Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 08. August 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler (ab 19.05 Uhr)
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 19.15 Uhr)

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - Urlaub
Franz Ametsbichler - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Wilhelm Schüßler - beruflich
Max Zangerl - beruflich (bis 19.15 Uhr)

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Arch. Boschmann, Bayer. Architektenkammer (zu TOP 2)


Ablichtung an die Gemeinderäte am:

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 18.07.2002
  2. Neubau einer Doppelturnhalle und Sanierung Hauptschule
    a) Vortrag von Arch. Boschmann (Bayer. Architektenkammer) und Entscheidung über die Art des Architektenwettbewerbs
    b) Festlegung der Aufgaben des Arbeitskreises "Neubau Doppelturnhalle"
  3. Faltblatt Gemeinde Rott a. Inn;
    Vorstellung und Diskussion des Entwurfs
  4. Internetauftritt Gemeinde Rott a. Inn
    a) Vorstellung und Diskussion des neuen Designs
    b) Neuorganisation der Arbeits- und Verantwortungsstrukturen
  5. Wasserwerk Gemeinde Rott a. Inn;
    a) Bekanntgabe und Feststellung Jahresabschluss 2001
    b) Neubau Hochbehälter, Bericht zum Stand der Abschlussarbeiten und Kostenentwicklung,
    Festlegung Termin für Einweihung und Herausgabe einer Broschüre
    c) Bekanntgabe Analysenbefunde der physikalisch-chemischen Trinkwasseruntersuchung
  6. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
    Stellungnahme zum LEP - Entwurf Seiten 42, 72, 75, 90, 289, 367, 419 und 420
  7. Kath. Pfarrkindergarten Rott a. Inn;
    a) Antrag Kath. Pfarramt auf Förderung der erhöhten Personalkosten für eine pädagogische
    Zusatzfachkraft für das Kindergartenjahr 2002/03
    b) Bericht zur Belegung im Kindergartenjahr 2002/03
    c) Information über die anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen
  8. Bauantrag M. Zweckstetter GmbH Stephanskirchen, zur Errichtung einer Lagerhalle zum Umschlag und zur Lagerung von Streumitteln im Gewerbegebiet "Am Eckfeld-Nord"
  9. Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung aufgrund des Art. 5 KAG
  10. Sonstiges

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 18.07.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 18.07.2002 mit

13 gegen 0 Stimmen

genehmigt.

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Neubau einer Doppelturnhalle und Sanierung Hauptschule

  1. Vortrag von Arch. Boschmann (Bayer. Architektenkammer) und Entscheidung über die Art des Architektenwettbewerbs


Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Arch. Boschmann von der Bayer. Architektenkammer. Herr Boschmann wurde eingeladen, um über die Möglichkeiten eines Wettbewerbes zur Errichtung einer Doppelturnhalle zu informieren. Nach einer kurzen Vorstellung und Begrüßung erläuterte Herr Boschmann die Vorteile eines Architektenwettbewerbs wie folgt:

  • Es gibt eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten für eine spezifische Bauaufgabe;
  • Die Teilnehmer stehen in Konkurrenz um das Angebot bestmöglicher Qualität;
  • Das Verfahren ist anonym, wodurch für das Preisgericht eine objektive Beurteilung möglich ist;
  • Die Baukosten verringern sich in der Regel um bis zu 6 %, wenn im Vorfeld ein Architektenwettbewerb stattgefunden hat;
  • Der Wettbewerb schafft ein positives Image in der Öffentlichkeit.

Resümierend kann festgestellt werden, dass ein Architektenwettbewerb das Verfahren optimiert, was ausschließlich dem Auslober zugute kommt. Die Partner bei der Auslobung eines Wettbewerbs sind folgende:

  • Der Auslober/Bauherr (Stadt, Gemeinde, Unternehmer);
  • Der Betreuer (ein kompetentes Büro für die Abwicklung der Vorbereitung, Organisation und Vorprüfung);
  • Die Architektenkammer, die bei allen mit dem Wettbewerb zusammenhängenden Fragen kostenlos berät;
  • Die Preisrichter, die ebenfalls mit qualifiziertem Rat zur Seite stehen;
  • Die Teilnehmer, die auf eigenes Risiko arbeiten

Das Preisgericht beurteilt zusammen mit dem Auslober die eingereichten Arbeiten und bestimmt schließlich den Preisträger. Es spricht auch eine fundierte Empfehlung für den besten Entwurf aus, wobei das letzte Wort jedoch der Auslober hat.

Zu den ersten Schritten gehört auch die Festlegung der Verfahrensart, wobei es nachfolgende verschiedene Wettbewerbsarten gibt:

  • Der offene Wettbewerb (= europaweite Veröffentlichung);
  • Der offene, zweiphasige Wettbewerb (= europaweite Veröffentlichung, wobei jedoch die 1. Phase nur skizzenhaft erfolgt und die vielversprechendsten Lösungsmöglichkeiten in der 2. Phasen konkretisiert werden müssen);
  • Der begrenzt offene Wettbewerb (= begrenzte Teilnehmerzahl; dabei werden bekannte Architekturbüros zum Wettbewerb eingeladen und weitere Teilnehmer in einem Losverfahren durch Ziehung ermittelt;
  • Der Einladungswettbewerb (= 3 oder 4 Teilnehmer, die ein Preisgeld und eine Bearbeitungsgeld erhalten.

Nach der Festlegung der Verfahrensart werden in Abstimmung mit der Architektenkammer die Bedingungen für das Wettbewerbsverfahren erstellt. Sie umfassen unter anderem

  • Die Festlegung der Wettbewerbsteilnehmer und ihrer Qualifikation;
  • Die Besetzung des Preisgerichtes;
  • Die Festlegung der Beurteilungs- und Entscheidungskriterien
  • Das Festlegen einer Wettbewerbssumme
  • Die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe

Für die Bauaufgabe der Gemeinde Rott a. Inn (Doppelturnhalle) wird eine begrenzt offener Wettbewerb empfohlen, wobei ca. 5 geladene Teilnehmer beigezogen und im Losverfahren ca. 20 weitere Teilnehmer ermittelt werden sollten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Schwellenwert von 200.000,00 € Architektenhonorar nicht überschritten wird. Desweiteren wird vorgeschlagen, einen kombinierten Ideen- und Realisierungswettbewerb durchzuführen, wobei der Ideenteil einen Rahmenplan für das Gesamtkonzept Schule und Turnhalle berücksichtigt. Grundlage für die Planung ist das genehmigte Raumprogramm der Schule. Aus Kostengründen sollte das Preisgericht möglichst klein personell mit 3 Fach- und 4 Sachpreisrichtern besetzt werden. Die Wettbewerbskosten liegen bei 1 % bis 1,5 % der Baukostensumme zuzüglich der Honorarkosten für das Preisgericht (= Tagessätze von ca. 400,00 bis 700,00 €).

Zum weiteren Vorgehen ist es notwendig, ein Architekturbüro für die Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbs zu beauftragen. Dazu sollten von verschiedenen Büros kurzfristig Angebote eingeholt werden. Wenn der Auftrag baldmöglichst erteilt werden kann, könnte folgender Zeitplan greifen:

  • Ende September 2002 Ausarbeitung der Auslobung
  • Oktober 2002 Ausschreibung des Architektenwettbewerbs
  • Ende Januar 2003 Termin für die Planabgabe
  • Anschließend Prüfung der abgegebenen Arbeiten
  • Ende Februar 2003 Preisgerichtssitzung
  • März 2003 Auftragsvergabe an einen ausgewählten Teilnehmer
  • Ende April 2003 Genehmigungsplanung
  • Herbst 2003 Baubeginn

Am Ende des Vortrages und nach eingehender Aussprache bedankte sich Bürgermeister Maier bei Herrn Boschmann für die aufschlussreiche Information.


Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt zum weiteren Vorgehen, für die Beauftragung eines Architekturbüro zur Vorbereitung und Begleitung eines begrenzt offenen Wettbewerbs für den Neubau einer Doppelturnhalle pauschale Kostenangebote von nachfolgenden Architekturbüros einzuholen:

a) Arch.-Büro Hein & Höflmeier, München
b) Arch.-Büro Martini & Grossmann, München
c) Arch.-Büro Etschmann & Sedlmeier, Prien
d) Arch.-Büro Walter Landherr, München
e) Arch.-Büro Kellerer & Kellerer, München
f) Arch.-Büro CK-Architekten, München

 

b) Festlegung der Aufgaben des Arbeitskreises "Neubau Doppelturnhalle"

Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass der Arbeitskreis "Neubau Doppelturnhalle" die Möglichkeit hat, von Anfang an seine Vorstellungen und Forderungen in das Verfahren einzubringen. Der Arbeitskreis trifft sich voraussichtlich zur ersten Sitzung im September 2002, um die Angebote für das Vorprüfungs- und Betreuungsbüro entsprechend TOP 2a) zu prüfen und einen Vorschlag für die Auftragsvergabe zu erarbeiten. Darauffolgend ist kurzfristig eine 2. Sitzung mit dem ausgewählten Architekturbüro vorgesehen. Die Sitzungen des Arbeitskreises sind öffentlich.

Gemeinderat Dr. Hüther empfahl für den Arbeitskreis eine sogenannte Präambel auszuarbeiten. Darin sollte die Unterstützung des Arbeitskreises von Gemeinderat und Verwaltung zur Errichtung einer Doppelturnhalle auf der kostengünstigsten und wirtschaftlichsten Basis verankert sein. Der Arbeitskreis erhält eine beratende Funktion und wählt einen Vorsitzenden. Er sollte bei der Vorbereitung des Architektenwettbewerbs mitwirken, ein Vorschlagsrecht haben und regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstatten sowie die Aufgabe haben, Zuschüsse und Fördermittel zu eruieren und nach Spendern und Sponsoren zu suchen.

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Faltblatt Gemeinde Rott a. Inn;
Vorstellung und Diskussion des Entwurfs

Der 1. Bürgermeister erinnerte an TOP 7 vom 07.03.2002, wonach der Gemeinderat beschlossen hat, ein Faltblatt von Rott a. Inn in einer Auflage von 10.000 Stück herauszugeben. Gemeinderat Dr. Hüther hatte dazu bereits einen Entwurf erarbeitet, der heute in einer verbesserten Form von ihm vorgestellt wurde. Der Entwurf umfasst 5 bzw. 10 Klappseiten, die jedoch noch einer evtl. Überarbeitung bzw. Austausch von Bildern bedürfen.

In der eingehender Vorstellung kam der Gemeinderat überein, dass das Faltblatt im Grundprinzip gut ausgearbeitet ist. Die Gemeinderäte Dr. Hüther und Dünstl sowie Herr Peter Schlatter werden beauftragt, die heute besprochenen Verbesserungen in dem Entwurf aufzunehmen. Ein entsprechender Probedruck wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgelegt.

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Internetauftritt Gemeinde Rott a. Inn
a) Vorstellung und Diskussion des neuen Designs
b) Neuorganisation der Arbeits- und Verantwortungsstrukturen

Der 1. Bürgermeister Maier erteilte Gemeinderat Dr. Hüther das Wort. Herr Dr. Hüther erinnerte, dass der Arbeitskreis Internet im Juni 1999 gegründet wurde. Seine Aufgabe war es, eine Webseite für die Gemeinde Rott a. Inn zu entwerfen, in der sich die Rotter Vereine und die Betriebe einschließlich der Schule im Internet präsentieren können. Bis zum heutigen Stand waren umfangreiche Arbeiten der Webmaster Dirk Rheinfurt, Sepp Maierbacher und seinerseits notwendig. Insgesamt wurden 146 Termine und 8 zusätzliche Arbeitstreffen durchgeführt. Es haben 23 Surfinformationsveranstaltungen, 40 Fototermine und eine Vielzahl von externen Terminen stattgefunden. Der Arbeitsaufwand beträgt pro Webmaster ca. 10 bis 15 Stunden wöchentlich und wird derzeit nur mit einer kleinen Aufwandsentschädigung abgegolten. Die Resonanz für das Internet aus der Bevölkerung war durchwegs positiv. Es sind inzwischen 51 Vereine und 92 Betriebe im Internet vertreten. Bedauerlich dagegen ist jedoch, dass trotz vielfältiger Bemühungen die Schule nicht für eine Internetseite gewonnen werden konnte. Nach dreijähriger Arbeit konnte nun ein neues ansprechendes Design für Rott a. Inn entworfen werden. Die heute vorgestellten Neuerungen werden zum 01.09.2002 ins Netz gestellt. Er sehe damit die Aufgabe des Arbeitskreises für beendet an. Seine Funktion als Sprecher ist damit ebenfalls niedergelegt. Für die Weiterführung schlage er vor, die Verantwortung und Pflege der Internetseiten an die Webmaster Rheinfurt und Maierbacher gegen einen monatlichen Pauschbetrag ab Januar 2003 zu übertragen. Dafür biete er sich an, weiterhin als Bindeglied zwischen Webmaster und Gemeinderat zu fungieren.

Nach ausführlicher Vorstellung der neuen Internetseiten ab September 2002 stand der Gemeinderat der Neuorganisation und Konzeption einschließlich der Entschädigungsregelung grundsätzlich positiv gegenüber. Mit den beteiligten Webmaster Rheinfurt und Maierbacher sind Entschädigungsvorstellungen für die Zeit nach dem 31.12.2002 abzusprechen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.


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Wasserwerk Gemeinde Rott a. Inn;

  1. Bekanntgabe und Feststellung Jahresabschluss 2001

    Die Jahresbilanz des Wasserwerks der Gemeinde Rott a. Inn wurde vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Bernhard Riedl, An der Leiten 9, 91177 Thalmässing, erstellt. Die Unterlagen wurden den Gemeinderäten ausgehändigt. Die erforderlichen Abschlusszahlen der Jahresbilanz zum 31.12.2001 wurden vom Leiter der Geschäftsstelle vorgetragen und erläutert.

    Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat stellt den kaufmännischen Jahresabschluss 2001 mit einer Bilanzsumme von 4.117.583,52 DM und einen Jahresverlust von 67.825,00 DM ohne Änderung fest. Der Jahresverlust ist auf die neue Rechnung vorzutragen.

  2. Neubau Hochbehälter, Bericht zum Stand der Abschlussarbeiten und Kostenentwicklung, Festlegung Termin für Einweihung und Herausgabe einer Broschüre

  3. aa) Stand der Abschlussarbeiten und Kostenentwicklung:
    Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Arbeiten am Hochbehälter bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen sind. Anschließend gab der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, die Kostenentwicklung zum Neubau des Hochbehälters entsprechend der Aufstellung des Ingenieurbüros Schwarz, Rott a. Inn vom 08.08.2002 bekannt. Die Aufstellung ist Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

    bb) Einweihungstermin:
    Entsprechend dem Vorschlag des 1. Bürgermeisters wurde als Einweihungstermin für den Hochbehälter folgender Zeitplan vereinbart:
    Freitag, 11.10.2002 offizielle Einweihung
    Samstag, 12.10.2002 Tag der offenen Tür für die Bevölkerung

    cc) Herausgabe einer Broschüre:
    Der 1. Bürgermeister regte an, zur Einweihung des Hochbehälters eine Broschüre herauszugeben. Als Vorlage diente die Broschüre der Gemeinde Tuntenhausen anlässlich der Sanierung ihrer Wasserversorgung.
    Nach Beratung war sich der Gemeinderat einig, eine Broschüre zur Einweihung des Hochbehälters herauszugeben. Ein Entwurf wird bis zur nächsten Sitzung erarbeitet. Entsprechende Kosten sind von Herrn Peter Schlatter und der Druckerei Kolbeck einzuholen.

  4. Bekanntgabe Analysenbefunde der physikalisch-chemischen Trinkwasseruntersuchung


Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab den Analysenbefund der Trinkwasseruntersuchung vom 02.07.2002 bekannt. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TVO) vom 05.12.1990 werden eingehalten. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre konnte jedoch ein kontinuierlicher Anstieg des Nitratwertes festgestellt werden. Der Gehalt an Nitrat von 17 mg/l liegt aber unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l und unter dem Richtwert der EG-Richtlinie von 25 mg/l. Um dem gegen zu steuern ist geplant, eine Versammlung der Anlieger des Wasserschutzgebietes durchzuführen, um die Bewirtschaftung und die Reduzierung der intensive Nutzung des Bereiches sowie eventuelle daraus folgende Entschädigungen abzuklären.
Der Analysenbefund vom 17.07.2002 ist Bestandteil des Protokoll und wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

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Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
Stellungnahme zum LEP - Entwurf Seiten 42, 72, 75, 90, 289, 367, 419 und 420


Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) hat zur Gesamtfortschreibung des LEP das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 14 Abs. 5 und 2 Satz BayLplG durchgeführt. Die Ergänzungen des Verordnungsentwurfes wurden den Landkreisen und Gemeinden zur Stellungnahme bekannt gegeben.

Nach Bekanntgabe der die Gemeinde Rott a. Inn betreffenden Zielvorgaben wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt zum Schreiben des Regionalen Planungsverbandes -Region 18- vom 10.07.2002 hinsichtlich des LEP-Entwurfes wie folgt Stellung:

 

  • Wirtschaft und Dienstleistungen
    Die Möglichkeit, dass künftig von mehrer Gemeinden gemeinsam erstellte und interkommunal abgestimmte Einzelhandelskonzepte als Ziel der Raumordnung in den Regionalplänen oder über landesplanerische Verträge verbindlich gemacht werden können, wird begrüßt.
  • Schienenverkehr
    Gemäß Ziffer 1.3.6 soll die bestehende Schienenstrecke Rosenheim-Mühldorf-Landshut bevorzugt für den Fernverkehr unter Berücksichtigung der Belange des Nahverkehrs ausgebaut bzw. neu gebaut werden. Im Bereich der bestehenden Trasse scheint ein weiterer Ausbau nicht mehr möglich. Eine neue Trasse im Bereich des Inntales erscheint wegen des bestehenden Vogelschutzgebietes, der Landschaftsschutzgebiete etc. nicht möglich. Unseres Erachtens soll als Priorität der Nahverkehr auf der bereits bestehenden Trasse attraktiver gestaltet werden.
  • Bundesstraßen
    Die Gemeinde Rott a. Inn fordert, dass die bestehende B 15 im Bereich von Zainach-Lengdorf ausgebaut und eine Ortsumgehung von Lengdorf in Angriff genommen wird. Im Zuge der Ortsumgehung ist der höhengleiche Bahnübergang durch eine Unterführung zu ersetzen.
  • Radverkehr
    Die verstärkte Förderung des Radverkehrs wird grundsätzlich begrüßt, sei es aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen.
  • Vermeidung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekten
    Der Kernaussage und der Begründung hierzu wird grundsätzlich zugestimmt.

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Kath. Pfarrkindergarten Rott a. Inn;

  1. Antrag Kath. Pfarramt auf Förderung der erhöhten Personalkosten für eine pädagogische Zusatzfachkraft für das Kindergartenjahr 2002/03

  2. Mit Schreiben vom 30.07.2002 hat die Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn die Förderung der erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2002/2003 beantragt. Das Landratsamt Rosenheim hat im Vorjahr die Förderung einer Erzieherin für notwendig erachtet und 25 Wochenstunden für ausreichend angesetzt. Für das Kindergartenjahr 2002/2003 liegt nur eine telefonische Zusage vor, dass von Seiten des Landratsamtes aufgrund der besonderen Situation während der Umbauphase des bestehenden Kindergartens die Förderung einer Erzieherin als zusätzliche pädagogische Kraft mit 30 Wochenstunden befürwortet wird. Eine schriftliche Zusage wird aufgrund Personalmangels erst im Oktober 2002 nachgereicht.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung von erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche Kraft zu und erteilt für das Kindergartenjahr 2002/2003 zur Beschäftigung einer Erzieherin mit 30 Wochenstunden ihr Einvernehmen.

  3. Bericht zur Belegung im Kindergartenjahr 2002/03

    Der 1. Bürgermeister berichtete, dass alle 5 Gruppen des Kindergartens voll belegt sind.

    Gruppe I 26 Kinder, davon 4 dreijährige Kinder
    Gruppe II 25 Kinder, davon 3 dreijährige Kinder
    Gruppe III 25 Kinder, davon 5 dreijährige Kinder
    Gruppe IV 25 Kinder, davon 5 dreijährige Kinder
    Gruppe V (Nachmittagsgruppe) 21 Kinder, davon 9 dreijährige Kinder

    Aus dem Bericht über die Gesamtsituation des Kindergartens vom 13.05.2002 geht hervor, dass von den eingegangen Anmeldungen insgesamt 16 Absagen erteilt werden mussten, wovon 6 Anmeldungen von Eltern aus umliegenden Gemeinden kamen. Die übrigen nicht berücksichtigten Anmeldungen betrafen in der Regel dreijährige Kinder.

  4. Information über die anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen


Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Kindergartens ursprünglich so geplant waren, dass ein Großteil der Arbeiten in der Ferienzeit ausgeführt werden sollte. Leider konnte dem nicht entsprochen werden, weil entgegen früherer Auskünfte Gewerke ab 25.000,00 € nach Vorgaben des Ordinariats öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Gemeinde Rott a. Inn hat von dieser Situation erstmals am 03.07.2002 erfahren. Die Submission für die öffentlichen Gewerke findet am 13.08.2002 und die der beschränkten Ausschreibungen am 13. Und 14.08.2002 statt. Der Baubeginn ist auf den 16.09.2002 festgesetzt.
Die Gemeinde Rott a. Inn trifft für die Verzögerung keine Schuld. Der Bauvertrag zwischen der Gemeinde und der Kath. Kirchenstiftung wurde bereits am 24.05.2002 unterzeichnet und die Bestätigung der Regierung von Oberbayern zum vorzeitigen Baubeginn vom 25.06.2002 liegt dem Ordinariat bereits vor.

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Bauantrag M. Zweckstetter GmbH Stephanskirchen, zur Errichtung einer Lagerhalle zum Umschlag und zur Lagerung von Streumitteln im Gewerbegebiet "Am Eckfeld-Nord"


Der 1. Bürgermeister berichtete, dass dem vorliegenden Bauantrag ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid zugrunde liegt. Der Bauantrag entspricht bis auf die Höhe der Silos dem Vorbescheid. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Bauantrag bzw. die Höhe der Silos entsprechend den Festsetzungen im Vorbescheid zu genehmigen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

12 gegen 3 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Frau Inge Zweckstätter, Falkenstr. 12, 83071 Stephanskirchen, zur Errichtung einer Halle für Umschlag und Lagerung von Streumitteln auf dem Grundstück FlNr. 1119, Gemarkung Feldkirchen,

unter Beachtung folgender Auflagen zu:

  • Die maximale Höhe der Silos lt. Entwurf des Bebauungsplanes "Am Eckfeld" von 13,0 m ist zwingend einzuhalten;
  • Ein Entwässerungsplan und ein Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen;
  • Eine stärkere Eingrünung nach Osten ist zwingend vorzusehen;
  • Eventuelle Werbeanlagen sind auf ein Minimum zu beschränken;
  • Die Dacheindeckung ist mit ziegelroten Flachdachpfannen vorzunehmen;
  • Die vorläufige Straßenerschließung und die lt. dem Straßenbauamt Rosenheim erforderliche Linksabbiegespur ist auf Kosten des Bauherrn zu erstellen;
  • Ein entsprechender Erschließungsvertrag oder städtebaulicher Vertrag ist noch abzuschließen;
  • Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über eine Hebeanlage in den bestehenden Kanal;
  • Die Oberflächenwasserbeseitigung ist über eine Drosselung oder ein Rückhaltebecken in den bestehenden Graben abzuleiten. Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis ist hierfür noch zu beantragen;
  • Der am Böschungsfuß liegende Mischwasserkanal der Gemeinde Rott a. Inn darf auf keinen Fall gefährdet werden. Für evtl. auftretende Schäden haftet der Bauherr in voller Höhe;
  • Die vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 31.01.2002 festgesetzten Auflagen zum Immissionsschutz insbesondere Lärmschutz sind zu berücksichtigen;
  • Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim noch festzusetzen und auf dem Grundstück nachzuweisen;
  • Die Höhenentwicklung lt. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Am Eckfeld-Nord" ist entsprechend dem Entwurf des Landschaftsbüros Grebe/Steinert zu beachten. Eine genaue Festlegung erfolgt mit Bauherr, Landratsamt Rosenheim und Gemeinde Rott a. Inn vor Baubeginn.


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Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung aufgrund des Art. 5 KAG


Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kam der Gemeinderat überein, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

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Sonstiges

Der 1. Bürgermeister dankte Gemeinderat Schaber für seine Verdienste als 2. Bürgermeister der Gemeinde Rott a. Inn während der Wahlperiode 1996/2002 und überreichte ihm als Anerkennung einer Kunststich des ehemaligen Klosters.

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 22.10 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin