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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 26.
Februar 2008 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler - beruflich Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn vom 26. Februar 2008 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 31.01.2008; 2. Bartl
Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn; 3. Riedl
Maria, Meiling 7, Rott a. Inn; 4. Heinzl
Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn; 5. Kienzl
Hubert, Manglham 11, Rott a.Inn; 6. Ametsbichler
Franz, Eich 1, Rott a. Inn; 7. Krohn
Thomas und Sigrid, Arnikaweg 8, Rott a. Inn Varcher-Str. 6c, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 8. Bäckerei
Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093 Bad Endorf; 9. Freiwillige
Feuerwehr Rott a. Inn; 10.Maierbacher
Anton, Heiming 30, 83135 Schechen; 11.Huber-Grzebien
Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau; 12. Projektgesellschaft Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler,
Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad Endorf; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22 – Bahnhofstraße 13. Bekanntgaben, Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Nach den
erfolgten Ortsterminen eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um Tagesordnungspunkt 12 wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 31.01.2008; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.01.2008
wurde ohne Einwände genehmigt. 7 gegen 0 Stimmen |
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2 |
7 |
Bartl Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn; Nach
erfolgtem Ortstermin und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Tekturplan der Eheleute Robert und Irmgard Bartl, Wendelsteinstr.
18, Rott a. Inn auf Errichtung einer Dachgaube und Anbau eines Balkons, auf
dem Grundstück Fl.Nr. 463/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 10 „Wendelsteinstraße“ wird bezüglich der Dachgaube die
Zustimmung erteilt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Gaube ist in Holz oder Kupferblech zu verkleiden. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge
für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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3 |
7 |
Riedl Maria, Meiling 7, Rott a. Inn; Nach erfolgtem
Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Antrag
von Frau Maria Riedl, Meiling 7, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den
Festsetzungen der Abrundungssatzung Meiling-West für das Grundstück Fl.Nr.
1359, Gem. Rott a. Inn, wird zur Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt. |
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4 |
7 |
Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels am bestehenden
Wohngebäude Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Heinzl, Arbing 16, Rott a.
Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am
bestehenden Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 776/1, Gemarkung Rott a.
Inn, mit den Änderungen vom 19.02.2008 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Herr Heinzl hat die Maße des Standgiebels mittlerweile
reduziert und die Gestaltung verbessert. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge
für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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7 |
Kienzl Hubert, Manglham 11, Rott a.Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem
Bauantrag von Herrn Hubert Kienzl, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung
des Dachstuhles, Ausbau des Dachgeschosses und Neubau der Balkone und Außentreppe,
auf den Grundstücken Fl.Nr. 661 und 683, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, anstatt der geplanten Gaube eine Firstbelichtung
zu errichten. Als
Eindeckung sind ziegelrote Dachplatten zu verwenden. Der Ortsteil
Manglham ist im Abwasserkonzept der Gemeinde Rott a. Inn nicht enthalten. Ein
Anschluss dieses Ortsteils an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ist
daher zeitlich nicht absehbar. Für
zusätzlich geschaffene Geschossflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser
zu entrichten. |
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7 |
Ametsbichler Franz, Eich 1, Rott a. Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum
Bauantrag von Herrn Franz Ametsbichler, Eich 1, 83543 Rott a. Inn, zur
Erweiterung des bestehenden Sägewerks (Sägehalle und Schleifraum) auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1497, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Der Betonsockel
darf max. 0,30 m sichtbar sein. Dachneigung, Eindeckung und Verschalung sind
dem bestehenden Gebäude anzupassen. Laut Auskunft des Bauherrn entfällt das
Fenster im Süden. Das
Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. |
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7 |
7 |
Krohn Thomas und Sigrid, Arnikaweg 8, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der
Eheleute Thomas und Sigrid Krohn, Arnikaweg 8, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung eines Einfamilienhauses an der Heinrich-Varcher-Str. 6c, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 150/66, Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO erteilt. Als Dacheindeckung
ist naturrotes Material zu verwenden. Gem. Ziffer 3.4 der
Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Rott-Nord“ müssen Fenster
und Fenstertüren im Hochformat errichtet werden und bei einer Breite von mehr
als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen. Aufschüttungen und Abgrabungen
sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche
ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Das auf dem Grundstück
anfallende Oberflächenwasser darf nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet
werden. Beim Gebäude darf die
Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der
jeweils nächstgelegenen Straßenoberkante liegen. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5
des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem
Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung
eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Die
Grundstücksnachbarn sind von der Einmessung zu verständigen. |
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8 |
7 |
Bäckerei Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093 Bad Endorf; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum
Bauantrag / Nutzungsänderung der Bäckerei Miedl GmbH, Bahnhofstr. 47, 83093
Bad Endorf, zum Einbau eines Cafes an der Münchener Str. 1, 83543 Rott a.
Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 317/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Die
erforderliche Anzahl von eventuell zusätzlichen Stellplätzen ist zu
überprüfen. Geplante neue
Werbeanlagen müssen der rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott
a. Inn entsprechen. |
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7 |
Freiwillige Feuerwehr Rott a. Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum
Bauantrag der Freiwilligen Feuerwehr Rott a. Inn e.V., Herrn Josef Riedl,
Manglham 12, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Lagerschuppens in
Ferchen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1008, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage des genehmigten Antrages auf Vorbescheid
erteilt. Der Sockel darf maximal 0,30 m
sichtbar sein. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Platten zu verwenden. Die Fensterschlitze sind durch
normale Fenster zu ersetzen. Das Gebäude ist insbesondere
nach Norden mit einheimischen Sträuchern und Bäumen einzugrünen. |
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7 |
Maierbacher Anton,
Heiming 30, 83135 Schechen; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Antrag
von Herrn Anton Maierbacher, Heiming 30, 83135 Schechen, auf Erlaubnis nach
Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Neueindeckung des Daches und
Auffrischung des Anstrichs der Außenfassaden am Anwesen Weinberg 1, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 26, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Bei Abweichung
der Farbgestaltung ist eine Musterfläche anzulegen. Die Vorgaben
der unteren Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Als Dacheindeckung sind
ziegelrote Dachplatten zu verwenden. |
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7 |
Huber-Grzebien
Martina und Grzebien Markus, Klausenstr. 13 a, 83233 Bernau; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zur
Bauanfrage der Eheleute Huber-Grzebien Martina und Grzebien Markus, Klausenstr.
13 a, 83233 Bernau, auf Errichtung eines Wohnhauses am Anwesen Huber,
Hochriesstr. 10, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/12, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die
Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung sind zwingend einzuhalten. Zwei
zusätzliche Stellplätze für den geplanten Neubau sind erforderlich. Für
zusätzlich geschaffene Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser
zu entrichten. |
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7 |
Projektgesellschaft
Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler, Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad Endorf; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22 - Bahnhofstraße Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Antrag auf
Vorbescheid der Projektgesellschaft Rott a. Inn GbR, Dr. Hans Winkler,
Kreuzstr. 18 a, 83093 Bad Endorf, auf Errichtung eines Einfamilienhauses an
der Bahnhofstraße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/22, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die gesetzlichen
Abstandsflächen gemäß BayBO sind einzuhalten. Die Zufahrt ist über ein
bestehendes Fahrtrecht gesichert. Auf dem Grundstück sind mindestens zwei
Stellplätze zu errichten. Die Versorgungsleitungen für Wasser und Abwasser
sind ebenfalls über eine bestehende Dienstbarkeit gesichert. Das auf dem Grundstück
anfallende Oberflächenwasser soll nach Möglichkeit versickern und darf nicht
auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden. Die Gestaltung und Ansichten
werden im Zuge des Bauantrages behandelt. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der Leiter der Geschäftsstelle,
Herr Ganslmaier gab bekannt, dass eine Anfrage von Herrn Giuseppe Dell` Anna,
für Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn, vorliegt, das vormalige italienische Lebensmittelgeschäft
mit Kaffeeausschank und Imbiss in einen Gaststättenbetrieb umzuwandeln. Laut
Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes, Herrn Winkler, wird auf Grund der
geringen Raumhöhe keinesfalls eine Genehmigung für eine Gaststätte erteilt. Der 1. Bürgermeister
informierte über die Arbeiten an der denkmalgeschützten Klostermauer. Derzeit
wurde der Putz abgetragen. Nach Vorschlag von Herrn Juraschek sollte die
Tiefe der vorgetretenen Segmentbögen ausgearbeitet und die restlichen Flächen
verputzt werden. Das Gremium war sich einig, den
Buchs an der Nordseite der Klostermauer zu entfernen. Abschließend gab der
Vorsitzende bekannt, dass der genehmigte Tekturplan zur Turnhallenbau des
Schulverbandes Rott a. Inn vorliegt. Der Leiter der Geschäftsstelle
erinnerte noch an die stattfindende Wahleinweisung zur Kommunalwahl am
kommenden Donnerstag um 19.00 Uhr im Gemeindehaus. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.30 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |