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Öffentliche Sitzung
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Genehmigung Protokoll vom 08.08.2002 12 gegen 0 Stimmen genehmigt. |
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Neufassung der Ausbaubeitragssatzung; Die einstimmige Empfehlung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses vom 05.09.2002 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, wonach dem vorliegenden Entwurf der Ausbaubeitragssatzung ohne Einwände zugestimmt werden kann. Für die im Rahmen der Dorferneuerung ausgebauten Wege, die bereits baulich vollständig abgeschlossen sind, wie z.B. entlang der Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße, Münchner Straße und Marktplatz wird nach der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet, d. h. dass die Anlieger entlang dieser Hauptverkehrsstraßen einen Beitragssatz von 30 v.H. zu tragen haben und die Gemeinde 70 v.H. Für künftige Ausbaumaßnahmen wie z.B. Ausbau der Ortsdurchfahrt Arbing soll die neue Ausbaubeitragssatzung Gültigkeit haben. Anschließend wurden die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages und der Gemeindeaufsicht des Landratsamt Rosenheim zur Kenntnis gegeben und nach eingehender Beratung folgende Beschlüsse gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätze, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung-ABS-), ausgearbeitet durch den Bayer. Gemeindetag wird ohne Einwände zugestimmt. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses.
b) Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung 12 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungs- und
Finanzausschusses an, wonach für die bereits im Rahmen der Dorferneuerung
ausgebauten Wege, die bereits baulich vollständig abgeschlossen sind, wie
z.B. entlang der Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße, Münchner Straße
und Marktplatz nach der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung
abgerechnet werden, d. h. die Anlieger haben entlang dieser
Hauptverkehrsstraßen einen Beitragssatz von 30 v.H. zu tragen und die
Gemeinde 70 v.H.
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Gemeinde Ramerberg, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Der Geschäftsstellenleiter gab bekannt, daß es sich hierbei unter anderem um den Kiesabbau in Katzbach handelt. Der Abbau ist einerseits an der B 15 mit Wiederverfüllung und nördlich davon vorgesehen, wobei hier anschließend ein Badesee entstehen soll. Nach eingehender Beratung bezüglich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde folgender Beschluss gefasst mit 12 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Bedenken zur 3. Änderungen des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ramerberg. Der Kiesabbau an der B 15
sollte in Abschnitten erfolgen mit anschließender Wiederverfüllung. |
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Gemeinde Ramerberg, Aufstellung Bebauungsplan Sendling-Mitte; Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst mit 12 gegen 0 Stimmen. Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sendling-Mitte der Gemeinde Ramerberg. Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.
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Gemeinde Schechen, Landkreis Rosenheim; Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst mit 12 gegen 0 Stimmen. Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt keine Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schechen. Die Belange der Gemeinde Rott a. Inn werden nicht berührt.
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Gemeinde Rott a. Inn Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1. BauGB Schreiben Stadt Rosenheim vom 12. August 2002 Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes wurde folgender Beschluss gefasst: 12 gegen 0 Stimmen Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Süd- 1. Bauabschnitt" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 136 "Weko" und Vorhaben- und Erschließungsplan "Weko" (VEP), Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Kenntnis. Es werden erhebliche Bedenken wegen der Größe des Gewerbegebietes im Voralpenbereich erhoben. Es ist zu befürchten, dass der Verkehr auf der Bundesstraße B15 sich noch weiter verdichten wird. Die Gemeinde Rott a. Inn fordert daher, wie bereits mit Beschluss vom 08.08.2002 zum LEP, dass die bestehende Bundesstraße - B15 im Bereich Rott a. Inn, in Höhe Zainach und Lengdorf ausgebaut und eine Ortsumgehung von Lengdorf bald möglichst in Angriff genommen wird. Eine Umfahrung von Rosenheim Richtung Autobahn (z.B. Westtangente) erscheint .ebenfalls dringend erforderlich.
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Abwasseranlagen der Gemeinde Rott a. Inn; Nach Bekanntgabe des Sachverhalts durch den Vorsitzenden wurde
folgender Beschluss gefasst mit
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Dr. Jürgen Hüther, Ignaz-Günther-Str. 9, Rott a. Inn;
Vom Gemeinderat wurde auch angeregt, ein Gerät zur Anzeigung der jeweiligen Geschwindigkeit anzuschaffen. Eine Entscheidung wurde wegen der Verhinderung von GR Hüther bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
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Familie Parizek, Feldkirchen 24, Rott a. Inn; Der 1. Bürgermeister gab bekannt, daß der Ausbau dieses Feldweges mit einer Länge von 750 m und einer Ausbaubreite von 4 m rd. 50.000 € betragen würde. Er bestätigte jedoch den schlechten Zustand durch das aufgebrachte Fräsgut im Bereich Punzet.Die Einmündung in die B 15 in Lengdorf soll verbessert werden. Lt. Auskunft des Bauhofleiters soll das aufgebrachte Fräsgut wieder entfernt werden, um eine bessere Pflege der Straße zu ermöglichen. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst mit
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Gewässer III. Ordnung;
Die Gemeinde Rott a. Inn beabsichtigt für den gesamten Gemeindebereich einen Gewässerentwicklungsplan erarbeiten zu lassen. Der Gewässerentwicklungsplan beinhaltet folgende Bestandteile:
Die endgültige Planfassung wird in digitaler Form (ArcView) übergeben. Der Gemeinde erscheint es außerdem sehr wichtig, dass die Grundstückseigentümer über die Bestandsaufnahme rechtzeitig informiert werden und bei der Planung beteiligt werden. Ein Angebot der Agenda Gewässer III. Ordnung Planungs GmbH Wiesenweg 1, Schechen liegt bereits vor. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens weitere 2 Angebote von privaten Planungsbüros bald möglich einzuholen. Der Gewässerentwicklungsplan ist in Abstimmung mit den beiden Wasser- und Bodenverbänden Zainach und Lengdorf Unterwöhrn auszuarbeiten. Die Kosten trägt die Gemeinde Rott a. Inn, wobei der Freistaat Bayern zu den Planungskosten eine Zuwendung in Höhe von 80% gewährt. Der Plan über die Gewässer III Ordnung vom 05.08.2002 der Gemeinde Rott a. Inn ist als Anlage 2 Bestandteil des Beschlusses. Vor der Vergabe des Planungsarbeit ist noch die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzuholen. Die Kosten und der Zuschuss ist im Haushaltsplan des Jahres 2003 einzuplanen.
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Bekanntgaben Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass: - als neuer Standort für den zu planenden Kindergarten das ehemalige Lehrerwohnhaus an der Haager Str. überprüft und diskutiert. - für die Einweihung des Hochbehälters am 11.10.2002 eine Broschüre herausgegeben wird, Tag der offenen Türe ist am 12.10.2002. - am 06.10.2002 das Erntedankfest im Kaisergarten gefeiert wird. - am 16.09.2002 ein Gespräch über die neuen Öffnungszeiten des Jugendraumes stattfindet. - für die Photovoltaikanlage bereits 70.000 € Zusagen an den Arbeitskreis vorliegen. - die Stiftung Attl am 13.09.2002 zum Herbstfest eingeladen hat. - ein Entwurf für die Broschüre "Unser Dorf soll schöner werden" vorliegt.
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Anfragen GR Gilg stellte fest daß bei der Teerung der St. 2079 im Bereich Ferchen bis Neuried die Einfahrten auf landwirtschaftliche Straßen lediglich auf 1 m Länge hergestellt wurde und unbedingt auf ca. 5 m verlängert werden müßten. GR Absmaier bat um Überprüfung und ggf. Reparatur der Drainage an der Ludwig-Ganghofer-Str. Außerdem wies er darauf hin, daß der Kiesweg an der Hangkante im Baugebiet Rott-Nord fast zugewachsen ist. GR Ganslmaier berichtete, daß am 23.09.2002 mit der Kindergartensanierung begonnen wird und auch ein Fahrzeug des Bauhofes benötigt werde. GR Ständer stellte den schlechten Zustand des Geländers der Treppe am Voglberg fest.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 20.30 Uhr die öffentliche Sitzung.
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