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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 08. August 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Franz Ametsbichler (ab 19.05 Uhr)
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 19.15 Uhr)
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Dr. Klaus Absmaier - Urlaub
Franz Ametsbichler - beruflich (bis 19.05 Uhr)
Wilhelm Schüßler - beruflich
Max Zangerl - beruflich (bis 19.15 Uhr)
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Arch. Boschmann, Bayer. Architektenkammer (zu TOP 2)
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 18.07.2002
- Neubau einer Doppelturnhalle und Sanierung Hauptschule
a) Vortrag von Arch. Boschmann (Bayer. Architektenkammer) und
Entscheidung über die Art des Architektenwettbewerbs
b) Festlegung der Aufgaben des Arbeitskreises "Neubau
Doppelturnhalle"
- Faltblatt Gemeinde Rott a. Inn;
Vorstellung und Diskussion des Entwurfs
- Internetauftritt Gemeinde Rott a. Inn
a) Vorstellung und Diskussion des neuen Designs
b) Neuorganisation der Arbeits- und Verantwortungsstrukturen
- Wasserwerk Gemeinde Rott a. Inn;
a) Bekanntgabe und Feststellung Jahresabschluss 2001
b) Neubau Hochbehälter, Bericht zum Stand der Abschlussarbeiten und
Kostenentwicklung,
Festlegung Termin für Einweihung und Herausgabe einer Broschüre
c) Bekanntgabe Analysenbefunde der physikalisch-chemischen
Trinkwasseruntersuchung
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
Stellungnahme zum LEP - Entwurf Seiten 42, 72, 75, 90, 289, 367, 419 und
420
- Kath. Pfarrkindergarten Rott a. Inn;
a) Antrag Kath. Pfarramt auf Förderung der erhöhten Personalkosten
für eine pädagogische
Zusatzfachkraft für das Kindergartenjahr 2002/03
b) Bericht zur Belegung im Kindergartenjahr 2002/03
c) Information über die anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen
- Bauantrag M. Zweckstetter GmbH Stephanskirchen, zur Errichtung einer
Lagerhalle zum Umschlag und zur Lagerung von Streumitteln im
Gewerbegebiet "Am Eckfeld-Nord"
- Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung
aufgrund des Art. 5 KAG
- Sonstiges
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 18.07.2002
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 18.07.2002
mit
13 gegen 0 Stimmen
genehmigt.
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Neubau einer Doppelturnhalle und Sanierung Hauptschule
- Vortrag von Arch. Boschmann (Bayer. Architektenkammer) und
Entscheidung über die Art des Architektenwettbewerbs
Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Arch. Boschmann
von der Bayer. Architektenkammer. Herr Boschmann wurde eingeladen, um
über die Möglichkeiten eines Wettbewerbes zur Errichtung einer
Doppelturnhalle zu informieren. Nach einer kurzen Vorstellung und
Begrüßung erläuterte Herr Boschmann die Vorteile eines
Architektenwettbewerbs wie folgt:
- Es gibt eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten für eine
spezifische Bauaufgabe;
- Die Teilnehmer stehen in Konkurrenz um das Angebot bestmöglicher
Qualität;
- Das Verfahren ist anonym, wodurch für das Preisgericht eine
objektive Beurteilung möglich ist;
- Die Baukosten verringern sich in der Regel um bis zu 6 %, wenn im
Vorfeld ein Architektenwettbewerb stattgefunden hat;
- Der Wettbewerb schafft ein positives Image in der Öffentlichkeit.
Resümierend kann festgestellt werden, dass ein Architektenwettbewerb
das Verfahren optimiert, was ausschließlich dem Auslober zugute kommt.
Die Partner bei der Auslobung eines Wettbewerbs sind folgende:
- Der Auslober/Bauherr (Stadt, Gemeinde, Unternehmer);
- Der Betreuer (ein kompetentes Büro für die Abwicklung der
Vorbereitung, Organisation und Vorprüfung);
- Die Architektenkammer, die bei allen mit dem Wettbewerb
zusammenhängenden Fragen kostenlos berät;
- Die Preisrichter, die ebenfalls mit qualifiziertem Rat zur Seite
stehen;
- Die Teilnehmer, die auf eigenes Risiko arbeiten
Das Preisgericht beurteilt zusammen mit dem Auslober die
eingereichten Arbeiten und bestimmt schließlich den Preisträger. Es
spricht auch eine fundierte Empfehlung für den besten Entwurf aus,
wobei das letzte Wort jedoch der Auslober hat.
Zu den ersten Schritten gehört auch die Festlegung der
Verfahrensart, wobei es nachfolgende verschiedene Wettbewerbsarten gibt:
- Der offene Wettbewerb (= europaweite Veröffentlichung);
- Der offene, zweiphasige Wettbewerb (= europaweite Veröffentlichung,
wobei jedoch die 1. Phase nur skizzenhaft erfolgt und die
vielversprechendsten Lösungsmöglichkeiten in der 2. Phasen
konkretisiert werden müssen);
- Der begrenzt offene Wettbewerb (= begrenzte Teilnehmerzahl; dabei
werden bekannte Architekturbüros zum Wettbewerb eingeladen und
weitere Teilnehmer in einem Losverfahren durch Ziehung ermittelt;
- Der Einladungswettbewerb (= 3 oder 4 Teilnehmer, die ein Preisgeld
und eine Bearbeitungsgeld erhalten.
Nach der Festlegung der Verfahrensart werden in Abstimmung mit der
Architektenkammer die Bedingungen für das Wettbewerbsverfahren
erstellt. Sie umfassen unter anderem
- Die Festlegung der Wettbewerbsteilnehmer und ihrer Qualifikation;
- Die Besetzung des Preisgerichtes;
- Die Festlegung der Beurteilungs- und Entscheidungskriterien
- Das Festlegen einer Wettbewerbssumme
- Die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe
Für die Bauaufgabe der Gemeinde Rott a. Inn (Doppelturnhalle) wird
eine begrenzt offener Wettbewerb empfohlen, wobei ca. 5 geladene
Teilnehmer beigezogen und im Losverfahren ca. 20 weitere Teilnehmer
ermittelt werden sollten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der
Schwellenwert von 200.000,00 € Architektenhonorar nicht überschritten
wird. Desweiteren wird vorgeschlagen, einen kombinierten Ideen- und
Realisierungswettbewerb durchzuführen, wobei der Ideenteil einen
Rahmenplan für das Gesamtkonzept Schule und Turnhalle berücksichtigt.
Grundlage für die Planung ist das genehmigte Raumprogramm der Schule.
Aus Kostengründen sollte das Preisgericht möglichst klein personell
mit 3 Fach- und 4 Sachpreisrichtern besetzt werden. Die
Wettbewerbskosten liegen bei 1 % bis 1,5 % der Baukostensumme zuzüglich
der Honorarkosten für das Preisgericht (= Tagessätze von ca. 400,00
bis 700,00 €).
Zum weiteren Vorgehen ist es notwendig, ein Architekturbüro für die
Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbs zu beauftragen. Dazu sollten
von verschiedenen Büros kurzfristig Angebote eingeholt werden. Wenn der
Auftrag baldmöglichst erteilt werden kann, könnte folgender Zeitplan
greifen:
- Ende September 2002 Ausarbeitung der Auslobung
- Oktober 2002 Ausschreibung des Architektenwettbewerbs
- Ende Januar 2003 Termin für die Planabgabe
- Anschließend Prüfung der abgegebenen Arbeiten
- Ende Februar 2003 Preisgerichtssitzung
- März 2003 Auftragsvergabe an einen ausgewählten Teilnehmer
- Ende April 2003 Genehmigungsplanung
- Herbst 2003 Baubeginn
Am Ende des Vortrages und nach eingehender Aussprache bedankte sich
Bürgermeister Maier bei Herrn Boschmann für die aufschlussreiche
Information.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt zum weiteren Vorgehen, für die
Beauftragung eines Architekturbüro zur Vorbereitung und Begleitung
eines begrenzt offenen Wettbewerbs für den Neubau einer Doppelturnhalle
pauschale Kostenangebote von nachfolgenden Architekturbüros
einzuholen:
a) Arch.-Büro Hein & Höflmeier, München
b) Arch.-Büro Martini & Grossmann, München
c) Arch.-Büro Etschmann & Sedlmeier, Prien
d) Arch.-Büro Walter Landherr, München
e) Arch.-Büro Kellerer & Kellerer, München
f) Arch.-Büro CK-Architekten, München
b) Festlegung der Aufgaben des Arbeitskreises "Neubau
Doppelturnhalle"
Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass der Arbeitskreis "Neubau
Doppelturnhalle" die Möglichkeit hat, von Anfang an seine
Vorstellungen und Forderungen in das Verfahren einzubringen. Der
Arbeitskreis trifft sich voraussichtlich zur ersten Sitzung im September
2002, um die Angebote für das Vorprüfungs- und Betreuungsbüro
entsprechend TOP 2a) zu prüfen und einen Vorschlag für die
Auftragsvergabe zu erarbeiten. Darauffolgend ist kurzfristig eine 2.
Sitzung mit dem ausgewählten Architekturbüro vorgesehen. Die Sitzungen
des Arbeitskreises sind öffentlich.
Gemeinderat Dr. Hüther empfahl für den Arbeitskreis eine sogenannte
Präambel auszuarbeiten. Darin sollte die Unterstützung des
Arbeitskreises von Gemeinderat und Verwaltung zur Errichtung einer
Doppelturnhalle auf der kostengünstigsten und wirtschaftlichsten Basis
verankert sein. Der Arbeitskreis erhält eine beratende Funktion und
wählt einen Vorsitzenden. Er sollte bei der Vorbereitung des
Architektenwettbewerbs mitwirken, ein Vorschlagsrecht haben und
regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstatten sowie die Aufgabe haben,
Zuschüsse und Fördermittel zu eruieren und nach Spendern und Sponsoren
zu suchen.
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Faltblatt Gemeinde Rott a. Inn;
Vorstellung und Diskussion des Entwurfs
Der 1. Bürgermeister erinnerte an TOP 7 vom 07.03.2002, wonach
der Gemeinderat beschlossen hat, ein Faltblatt von Rott a. Inn in einer
Auflage von 10.000 Stück herauszugeben. Gemeinderat Dr. Hüther hatte
dazu bereits einen Entwurf erarbeitet, der heute in einer verbesserten
Form von ihm vorgestellt wurde. Der Entwurf umfasst 5 bzw. 10 Klappseiten,
die jedoch noch einer evtl. Überarbeitung bzw. Austausch von Bildern
bedürfen.
In der eingehender Vorstellung kam der Gemeinderat überein, dass das
Faltblatt im Grundprinzip gut ausgearbeitet ist. Die Gemeinderäte Dr.
Hüther und Dünstl sowie Herr Peter Schlatter werden beauftragt, die
heute besprochenen Verbesserungen in dem Entwurf aufzunehmen. Ein
entsprechender Probedruck wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung
vorgelegt.
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Internetauftritt Gemeinde Rott a. Inn
a) Vorstellung und Diskussion des neuen Designs
b) Neuorganisation der Arbeits- und Verantwortungsstrukturen
Der 1. Bürgermeister Maier erteilte Gemeinderat Dr. Hüther das
Wort. Herr Dr. Hüther erinnerte, dass der Arbeitskreis Internet im Juni
1999 gegründet wurde. Seine Aufgabe war es, eine Webseite für die
Gemeinde Rott a. Inn zu entwerfen, in der sich die Rotter Vereine und die
Betriebe einschließlich der Schule im Internet präsentieren können. Bis
zum heutigen Stand waren umfangreiche Arbeiten der Webmaster Dirk
Rheinfurt, Sepp Maierbacher und seinerseits notwendig. Insgesamt wurden
146 Termine und 8 zusätzliche Arbeitstreffen durchgeführt. Es haben 23
Surfinformationsveranstaltungen, 40 Fototermine und eine Vielzahl von
externen Terminen stattgefunden. Der Arbeitsaufwand beträgt pro Webmaster
ca. 10 bis 15 Stunden wöchentlich und wird derzeit nur mit einer kleinen
Aufwandsentschädigung abgegolten. Die Resonanz für das Internet aus der
Bevölkerung war durchwegs positiv. Es sind inzwischen 51 Vereine und 92
Betriebe im Internet vertreten. Bedauerlich dagegen ist jedoch, dass trotz
vielfältiger Bemühungen die Schule nicht für eine Internetseite
gewonnen werden konnte. Nach dreijähriger Arbeit konnte nun ein neues
ansprechendes Design für Rott a. Inn entworfen werden. Die heute
vorgestellten Neuerungen werden zum 01.09.2002 ins Netz gestellt. Er sehe
damit die Aufgabe des Arbeitskreises für beendet an. Seine Funktion als
Sprecher ist damit ebenfalls niedergelegt. Für die Weiterführung schlage
er vor, die Verantwortung und Pflege der Internetseiten an die Webmaster
Rheinfurt und Maierbacher gegen einen monatlichen Pauschbetrag ab Januar
2003 zu übertragen. Dafür biete er sich an, weiterhin als Bindeglied
zwischen Webmaster und Gemeinderat zu fungieren.
Nach ausführlicher Vorstellung der neuen Internetseiten ab September 2002
stand der Gemeinderat der Neuorganisation und Konzeption einschließlich
der Entschädigungsregelung grundsätzlich positiv gegenüber. Mit den
beteiligten Webmaster Rheinfurt und Maierbacher sind
Entschädigungsvorstellungen für die Zeit nach dem 31.12.2002
abzusprechen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
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Wasserwerk Gemeinde Rott a. Inn;
- Bekanntgabe und Feststellung Jahresabschluss 2001
Die Jahresbilanz des Wasserwerks der Gemeinde Rott a. Inn wurde
vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Bernhard Riedl, An der Leiten 9, 91177
Thalmässing, erstellt. Die Unterlagen wurden den Gemeinderäten
ausgehändigt. Die erforderlichen Abschlusszahlen der Jahresbilanz zum
31.12.2001 wurden vom Leiter der Geschäftsstelle vorgetragen und
erläutert.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stellt den kaufmännischen Jahresabschluss 2001 mit
einer Bilanzsumme von 4.117.583,52 DM und einen Jahresverlust von
67.825,00 DM ohne Änderung fest. Der Jahresverlust ist auf die neue
Rechnung vorzutragen.
- Neubau Hochbehälter, Bericht zum Stand der Abschlussarbeiten und
Kostenentwicklung, Festlegung Termin für Einweihung und Herausgabe
einer Broschüre
aa) Stand der Abschlussarbeiten und Kostenentwicklung:
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die Arbeiten am Hochbehälter
bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen sind. Anschließend gab der
Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, die Kostenentwicklung zum
Neubau des Hochbehälters entsprechend der Aufstellung des Ingenieurbüros
Schwarz, Rott a. Inn vom 08.08.2002 bekannt. Die Aufstellung ist
Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 1 der Niederschrift
beigefügt.
bb) Einweihungstermin:
Entsprechend dem Vorschlag des 1. Bürgermeisters wurde als
Einweihungstermin für den Hochbehälter folgender Zeitplan vereinbart:
Freitag, 11.10.2002 offizielle Einweihung
Samstag, 12.10.2002 Tag der offenen Tür für die Bevölkerung
cc) Herausgabe einer Broschüre:
Der 1. Bürgermeister regte an, zur Einweihung des Hochbehälters eine
Broschüre herauszugeben. Als Vorlage diente die Broschüre der Gemeinde
Tuntenhausen anlässlich der Sanierung ihrer Wasserversorgung.
Nach Beratung war sich der Gemeinderat einig, eine Broschüre zur
Einweihung des Hochbehälters herauszugeben. Ein Entwurf wird bis zur
nächsten Sitzung erarbeitet. Entsprechende Kosten sind von Herrn Peter
Schlatter und der Druckerei Kolbeck einzuholen.
- Bekanntgabe Analysenbefunde der physikalisch-chemischen
Trinkwasseruntersuchung
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab den
Analysenbefund der Trinkwasseruntersuchung vom 02.07.2002 bekannt. Die
Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TVO) vom 05.12.1990 werden
eingehalten. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre konnte jedoch ein
kontinuierlicher Anstieg des Nitratwertes festgestellt werden. Der
Gehalt an Nitrat von 17 mg/l liegt aber unter dem Grenzwert der
Trinkwasserverordnung von 50 mg/l und unter dem Richtwert der
EG-Richtlinie von 25 mg/l. Um dem gegen zu steuern ist geplant, eine
Versammlung der Anlieger des Wasserschutzgebietes durchzuführen, um die
Bewirtschaftung und die Reduzierung der intensive Nutzung des Bereiches
sowie eventuelle daraus folgende Entschädigungen abzuklären.
Der Analysenbefund vom 17.07.2002 ist Bestandteil des Protokoll und wird
als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
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Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
Stellungnahme zum LEP - Entwurf Seiten 42, 72, 75, 90, 289, 367, 419 und
420
Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU)
hat zur Gesamtfortschreibung des LEP das Beteiligungsverfahren gemäß
Art. 14 Abs. 5 und 2 Satz BayLplG durchgeführt. Die Ergänzungen des
Verordnungsentwurfes wurden den Landkreisen und Gemeinden zur
Stellungnahme bekannt gegeben.
Nach Bekanntgabe der die Gemeinde Rott a. Inn betreffenden Zielvorgaben
wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn nimmt zum Schreiben des Regionalen
Planungsverbandes -Region 18- vom 10.07.2002 hinsichtlich des
LEP-Entwurfes wie folgt Stellung:
- Wirtschaft und Dienstleistungen
Die Möglichkeit, dass künftig von mehrer Gemeinden gemeinsam
erstellte und interkommunal abgestimmte Einzelhandelskonzepte als Ziel
der Raumordnung in den Regionalplänen oder über landesplanerische
Verträge verbindlich gemacht werden können, wird begrüßt.
- Schienenverkehr
Gemäß Ziffer 1.3.6 soll die bestehende Schienenstrecke
Rosenheim-Mühldorf-Landshut bevorzugt für den Fernverkehr unter
Berücksichtigung der Belange des Nahverkehrs ausgebaut bzw. neu gebaut
werden. Im Bereich der bestehenden Trasse scheint ein weiterer Ausbau
nicht mehr möglich. Eine neue Trasse im Bereich des Inntales erscheint
wegen des bestehenden Vogelschutzgebietes, der Landschaftsschutzgebiete
etc. nicht möglich. Unseres Erachtens soll als Priorität der
Nahverkehr auf der bereits bestehenden Trasse attraktiver gestaltet
werden.
- Bundesstraßen
Die Gemeinde Rott a. Inn fordert, dass die bestehende B 15 im
Bereich von Zainach-Lengdorf ausgebaut und eine Ortsumgehung von
Lengdorf in Angriff genommen wird. Im Zuge der Ortsumgehung ist der
höhengleiche Bahnübergang durch eine Unterführung zu ersetzen.
- Radverkehr
Die verstärkte Förderung des Radverkehrs wird grundsätzlich
begrüßt, sei es aus ökologischen, ökonomischen und sozialen
Gründen.
- Vermeidung von Agglomerationen im Anschluss an
Einzelhandelsgroßprojekten
Der Kernaussage und der Begründung hierzu wird grundsätzlich
zugestimmt.
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Kath. Pfarrkindergarten Rott a. Inn;
- Antrag Kath. Pfarramt auf Förderung der erhöhten Personalkosten für
eine pädagogische Zusatzfachkraft für das Kindergartenjahr 2002/03
Mit Schreiben vom 30.07.2002 hat die Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott
a. Inn die Förderung der erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche
Kraft im Kindergartenjahr 2002/2003 beantragt. Das Landratsamt Rosenheim
hat im Vorjahr die Förderung einer Erzieherin für notwendig erachtet und
25 Wochenstunden für ausreichend angesetzt. Für das Kindergartenjahr
2002/2003 liegt nur eine telefonische Zusage vor, dass von Seiten des
Landratsamtes aufgrund der besonderen Situation während der Umbauphase
des bestehenden Kindergartens die Förderung einer Erzieherin als
zusätzliche pädagogische Kraft mit 30 Wochenstunden befürwortet wird.
Eine schriftliche Zusage wird aufgrund Personalmangels erst im Oktober
2002 nachgereicht.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem Antrag der Kath.
Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung von erhöhten
Personalkosten für eine zusätzliche Kraft zu und erteilt für das
Kindergartenjahr 2002/2003 zur Beschäftigung einer Erzieherin mit 30
Wochenstunden ihr Einvernehmen.
- Bericht zur Belegung im Kindergartenjahr 2002/03
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass alle 5 Gruppen des
Kindergartens voll belegt sind.
Gruppe I 26 Kinder, davon 4 dreijährige Kinder
Gruppe II 25 Kinder, davon 3 dreijährige Kinder
Gruppe III 25 Kinder, davon 5 dreijährige Kinder
Gruppe IV 25 Kinder, davon 5 dreijährige Kinder
Gruppe V (Nachmittagsgruppe) 21 Kinder, davon 9 dreijährige Kinder
Aus dem Bericht über die Gesamtsituation des Kindergartens vom 13.05.2002
geht hervor, dass von den eingegangen Anmeldungen insgesamt 16 Absagen
erteilt werden mussten, wovon 6 Anmeldungen von Eltern aus umliegenden
Gemeinden kamen. Die übrigen nicht berücksichtigten Anmeldungen betrafen
in der Regel dreijährige Kinder.
- Information über die anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass die anstehenden
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Kindergartens ursprünglich so geplant
waren, dass ein Großteil der Arbeiten in der Ferienzeit ausgeführt
werden sollte. Leider konnte dem nicht entsprochen werden, weil entgegen
früherer Auskünfte Gewerke ab 25.000,00 € nach Vorgaben des
Ordinariats öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Gemeinde Rott
a. Inn hat von dieser Situation erstmals am 03.07.2002 erfahren. Die
Submission für die öffentlichen Gewerke findet am 13.08.2002 und die der
beschränkten Ausschreibungen am 13. Und 14.08.2002 statt. Der Baubeginn
ist auf den 16.09.2002 festgesetzt.
Die Gemeinde Rott a. Inn trifft für die Verzögerung keine Schuld. Der
Bauvertrag zwischen der Gemeinde und der Kath. Kirchenstiftung wurde
bereits am 24.05.2002 unterzeichnet und die Bestätigung der Regierung von
Oberbayern zum vorzeitigen Baubeginn vom 25.06.2002 liegt dem Ordinariat
bereits vor.
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Bauantrag M. Zweckstetter GmbH Stephanskirchen, zur Errichtung einer
Lagerhalle zum Umschlag und zur Lagerung von Streumitteln im Gewerbegebiet
"Am Eckfeld-Nord"
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass dem vorliegenden Bauantrag
ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid zugrunde liegt. Der Bauantrag
entspricht bis auf die Höhe der Silos dem Vorbescheid. Von Seiten der
Verwaltung wird empfohlen, den Bauantrag bzw. die Höhe der Silos
entsprechend den Festsetzungen im Vorbescheid zu genehmigen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
12 gegen 3 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Frau Inge Zweckstätter,
Falkenstr. 12, 83071 Stephanskirchen, zur Errichtung einer Halle für
Umschlag und Lagerung von Streumitteln auf dem Grundstück FlNr. 1119,
Gemarkung Feldkirchen,
unter Beachtung folgender Auflagen zu:
- Die maximale Höhe der Silos lt. Entwurf des Bebauungsplanes
"Am Eckfeld" von 13,0 m ist zwingend einzuhalten;
- Ein Entwässerungsplan und ein Freiflächengestaltungsplan ist
nachzureichen;
- Eine stärkere Eingrünung nach Osten ist zwingend vorzusehen;
- Eventuelle Werbeanlagen sind auf ein Minimum zu beschränken;
- Die Dacheindeckung ist mit ziegelroten Flachdachpfannen vorzunehmen;
- Die vorläufige Straßenerschließung und die lt. dem Straßenbauamt
Rosenheim erforderliche Linksabbiegespur ist auf Kosten des Bauherrn
zu erstellen;
- Ein entsprechender Erschließungsvertrag oder städtebaulicher
Vertrag ist noch abzuschließen;
- Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über eine Hebeanlage in den
bestehenden Kanal;
- Die Oberflächenwasserbeseitigung ist über eine Drosselung oder ein
Rückhaltebecken in den bestehenden Graben abzuleiten. Eine
entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis ist hierfür noch zu
beantragen;
- Der am Böschungsfuß liegende Mischwasserkanal der Gemeinde Rott a.
Inn darf auf keinen Fall gefährdet werden. Für evtl. auftretende
Schäden haftet der Bauherr in voller Höhe;
- Die vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 31.01.2002
festgesetzten Auflagen zum Immissionsschutz insbesondere Lärmschutz
sind zu berücksichtigen;
- Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt
Rosenheim noch festzusetzen und auf dem Grundstück nachzuweisen;
- Die Höhenentwicklung lt. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan
"Am Eckfeld-Nord" ist entsprechend dem Entwurf des
Landschaftsbüros Grebe/Steinert zu beachten. Eine genaue Festlegung
erfolgt mit Bauherr, Landratsamt Rosenheim und Gemeinde Rott a. Inn
vor Baubeginn.
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Beratung und Beschluss zur Neufassung einer Ausbaubeitragssatzung
aufgrund des Art. 5 KAG
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kam der Gemeinderat überein,
den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
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Sonstiges
Der 1. Bürgermeister dankte Gemeinderat Schaber für seine
Verdienste als 2. Bürgermeister der Gemeinde Rott a. Inn während der
Wahlperiode 1996/2002 und überreichte ihm als Anerkennung einer
Kunststich des ehemaligen Klosters.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 22.10 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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