Öffentliche Sitzung

des

Gemeinderates Rott a. Inn

Sitzungstag: 03. August 2000 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:

Anne-Marie Holzmeier

Gemeinderatsmitglieder anwesend:

Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Hans Gilg
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Georg Huber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Ruth Sommer
Agnes Ständer

Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Dr. Klaus Absmaier     - Urlaub
Josef Grill         - beruflich
Max Zangerl    - beruflich

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Herr Heindl u. Mitarbeiter, Fa. Infra (zu TOP 2)

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 20.07.2000;
  2. Verlängerung des Gehweges an der Bahnhofsstraße;
    Vorstellung von 3 möglichen Varianten durch das Ing.-Büro Infra;
    Kostenermittlung und Zuschussantrag
  3. Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;
    Entwicklung des Haushalts bis zum 30.07.2000
  4. Jahresrechnung 1998;
    Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
  5. Rückbau am Marktplatz – Kreisstraße RO 41;
    Beschränkte Ausschreibung und Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme
  6. ASV Rott a. Inn;
    Zuwendungen des Freistaates Bayern 1999 und Zuschuss der Gemeinde Rott a. Inn für Übungsleiterstunden
  7. Deutsche Telekom Gruppe;
    Lichtwellenleiter – Kabelanlage / Trasse Salzburg-München;
    Ermittlung von Versorgungsleitungen
  8. Baugebiet Rott - Nord;
    Umbenennung von Straßennamen
  9. Bekanntgaben

 

TOP

GR
anw.

Ergebnis / Beschluss

 

 

Vor der Gemeinderatssitzung um 19.00 Uhr fand zusammen mit dem Gemeinderat, Herrn Wimmer von der Direktion für Ländliche Entwicklung und Herrn Windhör von Hochbauamt Rosenheim ein Ortstermin bezüglich der Gestaltung des Klosterhofes östlich des Gemeindehauses statt. Dabei wurde vereinbart, Herrn Arch. Eberhard Schek mit der Planung zu beauftragen. Die Planung soll in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2000 behandelt werden. Seitens Herrn Wimmer wurde zugesichert, dass die Maßnahme, soweit Mittel aus der Dorferneuerung noch zur Verfügung stehen, in die Förderung aufgenommen wird. Zu beachten ist dabei, das Ende der Mittelbereitstellung am 31.12.2000.

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung des Protokolls vom 20.07.2000

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 20.07.2000 ohne Einwände genehmigt.

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Verlängerung des Gehweges an der Bahnhofsstraße;

Vorstellung von 3 möglichen Varianten durch das Ing.-Büro Infra;

Kostenermittlung und Zuschussantrag

Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Heindl mit Mitarbeiter von der Fa. Infra, Rosenheim. In seiner Einführung wies er darauf hin, dass bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Stein und dem Straßenbauamt Rosenheim, Herrn Lochner die Problematik erläutert und nach Lösungen gesucht wurde. Auf Anregung des Straßenbauamtes wurde das Ingenieurbüro Infra, Rosenheim beauftragt, Planungsvarianten und Kosten zu ermitteln, um die Maßnahme bis September 2000 zur Förderung nach GVFG anmelden zu können. Der Großteil des künftigen Gehweges liegt im Grundbereich des Straßenbauamtes, sodass nur ein geringer Grunderwerb von privaten Grundbesitzern notwendig ist. Mit dem Straßenbauamt ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Anschließend erläuterte Herr Heindl anhand von Vorlagen die Planungsvarianten für den geplanten 259 m langen Gehweg an der Bahnhofsstraße mit Kostenschätzungen wie folgt:

  1. Variante Trockenmauerwerk               355.000,00 DM brutto
  2. Variante Gabionenwand                      285.000,00 DM brutto
  3. Variante Spundwand                           245.000,00 DM brutto

Die Varianten 2 und 3 sind aufgrund der gegebenen Örtlichkeiten insbesondere im Hinblick auf das Ortsbild nur schlecht verträglich, sodass seitens des Ingenieurbüros die Variante 1 zur Umsetzung empfohlen wird. Obwohl die Variante 1 der teuerersten Lösung entspricht, so erscheint diese Lösung doch für die Geländegegebenheiten als die verträglichste. Die Kosten gliedern sich wie folgt:

Baukosten                                                                  310.000,00 DM
Baunebenkosten                                                           30.000,00 DM
Beleuchtung Gehweg                                                    15.000,00 DM

Gesamtkosten                                                          355.000,00 DM

Geplante Finanzierung im Jahr 2001:

Gesamtkosten                                                             355.000,00 DM
./. Anliegerbeiträge nach der Straßenausbau-
satzung 30 v.H.                                                           106.500,00 DM

Zwischensumme                                                          248.500,00 DM

./. Zuschuss GVFG-Mittel 60 %                                  149.100,00 DM

Eigenanteil Gemeinde Rott a. Inn                           99.400,00 DM

Bezüglich der Anliegerbeiträge ist noch zu prüfen, ob diese in der angegebenen Höhe im Hinblick auf die Erschließungsmöglichkeiten umgelegt werden können.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt die Gehwegbaumaßnahme entlang der Bahnhofstraße vom Anwesen Nr. 20 (Kahles) bis Nr. 44 (Diptmar) entsprechend der Variante 1 –Bauart: Trockenmauerwerk- des Ingenieurbüro Infra, Rosenheim durchzuführen. Die Baulänge beträgt für den 1,50 m breiten Gehweg 259 lfm.

Der Zuschussantrag nach GVFG ist beim Landratsamt Rosenheim mit der Stellungnahme des Straßenbauamtes zu stellen. Erst nach Genehmigung des Zuschusses bzw. des vorzeitigen Baubeginns ist die Ausschreibung durchzuführen.

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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn;

Entwicklung des Haushalts bis zum 30.07.2000

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Haushaltsentwicklung zum 30.07.2000 bekannt. Die jedem Gemeinderat ausgehändigten Unterlagen sind Bestandteil des Protokolls und werden als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

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Jahresrechnung 1998;

Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Senega, schilderte den Prüfungsverlauf. Die Prüfung ergab im wesentlichen keine Beanstandungen. Die erfolgten Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und werden künftig beachtet. Insbesondere das Register des Sitzungsbuches ist sachbezogener zu führen.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1998 vom 10.07.2000 wurde zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 1998 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                 6.419.715,76 DM

- Abgang alter Kasseneinnahmereste                   25.148,89 DM

Summe bereinigter Solleinnahmen             6.394.566,87 DM

Solleinnahmen Vermögenshaushalt                  3.916.015,42 DM

- Abgang alter Kasseneinnahmereste                        757,93 DM

Summe bereinigter Solleinnahmen             3.915.257,49 DM

Summe bereinigter Solleinnahmen

Gesamthaushalt                                         10.309.824,36 DM

Sollausgaben Verwaltungshaushalt                   6.394.566,87 DM

Summe bereinigter Sollausgaben                6.394.566,87 DM

Sollausgaben Vermögenshaushalt                     3.915.257,49 DM

Summe bereinigter Sollausgaben                3.915.257,49 DM

Summe bereinigter Sollausgaben

Gesamthaushalt                                          10.309.824,36 DM

Darin enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt                      776.209,34 DM

Darin enthalten:

Überschuss nach § 79 Abs. 3 S. 2 KommHV     503.404,67 DM

Stand der unerledigten Verwahrgelder                  94.120,15 DM

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Rückbau am Marktplatz – Kreisstraße RO 41;

Beschränkte Ausschreibung und Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme

Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 1 der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung vom 20.07.2000 und schilderte den Sachverhalt.

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

  1. Aufgrund der Tatsache, dass bei der öffentlichen Ausschreibung der Bauarbeiten kein Angebot eingegangen ist, stimmt der Gemeinderat der beschränkten Ausschreibung nach VOB zu. Die beschränkte Ausschreibung erfolgt in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim, der Direktion für Ländliche Entwicklung München und mit Zustimmung der VOB-Stelle bei der Regierung von Oberbayern. Die Ausschreibung und Submission erfolgt über das Landratsamt Rosenheim.
  2. Die Auftragsvergabe wird durch das Landratsamt Rosenheim erfolgen. Der 1. Bürgermeister wird dem Landratsamt Rosenheim seine Zustimmung erteilen, wenn die Baukosten im Rahmen der bereits abgeschlossenen Vereinbarung liegen. Der Gemeinderat hat der Baumaßnahme und der Vereinbarung in der Sitzung vom 18.05.2000 bereits zugestimmt.
  3. Dem nachfolgenden Zeitplan wurde ebenfalls zugestimmt:
    16.08.2000     - Submission
    28.08.2000     - Baubeginn
    31.10.2000     - Fertigstellungstermin
    30.11.2000     - Schlussrechnung

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ASV Rott a. Inn;

Zuwendungen des Freistaates Bayern 1999 und Zuschuss der Gemeinde Rott a. Inn für Übungsleiterstunden

Mit Bescheid vom 17.07.2000 teilt das Landratsamt Rosenheim die Übungsleiterstunden und die staatlichen Zuwendungen mit. Danach wurden nachweislich im Jahr 1999 insgesamt 3.212 Übungsleiterstunden geleistet. Der Staatszuschuss beträgt 13.714,50 DM.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, für die nachweislich als förderfähig anerkannten geleisteten Übungsleiterstunden im Jahr 1999 einen Zuschuss in Höhe von 13.714,50 DM zu gewähren.

Für die Haushaltsberatungen zum Jahr 2001 ist eine Grundsatzdiskussion über die gerechte Verteilung der Zuschüsse an Vereine und Verbände vorzumerken.

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Deutsche Telekom Gruppe;

Lichtwellenleiter – Kabelanlage / Trasse Salzburg-München;

Ermittlung von Versorgungsleitungen

Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass die Deutsche Telekom Gruppe DeTeLine, Raubling mit der Planung der Verlegung der Lichtwellenleiter-Kabelanlage auf dem Abschnitt Salzburg-München beauftragt wurde. Der Trassenverlauf führt auch durch das Gemeindegebiet von Rott a. Inn und soll sich vorwiegend auf Seitenstreifen und Verkehrswege beschränken. Da die eingetragene Leitungstrasse im Bereich von Eich für die künftige Verlegung der Wasserleitung vorgesehen ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Lichtwellenleitertrasse von der B 15 weiter an der St 2079 zur Bahnunterführung im Bereich der Kläranlage über den Leitenweg und den bestehenden Fußweg nach Unterlohen zu führen. Ab Unterlohen kann die vorgeschlagene Trasse Au-Maierbach-Dinding wieder aufgenommen werden.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

14 gegen 0 Stimmen

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der Lichtwellenleiter-Kabelanlage Salzburg-München im Gemeindegebiet Rott a. Inn zu und schlägt der DeTeLine, Raubling vor, die Planung dahingehend zu ändern, dass die Leitungstrasse von der B 15 weiter an der St 2079 zur Bahnunterführung im Bereich der Kläranlage über den Leitenweg und den bestehenden Fußweg nach Unterlohen geführt werden soll, da die geplante Trasse für die Verlegung von Wasserleitungsrohren vorrangig benötigt wird. Ab Unterlohen kann die vorgeschlagene Trasse Au-Maierbach-Dinding wieder aufgenommen werden.

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Baugebiet Rott - Nord;

Umbenennung von Straßennamen

Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 4a der Sitzung vom 28.06.2000, wonach der Gemeinderat die künftigen Straßennamen im Baugebiet Rott-Nord festgelegt hat. Mit Schreiben vom 12.06.2000 erhebt Rektor a.D. Willi Birkmaier, Rott a. Inn Einwände gegen die Festsetzung der Straßennamen. Die Anlieger des Buchen- und Birkenweges beantragen mit Schreiben vom 29.07.2000 die Änderung der Straßenbezeichnungen für den Buchen- und Birkenweg grundsätzlich zu überdenken. Als Begründung wird u. a. der hohe Kostenaufwand für die ansässigen Betriebe für die Änderung ihrer Adressen auf Formularen, Logos, Türschilder usw. angeführt.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

8 gegen 6 Stimmen

Der Gemeinderat beschließt, an dem Beschluss vom 28.06.2000 zur Festsetzung der Straßennamen im Baugebiet Rott-Nord festzuhalten. Für die Änderung der Straßenbezeichnung des Buchen- und Birkenweges wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2004 festgesetzt. Im Übergangszeitraum werden die Straßenschilder für den Buchen- und Birkenweg mit den neuen und alten Namen ausgestattet.

 

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Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. die Bayernwerke Abholzungsarbeiten im Bereich Feldkirchen durchführen;
  2. in der nächsten Sitzung nach den Sitzungsferien am 14.09.2000 die Behandlung des Bebauungsplan Stögerfeld vorgesehen ist.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

Maier                                                                         Holzmeier
Sitzungsleiter                                                               Schriftführerin