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Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn
Sitzungstag: 12. Juli 2001 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier (ab 19.10 Uhr)
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl (ab 19.15 Uhr)
Josef Gansinger
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther (ab 19.10 Uhr)
Sebastian Mühlhuber
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl
Gemeinderäte abwesend:
Josef Grill - krank
Dr. Klaus Absmaier - beruflich (bis 19.10 Uhr)
Georg Dünstl - beruflich (bis 19.15 Uhr)
Dr. Jürgen Hüther - beruflich (bis 19.10 Uhr)
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle (ab TOP 4)
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
Genehmigung Protokoll vom 21.06.2001;
Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
a) Erweiterung des bestehenden Kindergartens um eine 4. Gruppe als
Übergangslösung
b) Zeitplan für eine Neuplanung
c) Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung der
erhöhten Personalkosten gemäß § 5 Abs. 3 der 3. DVBayKiG für eine
zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002
d) Nutzungsänderung für die vorübergehende Unterbringung einer
Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5
Herstellung des Parkplatzes im Bereich Stechl-Müller, westlich
Marktplatz; Bericht über die Ausbauart und Kostenschätzung
Baugebiet Rott-Nord;
Bericht über Ortstermin zur notwendigen Beschilderung und Beschluss zu
den verkehrsrechtlichen Anordnungen
Vollzug des BayStrWG;
Widmung der Erschließungsstraße und Wege im Bebauungsplan "Rott-Nord";
a) Aemilian-Öttlinger-Straße
b) Benedikt-Lutz-Straße
c) Benedikt-Stumpf-Straße
d) Gregor-Mack-Straße
e) Heinrich-Varcher-Straße
f) Johann-Bauer-Straße
g) Korbinian-Grätz-Straße
h) Geh- und Radwege
i) Wirtschaftsweg
Baugebiet Rott-Nord;
a) Bericht über den Ortstermin des Bauausschusses vom 10.07.2001 zu den
restlichen Erschließungsarbeiten
b) Schreiben der Anlieger der Benedikt-Lutz-Straße
Kirchenwiedereröffnung und Abschluss der Dorferneuerung im Jahr 2002;
Beratung über die gemeinsame Gestaltung mit Pfarrei und Gemeinde und
den zeitlichen Ablauf
Arbeitskreis Kultur – Geschichte – Heimat;
a) Herausgabe eines Bildbandes sowie von Broschüren und
Kurzinformationen
b) Anregung von Herrn Rektor a.D. Willi Birkmaier zur Herausgabe einer
Sonderbriefmarke
Nachtragshaushaltssatzung zur Erhöhung des Kassenkredites
Bekanntgaben
Anfragen
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TOP |
GR
anw. |
Ergebnis / Beschluss
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung
und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und zu deren Erweiterung um 2
zusätzliche TOPe wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 21.06.2001
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 21.06.2001
ohne Einwände genehmigt.
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Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
- Erweiterung des bestehenden Kindergartens um eine 4. Gruppe als
Übergangslösung
Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben der Erzbischöflichen
Finanzkammer München an die Kath. Kirchenstiftung Rott a. Inn vom
27.06.2001 bekannt.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft durch die Kath.
Kirchenverwaltung Rott a. Inn für eine 4. Gruppe, befristet auf die
Dauer von maximal 3 Jahren mit Auflagen zu.
Die Personalkosten werden, wie beim Gesamtkindergarten, im Verhältnis
40% Gemeinde, 40 % Staat und 20 % Kath. Pfarrkirchenstiftung aufgeteilt.
Ein evtl. entstehendes Haushaltsdefizit für die 4. Gruppe wird von der
Gemeinde Rott a. Inn übernommen. Die Raummiete und alle Sach- und
Betriebskosten einschl. der baulichen Umbaumaßnahmen trägt die
Gemeinde Rott a. Inn.
- Zeitplan für eine Neuplanung
Mit Schreiben vom 25.06.2001 teilt das Landratsamt Rosenheim mit,
dass Voraussetzung für die Genehmigung der 4. Kindergartengruppe als
Übergangslösung ein Beschluss des Gemeinderates ist, aus dem der
konkrete Beginn der Bauplanungen für einen neuen Kindergarten mit
Zeitplan hervorgeht.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
15 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, auf dem im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Rott a. Inn ausgewiesenen Standort an der Alpenstraße weitere
Kindergartenplätze durch einen Neubau zu schaffen, damit die 4.
Kindergartengruppe auch nach 2004 weitergeführt werden kann. Die
Planung dazu wird im Jahre 2002 erstellt. Der Baubeginn erfolgt im Jahr
2003, um die Fertigstellung zum 01.09.2004 zu gewährleisten.
Die erforderlichen Mittel werden in den entsprechenden Haushaltsjahren
im Haushalt bzw. Finanzplan der Gemeinde Rott a. Inn berücksichtigt.
- Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung der
erhöhten Personalkosten gemäß § 5 Abs. 3 der 3. DVBayKiG für eine
zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002
Mit Schreiben vom 06.06.2001 hat die Kath. Pfarrkirchenstiftung
Rott a. Inn die Förderung der erhöhten Personalkosten für eine
zusätzliche Kraft im Kindergartenjahr 2001/2002 beantragt. Das
Landratsamt Rosenheim hat den vorliegenden Antrag geprüft und erachtet
die Förderung einer Erzieherin als zusätzliche Kraft aus pädagogischer
Sicht für notwendig, wobei eine Arbeitszeit von 25 Std./Woche für
ausreichend angesetzt wurde. Die Gemeinde Rott a. Inn wird um ihr
Einvernehmen ersucht.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat Rott a. Inn stimmt dem Antrag der Kath.
Pfarrkirchenstiftung Rott a. Inn auf Förderung von erhöhten
Personalkosten für eine zusätzliche Kraft zu und erteilt für das
Kindergartenjahr 2001/2002 zur Beschäftigung einer Erzieherin mit 25
Wochenstunden ihr Einvernehmen.
Die Kosten der Gemeinde Rott a. Inn für die zusätzliche Förderkraft
belaufen sich auf ca. 21.600,00 DM/Jahr.
- Nutzungsänderung für die vorübergehende Unterbringung einer
Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5
Mit Bescheid vom 27.06.2001 hat das Landratsamt Rosenheim die
beantragte Nutzungsänderung für eine vorübergehende
Kindergartengruppe im Geschäftshaus Haager Str. 5 mit Auflagen
genehmigt. Die Auflagen betreffen die Bautechnik sowie Bedingungen des
Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverbandes und des Kreisjugendamtes
Rosenheim.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und erhob gegen die
Umsetzung der Auflagen keine Einwände.
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Herstellung des Parkplatzes im Bereich Stechl - Müller, westlich
Marktplatz;
Bericht über die Ausbauart und Kostenschätzung
Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 5 der Sitzung vom
26.04.2001, in der der Gemeinderat dem Pachtvertrag zwischen der Gemeinde
Rott a. Inn und Herrn Rainer Stechl über die Nutzung des FlNr. 386/2 Gmkg.
Rott a. Inn zugestimmt hat. Danach ist die Gemeinde verpflichtet, den
Parkplatz so zu gestalten, dass ein ordnungsgemäßes Parken
gewährleistet und das Ortsbild verbessert wird. Grundlage der Gestaltung
ist die Planzeichnung des Landratsamt Rosenheim vom 05.10.1999, wobei die
vorgesehenen Busparkplätze entsprechend dem Pachtvertrag nicht zur
Ausführung kommen. Die Kostenschätzung für die Umbaumaßnahme beläuft
sich auf ca. 11.000,00 DM.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau des Parkplatzes "Stechl"
am Marktplatz auf der Grundlage der Planzeichnung des Landratsamtes
Rosenheim vom 05.10.1999 zu. Die Kostenschätzung der Ausbaumaßnahme
beläuft sich auf ca. 11.000,00 DM. Der Ausbau erfolgt durch den
gemeindlichen Bauhof mit einer ortsansässigen Baufirma in Regie. Die
Pflanzarbeiten werden im Herbst 2001 durchgeführt.
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Baugebiet Rott-Nord;
Bericht über Ortstermin zur notwendigen Beschilderung und Beschluss zu
den verkehrsrechtlichen Anordnungen
Nach dem am heutigen 12.07.2001 stattgefundenen Ortstermin
zusammen mit Herrn Feichtner vom Landratsamt Rosenheim und Herrn PHM
Niessner von der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn wird folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die Gemeinde Rott a. Inn erlässt im Einvernehmen mit der
Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn und der Unteren
Straßenverkehrsbehörde im neuen Baugebiet Rott-Nord eine Zone 30
mit den Straßen Aemilian-Öttlinger-Straße, Benedikt-Lutz-Straße,
Benedikt-Stumpf-Straße, Heinrich-Varcher-Straße, Johann- Bauer-Straße,
Korbinian-Grätz-Straße einschließlich
- Gregor-Mack-Straße (ehemaliger Birkenweg)
- bisherigen Buchenweg und
- Schulweg.
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erlassen und wird mit der
Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Im Baugebiet Rott-Nord und im
Schulweg gilt grundsätzlich "rechts vor links".
Am Ortseingang von Meiling kommend wird das Ortsschild bis zum Beginn des
Baugebietes Rott-Nord vom Landkreis Rosenheim versetzt.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen bei allen Einmündungen in die
Kreisstraße RO 41 – Haager Straße, VZ 255 und VZ 306, erlässt der
Landkreis Rosenheim.
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Vollzug des BayStrWG;
Widmung der Erschließungsstraße und Wege im Bebauungsplan "Rott-Nord";
- Aemilian-Öttlinger-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach
Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Aemilian-Öttlinger-Straße"
gewidmet.
Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung der
Benedikt-Lutz-Straße gegenüber Gregor-Mack-Straße (km 0,000)
einschließlich der Stichstraße nach Norden bis zum Grünstreifen (km
0,050) und endet bei der Einmündung in die Benedikt-Lutz-Straße
gegenüber Johann-Bauer-Straße (km 0,450) - Gesamtlänge km 0,500.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Benedikt-Lutz-Straße
aa) Einziehung des bisherigen Buchenweges:
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die bisher gewidmete Ortsstraße "Buchenweg" wird eingezogen.
Dieses kurze Teilstück ist künftig Bestandteil der
Benedikt-Lutz-Straße.
bb) Widmung:
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Nach Ausbau der Gesamterschließungsstraße für Rott-Nord wird die in der
Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern,
teilweise neu gebaute Ortsstraße mit Wirkung vom 01.08.2001 nach Art. 46
Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Benedikt-Lutz-Straße"
mit Gehweg gewidmet.
Die Straße beginnt bei der Abzweigung vom Schulweg (km 0,000) und endet
bei der Einmündung in die Kreisstraße RO 41 (Haager Straße) bei (km
0,505).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Benedikt-Stumpf-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach
Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Benedikt-Stumpf-Straße"
gewidmet.
Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung
Kreisstraße RO 41 (Haager Straße) bei (km 0,000 und endet bei der
Einmündung in die Ortsstraße Benedikt-Lutz-Straße (km 0,210).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Gregor-Mack-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der bisherige Birkenweg künftig Gregor-Mack-Straße mit einer Länge von
0,200 km wurde im Zuge der Gesamterschließung Rott-Nord ausgebaut.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Heinrich-Varcher-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach
Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Heinrich-Varcher-Straße"
mit unmittelbar anliegenden Gehweg gewidmet.
Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung
Benedikt-Stumpf-Straße bei (km 0,000 und endet einschließlich der drei
Stichstraßen (mit je einer Länge von km 0,035) bei insgesamt (km 0,330).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Johann-Bauer-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach
Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Johann-Bauer-Straße"
gewidmet.
Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung
Benedikt-Stumpf- bei (km 0,000) und endet bei der Einmündung in die
Ortsstraße Benedikt-Lutz-Straße (km 0,145).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Korbinian-Grätz-Straße
Nach Vortrag des Sachverhalts und kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Die in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Ortsstraße wird mit Wirkung vom 01.08.2001 nach
Art. 46 Nr. 2 und Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße "Korbinian-Grätz-Straße"
gewidmet.
Die bisher nicht gewidmete Straße beginnt bei der Abzweigung
Benedikt-Stumpf-Straße) bei (km 0, 000) und endet bei der Einmündung in
die Ortsstraße Johann-Bauer-Straße (km 0,070).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Geh- und Radwege
Zu nachstehenden Geh- und Radwegen wurde nach Vortrag des
Sachverhalts und kurzer Beratung folgende Beschlüsse gefasst:
aa) Roman-Stöger-Weg
16 gegen 0 Stimmen
Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk
Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung vom 01.08.2001
zum Geh- und Radweg "Roman-Stöger-Weg" gewidmet.
Der bisher nicht gewidmete Weg beginnt bei der Abzweigung Kreisstraße RO
41 (Haager Straße) bei (km 0,000) und endet bei Einmündung
Wirtschaftsweg an der Hangkante Fl.Nr. (km 0,425) mit Anbindung an die
nördlich verlaufende Benedikt-Stumpf-Straße (km 0,030) insgesamt (km
0,455).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
16 gegen 0 Stimmen
bb) Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung
vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt am an der Gregor-Mack-Straße
(km 0,000) nach Norden bis Heinrich-Varcher-Straße (km 0,120).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
16 gegen 0 Stimmen
cc) Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung
vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt an der Aemilian-Öttlinger-Straße
(km 0,000) nach Osten zum Wirtschaftsweg (km 0,060).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
16 gegen 0 Stimmen
dd) Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung
vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt an der Haager Straße RO 41
(km 0,000) und endet an der Heinrich-Varcher-Straße (km 0,020).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rott a. Inn.
Widmungsbeschränkung wird keine erlassen.
- Wirtschaftsweg
16 gegen 0 Stimmen
Der in der Gemeinde Rott a. Inn, Landkreis Rosenheim,
Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebaute Geh- und Radweg wird mit Wirkung
vom 01.08.2001 zum Geh- und Radweg gewidmet.
Der neu errichtete Geh- und Radweg beginnt am nördlichen Ende der Heinrich-Varcher-Straße
(km 0,000) bis Ende Bebauungsgrenze im Norden und Osten bis
Einmündung Roman-Stöger-Weg (km 0,550).
Widmungsbeschränkung:
Gesperrt für alle Fahrzeuge (VZ 250)
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei (VZ 1026-38)
Anlieger frei (VZ 1020-30)
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Baugebiet Rott-Nord;
- Bericht über den Ortstermin des Bauausschusses vom 10.07.2001 zu den
restlichen Erschließungsarbeiten
Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass am 10.07.2001 im
Baugebiet Rott-Nord ein Ortstermin mit dem Bauausschussmitgliedern zu
den restlichen Erschließungsarbeiten stattgefunden hat. Bei der
Begehung wurde folgendes festgelegt:
- An den beiden bereits eingebauten Fußgängerüberquerungen ist die
Anbindung vom westlichen Rand der Fahrbahn zum bestehenden Gehweg in
Betonpflaster Logo gerumpelt herzustellen;
- Der Geh- und Radweg im Grünstreifen (Roman-Stöger-Weg) ist von der
Kreisstraße bis zum Straßenring der Aemilian-Öttlinger-Straße wie
geplant und ausgeschrieben mit einem Einzeiler Granit einzufassen;
- Die Pflasterung des kurzen Gehwegstückes im Norden mit der
Anbindung in den Wirtschaftsweg entfällt.
In der anschließenden Beratung wurde von verschiedenen Gemeinderäten
die Fehler im Bezug auf die Entwässerungs- und Erschließungsplanung im
Baugebiet Rott-Nord angesprochen und kritisiert. Hier trage wohl das
Ingenieurbüro Schwarz die Hauptverantwortung. Die Beseitigung der
Probleme und die sich daraus ergebenden Kostenmehrungen müssen
eindeutig zu Lasten des Ingenieurbüros gehen.
- Schreiben der Anlieger der Benedikt-Lutz-Straße
Mit Schreiben vom 06.07.2001 teilen die Anlieger der
Benedikt-Lutz-Straße Göhly, Knauer, Blaschke und Dolata ihre Probleme
in Bezug auf die Einleitung des Drainagewassers im freien Gefälle in
das erstellte Kanalsystem mit und beantragen im Rahmen der Regularien
die Erarbeitung einer funktionellen und praktikablen Lösung, das
Drainagewasser ohne Pumpe in das Kanalsystem einzuleiten sowie die
Umsetzung dessen bis zum 13.07.2001.
Von Seiten des Ingenieurbüros Schwarz wurde eine Lösung mittels eines
Sickerwasser-Pumpschachtes angeboten. Er sieht vor, das Sickerwasser zu
heben, aber einen Notüberlauf in den Schmutzwasserkanal zu
ermöglichen, um bei Stromausfall einen Rückstau in die Lichtschächte
zu vermeiden.
Auch hier wurde von verschiedenen Gemeinderäte der Unmut über die
Planungsfehler des Ingenieurbüros zum Ausdruck gebracht. Gemeinderat
Dr. Hüther beantragte in diesem Zusammenhang eine öffentliche
Entschuldigung vom Ingenieurbüro Schwarz, insbesondere für die
Feststellung im Schreiben, "es sei ein Fehler der Gemeinde gewesen,
die Anlieger nicht auf das Problem hinzuweisen".
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Das Ingenieurbüro Schwarz, Rott a. Inn, wird beauftragt, zu prüfen,
auf welchen Grundstücken die Einleitung auch in den Regenwasserkanal
möglich ist, wenn der entsprechende Schacht am Tiefpunkt des
Grundstückes angeordnet wird. Die entsprechenden Kosten sind zu
ermitteln und die Kostenübernahme zu klären. Die Antragsteller lt.
Schreiben vom 06.07.2001 sind über das weitere Vorgehen der Gemeinde zu
informieren.
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16 |
Kirchenwiedereröffnung und Abschluss der Dorferneuerung im Jahr 2002;
Beratung über die gemeinsame Gestaltung mit Pfarrei und Gemeinde und den
zeitlichen Ablauf
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass Überlegungen im
Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat und der Pfarrei dahingehend
angestellt wurden, den Abschluss der Dorferneuerung im unmittelbaren
Anschluss an die Kirchenwiedereröffnung (30.06.2002) am 07./08.07.2002 zu
feiern. Der Vorteil liegt in der Einsparung von zusätzlichen Kosten für
das Festzelt.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat stimmt der Vorverlegung des bereits vereinbarten
Termins zur Feier des Abschlusses der Dorferneuerung vom 26./27.07.2001
auf den 07./08.07.2002 im Einvernehmen mit der Vorstandschaft der
Dorferneuerung Rott a. Inn zu. Der Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat
wird mit der Erarbeitung des Programms und der Organisation der
Festlichkeiten beauftragt.
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16 |
Arbeitskreis Kultur – Geschichte – Heimat;
- Herausgabe eines Bildbandes sowie von Broschüren und
Kurzinformationen
Vorweg teilte der 1. Bürgermeister mit, dass die Zusammenkunft des
Arbeitskreises Kultur-Geschichte-Heimat nicht wie ursprünglich geplant am
16.07.2001, sondern am 23.07.2001 stattfindet.
Mit Schreiben vom 04.07.2001 schlägt Gemeinderat Dr. Hüther vor, einen
Bild-Text-Band, der vor allem das heutige Rott a. Inn mit seiner
Nachkriegsentwicklung vorstellt, herauszugeben. Für die Herausgabe
empfiehlt er den Geiger-Verlag in Horb am Neckar, der sich auf Ortsbände
und Heimatbücher spezialisiert hat und diese Publikationen in
hervorragender Qualität vertreibt. Die Finanzierung sollte sich
hauptsächlich aus dem Verkaufserlös tragen bzw. Sponsorengelder gedeckt
werden.
Zusätzlich zu dieser Publikation sollte spätestens zur
Kirchenwiedereröffnung für die zu erwartenden Besucher eine kleine
Broschüre und eine Faltblatt herausgegeben werden. Für die geplante
Johann-Michael-Fischer-Ausstellung könnte der Ausstellungskatalog von
Altomünster, abgewandelt auf Rott a. Inn verwendet werden.
Herr Dr. Hüther bietet an, ehrenamtlich bei der Erstellung und Herausgabe
der vorgenannten Publikationen mitzuwirken.
Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, den Sachverhalt an den
Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat zu verweisen. Bezüglich der
Herausgabe eines Bild-Text-Bandes sollte der Geiger-Verlag kontaktiert
werden.
- Anregung von Herrn Rektor a.D. Willi Birkmaier zur Herausgabe einer
Sonderbriefmarke
Mit Schreiben vom 27.06.2001 regt Herr Rektor a.D. Willi
Birkmaier an, zur Eröffnung der Kirche die Herausgabe einer
Sonderbriefmarke zu beantragen.
Gemeinderat Dr. Hüther berichtete, dass seinen Informationen zufolge
beim Sonderdezernat der Bundesfinanzbehörde keine Möglichkeit besteht,
eine Sonderbriefmarke für den Anlass und zu diesem Zeitpunkt
herauszugeben.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, eine Münzprägung zur
Kirchenwiedereröffnung sowie evtl. einen Sonderstempel in Auftrag zu
geben.
Nach Beratung kam der Gemeinderat überein, den Sachverhalt an den
Arbeitskreis Kultur-Geschichte-Heimat zu verweisen.
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16 |
Nachtragshaushaltssatzung zur Erhöhung des Kassenkredites
Der 1. Bürgermeister berichtete, dass von Seiten des Kämmerers
vorgeschlagen wird, um die Liquidität der Gemeindekasse zu günstigeren
Konditionen zu sichern, den in der Haushaltssatzung eingeräumten
Kassenkredit von 1 Mio. DM auf 2 Mio. DM zu erhöhen. Eine
rechtsaufsichtliche Genehmigung nach Art. 73 Erl. 3 b GO ist nicht mehr
erforderlich. Gründe für die Erhöhung sind zum einen, dass die
Geschossflächenermittlung, die als Grundlage zur Einhebung der
Verbesserungsbeiträge für Wasserversorgung dient, noch nicht
abgeschlossen ist und somit erst voraussichtlich im November 2001 mit der
Beitragseinforderung gerechnet werden kann und zum anderen, dass der
Verkauf des Gewerbegrundstückes "Am Eckfeld-Nord" noch nicht
realisiert werden konnte.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
16 gegen 0 Stimmen
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000,00 DM um 1.000.000,00
DM erhöht und damit auf 2.000.000,00 DM neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.
Gemeinde Rott a. Inn
Maier
1. Bürgermeister
Die weiteren Änderungen zur Haushaltssatzung werden im Rahmen einer 2.
Nachtragshaushaltssatzung gegen Ende des Jahres beschlossen (z.B.
zinsgünstiges Darlehen für Regenwasserableitung Arbing, Investitionen
für Anmietung der Räume Kindergarten u.a.).
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Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
- ein Zeitplan für die Baumaßnahme Hochbehälter vorgelegt wurde.
Als Fertigstellungstermin wird Ende November 2001 festgestellt. Die
Bauverzögerungen sind u.a. durch Probleme bei der
Dichtigkeitsprüfung eingetreten.
- am 02.08.2001 der Besuch des Gemeinderates am Historischen
Stadtspiel "Der Prozess um den Medicus" mit verbilligten
Eintrittskarten angeboten wird. Interessierte Mitglieder werden
gebeten, die Karten bei der Verwaltung reservieren zu lassen.
- Das Staatliche Hochbauamt ein Gutachten zu schwingungstechnischen
Einflüssen von Vibrationsverdichtungsgeräten auf das Kirchengebäude
vorgelegt hat. Um bei künftigen Baumaßnahmen Gefährdungen der
Bausubstanz auszuschließen, wird um Berücksichtigung bei
Baumaßnahmen der Gemeinde gebeten.
- Der Behindertenbeauftragte, Herr Köck, auf die am 29.07.2001 auf
dem Gut Immling stattfindende Veranstaltung für behinderte Menschen
hinweist.
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16 |
Anfragen
- Gemeinderätin Ständer regte an, für die Schulweghelfer zur
Greifzange zur Müllbeseitigung am Riedergangerl zur Verfügung zu
stellen. Desweiteren wies sie darauf hin, dass durch das Ausscheiden
einer Schulweghelferin eine Ersatzkraft gesucht wird.
- Gemeinderätin Burghardt ergänzte, dass auch der Stiftung Attl für
den Behinderten Peter eine derartige Greifzange gegeben werden soll und
lobte in diesem Zusammenhang die Umsichtigkeit des Behinderten.
- Auf die Frage von Gemeinderat Schüßler bezüglich der Fertigstellung
der Kapelle Wurzach teilte Bürgermeister Maier mit, dass heuer nur die
Putz- und evtl. die Pflasterarbeiten durchgeführt werden können.
- Zur Frage von Gemeinderat Zangerl, eine Geschwindigkeitsbeschränkung
für die St 2079 im Bereich Wurzach zu erlassen, antwortete
Bürgermeister Maier, dass heute mit der Polizei und dem Landratsamt
eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat. Einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf z.B. 60 km/Std. wurde nicht
zugestimmt. Vor der Kurve kann jedoch z.B. am Anwesen der Familie
Feldhäuser ein Privatschild "Vorsicht spielende Kinder"
angebracht werden.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1.
Bürgermeister um 20.55 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Sitzungsleiter |
Holzmeier
Schriftführerin |
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