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Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates
Rott a. Inn Sitzungstag: 03. August 2000 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses |
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Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Anne-Marie Holzmeier Gemeinderatsmitglieder anwesend: Franz Ametsbichler Gemeinderatsmitglieder abwesend: Dr. Klaus Absmaier
- Urlaub Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle TAGESORDNUNGSPUNKTE:
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Ergebnis / Beschluss |
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Vor der Gemeinderatssitzung um 19.00 Uhr fand zusammen mit dem Gemeinderat, Herrn Wimmer von der Direktion für Ländliche Entwicklung und Herrn Windhör von Hochbauamt Rosenheim ein Ortstermin bezüglich der Gestaltung des Klosterhofes östlich des Gemeindehauses statt. Dabei wurde vereinbart, Herrn Arch. Eberhard Schek mit der Planung zu beauftragen. Die Planung soll in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2000 behandelt werden. Seitens Herrn Wimmer wurde zugesichert, dass die Maßnahme, soweit Mittel aus der Dorferneuerung noch zur Verfügung stehen, in die Förderung aufgenommen wird. Zu beachten ist dabei, das Ende der Mittelbereitstellung am 31.12.2000. Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung des Protokolls vom 20.07.2000 Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 20.07.2000 ohne Einwände genehmigt. |
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Verlängerung des Gehweges an der Bahnhofsstraße; Vorstellung von 3 möglichen Varianten durch das Ing.-Büro Infra; Kostenermittlung und Zuschussantrag Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Heindl mit Mitarbeiter von der Fa. Infra, Rosenheim. In seiner Einführung wies er darauf hin, dass bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Stein und dem Straßenbauamt Rosenheim, Herrn Lochner die Problematik erläutert und nach Lösungen gesucht wurde. Auf Anregung des Straßenbauamtes wurde das Ingenieurbüro Infra, Rosenheim beauftragt, Planungsvarianten und Kosten zu ermitteln, um die Maßnahme bis September 2000 zur Förderung nach GVFG anmelden zu können. Der Großteil des künftigen Gehweges liegt im Grundbereich des Straßenbauamtes, sodass nur ein geringer Grunderwerb von privaten Grundbesitzern notwendig ist. Mit dem Straßenbauamt ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Anschließend erläuterte Herr Heindl anhand von Vorlagen die Planungsvarianten für den geplanten 259 m langen Gehweg an der Bahnhofsstraße mit Kostenschätzungen wie folgt:
Die Varianten 2 und 3 sind aufgrund der gegebenen Örtlichkeiten insbesondere im Hinblick auf das Ortsbild nur schlecht verträglich, sodass seitens des Ingenieurbüros die Variante 1 zur Umsetzung empfohlen wird. Obwohl die Variante 1 der teuerersten Lösung entspricht, so erscheint diese Lösung doch für die Geländegegebenheiten als die verträglichste. Die Kosten gliedern sich wie folgt: Baukosten
310.000,00 DM Gesamtkosten
355.000,00 DM Geplante Finanzierung im Jahr 2001: Gesamtkosten
355.000,00 DM Zwischensumme 248.500,00 DM ./. Zuschuss GVFG-Mittel 60 %
149.100,00 DM Eigenanteil Gemeinde Rott a. Inn
99.400,00 DM Bezüglich der Anliegerbeiträge ist noch zu prüfen, ob diese in der angegebenen Höhe im Hinblick auf die Erschließungsmöglichkeiten umgelegt werden können. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat beschließt die Gehwegbaumaßnahme entlang der Bahnhofstraße vom Anwesen Nr. 20 (Kahles) bis Nr. 44 (Diptmar) entsprechend der Variante 1 –Bauart: Trockenmauerwerk- des Ingenieurbüro Infra, Rosenheim durchzuführen. Die Baulänge beträgt für den 1,50 m breiten Gehweg 259 lfm. Der Zuschussantrag nach GVFG ist beim Landratsamt Rosenheim mit der Stellungnahme des Straßenbauamtes zu stellen. Erst nach Genehmigung des Zuschusses bzw. des vorzeitigen Baubeginns ist die Ausschreibung durchzuführen. |
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Haushalt der Gemeinde Rott a. Inn; Entwicklung des Haushalts bis zum 30.07.2000 Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Haushaltsentwicklung zum 30.07.2000 bekannt. Die jedem Gemeinderat ausgehändigten Unterlagen sind Bestandteil des Protokolls und werden als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt. |
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Jahresrechnung 1998; Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Senega, schilderte den Prüfungsverlauf. Die Prüfung ergab im wesentlichen keine Beanstandungen. Die erfolgten Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und werden künftig beachtet. Insbesondere das Register des Sitzungsbuches ist sachbezogener zu führen. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1998 vom 10.07.2000 wurde zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 1998 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt: Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 6.419.715,76 DM - Abgang alter Kasseneinnahmereste 25.148,89 DM Summe bereinigter Solleinnahmen
6.394.566,87
DM Solleinnahmen Vermögenshaushalt 3.916.015,42 DM - Abgang alter Kasseneinnahmereste 757,93 DM Summe bereinigter Solleinnahmen
3.915.257,49
DM Summe bereinigter Solleinnahmen Gesamthaushalt
10.309.824,36 DM Sollausgaben Verwaltungshaushalt 6.394.566,87 DM Summe bereinigter Sollausgaben
6.394.566,87 DM Sollausgaben Vermögenshaushalt 3.915.257,49 DM Summe bereinigter Sollausgaben
3.915.257,49 DM Summe bereinigter Sollausgaben Gesamthaushalt
10.309.824,36 DM Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt 776.209,34 DM Darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 S. 2 KommHV 503.404,67 DM Stand der unerledigten Verwahrgelder 94.120,15 DM |
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Rückbau am Marktplatz – Kreisstraße RO 41; Beschränkte Ausschreibung und Zeitplan für die Durchführung der
Maßnahme Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 1 der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung vom 20.07.2000 und schilderte den Sachverhalt. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen
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ASV Rott a. Inn; Zuwendungen des Freistaates Bayern 1999 und Zuschuss der Gemeinde
Rott a. Inn für Übungsleiterstunden Mit Bescheid vom 17.07.2000 teilt das Landratsamt Rosenheim die Übungsleiterstunden und die staatlichen Zuwendungen mit. Danach wurden nachweislich im Jahr 1999 insgesamt 3.212 Übungsleiterstunden geleistet. Der Staatszuschuss beträgt 13.714,50 DM. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat beschließt, für die nachweislich als förderfähig anerkannten geleisteten Übungsleiterstunden im Jahr 1999 einen Zuschuss in Höhe von 13.714,50 DM zu gewähren. Für die Haushaltsberatungen zum Jahr 2001 ist eine Grundsatzdiskussion über die gerechte Verteilung der Zuschüsse an Vereine und Verbände vorzumerken. |
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Deutsche Telekom Gruppe; Lichtwellenleiter – Kabelanlage / Trasse Salzburg-München; Ermittlung von Versorgungsleitungen Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass die Deutsche Telekom Gruppe DeTeLine, Raubling mit der Planung der Verlegung der Lichtwellenleiter-Kabelanlage auf dem Abschnitt Salzburg-München beauftragt wurde. Der Trassenverlauf führt auch durch das Gemeindegebiet von Rott a. Inn und soll sich vorwiegend auf Seitenstreifen und Verkehrswege beschränken. Da die eingetragene Leitungstrasse im Bereich von Eich für die künftige Verlegung der Wasserleitung vorgesehen ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Lichtwellenleitertrasse von der B 15 weiter an der St 2079 zur Bahnunterführung im Bereich der Kläranlage über den Leitenweg und den bestehenden Fußweg nach Unterlohen zu führen. Ab Unterlohen kann die vorgeschlagene Trasse Au-Maierbach-Dinding wieder aufgenommen werden. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 14 gegen 0 Stimmen Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der Lichtwellenleiter-Kabelanlage Salzburg-München im Gemeindegebiet Rott a. Inn zu und schlägt der DeTeLine, Raubling vor, die Planung dahingehend zu ändern, dass die Leitungstrasse von der B 15 weiter an der St 2079 zur Bahnunterführung im Bereich der Kläranlage über den Leitenweg und den bestehenden Fußweg nach Unterlohen geführt werden soll, da die geplante Trasse für die Verlegung von Wasserleitungsrohren vorrangig benötigt wird. Ab Unterlohen kann die vorgeschlagene Trasse Au-Maierbach-Dinding wieder aufgenommen werden. |
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Baugebiet Rott - Nord; Umbenennung von Straßennamen Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf TOP 4a der Sitzung vom 28.06.2000, wonach der Gemeinderat die künftigen Straßennamen im Baugebiet Rott-Nord festgelegt hat. Mit Schreiben vom 12.06.2000 erhebt Rektor a.D. Willi Birkmaier, Rott a. Inn Einwände gegen die Festsetzung der Straßennamen. Die Anlieger des Buchen- und Birkenweges beantragen mit Schreiben vom 29.07.2000 die Änderung der Straßenbezeichnungen für den Buchen- und Birkenweg grundsätzlich zu überdenken. Als Begründung wird u. a. der hohe Kostenaufwand für die ansässigen Betriebe für die Änderung ihrer Adressen auf Formularen, Logos, Türschilder usw. angeführt. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 8 gegen 6 Stimmen Der Gemeinderat beschließt, an dem Beschluss vom 28.06.2000 zur Festsetzung der Straßennamen im Baugebiet Rott-Nord festzuhalten. Für die Änderung der Straßenbezeichnung des Buchen- und Birkenweges wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2004 festgesetzt. Im Übergangszeitraum werden die Straßenschilder für den Buchen- und Birkenweg mit den neuen und alten Namen ausgestattet.
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Bekanntgaben Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Sitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Maier
Holzmeier
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