Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 13. Mai 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Renate Faryna
Johann Ganslmaier
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Martin Schreyer
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 30.04.2002
  2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderäte
  3. Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister
  4. Wahl der weiteren Bürgermeister
    a) Wahl des (der) 2. Bürgermeisters
    b) Wahl des (der) 3. Bürgermeisters
  5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister
  6. Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
  7. Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung
  8. Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
  9. Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für den Schulverband Rott a. Inn
  10. Bestellung der Mitglieder und Vertreter für
    a) Haupt- und Finanzausschuss
    b) Bau- und Umweltausschuss
    c) Rechnungsprüfungsausschuss
  11. Bestellung von Referenten(innen)
  12. Bekanntgaben
  13. Anfragen

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass zu der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates alle Gemeinderatsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die Ladung den Hinweis enthielt, dass in der Sitzung die Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder, die Entscheidung über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen wird. Die geladenen Gemeinderatsmitglieder sind alle erschienen. Der Gemeinderat ist damit beschlussfähig.

Einwände zur Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 30.04.2002

Nachdem das Protokoll nicht fertiggestellt werden konnte, erfolgt der Aufruf in der nächsten Sitzung.

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Vereidigung der neugewählten Gemeinderäte

Der 1. Bürgermeister nahm den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern

Frau Renate Faryna
Herrn Johann Ganslmaier
Herrn Martin Schreyer

den Eid nach Art. 31 Abs. 5 GO ab.

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Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass in der vergangenen Legislaturperiode jeweils ein 2. und 3. Bürgermeister gewählt wurde. Er schlage vor, die bisherige Regelung beizubehalten.

Gemeinderat Dr. Hüther beantragte, keinen 3. Bürgermeister zu wählen und bezog sich in seinen Ausführungen auf Art. 35 Abs. 1 und 2 GO, wonach ein 3. Bürgermeister nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

17 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, einen 2. Bürgermeister zu wählen.

11 gegen 6 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, einen 3. Bürgermeister zu wählen.

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Wahl der weiteren Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Bezüglich der Wählbarkeit wurde auf Art. 35 Abs. 2 GO i. Verb. mit Art. 29 Abs.2, 3 des Gemeindewahlgesetzes hingewiesen.

Anschließend wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem angehörten:

Herr Hans Senega (Vorsitzender)
Herr Dr. Jürgen Hüther
Frau Ruth Burghardt
Frau Renate Faryna

  1. Wahl des 2. Bürgermeisters

    Der Vorsitzende forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Folgende Wahlvorschläge wurden eingereicht:

    Herr Marinus Schaber (BfR)
    Herr Sebastian Mühlhuber (CSU)

    Gemeinderat Dr. Hüther erklärte, dass die SPD-Fraktion die Kandidatur Schaber unterstützt und begründete dies dahingehend, dass sich Herr Schaber in der vergangenen Legislaturperiode als 2. Bürgermeister bewährt hat und aufgrund der Pattsituation im Gemeinderat ein Zeichen der Fairness von Seiten der CSU für die anderen Gruppierungen gesetzt werden könnte.

    Gemeinderat Senega hielt dem entgegen, dass die CSU mit der Kandidatur Mühlhuber Überlegungen für die Zukunft anstelle, was legitim sei.

    Gemeinderat Schaber begründete seine Kandidatur dahingehend, dass er in vergangenen Legislaturperiode das Amt des 2. Bürgermeisters gerne übernommen hat und engagiert ausführte. Die Zusammenarbeit mit dem 1. Bürgermeister war stets einvernehmlich, weshalb er auch in Zukunft das Ehrenamt weiterführen möchte.

    Anschließend erfolgte die Ausgabe der vorbereiteten Stimmzettel. Die Stimmzettel wurden von den Gemeinderäten in einer Wahlkabine gekennzeichnet, zusammengefaltet in eine Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

    Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
    Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

    Abgegebene Stimmzettel: 17
    Davon ungültig: 0
    Gültige Stimmzettel 17

    Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

    Sebastian Mühlhuber 11 Stimmen
    Marinus Schaber 6 Stimmen

    Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Gemeinderatsmitglied Sebastian Mühlhuber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist.
    Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum 2. Bürgermeister annehme. Dieser erklärte die Annahme der Wahl.
    Anschließend nahm der 1. Bürgermeister dem 2. Bürgermeister den Eid gemäß Art. 37 Abs. 1 und 2 KWBG ab.

  2. Wahl des 3. Bürgermeisters

    Der Vorsitzende forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Folgende Wahlvorschläge wurden eingereicht:

    Herr Wilhelm Schüßler

    Anschließend erfolgte die Abgabe der Stimmzettel. Die Stimmzettel wurden von den Gemeinderäten in einer Wahlkabine gekennzeichnet, zusammengefaltet in eine Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

    Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 17 Gemeinderatsmitgliedern bei der Wahl 17 anwesend waren und 17 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Die Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
    Der Vorsitzende öffnete die Stimmzettel einzeln und las die abgegebene Stimme vor, die von den Beisitzern vermerkt wurde. Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

    Abgegebene Stimmzettel: 17
    Davon ungültig: 6
    Gültige Stimmzettel 11

    Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

    Wilhelm Schüßler 11 Stimmen

    Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Gemeinderatsmitglied Wilhelm Schüßler mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist.
    Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister annehme. Dieser erklärte die Annahme der Wahl.
    Anschließend nahm der 1. Bürgermeister dem 3. Bürgermeister den Eid gemäß Art. 37 Abs. 1 und 2 KWBG ab.

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17

Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Nach Bekanntgabe und eingehender Beratung des vorliegenden Entwurfs wurde folgender Beschluss gefasst:

17 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderates
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern (§ 6).

§ 2 Ausschüsse

  1. Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
    a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6
    ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
    b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6
    ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
    c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 2
    weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
  2. Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) und b) genannten Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister.
    Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss ist vorberatend tätig. Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet über Bauanträge, Anträge auf Vorbescheide Dritter anstelle des Gemeinderats; im übrigen ist er vorberatend tätig. Über die Bauanträge der Gemeinde entscheidet der Gemeinderat. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Gemeinde bzw. der Betreuten Wohnen GmbH gemäß § 10 der Geschäftsordnung.
  4. Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Entschädigung

  1. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
  2. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00 € für die notwendige Teilnahe an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Bauausschusses erhalten ein Sitzungsgeld von je 15,00 €, wenn die Bauausschusssitzung vor oder im Anschluss an die Gemeinderatssitzung erfolgt, wird ein Sitzungsgeld von je 10,00 € gezahlt.
  3. Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständige Tätige erhalten keine Pauschalentschädigung für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten keine Entschädigung. Die Ersatzleistungen werden nur auf Antrag gewährt.
  4. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5 Weitere Bürgermeister
Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 09.05.1996 außer Kraft.





Rott a. Inn, 13.05.2002
Gemeinde Rott a. Inn

Maier
1. Bürgermeister

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17

Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, schlug vor, die vorliegende Mustergeschäftsordnung im einzelnen zu überarbeiten. Dabei wurden folgende Änderungen bzw. Erläuterung oder Ergänzungen getroffen:

Zu § 5:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben."

Zu § 7:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemayer (mathematisches Proporzverfahren) verteilt."

Zu § 10:
Abs. 1 erhält folgende Ergänzung:
"sowie Jahresrechnungen und Bilanzen der Betreuten Wohnen GmbH".

Zu § 13 wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 1 Stimmen

Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) 3. Halbsatz lautet:
"im übrigen bis zu einem Betrag von 6.500,00 € im Einzelfall,"

Zu den übrigen Vorschlägen der Verwaltung über die Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters, bei Grundstücksangelegenheiten, bei allgemeinen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten und in Bauangelegenheiten wurden keine Einwände erhoben.


Zu § 20 Abs. 1 Satz 3 wurde auf Antrag von Gemeinderat Dr. Absmaier folgender Beschluss gefasst:

4 gegen 13 Stimmen

Dem vorliegenden Antrag auf Streichung des Satzes 3 "Während der Sitzungen ist das Rauchen nicht gestattet" wurde nicht zugestimmt.

Zu § 23:
Abs. 2 lautet:
"Die Sitzungen finden im Gemeindehaus, Sitzungssaal, Kaiserhof 3 statt. Sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und finden möglichst in einem 3-wöchigen Turnus jeweils am Donnerstag statt. Grundlage dafür ist der vom Gemeinderat genehmigte Sitzungsplan. Ab dem 01.01.2003 wird bezüglich des Wochentages vom Gemeinderat noch eine Entscheidung getroffen."

Zu § 25:
Abs. 2 Satz 1 lautet:
"Die Ladungsfrist beträgt 4 Tage."

Zu § 26:
Abs. 1 Satz 2 lautet:
"Sie sollen spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden."

Zu § 27:
Abs. 2 lautet:
"Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird verlesen. Der 1. Bürgermeister lässt über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen."

Zu § 33:
Satz 2 lautet:
"Nach 22.15 Uhr soll kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen werden."

Zu § 34:
Abs. 6 lautet:
"Jedem Mitglied des Gemeinderates wird eine Ablichtung der öffentlichen Sitzungsniederschrift übersandt."

Zu § 37:
Variante 4 Abs. 3 lautet:
"Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

  1. Rott, Kaisergarten
  2. Rott, Alpenstraße
  3. Rott, Volksschule (ab 01.01.2003)
  4. Feldkirchen, Friedhofsmauer."


Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

17 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form mit den heute beschlossenen Änderungen, Erläuterungen und Ergänzungen anzunehmen. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 12.06.1996 außer Kraft. Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten die geänderte bzw. ergänzte Geschäftsordnung.

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Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn


In die Gemeinschaftsversammlung werden von den Fraktionen folgende Gemeinderäte berufen:

17 gegen 0 Stimmen

Mitglieder: Stellvertreter:
Sebastian Mühlhuber (CSU) Hans Gilg
Agnes Ständer (CSU) Franz Ametsbichler
Ruth Sommer (SPD) Max Zangerl
Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier

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Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für den Schulverband Rott a. Inn


In die Schulverbandsversammlung wurden von den Fraktionen folgende Gemeinderäte berufen:

17 gegen 0 Stimmen

Mitglieder: Stellvertreter:
Johann Ganslmaier (CSU) Hans Gilg
Ruth Sommer (SPD) Dr. Jürgen Hüther
Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier

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Bestellung der Mitglieder und Vertreter für
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau- und Umweltausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss


In die Ausschüsse werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren von den Fraktionen folgende Gemeinderäte berufen:

 

17 gegen 0 Stimmen

  1. Haupt- und Finanzausschuss:
    Mitglieder: Stellvertreter:
    Sebastian Mühlhuber (CSU) Franz Ametsbichler
    Agnes Ständer (CSU) Georg Dünstl
    Hans Senega (CSU) Johann Ganslmaier
    Max Zangerl (SPD) Dr. Jürgen Hüther
    Dr. Klaus Absmaier (BfR) Ruth Burghardt
    Wilhelm Schüßler (RF) Renate Faryna
  2. Bau- und Umweltausschuss:
    Mitglieder: Stellvertreter:
    Franz Ametsbichler (CSU) Martin Schreyer
    Georg Dünstl (CSU) Hans Senega
    Sebastian Mühlhuber (CSU) Hans Gilg
    Max Zangerl (SPD) Ruth Sommer
    Marinus Schaber (BfR) Ruth Burghardt
    Wilhelm Schüßler (RF) Renate Faryna
  3. Rechnungsprüfungsausschuss:
    Mitglieder: Stellvertreter:
    Hans Senega (Vors.) (CSU) Agnes Ständer
    Dr. Jürgen Hüther (SPD) Ruth Sommer
    Ruth Burghardt (BfR) Dr. Klaus Absmaier

    Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Herr Hans Senega bestimmt.

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17

Bestellung von Referenten(innen)

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

17 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt 7 Referate zu bilden, dabei entfallen auf die CSU 4 Referate, auf die SPD 1 Referat und auf das Rotter Forum 1 Referat. Die Fraktion Bürger für Rott hat auf ihr Referat verzichtet. Dieser Referat wurde von der SPD übernommen.

Anschließend erfolgte die Bestellung der Referate:

Referat Referent(in) Fraktion
Straßen/Abwasser/Wasser Franz Ametsbichler CSU
Schulwesen Agnes Ständer CSU
Kultur Georg Dünstl CSU
Feuerwehr Hans Gilg CSU
Sport/Erholung Dr. Jürgen Hüther SPD
Senioren/Soziales Ruth Sommer SPD
Jugend Renate Faryna RF

17 gegen 0 Stimmen

Zur Unterstützung der Referentin für das Referat "Jugend" wurde ein Arbeitskreis gegründet, dem folgende Mitglieder angehören:

Martin Schreyer (CSU)
Dr. Jürgen Hüther (SPD)
Renate Faryna (RF)

Die Fraktion Bürger für Rott hat keinen Vertreter benannt. Der Sitz wird an einen externen Bewerber vergeben. Den Vorsitz im Arbeitskreis führt Frau Renate Faryna.

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die nächste Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 29.05.2002 stattfinden wird.

 

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Anfragen

Gemeinderätin Sommer teilte mit, dass am Mittwoch, den 15.05.2002 um 19.00 Uhr Herr Maierbacher zur Verfügung steht, Farbfotos von den Gemeinderäte für das Internet anzufertigen.

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.45 Uhr die öffentliche Sitzung.


Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin