Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       20. September 2007

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Franz Riedl (ab 19.05 Uhr) als Vertreter von Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler

Marinus Schaber, Urlaub

Max Zangerl

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 

 

 


 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         20. September 2007

 

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 09.08.2007;

2.   Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude

3.   Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau einer Lagerhalle an das bestehende Produktionsgebäude in Zainach 15

4.   Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Freifächengestaltungsplan – Tektur zur Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15

5.   Englhauser Hans, Rosenweg 20, 83549 Eiselfing;
Bauanfrage – Anmerkung zur Änderung der genehmigten Bauplanung an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn

6.   Ortlieb Michael und Maria, Münchener Str. 7, Rott a. Inn;
Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage

7.   Parizek Gabriele, Feldkirchen 24, Rott a. Inn;
Erweiterung des best. Balkons, Errichtung eines Maschendrahtzaunes in Feldkirchen 24

8.   Renate Glas, Bahnhofstr. 12, Rott a. Inn
Bauantrag zum Neubau einer Außentreppe, Sanierung des Obergeschosses und Aufteilung in zwei Wohneinheiten

9.   Zemanek Franz und Sylvia, Gartenweg 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Neuerrichtung der bestehenden Dachgaube

10.        Bekanntgaben, Anfragen;

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die TOP 6 bis einschließlich 9 wurden nicht erhoben.

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 09.08.2007;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.08.2007 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Heinzl Gerhard, Arbing 16, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauantrag von Herrn Gerhard Heinzl, Arbing 16, 83543 Rott a. Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl. Nr. 776/1, Gem. Rott a. Inn, wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin zusammen mit dem Bauausschuss und dem Bauherrn zurückgestellt.

 

 

 

3

6

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau einer Lagerhalle an das bestehende Produktionsgebäude in Zainach 15

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer Lagerhalle in Form eines Zeltes mit Kassettenwänden als Übergangslösung zur kurzfristigen Lagerung von Rohstoffen und Verpackungsmaterial zum bestehenden Produktionsgebäude in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die Gemeinde besteht auf keine sofortige Beseitigungsanordnung. Eine Duldung bis Ende 2008 wäre vorstellbar.

 

 

 

4

6

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Freifächengestaltungsplan – Tektur zur Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Freiflächengestaltungsplan (Tekturplan) von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1159/1, 1160 und 1160/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege ist an der Baugenehmigung zu beteiligen. Die Stellflächen und Zufahrten sind mit wasserdurchlässigem Material zu errichten.

 

Die geplante Errichtung von drei Werbefahnen mit Masten widerspricht den Festsetzungen der rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn. Das gemeindliche Einvernehmen  wird hierzu nicht erteilt. Die Aufstellung der Werbeanlage für kurzfristige Veranstaltungen erschien dem Gremium duldsam.

 

 

 

5

6

Englhauser Hans, Rosenweg 20, 83549 Eiselfing;
Bauanfrage – Anmerkung zur Änderung der genehmigten Bauplanung an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zur Bauanfrage von Herrn Hans Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Eiselfing, zur Änderung der genehmigten Bauplanung, Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Einbau von Wohnungen, vom 19.07.2005, Nr. BG-2004-142, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Die Zustimmung zur Erhöhung des Gebäudes um 0,30 m wird in Aussicht gestellt, wenn die Aufstockung der beiden Haushälften zeitgleich erfolgt.

Durch die Verlagerung der Parkplätze nach Norden ist die Einhaltung des Sichtdreieckes vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen.

Die erforderlichen Abstandsflächen sind vom Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung, festzulegen.

 

 

 

 

6

6

Ortlieb Michael und Maria, Münchener Str. 7, Rott a. Inn;

Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Werbeanlage der Eheleute Michael und Maria Ortlieb, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/8, Gem. Rott a. Inn, wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit Bauausschuss und Antragsteller zurückgestellt.

 

 

 

7

6

Parizek Gabriele, Feldkirchen 24, Rott a. Inn;

Erweiterung des best. Balkons, Errichtung eines Maschendrahtzaunes in Feldkirchen 24

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Frau Gabriele Parizek, Feldkirchen 24, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Balkons und der Errichtung eines Maschendrahtzaunes mit 1,80 m Höhe, auf den Grundstücken Fl.Nr. 484, 485/1 und 498/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Für die zusätzlich erworbene Grundstückfläche ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser nach zu entrichten.

 

 

 

8

6

Renate Glas, Bahnhofstr. 12, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau einer Außentreppe, Sanierung des Obergeschosses und Aufteilung in zwei Wohneinheiten

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Frau Renate Glas, Bahnhofstr. 12, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Außentreppe, Sanierung des Obergeschosses und Aufteilung der bestehenden Wohneinheit in zwei Einheiten, in der Bahnhofstr. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der Balkon und die Treppe sind in Holzbauweise zu errichten.

 

Ein Stellplatznachweis für die zusätzliche Wohneinheit ist noch vorzulegen.

 

 

 

9

6

Zemanek Franz und Sylvia, Gartenweg 6, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Neuerrichtung der bestehenden Dachgaube

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag der Eheleute Sylvia und Franz Zemanek, Gartenweg 6, 83543 Rott a. Inn, zur Änderung bzw. Vergrößerung der bestehenden Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Vorentwurf der Eheleute Zemanek zur Überdachung des Wohnwagenstellplatzes wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit Ausschussmitgliedern und Antragsteller zurückgestellt.

 

 

10

6

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der 1. Bürgermeister gab zwei Scheiben der Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, bekannt. Zum einen, dass die Errichtung der Lärmschutzmauer von Herrn Stefan Feisst, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn, mit Auflagen bis zur etwaigen Verlegung der B 15 geduldet wird.

Zum Bauvorhaben der Eheleute Robert und Annemarie Punzet, Lengdorf 43, Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes, stellt das Landratsamt fest, dass eine Genehmigung nicht möglich sein wird. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 4 BauGB ist nicht gegeben. Der Gewerbebetrieb (Pool-Service) ist nicht genehmigt. Für die weiteren, ohne Genehmigung durchgeführten Anbauten, ist mit dem Erlass einer Beseitigungsanordnung zu rechnen.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Johann und Elvira Aschaber zum Abbruch des Mehrfamilienhauses mit 2 Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen an der Bahnhofstr. 24 mit Auflagen genehmigt wurde.

 

Der Vorsitzende gab den Bauantrag der Eheleute Korbinian und Rosi Maierbacher, Schulweg 1, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, an der Johann-Bauer-Str. 2, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/82, Gem. Rott a. Inn, bekannt. Die Genehmigungsfreistellung wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt:

-         Als Dacheindeckung sind rote Betondachsteine zu verwenden. (7.3)

-         Fenster und Fenstertüren müssen Hochformat und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen. (3.4)

-         Dachüberstände dürfen nicht mehr als 1,20 m, müssen jedoch mindestens 0,80 m betragen. (7.1)

-         Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Gemeinderat Riedl regte an, dass im Baugebiet Rott-Nord einige Anfragen bei ihm wegen der Errichtung von Gartenhäusern eingegangen sind. Es betrifft die schmalen Grundstücke im Bereich östlich des Spielplatzes (Korbinian-Grätz-Straße). Hier sind die zulässigen Standorte in Höhe des Baufensters fast nicht umsetzbar. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, von Fall zu Fall zu entscheiden und eventuell mit Herrn Arch. Kröff eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin