Protokoll der Gemeinderatssitung vom 06.04.2000

 Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer:
Anne-Marie Holzmeier
 

Gemeinderatsmitglieder anwesend:
Dr. Klaus Absmeier
Franz Ametsbichler
Ruth Burghardt
Georg Dünstl
Josef Gansinger
Hans Gilg
Josef Grill
Georg Huber
Dr. Jürgen Hüther
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Hans Senega
Agnes Ständer (bis 20.05 Uhr)

 Gemeinderatsmitglieder abwesend:

Max Zangerl                         - Urlaub
Ruth Sommer                        - Urlaub
Agnes Ständer                        - private Gründe (ab 20.05)

 Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 
Tagesordnung

1.    Genehmigung Protokoll vom 16.03.2000

2.    Flächennutzungsplan der Gemeinde Schechen;
Erneute öffentliche Auslegung

3.    Baugebiet Rott-Nord;
a)    Ausschreibung der Maßnahme zur Erschließung;
    Bildung von Abschnitten;
b) Zeitplan
c) Benennung von Straßennamen;
    Anregung von Gemeinderat Georg Dünstl

4.    Kanal- und Wasserleitungsaustausch BA 10, Stögerfeld-Lengdorf;
Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung

5.    Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;
Bedarfsplan gemäß Art. 4 BayKiG für den Zeitraum 2001-2002

6.    Zusammenlegung Hagenrain;
Übernahme des Eigentums an den neuen gemeinschaftlichen öffentlichen Anlagen

7.    Gewässer III. Ordnung;
Ufersicherung am Graber Ludwig-Ganghofer-Straße, FlNr. 1307 und 1309;
Auftrag an Zweckverband zur Unterhaltung

8.    Gemeindeverbindungsstraße Maierbach-Dinding;
Aufhebung der Beschränkung auf 7,5 t

9.    Antrag von Engl Michael, Vogtareuth, auf Ortsabrundungssatzung für Grundstück FlNr. 1241, Gmkg. Rott a. Inn

10.  Vollzug des Gaststättengesetzes;
Bericht über Sicherheitsgespräch mit der Polizei Wasserburg a. Inn und Beschluss zu den Empfehlungen

11.  Bekanntgaben

12.  Wünsche und Anfragen

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung nicht erhoben.

Genehmigung Protokoll vom 16.03.2000

Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 16.03.2000 ohne Einwände genehmigt.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schechen;

Erneute öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Rott a. Inn hat zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Schechen hinsichtlich der Größe und Lage des Gewerbegebietes zwischen Hochstätt und Schechen Bedenken dahingehend erhoben, dass die Gefahr besteht, dass die gewachsene dörfliche Struktur dadurch beeinträchtigt wird.

Der Gemeinderat Schechen hat in seiner Sitzung am 30.11.1999 die Bedenken behandelt und beschlossen, dass die Eintragung bestehen bleibt und begündet dies folgendermaßen: Mit dem ausgewiesenen Gewerbegebiet zwischen Hochstätt und Schechen werden keine dörflichen Strukturen beeinträchtigt. Bewusst wird das Gewerbegebiet von den gewachsenen Ortslagen Schechen und Hochstätt entfernt angelegt, um städtebauliche Strukturen nicht zu zerstören. Andererseits stellen gerade Gewerbegebiete die Voraussetzung zum Strukturerhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze dar. Zum Abbau der Pendlerströme ist es notwendig, neue wohnortsnahe Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Größe des neuen Gewerbegebietes lässt sich im Rahmen der Überlegungen zur Ausführung der Stadt-Umlandsbereichsfunktionen rechtfertigen. Es ist geplant, das Gebiet in den Randbereichen intensiv einzugrünen und mit einem Netz von Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen zu durchgrünen. Die Gebäudehöhe wird nur max. ca. 10 m betragen. Gebäude dieses ländlichen Maßstabes sind durch Mittel der Grüngestaltung noch gut in die Landschaft integrierbar. Die Ausweisung der Gesamtfläche soll in Teilabschnitten durchgeführt werden.

 Der Gemeinderat Rott a. Inn nahm die vorstehende Stellungnahme der Gemeinde Schechen mit Bedauern zur Kenntnis und sah auch weiterhin den erheblichen Eingriff in die landschaftlichen und dörflichen Strukturen als gegeben. Möglichkeiten zur Einlegung weiterer Rechtsmittel bestehen jedoch nicht.

 Baugebiet Rott-Nord;

a)   Ausschreibung der Maßnahme zur Erschließung;
Bildung von Abschnitten

b)   Zeitplan

c)    Benennung von Straßennahmen; Anregung von Gemeinderat Georg Dünstl

Zu a):

Die Ausschreibung wurde durch die Bayer. Landessiedlung am 31.03.2000 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Mit der Bayer. Landessiedlung wurde festgelegt, dass die Maßnahme als eine Einheit ausgeschrieben wird. Die Vorteile dafür liegen in der Wirtschaftlichkeit, der besseren zeitlichen Koordination des Ablaufes und letztendlich der Haftungsfrage begründet.

Die Ausschreibung umfasst das Gebiet bis zur Haager Straße. Die Ableitung des Oberflächenwassers wird gesondert mit anderen Zeitvorgaben ausgeschrieben.

Die Bildung von Abschnitten sind in dem zu schließenden Bauvertrag noch festzulegen. Es wird vorgeschlagen, dass als erstes der Buchenweg durchgängig gebaut wird, um eine Zufahrt ausschließlich von der Haager Straße zu sichern. Danach sollen Zug um Zug die Ortsstraßen hergestellt werden.

 Zu b):

Folgender Zeitplan wurde mit der Bayer. Landessiedlung festgelegt:

·      31.03.2000 – Veröffentlichung der Aussschreibung im Staatsanzeiger

·      07.04.2000 – Ablauf der Frist für die Abgabe der Bewerbungen

·      15.04.2000 – Versand der Leistungsverzeichnisse

·      05.05.2000 – Submission

·      08.05.-12.05.2000 – Prüfung der abgegebenen Angebote

·      18.05.2000 – Vergabe des Auftrages in der Gemeinderatssitzung

·      Ende Mai 2000 – Baubeginn

 Zu c):

Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben von Gemeinderat Georg Dünstl vom 04.11.1999 bekannt. Herr Dünstl regt darin an, die Straßen im Baugebiet Rott-Nord im Bezug auf das frühere Benediktinerkloster nach bemerkenswerten Äbten zu benennen. Gedacht wird dabei an die Namen von Heinrich Vacher, Benedikt Stumpf, Jakob Johann Bauer, Roman Stöger, Aemilian Öttlinger, Korbinian Gräz, Benedikt Lutz und Gregor Mack.

Der Gemeinderat nahm den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis. Die Straßen im Baugebiet Rott-Nord sollen nach den Äbten des Klosters benannt werden, wobei der Buchenweg als Hauptstraße den Namen eines markanten Abtes erhalten sollte. Um die Bedeutung der Äbte der Bevölkerung näherzubringen, ist geplant, im Mitteilungsblatt der Gemeinde eine kleine Historie zu veröffentlichen.

Kanal- und Wasserleitungsaustausch BA 10, Stögerfeld-Lengdorf;

Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung

Der 1. Bürgermeister erinnerte, dass die Ausschreibung im Herbst 1999 wegen zu hoher Kosten aufgehoben wurde, um sie im Frühjahr 2000 erneut auszuschreiben. Die Kostenaufstellung des Ing.-Büro Schwarz beträgt incl. Nebenkosten von 15 % 639.000,00 DM. Im Haushaltsplan ist die Maßnahme eingeplant. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes liegt die Zusage vor, dass der Zuschuss zu BA 9 noch in diesem Jahr ausbezahlt wird. 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

Der Gemeinderat beschließt, das Ing.-Büro Schwarz, Rott a. Inn zu beauftragen, die Baumaßnahme zum Kanal- und Waserleitungsaustausch BA 10 –Stögerfeld-Lengdorf- öffentlich auszuschreiben. Voraussetzung für die Ausschreibung ist die gesicherte Finanzierung. Es sind daher noch schriftliche Zusagen vom Wasserwirtschaftsamt abzuwarten. 

Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes;

Bedarfsplan gemäß Art. 4 BayKiG für den Zeitraum 2001-2002 

Mit Schreiben vom 22.03.2000 fordert das Landratsamt Rosenheim zur Erstellung eines Bedarfsplanes die Gemeinden auf, die Kinderzahlen vom 01.07.1996 bis 30.06.1999 sowie die geplanten Errichtungen, Erweiterungen, Ersatz- oder Umbauten von Kindergärten sowie den Einzugsbereich der Kindergärten mitzuteilen. 

Nach Bekanntgabe der Entwicklung der Kinderzahlen der Jahrgänge 1994-1999 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

1.    Aufgrund der Kinderzahlen der Jahrgänge 1997 bis 1999 erscheint eine Erweiterung des Kindergartens Rott a. Inn in den Jahren 2001/2002 nicht erforderlich. Der Kindergartenträger, die Kath.

Kirchenstiftung Rott a. Inn, plant jedoch eine sogenannte Gesamtsanierung des Kindergartens an der Pfarrer-Gruber-Straße. Die Gesamtsanierung ist für die Jahre 2001-2002 vorgesehen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 250.000,00 DM.

2.    Sollte künftig durch die Ausweisung von Baugebieten, z.B. Rott-Nord, Stögerfeld-Süd, ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen entstehen, ist auf dem bestehenden Standort keine Erweiterung des Kindergartens mehr möglich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rott a. Inn ist in der Tiefzone an der Alpenstraße ein Standort für den Neubau eines Kindergartens ausgewiesen.

3.    Im übrigen bestehen derzeit 5 Eltern-Kind-Gruppen (Ev. Kirche und Rathaus), die eine wertvolle Unterstützung darstellen.

Zusammenlegung Hagenrain;

Übernahme des Eigentums an den neuen gemeinschaftlichen öffentlichen Anlagen

In der Sitzung vom 20.01.2000 unter TOP 6 hat der Gemeinderat Rott a. Inn Beschlüsse zur Übernahme von Straßen- und Wegeflächen sowie eines Gewässers III. Ordnung gefasst. Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens wurde von Anliegern vorgeschlagen, den Graben FlNr. 1981 im Besitz der Anlieger zu belassen. 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 20.01.2000 Buchst. b) aufzuheben. Das Gewässer FlNr. 1981 verbleibt im Eigentum der Anlieger. Die Unterhaltspflicht liegt bei den Anliegern.

Gewässer III. Ordnung;

Ufersicherung am Graben Ludwig-Ganghofer-Straße, FlNr. 1307 und 1309;

Auftrag an Zweckverband zur Unterhaltung

Der 1. Bürgermeister berichtete, dass um größeren Schaden zu vermeiden, der Zweckverband kurzfristig beauftragt werden musste, in Zusammenarbeit mit dem Bauhof die Ufersicherung am Graben an der Ludwig-Ganghofer-Straße (FlNr. 1307 und 1309) vorzunehmen. Der Kostenvoranschlag für die Maßnahme beträgt 11.979,80 DM.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

Der Gemeinderat genehmigt die Maßnahme zur Ufersicherung am Graben an der Ludwig-Ganghofer-Straße auf dem Grundstücken FlNr. 1307 und 1309 durch den Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, Sedanstr. 10, 83022 Rosenheim über veranschlagte Kosten in Höhe von 11.979,80 DM. 

Gemeindeverbindungsstraße Maierbach-Dinding;

Aufhebung der Beschränkung auf 7,5 t

Wegen des schlechten Straßenzustandes wurde auf der Gemeindeverbindungsstraße Maierbach-Dinding eine Beschränkung auf 7,5 t für die gesamte Länge erlassen. Nachdem die Straßensanierung abgeschlossen ist, kann diese Beschränkung seitens der Verwaltung wieder aufgehoben werden. 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

Der Gemeinderat beschloss, im Rahmen der Verkehrsschau die Aufhebung der Beschränkung auf 7,5 t zu überdenken.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit der Gemeinde Emmering den Antrag auf Übernahme der Gemeindeverbindungsstraße Maierbach-Dinding als Kreisstraße an das Landratsamt Rosenheim zu stellen. 

Antrag von Engl Michael, Vogtareuth, auf Ortsabrundungssatzung für Grundstück FlNr. 1241, Gmkg. Rott a. Inn

Mit Schreiben vom 09.03.2000 beantragt Herr Michael Engl, Vogthareuth zur Durchsetzung seines Bauvorhaben (Errichtung eines Wohn- und Betriebsgebäudes in Meiling 28) den Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das Grundstück FlNr. 1241, Gmkg. Rott a. Inn. 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

15 gegen 0 Stimmen 

Der Antrag auf Erlaß einer Ortsabrundungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1241, Gemarkung Rott a. Inn, wird abgelehnt. 

Begründung:

Das Grundstück Fl.Nr. 1241, Gemarkung Rott a. Inn, ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die beantragte Ausweisung als Wohnbaufläche oder Mischgebietsfläche zur Errichtung eines geplanten Wohn- und Betriebsgebäudes widerspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Die natürliche Eigenart der Landschaft wird beeinträchtigt, die Erweiterung der vorhandenen Splittersiedlung befürchtet. 

Vollzug des Gaststättengesetzes;

Bericht über Sicherheitsgespräch mit der Polizei Wasserburg a. Inn und Beschluss zu den Empfehlungen

Der 1. Bürgermeister nahm Bezug auf das Sicherheitsgespräch der Polizei mit den Bürgermeistern des Altlandkreises Wasserburg a. Inn am 28.02.2000 und verlas das Schreiben der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn vom 02.03.2000. In dem Gespräch wurde ausführlich über das Verhalten der Kommunen beim Vollzug des § 12 des Gaststättengesetzes bzw. der Art. 19 und 23 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes diskutiert. Als Empfehlung wurde folgenden möglichst einheitliche Verfahrensweisen erarbeitet: 

1.    Der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person muss während der Veranstaltung nicht nur ständig anwesend, sondern für die Polizei auch fernmündlich erreichbar (Telefon, Handy) sein.

2.    Verbot des Ausschranks von Spirituosen (Schnaps, Likör), soweit die Veranstaltung nicht von einem Gaststättenbetrieb in dessen konzessionierten Gebäudlichkeiten durchgeführt wird.

3.    Privat-Discoveranstaltungen werden nicht mehr genehmigt. Vorübergehende Genehmigungen werden konsequent nach Ziff. 3.9.1.2. d. VvwGastG bzw. unter Beachtung von Ziff. 1.a) und b) des LRA-Schreibens erteilt.

4.    Sperrzeitverkürzungen werden restriktiv mit folgender Maßgabe genehmigt:
- bis 2.00 Uhr im Normalfall, wenn ausreichender Lärmschutz vorhanden ist,
- bis 3.00 Uhr nur für feste, gastronomische Betriebe.

5.    Alle Gemeinden beeinflussen über die Konzessionen das Ausgehverhalten insofern, dass Veranstalter zu verbilligtem oder kostenlosem Eintritt bei rechtzeitigem Besuch einladen.

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

14 gegen 0 Stimmen 

Der Gemeinderat hat das Schreiben der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn vom 02.03.2000 zum Sicherheitsgespräch am 28.02.2000 zur Kenntnis genommen und beschließt im Vollzug des § 12 des Gaststättengesetzes bzw. der Art. 19 und 23 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, die vorgenannten Ziffern 1, 3 und 4 in der vorgegebenen Weise einzuhalten. Die Ziffern 2 und 5 werden als Empfehlung an die Veranstalter ausgegeben.

 Bekanntgaben

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass 

a)    am 07.04.2000 die notarielle Beurkundung über den Verkauf der Wohnung am Betreuten Wohnen im Sitzungssaal stattfindet;

b)   am 28.04.2000, von 8.30-12.00 Uhr die örtliche Verkehrsschau durchgeführt wird;

c)    der ASV Rott a. Inn am 14.04.2000, um 19.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung eingeladen hat;

d)   das Bayer. Staatsarchiv eine Wanderausstellung über die Bayer. Ministerpräsidenten ab 1946 im September 2000 plant. Gedacht ist daran, den Klostersaal dafür zur Verfügung zu stellen.
Einwände dagegen wurden nicht erhoben;

e)    am 07.04.2000 mit dem Ing.-Büro Schwarz und der Fa. Schmid eine Besprechung zum Kanal Arbing stattfindet;

f)     aus der Wasserburger Zeitung zu entnehmen war, dass der Kreisausschuss die Kosten zum Gehwegbau Rott-Manglham eingeplant hat;

g)    der Haushaltsplan mit –satzung für das Jahr 2000 vom Landratsamt genehmigt wurde;

h)    in verschiedenen Orten, u.a. Hohenlinden und Wasserburg, historische Freilichtspiele aufgeführt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, evtl. für das Freilichtspiel in Wasserburg Informationsmaterial zu besorgen. 

Wünsche und Anfragen 

Gemeinderat Absmaier erkundigte sich nach der Förderkraft im kirchlichen Kindergarten.

Der Bürgermeister erwiderte, dass vor ca. 2 Wochen eine Informationsveranstaltung im Kindergarten stattgefunden hat, in der die Tätigkeit und die intensivere Förderung der Kinder ausführlich dargestellt wurde. 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.15 Uhr die öffentliche Sitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift: 

Maier                                                                           Holzmeier

Sitzungsleiter                                                                Schriftführerin