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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 13. Mai 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 30.04.2002
- Vereidigung der neugewählten Gemeinderäte
- Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister
- Wahl der weiteren Bürgermeister
a) Wahl des (der) 2. Bürgermeisters
b) Wahl des (der) 3. Bürgermeisters
- Vereidigung der weiteren Bürgermeister
- Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Regelung des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung
- Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
- Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für den Schulverband
Rott a. Inn
- Bestellung der Mitglieder und Vertreter für
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau- und Umweltausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss
- Bestellung von Referenten(innen)
- Bekanntgaben
- Anfragen
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anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass zu der konstituierenden
Sitzung des Gemeinderates alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß
geladen wurden und die Ladung den Hinweis enthielt, dass in der Sitzung
die Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder, die Entscheidung
über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und
Vereidigung erfolgen wird. Die geladenen Gemeinderatsmitglieder sind alle
erschienen. Der Gemeinderat ist damit beschlussfähig.
Einwände zur Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 30.04.2002
Nachdem das Protokoll nicht fertiggestellt werden konnte, erfolgt
der Aufruf in der nächsten Sitzung.
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17 |
Vereidigung der neugewählten Gemeinderäte
Der 1. Bürgermeister nahm den neugewählten
Gemeinderatsmitgliedern
Frau Renate Faryna
Herrn Johann Ganslmaier
Herrn Martin Schreyer
den Eid nach Art. 31 Abs. 5 GO ab.
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17 |
Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass in der vergangenen
Legislaturperiode jeweils ein 2. und 3. Bürgermeister gewählt wurde. Er
schlage vor, die bisherige Regelung beizubehalten.
Gemeinderat Dr. Hüther beantragte, keinen 3. Bürgermeister zu wählen
und bezog sich in seinen Ausführungen auf Art. 35 Abs. 1 und 2 GO, wonach
ein 3. Bürgermeister nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
17 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, einen 2. Bürgermeister zu wählen.
11 gegen 6 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, einen 3. Bürgermeister zu wählen.
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Wahl der weiteren Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren
Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderats zu
wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51
Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Bezüglich der
Wählbarkeit wurde auf Art. 35 Abs. 2 GO i. Verb. mit Art. 29 Abs.2, 3 des
Gemeindewahlgesetzes hingewiesen.
Anschließend wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem angehörten:
Herr Hans Senega (Vorsitzender)
Herr Dr. Jürgen Hüther
Frau Ruth Burghardt
Frau Renate Faryna
- Wahl des 2. Bürgermeisters
Der Vorsitzende forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf.
Folgende Wahlvorschläge wurden eingereicht:
Herr Marinus Schaber (BfR)
Herr Sebastian Mühlhuber (CSU)
Gemeinderat Dr. Hüther erklärte, dass die SPD-Fraktion die Kandidatur
Schaber unterstützt und begründete dies dahingehend, dass sich Herr
Schaber in der vergangenen Legislaturperiode als 2. Bürgermeister
bewährt hat und aufgrund der Pattsituation im Gemeinderat ein Zeichen
der Fairness von Seiten der CSU für die anderen Gruppierungen gesetzt
werden könnte.
Gemeinderat Senega hielt dem entgegen, dass die CSU mit der Kandidatur
Mühlhuber Überlegungen für die Zukunft anstelle, was legitim sei.
Gemeinderat Schaber begründete seine Kandidatur dahingehend, dass er in
vergangenen Legislaturperiode das Amt des 2. Bürgermeisters gerne
übernommen hat und engagiert ausführte. Die Zusammenarbeit mit dem 1.
Bürgermeister war stets einvernehmlich, weshalb er auch in Zukunft das
Ehrenamt weiterführen möchte.
Anschließend erfolgte die Ausgabe der vorbereiteten Stimmzettel. Die
Stimmzettel wurden von den Gemeinderäten in einer Wahlkabine
gekennzeichnet, zusammengefaltet in eine Wahlurne geworfen und jede
Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern
bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme
abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die
Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben.
Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene
Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab
folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel: 17
Davon ungültig: 0
Gültige Stimmzettel 17
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Sebastian Mühlhuber 11 Stimmen
Marinus Schaber 6 Stimmen
Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass
Gemeinderatsmitglied Sebastian Mühlhuber mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2.
Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum 2. Bürgermeister annehme.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.
Anschließend nahm der 1. Bürgermeister dem 2. Bürgermeister den Eid
gemäß Art. 37 Abs. 1 und 2 KWBG ab.
- Wahl des 3. Bürgermeisters
Der Vorsitzende forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf.
Folgende Wahlvorschläge wurden eingereicht:
Herr Wilhelm Schüßler
Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel. Die Stimmzettel
wurden von den Gemeinderäten in einer Wahlkabine gekennzeichnet,
zusammengefaltet in eine Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem
Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern
bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme
abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die
Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben.
Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene
Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab
folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel: 17
Davon ungültig: 6
Gültige Stimmzettel 11
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Wilhelm Schüßler 11 Stimmen
Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass
Gemeinderatsmitglied Wilhelm Schüßler mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3.
Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister annehme.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.
Anschließend nahm der 1. Bürgermeister dem 3. Bürgermeister den Eid
gemäß Art. 37 Abs. 1 und 2 KWBG ab.
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Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Regelung des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Nach Bekanntgabe und eingehender Beratung des vorliegenden
Entwurfs wurde folgender Beschluss gefasst:
17 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33,
34, 35, 40, 41 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
folgende Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderates
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister
und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern (§ 6).
§ 2 Ausschüsse
- Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner
Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 2
weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
- Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) und b) genannten
Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister.
Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes
ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
- Der Haupt- und Finanzausschuss ist vorberatend tätig. Der Bau- und
Umweltausschuss entscheidet über Bauanträge, Anträge auf Vorbescheide
Dritter anstelle des Gemeinderats; im übrigen ist er vorberatend
tätig. Über die Bauanträge der Gemeinde entscheidet der Gemeinderat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die
Jahresabschlüsse der Gemeinde bzw. der Betreuten Wohnen GmbH gemäß §
10 der Geschäftsordnung.
- Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen ergibt sich aus der
Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen
festgelegt ist.
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Entschädigung
- Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt
sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des
Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen
Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach
näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
- Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre
Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00 €
für die notwendige Teilnahe an Sitzungen des Gemeinderats oder eines
Ausschusses. Die Mitglieder des Bauausschusses erhalten ein Sitzungsgeld
von je 15,00 €, wenn die Bauausschusssitzung vor oder im
Anschluss an die Gemeinderatssitzung erfolgt, wird ein Sitzungsgeld von
je 10,00 € gezahlt.
- Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben
außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls.
Selbstständige Tätige erhalten keine Pauschalentschädigung für den
Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit
entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen
oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur
durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer
Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten keine Entschädigung. Die
Ersatzleistungen werden nur auf Antrag gewährt.
- Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige
Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des
Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5 Weitere Bürgermeister
Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
vom 09.05.1996 außer Kraft.
Rott a. Inn, 13.05.2002
Gemeinde Rott a. Inn
Maier
1. Bürgermeister
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Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, schlug vor, die
vorliegende Mustergeschäftsordnung im einzelnen zu überarbeiten. Dabei
wurden folgende Änderungen bzw. Erläuterung oder Ergänzungen getroffen:
Zu § 5:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben."
Zu § 7:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemayer (mathematisches
Proporzverfahren) verteilt."
Zu § 10:
Abs. 1 erhält folgende Ergänzung:
"sowie Jahresrechnungen und Bilanzen der Betreuten Wohnen GmbH".
Zu § 13 wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 1 Stimmen
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) 3. Halbsatz lautet:
"im übrigen bis zu einem Betrag von 6.500,00 € im
Einzelfall,"
Zu den übrigen Vorschlägen der Verwaltung über die
Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters, bei
Grundstücksangelegenheiten, bei allgemeinen Rechts- und
Verwaltungsangelegenheiten und in Bauangelegenheiten wurden keine
Einwände erhoben.
Zu § 20 Abs. 1 Satz 3 wurde auf Antrag von Gemeinderat Dr.
Absmaier folgender Beschluss gefasst:
4 gegen 13 Stimmen
Dem vorliegenden Antrag auf Streichung des Satzes 3 "Während der
Sitzungen ist das Rauchen nicht gestattet" wurde nicht
zugestimmt.
Zu § 23:
Abs. 2 lautet:
"Die Sitzungen finden im Gemeindehaus, Sitzungssaal, Kaiserhof 3
statt. Sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und finden möglichst in
einem 3-wöchigen Turnus jeweils am Donnerstag statt. Grundlage dafür ist
der vom Gemeinderat genehmigte Sitzungsplan. Ab dem 01.01.2003 wird
bezüglich des Wochentages vom Gemeinderat noch eine Entscheidung
getroffen."
Zu § 25:
Abs. 2 Satz 1 lautet:
"Die Ladungsfrist beträgt 4 Tage."
Zu § 26:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Sie sollen spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim ersten
Bürgermeister eingereicht werden."
Zu § 27:
Abs. 2 lautet:
"Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung
wird verlesen. Der 1. Bürgermeister lässt über die Genehmigung der
Niederschrift abstimmen."
Zu § 33:
Satz 2 lautet:
"Nach 22.15 Uhr soll kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen
werden."
Zu § 34:
Abs. 6 lautet:
"Jedem Mitglied des Gemeinderates wird eine Ablichtung der
öffentlichen Sitzungsniederschrift übersandt."
Zu § 37:
Variante 4 Abs. 3 lautet:
"Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
- Rott, Kaisergarten
- Rott, Alpenstraße
- Rott, Volksschule (ab 01.01.2003)
- Feldkirchen, Friedhofsmauer."
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
17 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, die Geschäftsordnung in der vorliegenden
Form mit den heute beschlossenen Änderungen, Erläuterungen und
Ergänzungen anzunehmen. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom
01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom
12.06.1996 außer Kraft. Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten die
geänderte bzw. ergänzte Geschäftsordnung.
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Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
In die Gemeinschaftsversammlung werden von den Fraktionen folgende
Gemeinderäte berufen:
17 gegen 0 Stimmen
Mitglieder: Stellvertreter:
Sebastian Mühlhuber (CSU) Hans Gilg
Agnes Ständer (CSU) Franz Ametsbichler
Ruth Sommer (SPD) Max Zangerl
Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier
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Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für den Schulverband
Rott a. Inn
In die Schulverbandsversammlung wurden von den Fraktionen folgende
Gemeinderäte berufen:
17 gegen 0 Stimmen
Mitglieder: Stellvertreter:
Johann Ganslmaier (CSU) Hans Gilg
Ruth Sommer (SPD) Dr. Jürgen Hüther
Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier
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Bestellung der Mitglieder und Vertreter für
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau- und Umweltausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss
In die Ausschüsse werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren von den
Fraktionen folgende Gemeinderäte berufen:
17 gegen 0 Stimmen
- Haupt- und Finanzausschuss:
Mitglieder: Stellvertreter:
Sebastian Mühlhuber (CSU) Franz Ametsbichler
Agnes Ständer (CSU) Georg Dünstl
Hans Senega (CSU) Johann Ganslmaier
Max Zangerl (SPD) Dr. Jürgen Hüther
Dr. Klaus Absmaier (BfR) Ruth Burghardt
Wilhelm Schüßler (RF) Renate Faryna
- Bau- und Umweltausschuss:
Mitglieder: Stellvertreter:
Franz Ametsbichler (CSU) Martin Schreyer
Georg Dünstl (CSU) Hans Senega
Sebastian Mühlhuber (CSU) Hans Gilg
Max Zangerl (SPD) Ruth Sommer
Marinus Schaber (BfR) Ruth Burghardt
Wilhelm Schüßler (RF) Renate Faryna
- Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglieder: Stellvertreter:
Hans Senega (Vors.) (CSU) Agnes Ständer
Dr. Jürgen Hüther (SPD) Ruth Sommer
Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Herr Hans
Senega bestimmt.
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Bestellung von Referenten(innen)
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
17 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt 7 Referate zu bilden, dabei entfallen auf
die CSU 4 Referate, auf die SPD 1 Referat und auf das Rotter Forum 1
Referat. Die Fraktion Bürger für Rott hat auf ihr Referat verzichtet.
Dieser Referat wurde von der SPD übernommen.
Anschließend erfolgte die Bestellung der Referate:
Referat Referent(in) Fraktion
Straßen/Abwasser/Wasser Franz Ametsbichler CSU
Schulwesen Agnes Ständer CSU
Kultur Georg Dünstl CSU
Feuerwehr Hans Gilg CSU
Sport/Erholung Dr. Jürgen Hüther SPD
Senioren/Soziales Ruth Sommer SPD
Jugend Renate Faryna RF
17 gegen 0 Stimmen
Zur Unterstützung der Referentin für das Referat "Jugend"
wurde ein Arbeitskreis gegründet, dem folgende Mitglieder angehören:
Martin Schreyer (CSU)
Dr. Jürgen Hüther (SPD)
Renate Faryna (RF)
Die Fraktion Bürger für Rott hat keinen Vertreter benannt. Der Sitz wird
an einen externen Bewerber vergeben. Den Vorsitz im Arbeitskreis führt
Frau Renate Faryna.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die nächste Sitzung des
Gemeinderates am Mittwoch, den 29.05.2002 stattfinden wird.
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Anfragen
Gemeinderätin Sommer teilte mit, dass am Mittwoch, den 15.05.2002 um
19.00 Uhr Herr Maierbacher zur Verfügung steht, Farbfotos von den
Gemeinderäte für das Internet anzufertigen.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 21.45 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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