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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 20.
September 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Franz Riedl (ab 19.05 Uhr) als
Vertreter von Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler Marinus Schaber, Urlaub Max Zangerl Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen
Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 20. September 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 09.08.2007; 2.
Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott
a. Inn; 3.
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a.
Inn; 4.
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a.
Inn; 5.
Englhauser Hans, Rosenweg 20,
83549 Eiselfing; 6.
Ortlieb Michael und Maria,
Münchener Str. 7, Rott a. Inn; 7.
Parizek Gabriele, Feldkirchen
24, Rott a. Inn; 8.
Renate Glas, Bahnhofstr. 12,
Rott a. Inn 9.
Zemanek Franz und Sylvia,
Gartenweg 6, Rott a. Inn; 10.
Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die TOP 6 bis einschließlich 9 wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 09.08.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.08.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Herrn Gerhard Heinzl, Arbing 16, 83543
Rott a. Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am
bestehenden Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl. Nr. 776/1, Gem. Rott a. Inn,
wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin zusammen mit dem Bauausschuss und
dem Bauherrn zurückgestellt. |
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3 |
6 |
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott
a. Inn, zum Anbau einer Lagerhalle in Form eines Zeltes mit Kassettenwänden
als Übergangslösung zur kurzfristigen
Lagerung von Rohstoffen und Verpackungsmaterial zum bestehenden
Produktionsgebäude in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen nicht
erteilt. Die Gemeinde besteht auf keine sofortige Beseitigungsanordnung.
Eine Duldung bis Ende 2008 wäre vorstellbar. |
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6 |
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Freiflächengestaltungsplan (Tekturplan) von Herrn Uwe
Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des genehmigten
Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1159/1, 1160 und 1160/1, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege ist an der
Baugenehmigung zu beteiligen. Die Stellflächen und Zufahrten sind mit
wasserdurchlässigem Material zu errichten. Die geplante Errichtung von drei Werbefahnen mit Masten
widerspricht den Festsetzungen der rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der
Gemeinde Rott a. Inn. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu nicht erteilt. Die
Aufstellung der Werbeanlage für kurzfristige Veranstaltungen erschien dem
Gremium duldsam. |
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Englhauser Hans, Rosenweg 20, 83549 Eiselfing; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zur
Bauanfrage von Herrn Hans Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Eiselfing, zur Änderung
der genehmigten Bauplanung, Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Einbau von
Wohnungen, vom 19.07.2005, Nr. BG-2004-142, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Die Zustimmung
zur Erhöhung des Gebäudes um 0,30 m wird in Aussicht gestellt, wenn die
Aufstockung der beiden Haushälften zeitgleich erfolgt. Durch die
Verlagerung der Parkplätze nach Norden ist die Einhaltung des Sichtdreieckes vom
Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Die
erforderlichen Abstandsflächen sind vom Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung,
festzulegen. |
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6 |
6 |
Ortlieb Michael und
Maria, Münchener Str. 7, Rott a. Inn; Antrag auf
Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der
Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage der Eheleute Michael
und Maria Ortlieb, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 308/8, Gem. Rott a. Inn, wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit
Bauausschuss und Antragsteller zurückgestellt. |
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6 |
Parizek Gabriele,
Feldkirchen 24, Rott a. Inn; Erweiterung des
best. Balkons, Errichtung eines Maschendrahtzaunes in Feldkirchen 24 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Frau Gabriele Parizek, Feldkirchen 24,
83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Balkons und der Errichtung
eines Maschendrahtzaunes mit 1,80 m Höhe, auf den Grundstücken Fl.Nr. 484,
485/1 und 498/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die zusätzlich erworbene Grundstückfläche ist ein
Herstellungsbeitrag für Wasser nach zu entrichten. |
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6 |
Renate Glas,
Bahnhofstr. 12, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau
einer Außentreppe, Sanierung des Obergeschosses und Aufteilung in zwei
Wohneinheiten Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Frau Renate Glas, Bahnhofstr. 12, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau einer Außentreppe, Sanierung des Obergeschosses und
Aufteilung der bestehenden Wohneinheit in zwei Einheiten, in der Bahnhofstr.
12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Balkon und die Treppe sind in Holzbauweise zu
errichten. Ein
Stellplatznachweis für die zusätzliche Wohneinheit ist noch vorzulegen. |
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Zemanek Franz und Sylvia, Gartenweg 6, Rott a. Inn; Bauantrag zur Neuerrichtung der bestehenden Dachgaube Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Eheleute Sylvia und Franz Zemanek, Gartenweg
6, 83543 Rott a. Inn, zur Änderung bzw. Vergrößerung der bestehenden
Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/2, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der
Vorentwurf der Eheleute Zemanek zur Überdachung des Wohnwagenstellplatzes
wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit Ausschussmitgliedern und
Antragsteller zurückgestellt. |
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Bekanntgaben,
Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab zwei
Scheiben der Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler,
bekannt. Zum einen, dass die Errichtung der Lärmschutzmauer von Herrn Zum Bauvorhaben der Eheleute
Robert und Annemarie Punzet, Lengdorf 43, Rott a. Inn, zum Umbau und
Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes, stellt das Landratsamt fest, dass
eine Genehmigung nicht möglich sein wird. Eine Privilegierung nach § 35 Abs.
1 oder Abs. 4 BauGB ist nicht gegeben. Der Gewerbebetrieb (Pool-Service) ist
nicht genehmigt. Für die weiteren, ohne Genehmigung durchgeführten Anbauten,
ist mit dem Erlass einer Beseitigungsanordnung zu rechnen. Der Vorsitzende gab bekannt,
dass der Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Johann und Elvira Aschaber zum
Abbruch des Mehrfamilienhauses mit 2 Nebengebäuden und Errichtung von 4
Einfamilienhäusern mit Garagen an der Bahnhofstr. 24 mit Auflagen genehmigt
wurde. Der Vorsitzende gab den
Bauantrag der Eheleute Korbinian und Rosi Maierbacher, Schulweg 1, Rott a.
Inn, zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, an der Johann-Bauer-Str.
2, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/82, Gem. Rott a. Inn, bekannt. Die Genehmigungsfreistellung
wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung unter Einhaltung
nachfolgender Auflagen erteilt: -
Als Dacheindeckung sind rote Betondachsteine zu verwenden.
(7.3) -
Fenster und Fenstertüren müssen Hochformat und bei einer
Breite von mehr als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen. (3.4) -
Dachüberstände dürfen nicht mehr als 1,20 m, müssen jedoch
mindestens 0,80 m betragen. (7.1) -
Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die
Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für
Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr
zu tragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m
zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die
Bestimmung der Wandhöhe. Gemeinderat Riedl regte an,
dass im Baugebiet Rott-Nord einige Anfragen bei ihm wegen der Errichtung von
Gartenhäusern eingegangen sind. Es betrifft die schmalen Grundstücke im
Bereich östlich des Spielplatzes (Korbinian-Grätz-Straße). Hier sind die zulässigen
Standorte in Höhe des Baufensters fast nicht umsetzbar. Die
Ausschussmitglieder waren sich einig, von Fall zu Fall zu entscheiden und
eventuell mit Herrn Arch. Kröff eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |