Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       26. Februar 2008

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler - beruflich

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a. Inn

 

vom         26. Februar 2008

 

 

1.  Genehmigung Protokoll vom 31.01.2008;

2.  Bartl Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn;
    Tekturplan zur Errichtung einer Dachgaube und Anbau eines Balkons

3.  Riedl Maria, Meiling 7, Rott a. Inn;
    Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Meiling-West
    für die Baugrenze bzw. Baulinie

4.  Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn;
   Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude

5.  Kienzl Hubert, Manglham 11, Rott a.Inn;
    Bauantrag zur Aufstockung des Dachgeschosses und Einbau einer Dachgaube

6.  Ametsbichler Franz, Eich 1, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Sägewerks

7.  Krohn Thomas und Sigrid, Arnikaweg 8, Rott a. Inn
    Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses „Baugebiet Rott-Nord“ Heinrich-

    Varcher-Str. 6c, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

8.  Bäckerei Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093 Bad Endorf;
Nutzungsänderung zum Einbau eines Cafes an der Münchener Str. 1, Rott a. Inn

9.  Freiwillige Feuerwehr Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Lagerschuppens in Ferchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1008, Gem. Rott a. Inn

10.Maierbacher Anton, Heiming 30, 83135 Schechen;
    Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Neueindeckung
    des Daches am Anwesen Weinberg 1

11.Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau;
    Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses am Anwesen Huber, Hochriesstr. 10,
    Rott a. Inn;

12. Projektgesellschaft Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler, Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad

      Endorf;

      Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück

      Fl.Nr. 1106/22 – Bahnhofstraße

 

13. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Nach den erfolgten Ortsterminen eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkt 12 wurden nicht erhoben.

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 31.01.2008;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.01.2008 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

7 gegen 0 Stimmen

 

 

2

7

Bartl Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn;
Tekturplan zur Errichtung einer Dachgaube und Anbau eines Balkons

 

Nach erfolgtem Ortstermin und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Tekturplan der Eheleute Robert und Irmgard Bartl, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn auf Errichtung einer Dachgaube und Anbau eines Balkons, auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Wendelsteinstraße“ wird bezüglich der Dachgaube die Zustimmung erteilt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

 

Die Gaube ist in Holz oder Kupferblech zu verkleiden.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

3

7

Riedl Maria, Meiling 7, Rott a. Inn;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Meiling-West für die Baugrenze bzw. Baulinie

 

Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag von Frau Maria Riedl, Meiling 7, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den Festsetzungen der Abrundungssatzung Meiling-West für das Grundstück Fl.Nr. 1359, Gem. Rott a. Inn, wird zur Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt.

 

 

 

4

7

Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Heinzl, Arbing 16, Rott a. Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 776/1, Gemarkung Rott a. Inn, mit den Änderungen vom 19.02.2008 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Herr Heinzl hat die Maße des Standgiebels mittlerweile reduziert und die Gestaltung verbessert.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

5

7

Kienzl Hubert, Manglham 11, Rott a.Inn;
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau einer Dachgaube

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Hubert Kienzl, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung des Dachstuhles, Ausbau des Dachgeschosses und Neubau der Balkone und Außentreppe, auf den Grundstücken Fl.Nr. 661 und 683, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, anstatt der geplanten Gaube eine Firstbelichtung zu errichten.

 

Als Eindeckung sind ziegelrote Dachplatten zu verwenden.

 

Der Ortsteil Manglham ist im Abwasserkonzept der Gemeinde Rott a. Inn nicht enthalten. Ein Anschluss dieses Ortsteils an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ist daher zeitlich nicht absehbar.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschossflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten.

 

 

6

7

Ametsbichler Franz, Eich 1, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Sägewerks

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Franz Ametsbichler, Eich 1, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Sägewerks (Sägehalle und Schleifraum) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1497, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Betonsockel darf max. 0,30 m sichtbar sein. Dachneigung, Eindeckung und Verschalung sind dem bestehenden Gebäude anzupassen. Laut Auskunft des Bauherrn entfällt das Fenster im Süden.

 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert.

 

 

7

7

Krohn Thomas und Sigrid, Arnikaweg 8, Rott a. Inn
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses „Baugebiet Rott-Nord“ Heinrich-Varcher-Str. 6c, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Thomas und Sigrid Krohn, Arnikaweg 8, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Heinrich-Varcher-Str. 6c, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/66, Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Als Dacheindeckung ist naturrotes Material zu verwenden.

 

Gem. Ziffer 3.4 der Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Rott-Nord“ müssen Fenster und Fenstertüren im Hochformat errichtet werden und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden.

 

Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Straßenoberkante liegen.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Die Grundstücksnachbarn sind von der Einmessung zu verständigen.

 

 

8

7

Bäckerei Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093 Bad Endorf;
Nutzungsänderung zum Einbau eines Cafes an der Münchener Str. 1, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag / Nutzungsänderung der Bäckerei Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093 Bad Endorf, zum Einbau eines Cafes an der Münchener Str. 1, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 317/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die erforderliche Anzahl von eventuell zusätzlichen Stellplätzen ist zu überprüfen.

 

Geplante neue Werbeanlagen müssen der rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn entsprechen.

 

 

9

7

Freiwillige Feuerwehr Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Lagerschuppens in Ferchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1008, Gem. Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag der Freiwilligen Feuerwehr Rott a. Inn e.V., Herrn Josef Riedl, Manglham 12, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Lagerschuppens in Ferchen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1008, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage des genehmigten Antrages auf Vorbescheid erteilt.

 

Der Sockel darf maximal 0,30 m sichtbar sein. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Platten zu verwenden.

 

Die Fensterschlitze sind durch normale Fenster zu ersetzen.

 

Das Gebäude ist insbesondere nach Norden mit einheimischen Sträuchern und Bäumen einzugrünen.

 

 

10

7

Maierbacher Anton, Heiming 30, 83135 Schechen;
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Neueindeckung des Daches und Auffrischung des Anstriches am Anwesen Weinberg 1

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Antrag von Herrn Anton Maierbacher, Heiming 30, 83135 Schechen, auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Neueindeckung des Daches und Auffrischung des Anstrichs der Außenfassaden am Anwesen Weinberg 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Bei Abweichung der Farbgestaltung ist eine Musterfläche anzulegen.

 

Die Vorgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Dachplatten zu verwenden.

 

 

11

7

Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau;
Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses am Anwesen Huber, Hochriesstr. 10, Rott a. Inn;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zur Bauanfrage der Eheleute Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau, auf Errichtung eines Wohnhauses am Anwesen Huber, Hochriesstr. 10, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/12, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung sind zwingend einzuhalten.

Zwei zusätzliche Stellplätze für den geplanten Neubau sind erforderlich.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

12

7

Projektgesellschaft Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler, Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad Endorf;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22 - Bahnhofstraße

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Antrag auf Vorbescheid der Projektgesellschaft Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler, Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad Endorf, auf Errichtung eines Einfamilienhauses an der Bahnhofstraße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die gesetzlichen Abstandsflächen gemäß BayBO sind einzuhalten.

 

Die Zufahrt ist über ein bestehendes Fahrtrecht gesichert. Auf dem Grundstück sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten. Die Versorgungsleitungen für Wasser und Abwasser sind ebenfalls über eine bestehende Dienstbarkeit gesichert.

Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser soll nach Möglichkeit versickern und darf nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden.

Die Gestaltung und Ansichten werden im Zuge des Bauantrages behandelt.

 

 

 

 

 

13

7

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier gab bekannt, dass eine Anfrage von Herrn Giuseppe Dell` Anna, für Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn, vorliegt, das vormalige italienische Lebensmittelgeschäft mit Kaffeeausschank und Imbiss in einen Gaststättenbetrieb umzuwandeln. Laut Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes, Herrn Winkler, wird auf Grund der geringen Raumhöhe keinesfalls eine Genehmigung für eine Gaststätte erteilt.

 

Der 1. Bürgermeister informierte über die Arbeiten an der denkmalgeschützten Klostermauer. Derzeit wurde der Putz abgetragen. Nach Vorschlag von Herrn Juraschek sollte die Tiefe der vorgetretenen Segmentbögen ausgearbeitet und die restlichen Flächen verputzt werden.

Das Gremium war sich einig, den Buchs an der Nordseite der Klostermauer zu entfernen.

 

Abschließend gab der Vorsitzende bekannt, dass der genehmigte Tekturplan zur Turnhallenbau des Schulverbandes Rott a. Inn vorliegt.

 

Der Leiter der Geschäftsstelle erinnerte noch an die stattfindende Wahleinweisung zur Kommunalwahl am kommenden Donnerstag um 19.00 Uhr im Gemeindehaus.

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin