Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 25. Oktober 2001 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Franz Ametsbichler
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 20.15 Uhr)

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Ruth Burghardt - beruflich
Josef Grill - beruflich
Sebastian Mühlhuber - beruflich
Max Zangerl - beruflich (bis 20.05 Uhr)

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Toni und Dr. Hannah Stegmayer, Kiefersfelden (Steinbildhauer) zu TOP 2

Ablichtung an Gemeinderäte am 02.11.2001

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. a) Genehmigung Protokoll vom 27.09.2001
    b) Genehmigung Protokoll vom 11.10.2001
  2. Dorferneuerung Rott a. Inn;
    Bericht zu der am 25.10.2001 stattgefundenen Sitzung der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft und Beschluss zur künstlerischen Gestaltung
  3. Vollzug der Kinder- und Jugendhilfegesetze;
    Integrationshort Wasserburg a. Inn;
    Kostenbeteiligung der Gemeinden an den Personalkostenzuschüssen
  4. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
    Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms;
    Stellungnahme der Gemeinde
  5. Bauernmarkt Rott a. Inn;
    Anpassung der bestehenden Marktordnung
  6. Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn;
    Erweiterung des Geltungsbereiches
  7. Gemeindeverbindungsstraßen;
    Anträge auf Zuwendungen nach Art. 136 Abs. 2 Satz 2 FAG;
    Vorlage der überarbeiteten Planungen und aktuelle Kostenermittlung
  8. Bebauungsplan Gartenweg-Süd;
    Vorlage der Entwürfe des Architekten und Billigungsbeschluss sowie Verlängerung der Veränderungssperre
  9. Vollzug des KAG;
    Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
  10. Bekanntgaben
  11. Anfragen

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

1a)

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Genehmigung Protokoll vom 27.09.2001

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 27.09.2001 ohne Einwände genehmigt

1b)

13

Genehmigung Protokoll vom 11.10.2001

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 11.10.2001 ohne Einwände genehmigt

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Dorferneuerung Rott a. Inn;
Bericht zu der am 25.10.2001 stattgefundenen Sitzung der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft und Beschluss zur künstlerischen Gestaltung

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass vor der heutigen Sitzung um 17.00 Uhr eine Sitzung der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung stattgefunden hat und begrüßte dazu das Ehepaar Stegmayer aus Kiefersfelden. Das Ehepaar Stegmayer hat ein Expose zum künstlerischen Konzept für das historische Dorfzentrum der Gemeinde Rott a. Inn erarbeitet, das in der letzten Sitzung den Fraktionen zur Einsichtnahme ausgehändigt wurde. Der Abschluss der Dorferneuerung soll im Wandbereich des Durchgangs im Kaiserhof mit 2 übereinander geschichteten Glasplatten als Siebdruck dokumentiert werden, wobei die Dorferneuerung zu den Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 DM einen Zuschuss in Höhe von 50 % gewährt.

Im Anschluss daran stellten die Eheleute Stegmayer ihr Gesamtkonzept vor. Das Konzept gliedert sich in nachfolgende vier wesentliche Elemente, wobei als bedeutungsvolles geschichtliche Element die Ergänzung der Rotter Achse durch eine Zeitachse vorgesehen ist:

  • Dokumentaiton der Dorferneuerung, die das Gesamtkonzept deutlich veranschaulicht
  • Zeitschwellen auf der Rotter Achse mit ausgewählten Daten, Namen und Texten
  • Zeitbaum (Stehle) im Friedhof als Monument der Durchdringung von Welt und Kirche
  • Beschriftung der Stirnwand des Gemeindegebäudes

Diese vorgenannten Gestaltungselemente wurden durch das Ehepaar Stegmayer ausführlich und eindrucksvoll vorgestellt. Grundlage waren die in Rott selbst vorgefundenen Zeitzeugen. Dies ist zu einem die Schrift als Inschrift und noch auffallender als Bestandteil der ehemaligen Klosterbibliothek, die von außerordentlicher Bedeutung in der Geschichte von Rott a. Inn sein muss und zum anderen der Stein als Material der Bepflasterung und Sichtbarmachung der Klostergrundmauern.

Nach der Vorstellung dankte Bürgermeister Maier dem Ehepaar Stegmayer für den aufschlussreichen Vortrag ihrer Arbeit. Vorrangig steht heute zur Entscheidung der Auftrag der Dokumentation der Dorferneuerung entsprechend der vorliegenden Musterglasplatte an Herrn Stegmayer. Die Teilnehmergemeinschaft hat dazu bereits einen Beschluss gefasst. Die übrigen Gestaltungselemente (Zeitschwellen, Stehle und Beschriftung am Gemeindehaus) werden vorerst zurückgestellt und bedürfen noch einer weitergehenden Befassung.

Analog zum Beschluss der Teilnehmergemeinschaft wurde nach eingehender Beratung folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt zu, zum Abschluss der Dorferneuerung eine Dokumentationstafel aus Glas entsprechend der vorliegenden Mustertafel erstellen zu lassen. Der Auftrag dafür wird an den Steinbildhauer Toni Stegmayer, 83088 Kiefersfelden erteilt und umfasst zwei übereinander geschichtete Glasplatten (Sicherheitsglas), die bildlich die Dorferneuerungsmaßnahmen rund um die Rotter Achse darstellen.
Die Maßnahme wird bis zu einem Gesamtbudget von 10.000,00 DM ausgeführt. Der Zuschuss der Dorferneuerung beträgt 50 %.

Im Anschluss daran verließen Herr und Frau Stegmayer den Sitzungsraum.

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Vollzug der Kinder- und Jugendhilfegesetze;
Integrationshort Wasserburg a. Inn;
Kostenbeteiligung der Gemeinden an den Personalkostenzuschüssen


Im Integrationshort Wasserburg a. Inn werden auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden betreut. Diese Kinder besuchen größtenteils vormittags die in der Nähe liegende Förderschule und wechseln mittags in den Integrationshort über, in dem eine besondere Betreuung angeboten wird. Am 11.09.2001 fand ein Informationsgespräch mit den umliegenden Gemeinden und dem Träger, der Stiftung Attl, statt. Inhalt dieses Gesprächs war die Kostenbeteiligung der Gemeinden an den Personalkostenzuschüssen. Analog zum BayKiG beteiligt sich der Freistaat Bayern mit 40 % an den Personalkosten des Erziehungspersonals, wenn 40 % die beteiligten Kommunen anteilsmäßig leisten. 20 % entfallen auf dem Träger, die Stiftung Attl. Dies bedeutet, dass bei einer Belegung von 44 Kindern im Hortjahr 2001/2002 voraussichtlich für die beteiligten Gemeinden ein Personalkostenzuschuss in Höhe von ca. 3.300,00 DM pro Kind maßgebend ist.
Nach Mitteilung der Stiftung Attl hat entgegen einer früherer Auskunft ein 1 Kind aus der Gemeinde Rott a. Inn in der Zeit vom 01.05.-31.07.2001 den Integrationshort in Wasserburg a. Inn besucht. Die Kosten dafür betragen ca. 825,00 DM.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der anteiligen förderfähigen Personalkosten in Höhe von 40 % für den Besuch des Integrationshorts der Stiftung Attl in Wasserburg a. Inn der Kinder aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Rott a. Inn grundsätzlich zu.
Die Personalkostenanteile werden nur für die Dauer des Hortbesuches eines Kindes berechnet.
Jede Gemeinde erhält im September eines jeden Jahres eine Information, welche Kinder namentlich aus ihrem Gemeindebereich den Integrationshort besuchen. Änderungen während eines Schuljahres werden ebenfalls mitgeteilt.
Für die Kinder aus der Gemeinde Rott a. Inn, die schon seit Januar 2001 den Integrationskindergarten besuchen, übernimmt die Gemeinde rückwirkend anteilig die Personalkosten (im vorliegenden Fall (825,00 DM).
Grundlage der anfallenden Personalkosten ist die Kostenerstattung des Landratsamtes Rosenheim.

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Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms;
Stellungnahme der Gemeinde

Mit Schreiben vom 14.09.2001 hat das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mitgeteilt, dass der Ministerrat in seiner Sitzung am 24.07.2001 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen hat. Das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 14 Abs. 5 und 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 5 BayLplG wurde eingeleitet. Gegenstand der Gesamtfortschreibung ist die Einführung des Prinzips der Nachhaltigkeit in die Landesentwicklung.
Die Gemeinde Rott a. Inn ist nach wie vor als Kleinzentrum im Landesentwicklungsprogramm eingestuft. Neu hingegen ist, dass Rott a. Inn jetzt zum Oberzentrum Rosenheim gezählt wird. Im Sektor Fremdenverkehr bleibt die Gemeinde Rott a. Inn jedoch der Stadt Wasserburg zugeordnet.

Die Gesamtfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm liegt in der Verwaltung zur Einsichtnahme auf. Soweit Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingebracht werden, sind diese bis spätestens 15.12.2001 der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes mitzuteilen. Es ist vorgesehen, das LEP in einer der nächsten Sitzungen abschließend zu behandeln.

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Bauernmarkt Rott a. Inn;
Anpassung der bestehenden Marktordnung

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verwies auf den bestehenden Mietvertrag mit dem Bauernmarkt Rott a. Inn. Von Seiten des Bauernmarktes wird eine Änderung bzw. Anpassung der bestehenden Marktordnung angeregt.

In dem Zusammenhang wurde das Ergebnis einer Analyse des Bauernmarktes durch die Hausw. Oberrätin Gertraud Bruckmaier über die Optimierung der Bayer. Bauernmärkte bekannt gegeben. Das übereinstimmende Resümee ergab von dieser Seite ein Lob für den Markt hinsichtlich der Warenpräsentation, Marktatmosphäre und Teamgeist.

Nach Vortrag der Änderungen und Ergänzungen wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst:

13 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt der Marktordnung in der geänderten Fassung vom Oktober 2001 des Vereins zur Errichtung und Betreuung eines Bauernmarktes in Rott a. Inn zu. Die Marktordnung ist Bestandteil des Protokolls und wird als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

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Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn;
Erweiterung des Geltungsbereiches

Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass im Zuge der Dorferneuerung 1990 eine Werbeanlagensatzung erlassen wurde. Es ist vorgesehen, die Ortsbereiche Rott-Nord und Stögerfeld-Süd in den Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung einzubeziehen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt zu, den Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn vom 26.01.1990 um die Baugebiete Rott-Nord und Stögerfeld-Süd zu erweitern. § 1 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend zu ändern. Der neue Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Gemeinderat Dünstl regte eine Überarbeitung der Satzung an.

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Gemeindeverbindungsstraßen;
Anträge auf Zuwendungen nach Art. 136 Abs. 2 Satz 2 FAG;
Vorlage der überarbeiteten Planungen und aktuelle Kostenermittlung

Bezugnehmend auf TOP 8 der Sitzung vom 11.10.2001 wurden Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Mayer, Griesstätt wie folgt eingeholt:

Maßnahme Kosten DM
Sanierung GVStr. Feldkirchen-Unterwöhrn (bis Rotter
Brücke) 83.000,00 DM
Straßenverbreiterung Meiling-Eichmühle 708.000,00 DM
Zuschuss (FAG-Mittel) 50 % = 354.000,00 DM
Straßenverbreiterung Meiling-Eichmühle (inkl. Decken
verstärkung Unterlohen) 757.000,00 DM
Zuschuss (FAG-Mittel) 50 % = 378.500,00 DM
Deckenverstärkung Unterlohen 49.000,00 DM
Zuschuss (FAG-Mittel) 50 % = 24.500,00 DM
Geh- und Radweg Meiling-Unterlohen 121.000,00 DM
Zuschuss (FAG-Mittel) 50 % = 60.500,00 DM

Die Kostenschätzung für den Ausbau der GVStr. Stögerfeld-Süd bis B 15 einschl. des Geh- und Radweges wird vom Ingenieurbüro Infra, Rosenheim, auf insgesamt 350.000,00 DM angegeben.
Gemeinderat Zangerl regte an, die Straßenbreite wegen des Schwerlastverkehrs der dort ansässigen Speditionen auf 6,00 m festzulegen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, folgende Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2002 für die Mittelgewährung nach FAG beim Landratsamt Rosenheim nach Priorität mit den entsprechenden Kostenschätzungen und Planungen anzumelden:

1. GVStr. Stögerfeld-Süd bis B 15 einschl. Neubau eines Geh- und Radweges

2. Straßenverbreiterung GVStr. Meiling-Eichmühle (inkl. Deckenverstärkung) mit       Geh- und Radweg Meiling-Unterlohen

3. Geh- und Radweg Ortsende Rosenheimer Str. bis Einmündung Alpenstraße

Für die Sanierung der GVStr. Feldkirchen-Unterwöhrn (bis Rotter Brücke) werden keine FAG-Mittel gewährt. Die Sanierungsmaßnahme ist im Haushalt 2002 einzuplanen.

Der weiterführende Antrag von Gemeinderat Zangerl bezüglich einer Straßenverbreiterung der GVStr. Stögerfeld-Süd bis B 15 auf 6,00 m wurde mit

3 gegen 11 Stimmen

abgelehnt.

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Bebauungsplan Gartenweg-Süd;
Vorlage der Entwürfe des Architekten und Billigungsbeschluss sowie Verlängerung der Veränderungssperre

Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass der Gemeinderat am 21.10.1999 beschlossen hat, gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Teilbereich "Gartenweg-Süd" zu erlassen. Die Veränderungssperre läuft Ende Oktober 2001 ab. Nach einem Ortstermin mit dem Bauausschuss am 27.09.2001 wurde Arch. Richard Kröff beauftragt, den Vorschlag 1a) als mögliche Variante weiter zu entwickeln. Dabei sollten insbesondere die genaue Lage der Gebäude und die Höhenlage aufgezeigt werden. Der vorliegende Bebauungsvorschlag von Herrn Kröff beinhaltet eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern und der Freihaltung des sogenannten Schlittenberges.
Zur Freihaltung des Schlittenberges werden seitens des Landratsamtes juristische Bedenken angemeldet. Eine entsprechende Vereinbarung ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Inwieweit die Ausübung des Vorkaufsrechts den Schlittenberg sichern kann, ist zu prüfen.

Nach eingehender Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

a)
14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat Rott a. Inn beschließt, die bestehende Veränderungssperre für den Teilbereich des Bebauungsplanes "Gartenweg-Süd" vom 25.10.1999 nicht zu verlängern.

b)
14 gegen 0 Stimmen


Die Gemeinde Rott a. Inn billigt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Gartenweg-Süd, erstellt durch den Arch. Richard Kröff, Wasserburg a. Inn, vom 10.10.2001.
Folgende Änderungen sind zu beachten:

vor der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 893 sind Stellflächen zu berücksichtigen;

  • die Dachneigung wird auf 18 bis 26 Grad festgelegt.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung öffentlich auszulegen, die Bürgerbeteiligung durchzuführen und mit dem Grundstückseigentümer und Nachbarn Gespräche zu führen.

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Vollzug des KAG;
Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass im nächsten Jahr (2002) die komplette Vermessung der Dorferneuerungsmaßnahmen von Herrn Wimmer zugesagt ist. Nachdem die jetzige Satzung aus dem Jahr 1980 vom Verwaltungsgericht in der 1. Instanz aufgehoben wurde, ist es notwendig, eine Satzung entsprechend der neuen Mustersatzung nach aktueller Rechtssprechung zu erlassen. Eine Kopie der neuen Satzung wurde jedem Gemeinderat ausgehändigt. Als Schwerpunkt der neuen Satzung wird der Beitragssatz für Gehwege bei Hauptverkehrsstraßen von 30 v.H. auf 55 v.H. angehoben, wobei als Ermessensspielraum eine unterste Grenze mit 45 v.H. eingeräumt wird. Betroffen davon sind folgende Straßenbaumaßnahmen:

  • Rosenheimer Straße
  • Münchener Straße
  • Bahnhofstraße
  • Marktplatz


Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, Rechenbeispiele für die vorgenannten Straßenbaumaßnahmen zu erarbeiten und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. am 09.11.2001, um 13.00 Uhr, eine Besichtigungsfahrt der Sporthalle in Weyarn durchgeführt wird. Die Teilnehmer werden gebeten, sich bis nächste Woche in der Verwaltung anzumelden;
  2. den Gemeinderäten eine Ablichtung der von der Gemeinde geleisteten Zuschüsse in den Jahren von 1997-2001 ausgehändigt wurde;
  3. der Spendenstand der Aktion Symbolische Bausteine für die Sanierung der Klostermauer derzeit 12.581,00 DM beträgt;
  4. die Pfarrei am 31.10.2001, um 19.00 Uhr, im Klostersaal Herrn Dekan Jakob Blasi in der Gemeinde Rott a. Inn begrüßt. Zum Stehempfang sind die Gemeinderäte herzlich eingeladen. Die feierliche Amtseinführung (Installation) findet am 18.11.2001, um 10.00 Uhr statt;
  5. ins Rahmenprogramm der Kirchenwiedereröffnung unter anderem am 14.07.2002, um 9.30 Uhr die Firmung einbezogen wird;
  6. Herr Josef Ronge mit Schreiben vom 15.10.2001 auf die Verkehrssituation im Bereich der Innstraße aufmerksam macht und gleichzeitig bittet, zu prüfen, ob der Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h nicht an der Einmündung der Innstraße in Bahnhofshöhe beginnen könnte;
  7. am 24.10.2002 im Kindergarten eine Besprechung bezüglich der Modernisierung des Kindergarten stattgefunden hat. Es wird versucht, ein Gesamtkonzept zu erstellen und eine abschnittsweise Realisierung durchzuführen.

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Anfragen

  • Gemeinderat Gansinger monierte Müllablagerung in der Leiten.
    Des weiteren gab er das Ansuchen des Kriegervereins in Bezug auf einer Einweihung des neu renovierten Kriegerdenkmals bekannt.
    Bürgermeister Maier schlug vor, evtl. die Feier im Rahmen des Abschlusses der Dorferneuerung zu integrieren. Voraussetzung dafür ist jedoch ein formeller Antrag des Kriegervereins.
  • Gemeinderat Dr. Hüther verwies auf die Versendung der Beitragsbescheide für die Wasserversorgung. Er halte sowohl den jetzigen Zeitpunkt wie auch die Zahlungsfristen für ungünstig und unbillig.
  • Gemeinderätin Sommer teilte mit, dass die erst kürzlich aufgestellte Straßenleuchte in Lengdorf defekt sei.
  • 2. Bürgermeister Schaber erinnerte, dass der neue Standort für den Festplatz im nächsten Jahr nicht vergessen wird, herzurichten.
    Bürgermeister Maier sicherte dazu, einen Termin mit dem Bauausschuss zu.
  • Auf Anfrage von Gemeinderat Schüßler erwiderte Bürgermeister Maier, dass die "Aktion Saubere Landschaft" in guter Zusammenarbeit mit der Schule durchgeführt wurde. Es beteiligten sich 2 Schulkassen an der Aktion.
  • Gemeinderat Dünstl machte darauf aufmerksam, dass der alte Rabenbach zusehends verlandet.
    Bürgermeister Maier verwies dazu auf die Zuständigkeit des Zweckverbandes.
  • Gemeinderat Gilg empfahl zur besseren Verkehrserziehung der Autofahrer einen elektronischen Zeigefinger in der Gemeinde Rott a. Inn anzuschaffen.
   

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.20 Uhr die öffentliche Sitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter
Holzmeier
Schriftführerin