Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 12. September 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer:
Manfred Furch

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Agnes Ständer


Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Jürgen Hüther - Urlaub
Sommer Ruth - beruflich
Burghardt Ruth - beruflich
Zangerl Max - beruflich
Senega Hans - Urlaub



Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung des Protokolls an die Gemeinderäte am:


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 08. August 2002;
  2. Neufassung der Ausbaubeitragssatzung;
    a) Bericht aus der Hauptverwaltungs- und Finanzausschusssitzung vom 05.09.2002
    b) Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung aufgrund
    des Art. 5 KAG
  3. Gemeinde Ramerberg, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes;
    Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
  4. Gemeinde Ramerberg, Aufstellung Bebauungsplan Sendling-Mitte;
    Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
  5. Gemeinde Schechen, Landkreis Rosenheim;
    1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Wurzach; Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
  6. Stadt Rosenheim, Vollzug der Baugesetze und der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfung;
    4. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet Süd, 1. Bauabschnitt - Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 136 "Weko" und Vorhaben und Erschließungsplan "Weko" (VEP) und Umweltverträglichkeitsprüfung;
    Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn
  7. Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn;
    Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste und das Förderprogramm
  8. Dr. Jürgen Hüther, Ignaz-Günther-Str. 9, Rott a. Inn;
    Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in Feldkirchen auf 30 km/h, Bericht zum Ortstermin am 22.08.2002 mit der Polizei Wasserburg a. Inn
  9. Familie Parizek, Feldkirchen 24, Rott a. Inn;
    Antrag auf Befestigung (Teerbelag) des Feldweges von Lengdorf nach Feldkirchen 24
  10. Gewässer III. Ordnung;
    Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen für den Bereich der Gemeinde Rott a. Inn
  11. Bekanntgaben
  12. Anfragen;

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   


Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

1

12

Genehmigung Protokoll vom 08.08.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 08.08.2002 mit

12 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

2

12

Neufassung der Ausbaubeitragssatzung;
a) Bericht aus der Hauptverwaltungs- und Finanzausschusssitzung vom 05.09.2002

Die einstimmige Empfehlung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses vom 05.09.2002 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, wonach dem vorliegenden Entwurf der Ausbaubeitragssatzung ohne Einwände zugestimmt werden kann. Für die im Rahmen der Dorferneuerung ausgebauten Wege, die bereits baulich vollständig abgeschlossen sind, wie z.B. entlang der Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße, Münchner Straße und Marktplatz wird nach der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet, d. h. dass die Anlieger entlang dieser Hauptverkehrsstraßen einen Beitragssatz von 30 v.H. zu tragen haben und die Gemeinde 70 v.H.

Für künftige Ausbaumaßnahmen wie z.B. Ausbau der Ortsdurchfahrt Arbing soll die neue Ausbaubeitragssatzung Gültigkeit haben.

Anschließend wurden die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages und der Gemeindeaufsicht des Landratsamt Rosenheim zur Kenntnis gegeben und nach eingehender Beratung folgende Beschlüsse gefasst:

12 gegen 0 Stimmen

Dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätze, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung-ABS-), ausgearbeitet durch den Bayer. Gemeindetag wird ohne Einwände zugestimmt. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses.

 

b) Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung
aufgrund des Art. 5 KAG

12 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses an, wonach für die bereits im Rahmen der Dorferneuerung ausgebauten Wege, die bereits baulich vollständig abgeschlossen sind, wie z.B. entlang der Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße, Münchner Straße und Marktplatz nach der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden, d. h. die Anlieger haben entlang dieser Hauptverkehrsstraßen einen Beitragssatz von 30 v.H. zu tragen und die Gemeinde 70 v.H.
Für künftige Ausbaumaßnahmen wie z.B. Ausbau der Ortsdurchfahrt Arbing gilt die neue Ausbaubeitragssatzung mit dem neuen Beitragsanteil. Im Falle der Ortsdurchfahrt Arbing und Schulweg beträgt der Anteil der Gemeinde bei einer Anliegerstraße 20 v.H. und der Anteil der Beitragspflichtigen 80 v.H.

 

3

12

Gemeinde Ramerberg, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn

Der Geschäftsstellenleiter gab bekannt, daß es sich hierbei unter anderem um den Kiesabbau in Katzbach handelt. Der Abbau ist einerseits an der B 15 mit Wiederverfüllung und nördlich davon vorgesehen, wobei hier anschließend ein Badesee entstehen soll. Nach eingehender Beratung bezüglich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde folgender Beschluss gefasst mit

12 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Bedenken zur 3. Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ramerberg. Der Kiesabbau an der B 15 sollte in Abschnitten erfolgen mit anschließender Wiederverfüllung.

4

12

Gemeinde Ramerberg, Aufstellung Bebauungsplan Sendling-Mitte;
Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn

Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst mit

12 gegen 0 Stimmen.

Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sendling-Mitte der Gemeinde Ramerberg.

Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.

 

5

12

Gemeinde Schechen, Landkreis Rosenheim;
1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Wurzach; Stellungnahme der Gemeinde Rott a. Inn

Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst mit

12 gegen 0 Stimmen.

Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schechen.

Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.

 

6

12

Gemeinde Rott a. Inn
Vollzug der Baugesetze und der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfung, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Süd-1. Bauabschnitt", Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 136 "WEKO" und
Vorhaben- und Erschleißungsplan "WEKO" (VEP), Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1. BauGB

Schreiben Stadt Rosenheim vom 12. August 2002

Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst:

12 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Süd- 1. Bauabschnitt" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 136 "Weko" und Vorhaben- und Erschließungsplan "Weko" (VEP), Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Kenntnis.

Es werden erhebliche Bedenken wegen der Größe des Gewerbegebietes im Voralpenbereich erhoben. Es ist zu befürchten, dass der Verkehr auf der Bundesstraße B15 sich noch weiter verdichten wird. Die Gemeinde Rott a. Inn fordert daher, wie bereits mit Beschluss vom 08.08.2002 zum LEP, dass die bestehende Bundesstraße - B15 im Bereich Rott a. Inn, in Höhe Zainach und Lengdorf ausgebaut und eine Ortsumgehung von Lengdorf bald möglichst in Angriff genommen wird. Eine Umfahrung von Rosenheim Richtung Autobahn (z.B. Westtangente) erscheint .ebenfalls dringend erforderlich.

 

7

12

Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn;
Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste und das Förderprogramm

Nach Bekanntgabe des Sachverhalts durch den Vorsitzenden wurde folgender Beschluss gefasst mit

12 gegen 0 Stimmen

Für die Bauabschnitte der Abwasserbeseitigung in Lengdorf Ost und West liegen die Zuwendungsbescheide vor. Sollte der 2. Abschnitt 2004 gebaut werden, ist beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Für den Kanalbau Schulweg soll 2002 ein neuer Zuwendungsantrag gestellt werden und für den Kanalbau Leiten ist noch 2002 eine Verlängerung zu beantragen.

 

8

12

Dr. Jürgen Hüther, Ignaz-Günther-Str. 9, Rott a. Inn;
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in Feldkirchen auf 30 km/h, Bericht zum Ortstermin am 22.08.2002 mit der Polizei Wasserburg a. Inn


Der Vorsitzende berichtete von dem Ortstermin am 22.08.02 beim dem auch Herr Niessner von der Polizei Wasserburg anwesend war. Aus seiner Erfahrung bringe die Anbringung einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht den gewünschten Erfolg. Er schlage als Alternative die Beschildung mit "spielende Kinder, Engstelle oder Schulbushaltestelle" vor, um auf eine konkrete Gefährdung hinzuweisen.

Vom Gemeinderat wurde auch angeregt, ein Gerät zur Anzeigung der jeweiligen Geschwindigkeit anzuschaffen. Eine Entscheidung wurde wegen der Verhinderung von GR Hüther bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

9

12

Familie Parizek, Feldkirchen 24, Rott a. Inn;
Antrag auf Befestigung (Teerbelag) des Feldweges von Lengdorf nach Feldkirchen 24

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, daß der Ausbau dieses Feldweges mit einer Länge von 750 m und einer Ausbaubreite von 4 m rd. 50.000 € betragen würde. Er bestätigte jedoch den schlechten Zustand durch das aufgebrachte Fräsgut im Bereich Punzet.Die Einmündung in die B 15 in Lengdorf soll verbessert werden. Lt. Auskunft des Bauhofleiters soll das aufgebrachte Fräsgut wieder entfernt werden, um eine bessere Pflege der Straße zu ermöglichen.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst mit

12 gegen 0 Stimmen

Der Ausbau des Feldweges vom Anwesen Parizek bis zur Einmündung in die B 15 ist derzeit nicht möglich. Das Fräsgut wird entfernt und das entsprechende Teilstück wieder hergestellt. Die Zufahrt in die Bundesstraße soll verbessert werden.

 

10

12

Gewässer III. Ordnung;
Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen für den Bereich der Gemeinde Rott a. Inn


Nach Bekanntgabe des Schreibens des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 27.08.2002 und eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Rott a. Inn beabsichtigt für den gesamten Gemeindebereich einen Gewässerentwicklungsplan erarbeiten zu lassen.

Der Gewässerentwicklungsplan beinhaltet folgende Bestandteile:

  • Übersichtsplan
  • Lageplan (Bestand) mit Zielen und Maßnahmen
  • Erläuterungsbericht
  • Maßnahmenblätter mit Fotodokumentation
  • Abstimmungen mit Wasserwirtschaftsamt, der unteren Naturschutzbehörde

Die endgültige Planfassung wird in digitaler Form (ArcView) übergeben.

Der Gemeinde erscheint es außerdem sehr wichtig, dass die Grundstückseigentümer über die Bestandsaufnahme rechtzeitig informiert werden und bei der Planung beteiligt werden.

Ein Angebot der Agenda Gewässer III. Ordnung Planungs GmbH Wiesenweg 1, Schechen liegt bereits vor. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens weitere 2 Angebote von privaten Planungsbüros bald möglich einzuholen.

Der Gewässerentwicklungsplan ist in Abstimmung mit den beiden Wasser- und Bodenverbänden Zainach und Lengdorf Unterwöhrn auszuarbeiten. Die Kosten trägt die Gemeinde Rott a. Inn, wobei der Freistaat Bayern zu den Planungskosten eine Zuwendung in Höhe von 80% gewährt.

Der Plan über die Gewässer III Ordnung vom 05.08.2002 der Gemeinde Rott a. Inn ist als Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses. Vor der Vergabe des Planungsarbeit ist noch die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzuholen. Die Kosten und der Zuschuss ist im Haushaltsplan des Jahres 2003 einzuplanen.

 

11

12

Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass:

- als neuer Standort für den zu planenden Kindergarten das ehemalige Lehrerwohnhaus an der Haager Str. überprüft und diskutiert.

- für die Einweihung des Hochbehälters am 11.10.2002 eine Broschüre herausgegeben wird, Tag der offenen Türe ist am 12.10.2002.

- am 06.10.2002 das Erntedankfest im Kaisergarten gefeiert wird.

- am 16.09.2002 ein Gespräch über die neuen Öffnungszeiten des Jugendraumes stattfindet.

- für die Photovoltaikanlage bereits 70.000 € Zusagen an den Arbeitskreis vorliegen.

- die Stiftung Attl am 13.09.2002 zum Herbstfest eingeladen hat.

- ein Entwurf für die Broschüre "Unser Dorf soll schöner werden" vorliegt.

 

12

12

Anfragen

GR Gilg stellte fest daß bei der Teerung der St. 2079 im Bereich Ferchen bis Neuried die Einfahrten auf landwirtschaftliche Straßen lediglich auf 1 m Länge hergestellt wurde und unbedingt auf ca. 5 m verlängert werden müßten.

GR Absmaier bat um Überprüfung und ggf. Reparatur der Drainage an der Ludwig-Ganghofer-Str. Außerdem wies er darauf hin, daß der Kiesweg an der Hangkante im Baugebiet Rott-Nord fast zugewachsen ist.

GR Ganslmaier berichtete, daß am 23.09.2002 mit der Kindergartensanierung begonnen wird und auch ein Fahrzeug des Bauhofes benötigt werde.

GR Ständer stellte den schlechten Zustand des Geländers der Treppe am Voglberg fest.

 

   

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.30 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Furch
Schriftführer