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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 09.
August 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Hans Senega (ab 18.10 Uhr) als
Vertreter von Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber (ab 18.30
Uhr) Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl, Urlaub Max Zangerl Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 09. August 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 21.06.2007; 2.
Punzet Annemarie und Robert,
Lengdorf 43, Rott a. Inn; 3.
Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6,
Rott a. Inn; 4.
ASV Rott a. Inn, Bachmaier
Franz, Lengdorf 33, Rott a. Inn; 5.
Schwarz-Aussenwerbung GmbH,
Gottlieb-Daimlerstr. 6, 78467 Konstanz; 6.
Fa. Hain Industrieprodukte
Vertriebs GmbH, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn; 7. Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 6, Tekturplan Fa. Hain GmbH, wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 21.06.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.06.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
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Punzet Annemarie und Robert, Lengdorf 43, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 4 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Eheleute Annemarie und Robert Punzet,
Lengdorf 43, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung des bestehenden
Nebengebäudes, auf dem Grundstück Fl. Nr. 489, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt, soweit das Bauvorhaben im Außenbereich
gem. § 35 BauGB privilegiert ist. Auf die exponierte Lage des Anwesens am Rabenbach (Überschwemmungsgebiet)
wird hingewiesen. Aufgrund dessen ist eine Vereinbarung mit dem Verzicht auf
eventuelle Regressansprüche, mit dem Wasserwirtschaftsamt bzw. Landratsamt Rosenheim,
vor Baubeginn noch abzuschließen. |
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3 |
5 |
Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Leonhard Kaffl, Feldkirchen 6, 83543
Rott a. Inn, zum Anbau an die bestehende Maschinenhalle mit Einbau einer
Hackschnitzelheizung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 65, Gem. Feldkirchen, wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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4 |
5 |
ASV Rott a. Inn, Bachmaier Franz, Lengdorf 33, Rott a.
Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Tekturplan des ASV Rott a. Inn, vertreten durch Herrn
Franz Bachmaier, Lengdorf 33, Rott a. Inn,
zur Errichtung eines Stockschützengebäudes mit WC-Anlage sowie 5 Stockschützenbahnen
am Sportplatz Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 224/1, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Möglichkeit einer Tektur zum bereits
genehmigten Nebengebäude wurde im Rahmen des geänderten Erbbaurechtsvertrages
zwischen der Gemeinde Rott a. Inn und dem ASV Rott a. Inn vereinbart. Die Südfassade des Nebengebäudes ist mit waagrechter Holzverschalung
zu versehen. (Siehe Eingabeplan des Arch. Büros Krug + Partner). Die
Dacheindeckung ist in der Dachneigung und im Material dem Gebäude des
Schulverbandes anzupassen. Die Änderung der Überdachung im schulischen Teil des Gebäudes
wird befürwortet. Die endgültige Entscheidung hat der Schulverband als
Bauherr zu treffen. |
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5 |
5 |
Schwarz-Aussenwerbung GmbH, Gottlieb-Daimlerstr. 6, 78467
Konstanz; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 4 gegen 0 Stimmen Zum
Bauantrag der Fa. Schwarz-Aussenwerbung GmbH, Gottlieb-Daimlerstr. 6, 78467
Konstanz, zur Errichtung einer Plakattafel (280 x 380 cm) für die wechselnde
Produktwerbung am Lidl Markt, Bahnhofstr. 9, Rott a. Inn, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 121, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Vorhaben widerspricht der
rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn vom 22.12.1998,
insbesondere hinsichtlich der Größe. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes
wird befürchtet. Die geplante Werbeanlage liegt in der Ortsmitte, in der Nähe
der ehemaligen Rotter Klosterkirche, gegenüber des Kaisergartens. Fremdwerbung,
auch Produktwerbung, ist nach der Werbeanlagensatzung nicht zulässig. Die
untere Denkmalschutzbehörde ist beim weiteren Verfahren zu beteiligen. Gemeinderat Schaber hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Fa. Hain Industrieprodukte Vertriebs GmbH, Am Eckfeld 4,
Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Tekturplan der Fa. Hain
Industrieprodukte Vertriebs GmbH, Am Eckfeld 4, 83543 Rott a. Inn, zur Wiedererrichtung
des Produktionsbereiches der Fa. Hain GmbH, Sägewerk 2, Rott a. Inn, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1018/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Das
Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Am Eckfeld“. Die Feststetzungen des Bebauungsplanes wurden eingehalten. Das
Grundstück ist erschlossen. Ein
Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen. Das Oberflächenwasser hat zu
versickern. Es wird empfohlen, eine Zisterne hinsichtlich eines zusätzlichen
Brandschutzes zu errichten. Die
Immissions-Richtwerte von derzeit in einem Gewerbegebiet tags 65 dB und
nachts 50 dB sind einzuhalten. Die
Nachbarn sind noch zu beteiligen. Die
Errichtung einer Leuchtreklame ist nicht zulässig. Für
eventuelle zusätzliche Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser
nach zu entrichten. |
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Bekanntgaben,
Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab ·
das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 30.07.2007
an Herrn Uwe Dengel bekannt. Zur Überprüfung, ob für die Erweiterung des
best. Bewirtungsgebäudes bzw. des neuen Produktionsgebäudes (Zeltkonstruktion)
und des Spielplatzes mit Parkplätzen eine Baugenehmigung erteilt werden kann,
ist bis spätestens 1 Monat nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides ein
Bauantrag über die Gemeinde einzureichen. ·
das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 31.07.2007
an Herrn ·
gab die Anfrage der DB bekannt, wonach das ehemalige
Bahnwärterhaus, Lengdorf Nr. 46, Grundstück Fl.Nr. 26/14, Gem. Feldkirchen,
abgerissen und ein Wohnhaus als Ersatzbau geplant ist. Der beauftragte
Architekt der Deutschen Bahn hat zwei Varianten vorgelegt. Ein Antrag auf
Vorbescheid wird demnächst bei der Gemeinde eingereicht werden. Entscheidend
für die Beurteilung ist, welcher Abstand zur angrenzenden B15 und zum
Bahngleis eingehalten werden muss. Das Grundstück wurde als Bahnanlage vor
vier Jahren entwidmet. Deshalb beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB.
Das Grundstück selbst ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Heubergstraße.
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Abschließend gab der Vorsitzende die Anfrage von Herrn
Franz Zemanek, Gartenweg, bekannt, wonach er die bestehende Dachgaube am
Wohngebäude erneuern und zwischen dem Wohngebäude und der Garage eine Überdachung
für ein Wohnmobil errichten will. Der Bauausschuss hat hierzu festgestellt,
dass der geplanten Dachgaube grundsätzlich zugestimmt werden kann. Der neuen
Form der Standgiebel wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass er aufgemauert
wird, damit das Dach flacher ausgeführt werden kann. Der Giebel der Gaube
muss mindestens 60 cm unter dem Hauptfirst liegen. Wegen der geplanten
Überdachung für das Wohnmobil wird der Bauausschuss vor der nächsten Sitzung
einen Ortstermin durchführen. GR Schüßler
stellte fest, dass ein Spiegel im Bereich des Anwesens Feichtenbeiner/Metzke am
Voglberg, Ausfahrt Bahnhofstraße, probeweise angebracht werden soll. Der 1.
Bürgermeister sicherte eine Überprüfung durch den Bauhof zu. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.45 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |