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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 31.
Januar 2008 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler ab 19.00 Uhr Hans Senega als Vertreter von Georg
Dünstl Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Max Zangerl ab 18.45 Uhr Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 31. Januar 2008 |
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1.
Genehmigung
Protokoll vom 15.11.2007; 2.
Bauer
Konrad u. Margret Kaltenecker-Bauer, Krokusweg 11, Rott a. Inn; 3.
Engl
Michael, Meiling 28, Rott a. Inn; 4.
Riedl
Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg; 5.
Bartl
Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn; 6.
Riedl
Maria, Meiling 7, Rott a. Inn; 7.
Kienzl
Hubert, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn, 8.
Walter
Peter, Heubergstr. 5, 83104 Ostermünchen; 9.
Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
und die Tagesordnungspunkte 7 und 8 wurden nicht erhoben. |
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1 |
4 |
Genehmigung Protokolle vom 15.11.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzungen vom 15.11.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. 4 gegen 0 Stimmen |
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2 |
5 |
Bauer Konrad u. Margret Kaltenecker-Bauer, Krokusweg 11,
Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der
Eheleute Konrad Bauer und Margret Kaltenecker-Bauer, Krokusweg 11, 83543 Rott
a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport an der Johann-Bauer-Straße
11, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/55, Gemarkung Rott a. Inn, wird die
Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt. Es wird empfohlen, die
Stützen im Bereich des Balkons über das Erdgeschoss zu verlängern. Gem. Ziffer 3.4 der
Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Rott-Nord“ müssen Fenster
und Fenstertüren im Hochformat errichtet werden und bei einer Breite von mehr
als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen. Aufschüttungen und Abgrabungen
sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche
ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Beim Gebäude darf die
Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils
nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5
des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem
Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung
eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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3 |
5 |
Engl
Michael, Meiling 28, Rott a. Inn; Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Michael Engl, Meiling 28, 83543
Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1241, Gemarkung Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. |
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4 |
6 |
Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, 83561
Ramerberg; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan der
Eheleute Anneliese und Sebastian Riedl, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg, zum
Einbau einer Pizzeria in das Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes an der Heinrich-Varcher-Straße,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/63, Gemarkung Rott a. Inn, wird die
Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt. Die ausreichende Zahl
von Stellplätzen ist lt. Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim vorhanden. |
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5 |
6 |
Bartl Robert und Irmgard, Wendelsteinstr. 18, Rott a. Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag der Eheleute Robert und Irmgard Bartl, Wendelsteinstr.
18, Rott a. Inn auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Wendelsteinstraße“ wegen der Errichtung einer Dachgaube, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 463/3, Gem. Feldkirchen, wird bis zu einem erfolgten Ortstermin
zurückgestellt und anschließend im Bauausschuss behandelt. |
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6 |
6 |
Riedl Maria, Meiling 7, Rott a. Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag
von Frau Maria Riedl, Meiling 7, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den
Festsetzungen der Abrundungssatzung Meiling-West für das Grundstück Fl.Nr. 1359,
Gem. Rott a. Inn, wird bis zu einem erfolgten Ortstermin zurückgestellt und anschließend
dem Gemeinderat zur zuständigen Entscheidung vorgelegt. |
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7 |
6 |
Kienzl Hubert,
Manglham 11, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur
Errichtung von drei Dachgauben Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Die
Bauanfrage von Herrn Hubert Kienzl, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstücken Fl.Nr. 661 und 683, Gem.
Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Es wird eine
neue Anfrage mit 0,50 m Kniestock, ca. 26° Dachneigung und einem Balkon an
der Ostseite des Dachgeschosses, vorgelegt. |
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8 |
7 |
Walter Peter, Heubergstr. 5, 83104 Ostermünchen; Bauanfrage zur Errichtung
eines Einfamilienhauses in Lengdorf Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zur
Bauanfrage von Herrn Walter Peter, Heubergstr. 5, 83104 Ostermünchen auf
Errichtung eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/4, Gem.
Feldkirchen, Lengdorf 8c, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich in
Aussicht gestellt. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der
Abrundungssatzung „Lengdorf-Ost“. Das Baufenster
für Wohnhaus ist eingehalten, ebenso die Höhenentwicklung des Gebäudes sowie
die Firstrichtung. Dem geänderten Garagenstandort, Verschiebung um ca. 5 m
nach Süden, kann ebenfalls zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung sind
dadurch nicht berührt. Der Einbau eines Büroraumes im EG neben der Garage wird
befürwortet. Dafür ist ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Einem
eventuell gewerblich genutzten Büroraum über der Garage und dadurch einer
Wandhöhe von mindestens 4,50 m wird keinesfalls zugestimmt. Der Mindestabstand
der Garage zur Straße mit 3,0 m wird zugestimmt, wenn die Garageneinfahrt
sich im Norden oder Süden befindet. Sollte die Garageneinfahrt jedoch von
Osten erfolgen, ist eine Stellplatztiefe von 5,0 m erforderlich. Die
Stellplätze sind im Plan auszuweisen. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der 1.
Bürgermeister gab bekannt, dass der Verkaufsraum der Bäckerei „Graupe“
umgebaut wird. Entsprechende Ausbaupläne wurden heute eingereicht. Die
Gemeinde steht der Maßnahme grundsätzlich positiv gegenüber. Außerdem gab der
1. Bürgermeister bekannt, dass die Plattenverkleidung an der Außenfassade
entfernt wurde und eine Putzfläche entsteht. Dies trägt zur Verbesserung der
Ostfassade bei. Der Plan für die Nutzungsänderung wird derzeit erstellt und
in der nächsten Sitzung vorgelegt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.05 Uhr
die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |