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Sitzungstag:
01. März 2001 Sitzungsort:
Sitzungssaal des Gemeindehauses |
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Vorsitzender:
Georg
Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier
Gemeinderatsmitglieder
anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Hans Gilg
Sebastian Mühlhuber
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 19.15 Uhr)
Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Franz Ametsbichler
- familiäre Gründe
Josef Grill
- krank
Dr. Jürgen Hüther
- familiäre Gründe
Max Zangerl
- beruflich (bis 19.15 Uhr)
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle (ab TOP 4)
Manfred Furch, Kämmerer (zu TOP 2 und 3)
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE:
1.
Genehmigung Protokoll vom 08.02.2001
2.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2001;
Beratung und Beschluss
3.
Finanzplanung 2000-2004 mit Investitionsprogramm;
Beratung und Beschluss
4.
Ausbau der Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2079;
Bekanntgabe der Abrechnung und Kostenteilung Staatsstraße und Gehwege
sowie Randbereiche
5.
Wasserwerk Rott a. Inn;
a) Bericht über den Stand der Bauarbeiten mit Kostenentwicklung
b) Berechnung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes
Globalberechnung und Verbes-
serungsbeitrag
6.
Baugebiet Arbing-West;
Angebot der Isar-Amperwerke;
Entscheidung über den Lampentyp und Auftragsvergabe zur Ausführung
7.
Gemeindehaus Rott a. Inn;
Sicherung der Stuckreste im 2. Obergeschoss;
Angebot der Fa. Enzinger und Auftragsvergabe
8.
Vollzug des BayStrWG;
Geschwindigkeitsbeschränkung im Verlauf der Innstraße bis Baugrenze
am Mitterweg
9.
Abwasseranlage Rott a. Inn;
Bericht zur Kanalbaumaßnahme am Birkenweg;
Entscheidung über die Ausführung im Trennsystem
10.
Erschließungsmaßnahme Baugebiet Arbing-West und Erschließungsabschnitte
Birkenweg und Buchenweg;
Anrechnung gemeindlicher Straßengrundflächen zu den Gesamtkosten
11.
Bekanntgaben
12.
Anfragen
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TOP
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GR
anw.
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Ergebnis
/ Beschluss
Der
1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und
stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung
Protokoll vom 08.02.2001
Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 08.02.2001 ohne
Einwände genehmigt.
Gemeinderat Dr. Absmaier wandte zu TOP 2b) ein, dass der Gemeinderat
sich nicht so konkret wie im Protokoll festgehalten, sondern nur für
eine der Variante A näherkommende Lösung ausgesprochen hat.
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Haushaltsplan
und Haushaltssatzung 2001;
Beratung und Beschluss
Einführend
wies Bürgermeister Maier darauf hin, dass der Entwurf des
Haushaltsplanes in 2 Sitzungen des Finanzausschusses am 07.02.2001 und
16.02.2001 eingehend behandelt wurde. Voraussetzung zur Vorbereitung
war die Verabschiedung der Haushaltspläne des Schulverbandes und der
Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn im Dezember 2000.
Das Ziel, keine Kreditaufnahmen zu tätigen und die
Pro-Kopf-Verschuldung kontinuierlich um ca. 200,00 DM pro Jahr zu
senken, kann auch 2001 erreicht werden. Durch geplante Maßnahmen im
Schulbereich muss aber ab dem Jahr 2003 wieder mit einem leichten
Anstieg der Verschuldung gerechnet werden.
Wenn auch die Haushaltslage sehr angespannt ist, so dürfen die in den
vergangenen Jahren erfolgten Investitionen nicht vergessen werden.
Allein in dieser Wahlperiode sind bis Ende 2000 neben vielen anderen
Projekten auf dem Sektor Abwasser 5,86 Mio. DM und im Bereich
Wasserversorgung 2,09 Mio. DM eingebracht worden.
Um auch im Jahr 2001 die laufenden Maßnahmen fortführen und
Spielraum für kleinere neue Objekte zu erhalten, ist vorgesehen, die
Haushaltslage durch den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Stögerfeld-Süd“
im Einheimischen Modell wie auch auf den freien Markt zu entspannen.
Der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Rott-Nord“ ist überwiegend
in den Jahren 2002 und 2003 vorgesehen, um damit anteilig den Neubau
einer Doppelturnhalle und die Umsetzung des Raumprogrammes mit
Sanierung der Hauptschule zu finanzieren. Da die Entwicklung im
schulischen Bereich rasant fortschreitet, ist eine Umsetzung umso
notwendiger, als damit die Voraussetzungen für einen attraktiven
Schulbetrieb gewährleistet werden können.
Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht
zum Haushaltsplan 2001 und das Investitionsprogramm für die Jahre
2000-2004. Vorweg wies er darauf hin, dass nach dem Beschluss der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Haushaltspläne zum
01.01.2002 auf EURO umgestellt werden. Der Haushalt 2001 erfolgt
jedoch noch in DM-Ansätzen.
Das Haushaltsvolumen beträgt, 13.431.700,00 DM. Die Hebesätze für
die Grundsteuer A bleibt unverändert, die Grundsteuer B erhöht sich
von 275 v.H. auf 300 v.H. und die Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 320
v.H. Für die Wassergebühr ist zum 01.07.2001 eine Gebührenerhöhung
um ca. 0,50 DM vorgesehen. Die übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.
Neben der planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von 596.000,00
DM ist auch die Rückzahlung eines auslaufenden Darlehens über
500.000,00 DM, das zur Finanzierung des Nachtragshaushalts 1999
aufgenommen wurde, enthalten.
Eine Zuführung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrages an den
Vermögenshaushalt ist insbesondere durch das gesunkene
Gewerbesteueraufkommen nicht möglich. Zum Ausgleich des
Verwaltungshaushalts muss daher ein Betrag von 488.600,00 DM vom Vermögenshaushalt
zugeführt werden. Dieser Betrag steht in Form von Erlösen aus
Grundstücksverkäufen zur Verfügung.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 2.192,12 DM. Neue Kreditaufnahmen
sind in der Finanzplanung 2003 und 2004 insbesondere für den Neubau
einer Doppelturnhalle vorgesehen.
Gemeinderat Zangerl bezeichnete in seinen Ausführungen den
vorliegenden Haushalt als Drahtseilakt mit vielen Highlights. Der
Haushalt steht und fällt mit den Grundstücksverkäufen. Ein
ausgabeträchtiger Posten stellt die Wasserversorgung dar. Ein
Angleich der Gebühren wurde daher notwendig. Außerplanmäßige
Investitionen sind aufgrund der schwierigen Finanzlage nicht möglich.
Im Prinzip ist der Haushalt jedoch positiv zu sehen, weil im
Investitionsbereich wichtige Maßnahmen enthalten sind. Sein Dank gilt
dem Bürgermeister und dem Kämmerer für die solide Finanzpolitik.
Nach
Verlesung der Haushaltssatzung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0
Stimmen
Aufgrund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2001 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
6.120.200 DM
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
7.311.500 DM
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf
547.800 DM
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
275 v.H.
b)
für die Grundstücke (B)
300 v.H.
2. Gewerbesteuer
320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 1.000.000
DM
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.
Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den
Maier
1. Bürgermeister
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Finanzplanung
und Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004;
Nachdem
der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004
bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte
folgender Beschluss gefasst werden:
14
gegen 0 Stimmen
Dem
Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004 wird
zugestimmt.
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Ausbau
der Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2079;
Bekanntgabe der Abrechnung und Kostenteilung Staatsstraße und
Gehwege sowie Randbereiche
Der
1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die
Kostenaufstellung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße
2079 mit Gehwege und Randbereiche. Demnach betrugen die Gesamtkosten
810.840,86 DM. Nach Abzug der Kostenanteile des Freistaates Bayern,
Zuwendungen und Zuschüsse verbleibt ein effektiver Kostenanteil der
Gemeinde in Höhe von 409.202,28 DM. Die endgültige Abrechnung kann
aber erst nach der Vermessung erfolgen. Laut Auskunft der Direktion für
ländliche Entwicklung werden die Vermessungsarbeiten frühestens bis
Ende 2002 durchgeführt sein. Sobald das Vermessungsergebnis vorliegt,
werden Straßenausbaubeiträge umgelegt. Nach der derzeit gültigen
Satzung im Verhältnis 30 % (Anlieger) zu 70 % (Gemeinde) umgelegt.
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Wasserwerk
Rott a. Inn;
a) Bericht über den Stand der Bauarbeiten mit Kostenentwicklung
b) Berechnung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes Globalberech-
nung
und Verbesserungsbeitrag
Zu
a):
Zum
Stand der Bauarbeiten berichtete Bürgermeister Maier, dass die Fa.
Seidel zur Zeit die Decke für den Hochbehälter betoniert. Zeitgleich
werden die Arbeiten am Betriebsgebäude fortgeführt.
Der Kostenvoranschlag einschließlich der Maschinentechnik belief sich
auf 1,98 Mio. DM. Mit den Ausschreibungsergebnissen von 1,76 Mio. DM
wird der Betrag jedoch deutlich unterschritten.
In der nächsten Sitzung am 14.03.2001 ist vorgesehen, mit dem Ing.-Büro
Schwarz, Rott a. Inn die Fragen zur Entscheidung über den endgültigen
Installationsplan mit Steuerkonzept sowie die Notwendigkeit eines
Notstromaggregates zu klären.
Zu b):
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier,
teilte mit, dass Herr Sommer vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband
mit der Globalkalkulation beauftragt wurde. Die Vorarbeiten werden in
ca. 4 Wochen abgeschlossen sein. Bis zum August 2001 ist vorgesehen,
die Globalkalkulation zu erstellen. Der voraussichtliche
durchschnittliche Verbesserungsbeitrag pro Anschließer wird sich auf
ca. 1.000,00 DM belaufen.
Die Beratung im Gemeinderat erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.
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Baugebiet
Arbing-West;
Angebot der Isar-Amperwerke;
Entscheidung über den Lampentyp und Auftragsvergabe zur Ausführung
Der
1. Bürgermeister gab bekannt, dass bei einem Gespräch mit den
Anliegern u. a. auch die Frage des Lampentyps behandelt und
entschieden wurde, den Typ Castor aufzustellen. Ein entsprechendes
Angebot wurde bei den Isar-Amperwerken eingeholt.
Nach Bekanntgabe des Angebotes und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat erteilt den Isar-Amperwerken, Ampfing, den Auftrag
zum Neubau von 7 Leuchtstellen des Typs Castor und Mitverlegung von
336 m SB-Kabel im Baugebiet Arbing entsprechend dem Angebot vom
21.02.2001 zum Preis von 16.844,14 DM einschl. MWSt.
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Gemeindehaus
Rott a. Inn;
Sicherung der Stuckreste im 2. Obergeschoss (ehemaliger Festsaal);
Angebot der Fa. Enzinger und Auftragsvergabe
Bezugnehmend
auf TOP 4 der Sitzung vom 08.02.2001 wird nach Bekanntgabe des
Sachverhalts folgender Beschluss gefasst:
13 gegen 1 Stimmen
Der Gemeinderat erteilt der Fa. Enzinger, Werkstätten für
Denkmalpflege, Wiedacherstr. 7, 83317 Teisendorf, den Auftrag zum
Angebot vom 24.01.2001, die Sicherung der Stuckreste im 2.
Obergeschoss des Gemeindehauses gemäß Alternative 1 durchzuführen.
Die Angebotssumme beläuft sich auf 12.180,00 DM brutto. Die Frist zur
Fertigstellung wird auf den 15.05.2001 festgelegt.
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Vollzug
des BayStrWG;
Geschwindigkeitsbeschränkung im Verlauf der Innstraße bis
Baugrenze am Mitterweg
Nach
Vortrag des Sachverhalt wird nach Rücksprache mit der
Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Wegen der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs und aufgrund von
Beschwerden der Anlieger über zu hohe Geschwindigkeit der
Verkehrsteilnehmer wird in der Innstraße in Höhe des Anwesens der
Fa. Huber, beim Anwesen Gruber, Voglberg und vor dem Ortsschild in Stögerfeld
je ein Verkehrsschild mit einer Gechwindigkeitsbeschränkung von 40
km/h aufgestellt.
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Abwasseranlage
Rott a. Inn;
Bericht zur Kanalbaumaßnahme am Birkenweg;
Entscheidung über die Ausführung im Trennsystem
Der
1. Bürgermeister erinnerte an die Befassung unter TOP 7 in der
Sitzung vom 25.01.2001, wonach mittels Kamerabefahrungen des
Mischwasserkanals Fremdwasser festgestellt wurde. Im Zuge des Ausbaues
des Birkenweges ist ein Trennsystem geplant und den jeweiligen Grundstücksanliegern
die Möglichkeit zum Anschluss gegeben. Zudem besteht ein alter,
maroder Kanal, der durch Privatgrundstücke und unter Gebäuden
verlegt ist und unbedingt beseitigt werden muss. Die Mehrkosten für
die Tieferlegung des Kanals und die Anschlüsse bis zur jeweiligen
Grundstücksgrenze trägt die Gemeinde.
Nach Bekanntgabe des genehmigten Bauentwurfes für das Gebiet
Rott-Nord vom April 2000, des Schreibens der Ing.-Gesellschaft Schwarz
GmbH, Rott a. Inn vom 13.11.2000 sowie des Schreibens der Anlieger
Christian Franke, Karl Weger und Peter Franke vom 23.01.2001 und eines
neuerlichen Schreibens von Herrn Christian Franke vom 23.01.2001 wurde
nach Beratung folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Birkenweg, künftig Gregor-Mack-Straße, wird derzeit noch im
Mischsystem zur Abwasserbeseitigung betrieben. Der Gemeinderat
beschließt, den Birkenweg im Zuge der Kanalisierung des Baugebietes
Rott-Nord vom Mischsystem auf ein Trennsystem umzustellen. Eine andere
Lösung ist nicht möglich, weil nur das Trennsystem lt. der
schriftlichen Stellungnahme des Ing.-Büros Schwarz dem Stand der
Technik entspricht. Außerdem ist es lt. der rechtskräftigen Entwässerungssatzung
der Gemeinde nicht zulässig, in den Mischkanal Grund- bzw.
Quellwasser oder Drainagenwasser einzuleiten.
Weil jedoch die vorhandenen Drainagenleitungen in einer Tiefe von 3,0
m liegen, muss der Regenwasserkanal von 1,5 m auf 3,0 m und der
Schmutzwasserkanal auf ca. 3,5 m tiefergelegt werden. Die Mehrkosten
hierfür betragen lt. aktueller Aufstellung des Ing.-Büros Schwarz
vom 01.03.2001 insgesamt ca. 14.500,00 DM und werden von der Gemeinde
übernommen.
Den Eigentümern der bebauten Grundstücke wird eine Übergangsfrist für
die Trennung der Hausanschlussleitungen bis zum 31.12.2004 eingeräumt.
Zudem werden die Eigentümer aufgefordert, ihre bei der
Kamerabefahrung festgestellten Mängel an den Hausanschlussleitungen
(Undichtigkeiten und Ablagerungen) baldmöglichst, spätestens jedoch
bis zum 30.06.2001 zu beseitigen.
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Erschließungsmaßnahme
Baugebiet Arbing-West und Erschließungsabschnitte Birkenweg und
Buchenweg;
Anrechnung gemeindlicher Straßengrundflächen zu den Gesamtkosten
Zur
Frage der Anrechnung von Kosten des Straßengrundes zu den Erschließungskosten
vertrat der 1. Bürgermeister die Auffassung, dass für Straßengrundstücksflächen,
die seit längerem im Besitz der Gemeinde sind keine Kosten angesetzt
werden sollen. In die Erschließungsberechnung sollen nur Kosten, die
durch Grunderwerb angefallen sind, einfließen.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
14 gegen 0 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt, in die Erschließungsabrechnung der
Maßnahmen des Baugebietes Arbing-West und Birken- und Buchenweg für
den Straßengrund, der seit längerem im Besitz der Gemeinde ist und
wenn für diese Fläche früher kostenlos an die Gemeinde abgetreten
wurden, keine Kosten anzusetzen. Ausgenommen davon bleiben die Kosten,
die durch tatsächlichen Grunderwerb für die jeweilige Maßnahme
entstanden sind.
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Bekanntgaben
Der
1. Bürgermeister gab bekannt, dass
a)
eine Begehung der Schule durch das Ingenieurbüro Dr. Auer zur
Arbeitssicherheit nach § 6 ASIG durchgeführt wurde. Die im Bericht
vom 12.02.2001 festgestellten Mängel werden, soweit möglich,
umgehend beseitigt;
b)
mit dem TÜV Bayern eine Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß
GUV 2.10 im Jugendraum erfolgte. Die dabei festgestellten Mängel
wurden bereits behoben;
c)
im Kindergartenbedarfsplan der Regierung von Oberbayern die
Gemeinde Rott a. Inn ab dem Jahr 2002 mit dem Neubau eines
Kindergartens aufgenommen wurde;
d)
am 07.03.2001 um 16.00 Uhr eine Besprechung des Beirates zur
Belegung der Wohnungen im Betreuten Wohnen stattfindet. Im Anschluss
daran erfolgt mit den Behindertenbeauftragten des Landkreises und der
Gemeinde eine Beratung zur Ausstattung der Küchen in der Wohnanlage;
e)
beim 4. Seniorenforum am 21.02.2001 im Klostersaal
erfreulicherweise 60 Teilnehmer begrüßt werden konnten.
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Anfragen
Gemeinderat
Zangerl beantragte für den Ortsteil Wurzach eine
Geschwindigkeitsbeschränkung. Bei dieser Straße durch Wurzach
handelt es sich um eine Staatsstraße.
Bürgermeister Maier wies darauf hin, dass bereits von 2 Jahren von
der zuständigen Verkehrsbehörde ein entsprechender Antrag abgelehnt
wurde. Er wird aber nochmals versucht, den Antrag aufzugreifen.
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Nachdem
keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister
um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Holzmeier
Sitzungsleiter
Schriftführerin
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