Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 12. Juli 2001 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.10 Uhr)
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl (ab 19.15 Uhr)
Josef Gansinger
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther (ab 19.10 Uhr)
Sebastian Mühlhuber
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl

Gemeinderäte abwesend:
Josef Grill - krank
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.10 Uhr)
Georg Dünstl - beruflich (bis 19.15 Uhr)
Dr. Jürgen Hüther - beruflich (bis 19.10 Uhr)

Außerdem anwesend
:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle (ab TOP 4)


Ablichtung an die Gemeinderäte am:


TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung Protokoll vom 21.06.2001;

  2. Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
    a) Erweiterung des bestehenden Kindergartens um eine 4. Gruppe als Übergangslösung

    b) Zeitplan für eine Neuplanung

    c) Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung der erhöhten Personalkosten gemäß § 5 Abs. 3 der 3. DVBayKiG für eine zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002
  3. d) Nutzungsänderung für die vorübergehende Unterbringung einer Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5

  4. Herstellung des Parkplatzes im Bereich Stechl-Müller, westlich Marktplatz; Bericht über die Ausbauart und Kostenschätzung

  5. Baugebiet Rott-Nord;
    Bericht über Ortstermin zur notwendigen Beschilderung und Beschluss zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen

  6. Vollzug des BayStrWG;
    Widmung der Erschließungsstraße und Wege im Bebauungsplan "Rott-Nord";
    a) Aemilian-Öttlinger-Straße
    b) Benedikt-Lutz-Straße
    c) Benedikt-Stumpf-Straße
    d) Gregor-Mack-Straße
    e) Heinrich-Varcher-Straße
    f) Johann-Bauer-Straße
    g) Korbinian-Grätz-Straße
    h) Geh- und Radwege
    i) Wirtschaftsweg

  7. Baugebiet Rott-Nord;
    a) Bericht über den Ortstermin des Bauausschusses vom 10.07.2001 zu den restlichen Erschließungsarbeiten
    b) Schreiben der Anlieger der Benedikt-Lutz-Straße

  8. Kirchenwiedereröffnung und Abschluss der Dorferneuerung im Jahr 2002;
    Beratung über die gemeinsame Gestaltung mit Pfarrei und Gemeinde und den zeitlichen Ablauf

  9. Arbeitskreis Kultur – Geschichte – Heimat;
    a) Herausgabe eines Bildbandes sowie von Broschüren und Kurzinformationen
    b) Anregung von Herrn Rektor a.D. Willi Birkmaier zur Herausgabe einer Sonderbriefmarke

  10. Nachtragshaushaltssatzung zur Erhöhung des Kassenkredites

  11. Bekanntgaben

  12. Anfragen


TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und zu deren Erweiterung um 2 zusätzliche TOPe wurden nicht erhoben.

1

13

Genehmigung Protokoll vom 21.06.2001

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 21.06.2001 ohne Einwände genehmigt.

 

2

16

Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;

  1. Erweiterung des bestehenden Kindergartens um eine 4. Gruppe als Übergangslösung

  2. Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben der Erzbischöflichen Finanzkammer München an die Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn vom 27.06.2001 bekannt.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft durch die Kath. Kirchenverwaltung Rott a. Inn für eine 4. Gruppe, befristet auf die Dauer von maximal 3 Jahren mit Auflagen zu.
    Die Personalkosten werden, wie beim Gesamtkindergarten, im Verhältnis 40% Gemeinde, 40 % Staat und 20 % Kath. Pfarrkirchenstiftung aufgeteilt. Ein evtl. entstehendes Haushaltsdefizit für die 4. Gruppe wird von der Gemeinde Rott a. Inn übernommen. Die Raummiete und alle Sach- und Betriebskosten einschl. der baulichen Umbaumaßnahmen trägt die Gemeinde Rott a. Inn.

  3. Zeitplan für eine Neuplanung

    Mit Schreiben vom 25.06.2001 teilt das Landratsamt Rosenheim mit, dass Voraussetzung für die Genehmigung der 4. Kindergartengruppe als Übergangslösung ein Beschluss des Gemeinderates ist, aus dem der konkrete Beginn der Bauplanungen für einen neuen Kindergarten mit Zeitplan hervorgeht.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    15 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat beschließt, auf dem im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rott a. Inn ausgewiesenen Standort an der Alpenstraße weitere Kindergartenplätze durch einen Neubau zu schaffen, damit die 4. Kindergartengruppe auch nach 2004 weitergeführt werden kann. Die Planung dazu wird im Jahre 2002 erstellt. Der Baubeginn erfolgt im Jahr 2003, um die Fertigstellung zum 01.09.2004 zu gewährleisten.
    Die erforderlichen Mittel werden in den entsprechenden Haushaltsjahren im Haushalt bzw. Finanzplan der Gemeinde Rott a. Inn berücksichtigt.

  4. Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung der erhöhten Personalkosten gemäß § 5 Abs. 3 der 3. DVBayKiG für eine zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002

  5. Mit Schreiben vom 06.06.2001 hat die Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn die Förderung der erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002 beantragt. Das Landratsamt Rosenheim hat den vorliegenden Antrag geprüft und erachtet die Förderung einer Erzieherin als zusätzliche Kraft aus pädagogischer Sicht für notwendig, wobei eine Arbeitszeit von 25 Std./Woche für ausreichend angesetzt wurde. Die Gemeinde Rott a. Inn wird um ihr Einvernehmen ersucht.

    Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung von erhöhten Personalkosten für eine zusätzliche Kraft zu und erteilt für das Kindergartenjahr 2001/2002 zur Beschäftigung einer Erzieherin mit 25 Wochenstunden ihr Einvernehmen.
    Die Kosten der Gemeinde Rott a. Inn für die zusätzliche Förderkraft belaufen sich auf ca. 21.600,00 DM/Jahr.

  6. Nutzungsänderung für die vorübergehende Unterbringung einer Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5


Mit Bescheid vom 27.06.2001 hat das Landratsamt Rosenheim die beantragte Nutzungsänderung für eine vorübergehende Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5 mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen betreffen die Bautechnik sowie Bedingungen des Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverbandes und des Kreisjugendamtes Rosenheim.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und erhob gegen die Umsetzung der Auflagen keine Einwände.

3

16

Herstellung des Parkplatzes im Bereich Stechl - Müller, westlich Marktplatz;
Bericht über die Ausbauart und Kostenschätzung


Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 5 der Sitzung vom 26.04.2001, in der der Gemeinderat dem Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Rott a. Inn und Herrn Rainer Stechl über die Nutzung des FlNr. 386/2 Gmkg. Rott a. Inn zugestimmt hat. Danach ist die Gemeinde verpflichtet, den Parkplatz so zu gestalten, dass ein ordnungsgemäßes Parken gewährleistet und das Ortsbild verbessert wird. Grundlage der Gestaltung ist die Planzeichnung des Landratsamt Rosenheim vom 05.10.1999, wobei die vorgesehenen Busparkplätze entsprechend dem Pachtvertrag nicht zur Ausführung kommen. Die Kostenschätzung für die Umbaumaßnahme beläuft sich auf ca. 11.000,00 DM.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau des Parkplatzes "Stechl" am Marktplatz auf der Grundlage der Planzeichnung des Landratsamtes Rosenheim vom 05.10.1999 zu. Die Kostenschätzung der Ausbaumaßnahme beläuft sich auf ca. 11.000,00 DM. Der Ausbau erfolgt durch den gemeindlichen Bauhof mit einer ortsansässigen Baufirma in Regie. Die Pflanzarbeiten werden im Herbst 2001 durchgeführt.

4

16

Baugebiet Rott-Nord;
Bericht über Ortstermin zur notwendigen Beschilderung und Beschluss zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen


Nach dem am heutigen 12.07.2001 stattgefundenen Ortstermin zusammen mit Herrn Feichtner vom Landratsamt Rosenheim und Herrn PHM Niessner von der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn wird folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn und der Unteren Straßenverkehrsbehörde im neuen Baugebiet Rott-Nord eine Zone 30 mit den Straßen Aemilian-Öttlinger-Straße, Benedikt-Lutz-Straße, Benedikt-Stumpf-Straße, Heinrich-Varcher-Straße, Johann- Bauer-Straße, Korbinian-Grätz-Straße einschließlich

  • Gregor-Mack-Straße (ehemaliger Birkenweg)
  • bisherigen Buchenweg und
  • Schulweg.


Die verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erlassen und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Im Baugebiet Rott-Nord und im Schulweg gilt grundsätzlich "rechts vor links".
Am Ortseingang von Meiling kommend wird das Ortsschild bis zum Beginn des Baugebietes Rott-Nord vom Landkreis Rosenheim versetzt.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen bei allen Einmündungen in die Kreisstraße RO 41 – Haager Straße, VZ 255 und VZ 306, erlässt der Landkreis Rosenheim.

5

16

Vollzug des BayStrWG;
Widmung der Erschließungsstraße und Wege im Bebauungsplan "Rott-Nord";

  1. Aemilian-Öttlinger-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Aemilian-Öttlinger-Straße" gewidmet.
    Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung der Benedikt-Lutz-Straße gegenüber Gregor-Mack-Straße (km 0,000) einschließlich der Stichstraße nach Norden bis zum Grünstreifen (km 0,050) und endet bei der Einmündung in die Benedikt-Lutz-Straße gegenüber Johann-Bauer-Straße (km 0,450) - Gesamtlänge km 0,500.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  2. Benedikt-Lutz-Straße

    aa) Einziehung des bisherigen Buchenweges:
    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die bisher gewidmete Ortsstraße "Buchenweg" wird eingezogen. Dieses kurze Teilstück ist künftig Bestandteil der Benedikt-Lutz-Straße.

    bb) Widmung:
    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Nach Ausbau der Gesamterschließungsstraße für Rott-Nord wird die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, teilweise neu gebaute Ortsstraße mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Benedikt-Lutz-Straße" mit Gehweg gewidmet.
    Die Straße beginnt bei der Abzweigung vom Schulweg (km 0,000) und endet bei der Einmündung in die Kreisstraße RO 41 (Haager Straße) bei (km 0,505).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  3. Benedikt-Stumpf-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Benedikt-Stumpf-Straße" gewidmet.
    Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung Kreisstraße RO 41 (Haager Straße) bei (km 0,000 und endet bei der Einmündung in die Ortsstraße Benedikt-Lutz-Straße (km 0,210).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  4. Gregor-Mack-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Der bisherige Birkenweg künftig Gregor-Mack-Straße mit einer Länge von 0,200 km wurde im Zuge der Gesamterschließung Rott-Nord ausgebaut.
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  5. Heinrich-Varcher-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
    Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Heinrich-Varcher-Straße" mit unmittelbar anliegenden Gehweg gewidmet.
    Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung Benedikt-Stumpf-Straße bei (km 0,000 und endet einschließlich der drei Stichstraßen (mit je einer Länge von km 0,035) bei insgesamt (km 0,330).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  6. Johann-Bauer-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Johann-Bauer-Straße" gewidmet.
    Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung Benedikt-Stumpf- bei (km 0,000) und endet bei der Einmündung in die Ortsstraße Benedikt-Lutz-Straße (km 0,145).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  7. Korbinian-Grätz-Straße

    Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Korbinian-Grätz-Straße" gewidmet.
    Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung Benedikt-Stumpf-Straße) bei (km 0, 000) und endet bei der Einmündung in die Ortsstraße Johann-Bauer-Straße (km 0,070).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  8. Geh- und Radwege

    Zu nachstehenden Geh- und Radwegen wurde nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung folgende Beschlüsse gefasst:

    aa) Roman-Stöger-Weg

    16 gegen 0 Stimmen

    Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg "Roman-Stöger-Weg" gewidmet.
    Der bisher nicht gewidmete Weg beginnt bei der Abzweigung Kreisstraße RO 41 (Haager Straße) bei (km 0,000) und endet bei Einmündung Wirtschaftsweg an der Hangkante Fl.Nr. (km 0,425) mit Anbindung an die nördlich verlaufende Benedikt-Stumpf-Straße (km 0,030) insgesamt (km 0,455).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.


    16 gegen 0 Stimmen

    bb)
    Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
    Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt am an der Gregor-Mack-Straße (km 0,000) nach Norden bis Heinrich-Varcher-Straße (km 0,120).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.


    16 gegen 0 Stimmen

    cc) Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
    Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt an der Aemilian-Öttlinger-Straße (km 0,000) nach Osten zum Wirtschaftsweg (km 0,060).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.


    16 gegen 0 Stimmen

    dd)
    Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
    Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt an der Haager Straße RO 41 (km 0,000) und endet an der Heinrich-Varcher-Straße (km 0,020).
    Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
    Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.

  9. Wirtschaftsweg

    16 gegen 0 Stimmen

    Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
    Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt am nördlichen Ende der Heinrich-Varcher-Straße (km 0,000) bis Ende Bebauungsgrenze im Norden und Osten bis Einmündung Roman-Stöger-Weg (km 0,550).
    Widmungsbeschränkung
    :
    Gesperrt für alle Fahrzeuge (VZ 250)
    Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei (VZ 1026-38)
    Anlieger frei (VZ 1020-30)

6

16

Baugebiet Rott-Nord;

  1. Bericht über den Ortstermin des Bauausschusses vom 10.07.2001 zu den restlichen Erschließungsarbeiten


Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass am 10.07.2001 im Baugebiet Rott-Nord ein Ortstermin mit dem Bauausschussmitgliedern zu den restlichen Erschließungsarbeiten stattgefunden hat. Bei der Begehung wurde folgendes festgelegt:

  • An den beiden bereits eingebauten Fußgängerüberquerungen ist die Anbindung vom westlichen Rand der Fahrbahn zum bestehenden Gehweg in Betonpflaster Logo gerumpelt herzustellen;
  • Der Geh- und Radweg im Grünstreifen (Roman-Stöger-Weg) ist von der Kreisstraße bis zum Straßenring der Aemilian-Öttlinger-Straße wie geplant und ausgeschrieben mit einem Einzeiler Granit einzufassen;
  • Die Pflasterung des kurzen Gehwegstückes im Norden mit der Anbindung in den Wirtschaftsweg entfällt.


In der anschließenden Beratung wurde von verschiedenen Gemeinderäten die Fehler im Bezug auf die Entwässerungs- und Erschließungsplanung im Baugebiet Rott-Nord angesprochen und kritisiert. Hier trage wohl das Ingenieurbüro Schwarz die Hauptverantwortung. Die Beseitigung der Probleme und die sich daraus ergebenden Kostenmehrungen müssen eindeutig zu Lasten des Ingenieurbüros gehen.

  1. Schreiben der Anlieger der Benedikt-Lutz-Straße

    Mit Schreiben vom 06.07.2001 teilen die Anlieger der Benedikt-Lutz-Straße Göhly, Knauer, Blaschke und Dolata ihre Probleme in Bezug auf die Einleitung des Drainagewassers im freien Gefälle in das erstellte Kanalsystem mit und beantragen im Rahmen der Regularien die Erarbeitung einer funktionellen und praktikablen Lösung, das Drainagewasser ohne Pumpe in das Kanalsystem einzuleiten sowie die Umsetzung dessen bis zum 13.07.2001.

    Von Seiten des Ingenieurbüros Schwarz wurde eine Lösung mittels eines Sickerwasser-Pumpschachtes angeboten. Er sieht vor, das Sickerwasser zu heben, aber einen Notüberlauf in den Schmutzwasserkanal zu ermöglichen, um bei Stromausfall einen Rückstau in die Lichtschächte zu vermeiden.

    Auch hier wurde von verschiedenen Gemeinderäte der Unmut über die Planungsfehler des Ingenieurbüros zum Ausdruck gebracht. Gemeinderat Dr. Hüther beantragte in diesem Zusammenhang eine öffentliche Entschuldigung vom Ingenieurbüro Schwarz, insbesondere für die Feststellung im Schreiben, "es sei ein Fehler der Gemeinde gewesen, die Anlieger nicht auf das Problem hinzuweisen".

    Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

    16 gegen 0 Stimmen

    Das Ingenieurbüro Schwarz, Rott a. Inn, wird beauftragt, zu prüfen, auf welchen Grundstücken die Einleitung auch in den Regenwasserkanal möglich ist, wenn der entsprechende Schacht am Tiefpunkt des Grundstückes angeordnet wird. Die entsprechenden Kosten sind zu ermitteln und die Kostenübernahme zu klären. Die Antragsteller lt. Schreiben vom 06.07.2001 sind über das weitere Vorgehen der Gemeinde zu informieren.


7

16

Kirchenwiedereröffnung und Abschluss der Dorferneuerung im Jahr 2002;
Beratung über die gemeinsame Gestaltung mit Pfarrei und Gemeinde und den zeitlichen Ablauf


Der 1. Bürgermeister berichtete, dass Überlegungen im Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat und der Pfarrei dahingehend angestellt wurden, den Abschluss der Dorferneuerung im unmittelbaren Anschluss an die Kirchenwiedereröffnung (30.06.2002) am 07./08.07.2002 zu feiern. Der Vorteil liegt in der Einsparung von zusätzlichen Kosten für das Festzelt.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt der Vorverlegung des bereits vereinbarten Termins zur Feier des Abschlusses der Dorferneuerung vom 26./27.07.2001 auf den 07./08.07.2002 im Einvernehmen mit der Vorstandschaft der Dorferneuerung Rott a. Inn zu. Der Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat wird mit der Erarbeitung des Programms und der Organisation der Festlichkeiten beauftragt.

8

16

Arbeitskreis Kultur – Geschichte – Heimat;

  1. Herausgabe eines Bildbandes sowie von Broschüren und Kurzinformationen
  2. Vorweg teilte der 1. Bürgermeister mit, dass die Zusammenkunft des Arbeitskreises Kultur-Geschichte-Heimat nicht wie ursprünglich geplant am 16.07.2001, sondern am 23.07.2001 stattfindet.

    Mit Schreiben vom 04.07.2001 schlägt Gemeinderat Dr. Hüther vor, einen Bild-Text-Band, der vor allem das heutige Rott a. Inn mit seiner Nachkriegsentwicklung vorstellt, herauszugeben. Für die Herausgabe empfiehlt er den Geiger-Verlag in Horb am Neckar, der sich auf Ortsbände und Heimatbücher spezialisiert hat und diese Publikationen in hervorragender Qualität vertreibt. Die Finanzierung sollte sich hauptsächlich aus dem Verkaufserlös tragen bzw. Sponsorengelder gedeckt werden.
    Zusätzlich zu dieser Publikation sollte spätestens zur Kirchenwiedereröffnung für die zu erwartenden Besucher eine kleine Broschüre und eine Faltblatt herausgegeben werden. Für die geplante Johann-Michael-Fischer-Ausstellung könnte der Ausstellungskatalog von Altomünster, abgewandelt auf Rott a. Inn verwendet werden.
    Herr Dr. Hüther bietet an, ehrenamtlich bei der Erstellung und Herausgabe der vorgenannten Publikationen mitzuwirken.

    Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, den Sachverhalt an den Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat zu verweisen. Bezüglich der Herausgabe eines Bild-Text-Bandes sollte der Geiger-Verlag kontaktiert werden.

  3. Anregung von Herrn Rektor a.D. Willi Birkmaier zur Herausgabe einer Sonderbriefmarke


Mit Schreiben vom 27.06.2001 regt Herr Rektor a.D. Willi Birkmaier an, zur Eröffnung der Kirche die Herausgabe einer Sonderbriefmarke zu beantragen.
Gemeinderat Dr. Hüther berichtete, dass seinen Informationen zufolge beim Sonderdezernat der Bundesfinanzbehörde keine Möglichkeit besteht, eine Sonderbriefmarke für den Anlass und zu diesem Zeitpunkt herauszugeben.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, eine Münzprägung zur Kirchenwiedereröffnung sowie evtl. einen Sonderstempel in Auftrag zu geben.

Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, den Sachverhalt an den Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat zu verweisen.

9

16

Nachtragshaushaltssatzung zur Erhöhung des Kassenkredites

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass von Seiten des Kämmerers vorgeschlagen wird, um die Liquidität der Gemeindekasse zu günstigeren Konditionen zu sichern, den in der Haushaltssatzung eingeräumten Kassenkredit von 1 Mio. DM auf 2 Mio. DM zu erhöhen. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung nach Art. 73 Erl. 3 b GO ist nicht mehr erforderlich. Gründe für die Erhöhung sind zum einen, dass die Geschossflächenermittlung, die als Grundlage zur Einhebung der Verbesserungsbeiträge für Wasserversorgung dient, noch nicht abgeschlossen ist und somit erst voraussichtlich im November 2001 mit der Beitragseinforderung gerechnet werden kann und zum anderen, dass der Verkauf des Gewerbegrundstückes "Am Eckfeld-Nord" noch nicht realisiert werden konnte.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

16 gegen 0 Stimmen

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000,00 DM um 1.000.000,00 DM erhöht und damit auf 2.000.000,00 DM neu festgesetzt.

§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.

Gemeinde Rott a. Inn

Maier

1. Bürgermeister

Die weiteren Änderungen zur Haushaltssatzung werden im Rahmen einer 2. Nachtragshaushaltssatzung gegen Ende des Jahres beschlossen (z.B. zinsgünstiges Darlehen für Regenwasserableitung Arbing, Investitionen für Anmietung der Räume Kindergarten u.a.).

10

 

Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. ein Zeitplan für die Baumaßnahme Hochbehälter vorgelegt wurde. Als Fertigstellungstermin wird Ende November 2001 festgestellt. Die Bauverzögerungen sind u.a. durch Probleme bei der Dichtigkeitsprüfung eingetreten.
  2. am 02.08.2001 der Besuch des Gemeinderates am Historischen Stadtspiel "Der Prozess um den Medicus" mit verbilligten Eintrittskarten angeboten wird. Interessierte Mitglieder werden gebeten, die Karten bei der Verwaltung reservieren zu lassen.
  3. Das Staatliche Hochbauamt ein Gutachten zu schwingungstechnischen Einflüssen von Vibrationsverdichtungsgeräten auf das Kirchengebäude vorgelegt hat. Um bei künftigen Baumaßnahmen Gefährdungen der Bausubstanz auszuschließen, wird um Berücksichtigung bei Baumaßnahmen der Gemeinde gebeten.
  4. Der Behindertenbeauftragte, Herr Köck, auf die am 29.07.2001 auf dem Gut Immling stattfindende Veranstaltung für behinderte Menschen hinweist.

11

16

Anfragen

  • Gemeinderätin Ständer regte an, für die Schulweghelfer zur Greifzange zur Müllbeseitigung am Riedergangerl zur Verfügung zu stellen. Desweiteren wies sie darauf hin, dass durch das Ausscheiden einer Schulweghelferin eine Ersatzkraft gesucht wird.
  • Gemeinderätin Burghardt ergänzte, dass auch der Stiftung Attl für den Behinderten Peter eine derartige Greifzange gegeben werden soll und lobte in diesem Zusammenhang die Umsichtigkeit des Behinderten.
  • Auf die Frage von Gemeinderat Schüßler bezüglich der Fertigstellung der Kapelle Wurzach teilte Bürgermeister Maier mit, dass heuer nur die Putz- und evtl. die Pflasterarbeiten durchgeführt werden können.
  • Zur Frage von Gemeinderat Zangerl, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die St 2079 im Bereich Wurzach zu erlassen, antwortete Bürgermeister Maier, dass heute mit der Polizei und dem Landratsamt eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf z.B. 60 km/Std. wurde nicht zugestimmt. Vor der Kurve kann jedoch z.B. am Anwesen der Familie Feldhäuser ein Privatschild "Vorsicht spielende Kinder" angebracht werden.
   

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.55 Uhr die öffentliche Sitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
 Holzmeier
Schriftführerin