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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 21. Februar 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Gilg Hans
Dr. Jürgen Hüther (bis 20.20 Uhr)
Georg Huber
Sebastian Mühlhuber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Grill Josef - beruflich
Dr. Jürgen Hüther - private Gründe (ab 20.20 Uhr)
Marinus Schaber - beruflich
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Manfred Furch, Kämmerer (zu TOP 2 und 3)
Ablichtung des Protokolls an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
- Genehmigung Protokoll vom 31.01.2002
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2002;
Beratung und Beschluss
- Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2001-2005;
Beschluss und Beratung
- Antrag Radlmeier Georg, Arbing, auf Beschränkung der
Verbindungsstraße auf 3,5 t
- Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Ladenschlussverordnung;
Regelung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
- Rotter Ausee;
a) Beratung und Beschluss über neue Parkplatzgebühren in Euro
b) Anordnung eines Parkverbots auf der Zufahrtsstraße im Anschluss an
die Innwerkssied-
lung
- Bekanntgaben
- Anfragen
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 31.01.2002
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 31.01.2002
ohne Einwände genehmigt.
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Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2002;
Beratung und Beschluss
Einführend wies Bürgermeister Maier darauf hin, dass der Haushalt in 2
Sitzungen des Finanzausschusses am 24.01.2002 und 18.02.2002 und in der
Gemeinderatssitzung am 31.01.2002 eingehend vorbehandelt wurde. Ein
überarbeiteter Entwurf des Haushalts und des Finanzplanes wurde allen
Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Weitere Anregungen und Änderungen
wurden nicht vorgebracht. Der Handlungsspielraum ist ausgereizt, wenn die
gesetzten Prioritäten realisiert werden sollen.
Vorrangige Maßnahmen, wie die Sanierung und der Umbau des Kath.
Kindergartens der Kirchenstiftung Rott a. Inn, die
Oberflächenentwässerung und der Ausbau der Ortsdurchfahrt Arbing sowie
der Ausbau des Schulweges bis zur Haager Straße mit Erneuerung des Kanals
und der Wasserleitung ab der Bahnhofstraße und die Verlängerung in die
Benedikt-Lutz-Straße bilden die Schwerpunkte des Haushalts. Daneben gilt
es verschiedene begonnene Maßnahmen, wie z. B. der Gehweg an der
Bahnhofstraße (Aufbringen eines Olympia-Mastex-Belages) fertig zu
stellen.
Wegen der angespannten Haushaltslage wurde der Ausbau des Mitterweges auf
das Jahr 2003 verschoben. Sollte jedoch der Verkauf des
Gewerbegrundstückes "Am Eckfeld" 2002 möglich werden und wenn
bis dahin eine verbindliche Zuschusszusage vorliegt, kann der Ausbau
vorgezogen werden. Weiter berücksichtigt ist im Haushalt ein Ansatz für
den vereinfachten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße
Feldkirchen-Rottbrücke, wobei der notwendige Grunderwerb bereits
getätigt ist.
Entscheidend für den Haushaltsausgleich ist die Verlängerung der
bestehenden Kredite und die Verschiebung zur Zahlung der Beträge an die
BLS auf die Jahre 2003 und 2004.
Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht zum
Haushaltsplan 2002 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2001-2005.
Vorweg wies er darauf hin, dass nach dem Beschluss der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion nach dreijähriger Übergangsphase in der
öffentlichen Verwaltung zum 01.01.2002 auf EURO umgestellt wurde.
Das Haushaltsvolumen beträgt 5.794.200,00 €. Die Hebesätze betragen
für die
- Grundsteuer A 275 %
- Grundsteuer B 300 %
Im Vorjahr wurde aufgrund der Globalkalkulation vom Gemeinderat die
Wassergebühr zum 01.01.2002 auf 1,01 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde
die Grundgebühr verdoppelt und beträgt bei einem Wasserzähler mit 2,5
m³/h Nenndurchfluss auf 24,54 €/Jahr.
Im laufenden Haushalts ist es wie im Vorjahr nicht möglich, weder den
Verwaltungshaushalt auszugleichen, noch den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbetrag zur ordentlichen Tilgung der Kredite an den
Vermögenshaushalt zuzuführen. Weil wegen Mehrausgaben für
Klärschlammentsorgung, Anschaffung von Wasserzählern und Abführung der
Umsatzsteuer der Verbesserungsbeiträge ein Ausgleich des
Verwaltungshaushalts nicht möglich ist, muss ein Betrag von 80.700 €
vom Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Die im laufenden Haushaltsjahr im Gesamtbetrag fällig werdenden Kredite
über 255.645,94 € sollen bis 2003 verlängert werden. Im kommenden
Haushaltsjahr können diese Kredite teilweise über den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungshaushalt getilgt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung konnte
von 1.173,66 € auf 1.078,36 € reduziert werden.
Gemeinderat Dr. Hüther stellte fest, dass die Hauptsummen der Ansätze
für die Turnhalle in den Jahren 2003 und 2004 fließen werden. Nachdem
der noch amtierende Gemeinderat die Vorarbeit (Besichtigung von
Turnhallen) geleistet hat, sollte auch dieser Gemeinderat den Beschluss
zur Planausführung treffen.
Bürgermeister Maier entgegnete, dass Voraussetzung für den Baubeginn
eine zeitnahe Zuschussgewährung ist. Im Jahr 2002 sind für die Planung
60.000,00 €, aufgeteilt zur Hälfte in Gemeinde und Schulverband
angesetzt, wobei davon ausgegangen wird, dass ein beschränkter
Architektenwettbewerb durchgeführt wird und im Jahr 2003 der Baubeginn
erfolgen kann.
Nach weiterer Beratung und der Verlesung der Haushaltssatzung wurde
folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Aufgrund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.435.200
€
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.393.700
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) 275 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2002 in Kraft.
Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den
Maier
1. Bürgermeister
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Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2001-2005;
Beschluss und Beratung
Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre
2001-2005 bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte
folgender Beschluss gefasst werden:
15 gegen 0 Stimmen
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2001-2005 wird
zugestimmt.
Im Anschluss daran gab 1. Bürgermeister Maier in eigener Sache zum
Schreiben des Fördervereins "Neue Turnhalle Rott a. Inn e.V."
zum Thema Neubau der Turnhalle Rott a. Inn folgende Erklärung zur
Richtigstellung ab:
"Unter anderem wird in einem gesondert kräftig herausgestellten
Absatz folgendes mitgeteilt: Nach Aussage eines Mitgliedes der Regierung
von Oberbayern hat der im Gemeinderat beschlossene Antrag auf vorzeitigen
Baubeginn so lange keine Wirkung, so lange kein Auftrag für eine
Bauplanung und Kostenermittlung bei der Regierung liegt."
Diese Aussage ist falsch. Wie uns Herr Regierungsamtmann Norbert
Müller als zuständiger Sachbearbeiter für Zuwendungen nach Art. 10 FAG
von der Regierung von Oberbayern am 21.01.2002 schriftlich bestätigt hat,
sind die von der Gemeinde vorzulegenden Unterlagen vollzählig.
Die Faxmitteilung vom 21.02.2002 ist Bestandteil des Protokolls und wird
als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.
Anschließend verlies Gemeinderat Dr. Hüther um 20.20 Uhr entschuldigt
die Sitzung.
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Antrag Radlmeier Georg, Arbing, auf Beschränkung der
Verbindungsstraße auf 3,5 t
Herr Georg Radlmeier, Arbing 5, 83561 Rott a. Inn, hat mündlich
bei der Verwaltung vorgesprochen und beantragt, die Stichstraße ab der
Einmündung der Kreisstraße RO 45 nach Arbing wegen Verhütung
außerordentlicher Schäden auf 3,5 to zu beschränken.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt im Einvernehmen mit der
Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn nach §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art.
2-4 ZustGV zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße ein
Verbot für Fahrzeuge über das tatsächliche Gewicht von 3,5 to. Das
Verkehrszeichen mit einer Beschränkung auf 3,5 to (VZ-Nr. 262) im Bereich
der Einmündung von der Kreisstraße RO 45 in die Ortsstraße durch Arbing
ist aufzustellen. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist zu
erlassen.
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Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Ladenschlussverordnung;
Regelung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Mit Schreiben vom 21.01.2002 weist das Landratsamt Rosenheim auf
die vorgesehene Aktualisierung der Regierung von Oberbayern der Anlage 1
zu § 1 Ladenschlussverordnung (LSchlV) hin. Danach gelten für Kur-,
Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte mit besonders starken
Fremdenverkehr Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten, wonach
der Verkauf eines bestimmten Warensortiments auch sonn- und feiertags
sowie samstags außerhalb der generellen Öffnungszeiten zulässig ist.
Nachdem aufgrund der Wiederöffnung der Rotter Kirche in diesem Jahr Grund
zur Annahme für den Bedarf einer Ausnahmeregelung besteht, wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich einen entsprechenden
Aufnahmeantrag über das Landratsamt Rosenheim bei der Regierung von
Oberbayern einzureichen.
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beantragt die Aufnahme der Gemeinde Rott a. Inn in die
Anlage zu § 1 LSchV zum Verkauf eines bestimmten Warensortiments auch
sonn- und feiertags sowie samstags außerhalb der generellen
Öffnungszeiten. Grund dafür ist die zu erwartende starke Frequentierung
der Rotter Kirche nach ihrer Wiedereröffnung. Ein entsprechender
Aufnahmeantrag ist über das Landratsamt Rosenheim bei der Regierung von
Oberbayern einzureichen.
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Rotter Ausee;
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Beratung und Beschluss über neue Parkplatzgebühren
in Euro
Von Seiten der Verwaltung wurde eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Jahre 1999-2002 vom 21.02.2002
vorgelegt. Das Ergebnis weist eine Deckungslücke von 7.277,50 € aus.
Es wird daher vorgeschlagen, die Parkgebühren für Einheimische auf
1,00 € und für Auswärtige auf 3,00 € zu erhöhen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt zu, die Parkgebühren für den Rotter Ausee
mit Beginn der Sommersaison 2002 für Einheimische auf 1,00 € und für
Auswärtige auf 3,00 € festzusetzen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung
vom 21.02.2002 ist Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 2
dieser Niederschrift beigefügt.
- Anordnung eines Parkverbots auf der Zufahrtsstraße im Anschluss an
die Innwerkssiedlung
Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit während der Badessaison
bezüglich der parkenden Fahrzeuge entlang der Zufahrtsstraße zum Rotter
Ausee wird vorgeschlagen, im Anschluss an die Innwerkssiedlung in
Absprache mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn ein Parkverbot zu
erlassen.
Der Sachverhalt wird bei einem Ortstermin der mit Polizeiinspektion
Wasserburg geprüft und zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat vorgelegt.
Gemeinderat Zangerl wies auf die schadhafte Fahrbahnbankette hin. Ein
Auffüllung sei unbedingt notwendig.
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- am 14.02.2002 eine Anliegerbesprechung mit Herrn Arch. Scheck im
Baugebiet Rott-Nord zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
stattgefunden hat. Es wurden von den Eltern und Kindern eine Vielzahl
von Wünschen und Anregungen vorgetragen. Um diese umzusetzen, wurden
allen Anwesenden ein Grundrissplan ausgehändigt, in dem sie
Vorschläge einzeichnen können. Die zurückgegebenen Pläne werden in
der Verwaltung von Arch. Scheck gesammelt und ausgewertet;
- das angebotene Seminar "Unser Dorf soll schöner werden und hat
Zukunft" in Nußdorf wegen zu geringer Beteiligung abgesagt
wurde;
- die Fa. RWE-DEA, Hamburg, beabsichtigt, im Rotter Forst einen
Bohrplatz einzurichten, um eine ca. 2.200 m tiefe Bohrung zur
Untersuchung auf Kohlenwasserstoffvorkommen durchzuführen. Die
Bohrzeit soll voraussichtlich 2 Monate betragen. Ein ausführliche
Behandlung ist in der nächsten Sitzung vorgesehen;
- das Kreisjugendamt mit Schreiben vom 13.02.2002 unter Hinweis auf
die Sitzung des Gemeinderats Rott a. Inn vom 12.06.2001 um
Sachstandsmitteilung zu dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen
Standort an der Alpenstraße für die Errichtung eines Kindergartens
bittet.
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Anfragen
- Gemeinderat Zangerl teilte mit, dass er erfahren hat, dass der
Bauhofleiter eigenmächtig einen Auftrag zum Abfahren von Aushubmaterial
mit Kosten von ca. 18.000,00 DM erteilt hat.
Bürgermeister Maier stellte richtig, dass beim Abbruch des
Hochbehälters die Zufahrtsstraße stark beschädigt wurde. Der Auftrag
zur Auskofferung der Straße wurde vom 1. Bürgermeister erteilt und
belief sich auf 9.000,00 DM.
- Auf die Anfrage von Gemeinderätin Burghardt im Bezug auf die
Parkplatzsituation beim Betreuten Wohnen teilte Bürgermeister Maier
mit, dass inzwischen ein schriftliches Angebot der Fa. Zangerl zum
Vermieten von 15 Stellplätzen im Bereich des Innkaufs vorliegt.
- Gemeinderätin Ständer berichtete aus der Arbeitskreissitzung
Dorfgemeinschaft vom 18.02.2002 und resümierte, dass zum Thema Jugend
eine Jugendbefragung mittels einer Fragebogenaktion durchgeführt werden
soll. Sie bittet dafür um Unterstützung dahingehend, dass im
Mitteilungsblatt der Gemeinde eine halbe Seite zur Verfügung gestellt
und im Internet entsprechend darauf hingewiesen wird. Einwände dagegen
wurden nicht erhoben.
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde Schechen eine
ähnliche Jugendbefragung durchgeführt hat.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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