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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 17.
April 2008 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Daniel Wendrock, Dipl.- Verwaltungswirt (FH) Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber, ab 19:07 Uhr Wilhelm Schüßler Max Zangerl, ab 19:05 Uhr Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn vom 17. April 2008 |
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1.
Genehmigung
Protokoll vom 26.02.2008; 2.
Huber-Grzebien
Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Ber nau; 3.
Steinegger
Josef, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn; 4.
Fischer
Maria, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn; 5.
Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Nach erfolgtem Ortstermin an der Baustelle zum Neubau der
Zweifachturnhalle mit Verbindungsbau, eröffnete der 1. Bürgermeister um 19:02
Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung
und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden
Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkt 4 wurden nicht
erhoben. |
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1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 26.02.2008; Das Protokoll der letzten
öffentlichen Sitzung vom 26.02 2008 wurde ohne Einwände genehmigt. 5 gegen 0 Stimmen |
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2 |
7 |
Huber-Grzebien
Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum
Bauantrag der Eheleute Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus,
Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau, auf Errichtung eines Einfamilienhauses an der
Hochriesstr. 12, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/12, Gem.
Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwei
zusätzliche Stellplätze für den geplanten Neubau sind erforderlich. Die
Fenster sind im stehenden Format zu errichten. Als Dacheindeckung sind rote Dachziegel
zu verwenden. Die
Abstandsflächen gemäß Bayerischer Bauordnung sind einzuhalten. Für
die neu geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu
entrichten. Es
wird empfohlen, die Geländeoberfläche an der nordöstlichen Gebäudeseite an
das Geländeniveau des bestehenden Gebäudes auf dem Baugrundstück anzupassen. |
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3 |
7 |
Steinegger Josef,
Unterwöhrn 31, Rott a. Inn; Der 1. Bürgermeister informiert
darüber, dass Herr Josef Steinegger auf seinem Grundstück Fl.Nr. 2585 Ende
März die Fundamente für eine Fotovoltaikanlage errichtet hat. Das Grundstück
ist baurechtlich als Außenbereich i.S.v. § 35 BauGB zu bewerten. Die Errichtung
einer Fotovoltaikanlage ist mithin nur zulässig, wenn das Vorhaben einem
forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb dient. Herr Steinegger betreibt nach
Auskunft des Landwirtschaftsamtes jedoch keinen landwirtschaftlichen Betrieb.
Das Bauvorhaben ist somit nicht privilegiert i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB. Das
Bauvorhaben wurde vom LRA Rosenheim daher auch mit Schreiben vom 10.04.2008
eingestellt. Der Erlass einer Baubeseitigungsanordnung wurde angekündigt. |
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4 |
7 |
Fischer
Maria, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Verlängerung des Bauantrages auf Nutzungsänderung
für den Einbau einer Wohnung statt Gewerberäume im best. Nebengebäude Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Frau Maria Fischer, Ritzmehring 1, 83543 Rott a. Inn,
auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2000-392-4 vom 22.08.2002,
Nutzungsänderung des Büros zu einer Wohnung, wird um weitere 2 Jahre
zugestimmt. |
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7 |
Bekanntgaben, Anfragen Herr Max
Zangerl erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich des Bauvorhabens auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22 (Errichtung eines Einfamilienhauses).
Antragssteller ist Herr Dr. Hans Winkler, Bad Endorf. Der entsprechende
Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 26.02.2008
(positiv) behandelt. Herr Zangerl erklärt, dass er von dritter Seite auf die
ungesicherte Erschließungssituation des Baugrundstücks hingewiesen worden
sei. Insbesondere könne die an den benachbarten Grundstücken lastende
Dienstbarkeit zugunsten des Grundstücks Fl.Nr. 1106/6 nicht zur Erschließung
des vorantragsgegenständlichen Baugrundstücks geltend gemacht werden. Die
gegenteiligen, von barschem Auftreten des Bauantragsstellers geprägten Behauptungen
seien gegenstandslos. Der 1.
Bürgermeister und Herr Wendrock weisen darauf hin, dass die Rechtslage in
Bezug auf die Dienstbarkeit aus Sicht der Gemeinde Rott am Inn nicht
abschließend geklärt werden könne. Das BGB sieht im Fall der Teilung des
herrschenden Grundstücks zwar grundsätzlich einen Übergang der Dienstbarkeit
vor. Es kommt insoweit aber auf den Inhalt des Rechtes an, der seinerseits
lediglich aus den Grundakten ersichtlich ist. Die Gemeinde Rott am Inn wird
dem LRA Rosenheim als zuständiger Bauaufsichtsbehörde jedoch empfehlen im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Einsicht in das Grundbuch bzw. die Grundakten
zu nehmen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.20
Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Wendrock Sitzungsleiter Schriftführer |
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