Öffentliche Sitzung
des
Gemeinderates Rott a. Inn

 Sitzungstag: 01. März 2001 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses



Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmaier
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Hans Gilg
Sebastian Mühlhuber
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer
Max Zangerl (ab 19.15 Uhr)

Gemeinderatsmitglieder abwesend:
Franz Ametsbichler                  - familiäre Gründe
Josef Grill                                - krank
Dr. Jürgen Hüther                    - familiäre Gründe
Max Zangerl                            - beruflich (bis 19.15 Uhr)

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle (ab TOP 4)
Manfred Furch, Kämmerer (zu TOP 2 und 3)


Ablichtung an die Gemeinderäte am:

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

1.      Genehmigung Protokoll vom 08.02.2001

2.      Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2001;
Beratung und Beschluss

3.      Finanzplanung 2000-2004 mit Investitionsprogramm;
Beratung und Beschluss

4.      Ausbau der Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2079;
Bekanntgabe der Abrechnung und Kostenteilung Staatsstraße und Gehwege sowie Randbereiche

5.      Wasserwerk Rott a. Inn;
a) Bericht über den Stand der Bauarbeiten mit Kostenentwicklung
b) Berechnung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes Globalberechnung und Verbes-
     serungsbeitrag

6.      Baugebiet Arbing-West;
Angebot der Isar-Amperwerke;
Entscheidung über den Lampentyp und Auftragsvergabe zur Ausführung

7.      Gemeindehaus Rott a. Inn;
Sicherung der Stuckreste im 2. Obergeschoss;
Angebot der Fa. Enzinger und Auftragsvergabe

8.      Vollzug des BayStrWG;
Geschwindigkeitsbeschränkung im Verlauf der Innstraße bis Baugrenze am Mitterweg

9.      Abwasseranlage Rott a. Inn;
Bericht zur Kanalbaumaßnahme am Birkenweg;
Entscheidung über die Ausführung im Trennsystem

10.  Erschließungsmaßnahme Baugebiet Arbing-West und Erschließungsabschnitte Birkenweg und Buchenweg;
Anrechnung gemeindlicher Straßengrundflächen zu den Gesamtkosten

11.  Bekanntgaben

12.  Anfragen 

 

 

TOP

GR
anw.

 

Ergebnis / Beschluss


Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

1

13

Genehmigung Protokoll vom 08.02.2001

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 08.02.2001 ohne Einwände genehmigt.
Gemeinderat Dr. Absmaier wandte zu TOP 2b) ein, dass der Gemeinderat sich nicht so konkret wie im Protokoll festgehalten, sondern nur für eine der Variante A näherkommende Lösung ausgesprochen hat.

2

14

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2001;
Beratung und Beschluss

Einführend wies Bürgermeister Maier darauf hin, dass der Entwurf des Haushaltsplanes in 2 Sitzungen des Finanzausschusses am 07.02.2001 und 16.02.2001 eingehend behandelt wurde. Voraussetzung zur Vorbereitung war die Verabschiedung der Haushaltspläne des Schulverbandes und der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn im Dezember 2000.
Das Ziel, keine Kreditaufnahmen zu tätigen und die Pro-Kopf-Verschuldung kontinuierlich um ca. 200,00 DM pro Jahr zu senken, kann auch 2001 erreicht werden. Durch geplante Maßnahmen im Schulbereich muss aber ab dem Jahr 2003 wieder mit einem leichten Anstieg der Verschuldung gerechnet werden.
Wenn auch die Haushaltslage sehr angespannt ist, so dürfen die in den vergangenen Jahren erfolgten Investitionen nicht vergessen werden. Allein in dieser Wahlperiode sind bis Ende 2000 neben vielen anderen Projekten auf dem Sektor Abwasser 5,86 Mio. DM und im Bereich Wasserversorgung 2,09 Mio. DM eingebracht worden.
Um auch im Jahr 2001 die laufenden Maßnahmen fortführen und Spielraum für kleinere neue Objekte zu erhalten, ist vorgesehen, die Haushaltslage durch den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Stögerfeld-Süd“ im Einheimischen Modell wie auch auf den freien Markt zu entspannen. Der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Rott-Nord“ ist überwiegend in den Jahren 2002 und 2003 vorgesehen, um damit anteilig den Neubau einer Doppelturnhalle und die Umsetzung des Raumprogrammes mit Sanierung der Hauptschule zu finanzieren. Da die Entwicklung im schulischen Bereich rasant fortschreitet, ist eine Umsetzung umso notwendiger, als damit die Voraussetzungen für einen attraktiven Schulbetrieb gewährleistet werden können.

Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Furch, den Vorbericht zum Haushaltsplan 2001 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004. Vorweg wies er darauf hin, dass nach dem Beschluss der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Haushaltspläne zum 01.01.2002 auf EURO umgestellt werden. Der Haushalt 2001 erfolgt jedoch noch in DM-Ansätzen.
Das Haushaltsvolumen beträgt, 13.431.700,00 DM. Die Hebesätze für die Grundsteuer A bleibt unverändert, die Grundsteuer B erhöht sich von 275 v.H. auf 300 v.H. und die Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 320 v.H. Für die Wassergebühr ist zum 01.07.2001 eine Gebührenerhöhung um ca. 0,50 DM vorgesehen. Die übrigen Gebührensätze bleiben unverändert. Neben der planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von 596.000,00 DM ist auch die Rückzahlung eines auslaufenden Darlehens über 500.000,00 DM, das zur Finanzierung des Nachtragshaushalts 1999 aufgenommen wurde, enthalten.
Eine Zuführung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrages an den Vermögenshaushalt ist insbesondere durch das gesunkene Gewerbesteueraufkommen nicht möglich. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts muss daher ein Betrag von 488.600,00 DM vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Dieser Betrag steht in Form von Erlösen aus Grundstücksverkäufen zur Verfügung.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 2.192,12 DM. Neue Kreditaufnahmen sind in der Finanzplanung 2003 und 2004 insbesondere für den Neubau einer Doppelturnhalle vorgesehen.

Gemeinderat Zangerl bezeichnete in seinen Ausführungen den vorliegenden Haushalt als Drahtseilakt mit vielen Highlights. Der Haushalt steht und fällt mit den Grundstücksverkäufen. Ein ausgabeträchtiger Posten stellt die Wasserversorgung dar. Ein Angleich der Gebühren wurde daher notwendig. Außerplanmäßige Investitionen sind aufgrund der schwierigen Finanzlage nicht möglich. Im Prinzip ist der Haushalt jedoch positiv zu sehen, weil im Investitionsbereich wichtige Maßnahmen enthalten sind. Sein Dank gilt dem Bürgermeister und dem Kämmerer für die solide Finanzpolitik.

Nach Verlesung der Haushaltssatzung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                      14 gegen 0 Stimmen

Aufgrund des Art. 63ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    6.120.200 DM
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      7.311.500 DM
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf                                           547.800 DM festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            275 v.H.
                           
b) für die Grundstücke (B)                                                   300 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                        320 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf      1.000.000 DM
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.

Gemeinde Rott a. Inn
Rott a. Inn, den
Maier
1. Bürgermeister

3

14

Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004;

Beratung und Beschluss

Nachdem der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004 bereits im Rahmen der Haushaltsberatung behandelt wurde, konnte folgender Beschluss gefasst werden:

14 gegen 0 Stimmen

Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2000-2004 wird zugestimmt.

4

14

Ausbau der Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2079;
Bekanntgabe der Abrechnung und Kostenteilung Staatsstraße und Gehwege sowie Randbereiche

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Kostenaufstellung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2079 mit Gehwege und Randbereiche. Demnach betrugen die Gesamtkosten 810.840,86 DM. Nach Abzug der Kostenanteile des Freistaates Bayern, Zuwendungen und Zuschüsse verbleibt ein effektiver Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 409.202,28 DM. Die endgültige Abrechnung kann aber erst nach der Vermessung erfolgen. Laut Auskunft der Direktion für ländliche Entwicklung werden die Vermessungsarbeiten frühestens bis Ende 2002 durchgeführt sein. Sobald das Vermessungsergebnis vorliegt, werden Straßenausbaubeiträge umgelegt. Nach der derzeit gültigen Satzung im Verhältnis 30 % (Anlieger) zu 70 % (Gemeinde) umgelegt.

5

14

Wasserwerk Rott a. Inn;
a) Bericht über den Stand der Bauarbeiten mit Kostenentwicklung
b) Berechnung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes Globalberech-
     nung und Verbesserungsbeitrag

Zu a):
Zum Stand der Bauarbeiten berichtete Bürgermeister Maier, dass die Fa. Seidel zur Zeit die Decke für den Hochbehälter betoniert. Zeitgleich werden die Arbeiten am Betriebsgebäude fortgeführt.
Der Kostenvoranschlag einschließlich der Maschinentechnik belief sich auf 1,98 Mio. DM. Mit den Ausschreibungsergebnissen von 1,76 Mio. DM wird der Betrag jedoch deutlich unterschritten.
In der nächsten Sitzung am 14.03.2001 ist vorgesehen, mit dem Ing.-Büro Schwarz, Rott a. Inn die Fragen zur Entscheidung über den endgültigen Installationsplan mit Steuerkonzept sowie die Notwendigkeit eines Notstromaggregates zu klären.

Zu b):
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, teilte mit, dass Herr Sommer vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband mit der Globalkalkulation beauftragt wurde. Die Vorarbeiten werden in ca. 4 Wochen abgeschlossen sein. Bis zum August 2001 ist vorgesehen, die Globalkalkulation zu erstellen. Der voraussichtliche durchschnittliche Verbesserungsbeitrag pro Anschließer wird sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen.
Die Beratung im Gemeinderat erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.

6

14

Baugebiet Arbing-West;
Angebot der Isar-Amperwerke;
Entscheidung über den Lampentyp und Auftragsvergabe zur Ausführung

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass bei einem Gespräch mit den Anliegern u. a. auch die Frage des Lampentyps behandelt und entschieden wurde, den Typ Castor aufzustellen. Ein entsprechendes Angebot wurde bei den Isar-Amperwerken eingeholt.

Nach Bekanntgabe des Angebotes und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat erteilt den Isar-Amperwerken, Ampfing, den Auftrag zum Neubau von 7 Leuchtstellen des Typs Castor und Mitverlegung von 336 m SB-Kabel im Baugebiet Arbing entsprechend dem Angebot vom 21.02.2001 zum Preis von 16.844,14 DM einschl. MWSt.

7

14

Gemeindehaus Rott a. Inn;
Sicherung der Stuckreste im 2. Obergeschoss (ehemaliger Festsaal);
Angebot der Fa. Enzinger und Auftragsvergabe

Bezugnehmend auf TOP 4 der Sitzung vom 08.02.2001 wird nach Bekanntgabe des Sachverhalts folgender Beschluss gefasst:

                                               13 gegen 1 Stimmen

Der Gemeinderat erteilt der Fa. Enzinger, Werkstätten für Denkmalpflege, Wiedacherstr. 7, 83317 Teisendorf, den Auftrag zum Angebot vom 24.01.2001, die Sicherung der Stuckreste im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses gemäß Alternative 1 durchzuführen. Die Angebotssumme beläuft sich auf 12.180,00 DM brutto. Die Frist zur Fertigstellung wird auf den 15.05.2001 festgelegt.

8

14

Vollzug des BayStrWG;
Geschwindigkeitsbeschränkung im Verlauf der Innstraße bis Baugrenze am Mitterweg


Nach Vortrag des Sachverhalt wird nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn folgender Beschluss gefasst:

                                               14 gegen 0 Stimmen

Wegen der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs und aufgrund von Beschwerden der Anlieger über zu hohe Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer wird in der Innstraße in Höhe des Anwesens der Fa. Huber, beim Anwesen Gruber, Voglberg und vor dem Ortsschild in Stögerfeld je ein Verkehrsschild mit einer Gechwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h aufgestellt.

9

14

Abwasseranlage Rott a. Inn;
Bericht zur Kanalbaumaßnahme am Birkenweg;
Entscheidung über die Ausführung im Trennsystem

Der 1. Bürgermeister erinnerte an die Befassung unter TOP 7 in der Sitzung vom 25.01.2001, wonach mittels Kamerabefahrungen des Mischwasserkanals Fremdwasser festgestellt wurde. Im Zuge des Ausbaues des Birkenweges ist ein Trennsystem geplant und den jeweiligen Grundstücksanliegern die Möglichkeit zum Anschluss gegeben. Zudem besteht ein alter, maroder Kanal, der durch Privatgrundstücke und unter Gebäuden verlegt ist und unbedingt beseitigt werden muss. Die Mehrkosten für die Tieferlegung des Kanals und die Anschlüsse bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze trägt die Gemeinde.

Nach Bekanntgabe des genehmigten Bauentwurfes für das Gebiet Rott-Nord vom April 2000, des Schreibens der Ing.-Gesellschaft Schwarz GmbH, Rott a. Inn vom 13.11.2000 sowie des Schreibens der Anlieger Christian Franke, Karl Weger und Peter Franke vom 23.01.2001 und eines neuerlichen Schreibens von Herrn Christian Franke vom 23.01.2001 wurde nach Beratung folgender Beschluss gefasst:

                                               14 gegen 0 Stimmen

Der Birkenweg, künftig Gregor-Mack-Straße, wird derzeit noch im Mischsystem zur Abwasserbeseitigung betrieben. Der Gemeinderat beschließt, den Birkenweg im Zuge der Kanalisierung des Baugebietes Rott-Nord vom Mischsystem auf ein Trennsystem umzustellen. Eine andere Lösung ist nicht möglich, weil nur das Trennsystem lt. der schriftlichen Stellungnahme des Ing.-Büros Schwarz dem Stand der Technik entspricht. Außerdem ist es lt. der rechtskräftigen Entwässerungssatzung der Gemeinde nicht zulässig, in den Mischkanal Grund- bzw. Quellwasser oder Drainagenwasser einzuleiten.
Weil jedoch die vorhandenen Drainagenleitungen in einer Tiefe von 3,0 m liegen, muss der Regenwasserkanal von 1,5 m auf 3,0 m und der Schmutzwasserkanal auf ca. 3,5 m tiefergelegt werden. Die Mehrkosten hierfür betragen lt. aktueller Aufstellung des Ing.-Büros Schwarz vom 01.03.2001 insgesamt ca. 14.500,00 DM und werden von der Gemeinde übernommen.
Den Eigentümern der bebauten Grundstücke wird eine Übergangsfrist für die Trennung der Hausanschlussleitungen bis zum 31.12.2004 eingeräumt.

Zudem werden die Eigentümer aufgefordert, ihre bei der Kamerabefahrung festgestellten Mängel an den Hausanschlussleitungen (Undichtigkeiten und Ablagerungen) baldmöglichst, spätestens jedoch bis zum 30.06.2001 zu beseitigen.

10

14

Erschließungsmaßnahme Baugebiet Arbing-West und Erschließungsabschnitte Birkenweg und Buchenweg;
Anrechnung gemeindlicher Straßengrundflächen zu den Gesamtkosten


Zur Frage der Anrechnung von Kosten des Straßengrundes zu den Erschließungskosten vertrat der 1. Bürgermeister die Auffassung, dass für Straßengrundstücksflächen, die seit längerem im Besitz der Gemeinde sind keine Kosten angesetzt werden sollen. In die Erschließungsberechnung sollen nur Kosten, die durch Grunderwerb angefallen sind, einfließen.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

                                               14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, in die Erschließungsabrechnung der Maßnahmen des Baugebietes Arbing-West und Birken- und Buchenweg für den Straßengrund, der seit längerem im Besitz der Gemeinde ist und wenn für diese Fläche früher kostenlos an die Gemeinde abgetreten wurden, keine Kosten anzusetzen. Ausgenommen davon bleiben die Kosten, die durch tatsächlichen Grunderwerb für die jeweilige Maßnahme entstanden sind.

11

14

Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

a)      eine Begehung der Schule durch das Ingenieurbüro Dr. Auer zur Arbeitssicherheit nach § 6 ASIG durchgeführt wurde. Die im Bericht vom 12.02.2001 festgestellten Mängel werden, soweit möglich, umgehend beseitigt;
b)      mit dem TÜV Bayern eine Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß GUV 2.10 im Jugendraum erfolgte. Die dabei festgestellten Mängel wurden bereits behoben;
c)      im Kindergartenbedarfsplan der Regierung von Oberbayern die Gemeinde Rott a. Inn ab dem Jahr 2002 mit dem Neubau eines Kindergartens aufgenommen wurde;
d)      am 07.03.2001 um 16.00 Uhr eine Besprechung des Beirates zur Belegung der Wohnungen im Betreuten Wohnen stattfindet. Im Anschluss daran erfolgt mit den Behindertenbeauftragten des Landkreises und der Gemeinde eine Beratung zur Ausstattung der Küchen in der Wohnanlage;
e)      beim 4. Seniorenforum am 21.02.2001 im Klostersaal erfreulicherweise 60 Teilnehmer begrüßt werden konnten.

 

12

14

Anfragen

Gemeinderat Zangerl beantragte für den Ortsteil Wurzach eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Bei dieser Straße durch Wurzach handelt es sich um eine Staatsstraße.
Bürgermeister Maier wies darauf hin, dass bereits von 2 Jahren von der zuständigen Verkehrsbehörde ein entsprechender Antrag abgelehnt wurde. Er wird aber nochmals versucht, den Antrag aufzugreifen.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.50 Uhr die öffentliche Sitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:


Maier                                                                         Holzmeier
Sitzungsleiter                                                               Schriftführerin