahnhofstraße auf die Gefahrenstelle hinweisen würde und damit Unfälle vermieden werden könnten.
    Bürgermeister Maier berichtete, dass heute diesbezüglich ein Ortstermin stattgefunden hat.
    In Erinnerung rief sie die geplante Ausweisung von Urnengräbern im Friedhof.
    Abschließend monierte sie die Schlaglöcher im Bereich des Parkplatzes Klosterhof.
  • Gemeinderat Dr. Absmaier wies darauf hin, dass der Spiegel am Birkenweg verstellt sei.
  • Gemeinderat Gilg teilte mit, dass über die Direktion für Ländliche Entwicklung Gemeinden Zuschüsse für Verbindungswegen zu Höfen und Weilern beantragt werden können.
   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.45 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin