Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       17. April 2008

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Daniel Wendrock, Dipl.- Verwaltungswirt (FH)

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber, ab 19:07 Uhr

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl, ab 19:05 Uhr

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a. Inn

 

vom         17. April 2008

 

 

 

1.  Genehmigung Protokoll vom 26.02.2008;

2.  Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Ber

    nau;
    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Hochriesstr. 10,
    Rott a. Inn

3.  Steinegger Josef, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;
    Bauanfrage zur Errichtung eines runden Stadels mit Photovoltaikanlage

4.  Fischer Maria, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn;
    Antrag auf Verlängerung des Bauantrages auf Nutzungsänderung für den
    Einbau einer Wohnung statt Gewerberäume im best. Nebengebäude

5.  Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Nach erfolgtem Ortstermin an der Baustelle zum Neubau der Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau, eröffnete der 1. Bürgermeister um 19:02 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkt 4 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 26.02.2008;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.02 2008 wurde  ohne  Einwände genehmigt.

 

5 gegen 0 Stimmen

 

 

 

2

7

Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau;
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Hochriesstr. 12, Rott a. Inn;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag der Eheleute Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau, auf Errichtung eines Einfamilienhauses an der Hochriesstr. 12, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/12, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Zwei zusätzliche Stellplätze für den geplanten Neubau sind erforderlich.

Die Fenster sind im stehenden Format zu errichten. Als Dacheindeckung sind rote Dachziegel zu verwenden.

Die Abstandsflächen gemäß Bayerischer Bauordnung sind  einzuhalten.

Für die neu geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

Es wird empfohlen, die Geländeoberfläche an der nordöstlichen Gebäudeseite an das Geländeniveau des bestehenden Gebäudes auf dem Baugrundstück anzupassen.

 

3

7

Steinegger Josef, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Errichtung eines runden Stadels mit Photovoltaikanlage

 

Der 1. Bürgermeister informiert darüber, dass Herr Josef Steinegger auf seinem Grundstück Fl.Nr. 2585 Ende März die Fundamente für eine Fotovoltaikanlage errichtet hat. Das Grundstück ist baurechtlich als Außenbereich i.S.v. § 35 BauGB zu bewerten. Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage ist mithin nur zulässig, wenn das Vorhaben einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb dient. Herr Steinegger betreibt nach Auskunft des Landwirtschaftsamtes jedoch keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Bauvorhaben ist somit nicht privilegiert i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB. Das Bauvorhaben wurde vom LRA Rosenheim daher auch mit Schreiben vom 10.04.2008 eingestellt. Der Erlass einer Baubeseitigungsanordnung wurde angekündigt.

 

 

 

4

7

Fischer Maria, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Verlängerung des Bauantrages auf Nutzungsänderung für den Einbau einer Wohnung statt Gewerberäume im best. Nebengebäude

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag von Frau Maria Fischer, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn, auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2000-392-4 vom 22.08.2002, Nutzungsänderung des Büros zu einer Wohnung, wird um weitere 2 Jahre zugestimmt.

 

 

 

5

7

Bekanntgaben, Anfragen

 

Herr Max Zangerl erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich des Bauvorhabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22 (Errichtung eines Einfamilienhauses). Antragssteller ist Herr Dr. Hans Winkler, Bad Endorf. Der entsprechende Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 26.02.2008 (positiv) behandelt. Herr Zangerl erklärt, dass er von dritter Seite auf die ungesicherte Erschließungssituation des Baugrundstücks hingewiesen worden sei. Insbesondere könne die an den benachbarten Grundstücken lastende Dienstbarkeit zugunsten des Grundstücks Fl.Nr. 1106/6 nicht zur Erschließung des vorantragsgegenständlichen Baugrundstücks geltend gemacht werden. Die gegenteiligen, von barschem Auftreten des Bauantragsstellers geprägten Behauptungen seien gegenstandslos.

Der 1. Bürgermeister und Herr Wendrock weisen darauf hin, dass die Rechtslage in Bezug auf die Dienstbarkeit aus Sicht der Gemeinde Rott am Inn nicht abschließend geklärt werden könne. Das BGB sieht im Fall der Teilung des herrschenden Grundstücks zwar grundsätzlich einen Übergang der Dienstbarkeit vor. Es kommt insoweit aber auf den Inhalt des Rechtes an, der seinerseits lediglich aus den Grundakten ersichtlich ist. Die Gemeinde Rott am Inn wird dem LRA Rosenheim als zuständiger Bauaufsichtsbehörde jedoch empfehlen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Einsicht in das Grundbuch bzw. die Grundakten zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um  19.20  Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

Maier                                                                        Wendrock

Sitzungsleiter                                                           Schriftführer