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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 04.
Oktober 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Dünstl Georg - private Gründe Außerdem anwesend: Riedl Franz Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 04. Oktober 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 20.09.2007; 2. Ortlieb
Michael und Maria, Münchener Str. 7, Rott a. Inn; 3. Heinzl
Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn; 4. Zemanek
Franz und Sylvia, Gartenweg 6, Rott a. Inn; 5. Familie
Karnstädt, Schillerstr. 7, 83024 Rosenheim;
Bauanfrage zur Errichtung eines neuen Wohnhauses, Am Priel, Rott a.
Inn und Befreiung vom Bebauungsplan – Ablehnung 6. Franz Riedl GmbH,
Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn; Tekturplan zum An- und
Umbau des Wohn- und Geschäftshauses Rottmooser Str. 3, Rott a. Inn 7. Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung sowie die
Erweiterung um TOP 5 und TOP 6 wurden nicht erhoben. Vor Beginn der Bauausschusssitzung fanden noch Ortsbesichtigungen
beim Anwesen Heinzl, Zemanek und Ortlieb statt. |
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1 |
6 |
Genehmigung Protokoll vom 20.09.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.09.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. 6 gegen 0 Stimmen |
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2 |
6 |
Ortlieb Michael und Maria, Münchenerstr. 7, Rott a. Inn; Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von
Michael und Maria Ortlieb, Münchenerstr. 7, Rott a. Inn zur Errichtung einer
zusätzlichen Werbeanlage an dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus,
Münchenerstr. 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/8, Gemarkung Rott a. Inn wird
grundsätzlich zugestimmt. Nachdem die geplante
Werbeanlage der bestehenden Werbeanlagensatzung der Gemeinde widerspricht,
wird die geplante Werbeanlage in abgeänderter Form und ohne Beleuchtung unter
die Werbeanlage „Lotto“ angebracht. Die Antragsteller haben diesem Vorschlag des Bauausschusses beim Ortstermin ebenfalls zugestimmt. |
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3 |
6 |
Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels am bestehenden
Wohngebäude Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Heinzl, Arbing 16, Rott a.
Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am
bestehenden Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 776/1, Gemarkung Rott a.
Inn, wird grundsätzlich zugestimmt. Der vorgesehene Balkon muss jedoch
entfallen. Das Vordach kann dann durchgezogen werden und eventuell kann ein
zurückgesetzter „französischer“ Balkon errichtet werden. Die Verglasung kann
auf der Betonscheibe aufgesetzt werden. Die beiden sichtbaren Mauerscheiben
sollten mit Holz verkleidet oder noch besser als Holzkonstruktion erstellt
werden. Für die zusätzlichen Geschossflächen im Dachgeschoss sind
Beiträge für Wasser- und Abwasser demnach zu entrichten. |
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4 |
6 |
Zemanek Franz und Sylvia, Gartenweg 6, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Überdachung des Wohnwagenstellplatzes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage der Eheleute Sylvia und Franz Zemanek, Gartenweg
6, Rott a. Inn, zur Überdachung des Wohnwagenstellplatzes auf dem Grundstück
Fl.Nr. 96/2, Gemarkung Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. |
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6 |
Familie Karnstädt, Schillerstr. 7,
83024 Rosenheim; Bauanfrage zur Errichtung eines
neuen Wohnhauses, Am Priel, Rott a. Inn |
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6 7 |
6 |
Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der
Bauanfrage der Familie Karnstädt, Schillerstr. 7, 83024 Rosenheim zur
Errichtung eines neuen Wohnhauses mit Garage im Baugebiet „Am Priel“, Fl.Nr.
1043/26, sowie einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans wird das
gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans
sind zwingend einzuhalten. Franz
Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn, Tekturplan zum An-
und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses Rottmooser Str. 3, Rott a. Inn Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem
Bauantrag/Tekturplan der Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn zum
An- und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses Rottmooser Str. 3, Grundstück
Fl.Nr. 384/3, Gemarkung Rott a. Inn wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Ein
Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen, die erforderliche Anzahl der
Stellplätze ist vom Landratsamt noch zu überprüfen. Bekanntgaben,
Anfragen; -
Der Vorsitzende gab
das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 20.09.2007 an die Firma Schwarz
Außenwerbung bekannt. Danach kam die geplante Werbeanlage am Lidl-Markt in
der vorliegenden Form nicht genehmigt werden kann. -
Der Vorsitzende gab
anschließend das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 20.09.2007 an
Herrn Ernst Deml, Lengdorf, bekannt. Wonach der nichtgenehmigte Geräteraum
tatsächlich doch errichtet wurde. Das Landratsamt beabsichtigt, eine
Beseitigungsanordnung zu erlassen. -
Der Vorsitzende gab
das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 20.09.2007 an die Eheleute
Punzet bekannt. Wonach das beantragte Lager zusätzlich zu den bereits
bekannten Schwarzbauten ohne Plangenehmigung schon errichtet wurde. Ebenfalls
hierzu ist vom Landratsamt eine Beseitigungsanordnung geplant. -
Der Vorsitzende gab
bekannt, dass auf den Garagen an der Rosenheimer Straße von der Firma Kremser
Wohnbau in der Zwischenzeit die Satteldächer errichtet wurden. -
Außerdem gab der
Vorsitzende bekannt, dass beim Landratsamt Rosenheim mit Herrn Joachim Seidel
ein neuer Leiter der Bauabteilung ernannt wurde. -
Außerdem stellte der
1. Bürgermeister fest, dass das Landratsamt Rosenheim dem Bauantrag der
Gemeinde Rott a. Inn für den Kindergarten im Gemeindehaus (Nutzungsänderung)
mit verschiedenen Auflagen zugestimmt hat. Wegen der Voruntersuchung zum
Neubau eines Kindergartens wird er mit dem beauftragten Architekten Kröff
demnächst beim Landratsamt (Kreisjugendamt) einen Besprechungstermin haben. -
Im Bereich des
Gehsteiges Aiblinger Straße ist eine Kabelverlegung der Firma EON
geplant. Nachdem in diesem Bereich der
Gehweg bereits verbreitert wurde, schlägt der 1. Bürgermeister vor, die
Oberfläche mit dem Pflaster „Logo“ zu befestigen. Die effektiven Kosten der
Gemeinde belaufen sich auf ca. 1400,- Euro. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.05 Uhr
die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |