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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 17. Oktober 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.15 Uhr)
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Johann Ganslmaier (ab 19.05 Uhr)
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega (ab 19.10 Uhr)
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.15 Uhr)
Renate Faryna - beruflich
Johann Ganslmaier - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Martin Schreyer - Urlaub
Hans Senega - beruflich (bis 19.10 Uhr)
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 12.09.2002
- Erlass einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf,
Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen;
Aufstellungsbeschluss
- Jugendarbeit Rott a. Inn - Neukonzeption Jugendtreff;
Bericht der Jugendreferentin Frau Renate Faryna
- Flächennutzungsplan der Gemeinde Griesstätt;
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
- Hochwasserschäden;
Spendaufruf des Bayer. Gemeindetages
- Zuschussanträge;
a) Zuschuss für die Volkshochschule Wasserburg a. Inn
b) Zuschuss für die Aktion für das Leben Rosenheim e.V.
c) Zuschuss für Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V.
d) Übungsleiterzuschuss für ASV Rott a. Inn
- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
a) Widmung Ortsstraße zum Klosterhof (Franz-Josef-Strauß-Weg)
b) Widmung des beschränkt öffentlichen Weges im Kaisergarten
(Fiedlerweg)
c) Wege durch den Kaisergarten
d) Umwidmung von Stichstraßen im Bereich Arbing
e) Widmung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Rott-Nord
- Antrag von GR Dr. Jürgen Hüther auf Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h in Feldkirchen
- Auftrag für messtechnische Untersuchung für hochfrequente
Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a.Inn
- Neubau einer Zweifachturnhalle und Sanierung der Hauptschule;
Bericht über die erste gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises mit dem
Architekten
- Bekanntgaben
- Anfragen
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und zu deren Erweiterung um einen
zusätzlichen TOP wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 12.09.2002
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 12.09.2002
mit
12 gegen 0 Stimmen
genehmigt.
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Erlass einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf,
Teilfläche Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen;
Aufstellungsbeschluss
Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
13 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn stimmt der Aufstellung einer
Ortsabrundungssatzung für den Bereich Lengdorf-Ost II, Teilfläche aus
dem Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gemarkung Feldkirchen, gemäß § 34 Abs. 4
Nr. 1 und 3 BauGB grundsätzlich zu. Der Geltungsbereich ist aus dem in Anlage
1 beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, ersichtlich. Die Fläche soll als MD-Fläche gemäß § 5
BauNVO mit entsprechendem Grüngürtel zur freien Landschaft hin
ausgewiesen werden.
Der Planungsauftrag wird an den Architekten Richard Kröff, Rott a. Inn,
erteilt. Die Kosten der Planung haben die Grundstückseigentümer zu
tragen. Sobald ein Planungsentwurf vorliegt, sind die
Grundstückseigentümer und Nachbarn sowie die beteiligten Träger
öffentlicher Belange zu hören.
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Jugendarbeit Rott a. Inn - Neukonzeption Jugendtreff;
Bericht der Jugendreferentin Frau Renate Faryna
Der Vorsitzende berichtete, dass zwischenzeitlich mit dem vom
Gemeinderat bestimmten Mitgliedern, Herrn Dr. Hüther, Herrn Schreyer und
Frau Faryna 2 Termine zum Thema Jugendraum stattgefunden haben. Mit dem
Jugendraumteam wurde ein behutsamer Neuanfang vereinbart. Die
Öffnungszeiten wurden wie folgt verkürzt:
Dienstag - Donnerstag 18.00-21.00 Uhr
Freitag 18.00-22.00 Uhr
Am Montag, den 21.10.2002 findet ein Gespräch mit Herrn Fischer vom
Kreisjugendamt und den vorgenannten Beteiligten sowie weiteren
Jugendvertretern aus der Pfarrei, dem ASV und der Gemeinde statt.
Nachdem jedoch die Jugendreferentin, Frau Faryna, an der heute Sitzung
nicht teilnehmen kann, wird die ausführliche Berichterstattung auf die
nächste Sitzung vertagt.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
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15 |
Flächennutzungsplan der Gemeinde Griesstätt;
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
Nach Bekanntgabe des Sachverhalts und Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Nachdem die Belange der Gemeinde Rott a. Inn nicht berührt werden,
erhebt die Gemeinde Rott a. Inn keine Anregungen und Bedenken zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Griesstätt.
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15 |
Hochwasserschäden;
Spendaufruf des Bayer. Gemeindetages
Mit Schreiben vom 18.09.2002 bittet der Kreisvorsitzende des
Bayer. Gemeindetags die Landkreisgemeinden um Unterstützung der Flutopfer
an der Elbe. Als Spendenhöhe wird ein Betrag von 0,50 bis 1,00 € pro
Gemeindeeinwohner empfohlen. Unter Hinweis auf das
Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19.09.2002 empfahl der Vorsitzende die
Spendenabsicht vorerst zurückzustellen. Dieses Gesetz sieht für das Jahr
2003 zwar eine Ausnahmeregelung vor, die jedoch die Gemeinden erheblich
belasten wird. Seiner Meinung wäre es sinnvoller, für die
Hochwasseropfer in der näheren Umgebung (z.B. Moosach und Glonn) oder
für den Trinkwasserbrunnenbau in Rumänien im Rahmen der Partnerschaft
des Landkreises Rosenheim zu spenden.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinde Rott a. Inn beteiligt sich nicht an dem Spendenaufruf des
Bayer. Gemeindetags für die Flutopfer an der Elbe vom 18.09.2002. Im
Gegenzug dafür stellt sie jedoch einen finanziellen Zuschuss zum
Trinkwasserbrunnenbau in Rumänien zum gegebenen Zeitpunkt in Aussicht.
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15 |
Zuschussanträge;
Vor Behandlung der nachfolgenden Zuschussanträge wurde eine Aufstellung
der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Rott a. Inn in dem Zeitraum von
1997-2002 bekannt gegeben.
- Zuschuss für die Volkshochschule Wasserburg a. Inn
Mit Schreiben vom 08.08.2002 beantragt die VHS Wasserburg a. Inn
eine jährliche Bezuschussung der Volkshochschularbeit in Höhe von 0,50
€ je Gemeindebürger. Der Zuschuss für das Jahr 2001 betrug 864,34
€ (= 0,25 €/Gemeindebürger).
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, den jährlichen Zuschuss für die
Volkshochschule Wasserburg a. Inn im Jahr 2002 auf 0,25 € pro
Gemeindebürger festzusetzen. Für das Jahr 2002 beträgt demnach der
Zuschuss bei 3.456 Einwohner 864,00 €.
In dem Zusammenhang weist die Gemeinde Rott a. Inn darauf hin, dass der
VHS die Nutzung des Klostersaals und der Schulräume unentgeltlich zur
Verfügung gestellt wird.
- Zuschuss für die Aktion für das Leben Rosenheim e.V.
Mit Schreiben vom 06.06.2002 bittet der Verein Aktion für das Leben
Rosenheim e.V. um eine finanzielle Unterstützung.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn gewährt dem Verein Aktion für das Leben
Rosenheim e.V. einen einmaligen Jahreszuschuss in Höhe von 100,00 €.
- Zuschuss für Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V.
Mit Schreiben vom 08.07.2002 bittet der Frauen- und
Mädchennotruf Rosenheim e.V. um finanzielle Unterstützung.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn gewährt dem Frauen- und Mädchennotruf
Rosenheim e.V. einen einmaligen Jahreszuschuss in Höhe von 100,00 €.
- Übungsleiterzuschuss für ASV Rott a. Inn
Mit Bescheid vom 13.08.2002 teilt das Landratsamt Rosenheim die
anerkannten Übungsleiterstunden und die staatlichen Zuwendungen mit.
Danach wurden nachweislich im Jahr 2001 insgesamt 2.778
Übungsleiterstunden geleistet. Der Staatszuschuss beträgt 6.128,00 €.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, für die nachweislich als förderfähig
anerkannten geleisteten Übungsleiterstunden im Jahr 2001 einen Zuschuss
in Höhe von 3.550,92 € zu gewähren.
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15 |
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetz;
- Widmung Ortsstraße zum Klosterhof (Franz-Josef-Strauß-Weg)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 (TOP 7a)
beschlossen, die Zufahrt von der Bahnhofstraße zum Parkplatz Klosterhof
in "Franz-Josef-Strauß-Weg" zu benennen. Im Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist eine entsprechende Widmung
erforderlich.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, neu ausgebaute Straße "Franz-Josef-Strauß-Weg"
Fl.Nr. 8/9, Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 nach
Art. 6 als Ortsstraße (Art. 46 Abs. 2 BayStrWG) gewidmet.
Der "Franz-Josef-Strauß-Weg" beginnt bei der
Einmündung der Bahnhofstraße Fl.Nr. 8/7, Gemarkung Rott a. Inn, und
endet bei der Einfahrt zum Parkplatz Klosterhof, Fl.Nr. 6, Gemarkung
Rott a. Inn.
Die Länge beträgt 0,050 km.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn
- Widmung des beschränkt öffentlichen Weges (Fiedlerweg)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 (TOP 7b)
beschlossen, dass der Weg vom Klosterhof zum Betreuten Wohnen den Namen
"Fiedlerweg" erhalten soll. Im Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetz ist eine entsprechende Widmung erforderlich.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Weg "Fiedlerweg" mit der Tfl.Fl.Nr. 109,
Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 nach Art. 6
BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg (Art. 53 Ziffer 2 BayStrWG)
gewidmet.
Der Fiedlerweg beginnt bei der Zufahrt vom Parkplatz Klosterhof Fl.Nr. 6,
Gemarkung Rott a. Inn, und endet in Höhe der Klostermauer, Eingang zum
Betreuten Wohnen, Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 107/6, Gemarkung Rott a.
Inn.
Die Länge des "Fiedlerweges" beträgt 0,082 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn
Widmungsbeschränkung: Fußweg und Notweg - Rettungsweg zum Betreuten
Wohnen.
- Wege durch den Kaisergarten
Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebauten Wege durch den Kaisergarten mit der Tfl.Fl.Nr.
109, Gemarkung Rott a. Inn, werden mit Wirkung vom 01.11.2002 gemäß Art.
6 BayStrWG als beschränkt öffentliche Wege (nach Art. 53 Zif. 2 BayStrWG)
gewidmet.
Die Wege beginnen bei der Bahnhofstraße St 2079, Fl.Nr. 8/7, Gemarkung
Rott a. Inn und enden bei der Einfahrt zum Betreuten Wohnen,
Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 107/6, Gemarkung Rott a. Inn.
Die Länge der öffentlichen Wege von der Bahnhofstraße entlang der
Klostermauer bis zum Friedhof und zum Fiedlerweg mit den Seitenwegen
beträgt insgesamt 0,235 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung: Fußgängerweg mit Ausnahme Entsorgungsfahrzeuge
für Friedhofsabfälle.
Die Lage der Wege ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002, der
Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 2 der Niederschrift
beigefügt ist, rot markiert.
- Umwidmung von Stichstraßen im Bereich Arbing
Da seit dem Neubau der Kreisstraße RO 45 die Funktion von
öffentlichen Feld- und Waldwegen nicht mehr gegeben ist, werden auf
Vorschlag des Bayer. Gemeindetags, Frau Dr. Hesse, die beiden
Stichstraßen in Arbing als beschränkt öffentliche Wege (Art. 53 Zif. 2
BayStrWG) als Anliegerwege gewidmet.
aa) Arbing - Stichstraße Ost
Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, bestehende Stichstraße in Arbing mit der Fl.Nr. 737,
Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 von einem
öffentlichen Feld- und Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg
(Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) -Anliegerweg- (Art. 7 BayStrWG) umgestuft.
Die Stichstraße Ost beginnt bei der Einmündung der Kreisstraße RO 45,
Fl.Nr. 843/5, Gemarkung Rott a. Inn, und endet bei der Einmündung zur
Ortsstraße (alte Kreisstraße) in Arbing.
Die genaue Lage dieses Weges ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002,
der als Anlage 3 Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot markiert.
Die Länge des beschränkt öffentlichen Weges beträgt 0,100 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
bb) Arbing - Stichstraße West
Nach Vortrag des Sachverhalts und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, bestehende Stichstraße in Arbing mit der Fl.Nr. 737,
Gemarkung Rott a. Inn, wird mit Wirkung vom 01.11.2002 von einem
öffentlichen Feld- und Waldweg zu einem beschränkt öffentlichen Weg
(Art. 53 Zif. 2 BayStrWG) -Anliegerweg- (Art. 7 BayStrWG) umgestuft.
Die Stichstraße West beginnt bei der Einmündung der Kreisstraße RO 45,
Fl.Nr. 843/5, Gemarkung Rott a. Inn, und endet bei der Einmündung zur
Ortsstraße (alte Kreisstraße) in Arbing.
Die genaue Lage dieses Weges ist im beiliegenden Lageplan vom 17.10.2002,
der als Anlage 3 Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot markiert.
Die Länge des beschränkt öffentlichen Weges beträgt 0,100 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Widmung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Rott-Nord
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass nun alle Restarbeiten
einschließlich der Pflanzung am Spielplatz im Baugebiet Rott-Nord
erledigt sind. Von Seiten der Verwaltung wird eine bald mögliche Freigabe
empfohlen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der im Baugebiet Rott-Nord auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/125,
Gemarkung Rott a. Inn, neu errichtete Spielplatz wird mit Wirkung vom
01.11.2002 als Kinderspielplatz für Kinder bis 12 Jahre gewidmet. Ein
entsprechendes Hinweisschild mit dem Zusatz "Hunde müssen draußen
bleiben" ist aufzustellen.
Gemeinderätin Sommer wies darauf hin, dass die Einfassung des
Sandspielbereiches mit scharfkantigen Steinen erfolgt ist, die eine
erhebliche Verletzungsgefahr für Kleinkinder darstellen.
Es wurde vereinbart, im Rahmen eines Ortstermins mit Herrn Schek eine
Lösung zu suchen.
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15 |
Antrag von GR Dr. Jürgen Hüther auf Geschwindigkeitsbegrenzung von 30
km/h in Feldkirchen
Mit Antrag vom 09.08.2002 beantragt Gemeinderat Dr. Hüther die
Ortsdurchfahrt von Feldkirchen auf 30 km/h zu beschränken und begründet
dies dahingehend, dass die schmale Straße und unübersichtliche Stellen
eine Normgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zulassen. Da ein den
Ortsverhältnissen angepasstes Fahren, insbesondere von Motorradfahrern
und Zulieferern der in Unterwöhrn angesiedelten Betriebe nicht
eingehalten wird und dadurch spielende Kinder und insbesondere Kinder auf
dem an der Straße liegenden Bolzplatz erheblich gefährdet sind,
erscheine seiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h für unerlässlich.
Bürgermeister Maier wies auf einen Ortstermin am 22.02.2002 zum Antrag
von Herrn Dr. Hüther mit Herrn Nießner von der Polizeiinspektion
Wasserburg a. Inn hin. Herr Nießner sprach sich gegen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung aus, da durch die z.T. unübersichtlichen
Engstellen sowieso nur verantwortliches langsames Fahren möglich ist.
Vorstellbar sind Hinweisschilder auf spielende Kinder und auf die
gefährliche Engstelle. Wegen der sich im Gemeindegebiet ergebenden
Bezugsfälle sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung gut abgewogen
werden.
In der anschließenden Beratung wurden für Für und Wider der beantragten
Geschwindigkeitsbeschränkung ausführlich diskutiert. Anschließend wurde
folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 1 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn beschließt in Feldkirchen auf dem
Teilstück der Ortsdurchfahrt im Bereich der Kirche bis zum Anwesen Mesner
eine Geschwindigkeitsgrenzung auf 30 km/h zu erlassen.
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15 |
Auftrag für messtechnische Untersuchung für hochfrequente
Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a. Inn
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass verschiedene Unternehmen
messtechnischen Untersuchungen für hochfrequente Mobilfunkstrahlung
angeboten haben. Die Kosten liegen bei ca. 2.000,00 €. Nachdem nur eine
vom Landesamt für Umweltschutz anerkannte Firma dafür in Frage kommt,
wird vorgeschlagen bis zur nächsten Sitzung weitere Angebote und
Referenzen einzuholen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat war sich einig, eine messtechnische Untersuchung für
hochfrequente Mobilfunkstrahlung in der Gemeinde Rott a. Inn durchführen
zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, von Unternehmen, die vom
Landesamt für Umweltschutz anerkannt sind, Angebote bis zur nächsten
Sitzung einzuholen.
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15 |
Neubau einer Zweifachturnhalle und Sanierung der Hauptschule;
Bericht über die erste gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises mit dem
Architekten
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass am 26.09.2002 die
erste Sitzung des neugeschaffenen Arbeitskreises stattgefunden hat. Das
Protokoll wurde jedem Gemeinderat übermittelt. Hauptthema war ein
durchzuführender Architektenwettbewerb. Dazu war Herr Arch. Johann Peter
Kellerer vom Ing.-Büro Kellerer & Kellerer eingeladen. Für die
Rotter Situation empfahl Herr Kellerer ein beschränkt offenes Verfahren.
Inhaltlich bedeutsam sei der Auslobungstext, in dem genaue Angaben, wie
z.B. die Integration des Neubaus der Doppelturnhalle in die geplante
Erweiterung und Sanierung der Hauptschule, ausgearbeitet werden müssen.
Ein Muster des Auslobungstextes wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises
übersandt.
Als Zeitplan wurde von Herrn Kellerer folgendes vorgegeben:
- Wettbewerbsergebnis Winter 2002
- Preisgerichtssitzung Ende Januar 2003
- Baubeginn Frühjahr 2004
Der nächste Termin des Arbeitskreises findet am 04.11.2002 statt. Am
21.10.2002 um 15.00 Uhr ist ein Termin mit dem Büro Kellerer &
Kellerer zum Erarbeiten der notwendigen Voraussetzungen anberaumt.
Im übrigen ergab das Ergebnis der Baugrunduntersuchungen keine
Einschränkungen.
Der Gemeinderat nahm die Berichterstattung des 1. Bürgermeisters zur
Kenntnis.
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15 |
Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- die Aktion "Saubere Landschaft 2002" am Samstag, den
26.10.2002, von 9.00-12.00 Uhr durchgeführt wird. Eine rege
Beteiligung wäre wünschenswert. Bei schlechter Witterung wird die
Aktion auf den darauffolgenden Samstag verschoben. Die Volksschule hat
für Freitag, den 25.10.2002 eine Teilnahme zugesichert;
- von der Fa. Luley, Wernberg-Köblitz, Straßenrisse verpresst
wurden.
- eine Anfrage von Frau Angelika Rottenfußer zur Nutzung des
Klostersaales an einem Nachmittag für eine Tanzgruppe für Mädchen
vorliegt. Einwände dagegen wurde nicht erhoben;
- das Zusammenlegungsverfahren Hagenrain abgeschlossen wurde. Die
Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist damit bewirkt. Den
Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten
berücksichtigt werden müssen. Die Teilnehmergemeinschaft Hagenrain
ist hiermit erloschen.
- die Bewertung "Unser Dorf soll schöner werden" mit einer
Kommission auf Kreisebene am 16.10.2002 stattgefunden hat.
- der Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern mit
Schreiben vom 12.09.2002 zur Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
vom 19.08.2002 mitgeteilt hat, dass den Anliegen der Gemeinde Rott a.
Inn (Nahverkehr Rosenheim-Mühldorf-Landshut und Ortsumgehung Lengdorf
im Zuge der B 15), soweit es im Rahmen des LEP möglich ist,
weitestgehend entsprochen wurde;
- am Samstag, den 02.11.2002, um 9.00 Uhr, (Treffpunkt Rathaus) ein
Besichtungstermin für den Gemeinderat geplant ist. Der ursprüngliche
Termin am 25.10.2002 ist damit hinfällig.
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Anfragen
- Gemeinderat Ganslmaier wies darauf hin, dass aufgrund der schlechten
Lichtverhältnisse im Bereich der Kirche in Feldkirchen eine Beleuchtung
notwendig wäre.
- Gemeinderätin Burghardt machte darauf aufmerksam, dass der
Bewegungsmelder für die Beleuchtung außerhalb der Schule defekt sei.
Bürgermeister Maier sicherte eine Überprüfung der Einstellung zu.
Weiter merkte sie an, dass eine Sicherheitsstraffierung in der Kurve an
der Bahnhofstraße auf die Gefahrenstelle hinweisen würde und damit
Unfälle vermieden werden könnten.
Bürgermeister Maier berichtete, dass heute diesbezüglich ein
Ortstermin stattgefunden hat.
In Erinnerung rief sie die geplante Ausweisung von Urnengräbern im
Friedhof.
Abschließend monierte sie die Schlaglöcher im Bereich des Parkplatzes
Klosterhof.
- Gemeinderat Dr. Absmaier wies darauf hin, dass der Spiegel am
Birkenweg verstellt sei.
- Gemeinderat Gilg teilte mit, dass über die Direktion für Ländliche
Entwicklung Gemeinden Zuschüsse für Verbindungswegen zu Höfen und
Weilern beantragt werden können.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 20.45 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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