Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 21. Februar 2002 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Gilg Hans
Dr. Jürgen Hüther (bis 20.20 Uhr)
Georg Huber
Sebastian Mühlhuber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Grill Josef - beruflich
Dr. Jürgen Hüther - private Gründe (ab 20.20 Uhr)
Marinus Schaber - beruflich

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Manfred Furch, Kämmerer (zu TOP 2 und 3)

Ablichtung des Protokolls an die Gemeinderäte am:


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 31.01.2002
  2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2002;
    Beratung und Beschluss
  3. Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2001-2005;
    Beschluss und Beratung
  4. Antrag Radlmeier Georg, Arbing, auf Beschränkung der Verbindungsstraße auf 3,5 t
  5. Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Ladenschlussverordnung;
    Regelung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
  6. Rotter Ausee;
    a) Beratung und Beschluss über neue Parkplatzgebühren in Euro
    b) Anordnung eines Parkverbots auf der Zufahrtsstraße im Anschluss an die Innwerkssied-
    lung
  7. Bekanntgaben
  8. Anfragen


TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 31.01.2002

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 31.01.2002 ohne Einwände genehmigt.

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Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2002;
Beratung und Beschluss


Einführend wies Bürgermeister Maier darauf hin, dass der Haushalt in 2 Sitzungen des Finanzausschusses am 24.01.2002 und 18.02.2002 und in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2002 eingehend vorbehandelt wurde. Ein überarbeiteter Entwurf des Haushalts und des Finanzplanes wurde allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Weitere Anregungen und Änderungen wurden nicht vorgebracht. Der Handlungsspielraum ist ausgereizt, wenn die gesetzten Prioritäten realisiert werden sollen.
Vorrangige Maßnahmen, wie die Sanierung und der Umbau des Kath. Kindergartens der Kirchenstiftung Rott a. Inn, die Oberflächenentwässerung und der Ausbau der Ortsdurchfahrt Arbing sowie der Ausbau des Schulweges bis zur Haager Straße mit Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung ab der Bahnhofstraße und die Verlängerung in die Benedikt-Lutz-Straße bilden die Schwerpunkte des Haushalts. Daneben gilt es verschiedene begonnene Maßnahmen, wie z. B. der Gehweg an der Bahnhofstraße (Aufbringen eines Olympia-Mastex-Belages) fertig zu stellen.
Wegen der angespannten Haushaltslage wurde der Ausbau des Mitterweges auf das Jahr 2003 verschoben. Sollte jedoch der Verkauf des Gewerbegrundstückes "Am Eckfeld" 2002 möglich werden und wenn bis dahin eine verbindliche Zuschusszusage vorliegt, kann der Ausbau vorgezogen werden. Weiter berücksichtigt ist im Haushalt ein Ansatz für den vereinfachten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Feldkirchen-Rottbrücke, wobei der notwendige Grunderwerb bereits getätigt ist.
Entscheidend für den Haushaltsausgleich ist die Verlängerung der bestehenden Kredite und die Verschiebung zur Zahlung der Beträge an die BLS auf die Jahre 2003 und 2004.

Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht zum Haushaltsplan 2002 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2001-2005. Vorweg wies er darauf hin, dass nach dem Beschluss der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nach dreijähriger Übergangsphase in der öffentlichen Verwaltung zum 01.01.2002 auf EURO umgestellt wurde.
Das Haushaltsvolumen beträgt 5.794.200,00 €. Die Hebesätze betragen für die

  • Grundsteuer A 275 %
  • Grundsteuer B 300 %
  • Gewerbesteuer 320 %.

Im Vorjahr wurde aufgrund der Globalkalkulation vom Gemeinderat die Wassergebühr zum 01.01.2002 auf 1,01 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde die Grundgebühr verdoppelt und beträgt bei einem Wasserzähler mit 2,5 m³/h Nenndurchfluss auf 24,54 €/Jahr.
Im laufenden Haushalts ist es wie im Vorjahr nicht möglich, weder den Verwaltungshaushalt auszugleichen, noch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag zur ordentlichen Tilgung der Kredite an den Vermögenshaushalt zuzuführen. Weil wegen Mehrausgaben für Klärschlammentsorgung, Anschaffung von Wasserzählern und Abführung der Umsatzsteuer der Verbesserungsbeiträge ein Ausgleich des Verwaltungshaushalts nicht möglich ist, muss ein Betrag von 80.700 € vom Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Die im laufenden Haushaltsjahr im Gesamtbetrag fällig werdenden Kredite über 255.645,94 € sollen bis 2003 verlängert werden. Im kommenden Haushaltsjahr können diese Kredite teilweise über den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt getilgt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung konnte von 1.173,66 € auf 1.078,36 € reduziert werden.

Gemeinderat Dr. Hüther stellte fest, dass die Hauptsummen der Ansätze für die Turnhalle in den Jahren 2003 und 2004 fließen werden. Nachdem der noch amtierende Gemeinderat die Vorarbeit (Besichtigung von Turnhallen) geleistet hat, sollte auch dieser Gemeinderat den Beschluss zur Planausführung treffen.
Bürgermeister Maier entgegnete, dass Voraussetzung für den Baubeginn eine zeitnahe Zuschussgewährung ist. Im Jahr 2002 sind für die Planung 60.000,00 €, aufgeteilt zur Hälfte in Gemeinde und Schulverband angesetzt, wobei davon ausgegangen wird, dass ein beschränkter Architektenwettbewerb durchgeführt wird und im Jahr 2003 der Baubeginn erfolgen kann.


Nach weiterer Beratung und der Verlesung der Haushaltssatzung wurde folgender Beschluss gefasst:

15 gegen 0 Stimmen

Aufgrund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.435.200 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.393.700 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 275 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 €
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2002 in Kraft.

Gemeinde Rott a. Inn

Rott a. Inn, den

Maier
1. Bürgermeister

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Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2001-2005;
Beschluss und Beratung


Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2001-2005 bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte folgender Beschluss gefasst werden:

15 gegen 0 Stimmen

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2001-2005 wird zugestimmt.

Im Anschluss daran gab 1. Bürgermeister Maier in eigener Sache zum Schreiben des Fördervereins "Neue Turnhalle Rott a. Inn e.V." zum Thema Neubau der Turnhalle Rott a. Inn folgende Erklärung zur Richtigstellung ab:

"Unter anderem wird in einem gesondert kräftig herausgestellten Absatz folgendes mitgeteilt: Nach Aussage eines Mitgliedes der Regierung von Oberbayern hat der im Gemeinderat beschlossene Antrag auf vorzeitigen Baubeginn so lange keine Wirkung, so lange kein Auftrag für eine Bauplanung und Kostenermittlung bei der Regierung liegt."
Diese Aussage ist falsch. Wie uns Herr Regierungsamtmann Norbert Müller als zuständiger Sachbearbeiter für Zuwendungen nach Art. 10 FAG von der Regierung von Oberbayern am 21.01.2002 schriftlich bestätigt hat, sind die von der Gemeinde vorzulegenden Unterlagen vollzählig.
Die Faxmitteilung vom 21.02.2002 ist Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

Anschließend verlies Gemeinderat Dr. Hüther um 20.20 Uhr entschuldigt die Sitzung.

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Antrag Radlmeier Georg, Arbing, auf Beschränkung der Verbindungsstraße auf 3,5 t


Herr Georg Radlmeier, Arbing 5, 83561 Rott a. Inn, hat mündlich bei der Verwaltung vorgesprochen und beantragt, die Stichstraße ab der Einmündung der Kreisstraße RO 45 nach Arbing wegen Verhütung außerordentlicher Schäden auf 3,5 to zu beschränken.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn nach §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2-4 ZustGV zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße ein Verbot für Fahrzeuge über das tatsächliche Gewicht von 3,5 to. Das Verkehrszeichen mit einer Beschränkung auf 3,5 to (VZ-Nr. 262) im Bereich der Einmündung von der Kreisstraße RO 45 in die Ortsstraße durch Arbing ist aufzustellen. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erlassen.

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Vollzug des Ladenschlussgesetzes und der Ladenschlussverordnung;
Regelung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen


Mit Schreiben vom 21.01.2002 weist das Landratsamt Rosenheim auf die vorgesehene Aktualisierung der Regierung von Oberbayern der Anlage 1 zu § 1 Ladenschlussverordnung (LSchlV) hin. Danach gelten für Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte mit besonders starken Fremdenverkehr Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten, wonach der Verkauf eines bestimmten Warensortiments auch sonn- und feiertags sowie samstags außerhalb der generellen Öffnungszeiten zulässig ist. Nachdem aufgrund der Wiederöffnung der Rotter Kirche in diesem Jahr Grund zur Annahme für den Bedarf einer Ausnahmeregelung besteht, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich einen entsprechenden Aufnahmeantrag über das Landratsamt Rosenheim bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beantragt die Aufnahme der Gemeinde Rott a. Inn in die Anlage zu § 1 LSchV zum Verkauf eines bestimmten Warensortiments auch sonn- und feiertags sowie samstags außerhalb der generellen Öffnungszeiten. Grund dafür ist die zu erwartende starke Frequentierung der Rotter Kirche nach ihrer Wiedereröffnung. Ein entsprechender Aufnahmeantrag ist über das Landratsamt Rosenheim bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

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Rotter Ausee;

  1. Beratung und Beschluss über neue Parkplatzgebühren in Euro

    Von Seiten der Verwaltung wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Jahre 1999-2002 vom 21.02.2002 vorgelegt. Das Ergebnis weist eine Deckungslücke von 7.277,50 € aus. Es wird daher vorgeschlagen, die Parkgebühren für Einheimische auf 1,00 € und für Auswärtige auf 3,00 € zu erhöhen.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                      14 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat stimmt zu, die Parkgebühren für den Rotter Ausee mit Beginn der Sommersaison 2002 für Einheimische auf 1,00 € und für Auswärtige auf 3,00 € festzusetzen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 21.02.2002 ist Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

  2. Anordnung eines Parkverbots auf der Zufahrtsstraße im Anschluss an die Innwerkssiedlung


Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit während der Badessaison bezüglich der parkenden Fahrzeuge entlang der Zufahrtsstraße zum Rotter Ausee wird vorgeschlagen, im Anschluss an die Innwerkssiedlung in Absprache mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn ein Parkverbot zu erlassen.
Der Sachverhalt wird bei einem Ortstermin der mit Polizeiinspektion Wasserburg geprüft und zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat vorgelegt.

Gemeinderat Zangerl wies auf die schadhafte Fahrbahnbankette hin. Ein Auffüllung sei unbedingt notwendig.

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. am 14.02.2002 eine Anliegerbesprechung mit Herrn Arch. Scheck im Baugebiet Rott-Nord zur Errichtung eines Kinderspielplatzes stattgefunden hat. Es wurden von den Eltern und Kindern eine Vielzahl von Wünschen und Anregungen vorgetragen. Um diese umzusetzen, wurden allen Anwesenden ein Grundrissplan ausgehändigt, in dem sie Vorschläge einzeichnen können. Die zurückgegebenen Pläne werden in der Verwaltung von Arch. Scheck gesammelt und ausgewertet;
  2. das angebotene Seminar "Unser Dorf soll schöner werden und hat Zukunft" in Nußdorf wegen zu geringer Beteiligung abgesagt wurde;
  3. die Fa. RWE-DEA, Hamburg, beabsichtigt, im Rotter Forst einen Bohrplatz einzurichten, um eine ca. 2.200 m tiefe Bohrung zur Untersuchung auf Kohlenwasserstoffvorkommen durchzuführen. Die Bohrzeit soll voraussichtlich 2 Monate betragen. Ein ausführliche Behandlung ist in der nächsten Sitzung vorgesehen;
  4. das Kreisjugendamt mit Schreiben vom 13.02.2002 unter Hinweis auf die Sitzung des Gemeinderats Rott a. Inn vom 12.06.2001 um Sachstandsmitteilung zu dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standort an der Alpenstraße für die Errichtung eines Kindergartens bittet.

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Anfragen

  • Gemeinderat Zangerl teilte mit, dass er erfahren hat, dass der Bauhofleiter eigenmächtig einen Auftrag zum Abfahren von Aushubmaterial mit Kosten von ca. 18.000,00 DM erteilt hat.
    Bürgermeister Maier stellte richtig, dass beim Abbruch des Hochbehälters die Zufahrtsstraße stark beschädigt wurde. Der Auftrag zur Auskofferung der Straße wurde vom 1. Bürgermeister erteilt und belief sich auf 9.000,00 DM.
  • Auf die Anfrage von Gemeinderätin Burghardt im Bezug auf die Parkplatzsituation beim Betreuten Wohnen teilte Bürgermeister Maier mit, dass inzwischen ein schriftliches Angebot der Fa. Zangerl zum Vermieten von 15 Stellplätzen im Bereich des Innkaufs vorliegt.
  • Gemeinderätin Ständer berichtete aus der Arbeitskreissitzung Dorfgemeinschaft vom 18.02.2002 und resümierte, dass zum Thema Jugend eine Jugendbefragung mittels einer Fragebogenaktion durchgeführt werden soll. Sie bittet dafür um Unterstützung dahingehend, dass im Mitteilungsblatt der Gemeinde eine halbe Seite zur Verfügung gestellt und im Internet entsprechend darauf hingewiesen wird. Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
    Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde Schechen eine ähnliche Jugendbefragung durchgeführt hat.
   

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin